Allgemeine Nutzungsbedingungen für Software
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- Silke Kramer
- vor 8 Jahren
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1 1. Geltungsbereich Unsere nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Softwareprodukte gelten zwischen uns als Softwareanbieter (nachfolgend IMS/IMS.kom/KIRUS/KIRUS genannt) und dem Kunden für die Überlassung von Nutzungsrechten an fertigen Softwareprodukten (nachfolgend Software genannt) ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 2. Umfang, Dauer und Arten der Nutzung 2.1 Der Kunde hat während der Laufzeit und im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der mit einer Seriennummer versehenen Software. 2.2 Der Kunde hat, soweit im folgenden nicht abweichend geregelt, nicht das Recht, Kopien der Software und der zur Verfügung gestellten Dokumentationsunterlagen anzufertigen. Er darf auch nicht für Zwecke Dritter Software oder Teile davon nutzen und ohne Zustimmung von IMS/IMS.kom/KIRUS Dritten Einblick in die Unterlagen gestatten. Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde die ihm überlassene Software und alle von IMS/IMS.kom/KIRUS empfangenen Materialien, Dokumente, Datenträger und sonstigen Unterlagen auf Anforderung von IMS/IMS.kom/KIRUS unverzüglich herauszugeben oder zu vernichten. 2.3 Es wird unterschieden zwischen zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Nutzung, Einfach- und Mehrfach-Nutzung. 2.4 Nutzungen sind vertraglich zu vereinbaren. Während der Vertragslaufzeit kann auf Antrag des Kunden im Einvernehmen mit IMS/IMS.kom/KIRUS die zeitlich begrenzte Nutzung in eine zeitlich unbegrenzte Nutzung umgewandelt werden. 2.5 Eine Einfachnutzung ist gegeben, wenn die Software überlassen wird zur Nutzung auf einer bestimmten EDV-Anlage unter einem bestimmten Betriebssystem. 3. Leistungsinhalt 3.1 Das Recht zur Nutzung der Software beinhaltet den Anspruch auf Lieferung der Software auf einem Datenträger in maschinenlesbarer Form sowie auf Übergabe der Dokumentation (Benutzerhandbuch). Die Software wird in ablauffähiger Form geliefert. 3.2 IMS/IMS.kom/KIRUS stellt die Software in installationsfähiger Form zusammen mit einer ausführlichen Installationsanweisung zur Verfügung oder IMS/IMS.kom/KIRUS installiert die Software, falls vertraglich vereinbart, selbst. In diesem Falle stellt der Kunde unentgeltlich die erforderliche Maschinenzeit und das Bedienungspersonal der Anlage für die Dauer der Installation zur Verfügung. 3.3 Inhalt des Nutzungsvertrages ist weder eine über die Installation hinausgehende Einführungsunterstützung noch eine Schulung der Mitarbeiter des Kunden durch IMS/IMS.kom/KIRUS. Soweit beides erforderlich ist, ist dies gesondert zu vereinbaren. 3.4 Falls vertraglich vereinbart, übernimmt IMS/IMS.kom/KIRUS die Wartung der Software gemäß den Allgemeinen Unterstützungsbedingungen für 27.November 2008IMS Gesellschaft für Informations- und Managementsysteme mbh / IMS.kom GmbH / KIRUS GmbH Seite 1
2 Softwareprodukte IMS/IMS.kom/KIRUS. 4. Rügepflicht von 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen IMS/IMS.kom/KIRUS innerhalb weiterer acht Werktage mittels eingeschriebenen Briefs gemeldet werden. Die Mängelrüge muß eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. 4.2 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen und ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. 4.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungsund Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 4.4 Übernimmt IMS/IMS.kom/KIRUS neben der Lieferung der Software auch die Installation oder eine Anpassung der Software, so stellt IMS/IMS.kom/KIRUS nach Abschluß der Installation das hergestellte Werk durch unverzügliche Anzeige gegenüber dem Kunden zur Abnahme bereit. Nimmt der Kunde das Werk nach Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglich zu meldenden und begründeten Beanstandung nicht ab, so gilt die Software und deren Installation binnen acht Werktagen nach Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung der Software durch den Kunden, gleichgültig ob im ganzen oder teilweise, steht der Abnahme gleich. 4.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für einzelne Teile der Software bzw. Softwareinstallationen, die vertragsgemäß zusammenwirken sollen, sofern für diese gesonderte Abnahmetermine vereinbart sind. 5. Gewährleistung 5.1 IMS/IMS.kom/KIRUS übernimmt die Gewähr dafür, daß die Software bei ihrer Lieferung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, daß die Benutzung der Lizenz in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Dies gilt nicht in Fällen, in denen IMS/IMS.kom/KIRUS entgegenstehende Rechte oder Schäden Dritter bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind. Zur Zeit sind IMS/IMS.kom/KIRUS keine solchen Rechte bekannt. IMS/IMS.kom/KIRUS stellt den Kunden vor Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Kunden aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten durch die gelieferten Waren in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, Japan und den USA sowie in solchen anderen Staaten, in den der Kunde Software verwertet, geltend machen. IMS/IMS.kom/KIRUS ist nicht zur Freistellung verpflichtet, wenn die Software Teile beinhaltet, die nicht von IMS/IMS.kom/KIRUS entwickelt wurden bzw. werden. Sollten Dritte gegenüber dem Kunden aufgrund der eingeräumten Nutzung der Software Ansprüche aus Verletzung ihrer Schutzrechte geltend machen, wird IMS/IMS.kom/KIRUS dem Kunden gegen Kostenerstattung (z.b. individuelle 27.November 2008IMS Gesellschaft für Informations- und Managementsysteme mbh / IMS.kom GmbH / KIRUS GmbH Seite 2
3 Beratung, Reisekosten, Kopierkosten) Informationen zur Abwehr derartiger Ansprüche übermitteln, soweit IMS/IMS.kom/KIRUS verfügungsberechtigt ist und wesentliche Interessen von IMS/IMS.kom/KIRUS dem nicht entgegenstehen. IMS/IMS.kom/KIRUS und Kunde werden sich wechselseitig über geltend gemachte Ansprüche informieren. Hiermit sind alle Rechte und Pflichten der IMS/IMS.kom/KIRUS und des Kunden hinsichtlich der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten abschließend geregelt. 5.2 Mängel der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstigen Unterlagen werden von IMS/IMS.kom/KIRUS innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Lieferung bzw. nach Installation nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl von IMS/IMS.kom/KIRUS durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von IMS/IMS.kom/KIRUS die gelieferte Software oder Teile davon verändert oder wenn nach Auftreten eines Fehlers der Betrieb mit der Software nicht unverzüglich eingestellt wird. Sofern die Software zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an IMS/IMS.kom/KIRUS zurückzugeben ist, treffen den Kunden die hierfür anfallenden Transportkosten. Kommt IMS/IMS.kom/KIRUS ihrer Pflicht zur Beseitigung angezeigter Mängel an der gelieferten Software nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tage der Mängelanzeige nach, so kann der Kunde, nachdem er zuvor eine angemessenen Nachfrist gesetzt hat, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen oder anstatt der Rückgängigmachung des Vertrages diesen fristlos kündigen. 6. Haftung und Schadenersatz 6.1 Für Schäden wegen Rechtsmängel und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet IMS/IMS.kom/KIRUS unbeschränkt. Für Mängelschäden wird gehaftet, soweit sie vom Zweck der Eigenschaftszusicherung erfaßt werden. 6.2 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen für Softwareprodukte und in den Geschäftsbedingungen ein Haftung ausschließen, haftet IMS/IMS.kom/KIRUS nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. IMS/IMS.kom/KIRUS haftet nicht für Schäden die infolge nicht oder nicht hinreichend erfolgter Datensicherung entstehen. Die ordnungsgemäße Datensicherung ist Aufgabe des Kunden. 7. Obhutspflicht Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einen gegen unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinweisen. 8. Informationspflichten 8.1 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Software nicht berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, IMS/IMS.kom/KIRUS einen Wechsel der Hardware schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für den Fall, daß ein Anwender die betreffende Software zugleich auf einer anderen Anlage oder innerhalb eines Netzwerkes einsetzen möchte. 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, IMS/IMS.kom/KIRUS die Entfernung eines Kopierschutzes oder einer 27.November 2008IMS Gesellschaft für Informations- und Managementsysteme mbh / IMS.kom GmbH / KIRUS GmbH Seite 3
4 ähnlichen Schutzroutine aus dem Programmcode schriftlich anzuzeigen. Die einer derartigen Programmänderung zugrundeliegende Störung der Programmnutzung muß der Kunde möglichst genau beschreiben. Die Umschreibungspflicht umfaßt eine detaillierte Darstellung der aufgetretenen Störungssymptome, der vermutlichen Störungsursache sowie insbesondere eine eingehende Beschreibung der vorgenommenen Programmänderung. 11. Mehrnutzungen und Netzwerkeinsatz 11.1 Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch serverseitig die Hardware, muß er die Software auf der bisher verwendeten Server-Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Server-Hardware ist unzulässig. 9. Vervielfältigungsrechte 9.1 Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installationen des Programms auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. 9.2 Darüber hinaus kann der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen. 9.3 Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. 10. Weiterveräußerung und Weitervermietung Der Kunde darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten weder veräußern noch zeitlich begrenzt entgeltlich oder unentgeltlich überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen. 12. Dekompilierung und Programmänderungen 12.1 Eine Änderung der Software durch den Kunden ist unzulässig, sofern sie nicht der Beseitigung eines Mangels dient und IMS/IMS.kom/KIRUS mit der Beseitigung dieses Mangels in Verzug ist. Im letztgenannten Fall darf der Kunde nur einen solchen kommerziell arbeitenden Dritten mit der Fehlerbeseitigung beauftragen, der nicht mit IMS/IMS.kom/KIRUS in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis steht, wenn durch die Vornahme der Fehlerbeseitigung eine Preisgabe wichtiger Programmfunktionen und Arbeitsweisen zu befürchten ist Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reversengineering) sind nur erlaubt, soweit sie das Funktionieren des Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die ihm zugrunde liegenden Ideen, Grundsätze und anderen Programmen zugrundeliegenden Aspekte zu ermitteln, die keinem Urheberrechtsschutz unterliegen. Eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ist, daß die Rückerschließung oder Programmbeobachtung nur durch solche Handlungen erfolgt, zu denen der Kunde nach diesem Vertrag berechtigt ist. Insbesondere darf keine Ausgabe, Speicherung oder Reproduktion 27.November 2008IMS Gesellschaft für Informations- und Managementsysteme mbh / IMS.kom GmbH / KIRUS GmbH Seite 4
5 des Programmcodes oder Teile davon erfolgen Urheberrechtsvermerke, Seriennummer sowie sonstige im Wege der Programmidentifikation dienliche Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. 13. Rückgabe- und Löschungspflicht 13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstiger Unterlagen verpflichtet. Das Programm samt Dokumentation ist IMS/IMS.kom/KIRUS kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist eine Sendung auf gesichertem Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in angemessener Höhe zu versichern, mindestens in Höhe eines Jahresentgeltes für die Nutzung Die ordnungsgemäße Rückgabe umfaßt auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien. Diese ist IMS/IMS.kom/KIRUS nachzuweisen IMS/IMS.kom/KIRUS kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung des Programms sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt IMS/IMS.kom/KIRUS dieses Wahlrecht aus, wird IMS/IMS.kom/KIRUS dies dem Kunden ausdrücklich mitteilen. 14. Geheimhaltung 14.1 IMS/IMS.kom/KIRUS verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich und unbeschränkt vertraulich zu behandeln. IMS/IMS.kom/KIRUS ist berechtigt, den Kunden in seine Referenzliste aufzunehmen Der Kunde anerkennt, daß die Programme und Handbücher Betriebsgeheimnisse und geistiges Eigentum von IMS/IMS.kom/KIRUS sind. 15. Gebühren, Nebenkosten, Fälligkeiten Erwirbt der Kunde das Recht zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der Software, ist die einmalige Nutzungsgebühr nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Erwirbt der Kunde das Recht zur zeitlich begrenzten Nutzung der Software, ist die monatliche Nutzungsgebühr nach Zugang der jeweiligen Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Gebühren und Nebenkosten verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer. 16. Schriftform Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen für Softwareprodukte enthalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von IMS/IMS.kom/KIRUS erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigen. 17. Anwendbares Recht Auf sämtliche Rechtsbeziehungen, für die die vorliegenden Bedingungen gelten, wird die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf (CISG) vereinbart. 27.November 2008IMS Gesellschaft für Informations- und Managementsysteme mbh / IMS.kom GmbH / KIRUS GmbH Seite 5
6 Bei Unwirksamkeit einer dieser Klauseln der vorliegenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und Regelungen des jeweiligen Vertrages unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Klausel am nächsten kommende Regelung zu vereinbaren. 18. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Abnehmer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien das für den Sitz unserer Gesellschaft nach dem jeweiligen Streitwert zuständige Gericht. 27.November 2008IMS Gesellschaft für Informations- und Managementsysteme mbh / IMS.kom GmbH / KIRUS GmbH Seite 6
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