Wasserschaden durch Korrosion eines alten Wasserrohres. sparen

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1 ökoprojekt Das Fachmagazin für Umweltförderung 1/2013 Milliarden-Investition für sauberes Trinkwasser und sichere Abwasserentsorgung Laut Investitionskostenschätzung benötigen Gemeinden 7,3 Milliarden Euro. Die Initiative VOR SORGEN unterstützt mit Know-how den Erhalt der Trink- und Abwassernetze. Wer daheim den Wasserhahn aufdreht, will sauberes Trinkwasser genießen. Wer die WC-Spülung betätigt, möchte sein Abwasser sicher entsorgt wissen. Österreich hat eines der besten Trink- und Abwassersysteme der Welt. Dafür haben wir seit dem Jahr 1959 den stolzen Betrag von 56,7 Milliarden Euro investiert, bilanziert Umweltminister Niki Berlakovich. Mehr als neun von zehn Haushalten in Österreich können darauf vertrauen rund 95 % sind an die Abwasser-Entsorgung und 92 % an die Trinkwasser- Versorgung angeschlossen. Wasserschaden durch Korrosion eines alten Wasserrohres Viele Trink- und Abwasseranlagen, die schon vor Jahrzehnten errichtet wurden, müssen nun oder in den nächsten Jahren erneuert werden. Geschieht dies nicht, droht eine Zunahme typischer Schäden am System wie undichte Leitungen, Rohrbrüche oder Verstopfungen. Fortsetzung auf Seite 3 Inhalt Wasserwirtschaft 1+3 Milliarden-Investition für sauberes Trinkwasser und sichere Abwasserentsorgung Umweltförderung im In- und Ausland 1+4 Mit der Sanierungsoffensive Energiekosten senken und CO 2 sparen 5 Neues zum klima:aktiv mobil Förderungsprogramm 7 Zehn Jahre regionale Beratungsprogramme 8 Aviso: Neue Wege der Förderungsinformation für Unternehmen 9 Expert/innentag Umweltförderungen JI/CDM-Programm 9 Klimaschutz-Workshop Doha Climate Gateway ISSN Mit der Sanierungsoffensive Energiekosten senken und CO 2 sparen Die wichtigsten Neuerungen zur Förderungsaktion 2013 im Überblick Altlastensanierung 10 Von der Verdachtsfläche zur Altlast klima:aktiv Auch heuer stellt die österreichische Bundesregierung wieder Förderungsmittel für thermische Sanierungen im privaten Wohnbau und für Betriebe zur Verfügung. In Summe werden Mio. Euro eingesetzt. Die Kriterien zur Sanierungsoffensive 2013 wurden unbürokratischer gestaltet, durch zusätzliche Zuschläge und Boni können Sanierer attraktive Förderungen erhalten. Fortsetzung auf Seite 4

2 Vorwort 2 Liebe Leserin, lieber Leser! Investitionen in den Klima- und Umweltschutz beschleunigen die Energiewende und sorgen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum Damit Österreich die Herausforderungen im Umwelt- und Klimaschutz erfolgreich bewältigen kann, habe ich ein klares Ziel gesetzt: Die Energiewende hin zu den erneuerbaren Energieträgern. Voraussetzung für die Selbstversorgung mit im Inland produzierter Energie ist die konsequente Steigerung der Energieeffizienz. Mit der Umweltförderung bietet das Lebensministerium attraktive Anreize für Investitionen in Energieeffizienz-Maßnahmen und forciert so zugleich nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 287,6 Millionen Euro an Umweltförderungen für Projekte bereitgestellt. 76,7 Millionen Euro davon wurden heimischen Betrieben zur Verfügung gestellt. Doch nicht nur die Umwelt profitiert von den Förderungen: Das ausgelöste Investitionsvolumen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro bringt Aufschwung für Österreichs Wirtschaft und schafft bzw. sichert green jobs am heimischen Arbeitsmarkt. Dass sich Ökologie und Ökonomie gewinnbringend vereinen lassen, zeigt auch die Förderoffensive für die thermische Sanierung. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister habe ich 70 Millionen Euro für die Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungen und 30 Millionen für Betriebsgebäude eingesetzt. Diese Maßnahmen leisten einen erheblichen Beitrag, um den CO 2 -Ausstoß nachhaltig zu reduzieren und unterstützen gleichzeitig die Menschen dabei, Energiekosten einzusparen. Neben diesen Förderungen im Energiebereich, sind die Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Österreich wichtige Säulen unserer Umweltpolitik. Im Jahr 2012 wurden in diesem Bereich Förderungen in Höhe von 93,4 Millionen Euro für Projekte genehmigt. Für die Sanierung und Sicherung von Altlasten wurden weitere 33,2 Millionen Euro an Fördergeldern bereitgestellt. Aber auch die Abwicklung der Förderungen hat einen starken Ausbau erfahren: Um den Antragsteller/innen von Förderungen ein noch besseres Service zu bieten, wurde mit Beginn des Jahres 2012 die betriebliche Umweltförderung auf eine vollständige elektronische Einreichung umgestellt. Mit der Online-Plattform MEINE FÖRDERUNG wurden die Prozesse zur Förderungsbearbeitung modernisiert und eine effizientere und raschere Bearbeitung der eingereichten Projekte ermöglicht. Diese Erfolge geben große Motivation mit aller Konsequenz weiter für eine intakte Umwelt, ein sauberes Klima und somit den Erhalt der Lebensqualität für uns und die nachfolgenden Generationen zu arbeiten. Umwelt- und Klimaschutz ist nicht nur eine Herausforderung, sondern vor allem eine Chance auf nachhaltiges Wirtschaftswachstum nutzen wir sie! Ihr DI Niki Berlakovich Umweltminister

3 Wasserwirtschaft ökoprojekt 3 Fortsetzung von Seite 1 Milliarden-Investition für sauberes Trinkwasser und sichere Abwasserentsorgung Mit der Initiative VOR SORGEN tritt die Branche (Österreichischer Wasserund Abfallwirtschaftsverband/ÖWAV und Österreichische Vereinigung für das Gasund Wasserfach/ÖVGW) zusammen mit Städte- und Gemeindebund, allen Bundesländern und dem Lebensministerium für den Erhalt der Trink- und Abwassernetze auf. 7,3 Milliarden Euro benötigt Die durchschnittliche Lebensdauer von Trink- und Abwasserleitungen liegt im Schnitt zwischen 50 und 100 Jahren. Daraus resultiert ein Erneuerungsbedarf von jährlich 1 bis 2 % des Netzes. Derzeit liegen die Erneuerungsraten bei kommunalen Unterspülte Straße aufgrund undichter Leitungen Anlagen aber weit unter 1 % pro Jahr. Die Investitionsplanungen der Gemeinden weisen schon in die künftig notwendige Richtung. Bei der Investitionsschätzung 2012 für das Lebensministerium, die von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) durchgeführt wurde, haben die österreichischen Gemeinden und Verbände für die nächsten zehn Jahre Investitionen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro angegeben, davon rund 4,2 Milliarden Euro in Sanierung und Errichtung von Abwassersystemen und rund 3,1 Milliarden Euro im Trinkwasserbereich (siehe Abbildung auf Seite 4). In Österreich sind derzeit fast ein Drittel der Abwassernetze (28 %) und ein Drittel (33 %) der Trinkwasserleitungen älter als 40 Jahre. Mehr als 12 % der Trinkwasserleitungen haben bereits ein Alter von 50 Jahren erreicht. So gesehen liegen die aktuellen Investitionskostenschätzungen der Kommunen an der unteren Bandbreite dessen, was tatsächlich in den nächsten Jahren erforderlich sein wird. Neue Initiative VOR SORGEN Wie wichtig die Erhaltung der Trinkwasser- und Abwassernetze ist, soll heuer durch die Initiative VOR SORGEN den Kommunen und lokalen Wasser- und Abwasserverbänden genauso bewusst gemacht werden wie interessierten Personen und Entscheidungsträgern/innen vor Ort. Bei einer Informationstour durch alle neun Bundesländer, die Anfang Februar in Salzburg startete, haben Vertreter/innen von Ländern, Gemeinden und Verbänden die Möglichkeit, sich zu informieren und zu diskutieren. Daneben wird über Folder, Plakate und im Internet ( darüber informiert, welche Strategien und Maßnahmen es für den Systemerhalt gibt. Online-Schnelltest ermittelt Investitionsbedarf für Gemeinden Seit März 2013 ermittelt ein praktischer Online-Schnelltest für Gemeinden und Verbände den Investitionsbedarf für das eigene bestehende Leitungsnetz in mehreren Genauigkeitsstufen. Dazu müssen die Netzlänge, voraussichtliche Baukosten, Alter des Leitungsnetzes und verwendete Baumaterialien und Bauweisen in einem groben Überblick eingegeben werden. Wesentlich einfacher geht das für jene Gemeinden und Verbände, die sich schon an der Investitionskostenerhebung des Lebensministeriums im Jahr 2012 beteiligt haben. Diese Daten können nämlich direkt Wussten Sie, dass es rund Kilometer öffentliche Trink- und Abwasserleitungen in Österreich gibt? Davon sind Kilometer Trinkwasserleitungen und Kilometer öffentliche Kanäle. mehr als Arbeiter/innen und Angestellte sich bundesweit um die Trinkwasserversorgung kümmern? Hinzu kommen viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen (vor allem in Genossenschaften). bundesweit seit 1959 zwölf Milliarden Euro in die Trinkwasserversorgung investiert wurden? Und zwar für Wassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung und -verteilung. die Entsorgung und Behandlung der Abwässer in über kommunalen Anlagen und tausenden Kleinklärlagen erfolgen? die Investitionen in die Abwasserentsorgung seit dem Jahr 1959 rund 43 Milliarden Euro betrugen? 70 bis 80 % davon flossen direkt in den Netzausbau. die jährlichen Sanierungsraten im Österreich-Schnitt weit unter den geforderten 1 bis 2 % liegen. Schäden im Abwassernetz im Extremfall rasch unangenehme Folgen haben? Rückstau, Überschwemmung, Geruchsbelästigung und eine für Mensch und Umwelt gefährliche Kontaminierung der Böden und des Grundwassers. Sicherheit ein wichtiges Thema im Trinkwassersystem ist? Schäden können im Extremfall zu einer Verunreinigung des Trinkwassers führen mit gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung.

4 * gültig bis 30. Juni 2013 Sanieren bringt s! Heizkosten sparen und Klima schützen! Beispiel private Sanierung Beispiel betriebliche Sanierung Kontakt Private Sanierung Betriebliche Sanierung Eine Initiative von Sanierungsoffensive 2013 Heizkosten sparen und Klima schützen! Wasserwirtschaft 4 in das Tool übernommen werden. Dazu werden im Frühjahr 2013 an die beteiligten Gemeinden und Verbände die nötigen Zugangsdaten und Passwörter via verschickt. Ein erstes Bewertungsergebnis kann dann (ausschließlich) durch die jeweilige Kommune eingesehen werden. In Folge kann das Ergebnis mit zusätzlichen Eingaben verfeinert werden. Mit einer Punkteskala kann man dann messen, wie gut die geplanten Investitionen in Relation zum Zustand des jeweiligen Netzes stehen und wie gut es um Betrieb und Wartung der Anlagen steht. Sobald eine ausreichend große Zahl an Gemeinden und Verbänden diesen Online- Rechner genutzt hat, ist es möglich, die eigenen Ergebnisse in anonymisierter Form mit jenen anderer Gemeinden und Verbände zu vergleichen. Somit liefert dieser Online-Schnelltest, der in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Graz und der Wiener BOKU entwickelt wurde, anhand wissenschaftlich fundierter Mittelwerte eine erste Abschätzung, wie groß und akut der Handlungsbedarf für das eigene Netz ist. Natürlich kann dieses praktische Online- Werkzeug nicht die nötigen genauen Netzuntersuchungen vor Ort (z.b. mittels Kamera-Befahrung im Kanal oder durch Druckmessung bei Wasserleitungen) oder den Aufbau eines Leitungsinformationssystems ersetzen. Denn erst damit können exakt Verlauf der geplanten Investitionskosten in die österreichische Siedlungswasserwirtschaft jene Netzteile ermittelt werden, die in den nächsten Jahren erneuert werden müssen. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage vorsorgen. Fortsetzung von Seite 1 Mit der Sanierungsoffensive Energiekosten senken und CO 2 sparen Sanierungsscheck für private Wohngebäude Gefördert werden thermische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, Tausch der Fenster/Außentüren) und der Heizungstausch in Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Es werden Zuschüsse von bis zu Euro für thermische Sanierungsmaßnahmen vergeben, die mit dem Konjunkturbonus auf Euro steigen können. Dieser Konjunkturbonus wird bei einer Einreichung bis 30. Juni 2013 und Fertigstellung der Maßnahmen bis 31. März 2014 gewährt und beträgt maximal Euro bei einer umfassenden Sanierung. Wer gleichzeitig auf eine umweltfreundliche Heizanlage wie eine Wärmepumpe, eine thermische Solaranlage oder eine Biomassezentralheizung umsteigt, erhält eine zusätzliche Förderung von Euro. Neu ist auch die Förderung von Nah- und Fernwärmeanschlüssen. Eine weitere Unterstützung für Sanierer ist, dass der Energieausweis erstmals extra pauschal mit 300 Euro gefördert wird. Insgesamt sind so Unterstützungen von bis zu Euro möglich, wobei die Förderungshöhen mit maximal 20 % der Investitionskosten bzw. 30 % bei Inanspruchnahme des Konjunkturbonus gedeckelt sind. Bei Teilsanierungen, sind abhängig von der Reduktion des Heizwärmebedarfs, bis zu Euro Förderung möglich, die sich mit Konjunkturbonus und Energieausweisförderung auf Euro erhöhen können. Die U-Werte der einzelnen Bauteile müssen nicht mehr extra nachgewiesen werden ist zudem erstmals ein neuer Bonus von 500 Euro für Holzfenster vorgesehen. Ebenfalls 500 Euro gibt es bei der Verwendung von Öko-Dämmstoffen. Neu sind zusätzliche Erleichterungen für Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau. Bisher musste für eine Gesamtsanierung schon bei der Einreichung ein einstimmiger Eigentümer/innen-Beschluss oder zumindest ein nicht mehr anfechtbarer Mehrheitsbeschluss vorliegen, um eine Förderung zu erhalten. Diese Beschlüsse können nun bis zum Baubeginn nachgereicht werden. Dasselbe gilt bei Mietwohnungen für die bei einer Gesamtsanierung notwendige Sanierungsvereinbarung mit allen Mietern/innen. Sollte diese nicht vorliegen, können Mieter/innen unabhängig davon beim Fenstertausch von einer Förderung profitieren. HEIZKOSTEN SPAREN UND KLIMA SCHÜTZEN! Sanierungsoffensive 2013 Weitere Informationen unter Einreichungen bis möglich. Eine Förderung von Förderungsaktion für Private Jetzt Förderung bis zu Euro holen! Bis zu Euro Konjunkturbonus* für Schnellentschlossene! Ihre Vorteile als Privatperson: Energieeinsparung Deutliche Heizkostenreduktion Angenehmes Raumklima Optische und qualitative Aufwertung des Gebäudes Jetzt bei Ihrer Bausparkasse ansuchen! Förderungsaktion für Betriebe Jetzt Förderung von bis zu 35 % holen! Ihre Vorteile als Betrieb: Energieeinsparung Verbessertes Erscheinungsbild des Gebäudes Angenehmes Raumklima Imagegewinn durch Umweltfreundlichkeit Jetzt unbürokratisch online ansuchen! Die Sanierungsoffensive 2013 bringt einige Verbesserungen Folder hier erhältlich.

5 Umweltförderung im In- und Ausland ökoprojekt 5 Sanierungsoffensive für Betriebe Gefördert werden thermische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, Tausch der Fenster/Außentüren), der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen und Verschattungssysteme in betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Teilsanierungen wie Fenstertausch oder Dämmung der obersten Geschoßdecke sind 2013 erstmals förderungsfähig. Erleichterungen gibt es auch für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude. Wer nachwachsende oder mit österreichischem Umweltzeichen ausgezeichnete Baustoffe oder Holzfenster verwendet, bekommt auch im betrieblichen Bereich eine höhere Förderung. Weitere Informationen zur Sanierungsoffensive 2013 finden Sie auf der Homepage Förderung für Private Antragstellung bei allen Bausparkassen Einreichen können alle Privatpersonen von bis Förderung bis zu Euro Höhere Förderung bei Verwendung von ökologischen Baustoffen und für Holzfenster NEU: Vereinfachte Bedingungen bei Dachsanierung und Fenstertausch NEU: Extra Förderung für den Energieausweis NEU: Zusätzlicher Konjunkturbonus bei Antragstellung bis und Fertigstellung aller Maßnahmen bis Förderung für Betriebe Antragstellung Online: Einreichen können alle Betriebe von bis Förderung bis zu 35 % der Sanierungskosten Höhere Förderung bei Verwendung von nachwachsenden oder mit österreichischem Umweltzeichen ausgezeichneten Baustoffen sowie für Holzfenster NEU: Vereinfachte Bedingungen bei Dachsanierung und Fenstertausch NEU: Vereinfachte Bedingungen bei denkmalgeschützten Gebäuden Neues zum klima:aktiv mobil Förderungsprogramm Überblick zu der geänderten Förderungsrichtlinie und zum optimierten Service-Angebot Mit dem im Jahr 2007 gestarteten klima:aktiv mobil Förderungsprogramm des Lebensministeriums wird ein wichtiger Beitrag zu den EU- und nationalen Zielen zur Reduktion der Treibhausgase, zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowie zur Steigerung der Energieeffizienz geleistet. Die Richtlinie zum klima:aktiv mobil Programm wurde Ende 2012 in Übereinstimmung mit dem europäischen Beihilfenrecht überarbeitet, wodurch es für die Antragsteller/innen zu einigen Neuerungen kommt. Nachfolgend sind diese, die für alle, rückwirkend ab 1. Jänner 2013 eingereichten Projekte gelten, kurz zusammengefasst. Welche Projekte werden gefördert? Im Rahmen des Programms klima:aktiv mobil, das aus Mitteln des Lebensministeriums bzw. des Klima- und Energiefonds Elektrofahrzeuge werden im Rahmen von klima:aktiv mobil gefördert

6 Umweltförderung im In- und Ausland 6 Neues Online-Formular für das Förderungsprogramm klima:aktiv mobil finanziert wird, werden folgende Maßnahmen gefördert: Umweltfreundliche Fuhrparkumstellung Umweltfreundliches Transportmanagement Umweltfreundliches Mobilitätsmanagement Maßnahmen zur Forcierung des Radverkehrs Bewusstseinsbildende Maßnahmen Neues Online-Service für klima:aktiv mobil Neben der Überarbeitung der Förderungsrichtlinie klima:aktiv mobil wurde die Antragstellung auf eine Online-Einreichung umgestellt. Mit diesem neuen Online-Service der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wird eine bessere Begleitung und Führung der Antragsteller/ innen durch das Antragsformular und in der Folge eine noch raschere und effizientere Bearbeitung der Projekte ermöglicht. Die elektronischen Formulare sowie hilfreiche Informationen zu deren Befüllung sind auf der Homepage der KPC unter dem jeweiligen Förderungsbereich zu finden. Die neuen Online-Formulare sind hinsichtlich der notwendigen technischen Daten auf die jeweiligen Förderungsprojekte abgestimmt bzw. können einzelne Maßnahmen beliebig zu einem einzigen Förderungsantrag kombiniert werden. Hilfetexte und Hintergrundinformationen erleichtern das Ausfüllen des Antrags. Ergänzende Unterlagen können direkt hochgeladen werden. Neu und übersichtlich gestaltet wurden auch die Informationsblätter zu den Förderungen. MEINE FÖRDERUNG auch für klima:aktiv mobil Mit dem kostenlosen Service MEINE FÖRDERUNG ermöglicht die KPC ihren Förderungskunden/innen seit 2011 jederzeit Einblick in den aktuellen Status ihres Förderungsantrages. Dokumente können über das Portal komfortabel und rasch an die KPC übermittelt werden. Dieses Service steht auch für Förderungsnehmer des klima:aktiv mobil Förderungsprogramms unter www. meinefoerderung.at zur Verfügung. Bei Rückfragen zum klima:aktiv mobil Förderungsprogramm kontaktieren Sie die Mitarbeiter/innen der KPC (Tel: 01/ , Mail: umwelt@kommunalkredit.at). Weitere Informationen finden Sie unter Die wichtigsten Neuerungen zu klima:aktiv mobil im Überblick: Zukünftig können im Rahmen von klima:aktiv mobil auch Förderungen außerhalb des De-minimis -Beihilferahmens (im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) und als De-minimis - Beihilfe des Agrarerzeugnis-Sektors gewährt werden. Das maximale Förderungsausmaß bleibt dabei unverändert und beträgt für Unternehmen maximal 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten und maximal 50 % für Gemeinden bzw. öffentliche Auftraggeber. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität gelten vereinfachte Bedingungen. Bei diesen Projekten erfolgt die Antragstellung erst nach Umsetzung. Der Förderungsantrag muss spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung eingereicht werden. Die Förderungen werden pauschal ermittelt und als De-minimis -Beihilfe ausbezahlt.

7 Umweltförderung im In- und Ausland ökoprojekt 7 Zehn Jahre regionale Beratungsprogramme Rückblick auf eine erfolgreiche Kooperation zwischen Bund und Ländern Bereits seit 1993 bietet die Umweltförderung im Inland (UFI) für Betriebe ein attraktives und effizientes Förderungsangebot zur Forcierung von Investitionen in den Klima- und Umweltschutz. Eine wichtige Ergänzung und Vorstufe zu den Investitionsförderungen der UFI stellt die seit 2003 bestehende Kooperation mit den regionalen Beratungsprogrammen (kurz: Regionalprogrammen) der Bundesländer dar. Breites Leistungsspektrum an Beratungen In allen neun Bundesländern wurden in den letzten zehn Jahren regionale Beratungsprogramme eingerichtet, die Betrieben und öffentlichen Einrichtungen Beratungen im Klima- und Umweltbereich anbieten, mit dem Ziel, den Energieeinsatz zu optimieren und die Umweltsituation zu verbessern. Dazu werden zielgruppenorientierte Beratungsdienstleistungen wie Einzelberatungen oder Workshop-Reihen angeboten und gefördert, um vorhandenes Handlungspotenzial aufzuzeigen und um bei der Planung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen zu unterstützen. Neben Einstiegsberatungen wie Ist-Analysen und Beratungen zu den Themen Energie, Abfallvermeidung, Luftreinhaltung und Ressourceneffizienz werden Unterstützungen im Mobilitäts- und Umweltmanagementbereich angeboten. Zur bestmöglichen Nutzung von Synergien arbeiten die Regionalprogramme eng mit klima:aktiv, dem Klimaschutzprogramm des Lebensministeriums, zusammen. Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) koordiniert die Unterstützung der UFI für die Regionalprogramme der Bundesländer. Die geförderten Beratungen werden direkt durch die jeweiligen Regionalprogramme in den Bundesländern abgewickelt. Förderungen für Umweltund Energieberatungen Förderungen Erfolgsbeispiele aus den gemeinsamen für Umweltund Beratungsprogrammen von Bund und Ländern Energieberatungen Erfolgsbeispiele aus den gemeinsamen Beratungsprogrammen von Bund und Ländern Die Broschüre kann unter at/publikationen downgeloadet werden Drei Erfolgsbeispiele aus der Broschüre zu den Regionalprogrammen 10 % weniger Leerfahrten durch ein zentrales Fuhrparksteuerungssystem Die Bauspenglerei Heinrich aus Salzburg konnte mit Hilfe einer Mobilitätsberatung durch umwelt service salzburg ein betriebliches Mobilitätsmanagement realisieren, mit dessen Hilfe die Touren der betriebseigenen Flotte optimiert und die Leerfahrten minimiert werden. Die Transportrationalisierung und Tourenoptimierung wurde mittels eines GPS-gesteuerten Fuhrparksteuerungssystems realisiert. Durch diese Maßnahme konnten die Gesamtfahrleistung um 10 % reduziert und etwa Euro an jährlichen Betriebskosten eingespart werden. Einsparung von Liter Öl bei Wiener Textilreinigung Das 1954 gegründete Textilreinigungsunternehmen Rosa Toifl & Co GmbH behandelt wöchentlich etwa 100 Tonnen Wäsche. Im Zuge der geförderten Beratungen durch den ÖkoBusinessPlan Wien wurden vorhandene Einsparungspotenziale im Wasserund Energiebereich identifiziert. Durch die Installation einer Wasserrückgewinnungsanlage sowie mehrerer Wärmerückgewinnungsanlagen können bis zu 40 % des Wasserbedarfs und jährlich ca Liter Heizöl eingespart werden. Österreichs erster klimaneutraler Malerbetrieb Der Malerbetrieb Herbsthofer aus Kaindorf in der Steiermark hat sich 2008 zum Ziel gesetzt, klimaneutral zu werden. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, nahm der Betrieb 2010 eine geförderte Beratung durch WIN Steiermark in Anspruch. Mit Unterstützung eines Beraters wurde ein Nachhaltigkeitsbericht erarbeitet. Der mehrfach ausgezeichnete Bericht beschreibt nicht nur die geleisteten und geplanten Klimaschutzmaßnahmen, wie die Reduktion des Energieverbrauchs, den Umstieg auf Elektromobilität und auf erneuerbare Energieträger, sondern setzt sich auch mit der sozialen Dimension der betrieblichen Nachhaltigkeit mit Kunden/innen, Mitarbeitern/innen und Lieferanten/innen auseinander.

8 Umweltförderung im In- und Ausland 8 Broschüre präsentiert Erfolgsbeispiele Die beträchtlichen Erfolge der Betriebe, die mit Unterstützung der Regionalprogramme und der UFI erzielt werden konnten, werden in jährlich stattfindenden Veranstaltungen vor den Vorhang geholt und ausgezeichnet. Einige Erfolgsbeispiele, die durch die Unterstützung der Regionalprogramme entstanden sind, werden nun in einer Broschüre präsentiert Betriebe haben bereits profitiert Die Regionalprogramme der Bundesländer sind ein wichtiges Instrument bei der Forcierung von Umweltinvestitionen. Sie schaffen auf breiter Basis Bewusstsein für das erhebliche Potenzial an ökologischen Verbesserungsmöglichkeiten und zur Steigerung der Kosteneffizienz. Damit bilden die Regionalprogramme eine wichtige Vorstufe zur UFI. Insbesondere wenn Betriebe noch keine konkrete Investitionsentscheidung getroffen haben, können Projekte noch in der Planungsphase in Bezug auf den erzielbaren Umwelteffekt optimiert werden. Insgesamt haben bisher etwa österreichische Betriebe das Angebot der Regionalprogramme in Anspruch genommen. Im Rahmen von geförderten Beratungen konnten etwa Maßnahmen identifiziert werden. Etwa die Hälfte dieser identifizierten Maßnahmen wurde bereits erfolgreich umgesetzt, viele befinden sich derzeit in der Realisierung. Die Kontakte zu den Beratungsprogrammen sowie die Broschüre zum Download finden Sie unter: at/regionalprogramme. ökomanagement niederösterreich Aviso: Neue Wege der Förderungsinformation für Unternehmen Kooperation mit Energieagentur ermöglicht Gesamtkonzepte für ausgewählte Branchen Schlagworte wie Ressourceneffizienz, Energiekosten und Wirtschaftlichkeit sind wesentliche Wegweiser im Alltag heimischer Betriebe. Welche Maßnahmen werden gefördert, wie hoch ist die Förderung und welche Maßnahmen haben das beste Kosten-/Nutzen-Verhältnis? Die Antwort auf diese Fragen ist in vielen Fällen abhängig von der Branche, in der Ihr Unternehmen tätig ist: Während ein Bäckereibetrieb beim Backofen Energie sparen kann, ist es beim Tischlereibetrieb die Wärmerückgewinnung bei Absauganlagen, die deutliche Energieeinsparungen bringen kann. Branchenkonzepte mit Energiespartipps Die österreichische Energieagentur hat in enger Zusammenarbeit mit Technologiepartnern, Energieberatern/innen und den Fachverbänden der Wirtschaft ausgewählte Branchen hinsichtlich ihrer Energieeffizienzpotenziale analysiert. In Ergänzung dazu hat die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Leitfäden für die Förderung der wichtigsten Energiesparmaßnahmen entwickelt. Die Betriebe erfahren durch die neuen Branchenkonzepte nicht nur, wo am meisten Energie gespart werden kann, sondern gleichzeitig auch, wie viel Förderung es für die jeweiligen Maßnahmen zu holen gibt. Die ersten Branchen können ab März 2013 auf ein integriertes Gesamtpaket vom Audit über die technische Umsetzung bis zur Förderung zurückgreifen. Dieses Angebot soll laufend erweitert werden.

9 JI/CDM-Programm ökoprojekt 9 4. Expert/innentag Umweltförderungen Holen Sie sich aktuelle Informationen aus erster Hand Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) lädt am 22. Mai 2013 bereits zum 4. Mal zum Expert/innentag Umweltförderungen ein. Der Expert/innentag wurde 2010 erstmals von der KPC veranstaltet. In den Vorjahren haben sich jeweils über 100 Teilnehmer/innen im Rahmen dieser Veranstaltung zum Thema Umweltförderungen informiert. Der Expert/innentag richtet sich an Mitarbeiter/innen von Planungsbüros, Banken, Beratungsunternehmen und anderen Förderungsinstitutionen, die ihre Kunden/ innen bei der erfolgreichen Aufbereitung und Endabrechnung von Förderungsanträgen unterstützen wollen. Die Programmpunkte diesmal sind: EU-Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 Entwicklungen im Klima- und Umweltschutz. Grundlagenwissen für Umweltförderungen Beihilfenrecht und nationale Richtlinien, Förderungsberechnung, Abwicklungs- und Entscheidungsabläufe. Hintergrundinformationen, Projektbeispiele und Förderungsmöglichkeiten für Projekte in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz und erneuerbare Energieträger. Bauen, Wohnen und Sanieren Informationen und Neuigkeiten zur Sanierungsoffensive 2013 und den Gebäudeförderungsprogrammen der KPC. Umweltfreundlich mobil Umwelt-Förderungsangebote für die Mobilität der Zukunft. Tipps und Tricks für den erfolgreichen Förderungsantrag. Im Anschluss an die Fachvorträge gibt es die Möglichkeit für persönliche Beratungsgespräche mit den Experten/innen der KPC. Die Teilnahme ist kostenlos. Aufgrund des beschränkten Platzangebots ist die Anzahl der Teilnehmer/innen begrenzt. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage aktuelles. Persönliche Beratungsgespräche mit den Experten/innen der KPC Klimaschutz-Workshop 2013 KPC war Gastgeberin für internationale Klima-Experten/innen und österreichische Unternehmen Bereits zum neunten Mal waren heuer im Jänner die beiden von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) veranstalteten Workshops willkommene Plattformen für den Dialog rund um das Thema Klimaschutz. Die Vortragenden aus Unternehmen, Interessensvertretungen, internationalen Organisationen und Finanzierungsinstitutionen sorgten für hochkarätige Beiträge. Das große Interesse zeugte von der Aktualität der Themen. Rund 120 Klima-Experten/innen aus 22 Nationen nahmen von 28. bis 29. Jänner 2013 am internationalen JI/CDM-Workshop teil und diskutierten über die Entwicklungen der internationalen und europäischen Klimapolitik. Auch dieses Jahr konnten wieder Vertreter/innen von wichtigen internationalen Organisationen und Unternehmen als Vortragende gewonnen werden, die zeitnah über die Verhandlungsergebnisse der UN-Klimaschutzkonferenz und deren Implikationen berichteten. Da der Markt von Ungewissheit geprägt ist, war die Veranstaltung bei den Teilnehmern/innen wieder ein willkommener Treffpunkt, um sich zu informieren und informell auszutauschen. Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen im Klimaschutz auf österreichische Unternehmen lautete das Thema des Workshops für österreichische Unternehmen. Die Veranstaltung wurde von der KPC wieder in Kooperation mit dem Lebensministerium, dem Wirtschaftsministerium, der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer Österreich organisiert. Der Schwerpunkt lag darin, den aktuellen politischen Rahmen nach der Klimakonferenz in Doha Diskussion im Rahmen des Workshops für österreichische Unternehmen darzustellen und die Zukunft des Emissionshandelssystems aus dem Blickwinkel von Unternehmen unterschiedlicher Branchen zu betrachten. Mehr als 100 Interessenten nahmen an der Veranstaltung teil. Weitere Informationen zu den Workshops finden Sie auf der Homepage

10 JI/CDM-Programm 10 Doha Climate Gateway Ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem globalen Klimaschutzabkommen? Im Emirat von Qatar fand im Dezember die UN-Klimakonferenz 2012 statt. Die Erwartungen an die Fortschritte in Doha waren im Vorfeld der Konferenz niedrig. Vielen erschienen die Verhandlungspositionen zwischen der EU und den großen Entwicklungsländern China und Indien unüberwindbar. Vor diesem Hintergrund sind die Ergebnisse der Klimakonferenz vorsichtig positiv zu bewerten. Die diesjährige Klimakonferenz der Vereinten Nationen fand von 26. November bis 8. Dezember 2012 in Doha (Qatar) statt. An der Konferenz nahmen rund Personen teil, darunter Vertreter/innen und Delegierte aus 192 Staaten, Beobachter/innen von UN-, internationalen und von Nichtregierungsorganisationen sowie Medienvertreter/innen. Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) war als Mitglied der österreichischen Verhandlungsdelegation unter der Führung des Lebensministeriums vertreten. Im Zentrum der Klimakonferenz, die mit eintägiger Verspätung zu Ende ging, stand die Frage, ob die Entwicklung des Klimaregimes nach 2012 erfolgreich fortgesetzt werden kann bzw. konkrete Schritte für den Weiterbestand des Klimaprozesses der Vereinten Nationen vereinbart werden können oder ob die internationale Klimapolitik an den zu unterschiedlichen Positionen der Vertragsstaaten scheitert. Trotz dieser sehr ungünstigen Vorzeichen hat die UN-Klimakonferenz in Doha einige wesentliche Beschlüsse zustande gebracht, darunter den sogenannten Doha Climate Gateway. Verlängerung des Kyoto- Protokolls bis 2020 Darin enthalten ist die Verlängerung des bestehenden Kyoto-Protokolls um eine zweite Verpflichtungsperiode von 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember Damit ist das Kyoto-Protokoll um weitere acht Jahre fortgeschrieben. An dieser zweiten Verpflichtungsperiode werden neben der EU, Norwegen, der Schweiz und Australien auch Weißrussland, Kroatien, Island, Kasachstan, Liechtenstein, Monaco und die Ukraine teilnehmen. Diese Staaten zeichnen für rund 15 % des weltweiten Treibhausgasausstoßes verantwortlich. Verbindliches Klimaschutzabkommen ab 2020 Ein globales, umfassendes und verbindliches Klimaschutzabkommen soll bis 2015 ausgearbeitet werden und ab 2020 in Kraft treten. Es ist die zentrale Absicht der EU, ein rechtlich verbindliches Abkommen durchzusetzen, das alle wesentlichen Emittenten (so auch China, Indien und die USA) bindet. Positiv ist jedenfalls, dass die Verhandlungen über einen neuen, rechtlich verbindlichen Klimarahmenvertrag fortgesetzt werden. Damit ist es den Kritikern nicht gelungen, den Prozess zu stoppen und die Beschlüsse dazu zu revidieren. Die Vorreiterrolle der EU im internationalen Klimaschutz Die EU wird auch weiterhin die Akzente mit ihrer Verpflichtung zur Emissionsreduktion im Klima- und Energiepaket bis 2020 und ihrer Roadmap zur nachhaltigen Drosselung des Treibhausgasausstoßes bis 2050 setzen. Trotz der massiven Wirtschaftskrise besteht prinzipielle Einigkeit darüber, dass marktbasierte Mechanismen notwendig sind, um die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zu ermöglichen. Dabei spielen das Europäische Emissionshandelssystem, in dem alle emissionsintensiven Unternehmen umfasst sind sowie neue Marktmechanismen und Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern eine wesentliche Rolle zur Zielerreichung. In diesem Umfeld hat sich die KPC in den letzten Jahren kontinuierlich Expertise und Erfahrung erarbeitet und sich etabliert. Das Österreichische JI/CDM-Programm zählt heute zu den renommierten Marktteilnehmern und wird als wichtiger Partner bei Klimaschutzprojekten wahrgenommen. Weitere Informationen zum JI/CDM- Programm finden Sie auf der Homepage Von der Verdachtsfläche zur Altlast Altlastenverdächtige Flächen werden erfasst, bewertet, untersucht und bei Gefahr für Menschen und Umwelt saniert oder gesichert. (Gastbeitrag von DI Stefan Weihs, Umweltbundesamt) Die fortschreitende Industrialisierung bei gleichzeitig sorglosem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und die ungeordnete Abfalldeponierung ohne ausreichende Schutzmaßnahmen bis in die 1980er Jahre haben Spuren hinterlassen. Zahlreiche Schadensfälle haben aufgezeigt, dass von ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten sowie aufgelassenen Deponien erhebliche Gefahren für die Schutzgüter Wasser, Boden und Luft ausgehen können, die die Gesundheit von Menschen und die Umwelt beeinträchtigen können. Um die Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hintanzuhalten, werden altlastenverdächtige Flächen als Altablagerungen und Altstandorte erfasst, bewertet, gegebenenfalls untersucht und entsprechend saniert oder gesichert.

11 Altlastensanierung ökoprojekt 11 Wie kommt eine Fläche in den Verdachtsflächenkataster? Die Ämter der Landesregierungen sind entsprechend den Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG, BGBl. I Nr. 299/1989 i.d.g.f.) verpflichtet, altlastenverdächtige Flächen als Altablagerungen und Altstandorte dem Umweltministerim zu melden. Meldung von Altlasten/ Altablagerungen Registrierung/Erstabschätzung der gemeldeten Flächen Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster Durchführung von ergänzenden Untersuchungen Gefährdungsabschätzung und Prioritätenklassifizierung Ausweisung als Altlast / Aufnahme in Altlastenatlas-Verordnung Sanierung / Sicherung von Altlasten Bundesländer Umweltbundesamt Umweltbundesamt Umweltministerium Bundesländer Umweltministerium Umweltbundesamt Umweltbundesamt Umweltministerium Umweltbundesamt Umweltministerium Bundesländer Verursacher KPC Bundesländer Der Weg von der Meldung einer Fläche bis zur Verdachtsfläche und Altlast Das Umweltbundesamt registriert die gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte und schätzt das Gefährdungspotenzial dieser Flächen ab, um die Notwendigkeit von Untersuchungen zu beurteilen. Bestehen konkrete Hinweise, dass auf der Fläche kontaminationsrelevante Tätigkeiten stattgefunden haben und können erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Menschen oder die Umwelt aufgrund der historischen Nutzung des Standortes, der natürlichen Standortverhältnisse sowie der aktuellen Nutzungsverhältnisse der Fläche und der Umgebung nicht ausgeschlossen werden, wird die Liegenschaft in den österreichweiten Verdachtsflächenkataster aufgenommen, der vom Umweltbundesamt geführt wird. Jedes im Verdachtsflächenkataster eingetragene Grundstück kann online auf der Homepage des Umweltbundesamtes kostenfrei abgefragt werden: at/umweltsituation/altlasten/vfka. Folgende Informationen müssen für die Abfrage vorhanden sein: Bundesland, Bezirk, Gemeinde, Katastralgemeinde, Grundstücksnummer. Es ist zu beachten, dass die österreichweite Erfassung von Verdachtsflächen noch nicht abgeschlossen ist und daher noch nicht alle Flächen im Verdachtsflächenkataster enthalten sind. Die Eintragung einer Liegenschaft in den Verdachtsflächenkataster dokumentiert keinesfalls, dass von der Fläche tatsächlich eine erhebliche Gefahr ausgeht. Es liegt lediglich ein Verdacht vor. Ob von einer Verdachtsfläche tatsächlich eine erhebliche Gefahr ausgeht, muss durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen werden. Was passiert mit einer Verdachtsfläche? Sobald eine Altablagerung oder ein Altstandort im Verdachtsflächenkataster erfasst ist, können mittels ergänzender Untersuchungen genauere Informationen über die Verdachtsfläche und deren Umgebung eingeholt werden. Dabei wird festgestellt, ob von diesen Flächen tatsächlich eine erhebliche Umweltgefährdung ausgeht und Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Diese ergänzenden Untersuchungen werden im Rahmen des Altlastensanierungsgesetzes ( 13 und 14) durchgeführt bzw. über Bundesmittel finanziert. Ergänzende Untersuchungen können vom Umweltministerium veranlasst werden und sind von den Landesregierungen zu beauftragen. Der gesamte Prozess vom Beginn der Untersuchungen bis hin zur Klärung des Sanierungsbedarfs dauert durchschnittlich zwei bis drei Jahre. Die Untersuchungen werden in Abstimmung mit den jeweiligen Ämtern der Landesregierungen und dem Umweltbundesamt von technischen Büros koordiniert. Als erste orientierende Untersuchungen werden meist Untergrundaufschlüsse (Baggerschürfe, Bohrungen mit Bodenbzw. Abfallanalysen) und/oder Bodenluftuntersuchungen) sowie Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wird vom Umweltbundesamt eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Nach Vorschlag des Umweltbundesamtes werden vom Grundwasseruntersuchung als Erkundungsmethode Umweltministerium jene Verdachtsflächen als Altlasten ausgewiesen, von denen eine erhebliche Gefahr für Mensch oder Umwelt ausgeht. Mit der Ausweisung als Altlast wird das jeweilige Amt der Landesregierung zuständige Altlastensanierungsbehörde. Die Altlasten werden entsprechend der Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen nach Prioritäten klassifiziert (Prioritätenklasse 1, 2 oder 3). Die Altlasten mit der höchsten Dringlichkeit einer Sanierung werden in die Prioritätenklasse 1 eingestuft. In Abhängigkeit von der Prioritätenklasse können Sanierungsmaßnahmen entsprechend dem Umweltförderungsgesetz in unterschiedlicher Höhe gefördert werden (siehe www. umweltfoerderung.at). Die ausgewiesenen Altlasten werden im Altlastenatlas erfasst. Der Altlastenatlas wird in Form einer Verordnung zweimal jährlich im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Informationen zu Altlasten gibt es auch auf der Homepage des Umweltbundesamtes (www. umweltbundesamt.at/umweltsituation/ altlasten/altlasteninfo). Wird bei der Beurteilung der Untersuchungsergebnisse vom Umweltbundesamt festgestellt, dass bei einem Altstandort oder einer Altablagerung keine erhebliche Umweltgefährdung vorliegt, wird die Fläche aus dem Verdachtsflächenkataster gestrichen. Unabhängig von einer Streichung aus dem Verdachtsflächenkataster sind gegebenenfalls vorhandene Kontaminationen bei der weiteren Nutzung und Verwertung der Liegenschaft jedenfalls zu beachten. Registrierte Altablagerungen und Altstandorte Flächen im Verdachtsflächenkataster Altlasten in Altlastenatlas-Verordnung 267 Davon: Altlasten mit laufender Sanierung 70 Altlasten mit Sanierung in Planung 4 Altlasten als saniert/gesichert ausgewiesen 126 ð Altlasten mit Handlungsbedarf 67 Anzahl der registrierten Altstandorte und Altablagerungen, Verdachtsflächen und Altlasten (Datenbank Umweltbundesamt, Stand )

12 12 Ihre Ansprechpartner/innen: Kommunalkredit Public Consulting GmbH Tel. 01/ DW Geschäftsführer/in Abteilungsleiter/innen DW DI Alexandra Amerstorfer A.Amerstorfer@kommunalkredit.at 240 DI Christopher Giay C.Giay@kommunalkredit.at 370 Mag. Petra Fleischmann (Central Services) P.Fleischmann@kommunalkredit.at 332 DI Dr. Johannes Laber (Wasser und Altlasten) J.Laber@kommunalkredit.at 360 DI Dr. Klaus Frühmann (Klima & Umwelt) K.Fruehmann@kommunalkredit.at 245 DI Dr. Katharina Hopfner-Sixt (Klima & Umwelt) K.Hopfner-Sixt@kommunalkredit.at 291 DI Doris Pühringer (Wohnen & Energie) D.Puehringer@kommunalkredit.at 322 DI Wolfgang Diernhofer, MBA (Energy, Environment & Climate Change) W.Diernhofer@kommunalkredit.at 380 Mag. Alexander Linke (Energy, Environment & Climate Change) A.Linke@kommunalkredit.at 223 Sekretariat Betriebliche Umweltförderung Elisabeth Gneist E.Gneist@kommunalkredit.at 213 Charlotte Ungerböck C.Ungerboeck@kommunalkredit.at 311 Serviceteam Erneuerbare Energie umwelt@kommunalkredit.at 719 Serviceteam Energieeffizienz umwelt@kommunalkredit.at 723 Serviceteam Verkehr & Mobilität umwelt@kommunalkredit.at 716 Serviceteam Luft, Lärm und Abfall umwelt@kommunalkredit.at 722 Serviceteam Pauschalförderungen (Biomasse, Solar) umwelt@kommunalkredit.at 714 JI/CDM-Programm DI Wolfgang Diernhofer, MBA kyoto@kommunalkredit.at 380 Wasser Kärnten, Tirol DI Andrea Hörtenhuber A.Hoertenhuber@kommunalkredit.at 266 Oberösterreich, Burgenland DI Christoph Prandtstetten C.Prandtstetten@kommunalkredit.at 292 Salzburg, Steiermark DI Mag. Alexander Somer A.Somer@kommunalkredit.at 290 Niederösterreich, Vorarlberg, Wien DI Stefan Heidler S.Heidler@kommunalkredit.at 410 Forschung DI Dr. Johannes Laber J.Laber@kommunalkredit.at 360 Betriebliche Abwassermaßnahmen DI Mag. Alexander Somer A.Somer@kommunalkredit.at 290 Altlasten Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol; Forschung DI Dr. Regine Patek R.Patek@kommunalkredit.at 447 Wien, Oberösterreich DI Sebastian Holub S.Holub@kommunalkredit.at 225 Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg DI Moritz Ortmann M.Ortmann@kommunalkredit.at 430 Impressum: Herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Kommunalkredit Public Consulting GmbH, 1092 Wien, Türkenstraße 9, Tel.: 01/ , Fax: 01/ , kpc@kommunalkredit.at, DVR: Mitarbeiter/innen dieser Ausgabe: DI Alexandra Amerstorfer, DI Wolfgang Diernhofer MBA, Mag. Petra Fleischmann, DI Dr. Klaus Frühmann, Dr. Bianca Gusenbauer, DI Dr. Johannes Laber, Mag. (FH) Birgit Leitner, DI Markus Niedermair, Ing. Stephan Stelzer, Mag. Andrea Stockinger, DI Christine Wick, DI Stefan Weihs (Umweltbundesamt), ÖVGW / ÖWAV. Fotos: BMLFUW/Robert Polster (S. 2), Shutterstock (S. 5, 8), KPC (S. 4, 7, 9), ÖVGW (S. 1, 3), Umweltbundesamt (S. 11) Für den Inhalt verantwortlich: Mag. (FH) Birgit Leitner. Grafische Konzeption: Czerny Plakolm Werbeagentur. Auflage: Erscheinungsweise: 2x jährlich. Redaktionsanschrift: ökoprojekt, c/o Kommunalkredit Public Consulting GmbH, 1092 Wien, Türkenstraße 9. Satz, Repro und Druck: Holzhausen Druck GmbH. Gedruckt wird auf 100 % recyceltem Altpapier. Die Gastbeiträge müssen nicht die Meinung des Herausgebers wiedergeben. Postentgelt bar bezahlt

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