2/2006. Aktuelle Verfahrenshinweise
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- Artur Kopp
- vor 8 Jahren
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1 Stand der Umsetzung beim Bildungsscheck NRW Nach Abfrage der G.I.B. bei den 84 Kopfstellen in den Regionen NRWs sind zum Stand landesweit Bildungsschecks ausgegeben worden wurden an Betriebe vergeben und im individuellen Zugang. Aktuelle Verfahrenshinweise Zukünftig können beim betrieblichen Zugang die Beratungen zum Bildungsscheck auch vor Ort in den Betrieben stattfinden. Allerdings kann die Beratung nur durch die benannten Beraterinnen und Berater der Bildungsberatungsstellen erfolgen. Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen sowie Teilhaberinnen und Teilhaber können in den Kreis der Bildungsscheckberechtigten aufgenommen werden, sofern sie im Unternehmen mitarbeiten und ihr Unternehmen nicht länger als fünf Jahre besteht. Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren, die von Behörden des Landes oder des Bundes erhoben werden, können nicht über den Bildungsscheck gefördert werden. Weiterbildungen, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind (wie z. B. Schulungen nach 37 Abs. 6 BetrVG), können nicht gefördert werden. Beim individuellen Zugang sollen der/die Beratene grundsätzlich nur einen Bildungsscheck erhalten. Wenn die Weiterbildung und die dazugehörige Prüfung bei unterschiedlichen Anbietern erfolgen, können zwei Bildungsschecks ausgestellt werden. Die Ausgabe mehrerer Bildungsschecks ist ebenfalls zulässig, wenn ein enger inhaltlicher Zusammenhang der einzelnen Weiterbildungen gegeben ist (z. B. beim Office- Führerschein für Excel, Word und Access). Die Ausgabe mehrerer Bildungsschecks ist jedoch immer im Beratungsprotokoll zu begründen. Aktuell wird das Merkblatt für die Weiterbildungsanbieter geändert. Insbesondere wird dort darauf hingewiesen werden, dass Weiterbildungsanbieter, die sich von den Bildungsscheckinhaberinnen und Bildungsscheckinhabern die vollständigen Kursgebühren bezahlen lassen, die Förderung in Frage stellen. Auch die Bildungsberatungsstellen werden gebeten, im Rahmen ihrer Beratung darauf hinzuweisen. 1
2 Landesweite Verteilung der Bildungsschecks Einzelnen Bildungsberatungsstellen gehen die ihnen zur Verfügung gestellten Blankoschecks aus. Da ca Schecks den Beratungsstellen zur Verfügung gestellt wurden und sich bei ca ausgegebenen Bildungsschecks somit noch Blankoschecks im Umlauf befinden, muss ein Austausch stattfinden (s. Info 1/2006), der wie folgt organisiert ist: Die Bildungsberatungsstelle wendet sich zunächst an ihren Zuwendungsempfänger (Kopfstelle), der zwischen den ihm angeschlossenen Bildungsberatungsstellen für einen Austausch sorgt. Sollte dies nicht möglich sein, wendet sich die Kopfstelle an die zuständige Regionalagentur, die daraufhin einen Austausch zwischen den Kopfstellen organisiert. Sollten einer Region die Bildungsschecks ausgehen, wendet die Regionalagentur sich an die G.I.B., die dann den überregionalen Austausch organisiert. In dringenden Fällen kann die G.I.B. sofort Blankoschecks zur Verfügung stellen, um die Handlungsfähigkeit der Bildungsberatungsstellen sicherzustellen. Um einen aktuellen Überblick über die den Kopfstellen zur Verfügung stehenden Blankoschecks zu behalten, wird die Zahl der Blankoschecks monatlich durch die G.I.B. bei den Kopfstellen abgefragt. Zudem teilen die Regionalagenturen die Umverteilung von Blankoschecks in der Region der G.I.B. mit. Informationen zum Landesinstitut für Qualifizierung NRW Das Landesinstitut für Qualifizierung NRW ist durch Kabinettsbeschluss am 07. März 2006 aufgelöst worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden als Projektgruppe fachliche Begleitung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingegliedert. Ursula Wohlfart und Reinhard Völzke stehen weiterhin im Rahmen der fachlichen Begleitung des Bildungsscheck NRW den Bildungsberatungsstellen unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung. Leitfaden für Beraterinnen und Berater im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens Wie bereits auf den Einführungsfortbildungen angekündigt, wurde ein Leitfaden als Arbeitshilfe für die Beraterinnen und Berater im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens erarbeitet. Kernstücke des Beratungsleitfadens sind eine Beschreibung möglicher Inhalte der Beratung für den individuellen und den betrieblichen Zugang und praktische Hinweise zum Ausfüllen des Bildungsschecks und des Beratungsprotokolls. Der Leitfaden ist in Kürze als Download (unter dem Link Bildungsscheck ) auf der Internetseite der G.I.B. erhältlich. 2
3 Informationen für Weiterbildungsanbieter zum Bildungsscheck NRW Es wurde ein Leitfaden als Arbeitshilfe für die Weiterbildungsanbieter erarbeitet. Der Leitfaden unterstützt die kompetente Handhabung des Bildungsschecks. Er gibt beispielsweise Hinweise, was zu tun ist, wenn Bildungsschecks eingereicht werden oder wenn für Bildungsschecks die Erstattung beantragt wird. Er stellt zusammenhängend für die Weiterbildungsanbieter wichtige Informationen zusammen und ergänzt die Merkblätter auf den Internet-Seiten der Versorgungsverwaltung. Der Leitfaden ist in Kürze als Download (unter dem Link Bildungsscheck ) auf der Internetseite der G.I.B. erhältlich. Das Elektronische Beratungsprotokoll Das elektronische Beratungsprotokoll wurde im Rahmen der Veranstaltung am 10. Mai 2006 in einer Beta-Version vorgestellt. Anregungen der Bildungsberatungsstellen hinsichtlich zusätzlicher Bearbeitungsfelder, z. B. für die Begründung nur eines Weiterbildungsanbieters, werden in der Weiterentwicklung berücksichtigt. Die Einführung des elektronischen Beratungsprotokolls und des elektronischen Bildungsschecks wird in den nächsten Wochen erfolgen. Kompetenznetz Moderne Arbeit (KomNet) Nunmehr steht auch das Kompetenznetz Moderne Arbeit (KomNet) für niederschwellige Beratungsservices zum Bildungsscheck zur Verfügung. KomNet ist ein bundesweit einzigartiges Beratungs- und Experten-System, bei dem Jedermann per Internet oder Telefon (Call NRW ) Antworten zum Thema abrufen oder in einem geschützten Bereich eigene Fragen an einen bundesweiten Expertenpool stellen kann. Zum Bildungsscheck umfasst die KomNet-Wissensdatenbank mittlerweile 82 verschiedene Frage-Antwort Dialoge, die kontinuierlich ergänzt und aktualisiert werden und seit Jahresbeginn schon fast mal abgerufen wurden. 38 mal haben Ratsuchende persönliche Fragen zum Thema an die KomNet-Experten gerichtet. KomNet ist erreichbar im Internet über oder direkt über Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit Anlässlich einer Informationsveranstaltung für Bildungsscheckberaterinnen und -berater am 10. Mai in Bochum informierte die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit über das Sonderprogramm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU). Mit diesem Programm will die Bundesagentur für Arbeit u. a. die Weiterbildungsbeteiligung von Älteren und geringqualifizierten Beschäftigten erhöhen. Bis Ende 2006 stehen in NRW rd. 43,4 Mio. zur Verfügung, wobei in diesem Budget auch Förderangebote für Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen enthalten sind. 3
4 Die Förderung von WeGebAU im Einzelnen: 1. Personen, die älter als 50 Jahre sind und die in Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt sind, können die Weiterbildungskosten sowie die Kosten für die auswärtige Unterbringung in vollem Umfang erstattet bekommen, wenn die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet. 2. Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind (d. h. deren Kündigung bereits ausgesprochen worden ist oder deren befristete Beschäftigung nicht verlängert werden wird), können die Weiterbildungskosten in vollem Umfang erstattet bekommen. Wenn die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet, können dem Arbeitgeber zusätzlich die Lohnkosten erstattet werden. Die Betriebsgröße spielt dabei keine Rolle. 3. Beschäftigte ohne Berufsabschluss können die Kosten für eine Ausbildung (auch Teilqualifikation) erstattet bekommen. Wenn die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet, können dem Arbeitgeber zusätzlich die Lohnkosten erstattet werden. Auch diese Förderung steht unabhängig von der Betriebsgröße zur Verfügung. Dieses Förderangebot ist für Bildungsberatungsstellen interessant, weil sich die Zielgruppen von WeGebAu und Bildungsscheck zum Teil überlappen, wobei die Förderhöhe des Sonderprogramms WeGebAu deutlich höher ist als die des Bildungsschecks. Vor diesem Hintergrund haben die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und das MAGS am 10. Mai 2006 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die den Bildungsberatungsstellen und den örtlichen Agenturen für Arbeit verschiedene Kooperationsmöglichkeiten eröffnen: Bildungsberatungsstellen und Agenturen für Arbeit informieren ihre Kunden wechselseitig über die verschiedenen Förderangebote, um ihnen so die bestmögliche Förderung für ihre Weiterbildung zu ermöglichen, Bildungsberatungsstellen können in Absprache mit der örtlichen Agentur für Arbeit die Antragstellung der WeGebAu-Förderung für ihre Kunden einleiten. Pro beantragte und bewilligte Förderung kann die örtliche Agentur für Arbeit der Bildungsberatungsstelle bis zu 120 Aufwandsentschädigung erstatten. Im Regelfall wird eine durch eine Beratungsstelle vorbereitete Antragstellung auch zu einer Bewilligung durch die Agentur für Arbeit führen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW betonten, dass diese Rahmenvereinbarung nur durch bilaterale Absprachen vor Ort mit Leben gefüllt werden kann und forderten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Bildungsberatungsstellen auf, die Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und konkrete Vereinbarungen etwa über Ausstattung mit Info-Materialien und Antragsvordrucken, über Hilfestellung beim Ausfüllen der Vordrucke und über die Honorierung zu treffen. Weitere Informationen zum Sonderprogramm WeGebAu finden Sie auf den Internetseiten der G.I.B. 4
5 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Flyer schnell vergriffen Vier Monate nach dem Programmstart sind die ersten Flyer zum Bildungsscheck vergriffen. Das MAGS hat deshalb einen Nachdruck veranlasst. Die Flyer können per bei bestellt werden. Messestand Für Veranstaltungen jeglicher Art vor Ort steht seit Ende April ein flexibler Messestand zur Verfügung. Er besteht aus einer Rückwand und einem Stehtisch mit drei Sitzgelegenheiten. Die Ausstattung ist zentral bei der G.I.B. gelagert und kann mit einem PKW transportiert oder gegen Portokosten versandt werden. Der Stand ist in zwei tragbaren, mit Rollen versehenen Koffern (Maße in Zentimeter 78 x 78 x 28), verpackt. Es wird um einen schonenden Umgang gebeten, damit die Grundelemente nachhaltig genutzt werden können. Anmeldungen für den Stand nimmt in der G.I.B., Frau Kodura (kd@gib.nrw.de) entgegen Bildungsschecks ausgegeben Anlässlich der landesweit vergebenen ersten Bildungsschecks gibt das MAGS eine weitere zentrale Pressemeldung heraus. Darüber hinaus beabsichtigt Herr Minister Laumann, im Juni in einer Region persönlich einen Bildungsscheck zu überreichen. Lokale Pressemeldung Für alle Regionalagenturen wird der Tipp gegeben, vor Ort ebenfalls ihren 500./1000. Bildungsscheckempfänger/in gesondert herauszustellen und die zentrale Pressemeldung als Baustein zu verwenden. Best Practice Gute Beispiele gelungener Bildungsscheckerfahrungen sind das beste Marketing. Deshalb brauchen wir aus den Regionen eine Rückmeldung solcher Erfahrungswerte. Rückmeldung an: myriana.marconi-dybowski@mags.nrw.de 5
6 Workshop Bildungsmarketing Bildungsscheck Am 20. Juni 2006 wird eine ganztägige Veranstaltung vom MAGS mit Beispielen guter Praxis in der Öffentlichkeitsarbeit in der VHS in Dortmund stattfinden. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 40 beschränkt. Aus jeder Region können mindestens zwei Personen aus Regionalagenturen und Bildungsberatungsstellen teilnehmen. Eine Einladung wurde bereits gesondert verschickt. Anzeigen in Bildungsprogrammen der Weiterbildungsanbieter Das MAGS produziert über eine Agentur eine Anzeigen-Vorlage für die Bildungsprogramme der Weiterbildungsanbieter. Die Datei wird in Absprache den Landesorganisationen der Weiterbildungsanbieter zur Verfügung gestellt, die diese Werbung kostenlos in ihren Programmen einstellen. Beschriften der Bildungsschecks Zum Beschriften des Schecks kann der Folienschreiber M LUMOCOLOR perm. sw benutzt werden. Er kostet ca. 1 pro Stück. Bottrop, 31. Mai 2006 Ute Mankel Verteiler: Bildungsberatungsstellen Regionalagenturen Multiplikatoren der Weiterbildungsanbieter Herr Riepert, MAGS Herr Loss, MAGS Herr Matzdorf, MAGS Frau Wilkens, MAGS Frau Grosser, MAGS Herr Reim, MAGS Frau Marconi-Dybowski, MAGS Frau Wohlfart, Projektgruppe Aus- und Weiterbildung, MAGS Herr Völzke, Projektgruppe Aus- und Weiterbildung, MAGS Herr Kroll, Bezirksregierung Münster (Landesversorgungsamt) Der Verteiler wird ergänzt um die Abteilungsleiter/innen der APF-Büros der Versorgungsverwaltungen 6
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