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2 STUDIENLEITER SCHULLEITER ELTERN MENTOR MITARBEITER DES IQ-MV SCHÜLER FAMILIE UND FREUNDE KOLLEGIUM

3 Gesetzliche Grundlagen: - Verordnung zum Vorbereitungsdienst und zur Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter an den Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Lehrervorbereitungsdienstverordung LehVDVO M-V) vom Einstellung/ Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Lehramtsanwärterin /Studienreferendarin mit entsprechender Vereidigung und förmlicher Verpflichtung nicht beamteter Personen - diverse Belehrungen und Erklärungen 3

4 Erklärungen aus Anlass der Einstellung in den öffentlichen Dienst 1. Arbeitsunfähigkeit: Verpflichtung, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich (9.00 Uhr) zu melden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage ärztliche Bescheinigung! 2. Mutterschutz: Anzeigepflicht, sobald Kenntnis 3. Informationen über die Absicherung bei Krankheit: - Rechtsanspruch auf Beihilfen aus dem eigenständigen beamtenrechtlichen Krankenfürsorgesystem angemessene Kosten nur teilweise erstattet Quotenversicherung bei privater KV oder gesetzliche KV empfehlenswert keine Zuschüsse vom Dienstherrn! 4

5 Allgemeine Informationen 5

6 Der Weg durch das Referendariat Zulassungsbedingungen - Erste Staatsprüfung oder ein gleichgestellter Lehramtsabschluss - nur Fächer, die in Stundentafel MV aufgeführt sind (z.b. kein Italienisch; Dänisch) - Lehramt an GS/HS Deutsch und/oder Mathematik für den Primarbereich - Gym/ RegS zwei Fächer Institut für Qualitätsentwicklung M-V 6

7 Zulassungsbedingungen - bis zu 10 % für Fälle von besonderer Härte (Schwerbehinderung; Alleinerziehend); darüber hinaus keine Berücksichtigung sozialer Aspekte - für Vergabe Berücksichtigung: - der Note in der 1.Staatsprüfung - der Fächer - vorheriger Unterrichtstätigkeiten - Wartezeiten 7

8 Besonderheit bei den schulbezogenen Stellen Nr. Name der Schule Bedarfsfach Zweites Fach 3-GW-5 Schule Greifswald Musik Englisch Musik/ Englisch vor z.b. Mu/ Deu auch, wenn Mu/ Deu die bessere Note hat Keine Chancen für z.b. Eng/ Frz, weil beide Fächer nicht das Bedarfsfach bedienen 8

9 Verlauf Erster Abschnitt (1 Halbjahr) - Hospitationen mit zielgerichteten Aufgaben; Vertraut machen mit Ausbildungsschule; Erster Unterricht mit Mentorenbegleitung; Angeleiteter Unterricht - Parallel dazu Haupt- und Fachseminare (immer am Mittwoch) Zweiter Abschnitt (1 Halbjahr) - Eigenverantwortlicher (10 Stunden) und begleiteter Unterricht; Hospitationen und Seminarveranstaltungen - Beratungsbesuche der Fachleiter (2 pro Fach) - Anmeldung zur Prüfung (LPA); Durchführen der Hausarbeit 9

10 Verlauf Dritter Abschnitt (1 Halbjahr) - eigenverantwortlicher (10 Stunden) und begleiteter Unterricht - Zweite Staatsprüfung 1. Teil Hausarbeit 2. Teil Examenslehrproben Gym je eine in Sek I und Sek II RegS je eine in Orientierungsstufe und Sek I GS/ RegS je eine in der Grundschule und in der RegS Förderschulen in zwei verschiedenen Fachrichtungen Berufl. Schulen in zwei Fachrichtungen 10

11 Hausarbeit: - Planung und Durchführung einer Unterrichtseinheit (4 max. 8 h), mit Lehrprobe und Kolloquium (ca. 30 min). - Kolloquium: Reflexionsleistung des Referendars bzgl. des Verhältnisses von Planung und Unterrichtswirklichkeit mit Nachfragen der Prüfungskommission (Studienleiter und Mentor) Berichte: - Zum vom LPA bestimmten Termin verfassen Studienleiter und jeder Mentor Berichte über die Bewährung in der Schule und über die fachl. Leistung, die mit einer Note abschließen. Die Berichte werden dem Referendar erläutert. 11

12 Lehrproben: - Der Referendar wählt das Thema in Abstimmung mit dem zuständigen Studienleiter. - Drei Werktage vor den Examenslehrproben stellt der Ref. den Mitgliedern des Prüfungsausschusses jeweils einen Unterrichtsentwurf zu. - Im Anschluss an die jeweilige Examenslehrprobe erhält der Ref. die Gelegenheit, Planung und Durchführung kritisch zu reflektieren. 12

13 Gesamtergebnis der Zweiten Staatsprüfung Gewichtung: - Gesamtnote für die Bewährung vierfach, - Note für die Hausarbeit zweifach, - Mittel aus beiden Lehrproben vierfach. Einzelergebnisse werden addiert und durch zehn dividiert. 13

14 Wiederholung: - Hat der Referendar die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. - Beachtung der Fristen: Meldung beim LPA innerhalb eines Monats. - BM bestimmt auf Vorschlag des LPA Dauer und Gestaltung des weiteren Vorbereitungsdienstes. - Der weitere Vorbereitungsdienst dauert mindestens sechs Monate und darf zwölf Monate nicht überschreiten. - Mindestens mit ausreichend bewertete Prüfungsteile sind für eine Wiederholungsprüfung anzuerkennen. 14

15 Einsichtgewährung: Innerhalb eines Jahres nach Abschluss wird auf Verlagen beim LPA Einsicht in die Prüfungsakte gewährt. Rücktritt, Verhinderung: Unverzügliche Anzeige und Beibringung eines amtsärztlichen Zeugnisses. 15

16 Besoldung - Bezahlung richtet sich nach Landesbeamtengesetz - z.b.: für ledig/ keine Kinder LA GYM/ RegS/ BS 1.276,96 (Brutto) 1.215,63 (Netto Beamte) 969,15 (Netto Arbeitnehmer) LA GS GS+HS 1.211,01 (Brutto) 1.162,01 (Netto Beamte) 927,41 (Netto Arbeitnehmer) LA So.-päd ,43 (Brutto) 1.187,68 (Netto Beamte) 947,42 (Netto Arbeitnehmer) 16

17 Doppelqualifikation In vier Phasen gegliedert: 1. Phase (2 Monate) Kennenlernen der GS/ RegS und Schulpraxis 2. Phase (6 Monate) 10 universitär veranstaltete Blockseminare an zwei Tagen/Woche (zu relevanten Inhalten für die Arbeit an der GS bzw. RegS) Phase schließt mit je einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab 3. Phase (4 Monate) Lehrprobe für GS bzw. RegS; zugleich erfolgt Übergang ans Gym/ an RegS 4. Phase (12 Monate) Ausbildung nur im studierten Lehramt Phase schließt mit 2. Staatsprüfung ab 17

18 Institut für Qualitätsentwicklung M-V Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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