Vereinbarung über Nutzungsrechte an Fotos

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1 1 Präambel: Vereinbarung über Nutzungsrechte an Fotos Stand: Die Parteien diese Vertrages vereinbaren die Durchführung eines Foto Shootings und die Art und Weise der Verwertung der aus dem Foto Shooting hervorgehenden Bildaufnahmen. 2 Vertragsparteien: Dein Shooting UG Inhaberin Frau Manuela Jäger Müller, Hauptstr. 1c, und nachfolgend "Fotografin" genannt (Name und Vorname des Models) (Geburtsdatum) (Straße) (Plz) (Ort) (E Mail) (Telefon) nachfolgend "Model" genannt (evtl. Name und Vorname der/des Erziehungsberechtigten des Models) (Straße) (Plz) (Ort) (E Mail) (Telefon) nachfolgend Erziehungsberechtigte / Erziehungsberechtigter des Models genannt

2 3 Gegenstand des Vertrages Dieser Vertrag gilt für ein Foto Shooting für die Dauer von Stunden. Das Model erscheint am..20, um : Uhr in. Das Model ist damit einverstanden, dass von ihm Aufnahmen aus dem Bereich: Porträt / Kleidung / Dessous / Teilakt / Akt (nichtzutreffendes bitte streichen) gefertigt werden. Beide Parteien können sowohl die Motivgestaltung bzw. Körperhaltungen des Models bei Bildgestaltung, als auch den Aufnahmeort vorschlagen bzw. ablehnen. Wenn von der Fotografin für die Aufnahme von Kleidung, Unterwäsche und/oder Aktauf nahmen spezielle Bekleidungswünsche bzw. Motivwünsche bestehen, so müssen diese Kleidungsstücke bzw. Gegenstände zur Motivgestaltung von der Fotografin zur Verfügung gestellt werden. Das Model verpflichtet sich, für die genannten Foto Arten und die gesamte Länge des Foto Shootings (längstens aber 8 Stunden) zur Verfügung zu stehen. Für Akt bzw. Teilaktauf nahmen werden die entsprechenden Kleidungsstücke vom Model zum Shooting mitgebracht, sofern keine Sonderwünsche der Fotografin bestehen ( s.o. ). Das Model ist berechtigt, zum Shooting und für dessen Dauer eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Die Fotografin macht zu dem genannten Termin und an dem genannten Ort Fotoaufnahmen vom Model. Es liegt im Ermessen der Fotografin, ob und wie sie die so entstandenen Fotos bearbeitet. Ein Arbeitsverhältnis wird durch den vorliegenden Vertrag nicht begründet. 4 Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials durch die Fotografin: Urheber des gefertigten Fotos ist die Fotografin. Das Model ist darüber informiert, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine Übertragung am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, auf Datenträgern und sonstigen Speichermedien, einverstanden. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst die Vervielfältigung, VERBREITUNG, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild und Datenträger. Die

3 Aufnahmen dürfen somit sowohl digital, als auch analog in allen geeigneten Medien (z.b. Online Nutzung jeglicher Art, jegliche Print Nutzung, TV, Kino usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Lediglich die Veröffentlichung im unmittelbaren Zusammenhang mit pornografischen Veröffentlichungen oder zur Werbung für pornografische Inhalte ist von der Einwilligung des Models nicht gedeckt. 5 Nutzungsrecht für das Model Das Model selbst ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden, sowie für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen oder auszustellen, solange bei Veröffentlichung die Fotografin als Bildautorin benannt wird und diese vor Veröffentlichung ihr Einverständnis erklärt hat. Ohne Zustimmung der Fotografin darf das Model die gefertigten Bilder insbesondere für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z.b. Bewerbungen, Erstellen einer Model Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. frei und kostenlos verwenden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ebenso ausgeschlossen, wie die Veränderung des Bildes selbst. 6 Namensnennung Der Name des Models darf bei Veröffentlichung oder anderweitiger Verwendung durch die Fotografin nicht, oder nur mit vorheriger Zustimmung des Models, genannt werden. Veröffentlicht das Model das ihr überlassene Bild, ist entsprechend der Regelung in 5 die Fotografin als Autorin des Bildes zu benennen. 7 Honorar / Reisekosten Das Model erhält innerhalb von 6 Wochen nach dem Shooting eine E Mail mit einem Bild, dass die Fotografin aus den gemeinsam angefertigten Bildern aussucht und in ihrem Stil bearbeitet als Honorar. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten. Das Model erstattet der Fotografin pro Shooting einen Pauschalbetrag von mindestens Euro.

4 Vorbezeichneter Betrag fließt vollumfänglich in das Projekt Schöne Körper und verfolgt insbesondere die Kostendeckung (Material und Reisekosten) der Fotografin. Model und Fotografin erklären, dass mit der vorbezeichneten Bezahlung sämtliche Ansprüche des Models bezüglich der Bilder und deren Verwendung abgegolten sind. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model zudem auch keine weiteren Ansprüche gegen Dritte (z.b. Verlag, Provider, Webmaster), sofern der Inanspruchstellung nicht vorab durch die Fotografin zugestimmt wird. 8 Pflichtverletzung Erscheint das Model zu einem vereinbarten Fototermin nicht, ohne diesen rechtzeitig und mindestens 24 Stunden vor dessen Durchführung abgesagt zu haben, so ist das Model der Fotografin zum Schadenersatz verpflichtet, es sei denn, ein Verschulden fällt ihr nicht zur Last. Als pauschaler Schadenersatz sind 0,50 Euro für jeden von der Fotografin zurückgelegten Kilometer zuzüglich 25,00 Euro pro aufgewendeter Stunde Fahrt und Wartezeit zu zahlen. Es steht den Parteien frei, einen höheren oder geringeren Schaden nachzuweisen. Sollte eine Partei die entstandenen Fotoaufnahmen rechtswidrig nutzen, so ist sie der anderen Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des für diese Art der Nutzung sonst üblichen Honorars verpflichtet. Es wird widerlegbar vermutet, dass das übliche Honorar dem entspricht, das sich für die Art der Nutzung aus den jeweils aktuellen Preisempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) ergibt. 9 Veröffentlichung / Verlinkung der Fotoaufnahmen: Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotografin eine Verlinkung der im Internet genutzten Bilder des Models mit einer der Fotografin durch das Model bekanntzugebenden Facebook Adresse vornimmt. 10 Folge Shootings Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn hierfür nicht ausdrücklich ein gesonderter Vertrag schriftlich fixiert wurde.

5 11 Sonstige Abreden Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Jede Partei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages. 12 Gerichtsstandvereinbarung Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch über dessen Zustandekommen und Gültigkeit, ist das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz der Fotografin zuständig. 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

6 (Unterschrift, Manuela Jäger Müller) (Unterschrift des Models) Das Model bestätigt vorliegend ausdrücklich, bei Eingehung des vorliegenden Vertrages und Durchführung des Foto Shootings volljährig zu sein. (Unterschrift des Models) Zusatzerklärung bei minderjährigen Models: Als gesetzlicher Vertreter erkläre ich hiermit mein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung. (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigen des Models)

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