VDSI-Seminar Erdbau. Arbeitsschutz im Tiefbau
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- Walter Schäfer
- vor 7 Jahren
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1 VDSI-Seminar Erdbau Arbeitsschutz im Tiefbau Frankfurt (Oder) am VSVI Frankfurt (Oder)
2 Dipl.-Ing. Christian Wegener DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Tiefbau Themenfeld Baugruben und Gräben Tel Seite 2
3 Unfälle Seite 3
4 Übersicht Planung - vorhandene Anlagen, hier Kampfmittel - Arbeitsraumbreiten und Mindestgrabenbreiten Bauüberwachung - Baugruben- und Grabenkanten - Erdbaumaschinen - Gefahrenbereich - Sichteinschränkungen - Abstandsregeln Seite 4
5 etwas Statistik Spontane Explosionen Städte wurden bombadiert Bombenräumungen Tonnen wurden abgeworfen Tonnen liegen noch Im Boden % Blindgänger Seite 5
6 Seite 6
7 BG Vorschriften Vorbereitung von Bauarbeiten Bestehende Anlagen ( 16 der UVV Bauarbeiten ) Vor Beginn von Bauarbeiten ist durch den Unternehmer zu ermitteln, ob im vorgesehenen Arbeitsbereich Anlagen vorhanden sind, durch die Personen gefährdet werden können. Seite 7
8 Die am Bau Beteiligten Der Bauherr - BGB (Verkehrssicherungspflicht, Schadensersatz) - Baustellenverordnung (Grundsätze des Arbeitsschutzes) - VOB (ATVen DIN 18299) Der Planer - Landesbauordnung Der Unternehmer - Arbeitsschutzgesetz - UVVen (BGV A 1, BGV C 22, ) Seite 8
9 VOB 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung Seite 9
10 Verordnungen der Länder Erkundungspflicht Räumpflicht Seite 10
11 Geo Portal Meck Pomm Seite 11
12 Seite 12
13 Arbeitsraumbreite VSVI Frankfurt (Oder) Seite 13
14 Arbeitsraumbreite, hier Mindestgrabenbreite Seite 14
15 Arbeitsraumbreite und Mindestgrabenbreite keine konkreten Werte im staatl. und BGlichen Recht! DIN 4124 Mit Rücksicht auf die Sicherheit der Beschäftigten, zur Freihaltung von Rettungswegen, aus ergonomischen Gründen und um eine einwandfreie Bauausführung sicherzustellen DIN EN 1610 ist auf Grundlage der notwendigen Arbeiten und entsprechend den nationalen Sicherheitsregeln vom Planer festzulegen Seite 15
16 Mindestgrabenbreiten nach DIN EN 1610 Abwasser (RW, SW) Seite 16
17 Mindestgrabenbreiten nach DIN 4124 alle Leitungsarten außer Abwasser Seite 17
18 die neue Fassung der DIN EN 1610 die Tabellen 1 und 2 der DIN EN 1610 gelten weiter!!! Seite 18
19 Bauüberwachung, Baustellenbegehung Gefahren auf der Baustelle Hinweise an die Baufirmen Seite 19
20 Baugruben- und Grabenkanten Betreten ungesicherter Böschungskanten Seite 20
21 Baugruben- und Grabenkanten hier Absturzsicherung? Seite 21
22 Baugruben- und Grabenkanten Absturzsicherung Tiefbau Heft 08/1994 Heft 09/1996 Ch. Wegener Baugruben und Gräben Seite 22
23 Erdbaumaschinen, Gefahrbereich Schwenkbereich und Gefahrbereich Seite 23
24 Erdbaumaschinen, Sichteinschränkungen Seite 24
25 Erdbaumaschinen, Sichteinschränkungen Neugeräte Altgeräte Seite 25
26 Erdbaumaschinen, Sichteinschränkungen Seite 26
27 Erdbaumaschinen, Sichteinschränkungen Seite 27
28 Mindestabstände von Fahrzeugen und Baugeräten zu Böschungskanten - kein Unterschied zwischen Mobil- und Kettenbagger - kein Unterschied zwischen nichtbindigen und bindigen Böden - kein Unterschied zwischen unbefestigter oder befestigter Oberfläche bei mehr als 1,75 m Tiefe Ch. Wegener Baugruben und Gräben Seite 28
29 Mindestabstände von Fahrzeugen und Baugeräten zu Böschungskanten Seite 29
30 Mindestabstände von Fahrzeugen und Baugeräten zu Böschungskanten Seite 30
31 Seite 31
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