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1 Ärzteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften ISSN E Jahrgang Gentner Verlag Foto: David Ferguson

2 Arbeitsmedizinische Vorsorge aktuell Herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 5. vollständig neubearbeitete Auflage 2010 ISBN mit integrierter Volltext-CD-Rom Gebunden, 952 Seiten 59, Bestellcoupon Ja, bitte senden Sie mir... Exemplar(e) der Neuerscheinung DGUV Grund sätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersu chungen (Best.-Nr ), 5. Auflg. 2010, zum Preis von 59, zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach Stuttgart Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach Stuttgart Tel. 0711/ Fax 0711/ Online: > Buchshop Medizin Fax-Hotline: 0711 / Name, Vorname Firma/Institution Beruf/Abteilung/Funktion Straße / Postfach Nr. - Land PLZ Ort Telefon Telefax Datum Unterschrift med_268

3 Anzeige Ärzteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Elektronenmikroskopische Aufnahme von mutierten Erregern der Toxoplasmose. Die BW-Bank präsentiert auf der Titelseite neueste Bilder aus dem Mikrokosmos der Parasitologie: Toxoplasma gondii Wie alle metabolisch aktiven eukaryotischen Zellen, benötigt auch Toxoplasma gondii ein internes Membransystem um Proteine an die richtige Stelle in der Zelle zu transportieren. Eine der wichtigsten Aufgaben besteht im Transport von speziellen Proteinen an die vordere Spitze des sich entwickelnden Parasiten. Diese Proteine sind für die Bewegung und das Eindringen in die Wirtszelle wichtig und werden in membranumhüllten Vesikeln gespeichert. Wie sie genau dorthin kommen und ob man diesen für den Parasiten essentiellen Transportweg stoppen könnte, ist Gegenstand der Forschungen von Markus Meissner s Arbeitsgruppe. Ein erster Einblick ergab sich, als eine mutierte Version eines Schaltproteins im Erreger exprimiert wurde. Dies zeigte, dass dieses Protein aus der Dynamin-Familie spezifisch die Ausbildung der für die Invasion wichtigen Vesikeln verhindert. Nun gilt es, Inhibitoren gegen dieses Protein zu entwickeln und die weiteren molekularen Details in diesem noch fast völlig unverstandenen Prozess zu erforschen. Die Aufnahme stammt von David Ferguson, aus Breinich et al., Current Biology, 19, , Die Baden-Württembergische Bank (BW- Bank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine künstlerische Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden- Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise ist in Singen Vermögensmanagerin Alexandra Wieland (Telefon: / , Fax: / ) Ihre kompetente Ansprechpartnerin. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter oder telefonisch unter / Editorial 188 Beitragsgerechtigkeit oder der Weisheit letzter Schluss Kammern und KV 189 Maßnahmenbündel erforderlich 189 AD(H)S-Vertrag erfolgreich 190 Fazit zur Evaluation der Weiterbildung 192 Substitutionsgestützte Behandlung von Heroinabhängigen 193 Investitionsförderung von Arztpraxen 194 Vertreterversammlung der KVBW 194 Apotheken-Notdienst Zitat Vor 15 Jahren haben wir etwa 120 Herzen pro Jahr transplantiert. Heute sind es nicht einmal mehr 50! Das heißt: Obwohl die chirurgische Erfahrung weitaus größer ist, es bessere Medikamente und technische Möglichkeiten gibt, können wir weniger Menschen retten. Prof. Roland Hetzer, Leiter des Deutschen Herzzentrums, Berlin 195 Neues aus der Finanzwelt 196 Das Wartezimmer rechtsfreier Raum? Vermischtes 197 Walter-Siegenthaler-Preis 197 Stammzelltherapie nach Herzinfarkt 198 Ärzte im Schweinezyklus? 199 Multiresistente Erreger 199 Mutterschutz für Ärztinnen 200 Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Indien jähriges Jubiläum: Stuttgarter Ärzteorchester 202 Vorratsdatenspeicherung Aus Fehlern lernen 202 Einlage eines empfängnisverhütenden Stäbchens 203 Rituelle Beschneidung an minderjährigen Jungen Wirtschaft Rechtsfragen Termine Bekanntmachungen Impressum ÄBW

4 Editorial Selbstverwaltung bedeutet auch Selbstfinanzierung Beitragsgerechtigkeit oder der Weisheit letzter Schluss Dr. med. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Anzeige In den vergangenen Wochen wurden durch die Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg die Beitragsunterlagen für das Jahr 2010 verschickt. Neben dem Beitragserhebungsbogen und dem Satzungstext haben einige Bezirksärztekammern noch ein zusätzliches Informationsblatt beigelegt, mit welchem auf die Folgen einer nicht rechtzeitigen Rücksendung des Erhebungsbogens in Kurzfassung nochmals ausdrücklich hingewiesen wurde. Die Reaktionen auf das Beitragsverfahren 2010 als solches, aber auch und besonders auf die Zusatzinformationen waren heftig. Viele Kolleginnen und Kollegen sahen sich veranlasst, sich kritisch mit der diesjährigen Beitragsordnung auseinanderzusetzen. Wir nehmen die Kritik ernst und sehen darin einen Anlass für eine kurze Problemdarstellung aus unserer Sicht. Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte. Titel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Inhalte: Neugründung oder Übernahme Kooperationsformen Praxiswertermittlung Investitions- und Kostenplanung Finanzierungsmöglichkeiten Öffentliche Fördermittel Absicherung der Existenz Termine und Veranstaltungsorte: Mittwoch, 16. Juni 2010 (19.00 Uhr) in Mosbach Mittwoch, 16. Juni 2010 (18.30 Uhr) in Mannheim Mittwoch, 28. Juli 2010 (19.00 Uhr) in Ulm Kosten: Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: Mosbach: Yvonne Weickart, Telefon ( ) , Mannheim: Stefan Leinthaler, Telefon (06 21) , stefan.leinthaler@bw-bank.de Ulm: Kathrin Russ, Telefon (07 31) , kathrin.russ@bw-bank.de Die demokratisch legitimierte Ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland ist ein hohes Gut. Nur durch dieses Konstrukt haben wir die Möglichkeit, unsere ärztlichen Belange eigenverantwortlich und basisdemokratisch zu gestalten. Aber Selbstverwaltung bedeutet auch Selbstfinanzierung, was im Rahmen eines Umlageverfahrens zu geschehen hat. Und genau dieses Umlageverfahren soll, und so ist es erklärter Wille der Vertreterversammlung der Landesärztekammer, eine größtmögliche Beitragsgerechtigkeit gewährleisten. Die Forderung der Vertreterinnen und Vertreter lässt sich auf folgende Formel reduzieren: Wer bezahlt wann, nach welchem Teiler, wie viel, und wie wird das Verfahren nachprüfbar? Bereits im Jahr 2006 wurde das Beitragserhebungsverfahren von der bis dahin praktizierten umsatzbezogenen Festsetzung auf der Grundlage einer vom Kammermitglied vorzunehmenden Selbsteinstufung umgestellt auf ein einkommenbasiertes Erhebungsverfahren. Jedes Kammermitglied wird seither auf der Grundlage des durch einen Auszug aus dem Einkommensteuerbescheid nachzuweisenden Einkommens aus ärztlicher Tätigkeit zum Kammerbeitrag veranlagt. Seit 2010 gilt diese Regelung für alle Ärztinnen und Ärzte bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Dies geschieht nicht als hoheitlicher Akt oder Willkür, sondern durch Beschluss der gewählten Vertreterversammlung als oberstes Organ der Landesärztekammer. Dieses Verfahren führt zwar per se zu mehr Beitragsgerechtigkeit, ist aber zwingend damit verbunden, dass der Kammer zeitnah, innerhalb von derzeit drei Monaten, ein Nachweis über die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit vorgelegt werden muss. Auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Veranlagung und dem damit verbundenen Beitragsbescheid dient der Beitragsgerechtigkeit. Deshalb sieht die Beitragsordnung vor, dass Kolleginnen und Kollegen, die es versäumen oder nicht bereit sind, diesen Nachweis zu führen, mit dem Höchstbetrag, welcher umgangssprachlich auch als Zwangsbescheid bezeichnet wird, in Höhe von 5000 Euro zu veranlagen sind. Das ist geltendes Satzungsrecht und muss daher von den Buchhaltungen der Bezirksärztekammern der Beitragserhebung zugrunde gelegt werden. Die Bezirkskammern standen deshalb bei der Aussendung des Beitragserhebungsbogens vor der Qual der Wahl: Sollen bereits mit dem Erhebungsbogen alle Kammermitglieder auf die (Drei-Monats-) Frist gesondert hingewiesen werden, selbst wenn hierdurch auch alle diejenigen angesprochen werden, welche seit Jahren zuverlässig und rechtzeitig ihre Nachweise erbringen? Oder aber, so die zweite Handlungsalternative, sollen Kolleginnen und Kollegen, welche die fristgerechte Abgabe der Nachweise innerhalb der Drei- Monatsfrist nicht realisiert haben, automatisch sozusagen ohne Vorwarnung mit dem Höchstbeitrag veranlagt werden? Schon anhand dieser Fragen lässt sich erkennen, dass Lösungen, die alle zufrieden stellen, gerade in dem hochsensiblen Bereich der Beitragsgestaltung und Beitragsgerechtigkeit nur schwerlich zu erlangen sind. Der Stein der Weisen die ideale Beitragsordnung liegt leider nicht in unserer Reichweite. Wohl aber die bestmögliche Beitragsordnung, und auch die ist ein dynamischer Prozess, der ständiger Anpassung bedarf. Konsequenterweise werden die zuständigen Gremien der Landesärztekammer, nämlich der Haushaltsausschuss, der Vorstand und die Vertreterversammlung, sich noch in diesem Jahr erneut mit der Beitragsordnung beschäftigen. Hier werden die vielfältigen Anregungen und Wünsche, die uns erreicht haben, bedacht werden und möglicherweise allerdings immer unter dem Leitmotiv der Beitragsgerechtigkeit Einfluss finden. Dr. Ulrike Wahl Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg 188 ÄBW

5 Nachruf Dr. med. Thomas Broer Am 15. April 2010 verstarb Herr Dr. med. Thomas Broer, Oberstabsarzt am Bundeswehrkrankenhaus in Ulm, im Alter von 33 Jahren an seinem Einsatzort in der nordafghanischen Provinz Baghlan bei einem Angriff von Taliban- Kämpfern. Herr Dr. Broer starb, als er Kameraden, die in einem gepanzerten Fahrzeug mit einer Rakete beschossen worden waren, zu Hilfe kommen wollte. Das Fahrzeug, in dem Herr Dr. Broer saß, wurde nach Presseinformationen in eine Sprengfalle gelockt, mit Handfeuerwaffen und Mörsern beschossen und brannte aus. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg trauert um ihr Kammermitglied, von dessen Tod sie mit großer Bestürzung erfahren hat. Herr Dr. Broer wurde am 2. September 1976 in Wiesbaden geboren, studierte an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz Medizin und erhielt die Approbation als Arzt am 1. Oktober 2004 vom Landes- Kammern und KV amt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. Herr Dr. Broer stand kurz vor dem Ende seiner Facharztweiterbildung im Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten, die er im Jahre 2003 als AiP im Bundeswehrkrankenhaus Ulm begonnen hatte und dort Mitte des Jahres abschließen wollte. Dem Tod unseres jungen Kollegen stehen wir fassungslos gegenüber. Sein Tod ist tragisch, sinnlos und unbegreiflich. In zehn Tagen hätte Herr Dr. Broer seinen Afghanistan- Einsatz beendet und sich wieder dem Abschluss seiner Facharztweiterbildung widmen können. Er hat sein Leben verloren, weil er angegriffenen Kameraden zu Hilfe eilen wollte. Dabei wurde er selbst Opfer eines Angriffs der Taliban. Zurück bleibt die Hochachtung, mit der wir seinen Einsatz für Andere würdigen möchten. Herr Dr. Broer starb, weil er als Arzt ganz im Sinne des Hippokratischen Eides helfen wollte. Die Ärzteschaft in Südwürttemberg und im ganzen Land wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Den Hinterbliebenen gelten unsere Anteilnahme und unser tief empfundenes Beileid. Dr. med. Michael Datz Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Dr. med. Thomas Broer Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg unterstützt Vorstoß Röslers Maßnahmenbündel erforderlich Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt die Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, mehr Ärzte für eine Niederlassung zu gewinnen. Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, führt dazu aus: Wir können heute in Baden- Württemberg noch von einer guten ambulanten medizinischen Versorgung auch auf dem Land sprechen. Aber wir merken bereits deutlich, dass es immer schwieriger wird, frei werdende Arztpraxen überall nachzubesetzen. Den Vorschlag des Ministers, Studenten bereits an eine spätere Niederlassung auf dem Land zu binden, hält der Vorstandsvorsitzende für einen gangbaren Weg. Um drohenden Versorgungslücken auf dem Land entgegenzuwirken, sei insgesamt ein Bündel an Maßnahmen erforderlich: Dazu ge- hören vorrangig eine angemessene Honorierung und der Abbau von Regressrisiken im Verordnungsbereich. Zudem müssen die Gemeinden den Arzt als zentralen Infrastrukturfaktor erkennen und die Attraktivität für eine Niederlassung am Ort erhöhen. Wenn vor Ort keine gute Infrastruktur vorhanden ist, werden wir junge Arztfamilien nicht für eine Niederlassung gewinnen, so Dr. Hoffmann-Goldmayer. Innovatives Vertragskonzept feiert Geburtstag AD(H)S-Vertrag erfolgreich Vor einem Jahr haben die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen (BKK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den ersten Vertrag zur qualitätsgesicherten Versorgung von Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Syndrom, kurz AD(H)S, in Baden-Württemberg unterzeichnet. Damit werden den jungen Betroffenen seither Behandlungen nach den neuesten wissenschaftlichen Leitlinien geboten. Wir haben ein wichtiges Zeichen für innovative Patientenversorgung gesetzt, so der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Achim Hoffmann- Goldmayer. In den Vertrag eingeschrieben haben sich mittlerweile 170 Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten und 963 Versicherte. Ziel des Vertrages ist es, betroffene Kinder und Jugendliche ohne Umwege zielgerichtet und qualitätsgesichert zu diagnostizieren und zu therapieren. Dazu haben sich die teilnehmenden Ärzte und Therapeuten zu 36 Teams zusammengeschlossen, die wiederum mit weiteren Behandlern zusammenarbeiten. Ein Schwerpunkt ist die Diagnosesicherung, damit nur Patienten behandelt werden, die auch tatsächlich an AD(H)S erkrankt sind. ÄBW

6 Kammern und KV Kritische Stellungnahmen zur ersten Befragungsrunde Fazit zur Evaluation der Weiterbildung Die Ergebnisse der ersten Befragungsrunde des Projekts Evaluation der Weiterbildung liegen vor; in unserer vorigen Ausgabe haben wir ausführlich berichtet, dass die Ergebnisse in Baden- Württemberg gut ausgefallen sind und damit im Bundesdurchschnitt liegen. Jetzt haben wir ausgewählte baden-württembergische Ärzte nach ihrer Meinung zu den Ergebnissen befragt. Auf dieser Doppelseite ziehen Bilanz: Carsten Mohrhardt, Assistenzarzt in Weiterbildung, und Prof. Dr. Franz Porzsolt, Leiter der Klinischen Ökonomik am Universitätsklinikum Ulm. Fazit aus Sicht eines Weiterbildungsassistenten Evaluation? Klar aber warum eigentlich? Carsten Mohrhardt Die erste Runde der Evaluation der Weiterbildung ist abgeschlossen, die Ergebnisse sind bekannt und überraschen nicht wirklich. Die Fragen, die nun folgen, sind einfach. Wie war es, welche Schlüsse kann man daraus ziehen und was bringt es für die Zukunft? Evaluation Aus Studienzeiten wohl bekannt war eine Evaluation als Arzt keine wirklich neue Erfahrung. Ablauf und Form zeigten sich dennoch gewöhnungsbedürftig. Die Aushändigung der Zugangsdaten und auch die Aufforderung zur Teilnahme durch den Klinikchef verliefen in meinem Fall problemlos, auch wenn ich dies als unnötigen Umweg empfand. Die Beantwortung der annähernd 100 Fragen folgte dem schon bekannten Schema, benötigte aber aufgrund der Fülle und ihrer nicht immer eindeutigen Formulierung ein nicht unerhebliches Ausmaß an Zeit. Zudem sorgten diese Fülle und die Ähnlichkeit einiger Fragen auch für eine zumindest gefühlte Redundanz. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte waren Einordnung und Bewertung nicht immer einfach. Jedoch sind ehrliche und auch selbstkritische Einschätzung in der Beantwortung der Fragen notwendig gewesen, um objektive Ergebnisse zu erhalten. Zudem schuf die Möglichkeit bei kleineren Gruppen die Ergebnisse anonym zu halten hier den nötigen Freiraum für jeden teilzunehmen, ohne Konsequenzen aus einer etwaigen schlechten Bewertung fürchten zu müssen. Die Fragen spiegelten die wesentlichen Themen rund um die Weiterbildung wieder, sodass durch ihre Beantwortung eine gute Abbildung der eigenen Situation der Weiterbildung möglich war. Ergebnisse Die Darstellung der Ergebnisse der Evaluation entpuppte sich leider bescheidener, als es die Evaluation selbst erhoffen ließ. Zum einen ist hier die Dauer von mehreren Monaten bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse zu nennen. Dies sollte bei einem Online-Verfahren nicht der Fall sein. Zum Anderen fehlt die grundsätzliche Veröffentlichung der individuellen Befugtenberichte, wie beispielsweise schon seit Jahren in der Schweiz praktiziert. Auch wenn einige dieser aus Anonymitätsgründen zurückgehalten werden müssen, so sollten die Erstellten nicht nur dem Befugten zugänglich, sondern auch veröffentlicht werden. Nur dadurch ist es auch den Assistenten wirklich möglich, die jeweilige Weiterbildungsstätte einzuschätzen und mit anderen zu vergleichen. Fazit Das Wichtigste an der ersten Runde der Evaluation ist sicherlich die Tatsache, dass sie überhaupt stattgefunden hat und somit erstmals bundesweit einheitliche und vergleichbare Daten erhoben wurden. Die Fülle und Inhalte der Fragen bedürfen sicher einer kritischen Überprüfung bis zur nächsten Evaluation, ebenso sollten die Weiterzubildenden Ihre Zugangsdaten direkt erhalten. Die Tatsache, dass etwa doppelt so viele Befugte wie Weiterzubildende teilgenommen haben zeigt, dass hier der Informationsfluss stockt. Letztlich muss aber eine Veröffentlichung der auf die Klinik bezogenen Ergebnisse erfolgen, denn nur um Daten zu erheben täte es sicherlich auch eine einfache repräsentative Umfrage. Und nur bei Veröffentlichung kann ein effektives Ranking erfolgen, welches mir als teilnehmendem Assistenten auch vermittelt, dass am eigentlichen Ziel der Evaluation gearbeitet wird: der Verbesserung der Weiterbildung in den Kliniken. Insofern erwarte ich auf erste Verbesserungen bis 2011, bis dann die nächste, hoffentlich weiterentwickelte Runde der Evaluation startet. Carsten Mohrhardt Weiterbildungsassistent, Rheinstetten 190 ÄBW

7 In Baden-Württemberg würde man sagen domm gloffa (dumm gelaufen), wenn man die Ergebnisse zur Bewertung der ärztlichen Weiterbildung liest. Die Evidence-Based Medicine (EBM) hat sowohl bei der Bewertung durch die Weiterbildungsbeauftragten wie auch durch die Weiterbildungsassistenten (WBA) den Vogel abgeschossen: Beide Gruppen gaben der EBM die schlechtesten Noten. Woran kann das liegen? Meiner Ansicht nach gibt es drei Gründe für das schlechte Abschneiden der EBM: 1. Die Fragen, die zur Bewertung der EBM im Rahmen der Weiterbildung gestellt wurden, waren falsch. 2. EBM wird an den Universitäten nur zu 50 Prozent von den richtigen Lehrern unterrichtet, nämlich von Kollegen, die kaum oder keine Erfahrung in der Patientenversorgung haben. 3. Da niemand prüft, ob EBM-geleitete Entscheidungen besser sind als andere, gibt es im Praxisalltag andere Probleme als EBM-konform zu verfahren. Zum ersten Grund (falsche Fragen gestellt) ist zu sagen, dass ich fast keinen praktisch tätigen Arzt kenne, der Zeit oder Erfahrung oder Interesse hat, seinen Assistenten beizubringen, wie man in einer Datenbank Informationen finden kann oder wie man Fehler in wissenschaftlichen Publikationen entdeckt. Er wird froh sein, wenn er am Abend alle Patienten gesehen und alle Telefonate beantwortet hat, die nach ihm während der Sprechstunde oder zwischen zwei Hausbesuchen gefragt haben. Es ist schon Spaß genug, wenn er/sie sich die Zeit nehmen kann, einem WBA die praktischen Gründe seines Handelns zu erklären. Für wissenschaftliche Erklärungen sind die Kammern und KV Evidence-Based Medicine in der ärztlichen Weiterbildung Wo liegt der Hund begraben? Prof. Dr. Franz Porzsolt Praxisbedingungen wenig geeignet. Zudem erwartet auch kaum ein WBA, Grund lagen wissenschaftlicher Entscheidungen in der Weiterbildungspraxis angeboten zu bekommen. Zum zweiten Grund (nur 50 Prozent richtige Lehrer) ist anzumerken, dass ärztliche Theoretiker anders denken als ärztliche Praktiker. Nicht-Ärzte denken nochmals anders als Ärzte. Wenn wir erwarten, dass EBM im Praxisalltag angewandt wird, müssen wir die Brücke von der Theorie zur Praxis schlagen. Die Grundlagen der EBM können von Nicht-Klinikern vermittelt werden. Das entspricht den ersten 50 Prozent der Ausbildung. Wenn EBM erfolgreich im Praxisalltag angewandt werden soll, müssen wir den Spagat hinbekommen, dass auch klinische Lehrer an der Universität den Studenten zeigen, wie EBM am Krankenbett angewendet werden kann. Das sind die zweiten 50 Prozent der EBM-Ausbildung. Zum dritten Grund (EBM-geleitete Entscheidungen besser als andere) ist zu sagen, dass wir dringend Daten benötigen, um nachzuweisen, dass EBM tatsächlich sinnvoll ist. Nach allem was wir bisher wissen, lässt sich vorhersagen, dass wahrscheinlich kein Patient länger oder besser leben wird, wenn EBM-geleitete statt konventioneller Entscheidungen getroffen werden. Es lässt sich aber mit ähnlicher Wahrscheinlichkeit voraussagen, dass im Bereich der Therapie die Ausgaben für gleich gute Ergebnisse um 30 Prozent und im Bereich der Diagnostik um bis zu 50 Prozent gesenkt werden können. Da die Veränderungen nicht zum Nulltarif zu haben sind, sollten sich Reformwillige, -fähige und Bedenkenträger ernsthaft mit der Realisierbarkeit dieser Versprechungen beschäftigen. Prof. Dr. Franz Porzsolt Klinische Ökonomik, Universität Ulm ÄBW Für uns sind SIE die Nr. 1 im Ultraschall Besuchen Sie uns in einer unserer Sonotheken: Leinfelden-Echterd. Fasanenweg 17 Tel. (0711) Fax (0711) Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. ( ) Fax ( ) Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek Memmingen: Donaustraße Memmingen Tel / Fax / Anzeige

8 Dr. Christoph von Ascheraden Kammern und KV Neue Regelungen in BtmVV und Richtlinien Substitutionsgestützte Behandlung von Heroinabhängigen Seit knapp zwanzig Jahren können heroinabhängige Patienten in Deutschland mit einer substitutionsgestützten Therapie behandelt werden. Nach jahrelangen, zumeist ideologisch geführten Auseinandersetzungen hat sich die Substitutionsbehandlung von Suchtkranken bewährt und einen festen Platz in der Therapie erobert. Über Patienten werden zurzeit bundesweit mit dieser Methode behandelt. Der kontinuierliche Rückgang der Drogentoten seit über zehn Jahren ist nicht alleine, aber auch auf die erfolgreiche Substitutionsbehandlung zurückzuführen. Die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom Juli 2009, auch Diacetylmorphin (Heroin) zur Substitution Schwerstabhängiger zuzulassen, machte eine Überarbeitung des Regelwerkes erforderlich. Außerdem war es dringend geboten, die in den letzten Jahren gewonnenen wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse der Behandlung von Opiatabhängigen in die entsprechenden Richtlinien einzuarbeiten. Die Neuregelungen sollen im Folgenden kurz dargestellt werden: 1. Generell wird die substitutionsgestützte Therapie Opiatabhängiger in den Richtlinien der Bundesärztekammer geregelt. Diese Richtlinien sind Teil der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV), die den gesamten Betäubungsmittelverkehr regelt, speziell auch die Substitution. Das Regelwerk von 2001 wurde in einem breiten Diskussionsprozess bilanziert, die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung und praktischer Erfahrung in die Novellierung eingearbeitet. Am 19. Februar 2010 hat der Vorstand der Bundesärztekammer die neuen Richtlinien beschlossen. Neben manchen Details sind drei Elemente hervorzuheben, die eine Weiterentwicklung im Sinne der sachgerechten Therapie beinhalten: 1.1. Ziele und Indikationsbereiche der Substitution wurden der BtmVV zufolge als Stufentherapie formuliert. Dazu zählen: Überlebenssicherung, Reduktion des Gebrauchs anderer Suchtmittel, gesundheitliche Stabilisierung und Behandlung von Begleiterkrankungen, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben sowie Opiatfreiheit. Damit wird der Erfahrung Rechnung getragen, dass die Opiatfreiheit zwar immer auch ein Ziel der Behandlung sein muss, häufig jedoch nicht kurzfristig erreichbar oder gar erzwingbar ist. Die Substitution bedeutet in der Mehrzahl der Fälle eine langfristige Behandlung schwerkranker Patienten, die häufig mit einer Vielzahl von Begleiterkrankungen zusätzlich belastet sind Starre zeitliche Vorgaben für die Take-home Versorgung von Substitutionspatienten wurden zugunsten der individuellen Arztentscheidung aufgegeben. Damit ist der Entscheidungsspielraum, aber auch die Verantwortung des Arztes höherrangig bewertet worden als eine durch wissenschaftliche Studien nicht belegte, aber einfacher zu überprüfende Zeitregelung Den Ärztekammern wurde die Aufgabe der Qualitätssicherung in der Substitution als obligatorisch auferlegt. Dies war insbesondere notwendig, da in manchen Bereichen der Ausweg in die private Substitution beobachtet wurde, um den strengen Qualitätsregularien der GKV- Richtlinien auszuweichen. Die Substitution mit Diamorphin wurde in die Richtlinie in enger Anlehnung an die Vorgabe des Gesetzgebers eingearbeitet. 2. Der gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung vom 18. März 2010 die Richtlinien zu Methoden der vertragsärztlichen Versorgung (MvV-RL) zur diamorphingestützten Substitution im GKV-Bereich erlassen. Den hohen Anforderungen des betäubungsmittelrechtlichen Umgangs mit Diacetylmorphin wird Rechnung getragen mit einem besonderen Anforderungsprofil für die substituierenden Ärzte sowie für die Sicherheit der Einrichtung bei der Abgabe und der ausschließlich i. v. Applikation des Diamorphins. Damit Einrichtungen (zum Beispiel Schwerpunktpraxen für Suchttherapie, Drogenambulanzen) einen Antrag auf Zulassung zur Diacetylmorphin gestützten Substitutionsbehandlung stellen können, bedarf es einer vom Sozialministerium erlassenen Richtlinie für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Diese ist zwar noch nicht erlassen worden, wird jedoch in den nächsten Wochen von einem Expertengremium beim Sozialministerium diskutiert und in die endgültige Form gebracht werden. Darin muss der Träger der Einrichtung die fachliche Qualifikation nachweisen, sowie die Durchführung einer regelrechten diamorphingestützten Therapie nach der BtmVV und den jeweils gültigen Richtlinien von Bundesärztekammer und vom gemeinsamen Bundesausschuss. Die Erlaubnis wird auf Antrag vom zuständigen Regierungspräsidium erteilt. Darüber hinaus bietet die Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg die für die diamorphingestützte Substitution notwendige Zusatzqualifikation in einer Ergänzung von 6 bis 8 Stunden zur Suchtmedizinischen Basisqualifikation als Fortbildung an (siehe Seite 206). Damit werden auch die personellen Voraussetzungen abgeschlossen. Es liegt dann in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung, für eine auskömmliche Finanzierung der diamorphingestützten Substitution als neu hinzugekommenen Teil des Sicherstellungsauftrags zu sorgen. Wenn alle diese Hürden genommen sind, ist zu erwarten, dass die diamorphingestützte Behandlung Schwerstabhängiger auch in Baden-Württemberg noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Auf der Grundlage der Empfehlung des Expertengremiums ist damit zu rechnen, dass zunächst in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und Freiburg eine solche Einrichtung realisiert werden kann. Weitere Standorte können je nach Bedarf hinzukommen. Insgesamt wird für Baden-Württemberg mit 200 bis 250 Patienten gerechnet, die nach den gesetzlichen Vorgaben mit einer solchen Therapie behandelt werden können. Der Vorstand der Landesärztekammer und der Suchtausschuss haben an all diesen Entwicklungen aktiv und konstruktiv mitgearbeitet. Damit wurde auch ein deutliches Signal gesetzt, dass die ärztliche Selbstverwaltung auch bei komplexen medizinischen Herausforderungen umsichtig, sachgerecht und zügig zu handeln in der Lage ist. Dr. med. Christoph von Ascheraden Vorsitzender des Ausschusses Suchtmedizin der Landesärztekammer Baden-Württemberg und Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südbaden 192 ÄBW

9 Nachruf Dr. med. Otto Albrecht Am 7. April 2010 ist der Stuttgarter Arzt im Alter von 88 Jahren verstorben. Dr. Albrecht wurde am 7. Februar 1922 in Stuttgart geboren und studierte an der Universität Tübingen Medizin erhielt er die Approbation und promovierte noch im selben Jahr zum Doktor der Medizin. Da in den Nachkriegsjahren fast keine Möglichkeit bestand, eine Assistentenstelle zu bekommen, ging er nach Dresden, wo er seine Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin absolvierte. Zusammen mit seiner Frau, die er in Dresden kennengelernt hatte, kehrte er 1958 in seine Heimatstadt zurück, nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Drucks auf die Ärzte in Dresden. Zwei Jahre war er dann noch als Vertrauensarzt tätig, bevor er bis 1988 als Internist in Stuttgart-Gablenberg praktizierte trat er in den Hartmannbund ein, in dem er viele Jahre Kreisvereinsvorsitzender von Stuttgart Kammern und KV und Vorstandsmitglied des Landesverbandes Baden- Württemberg war. Von 1977 bis 1983 war er Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Nordwürttemberg. In der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg hatte er von 1983 bis 1987 das Amt des Vizepräsidenten inne und war gleichzeitig Vorstandsmitglied der Landesärztekammer. Seinen größten berufspolitischen Verdienst erwarb er sich als Vorsitzender der Ärzteschaft Stuttgart von 1978 bis Mit viel Kraft und Ausdauer führte er gegen heftige Widerstände in Stuttgart den zentralen ärztlichen Notfalldienst ein. Für seine herausragenden Verdienste um die Ärzteschaft, wurde er mit der Hartmann-Thieding-Plakette, der Albert-Schweitzer-Medaille sowie dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Wir verlieren mit Dr. Albrecht einen verdienten Arzt und geschätzten Kollegen. Den Hinterbliebenen gelten unsere Anteilnahme und unser tief empfundenes Mitgefühl. Dr. Klaus Baier Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Dr. Markus Klett Vorsitzender der Ärzteschaft Stuttgart Dr. med. Otto Albrecht Niederlassung, Nachfolge, Neuanschaffung Investitionsförderung für Arztpraxen Im Rahmen der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der KfW initiierten Kampagne Niederlassung, Nachfolge, Neuanschaffung: Moderne Investitionsförderung für Arztpraxen informiert die Kassenärztliche Vereinigung Baden- Württemberg am 30. Juni von bis Uhr in der Bezirksdirektion Karlsruhe. Dabei geht es um Fragen wie beispielsweise Welche Fördermöglichkeiten stehen mir als Arzt oder Psychotherapeut zu?, Wie finde ich einen geeigneten Nach- folger für meine Praxis? oder Bekomme ich auch Geld für neue medizinische Geräte? Die Veranstaltung ist kostenfrei; Anmeldung erforderlich. Weitere Infos: C Anzeige Konto & Karten Jetzt noch mehr Leistung auf 1 mm. Mit Ihrer apobankcard. + Girokonto zum Nulltarif + Ihre Eintrittskarte in die apobank Welt: Die apobankcard 1 mm stark zusammen mit unserem attraktiven Girokonto zum Nulltarif auf Guthabenbasis. Inklusive zwei Kreditkarten ohne Jahresbeitrag. VISACARD Gold und MasterCard Gold und weitere attraktive Leistungen. Kostenfreier Bargeld-Service mit Ihrer apobankcard an rund Geldaus gabe automaten der am BankCard ServiceNetz teilnehmenden Volks- und Raiffeisen banken sowie der Spardabanken. Weitere Informationen in Ihren Filialen Freiburg, Friedrichshafen, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Ulm oder unter Weil uns mehr verbindet APO-AZ-Girokonto-185x82-Variante.indd :56:30 Uhr ÄBW

10 Kammern und KV KVBW-Vorstand informierte Vertreterversammlung NVV: Ungerecht bleibt ungerecht Anzeige Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hatte auf ihrer April-Sitzung die Richtlinie der KVBW zur Förderung der Allgemeinmedizin an die veränderten Bedingungen auf Bundesebene anzupassen; unter anderem war der neue Förderbeitrag von 3500 Euro in die Vereinbarung auf zunehmen. Ebenfalls anzupassen waren die Abrechnungsrichtlinien; künftig ist eine Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe BW Forum Medicum ein Seminar, das Ärzten Experteninformationen aus erster Hand bietet. Seminartitel: Innovative Lösungen Handlungsspielräume des Arztes an den Sektorgrenzen. Seminarinhalte: In drei kurzen Impulsvorträgen beleuchten renommierte Fachleute das aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Danach haben die Teilnehmer Gelegenheit, Fragen zu stellen und an Infoständen direkt mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Vorträge: 1. Substitution stationärer durch ambulante Leistungen Potenziale, Benchmarks, Szenarien 2. Medizinische Versorgung ohne Sektorgrenzen 3. Chancen und Gestaltungsspielräume der Ärzte an der Schnittstelle zu anderen Leistungserbringern Termine und Veranstaltungsorte: 8. Juni 2010 in Schwäbisch Hall 9. Juni 2010 in Leutkirch 15. Juni 2010 in Biberach 16. Juni 2010 in Ulm Veranstaltungsbeginn ist jeweils um Uhr. Weiterbildungspunkte: Weiterbildungspunkte für diese Veranstaltungsreihe sind bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Teilnahmegebühr: kostenfrei Information und Anmeldung: BW-Bank Schwäbisch Hall: Elke Krenedics, Telefon (07 91) BW-Bank Leutkirch: Petra Klemper, Telefon ( ) BW-Bank Biberach: Marco Klingler, Telefon ( ) BW-Bank Ulm: Tanja Walcher, Telefon (07 31) Online-Abrechnung ohne Datenträger möglich. Außerdem mussten die Richtlinien in verschiedenen Punkten klargestellt oder an die BSG-Rechtsprechung ange glichen werden. Nach der bisher geltenden Wahlordnung hätte der neue KVBW-Vorstand erst mit Beginn der neuen Wahlperiode gewählt werden können. Die nun beschlossene Satzung sieht vor, dass die neu gewählte VV noch während der Laufzeit der alten VV zusammentreten kann, um ihren Vorsitzenden und den hauptamtlichen Vorstand zu wählen. Für viel Gesprächsstoff sorgte ein Antrag, in dem das Land aufgefordert wurde, die Notdienstversorgung im ländlichen Raum zu unterstützen. Für die Umlagefinanzierung des Notfalldienstes wurde zunächst pro Kopf der Bevölkerung ein Euro im Jahr gefordert. Schließlich beschlossen die Delegierten jedoch, den Vorstand damit zu beauftragen, eine Finanzierung von einem Euro pro Quartal vom Land einzufordern. Viel diskutiert wurde auch eine von der VV beschlossene, telefonische Mitgliederbefragung, die in der zweiten Jahreshälfte starten wird und deren Inhalte jetzt vorgestellt wurden. Die Fragen werden sich auf das Spektrum Leistung, Kommunikation, Praxisalltag und die zukünftige Rolle der KV beziehen. In ihren Berichten gingen der Vorstandsvorsitzende, Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, sowie sein Stellvertreter, Dr. Wolfgang Herz, ausführlich auf die aktuelle Lage ein. Die Neugestaltung der NVV ab 1. Juli 2010 kommentierte der KVBW-Chef unter dem Beifall der Anwesenden mit den Worten Ungerecht bleibt ungerecht! Die Forderung der KVBW auf Bundesebene den Honorarabfluss aus Baden-Württemberg zu stoppen sei nach wie vor nicht erfüllt. Sowohl hinsichtlich Gesundheitsfonds als auch Honorarverteilung hat man uns voll im Regen stehen lassen, so Dr. Herz. Statt einer Neuordnung finde durch die NVV lediglich eine Umverteilung des Geldes statt. Notdienstportal der Landesapothekerkammer BW Apotheken-Notdienst Das Notdienstportal der Landesapothekerkammer Baden- Württemberg bietet Ärzten und Patienten auf komfortable Weise tagesaktuelle Informationen über Apotheken-Notdienste: Nach Eingabe von Ort oder Postleitzahl und dem gewünschten Datum wird eine Liste der notdiensthabenden Apotheken samt Anschrift, Telefonnummer und Link zu einem Landkartenausschnitt erstellt. Je nach Bedarf kann auch der OE Notdienstplan für eine Woche, einen Monat oder ein Quartal ausgedruckt werden. Ein aktueller Ausdruck in einer Notdienst-Praxis gibt dem Arzt die Möglichkeit, in kürzester Zeit zu klären, ob ein bestimmtes Medikament in der Notdienstapotheke zur Verfügung steht und der Patient erfährt sofort, welche Apotheken in der Region zum Notdienst eingeteilt sind. Weitere Infos: C 194 ÄBW

11 Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Leichte Verbesserung beim Medizinklimaindex Seit 2006 werden die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten halbjährlich nach deren aktueller wirtschaftlicher Lage und den Erwartungen für die nächsten sechs Monate gefragt. Aus dieser Befragung wird dann der sogenannte Medizinklimaindex (MKI) ermittelt. Der MKI wird im Auftrag der Stiftung Gesundheit, Hamburg, von der GGMA Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse mbh durchgeführt. Der aktuelle Medizinklimaindex Frühjahr 2010 zeigt, dass die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten ihre wirtschaftliche Lage und die Perspektive für die kommenden sechs Monate mit einem MKI-Wert von 18,5 weiterhin negativ beurteilen. Gegenüber dem Herbst 2009 (MKI: 21,7) und insbesondere im Vorjahresvergleich (MKI: 36,7) zeichnet sich jedoch eine leichte Verbesserung ab. Aktuell sieht über die Hälfte (51,4 Prozent) der Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten ihre wirtschaftliche Lage als befriedigend an. 22,8 Prozent schätzen ihre wirtschaftliche Situation positiv ein; 25,9 Prozent als schlecht. Bezüglich der Prognose für die kommenden 6 Monate erwartet die knappe Mehrheit der Befragten (51,9 Prozent), dass sich keine Veränderungen bezüglich ihrer wirtschaftlichen Situation ergeben werden. 41 Prozent rechnen mit einer wirtschaftlichen Verschlechterung und nur 7,2 Prozent mit einer Verbesserung. Getrennt nach den Fachgruppen liegen die Psychologischen Psychotherapeuten mit einem MKI von 2,3 und die Zahnärzte (MKI: 3,8) deutlich vor den Ärzten (MKI: 23,4). Der Vergleich des Medizinklimaindex zu den IFO-Geschäftsklimata ausgewählter Berufssparten zeigt ähnliche Tendenzen: Für den Berichtsmonat März 2010 liegen sämtliche ausgewählte Berufssparten im negativen Bereich. Die rote Laterne hat der ambulante medizinische Sektor ( 18,5), gefolgt vom Bauhauptgewerbe ( 14,1) und dem Einzelhandel ( 12,4). Die ausführlichen Ergebnisse des Medizinklimaindex können unter abgerufen werden. Commodity Yearbook 2010 Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) rechnet damit, dass die Rohstoffmärkte ihre positive Entwicklung weiterführen werden. Im Commodity Yearbook 2010 präsentiert das LBBW-Research eine umfangreiche Übersicht von Trends und Zusammenhängen, die die Rohstoffmärkte aktuell bewegen von Aluminium über Gas, Gold, Kupfer, Mais und Soja bis hin zu Weizen, Zink und Zucker. Die neue Publikation bietet Informationen sowohl für Unternehmen, die sich den Schwankungen und zunehmenden Preisrisiken der Rohstoffmärkte ausgesetzt sehen, als auch für Anleger, die über ein Engagement in der Assetklasse Commodities nachdenken. Der Fokus des Commodity Yearbook 2010 liegt in der fundamentalen Analyse der einzelnen Rohstoff-Teilmärkte und -Sektoren sowie dem Ausblick auf das laufende Jahr. Besondere Beachtung finden dabei auch die Emerging Markets (Schwellenländer), die eine immer größere Bedeutung für die Weltwirtschaft spielen und deren weitere Entwicklung maßgeblich für die meisten Rohstoffmärkte ist. Für Rohstoffverbraucher werden im Yearbook die Grundlagen der Absicherung von Rohstoffrisiken dargestellt und Investmentmöglichkeiten im Rohstoffbereich aufgezeigt: von Aktien und Fonds über Münzen und Barren bis hin zu Zertifikaten. Die Publikation, die unter lbbw-markets.de/commodity_yearbook abgerufen werden kann, wird durch die Preisprognosen der wichtigsten Commodities abgerundet. Bankvollmacht für Notfälle Vor Schicksalsschlägen ist niemand sicher. Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in seiner Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt werden. Bankgeschäfte wie Überweisungen oder Bargeldabhebungen können dann vielleicht nicht mehr selbst vorgenommen werden. Wer entscheidet und veranlasst dann alles Notwendige? Die nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder sind dazu nicht automatisch berechtigt. Für solche Notfälle sollte man deshalb rechtzeitig vorsorgen. Wer einen Bevollmächtigten bestimmt, der seine Angelegenheiten regeln soll, kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Dies geht am besten, indem man mit einer Vertrauensperson zur Bank geht und dort eine Konto-/Depotvollmacht erteilt. So können insbesondere etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung im Vorfeld ausgeräumt werden. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei nicht um eine Generalvollmacht. Vielmehr sind die mit dieser Vollmacht möglichen Bankgeschäfte, die die Vertrauensperson übernehmen darf, klar umrissen. Die Kreditinstitute halten entsprechende Vordrucke für ihre Kunden bereit. Selbstverständlich kann der Kontoinhaber die Konto-/Depotvollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württem - bergische Bank Zielgruppenmanagement Heilberufe Telefon (07 11) Telefax (07 11) filippo.scaglione@ bw-bank.de heilberufe Anzeige Arbeitsschutz + Qualitätsmanagement + CD Kompetenzpartner IAS: Arbeitsmediziner und Sicherheitsingenieure Checklisten, Betreuungsunterlagen und Nachschlagewerke Merkblätter, Formulare, Orga-Hilfen und Hotline QM-Module: z. B. Kleines Labor und Patienten-Fragebogen 2010 Rationelle-CD Rationelle-Merkblätter Musterverträge Kongressbeiträge und Akademie Auslegepflichtige Vorschriften Arzt-Homepage Adressen & Firmenlisten Orga-Hilfen Infektionskrankheiten Gesetze & Berufsordnungen Rationelle-Formulare Publikationen Steuern Software: Adobe Reader Open Office NetViewer Felix-Dahn-Str Stuttgart Tel / Felix-Dahn-Str Stuttgart Telefon: / info@rationelle-arztpraxis.de ÄBW

12 Rechtsfragen Gerichtsurteile im Überblick Das Wartezimmer rechtsfreier Raum? Anzeige Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps Haldenhaustraße Reutlingen Musik im Wartezimmer Unterhält ein niedergelassener Arzt in seiner Arztpraxis eine zentrale Musikanlage mit Radio und CD-Spieler, die er als Gegensprechanlage benutzt und die mit Lautsprechern in alle zehn Behandlungszimmer Rundfunkprogramme übertragen kann, handelt es sich um insgesamt 11 eigenständige Rundfunkeinrichtungen, für die der Arzt gemäß 1 Abs. 1 Satz 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag gebührenpflichtig ist. VG Augsburg vom Au 7 K Unter öffentlicher Wiedergabe gemäß 15 Abs. 3 UrhG wird einheitlich eine Wiedergabe verstanden, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind. Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Heidelberg lädt gemeinsam mit der Kanzlei Tiefenbacher zu einer Veranstaltung für Ärzte ein. Titel: Arzthaftung kompakt Wie minimiere ich mein Haftungsrisiko? Referentin: Jutta Dillschneider, Fachanwältin für Medizinrecht und Arbeitsrecht Mittwoch, 16. Juni 2010 (18.30 Uhr) Veranstaltungsort: Tiefenbacher Rechtsanwälte, Im Breitspiel 9, Heidelberg Kosten: Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Heidelberg, Antonia Lindner, Telefon ( ) Tiefenbacher Rechtsanwälte, Ursula Ölschläger, Telefon ( ) In einer Arztpraxis ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig oder während der Sprechstunden in der Praxis vorhanden sind, bestimmt abgegrenzt, da grundsätzlich Patienten auf Bestellung zu einem bestimmten Zeitpunkt die Praxis aufsuchen. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Darbietung. Der Praxisinhaber weiß vorher genau, wer kommt. Anders als bei einer unmittelbaren Programmwahl etwa durch den einzelnen Wartenden im Behandlungszimmer, erfolgt hier zwar eine Zweitverwertung, jedoch nicht im Rahmen einer öffentlichen Wiedergabe. Außerdem soll die Wiedergabe primär dem Praxispersonal zugutekommen, da sich der Tonträger im Empfangsbereich befindet. AG Homburg vom C80/94 Die Nutzung des Hörfunks über Lautsprecher in der gesamten Praxis (Warte- und Sprechzimmer) eines (Zahn-) Arztes geht über die private Nutzung hinaus; sie ist öffentliche Nutzung, tangiert also einen weiteren urheberrechtlichen Aspekt, der gesondert zu vergüten ist. Diese besondere Vergütung ist im vorliegenden Fall in einem Lizenzvertrag zwischen dem Zahnarzt und der GEMA wirksam geregelt worden. AG Nürnberg vom C 10234/95 Die Wiedergabe von Hörfunksendungen und/oder Musik von Tonträgern (Hintergrundmusik) in einer Arztpraxis erfolgt auch dann öffentlich, wenn die Praxis als Bestellpraxis organisiert ist und das Bestellsystem es in der Regel ausschließt, dass sich mehrere Patienten zur gleichen Zeit in der Praxis aufhalten und die Hintergrundmusik gleichzeitig wahrnehmen können. LG Leipzig vom S 9632/97 Die Radiowiedergabe in einer (Zahn-) Arztpraxis ist öffentlich i. S. v. 15 Abs. 3 UrhG und damit GEMAund kostenpflichtig, wenn die Übertragung in das Wartezimmer durch eine Lautsprecherbox erfolgt. Sie ist nicht öffentlich, wenn die Wiedergabe im Rezeptionsbereich nur leise aus einem anderen Zimmer zu vernehmen ist. AG Konstanz vom C 104/07 Auslage von Zeitschriften Eine Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung der Rechte bildender Künstler, Bildjournalisten, Grafik-Designer, Fotografen und Bildagenturen hat keinen Anspruch auf eine Vergütung wegen eines vergütungspflichtigen Verleihens von Zeitschriften und Zeitungen gemäß 27 UrhG, wenn niedergelassene (Zahn-) Ärzte in ihrer Praxis im Wartezimmer Zeitschriften und teilweise auch Zeitungen zur Einsichtnahme durch die Patienten auslegen. BGH vom I ZR 65/82 Wasserspender für Wartezimmer 1. Es ist einem Pharma-Unternehmen untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken niedergelassenen Ärzten einen Wasserspender für das Wartezimmer zum exklusiven Vorzugspreis mit einer Ersparnis von bis zu 40 Prozent zur Verfügung zu stellen. Denn das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gebietet bei der Verschreibung von Medikamenten die ausschließliche Orientierung des Arztes an den Interessen des Patienten, die bereits durch den Verdacht der unsachlichen Beeinflussung seitens eines Herstellers von Medikamenten gefährdet wäre. Sachzuwendungen von Pharmaunternehmen an Ärzte, die nicht mehr als geringwertig eingestuft werden können, stellen auch wenn sie im Rahmen einer nicht produktbezogenen Imagewerbekampagne gewährt werden sowohl einen sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss i. S. v. 4 Nr. 1 UWG als auch einen Verstoß gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel i. S. v. 3 UWG 196 ÄBW

13 Vermischtes dar. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gebietet bei der Verschreibung von Medikamenten die ausschließliche Orientierung des Arztes an den Interessen des Patienten, die bereits durch den Verdacht der unsachlichen Beeinflussung seitens eines Herstellers von Medikamenten gefährdet wäre. 2. Das Angebot eines Pharmaunternehmens an einen Arzt, kostenfreie Beratung durch eine Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen, stellt jedenfalls, wenn die Beratung sich nicht auf pharmakologische Fragestellungen bezieht, sondern auf solche der Organisation und des Praxismanagements eine unlautere Zuwendung nach dem UWG dar. LG München I vom HKO 13279/07 Garderobe im Wartezimmer Bietet ein Arzt im Rahmen eines Behandlungsvertrages dem Patienten eine Gelegenheit zum Ablegen von Kleidungsstücken für die Dauer der Behandlung an, lässt sich hieraus noch nicht zwangsläufig eine Haftungsübernahme bzw. eine entsprechende Verwahrungspflicht des Arztes und seines Personals mit den entsprechenden Haftungsfolgen bei Verletzung einer dahin gehenden Pflicht entnehmen. OLG Köln vom U 63/97 Ärzte der Medizinischen Universitätsklinik Tübingen geehrt Walter Siegenthaler Preis Der diesjährige Walter Siegenthaler Preis für herausragende Veröffentlichungen in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift geht an die Medizinische Universitätsklinik Tübingen: PD Dr. Karsten Müssig, Prof. Dr. Baptist Gallwitz, Prof. Dr. Hans-Ulrich Häring und Prof. Dr. Lothar Kanz wurden für ihre Tübinger Fälle geehrt. Die Publikationsreihe stellt seit dem Jahr 2008 regelmäßig besondere Fälle aus der Inneren Medizin vor. Der Leser lernt die Fallgeschichte kennen und erhält wichtige Hintergrundinformationen zum Krankheitsbild, zum Themenkomplex und zur aktuellen Literatur und Studienlage. In der Online-Publikation sind die Kasuistiken besonders aufbereitet und enthalten beispielsweise Videos aus bildgebenden Verfahren, Audiokommentare der Autoren oder auch interaktive Fragen zur Befundinterpretation. Literaturbelege und weiterführende Literaturhinweise sind verlinkt, sodass Interessierte schnell zur gewünschten Information gelangen. Auszeichnung für Ulmer Kardiologen Stammzelltherapie nach Infarkt Prof. Dr. Jochen Wöhrle, Leitender Oberarzt der Klinik für Innere Medizin II am Universitätsklinikum Ulm wurde mit dem Karl- Ludwig-Neuhaus-Forschungspreis für seine wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet. Der Kardiologe hatte darin überprüft, ob die Gabe von Stammzellen über einen Herzkatheter in das vom Herzinfarkt betroffene Gefäß die Regeneration des durch den Infarkt geschädigten Gewebes fördert. Die Studie, die in der Fachzeitschrift The American Journal of Cardiology im März veröffentlicht wurde, konnte keine Verbesserung der Herzfunktionen durch die Stammzelltherapie nachweisen. Der mit Euro dotierte Forschungspreis wird seit 2002 von der Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz und Kreislaufforschung e. V. für herausragende Forschungen auf dem Gebiet des Herzinfarktes verliehen. Namenspatron Prof. Siegenthaler, Juryvorsitzender Prof. Middeke, Preisträger PD Dr. Müssig (Foto: Thieme) Prof. Dr. Jochen Wöhrle Anzeige Eine gute Vermögensverwaltung ist wertvoll. Eine sehr gute unschätzbar. Sehr gut. Die Vermögensverwaltung der apobank. Das beste Argument ist ein überzeugendes Ergebnis: Im Bankentest von Focus Money und n-tv erhielt die apobank im Oktober 2009 die Auszeichnung Sehr gute Vermögensverwaltung. Diese Auszeichnung bestätigt uns in unserer Arbeit und ist ein großer Ansporn: Auch in Zukunft werden wir all unsere Erfahrung und Kompetenz nutzen, um für Sie in allen finan ziellen Belangen best mögliche Ergebnisse zu erzielen. Weitere Informationen in Ihren Filialen Freiburg, Friedrichshafen, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Ulm oder unter Weil uns mehr verbindet APO-AZ-Vermoegensverwaltung-185x82-Variante.indd :00:26 Uhr ÄBW

14 Vermischtes dar. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gebietet bei der Verschreibung von Medikamenten die ausschließliche Orientierung des Arztes an den Interessen des Patienten, die bereits durch den Verdacht der unsachlichen Beeinflussung seitens eines Herstellers von Medikamenten gefährdet wäre. 2. Das Angebot eines Pharmaunternehmens an einen Arzt, kostenfreie Beratung durch eine Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen, stellt jedenfalls, wenn die Beratung sich nicht auf pharmakologische Fragestellungen bezieht, sondern auf solche der Organisation und des Praxismanagements eine unlautere Zuwendung nach dem UWG dar. LG München I vom HKO 13279/07 Garderobe im Wartezimmer Bietet ein Arzt im Rahmen eines Behandlungsvertrages dem Patienten eine Gelegenheit zum Ablegen von Kleidungsstücken für die Dauer der Behandlung an, lässt sich hieraus noch nicht zwangsläufig eine Haftungsübernahme bzw. eine entsprechende Verwahrungspflicht des Arztes und seines Personals mit den entsprechenden Haftungsfolgen bei Verletzung einer dahin gehenden Pflicht entnehmen. OLG Köln vom U 63/97 Ärzte der Medizinischen Universitätsklinik Tübingen geehrt Walter Siegenthaler Preis Der diesjährige Walter Siegenthaler Preis für herausragende Veröffentlichungen in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift geht an die Medizinische Universitätsklinik Tübingen: PD Dr. Karsten Müssig, Prof. Dr. Baptist Gallwitz, Prof. Dr. Hans-Ulrich Häring und Prof. Dr. Lothar Kanz wurden für ihre Tübinger Fälle geehrt. Die Publikationsreihe stellt seit dem Jahr 2008 regelmäßig besondere Fälle aus der Inneren Medizin vor. Der Leser lernt die Fallgeschichte kennen und erhält wichtige Hintergrundinformationen zum Krankheitsbild, zum Themenkomplex und zur aktuellen Literatur und Studienlage. In der Online-Publikation sind die Kasuistiken besonders aufbereitet und enthalten beispielsweise Videos aus bildgebenden Verfahren, Audiokommentare der Autoren oder auch interaktive Fragen zur Befundinterpretation. Literaturbelege und weiterführende Literaturhinweise sind verlinkt, sodass Interessierte schnell zur gewünschten Information gelangen. Auszeichnung für Ulmer Kardiologen Stammzelltherapie nach Infarkt Prof. Dr. Jochen Wöhrle, Leitender Oberarzt der Klinik für Innere Medizin II am Universitätsklinikum Ulm wurde mit dem Karl- Ludwig-Neuhaus-Forschungspreis für seine wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet. Der Kardiologe hatte darin überprüft, ob die Gabe von Stammzellen über einen Herzkatheter in das vom Herzinfarkt betroffene Gefäß die Regeneration des durch den Infarkt geschädigten Gewebes fördert. Die Studie, die in der Fachzeitschrift The American Journal of Cardiology im März veröffentlicht wurde, konnte keine Verbesserung der Herzfunktionen durch die Stammzelltherapie nachweisen. Der mit Euro dotierte Forschungspreis wird seit 2002 von der Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz und Kreislaufforschung e. V. für herausragende Forschungen auf dem Gebiet des Herzinfarktes verliehen. Namenspatron Prof. Siegenthaler, Juryvorsitzender Prof. Middeke, Preisträger PD Dr. Müssig (Foto: Thieme) Prof. Dr. Jochen Wöhrle Anzeige Eine gute Vermögensverwaltung ist wertvoll. Eine sehr gute unschätzbar. Sehr gut. Die Vermögensverwaltung der apobank. Das beste Argument ist ein überzeugendes Ergebnis: Im Bankentest von Focus Money und n-tv erhielt die apobank im Oktober 2009 die Auszeichnung Sehr gute Vermögensverwaltung. Diese Auszeichnung bestätigt uns in unserer Arbeit und ist ein großer Ansporn: Auch in Zukunft werden wir all unsere Erfahrung und Kompetenz nutzen, um für Sie in allen finan ziellen Belangen best mögliche Ergebnisse zu erzielen. Weitere Informationen in Ihren Filialen Freiburg, Friedrichshafen, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Ulm oder unter Weil uns mehr verbindet APO-AZ-Vermoegensverwaltung-185x82-Variante.indd :00:26 Uhr ÄBW

15 Vermischtes Experten diskutierten Reform des Medizinstudiums in Tübingen Ärzte im Schweinezyklus? Annette Widmann-Mauz Dr. Frank-Ulrich Montgomery Rüdiger Strehl Felix Berhard Prof. Dr. Albert Scherpbier Das Medizinstudium ist in Deutschland beliebt: Rund junge Frauen und Männer beginnen jährlich ihre Ausbildung zum Arzt. Trotzdem steht das Studium auch in der Kritik, denn die Qualität der Ausbildung gerät zunehmend in Gefahr. Hinzu kommen aktuelle Überlegungen der Politik, den Zugang zum Studium neu zu regeln, um den Ärztemangel in den Griff zu bekommen. Ende April fand am Universitätsklinikum Tübingen eine Tagung statt, bei der Studenten, Ärzte, Universitäten und Politiker über mögliche und nötige Reformen der Ausbildung diskutierten. Veranstaltet wurde das Treffen von der Universität Tübingen, dem Thieme-Verlag und dem Centrum für Hochschulentwicklung. In einer Analyse der aktuellen Situation ging Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, auf zahlreiche Probleme ein, beispielsweise Abwanderung von Ärzten ins Ausland oder in andere Berufsfelder, Honorarreform, Feminisierung des Berufs. Den veränderten Anforderungen in der Versorgung müsse schon im Studium mit einer besseren Kooperation zwischen den einzelnen Disziplinen begegnet und eine ganzheitliche Sicht der Patienten gelehrt werden. Eine grundlegende Reform des Medizinstudiums oder gar die Einführung von Bachelor / Master lehnte Widmann-Mauz entschieden ab. Um dem Ärztemangel zu entgegnen, versprach sie ein unterstützendes Geldpaket, mit dem die Ausbildungskapazitäten erhöht werden könnten. Hart ins Gericht mit den politischen Planspielen ging der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank-Ulrich Montgomery. Die Zeiten der Ärztelandverschickung seien vorbei, man brauche in der Medizin nicht nur Nobelpreisträger, sondern vor allem Landärzte. Die derzeitigen Eingangstests zum Medizinstudium hielt er für entwürdigend und forderte, externe Profis mit dem Assessment der potenziellen Studienanfänger zu beauftragen und dabei künftig auch die sozialen, wissenschaftlichen und menschlichen Qualitäten der Bewerber zu prüfen. Im Studium selbst müsste der Praxisbezug deutlich gestärkt werden. Im Arztberuf sei eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen nötig, damit die Zahl jener Absolventen sinke, die in patientenferne Berufsfelder abwandern. Selbstkritisch wies Dr. Montgomery darauf hin, dass er noch vor wenigen Jahren postuliert hatte, im Jahr 2010 werde es arbeitslose Ärztinnen und Ärzte geben. Inzwischen stelle sich die Situation jedoch anders dar, denn in nächster Zeit würden mehr als Mediziner das 65. Lebensjahr erreichen, und es sei daher mit einem Bedarf von rund Ärzten zu rechnen. Die Replik von Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands, war unmissverständlich: Der Schweinezyklus gilt auch für Ärzte. Dieser Begriff aus der Agrarwirtschaft bezeichnet eine periodische Angebotsschwankung, wie sie exemplarisch ursprünglich auf dem Markt für Schweinefleisch beschrieben wurde: Die Preise sind hoch, wenn es nur wenige Schweine gibt, was dazu führt, dass mehr Schweine aufgezogen werden und die Preise so weit verfallen, bis es sich nicht mehr lohnt, dann aber wieder Knappheit mit höheren Preisen einsetzt. Abgesehen davon kritisierte Strehl die Überfrachtung der Medizin mit zu vielen (Weiterbildungs-) Fächern und die Forcierung der Exzellenz. Am Ende hatten auch die Studenten Gelegenheit, ihre Sicht darzulegen. Felix Berhard, Vizepräsident der Bundesvertretung der Medizinstudierenden, forderte, das Praktische Jahr zu entzerren und eine nationale Mobilität zu ermöglichen: Man könne Teile des PJ zwar im Ausland ableisten, aber als Tübinger Student zum Praktischen Jahr nach Norddeutschland zu gehen, sei nahezu unmöglich. Auch wünschte er sich für das PJ eine bundeseinheitliche Vergütung sowie ausgewiesene Lerntage. Überhaupt fehle es häufig an einem lernmotivierenden Umfeld : Engagierte Ausbilder und eigenständiges Arbeiten unter Supervision von fest zugeteilten Mentoren seien ebenso wünschenswert wie eine allgemein gesteigerte Wertschätzung der Studenten. So gewinne der ärztliche Arbeitsplatz endlich wieder an der allenthalben geforderten Attraktivität. Ein weiterer Schwerpunkt des Kongresses lag auf Reformansätzen des Medizinstudiums im In- und Ausland. So betonte beispielsweise Prof. Dr. Albert Scherpbier, Studiendekan Medizin der Universität Maastricht, dass bei Frontalunterricht in der Regel nur etwa 15 Prozent des Gehörten aktiv gemerkt werden können. Daher plädierte er für problemorientiertes Lernen, aktiven Patientenkontakt vom ersten Semester an und Anleitung zum Eigenstudium seine Universität praktiziert all dieses sehr erfolgreich. Einen modernen didaktischen Ansatz verfolgen übrigens auch neue Lehr- und Lerntechnologien, denen eigene Sessions bei der Veranstaltung gewidmet waren. OE 198 ÄBW

16 Vermischtes Anzeige Schutz vor gefährlichen Krankenhauskeimen muss verbessert werden Multiresistente Erreger Mit einer Krankenhaushygiene-Verordnung will Sozialministerin Dr. Monika Stolz multiresistenten Erregern (MRE) den Garaus machen: Damit sollen in Baden-Württemberg landeseinheitliche Regeln für ein effizientes Hygienemanagement in medizinischen Einrichtungen geschaffen werden. Doch nicht nur der hygienische Sachverstand spiele dabei eine wesentliche Rolle. Durch zu erstellende Hygienepläne in jedem Krankenhaus will die Ministerin Strukturen schaffen, um gezielte Hygienemaßnahmen, beispielsweise durch entsprechend ausgebildete Hygienefachkräfte, voranzubringen. Die Verordnung soll Anfang 2011 in Kraft treten. Bereits jetzt begleite das Land den Aufbau von MRE-Netzwerken in den fünf Pilotkreisen Böblingen, Enzkreis, Heidenheim, Lörrach und Waldshut. Ziel ist die engere Zu sammenarbeit der Krankenhäuser mit den niedergelassenen Ärzten und den übrigen an der Patienten versorgung beteiligten ambulanten und stationären Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie beispielsweise Alten- und Pflegeheimen. Zusammen mit den Leistungsträgern sollen einheitliche Standards entwickelt und abgestimmt werden. Weitere Infos: C Nur 30 Prozent der Berufseinsteigerinnen schließen Weiterbildung ab Mutterschutz für Ärztinnen Der Hartmannbund setzt sich dafür ein, den Mutterschutz für Ärztinnen neu zu regeln: Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Ärztemangels müssen wir uns vor Augen halten, dass von den 60 Prozent der Ärztinnen, die in den Beruf einsteigen, nur 30 Prozent ihre Weiterbildung abschließen. Hier fängt das Problem an, und wir müssen bei der Suche nach Lösungen jeden einzelnen Störfaktor ganz genau anschauen, so Vorstandsmitglied Dr. Astrid Bühren. Der Mutterschutz sei dabei eines der zentralen Themen. Unter der Federführung des Hartmannbundes ist eine intensive Zusammenarbeit zu dieser Problematik mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie sowie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gestartet. Das soll auf allen Ebenen angegangen werden, um Lösungsansätze zu erarbeiten, damit bestehende Schwierigkeiten im Sinne der Ärztinnen und der Arbeitgeber bestmöglich behoben werden können. Weitere Infos: C ÄBW JMT-2009-D J

17 Vermischtes Baden-Württembergische Ärzte im Einsatz Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Indien Anzeige Dr. med. Soha Asgari Seit inzwischen fast 20 Jahren unterstützt pro interplast Seligenstadt e. V. in Zusammenarbeit mit Interplast Germany e. V. weltweit Hilfseinsätze in Entwicklungsländern. In Indien ist Armut sehr weit verbreitet. Ein Großteil der Menschen hat mangels finanzieller Möglichkeiten weder Zugang zu ausgewogener Ernährung oder Bildung noch zur medizinischen Basisversorgung. Ländliche Regionen sind erschwerend durch eine geringe Ärztedichte geprägt, da urbane Gebiete bessere Einkommensmöglichkeiten und Lebensbedingungen bieten. Unser Projekt arbeitet seit 2005 im ländlichen Teil von Westbengalen Indiens und entstand in enger Kooperation mit der indischen Hilfsorganisation Howrah South Point. Ziel war zunächst, Kinder und Jugendliche mit angeborenen Fehlbildungen, insbesondere Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, zu operieren. Die britische Teegesellschaft Goodrick Group, die in Westbengalen Teeplantagen unterhält, stellt für diese Einsätze eines ihrer kleinen Krankenhäuser zur Verfügung. Das Krankenhaus wird über das Jahr hinweg primär für die medizinische Versorgung der Angestellten und deren Familienmitglieder betrieben. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Behandlung internistischer Erkrankungen wie Gastroenteritiden, Malaria und anderen Infektionskrankheiten während der Ernteperiode von März bis November. Der Operationssaal wurde bis 2005 aufgrund Fachärztemangels jahrelang nicht genutzt. KORTE RECHTSANWÄLTE Nachdem die notwendigen Infrastrukturen durch mitgebrachtes Equipment hergestellt waren, begannen die Einsätze. Eine Woche vor Beginn jeder operativen Einsatzphase reist ein deutsches Team-Mitglied in die Region, um Patienten auf ihre OP-Fähigkeit zu untersuchen, bei Bedarf weitere Diagnostik zu veranlassen oder Arzneitherapien einzuleiten. Der OP-Plan wird erstellt und vorbereitende organisatorische Aufgaben erledigt. Die Rekrutierung der Patienten und logistische Unterstützung übernimmt die lokale Organisation Howrah South Point. Wichtiges Bindeglied zwischen dem deutschen Team und den Patienten ist eine Mitarbeiterin vor Ort, die für Übersetzungstätigkeiten stets zur Seite steht. So kann ein intensives Vertrauensverhältnis aufgebaut und die Arzt-Patient-Beziehung über Jahre hinweg gefestigt werden. Während der Arbeit vor Ort wird außerdem einheimisches Peronal geschult. Die große Konstanz des lokalen Pflegepersonals und des deutschen Teams tragen dabei wesentlich zum Erfolg und Bestehen des Projektes bei. Während der vergangenen zwei Jahre wurde neben der operativen Versorgung eine medizinische Basis- Versorgung und Schulung der Kinder und ihrer Familien eingeführt. Die bis dahin bestehende Versorgung wurde so um wichtige Elemente erweitert und intensiviert. Mangel- und Fehlernährung, niedriger sozialökonomischer Status, Unwissenheit über hygienische bzw. präventive Maßnahmen führen sehr häufig zu Anämie, Vitamin- und Mineralstoffmangel, Nachtblindheit, intestinalen und dermalen Parasitenbefall, Tuberkulose oder Malaria. Das Screening auf Anämie und Tuberkulose, Entwurmung, Überprüfung des Impfstatus, Veranlassung von Impfungen, Behandlung parasitärer Erkrankungen, Substitution mit Eisen-, Vitamin- und Mineralstoffen sowie Ernäh- rungs-, Hygiene- und Schwangerenberatung ist ein wichtiger Teil dieses Projektes. Zusätzlich werden Patienten und Angehörige während des stationären Aufenthaltes sozialpädagogisch betreut. Im Einzelfall werden auch Hausbesuche durchgeführt. Die Schulung von Mitarbeitern vor Ort begleitend zu jedem Einsatz ist ein weiterer Schwerpunkt, um Richtlinien der Präventionsmedizin perspektivisch ganzjährig durch einheimisches Personal umsetzen zu können. Bisher wurden 300 Patienten operativ versorgt. Zum optimalen Verschluss einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte sind oft mehrere Operationen erforderlich. Bei 25 Prozent ist die operative Behandlung abgeschlossen, weitere 35 Prozent benötigen einen Eingriff und die übrigen befinden sich in der Nachsorge. Über die Jahre hinweg ist ein Projekt gewachsen, in dem Chirurgie, Anästhesie, Pädiatrie und Sozialpädagogik in enger Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag leisten, um eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen. Die Kombination chirurgischer und nicht-chirurgischer Versorgung, sowie die Stärkung von Persönlichkeit durch Vermittlung von Respekt und Toleranz unabhängig von ethnischer oder sozialökonomischer Herkunft machen den Erfolg des Projekts aus. Die produktive Zusammenarbeit mit unseren indischen Partnern ist dabei eine erfahrungsreiche und unvergessliche Zeit für alle Beteiligten. Dr. med. Soha Asgari Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin 200 ÄBW

18 Vermischtes 50-jähriges Jubiläum wird mit zwei Konzerten gefeiert Stuttgarter Ärzteorchester Das Stuttgarter Ärzteorchester wurde im Jahre 1960 von einem kleinen Kreis musikbegeisterter Stuttgarter Ärzte unter Beistand durch die Ärztekammer und den damaligen Vorsitzenden der Ärzteschaft Stuttgart, Dr. Krais gegründet. Bis zum Jahre 2010 wuchs das Orchester zu einem stattlichen Sinfonieorchester mit etwa 50 Mitgliedern heran, die nach wie vor überwiegend aus der Ärzteschaft und verwandten Berufen kommen. Stand im Gründungsjahr 1960 mit Dr. Karpe ein Arzt am Dirigentenpult, so wird das Stuttgarter Ärzteorchester seit 1998 von dem Stuttgarter Zahnarzt und Musiker Dr. Arnold Waßner geleitet. In den Jahrzehnten dazwischen wurde das Orchester von Berufsmusikern als Dirigenten geführt, so von F. Dobler ( ), W. Saal ( ) und W. G. Hofmann ( ). Langjähriger Konzertmeister und Orchestervorstand ist der Stuttgarter Internist Dr. Rolf Wittorf, den auch zahlreiche solistische Auftritte mit dem Orchester verbinden. Das Stuttgarter Ärzteorchester gibt regelmäßig Konzerte in Stuttgart (zweimal jährlich jeweils in der Stuttgarter Liederhalle und der KV Baden- Württemberg), es gastierte aber auch unter anderem in Köln, Bonn, Freiburg und im Ausland: Zwei Konzertreisen führten nach London und Wales. Viele namhafte Solisten konzertierten in den fünf Jahrzehnten mit dem Ärzteorchester. Zahlreiche Einspielungen des Orchesters mit der ganzen Breite des Repertoires vom Barock bis zur Moderne liegen vor. In der Presse erfährt das Stuttgarter Ärzteorchester erfreuliche Anerkennung: Das Stuttgarter Ärzteorchester ist mit seinem jetzigen Leiter, dem Zahnarzt Dr. Arnold Waßner, in einer Hochphase es sind bisweilen nur Nuancen, die es von einem professionellen Orchester trennen Hier sitzen Instrumentalisten mit großen Fertigkeiten Der Geist passionierten Musizierens ist deutlich spürbar. (Stuttgarter Nachrichten 2007) Neben finanzieller Unterstützung der Tätigkeit des Stuttgarter Ärzteorchesters e. V. durch private Spenden wird das Orchester nach wie vor von seinen Standesvertretungen (Ärztekammer, Zahnärztekammer, Ärzteschaft Stuttgart, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg) gefördert und mitgetragen. Eine große motivierende ideelle Unterstützung erfährt das Stuttgarter Ärzteorchester über die fünf Jahrzehnte seines Bestehens durch ein besonders treues und begeisterungsfähiges Publikum. Jubiläumskonzerte Jahre Stuttgarter Ärzteorchester Freitag, Ort: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Samstag, Ort: Mozartsaal Liederhalle Dirigent: Dr. Arnold Waßner Solistin: Maria-Elisabeth Lott,Violine Programm: Peter Iljitsch Tschaikowsky: Konzert für Violine und Orchester D-Dur op. 35 Pause Ludwig van Beethoven: Sinfonie Nr. 3 Es-Dur op. 55 Eroica Anzeige ÄBW _135.indd :09:19

19 Aus Fehlern lernen Fehler bei der weiteren Betreuung einer Patientin Einlage eines empfängnisverhütenden Stäbchens Anzeige Fall Zur Empfängnisverhütung sollte einer 25 Jahre alten Patientin im Sommer 2002 ein Gestagen abgebendes Stäbchen ( Implanon ) in den linken Oberarm implantiert werden. Dabei kam es aus ungeklärten Gründen zur Implantation von zwei Stäbchen mit dem gestagenen Wirkstoff, vermutlich versehentlich. In der Krankenakte ist hierzu vermerkt: Möglicherweise 2 Implanon gelegt. Eine Aufklärung darüber, dass möglicherweise zwei Stäbchen implantiert worden waren, erhielt die Patientin weder zum Zeitpunkt der Implantation, noch später. Fünf Wochen später enthält die elektronisch geführte Krankenakte den Vermerk: sei übel, keine Blutung, kriege schlecht Luft. Es wurde Metoclopramid verordnet. Wiederum sechs Wochen später (zu dieser Zeit wurde der Arzt von einer Ärztin vertreten) wurde dokumentiert: Hat seit Implanon-Einlage immer Übelkeit und Schwindel, internistische Abklärung o. B., möchte Implanon entfernt haben. Daraufhin führte die als Vertretung tätige Ärztin knapp drei Monate nach der Implantation die Implanonentfernung auf dringenden Wunsch der Patientin, Oberarminnenseite links durch. Entfernt wurde ein Stäbchen, das zweite blieb zurück. Bis März 2005 war die Patientin beim selben Arzt bei zahlreichen Konsultationen. In dieser Zeit wurde verschiedentlich Primosiston verordnet, um die Regelblutung in Gang zu bringen. Dokumentiert wurde Ovarialinsuffizienz und immer noch keine Periode, außerdem: will gravide werden und Anorgasmie. Bei dem die Praxis überneh- menden Nachfolger setzte sich die Entwicklung fort: Immer wieder ist von unerfülltem Kinderwunsch und vom anovulatorischen Zyklus die Rede. Erst als dieser Arzt im Sommer 2006 erstmals den linken Oberarm der Patientin betrachtete und abtastete ( Tast fühlt sich so an, wie wenn Implanon noch drin?! ), kam die Sache auf. Umgehend wurde das zweite Implanonstäbchen entfernt. Im Verlauf des Jahres 2007 wurde die Patientin schwanger. Diskussion Die Kommission bejahte fehlerhaftes Verhalten des implantierenden Arztes in zweierlei Hinsicht: Fehlerhaft war es, zwei Stäbchen zu implantieren, weil dadurch übertherapeutische Dosen abgegeben werden. Fehlerhaft war ferner, aus der Implantation zweier Stäbchen keinerlei Konsequenzen zu ziehen, auch dann nicht, als die Patientin gerade über die Beschwerden klagte, die als Nebenwirkung von Implanon in Betracht kommen, und insbesondere, als die Patientin Kinderwunsch äußerte. Hierauf mit Hormonbehandlung zu reagieren, anstatt zunächst das verbliebene Stäbchen zu entfernen, war fehlerhaft. Der durch die Fehlbehandlung verursachte Gesundheitsschaden besteht zum einen in den über längere Zeit anhaltenden Beschwerden mit Übelkeit und Schwindel, zum anderen in der festgestellten Anorgasmie und in der Nichterfüllung des Kinderwunsches über mehrere Jahre. Management Know-how für Ihre Karriere in der Gesundheitsbranche Berufsbegleitende, praxisorientierte Programme in Kooperation mit dem DVKC e.v.: MBA Gesundheitsmanagement und -controlling Start: 20. September 2010 Zertifikat Gesundheitscontroller Start: 28. Februar 2011 Informieren Sie sich unter Tel.: oder info@gsrn.de Drohende Aushöhlung des ärztlichen Berufsgeheimnisses Vorratsdatenspeicherung Der NAV-Virchow-Bund lehnt die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nachdrücklich ab. Ende April hat er sich gemeinsam mit 45 anderen Verbänden und Vereinigungen in einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gewandt und sie aufgefordert, sich klar für die Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Es sei nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schütze. Dagegen koste sie Millionen, gefährde die Privatsphäre Unschuldiger und beeinträchtige die vertrauliche Kommunikation mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten und anderen Vertrauenspersonen. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch, kritisieren die Unterzeichner. 202 ÄBW

20 Fall: Ein niedergelassener Gynäkologe führte an zwei Jungen (1 und 5 Jahre alt) 2007 auf Initiative der Eltern eine rituelle Beschneidung durch. Vor dem Eingriff erklärte der Arzt den Eltern das operative Vorgehen und sprach über Verhaltensmaßregeln vor und nach der Operation. Risiken und mögliche Komplikationen blieben bei der nur mündlich erfolgten Aufklärung unerörtert. Die Anästhesie erfolgte durch zirkuläre Infiltration der Penisbasis mit Lokalanästhetikum. Die Anästhesie war vermutlich bei beiden Operationen nicht ausreichend, die sich heftig wehrenden Kinder mussten von Praxismitarbeiterinnen und den anwesenden Eltern festgehalten werden. In beiden Fällen wurde nach Einschätzung des kinderchirurgischen Gutachters die Penisschafthaut zu stark gekürzt. Bei dem einen Kind kam es ferner zu einer breitbasigen Uretrafistel. Bei dem anderen Kind wurden Kogulationsnekrosen an der Glans penis und ventral gesetzt. Es kam partiell zur Wucherung von Granulationsgewebe. Diskussion: In beiden Fällen hat die Gutachterkommission eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten in mehrfacher Hinsicht festgestellt. Die Aufklärung war schon deshalb unzureichend, weil Risiken und mögliche Komplikationen was der Arzt einräumt unerwähnt blieben. So konnte der zusätzliche Umstand, dass nur mündlich aufgeklärt wurde, ohne ins Einzelne gehende schriftliche Erläuterung oder Dokumentation, unerörtert bleiben. Aus Fehlern lernen Fehler bei der Behandlung von minderjährigen Jungen Rituelle Beschneidung Die Anästhesie war nicht fachgerecht. In der Regel werden in Deutschland Beschneidungen in Vollnarkose durchgeführt. Wegen der Angst der Kinder vor der Operation, wegen ihrer Unruhe und den daraus resultierenden erschwerten Bedingungen erfolgt kaum ausschließlich Lokalanästhesie. Wenn von einer Vollnarkose ausnahmsweise abgesehen wird, muss die dann erforderliche Lokalanästhesie fachgerecht durchgeführt werden. Eine zirkuläre Infiltration der Penisbasis mit Lokalanästhestikum genügt hierfür nicht, vielmehr muss ein korrekter Peniswurzelblock erfolgen. Bei der Beschneidung selbst fehlte die erforderliche chirurgische Sachkenntnis, was zu den erwähnten Komplikationen führte. Neben erheblichen kosmetischen Defekten kam es zu funktionellen Schäden wie der großen Urethrafistel und der fehlenden Penisschafthaut, was zu schmerzhaften Erektionen führen kann. Anmerkung: Die Gutachterkommission hat sich nur mit dem medizinischen Vorgehen des Arztes befasst. Sie hat die Frage nicht erörtert, ob die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen überhaupt zulässig ist oder ob, auch mit Einwilligung des bzw. der Sorgeberechtigten, eine strafbare Körperverletzung vorliegt. Hierzu gibt es unterschiedliche juristische Beurteilungen: Für zulässig hält die Beschneidung Schwarz (Juristenzeitung 2008, 1125), für unzulässig Herzberg (Juristenzeitung 2009, 332; Putzke Medizinrecht 2008, 268). Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt bisher nicht vor. 44. Medizinische Woche Baden-Baden 29. Oktober bis 3. November 2010 Europas größter Ärztekongress für Komplementärmedizin Sie suchen eine Ergänzung zur klassischen Therapie? Ihre Patienten wünschen sich komplementäre Behandlungsmethoden? Neue Perspektiven bieten Ihnen: Weiterbildungskurse zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren, Akupunktur, Homöopathie, Spezielle Schmerztherapie Praxisnahe Vortragstagungen zu Themen wie: ADHS, Angststörungen, Borreliose, Fibromyalgie uvm. Ja, bitte senden Sie mir kostenlos das Programmheft der 44. Medizinischen Woche (erscheint Ende Mai 2010) zu. Einfach Coupon abtrennen und zurückschicken oder faxen an: +49 (0)711/ Oder Programm anfordern unter bzw. per Tel.: +49 (0)711/ Anschrift: privat dienstlich Name, Vorname Straße, Nr. PLZ, Ort Berufsbezeichnung, Fachgebiet Ja, ich möchte über neue Produkte und interessante Angebote aus der Thieme Verlagsgruppe informiert werden: per und per Post Zertifizierte medizinische Fortbildung - zertifizierte medizinische Fortbildung 40 ÄBW Datum, Unterschrift Wenn ich künftig Informationen und Angebote der Thieme Verlagsgruppe nicht mehr erhalten möchte, kann ich der Verwendung meiner Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Organisation und Anmeldung: Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stichwort Medwoche, Oswald-Hesse-Straße 50, Stuttgart Anzeige ÄBW

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