Referat. Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf Windenergieanlagen

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1 Referat 25. Windenergietage MÄCHTIG GEWALTIG Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf Windenergieanlagen Teil 2 Mathias Jäniche Industriemeister Elektrotechnik Fachkraft für Arbeitssicherheit / SiGeKo bei der Nordex Energy GmbH in Rostock, als Monteur, Bauleiter, Inbetriebnehmer, Oberbauleiter, Verantwortliche Elektrofachkraft, Abteilungsleiter im Qualitätswesen und als leitender Mitarbeiter in der Abteilung HS&E Seit dem 01. Januar 2008 Geschäftsführer der Triowind GmbH 1

2 Wer ist Triowind Die Triowind GmbH hat sich zur Aufgabe gemacht: Verringerung des Haftungsrisikos unserer Kunden durch Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz! Dies erreichen wir durch: Beratungen Betreuung der Unternehmen (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Verantwortliche Elektrofachkraft) Erstellung von Rettungskonzepten und Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Sicherheitsunterweisungen / Rettungstrainings Schulungen, Seminare, sonstige Unterweisungen zur Arbeitssicherheit Sicherheits- Audits auf Baustellen Begleitung von Arbeiten mit besonderer Gefährdung 3 Wer ist Triowind Bereich Prüfdienst: Wiederkehrende Prüfungen der sicherheitsrelevanten Einrichtungen an WEA incl. Krane & Winden Windenwartung Aufzugsanlagen Reparaturen defekter oder Überarbeitung mangelhaft montierter sicherheitsrelevanter Einrichtungen an / in WEA Bereich Offshore: Mitgestaltung / Erarbeitung / Erstellung von Schutz und Sicherheitskonzepten, HSE- Plänen Betreuung und Unterstützung auf See / im Hafen Triowind International GmbH Übernimmt Aufgabengebiete der deutschen Gesellschaft im Ausland Erste Niederlassung: Izmir Türkei Alle Aufgaben werden dezentral beim Kunden vor Ort erledigt! 4 2

3 Wer trägt die Anlagen-bzw. Arbeitsverantwortung? Welche Rolle hat der? 5 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Vorschriften / Regeln / Informationen) DGUV- Vorschrift3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Januar 2005) Diese Vorschrift beschreibt: Pflichten der Unternehmer, z.b.: 3 Grundsätze: Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nur durch eine Elektrofachkraft (EFK) oder unter Leitung und Aufsicht einer EFK entsprechend der elektrotechnischen Regeln zulässig => VEFK Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln Prüfungen Arbeiten an aktiven Teilen Arbeiten in der Nähe aktiver Teile 6 3

4 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Information zu Windenergieanlagen) DGUV Information : Anwendungsbereich Windenergieanlagen (BGI 657) 1.1 Diese BG-Information findet Anwendung auf Errichtung und Montage/Demontage Betrieb, Wartung und Instandhaltung netzverbundener Windenergieanlagen (WEA) mit horizontaler Achse. Inhalte Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren Überprüfungen, Freigaben, Abnahmen Katalog der Gefährdungen 7 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Information zu Windenergieanlagen) DGUV Information : 2. Begriffsbestimmungen Windenergieanlagen Betreiber einer WEA ist, wer unbeschadet des Eigentums, die WEA zum Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie nutzt Betreiben von WEA ist: Probebetrieb Betreiber = Unternehmer Abnahme- und Funktionsprüfung Wiederholungsprüfungen Wartung Instandsetzung Sonstige Unterhaltungsmaßnahmen und Benutzen 8 4

5 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Information zu Windenergieanlagen) DGUV Information : Windenergieanlagen 8.5 Elektrische Gefährdung Grundsätzliche Gefährdungen Sowohl die gesamte WEA als auch zugehörige Nebengebäude mit den enthaltenen elektrischen Anlagen sind deshalb als abgeschlossene elektrische Betriebsstätten zu betreiben. Die Zugangsberechtigung darf nur Elektrofachkräften (EFK) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) erteilt werden. Andere Personen sind durch EFK oder EUP zu beaufsichtigen. 9 Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte Ein Raum oder ein Ort, der ausschließlich dem Betreiben elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird. Zutritt haben Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen, Laien jedoch nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen. Ich muss draußen bleiben! Definition nach: DIN VDE / EN Abs

6 DIN VDE Betrieb von elektrischen Anlagen Gilt für: das Bedienen von und alle Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen aller Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung (Spannungsebenen Mittelspannung bis Höchstspannung). Inhalte und Festlegungen der Norm betreffen die Sicherheit gegen primäre und sekundäre Gefährdungen durch Elektrizität (Körperdurchströmung, Lichtbogenbildung) beim Betrieb elektrischer Anlagen. C DIN VDE / EN 50110: Abs Person mit der Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, die Regeln und Randbedingungen der Organisation vorgibt DIN VDE ; haben Unternehmerverantwortung müssen Zugangsregelungen treffen tragen die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den ordnungsgemäßen Zustand 6

7 Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Person kann der Eigentümer, Unternehmer, Besitzer oder eine beauftragte Person sein, die die Unternehmerpflichten wahrnimmt. Anmerkung 2 zum Begriff: Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. DIN VDE ; Anlagenverantwortlicher eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört. Anmerkung 1 zum Begriff: Der Anlagenverantwortliche hat die möglichen Auswirkungen der Arbeiten auf die elektrische Anlage oder die Teile davon, die in seiner Verantwortung stehen, sowie die Auswirkungen der elektrischen Anlage auf die Arbeitsstelle und die arbeitenden Personen zu beurteilen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. DIN VDE

8 3.2.2 Anlagenverantwortlicher Im Einzelnen heißt dass: ist für jede Anlage benannt muss Zugangsregelungen treffen hat Verkehrssicherungspflicht Einweisung / Kontrolle von Fremdunternehmen Arbeiten freigeben Anlagenverantwortliche mit Weisungsbefugnis für Arbeiten müssen Elektrofachkraft sein! DIN VDE Anlagenverantwortlicher Wahrnehmung der Verantwortung erfordert: Fachliche Kenntnisse und Erfahrungen Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen Kenntnisse über den Betriebszustand der elektrischen Anlage Fähigkeiten, die Auswirkungen der geplanten Arbeiten für den Betrieb der Anlage zu beurteilen Fähigkeiten zum Erkennen besonderer Gefahren, die bei den Arbeiten vorhanden sind DIN VDE

9 3.2.3 Arbeitsverantwortlicher eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle zu tragen. Anmerkung 1 zum Begriff: Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. DIN VDE ; unmittelbar verantwortlich für die Durchführung der Arbeit muss für jede Arbeit benannt werden muss Arbeitsstellen freigeben Verpflichtungen können z.b. auf befähigte Personen übertragen werden (EFK oder ggf. EuP) DIN VDE Arbeitsverantwortlicher Anforderungen an den Arbeitsverantwortlichen: Kenntnisse Fähigkeit über die übertragenen Arbeiten und Erfahrung deren Durchführung Sicherheitsanforderungen, Betriebsanweisungen anzuwendenden Normen und Vorschriften die übertragenen Arbeiten zu beurteilen Gefährdungen in Zusammenhang mit der Arbeit zu erkennen Übernahme der Verantwortung, dass alle Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen bei der Arbeitsausführung eingehalten werden DIN VDE

10 3.2.3 Arbeitsverantwortlicher Aufgaben des Arbeitsverantwortlichen: bei Sicherheitsbedenken von Mitarbeitern Sachlage untersuchen und erforderlichenfalls Entscheidung einer fachlich übergeordneten Stelle herbeiführen Unterweisung sicherstellen, Briefing Vor Änderung des Schaltzustandes: Abstimmung mit Anlagenverantwortlichen Hat der Arbeitsverantwortliche eine oder mehrere Sicherheitsregeln nicht selbst durchgeführt, so muss er sich deren Durchführung vom Anlagenverantwortlichen bestätigen lassen! DIN VDE Arbeitsverantwortlicher 10

11 - 4.3 Organisation - Arbeitsverantwortlicher & Anlagenverantwortlicher Elektrofachkraft EFK / EfT Elektrotechnisch unterwiesene Person DIN VDE Elektrisch unterwiesene Person (EuP) - Begehen, Bedienen, Besichtigen WEA- Zutritt ohne Aufsicht durch EFK möglich! durch eine Elektrofachkraft für die übertragenen Aufgaben und über die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet unterwiesen über notwendige Schutzeinrichtungen und maßnahmen Quelle: Definition:!! Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde. Quelle: 3.3 in DIN VDE (VDE 1000 Teil 10):

12 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EfT) - einzelne Tätigkeiten unter unterschiedlichen Randbedingungen - WEA- Zutritt ohne Einschränkung möglich! Ausführen von bestimmten, vom Unternehmer festgelegten, elektrotechnischen Tätigkeiten nur in Anlagen mit Nennspannung bis VAC/1.500 VDC im freigeschalteten Zustand Quelle: Definition:!! Ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Quelle: DGUV Grundsatz (BGG 944) Elektrofachkraft (EFK) - Tätigkeiten unter unterschiedlichen Randbedingungen - WEA- Zutritt ohne Einschränkung möglich! Mögliche Tätigkeiten: Planen, Errichten, Ändern und Instandsetzen (Leitungsquerschnitte auslegen, Inbetriebnahme, Abnahme); Fehlereingrenzung, Signalverfolgung, Funktionsprüfung (Fehlersuche, Messwerte beurteilen, Reparieren) sonstige Arbeiten Definitionen: Person die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Quelle: 3.2 in DIN VDE (VDE 1000 Teil 10):

13 Die Aufgaben des s, des Anlagenverantwortlichen sowie des Arbeitsverantwortlichen können von ein und derselben Person wahrgenommen werden. DIN VDE Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 26 13

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