Wunscherfüllende Medizin am Beispiel der ästhetischen Chirurgie
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- Jürgen Gerstle
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1 Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Wunscherfüllende Medizin am Beispiel der ästhetischen Chirurgie Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
2 Wunscherfüllende Medizin Grund für medizinisches Handeln Nicht: medizinische Indikation Sondern: der nicht-krankheitskorrelierte Wunsch des Patienten Beispiele: Regulierung zukünftiger Körpergröße von Kindern durch Wachstumshormone Wunsch-Kaiserschnitte Ästhetische Chirurgie
3 Gliederung Ästhetische Chirurgie Geschichte, Ziele, Angebote Ästhetische Chirurgie und ärztliches Selbstverständnis Ethische Bewertung ästhetischer Eingriffe bei Erwachsenen bei Minderjährigen Persönliches Fazit
4 Plastische Chirurgie Geschichte Ursprung: Rhinoplastik (bereits i.d. Antike) Gaspare Tagliacozzi: Erste Monografie zur plastischen Chirurgie (1597) Eduard Zeis: Erste Verwendung des Begriffs Plastische Chirurgie (1838) Meilensteine moderne Chirurgie 1850er: Anästhesie, Narkose, Antisepsis 1970er: Mikrochirurgie
5 Plastische Chirurgie Ziele und Angebote Vormoderne Chirurgie Beseitigung von Schandmalen Moderne Chirurgie Rekonstruktive Eingriffe an Verstümmelten Korrektur auffallender Rassenmerkmalen Korrektur von Alterserscheinungen Schaffung eines schönen Körpers
6 pro 1 Mill. Einw pro 1 Mill. Einw pro 1 Mill. Einw.
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11 Ästhetische Chirurgie Fragestellung Sollen Ärzte ästhetische Eingriffe bei ihren Patienten vornehmen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Sonderfall: Wie sind ästhetische Eingriffe bei Minderjährigen zu bewerten?
12 Der ärztliche Beruf 1 (Muster-)Berufsordnung Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.
13 Der ärztliche Beruf Der Arztberuf als freier Beruf ist auf ein erstrebenswertes Ziel und nicht primär auf Gewinnerzielung hin ausgerichtet einer gesellschaftlich festgelegten und als wichtig erachteten Aufgabe verpflichtet Voraussetzungen: Entsprechende fachliche Qualifikation Bestimmte moralische Grundhaltung
14 Der ärztliche Beruf Kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass Ärzte bestimmte fachliche Fähigkeiten besitzen, ihre Tätigkeit beherrschen und diese zum Nutzen des Patienten einsetzen Frage: Gefährden ästhetische Eingriffe das konstitutive Vertrauen der Gesellschaft in den Arztberuf?
15 Ethische Bewertung Klassifikation ästhetischer Eingriffe a) Funktionelle Eingriffe, die auch ästhetische Nachteile beheben b) Rekonstruktive Eingriffe c) Verbessernde Eingriffe Rechtfertigung für a) und b): Krankheitsbezug Problem: Unschärfe des Krankheitsbegriffs (z.b. Alterserscheinungen)
16 Ethische Bewertung Alternative Unterscheidung orientiert am Aufmerksamkeitsgeschehen (vgl. Wiesing 2009) a) Ungewollte, ausgrenzende, als negativ empfundene Aufmerksamkeit von anderen Menschen reduzieren b) Gewollte, als positiv empfundene Aufmerksamkeit von anderen Menschen vermehren
17 Ethische Bewertung Eingriffe zur Reduktion nicht gewollter Aufmerksamkeit wollen den normalen Zustand wiederherstellen eine Stigmatisierung und Ausgrenzung vermeiden bzw. verringern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (wieder) ermöglichen Sind mit den hohen Erwartungen an den Arztberuf vereinbar
18 Ethische Bewertung Eingriffe zur Vermehrung gewollter Aufmerksamkeit wollen das normale Erscheinungsbild verbessern sind vor allem durch den Wunsch des Patienten begründet, der sich von ihnen einen nicht medizinischen Nutzen erhofft Keine Verpflichtung zur Durchführung Dennoch zulässig?
19 Ethische Bewertung Voraussetzungen Orientierung am Patienten und nicht primär am eigenen finanziellen Gewinn Hohe Anforderungen an Aufklärung und Einwilligung des Patienten Nutzen für den Patienten Hohe Standards zur Schadensvermeidung Werbung: nur sachliche Information, um keinen Bedarf zu induzieren
20 Ethische Bewertung Ästhetische Eingriffe bei Minderjährigen Aufgrund des Wachstums sind Ergebnisse noch ungenauer vorherzusagen Kinder- und Jugendliche stellen vulnerable Patientengruppe dar Wettbewerb um Aufmerksamkeit sollte nicht durch Medizin verschärft werden Beschränkung auf Eingriffe, die negative Aufmerksamkeit reduzieren sollen
21 Persönliches Fazit Eingriffe, die einzig der Vermehrung gewollter Aufmerksamkeit dienen, sind bei Volljährigen mit dem ärztlichen Berufsethos vereinbar, wenn sie dem Patienten voraussichtlich nutzen der Patient ausreichend aufgeklärt wurde und dem Eingriff zugestimmt hat die Schadensvermeidung gewährleistet ist sollen bei Minderjährigen nicht durchgeführt werden
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