Fachanwälte, Einstiegsgehälter, Neue Redaktion

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2 Inhalt Seite Vorwort 1 Thema Die Fachanwaltschaft ein Drama in und mit unzähligen Akten 2-3 Neue Fachanwaltschaften: keine Nische in der Nische 3-4 Spezialisierung schon als Junganwalt? Interview mit Martin Lang 4-8 Fachanwaltschaften: Statistik Steckbriefe Fachanwaltschaften: Arbeitrecht 8-10 Erbrecht Gewerblicher Rechtschutz Handels- und Gesellschaftsrecht Medizinrecht Miet- und WEG-Recht Sozialrecht Steuerrecht Versicherungsrecht Magazin Mein Fall muss in die Zeitung! Die Höhe des Honoras in der Vergütungsvereinbarung Wie bekomme ich, was ich verdiene!? Ein Videoseminar zur Führung von Mandantengesprächen 29 Anwälte denken schneller als sie laufen Der DAV-Rednerwettstreit: Teil 1: Ein Erfahrungsbericht 31 Teil 2: Der dritte Platz Das FORUM auf openbc Die Mailingsliste des Forums 35 Als Berufsanfänger ausgebeutet Ein Erfahrungsbericht Wie platziere ich 6 Nägel auf einem Nagelkopf oder wie Anwaltsmanagement auch aussehen Das Zwangsvollstreckungsverfahren aus Anwaltsicht (Teil 2) Bücherforum Wirth/Strauch, Rechtsmedizin für die Ermittlungspraxis Schumacher, Das illustrierte Strafgesetzbuch 41 Lange, Marken- und Kennzeichenrecht von Langenberg, Erfolgreich starten als Rechtsanwalt Haufe Verlag, Haufe SGB Office 44 DAV/Forum Junge Anwaltschaft, DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Salten/Gräve, Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung 45 Besgen/Prinz, Neue Medien und Arbeitsrecht Euer FORUM Neues Mitglied des GFA des FORUMs und zuständiger Geschäftsführer im DAV 46 Neues Mitglied des GFA des FORUMs Regionalbeauftragte für den LG-Bezrik Gießen 47 Regionalbeauftragte für den LG-Bezrik Bonn Regionalbeauftragte für den LG-Bezrik Konstanz Regionalbeauftragte für den LG-Bezrik Ravensburg 49 Service Stellenbörse Internet-Links zum Reiserecht 55 Fachanwälte, Einstiegsgehälter, Neue Redaktion Der Anwaltsmarkt ist im Umbruch! (Gähn.) Das haben wir auch schon mitbekommen. Ob man gleich ganze Bücher liest, um eine neue Vergütungsvereinbarung zu verfassen, muss jeder selbst wissen. Wichtiger finden wir die Themen Einkommen, Werbung, Medien oder den Schwerpunkt in diesem Heft: Fachanwaltschaften. Fachanwälte Jeder Anwalt muss sich entscheiden. Lohnt sich dieser Weg? Wir haben bei Fachanwälten und Kursabsolventen nachgefragt und stellen Euch mit Steckbriefen (ab Seite ##) in dieser Ausgabe schon mal 9 der derzeit 18 Fachanwaltstitel vor. Eine detaillierte Statistik findet Ihr auf Seite ##. Da der Zugang zu den Fachanwaltschaften erschwert werden soll, hier gleich der Aufruf: Nehmt an den Wahlen zur Satzungsversammlung teil und überlasst die Änderungen bei den Fachanwaltschaften nicht den älteren Kollegen. Es betrifft junge Anwälte, wenn der Titel erst nach 5 statt 3 Jahren vergeben werden darf (Seite ##). Einstiegsgehälter knapp über Hartz IV? Gibt es auch bei Anwälten eine Generation Praktikum? Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist für junge Juristen schwierig. Für einige Junganwälte scheint jedoch selbst das Wort schwierig noch nicht der richtige Begriff zu sein. Katastrophal oder aussichtslos träfe es eher. Wir möchten Eure Meinung dazu hören. Seid Ihr selbst von Niedriglöhnen betroffen oder kennt Ihr jemanden, der es ist? Was glaubt Ihr: Können und sollen Junganwälte etwas dagegen tun oder wird der Markt sich von selbst regulieren? Oder seid Ihr selbst Arbeitgeber und habt bereits schlechte Erfahrungen mit Berufseinsteigern gemacht? Als Berufsanfänger ausgebeutet ein Erfahrungsbericht findet Ihr auf Seite ##. Schreibt uns Eure Sicht der Dinge unter: dumpingloehne@davforum.de Seit Juli 2006 kümmern wir uns um die AdVoice. Diese und die nächste Ausgabe werden von Ass. jur. Angela Unger, die beim Springer-Verlag ScienceBusinessMedia in München volontiert, mitbetreut. Tobias Sommer ist Rechtsanwalt und Journalist in Berlin und beschäftigt sich vorwiegend mit Geistigem Eigentum. Ziel ist, ein serviceorientiertes Heft herauszubringen, das alle Belange des FORUMs abdeckt und auch ein bisschen über den Tellerrand blickt. Wenn es uns gelingt, weiterhin Qualität zu liefern, die Ihr nicht nach einem Blick in das Inhaltsverzeichnis weglegt, haben wir unser Ziel erreicht. Auch aus Kostengründen sind wir weiterhin auf Eure Mitarbeit angewiesen. Eure Erfahrungen und Vorschläge, Anregungen, Kritik sind erwünscht, Autoren und Themen jederzeit willkommen. Und da der Erfahrungsaustausch und praktische Tipps nicht zu kurz kommen sollen, wird bis zur nächsten AdVoice fleißig bei openbc (Seite ##) oder auf der FORUMs-Mailingliste (Seite ##) diskutiert beides sind hilfreiche Instrumente für alle Fragen des Anwaltsalltags. Viel Spaß beim Lesen wünscht RA Tobias Sommer Das letzte Wort 55 Redaktionsschluss 56 Impressum 56 AdVoice 02/06 1

3 THEMA Die Fachanwaltschaften ein Drama in und mit unzähligen Akten! Würde Gerhart Hauptmann heute noch leben, hätte er sein Drama überspitzt formuliert nicht Die Weber, sondern Die Anwälte genannt. Man kann feststellen, dass sich eine Zweiklassengesellschaft bildet. Die einen sind bereits Fachanwälte, und viele andere wollen es werden. Da ein Titel nur dann etwas Besonderes ist, wenn ihn nicht jeder hat, fordern einzelne Fachanwälte, dass der Nachwuchs erst einmal ein Jahr lang in Fachanwaltskanzleien in die Lehre gehen müsse. Begründet wird dies mit dem angeblich unzureichenden Ausbildungsniveau, das dann doch genau dem der Lehrmeister entspricht, die unter den derzeit angeblich zu niedrigen Anforderungen Fachanwälte wurden. Statt den Blick nach außen auf die nicht anwaltliche Konkurrenz selbst ernannter Berater zu richten, versuchen einige Fachanwälte nach Kräften den Kampf im Inneren der Festung zu gewinnen. Man will anderen vorenthalten, was man selbst sich nur allzu mühsam erworben hat. Auf einem immer enger werdenden Rechtsberatungsmarkt gilt das Motto: Heiliger Sankt Florian, verschon' meine Kanzlei, zünd' andere an! Spätestens mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes werden lachende Dritte Personal-, Unternehmens-, Bankberater & Co sein, die weder juristische Staatsexamina, noch Fachanwaltskurse und erst recht keine mehrjährige anwaltliche Erfahrung aufweisen können. Je weniger Fachanwälte, umso besser. So denkt unsere Konkurrenz. Wie reagieren wir auf eine solche Herausforderung? Wir bekämpfen die eigenen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die jungen Anwälte. In der Satzungsversammlung wird bald zur Abstimmung stehen, dass man erst nach fünf statt bisher drei Jahren Fachanwalt werden darf. Auch darüber wird sich die nicht anwaltliche Konkurrenz sehr freuen. Die Fallzahlen sollen angehoben werden. Warum sollen Junganwälte, die bereits in den ersten drei Jahren nach Zulassung z. B. im Familienrecht 120 Fälle oder im Verkehrsrecht 160 Fälle gesammelt haben, nicht Fachanwälte werden dürfen? Ein höherer Grad an Spezialisierung ist kaum denkbar. Berufliche Qualifikationsnachweise dürfen nicht einem exklusiven Zirkel etablierter Kanzleien vorbehalten bleiben. Diese bilden sich dank entsprechender Fallzahlen den eigenen Fachanwaltsnachwuchs aus. Erbhöfe sind die Folge. Das kann niemand ernsthaft wollen. Martin Lang Martin Lang, FORUM Junge Anwaltschaft, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Es ist unbestreitbar, dass das bestehende System reformbedürftig ist. Älteren Kollegen fällt die körperliche Anstrengung fünfstündiger Klausuren oft schwer. Kursanbieter schreiben die maximalen Durchfallquoten vor. Referenten geben mehr und minder deutlich Klausurtipps. Wird die gleiche Klausur zeitversetzt mehrfach geschrieben, so erfährt man davon nicht selten über das Internet. An Klausurtagen dient wie in Schulzeiten das WC als Geheimversteck für Kommentare und Kursmaterialien. Jeder Urologe würde zum Ergebnis kommen, dass Anwälte kollektiv an Blasenschwäche leiden. Wahlaufruf für die Briefwahlen zur Satzungsversammlung (Anwaltsparlament) im Frühjahr 2007 Liebe Mitglieder, wer nicht wählen geht, braucht sich über das Wahlergebnis nicht zu beschweren. Im Frühjahr 2007 steht eine für uns alle existentielle Entscheidung an. Die Delegierten der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer werden gewählt und bestimmen dann, ob und wie die Berufsordnung und die Fachanwaltsordnung geändert werden sollen. Die Rechtsanwaltskammern werden Briefwahlen durchführen und versenden die Wahlunterlagen in den ersten Monaten des Jahres In das Parlament der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird pro Mitglieder in einem Kammerbezirk ein ehrenamtlicher Delegierter in die Satzungsversammlung entsandt. Welche Werbung soll Anwälten erlaubt sein? Was muss man erfüllen, um Fachanwalt zu werden. Über solche für uns alle beruflich lebenswichtigen Entscheidungen wird in der Satzungsversammlung diskutiert und abgestimmt. Junge Anwältinnen und Anwälte sollten deshalb dort entsprechend repräsentiert sein, damit nicht über unsere Köpfe hinweg entschieden wird. Das Forum Junge Anwaltschaft hat sich zum Ziel gesetzt, in allen Kammerbezirken mit einem oder wenn möglich mehreren Kandidaten vertreten zu sein. Man muss dazu aber mindestens 5 Jahre lang als Anwältin oder Anwalt zugelassen sein. ( 191 b BRAO i.v.m. 65 Nr. 1, 3 BRAO). Alle weiteren Informationen zu den einzelnen Wahlterminen, den Kandidaten etc. findet Ihr demnächst unter Fragen beantworten wir gerne unter satzungsversammlung@davforum.de Ansprechpartner sind auch Eure Regionalbeauftragten in den Landgerichtsbezirken vor Ort. 2 AdVoice 02/06

4 Man muss sich auch die Kosten des bestehenden Systems vor Augen halten. 120 Zeitstunden Fortbildung und drei fünfstündige Klausuren nehmen einschließlich Nachbereitung 20 Arbeitstage in Anspruch. Die Kosten für den Unterricht einschließlich Klausurkorrektur betragen im Schnitt knapp EUR. Zusammen mit Fahrt- und oft auch Hotelkosten sowie der entgangenen Arbeitszeit investiert jeder Kursteilnehmer rd EUR, um den vorgeschriebenen Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse zu erbringen. Bei Anwälten (davon rd Fachanwälten) ist klar, dass die Anwaltschaft Jahr für Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag investiert, um einen von den Fachanwaltsausschüssen ohnehin nur formal (und nicht inhaltlich) prüfbaren Nachweis über die notwendigen Fachkenntnisse zu erbringen. Die Imagekampagne des DAV kostet jährlich 2,5 Mio. EUR, wobei auf jeden im DAV organisierten Anwalt eine Beitragserhöhung von i.d.r. 20 EUR umgelegt wird EUR für den Fachanwaltstitel und 20 EUR für das eigene Image in der Öffentlichkeit. Das sind die Zahlen. Wenn Banken und Rechtsschutzversicherer sich in anwaltliche Reviere drängen, arbeiten sie jeweils mit jährlichen Werbeetats von über 25 Mio. EUR und graben uns allen so das Wasser ab. In der Summe werden also von der Konkurrenz Hunderte von Werbemillionen jährlich gegen uns ausgegeben. Wir Anwälte verwenden das Geld lieber dafür, um uns selbst das Leben schwer zumachen. In den letzten 5 Jahren sind mehr als Junganwälte neu zugelassen worden. Wenn die im Regen stehen gelassen und Berufschancen verbaut werden, leidet darunter der Ruf der gesamten Anwaltschaft. Aus diesem Beweggrund heraus wurde 1995 das FORUM Junge Anwaltschaft überhaupt gegründet. Würde sich die Satzungsversammlung für eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen aussprechen, sollten sich Junganwälte genau durchlesen, was Gerhart Hauptmann über den Weberaufstand gegen Unterdrückung und Ausbeutung geschrieben hat.... Martin Lang Neue Fachanwaltschaften: Keine Nische in der Nische Mit klaren Mehrheiten hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Einführung des Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht (Urheberrecht: 75 Ja-Stimmen, 16 Nein- Stimmen, 4 Enthaltungen) und des Fachanwalts für Informationstechnologierecht (IT-Recht: 74 Ja-Stimmen, 18 Nein- Stimmen, 5 Enthaltungen) beschlossen. Damit stehen der Anwaltschaft nunmehr 18 verschiedene Fachanwaltschaften zur Verfügung, um sich am Markt positionieren zu können. Erfahrung, von denen mindestens 10 Fälle rechtsförmliche Verfahren, (z. B. Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein müssen. Bei dieser Gelegenheit sei am Rande berichtet, dass der für die Einführung neuer Fachanwaltschaften zuständige Ausschuss 1 der Satzungsversammlung die dort eingegangenen Vorschläge zur Einführung eines Fachanwaltes für Vergaberecht und eines Fachanwaltes für Umweltrecht abgelehnt hat. Insofern ging man davon aus, dass es sich um eine Nische in der Nische handeln würde, die keinen eigenen Fachanwaltstitel rechtfertige. So sei es durchaus möglich, z. B. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und zugleich Spezialist des hiervon umfassten Teilgebietes Vergaberecht zu sein. Des Weiteren wurde am eine Überarbeitung der Fachanwaltsordnung beschlossen, die sich im Wortlaut auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer ( wiederfindet. Davon sind die folgenden Änderungen nennenswert: In 4 Abs. 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) wird nunmehr klargestellt, dass die Fortbildungspflicht nach 15 FAO auch für Fachanwalts-Anwärter bereits ab dem Kalenderjahr einsetzt, das auf die Lehrgangsbeendigung folgt. Diese Fortbildungsregelung soll nach dem ebenfalls neugefassten 16 Abs. 1 FAO nur für Anträge gelten, die ab dem gestellt werden. 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (1) Wer unbefugt ( ) 2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. ( ) Abbildung aus: Olaf Schumacher, Das illustrierte Strafgesetzbuch, 2005 Daniel Fingerle Rechtsanwalt Dr. Daniel Fingerle, Mitglied der 3. Satzungsversammlung Zum Erwerb des Fachanwaltes für Urheberund Medienrecht sind 80 Fälle nachzuweisen, von denen mindestens 20 gerichtliche Verfahren sein müssen. Hingegen fordert der Fachanwalt für Informationstechnologierecht 50 Fälle als Nachweis praktischer In 5 der FAO wurden für die meisten Fachgebiete sogenannte Fallquoren eingeführt, um die diesbezüglichen Meinungsverschiedenheiten und die damit verbundenen Ungleichbehandlungen für den Antragsteller zu beseitigen. So wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, z. B. die 60 Fälle aus drei verschiedenen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts in der Verteilung 1:1:58 nachzuweisen. Vielmehr sind die Fälle zukünftig auf diese drei Bereiche mindestens im Verhältnis 5:5:50 vorzunehmen. Mit diesem Beschluss wurde auch zwei neueren, AdVoice 02/06 3

5 rechtskräftigen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein- Westfalen entsprochen, die auf diese Problematik deutlich hinwiesen (Entscheidung vom , Az.: 1 ZU 18/05 und Entscheidung vom , Az.: 1 ZU 95/04). Im letzten Satz von 5 FAO wird nunmehr klargestellt, dass Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle nicht nur zu einer höheren, sondern auch zu einer niedrigeren Gewichtung führen können. Insofern soll es für den Antragsteller günstiger sein, unbedeutende Fälle mit einem unterhalb von 1 liegenden Faktor bewertet zu bekommen als gar nicht. Keine Einigung konnte über eine Anhebung der Fortbildungspflicht gemäß 15 FAO von 10 auf 15 Zeitstunden jährlich erzielt werden. Diese Anhebung wurde insbesondere unter dem Aspekt angestrebt, dass Fortbildung nunmehr auch durch wissenschaftliche Publikationen nachgewiesen werden kann. Vielmehr wurde der Ausschuss 1 von der Satzungsversammlung gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das eine Qualitätsprüfung durch die Anwaltschaft ermöglicht. Schließlich erfolgte der Bericht des Ausschusses 6 (Aus- und Fortbildung) der 3. Satzungsversammlung durch Herrn Rechtsanwalt Hartmut Kilger. Nachdem das Bundesministerium der Justiz für die Satzungsversammlung keine Regelungskompetenz sah, die sich auf den Bereich der Fortbildung erstreckt, fasste diese nunmehr einen Beschluss, in dem der Gesetzgeber gebeten wurde, eine Regelungskompetenz der Satzungsversammlung für diesen Bereich vorzusehen. Gleichzeitig wurde der Ausschuss 6 durch die Satzungsversammlung beauftragt, Modelle einer sanktionierten und einer nicht sanktionierten Fortbildungspflicht zu erarbeiten. Es bleibt insofern abzuwarten, ob und wann der Gesetzgeber der Bitte der Satzungsversammlung entsprechen wird.... Daniel Fingerle Spezialisieren schon als Junganwalt? Interview mit Martin Lang, Vorsitzender des GFA Forum Junge Anwaltschaft (zunächst erschienen im JuS-Magazin, August 2006) JuS-Magazin: Herr Lang, sind Sie gern Rechtsanwalt? Noch dazu in München? Lang: Natürlich bin ich gerne Rechtsanwalt. Niemand sollte 10 Stunden am Tag mit einer Tätigkeit verbringen, die ihm keinen Spaß macht! Ich habe alle unternehmerischen Freiheiten und lebe von der Zufriedenheit meiner Mandanten. Das unterscheidet mich z.b. von einem Richter. München hat zugegeben neben Frankfurt und Berlin die höchste Anwaltsdichte. Als Anwalt kann man nur erfolgreich in einem Netzwerk arbeiten, und München ist die Stadt, in der ich seit der Geburt mit einer Unterbrechung lebe. JuS-Magazin: Man könnte ja aufgrund neuer Studien auf die Idee kommen, dass Sie rein statistisch zu denjenigen jüngeren Anwälten gehören, für welche die Rechtsberatung mehr eine Verlegenheitstätigkeit ist und nicht dem eigentlichen Berufsziel entspricht. Wie war das bei Ihnen? Lang: Mit knapp 39 Jahren gehöre ich bestimmt nicht mehr zu den jüngeren Anwälten. In der Abiturzeit habe ich noch geschwankt, ob ich Informatik studiere. Die damals aufkommenden Heimcomputer C64, Amiga 500 & Co waren einfach eine zu spannende Sache. Ich habe mich dann aber in der Bundeswehrzeit für einen Jura-Studienplatz beworben und arbeite von der ersten Minute des Referendariats an in der Rechtsanwaltskanzlei meines Vaters. Nach vier Wochen fiel er mit einer Herzklappen-Operation monatelang aus und ich war auf mich alleine gestellt. Es hat funktioniert und zeigt, dass Junganwälten nicht pauschal die Befähigung abgesprochen werden kann, sie könnten sich am Rechtsberatungsmarkt im Gegensatz zu alten Hasen nicht behaupten. JuS-Magazin: Sie sind beim DAV Ansprechpartner im Forum Junge Anwaltschaft. Wie groß sind der Zulauf und die Akzeptanz dieser Standesvertretung bei den Junganwälten? Lang: Wir sind innerhalb von 10 Jahren auf knapp Mitglieder angewachsen. Mehr als 600 davon haben sich z.b. über eine gemeinsame Mailingliste zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, in dem Tag für Tag per Know-how ausgetauscht wird. Wer eine Frage hat, findet Netzwerkpartner, die Antworten und/oder Literatur dazu haben. Das erhöht die Qualität der Mandatsbearbeitung natürlich erheblich. Zweimal im Jahr findet ein Existenzgründerkongress mit Einsteigerthemen und namhaften Referenten statt. Das Forum ist nach den Arbeitsgemeinschaften der Familien- und Verkehrsrechtler übrigens die drittgrößte Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein. Mitglied kann man bei uns bereits nach bestandenem ersten Examen werden. Spätestens dann muss man auch die Weichen für den Anwaltsberuf stellen bzw. in sich gehen, ob einem der Beruf liegt. JuS-Magazin: Welche konkreten Hilfen kann der DAV den Berufseinsteigern geben, abgesehen von der erst seit kurzem möglichen und bereits im Referendariat ansetzenden DAV-Rechtsanwaltsausbildung? Immerhin ist in der genannten Soldan-Studie zu lesen, dass die Annahme von Gründungsberatung gegenüber 1997 deutlich zurückgegangen ist. Lang: Berufseinsteiger können Mitglied in einer der rd. 30 Arbeitsgemeinschaften zu den verschiedensten Rechtsgebieten werden. Die über 240 quer durch das Land verteilten örtlichen Anwaltsvereine bilden das für den beruflichen Erfolg unverzichtbare lokale Netzwerk. Wer auf einem Rechtsgebiet als anwaltlicher Experte angesehen wird, ist fast immer Mitglied in einem DAV-Anwaltverein. Der DAV und das Forum Junge Anwaltschaft geben nunmehr schon in 11. Auflage ei- 4 AdVoice 02/06

6 nen 700-seitigen Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte heraus. Alle für den Berufseinstieg wichtigen organisatorischen und fachlichen Themen werden dort behandelt. Der Ratgeber wird gegen eine Schutzgebühr von 5 EUR abgegeben. Den wirklichen Wert des Buches erkennt man daran, dass auf ebay oft das Zehnfache und mehr dafür geboten wird. Wie immer im Leben. Wer nicht richtig informiert ist, zahlt drauf. JuS-Magazin: Betreiben Sie auch Beratung für arbeitslose Juristen, laut der Soldan-Studie immerhin fast im Jahr 2006, oder kümmern Sie sich nur um die bereits im Arbeitsmarkt befindlichen Anwälte? Lang: Mitglied im Forum kann man wie gesagt ab dem bestandenen ersten Examen werden. Natürlich rufen bei der Arbeitsmarktlage regelmäßig arbeitslose Volljuristen an. So ein Gespräch kann aber bestenfalls nur eine Initialzündung sein, selbst die Weichen richtig zu stellen und den Beruf professionell anzugehen. Die Anrufer haben fast alle sich erst mit Ende der Referendarzeit für den Anwaltsberuf interessiert. Das ist zu spät. Man sollte schon im Studium in Kanzleien jobben und so prüfen, ob man in den Anwaltsberuf will oder nicht. Wer in Studium und Referendarzeit in Kanzleien gearbeitet hat, wird dort sehr, sehr oft übernommen. JuS-Magazin: Die Berufsordnung lässt immer mehr Fachanwaltsbezeichnungen zu, die Werbung mit Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten ist erlaubt wie schnell muss ein Junganwalt spezialisiert oder bereits betitelt sein, um im Markt reüssieren zu können? Lang: Die Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte sind aus der Berufsordnung zwischenzeitlich gestrichen worden. Man darf mit Rechtsgebieten werben, wenn man gegebenenfalls auch bereits in der Ausbildung der Werbeaussage entsprechende Kenntnisse erworben hat. Die Kanzlei für Verbraucherrecht oder Naturschutzrecht ist also immer möglich. Weitergehende qualifizierende Zusätze darf man nur verwen- AdVoice 02/06 5

7 den, wenn man über besondere Kenntnisse verfügt und als Anwalt in erheblichem Umfang tätig gewesen ist, was immer man darunter versteht. Durch die rasante Entwicklung des anwaltlichen Werberechts wird 7 Berufsordnung auch bald Rechtsgeschichte sein. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Wer einen anwaltlichen Gemischtwarenladen mit sich herumträgt, gerät in Gefahr, von Mandanten nicht als Fachmann zur Lösung des individuellen Problems angesehen zu werden. Hat man sich hingegen bereits einen Mandantenstamm aufgebaut, wird man dann oft für alle möglichen rechtlichen Probleme als Ansprechpartner gesucht. Eine möglichst schon in der Referendarzeit beginnende Spezialisierung halte ich für wichtig. Genauso wie eine laufende Prüfung, ob man gerne Familienrechtler ist und mit den Dramen des Alltags umgehen kann oder eher ein analytisch denkender Zahlenmensch, der seine Berufung im Steuerrecht findet. JuS-Magazin: Haben Sie sich schon spezialisiert? Oder stehen Sie in Planungen dazu? Lang: Wir bearbeiten in der Kanzlei nur die Bereiche Erb- und Familienrecht und sind bei der Regulierung von Schadensfällen tätig. Kündigungsschutzklagen und Strafverteidigungen. Nein Danke. In einem funktionierenden Netzwerk gibt man solche Mandate gerne an befreundete Kollegen weiter. Ich hoffe, dass ich bald Fachanwalt für Erbrecht bin. JuS-Magazin: Würden Sie zu einer sehr frühen Spezialisierung, wenn überhaupt, als Einzelanwalt oder als Kanzleiappendix raten? Lang: Der Appendix vermiformis ist ein Wurmfortsatz, der bei einer Blinddarmoperation entfernt wird. So eine Rolle möchte in einer Kanzlei niemand spielen. Es ist aber eine traurige Realität, dass Junganwälte nicht selten in alteingesessenen Kanzleien ausgebeutet werden, bis nach der wie ein Skalpellschnitt ablaufenden Trennung der nächste Junganwalt eingestellt wird. 26 der Berufsordnung verbietet eine unangemessene Bezahlung. Es ist bereits Junganwälten gelungen, vor den Arbeitsgerichten eine angemessene Entlohnung einzuklagen. Andersherum kann niemand erwarten, dass man dauerhaft mehr verdient, als man erwirtschaftet. Wie viel Umsatz muss ein Junganwalt erwirtschaften, der sich ein Jahresbrutto von EUR vorstellt, das man ohne Hochschulstudium heute in Angestelltenberufen schnell erzielen kann? Einzelanwälte können m.e. zukünftig nur erfolgreich sein, wenn sie auf maximal zwei oder drei Rechtsgebieten tätig sind, wie ein Unternehmer laufend die eigenen Kosten kalkulieren und in einem Netzwerk arbeiten. Das andere einem Hausarzt ähnlichen Modell, der seine Mandanten dann an Fachanwälte weitergibt, hat sich auf dem Markt jedenfalls bisher nicht durchgesetzt. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht würde sich auch sehr freuen, wenn der Allgemeinanwalt Unfälle mit unstreitiger Haftungsquote alleine regelt und ihm alle anderen unlukrativen Mandate weitergibt. JuS-Magazin: Sehen Sie in einer raschen Spezialisierung eine ungünstige und frühzeitige Marktverengung für den Junganwalt? Er wird ja dann wahrscheinlich hauptsächlich für dieses Gebiet beauftragt. Lang: Wie viele Fachanwälte für Familienrecht gibt es im OLG-Bezirk München? Um die 600. Warum soll man sich da nicht als Spezialist für den abgegrenzten Bereich von Kindschaftsmandaten etablieren können, wenn man sich zusätzlich vielleicht noch fachpädagogisches Wissen angeeignet hat. Warum soll es keinen Markt für Unterhaltsrechtler geben, die auch über vertiefte steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse verfügen und keine Kindschaftsmandate annehmen? JuS-Magazin: Ist Ihrer Ansicht nach die richtige Spezialisierung auch eine Standortfrage? Lang: Ein klares Nein. Wer an Krebs leidet oder von Bandscheibenschmerzen gepeinigt ist, würde für einen möglicherweise rettenden Spezialisten um die ganze Welt fliegen und sein ganzes Geld ausgeben. Warum soll man als Mandant nicht in die Provinz fahren, wenn das Mandat sich um eine Existenzfrage dreht und dort ein anerkannter Experte seinen Kanzleisitz hat. Dann wird es den Mandanten auch nicht stören, dass die Ehefrau die Türe öffnet, der Besprechungsraum im Obergeschoss eines Einfamilienhauses liegt und man im Hintergrund Kindergeschrei hört. Wegen einer Heizkostennachzahlung von 50 EUR wird niemand sich auf eine lange Reise machen. Aber von solchen Mandaten träumt auch kein Anwalt, es sei denn er sammelt Mandate für den Fachanwalt. JuS-Magazin: Sehen Sie eine Gefahr darin, sich als junger Anwalt schnell einen oder mehrere FA-Titel zu erarbeiten, dann aber gegen unbetitelte erfahrene Kollegen im Prozess alt auszusehen? Ist dann die Spezialisierung nicht ein Bluff? Lang: Gegenfrage. Würden Sie eine Gefahr sehen, als Richter von einem auf seinem Rechtsgebiet mit allen Wassern gewaschenen Anwalt dominiert zu werden? Die Anforderungen an Fachanwaltstitel sind hoch. Wer sich in drei Jahren im Verkehrsrecht 160 Mandate zusammengesammelt hat, trägt den Titel zu Recht, und ohne den Nachweis an forensicher Praxis bekommt man ihn nicht. Jedes Rechtsgebiet ist laufend neuen Entwicklungen und Reformen unterworfen. Wer in einem Fachanwaltskurs 120 Stunden Fortbildung ableistet und erfolgreich die Klausuren besteht, hat nachgewiesen, dass er fachlich up to date ist. Der von Ihnen angesprochene alte Hase hat sich im Zweifel nicht 120 Stunden lang fortgebildet. Die überwiegende Mehrheit der Richter vermute ich mal auch nicht. Einer meiner Dozenten aus der Fachanwaltsausbildung hat den Auszug eines Klausurfalls auf einer Richterfortbildung vorgelegt. Die Aufgabe sollte wie bei den Fachanwälten nur mit dem Gesetz gelöst werden. Nur wenige Richter haben den erbrechtlichen Fall komplett richtig gelöst. So viel zu den Anforderungen bei den Fachanwaltskursen. JuS-Magazin: Bemerken Sie bei jungen Einzelanwälten oder Bürogemeinschaften trotz der FA-Qualifikationsmöglich- 6 AdVoice 02/06

8 keiten einen Trend zum breiten Beratungsangebot oder wird auch durch das Fachanwaltswesen der Junganwalt geradezu in die Nische gedrängt? Lang: Der Junganwalt wird in die Ecke gedrängt, wenn man die Anforderungen an Fachanwaltstitel so hochschrauben würde, dass sie realistischerweise nur die alteingesessenen Kanzleien erreichen können. Dass dies nicht passiert, dafür setzt sich das FORUM Junge Anwaltschaft ein. Leider nehmen zu viele Berufseinsteiger alles an, was kommt. Man meint, auf die Umsätze nicht verzichten zu können, weil Miete, Versicherungen, Personal, Fortbildung anfallen. Das will alles bezahlt werden. Wer aber das Arbeitsrechtsmandant nicht annimmt und währenddessen einen Rundbrief an die Kfz-Sachverständigen vor Ort mit dem Angebot einer Kooperation schreibt, hat morgen die Mandate, die er sich heute wünscht. Andererseits muss man sich aber oft auch erst beruflich orientieren, bevor man sieht, welches Rechtsgebiet man mit Spaß an der Arbeit beackern will. JuS-Magazin: Sehen Sie ein bestimmtes Rechtsgebiet als besonders geeignet an, um sich hierin zu spezialisieren oder zu profilieren, um einen halbwegs gelungenen Markteinstieg zu bewältigen? Etwa Familienrecht, Erbrecht oder gar Betäubungsmittelstrafrecht? Lang: Sich innerhalb eines Rechtsgebiets zu spezialisieren, ist sicher hilfreich. Man sollte den Blick aber nicht nur auf Rechtsgebiete, sondern auf Personengruppen richten. In einer stetig vergreisenden Gesellschaft werden Rechtsprobleme von Senioren laufend zunehmende Bedeutung gewinnen. JuS-Magazin: Im Bereich der nationalen und internationalen Rechtsberatung in Wirtschaftskanzleien gibt es schon seit jeher die Möglichkeit, allein oder in kleinen Teams eine eigene Kanzlei zu gründen, die sich auf ein Rechtsgebiet beschränkt, die so genannten Boutiquen. Ist das ein attraktives und realistisches Modell für Junganwälte, um sich gleich auf ein überschaubares Stück des Gebührenkuchens zu stürzen? Lang: Die Gewinner des gemeinsam von dem Anwaltsdienstleister Soldan, dem DAV, der BRAK, der FAZ und dem Forum veranstalteten Existenzgründerpreises arbeiteten in selbst gegründeten Boutiquen. Sie hatten neben kaufmännischem Denken alle etwas gemeinsam. Sie boten den Mandanten einen Mehrwert durch Spezialkenntnisse, und das z.t. auf abgelegenen Gebieten wie dem Pharmaoder Altenpflegerecht. JuS-Magazin: Nicht nur in Großstädten ist die Konkurrenzsituation für junge Anwälte enorm. Bekannt sind zwar skurrile Begebenheiten wie ein Anwalt aus Berlin, der hauptsächlich im Erotikmarkt berät, es bilden sich aber auch in der Provinz IT-Recht-Spezialisten heraus, genauso aber auch Subventionsexperten für Molkereibetriebe. Kann man als Anwalt im Rahmen des Berufsrechts gleichzeitig erfinderisch und erfolgreich sein, wenn man sich ein Beratungsgebiet ganz für sich sucht? Lang: Die Vergangenheit hat gezeigt: Fast alle berufsrechtlichen Schranken bestehen nur so lange, bis sich einer vor Gericht dagegen wehrt. Art. 12 GG garantiert eine Berufsausübung, die nur wenigen Schranken unterliegt. Anwaltliche Werbung darf nicht gemeinwohlschädlich sein. Sie muss sachlich und berufsbezogen und nicht auf eine Mandatserteilung im konkreten Einzelfall gerichtet sein. Wettbewerbsrechtlich gilt das Verbot der belästigenden und irreführenden Werbung. Damit beantwortet sich die Frage, dass heute fast alles erlaubt ist, was früher berufsrechtlich Anwälten untersagt war. Es wurde diskutiert und sanktioniert, dass jemand sein Kanzleischild beleuchtete oder es wurde nachgemessen, wie groß es sein darf. JuS-Magazin: Hat die Möglichkeit des Bekanntwerdens über das Internet die Spezialisierung von Anwälten gefördert? Kommt man dabei leicht in Konflikt mit Standesvorschriften? Lang: Mit Standesvorschriften kann man nicht mehr in Konflikt geraten, weil die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften Standesrichtlinien durch die Berufsordnung abgelöst wurden. Das Internet erleichtert Abmahnprofis natürlich z.b. wegen eines fehlenden Impressums abzumahnen. Der BGH hat aber vor zwei Jahren entschieden, dass bei einem Eigenmandat des Abmahnenden und einem unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoß keine Anwaltskosten ersetzt werden müssen. Es gilt unabhängig davon die Devise: Wer wagt, gewinnt. Während andere sich den Kopf zerbrechen, ob man für eine Werbeaktion Ärger bekommen kann, haben die unternehmerisch denkenden Anwälte längst erfolgreich umgesetzt. JuS-Magazin: Wer einmal seine Nische oder vielleicht auch nur Masche gefunden hat, wird sicherlich seinen Kollegen nicht davon berichten, um seinen eventuell lokal exklusiven Beratungsausschnitt zu wahren. Wie kann man als Standesvertretung trotzdem auch solche Anwälte in den Dialog mit den Berufskollegen bringen oder von deren Erfahrungen profitieren? Lang: Die Erfahrungen auf unserer Mailingliste zeigen, dass es anders ist. Erfolgreiche Tipps werden gerne weitergegeben. Wer Wissen nicht mit anderen teilt, besitzt zwangsläufig auch nur einen Bruchteil davon. Ausreißversuche führen auch bei der Tour de France selten zum Erfolg, wenn sich das Hauptfeld im Windschatten wieder Meter für Meter heranarbeitet. Erfolgreiche Kanzleikonzepte bleiben zudem in den meisten Fällen nicht unentdeckt. Wer erfolgreich ist, steht automatisch im Rampenlicht. JuS-Magazin: Studien zeigen auch, dass Anwälte zum Teil nur durch Zusatztätigkeiten überleben können. Auch diese Not kann aber erfinderisch machen. Haben Sie im DAV auch einen Überblick darüber, ob und wie viele junge Kollegen zumindest anwaltstypische Nebenbetätigungen wie Wohnungsverwaltung, rechtliche Betreuung oder gar Insolvenzverwaltung betreiben? Lang: Die Zahlen der Rechtsanwaltskammern zeigen, dass der Zweitberuf nicht die Ausnahme ist, sondern häufig AdVoice 02/06 7

9 vorkommt. Man muss dabei aber berücksichtigen, dass viele Unternehmensjuristen alleine schon wegen der Vorteile der anwaltlichen Versorgungswerke im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung die Anwaltszulassung behalten wollen. Wenn ein Existenzgründer für ein Wohnbauunternehmen die kaufmännische Mietverwaltung übernimmt, ist das doch eine gute Chance, auch an Mandate zu kommen. Statistiken über die Spannbreite der Zweitberufe werden nicht geführt. Man sollte es aber kritisch beäugen, wenn pensionierte Richter Anwälte werden, weil man sich ein nettes Zubrot zur auskömmlichen staatlichen Pension schaffen will und der etablierten Anwaltschaft die Umsätze dann fehlen. Solche Art von Reihenhauskanzleien sind für den Anwaltsmarkt das wirkliche Ärgernis. Der BGH hat kürzlich in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein pensionierter OLG-Richter nun als Anwalt wie andere auch fünf Jahre auf seine OLG-Zulassung warten müsse. JuS-Magazin: Blickwechsel: Wenn das Rechtsberatungsgesetz erweitert würde und zukünftig auch Versicherungsmitarbeiter oder andere Rechtskundige beraten dürften, wenn auch nur in begrenztem Umfeld: wird dann die übrige Rechtsberatung auch zur Nische? Lang: Das Rechtsberatungsgesetz wird nicht erweitert, sondern abgeschafft. Wenn der aktuelle BMJ-Entwurf für ein Rechtsdienstleistungsgesetz Gesetzestext wird, ist aus Anwaltssicht das Schlimmste abgewendet. Er geht nicht weit über die zwingend zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben hinaus und auch diese Punkte sind noch in der Diskussion. Und Kfz-Werkstätten werden schnell merken, dass sie weder das Know-how noch die Kapazitäten haben, sich auf den Kleinkrieg mit Kfz-Haftpflichtversicherungen um Restwertabzüge, Stundenverrechnungssätze etc. einzulassen. Wenn Banken Testamentsvollstreckungen über- nehmen dürfen, ist das ärgerlich. Man wird nicht lange überlegen müssen, dass dann hauseigene Finanzprodukte guten Absatz finden werden. Das sollten die Leute wissen. JuS-Magazin: Herr Lang, abschließende Frage: Welche drei typischen Fehler sollte ein Junganwalt auf keinen Fall begehen? Lang: 1. Ich bin Anwalt und kein Kaufmann. 2. Ich muss alle Mandate annehmen, weil ich den Umsatz brauche. 3. Wenn es kritisch wird, schmeiße ich sofort hin. JuS-Magazin: Gespräch! Vielen Dank für das Steckbrief Fachanwaltschaften: Arbeitsrecht Ein Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht lohnt sich, weil die Führung einer Fachanwaltsbezeichnung von vielen Mandanten als Nachweis besonderer Qualifikationen in dem entsprechenden Rechtsgebiet gewertet wird und Vertrauen schafft. Darüber hinaus bietet ein Fachanwaltskurs gerade jungen Kollegen einen umfassenden Überblick über das umfangreiche Rechtsgebiet des Arbeitsrechts. Aus Kontakten in Fachanwaltskursen lassen sich außerdem wertvolle Synergien und Netzwerke knüpfen. Carolin Mirwald Rechtsanwältin seit 2001, Köln, 8 AdVoice 02/06

10 Die Eckdaten <<<<<<<<<<<<<<<<<< Fachanwaltskurs Arbeitsrecht bei dem Anbieter Juristische Fachseminare in Bonn. 120 Stunden Fortbildung in Form von Vorträgen durch Richter (LAG und BAG) sowie Fachanwälte für Arbeitsrecht, 3 Klausuren à 5 Stunden mit Korrektur, umfangreiches Skriptenmaterial (insgesamt drei dicke DIN-A4-Ordner). Dauer: Der Kurs gliederte sich in sechs Unterrichtseinheiten (jeweils freitags bis sonntags ganztägig), die in zweiwöchigem Abstand stattfanden, und nahm insgesamt drei Monate in Anspruch. Es wurde am Ende jeder zweiten Unterrichtseinheit eine fünfstündige Klausur geschrieben. Preis: gestaffelt: EUR für Anwälte mit weniger als drei Jahren Zulassung, EUR für alle anderen Anwälte. Ermäßigung für Studenten und Referendare. Service und Betreuung? <<<<<<<<< Die Betreuung während des gesamten Kurses war als sehr gut zu bezeichnen. Die Veranstalterin, Frau Basten, war jeden Tag im Tagungshotel anwesend und stand für Fragen zur Verfügung. Die Dozenten waren kompetent und überwiegend rhetorisch gut. Neben ihren Vorträgen haben sie auch weiterführende Fragen mit großem Fachwissen beantworten können. Eine Nachbetreuung gab es nicht, man wird jedoch regelmäßig vom Anbieter über aktuelle Fortbildungsveranstaltungen und Seminare informiert. Zusatzkosten? <<<<<<<<<<<<<<<< Zusätzliche Kosten fielen nicht an, insbesondere waren die Klausuren im Gegensatz zu anderen Fachanwaltskursen im Preis inbegriffen. Neben den Seminarunterlagen wurden lediglich die aktuellsten arbeitsrechtlichen Gesetzte benötigt (Nipperdey, BAT). Die Prüfung, Durchfallquote? <<<<< Die drei geschriebenen Klausuren waren gut zu bewältigen, sofern man den Fachanwaltskurs aufmerksam verfolgt und die bearbeiteten Thematiken nachgearbeitet und vertieft hatte. Die dritte Klausur war im Verhältnis zu den beiden ersten Klausuren schwerer und insbesondere von der Aufgabenstellung her sehr umfangreich. Die Durchfallquote ist mir nicht bekannt, ich schätze sie jedoch nicht als hoch ein. Die Kollegen? <<<<<<<<<<<<<<<<< Die teilnehmenden Kollegen waren, wie in allen größeren Gruppen, sowohl vom Angebotsstand: Änderungen und Berichtigungen vorbehalten Carl Heymanns Verlag GmbH Ein Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland, Luxemburger Str. 449, Köln. Geschäftsführer: Dr. Christoph Knauer, Dr. Ulrich Hermann HRB Wissensmanagement für Anwälte In der anwaltlichen Praxis ist es unerlässlich, das beratungsrelevante Know-how optimal zu organisieren und im Rahmen der täglichen Arbeit intelligent und effizient einzusetzen. Das vorliegende Buch ist ein Leitfaden für Aufbau und Entwicklung eines Wissensmanagements in der Anwaltskanzlei. Es gibt dem Leser sowohl für die Konzeption eines internen Wissensmanagement- Systems als auch für die Nutzung externer Wissensquellen wertvolle Tipps und Ratschläge. Zahlreiche Grafiken und Checklisten erleichtern den Einstieg in das Thema. Für die 2. Auflage wurden diverse Abschnitte weiter ausgebaut und das Themenspektrum erweitert. Die Autoren Dr. Martin Schulz, LL.M. ist Rechtsanwalt und Knowledge Management Lawyer in Frankfurt am Main sowie Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität Marburg. Dr. Marcel Klugmann ist Rechtsanwalt und Manager für Knowledge Management in Düsseldorf. Aus den Besprechungen Eine hervorragend gelungene Pionierarbeit, die dem Leser uneingeschränkt zu empfehlen ist. Prof. Dr. Peter Sester, Karlsruhe/Freiburg, in: CR aktuell 5/05 Schulz / Klugmann WISSENSMANAGEMENT FÜR ANWÄLTE 2., neu bearbeitete Auflage Schulz / Klugmann Wissensmanagement für Anwälte Von RA Dr. Martin Schulz, LL.M. und RA Dr. Marcel Klugmann 2., neu bearbeitete Auflage IX, 126 Seiten. Kartoniert Euro 24,80* ISBN X * Preis inkl. MwSt., im Einzelbezug beim Verlag zzgl. Euro 2,73 Versandkosten in Deutschland Bestellen Sie in Ihrer Buchhandlung oder bei Carl Heymanns Verlag GmbH, Köln, Fax 0221/ , bestellung@heymanns.com AdVoice 02/06 9

11 Sympathiefaktor als auch altersmäßig gemischt, jedoch mit einer Tendenz zu einem Alter zwischen 30 und 40 Jahren. Ich persönlich habe zu drei Kollegen aus dem Kurs weiterhin Kontakt. Wir tauschen uns fachlich aus und können uns gegenseitig mit Literatur und Tarifverträgen helfen. Allgemeine Bewertung! <<<<<<<<< Rundweg positiv. Einzig die Verpflegung in den Pausen (Kekse und sehr kaltes Obst) könnte etwas besser sein. Der Kurs hat meine Erwartungen im Hinblick auf den Lernerfolg und die Vertiefung des Wissens erfüllt. Mit den Seminarunterlagen arbeite ich noch heute. Schwerpunkte? <<<<<<<<<<<<<<< Der Inhalt des Kurses erstreckte sich von den allgemeinen Grundlagen des Arbeitsrechts (Fragen der Scheinselbständigkeit, die Abgrenzung zwischen Angestellten, Arbeitern und Leitenden Angestellten, das Berufsausbildungsverhältnis, den Begriff des Betriebs) über die Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts, das Rangverhältnis der Rechtsquellen, die Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses, Fragen der Entgeltzahlung und Formen der Vergütung, das Arbeitszeitrecht, die Arbeitsvergütung ohne Arbeitsleistung, den Urlaub, die Haftung im Arbeitsverhältnis, den Betriebsübergang, das Recht der Zeugniserteilung, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht, das Recht der betrieblichen Altersversorgung, die Grundzüge des Sozialversicherungsrechts, die Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, das Kündigungsschutzprozessrecht und die Grundzüge des Arbeitsförderungsgesetzes. Warum dieser Kurs? Kennst Du weitere? <<<<<<<<<<<<< Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für Fachanwaltskurse im Arbeitsrecht. Ich habe mich für diesen Kurs entschieden, weil der Kursort Bonn von meinem damaligen Kanzleisitz Koblenz gut zu erreichen war und ich die zeitliche Gestaltung, den Kurs von Freitag bis einschließlich Sonntag abzuhalten, gut fand. Es fehlte mir so nur ein Bürotag in der Woche. Darüber hinaus war der Preis meines Erachtens günstig. Was hat es gebracht? <<<<<<<<<<<< Die Investition in einen Fachanwaltskurs lohnt sich meines Erachtens auch für Berufsanfänger, vor allem deshalb, weil man meistens noch kein volles Dezernat und daher entsprechende Zeit zur Verfügung hat, um den Kurs zu absolvieren. Darüber hinaus bietet der Kurs einen umfassenden Überblick über das Rechtsgebiet und vermittelt zumindest fundierte Grundkenntnisse des Rechtsgebiets. Wenn es um den reinen Wissenserwerb geht, ist ein Fachanwaltskurs jedenfalls für diejenigen zu empfehlen, die keine Motivation haben, nach einem langen Arbeitstag noch selbständig Bücher zu wälzen und sich die entsprechenden Quellen zusammenzusuchen. Der Kurs gibt einen guten Gesamtüberblick und vermittelt komprimiertes Wissen. Werbung? <<<<<<<<<<<<<<<<<<< Da ich in einer arbeitsrechtlichen Spezialkanzlei arbeite, kann ich nicht beurteilen, ob der Fachanwaltstitel mir persönlich schon Mandate gebracht hat, die ich sonst nicht bekommen hätte. Ich habe aber schon häufig erlebt, dass Mandanten konkret nach einem Fachanwaltstitel fragen und nur von einem Fachanwalt beraten und vertreten werden wollen. Mein Titel erscheint auf unserer Homepage sowie auf dem Briefkopf und in den Gelben Seiten. Wie bereits erwähnt, gehen Mandanten davon aus, dass ein Fachanwalt besonders qualifiziert ist und fühlen sich in der Regel sicher und gut vertreten. Fallzahlen? <<<<<<<<<<<<<<<<<<< In meiner alten Kanzlei war es ein Problem, die Fallzahlen zu erreichen, da es eine weitere Arbeitsrechtlerin gab und nicht genug Mandate für mich abgefallen sind. In meiner jetzigen Kanzlei war es kein Problem mehr, da wir (fast) ausschließlich Arbeitsrecht machen. Die Liste war nach dem Kanzleiwechsel schnell voll. Zusatzaufwand? <<<<<<<<<<<<<<< Ich schätze, dass der zusätzliche Aufwand zum Kurs (Lernen für die Klausuren) pro Klausur etwa fünf bis zehn Stunden betragen hat. Vorteile/Nachteile? <<<<<<<<<<<<< Ich persönlich sehe keine Nachteile in der Teilnahme an einem Anwaltskurs bzw. an der Führung des Fachanwaltstitels. Ich höre jedoch des Öfteren, dass Kollegen in Allgemeinkanzleien darüber klagen, dass Mandanten denken, dass der Fachanwalt tatsächlich nur auf diesem einen Gebiet vertieftes Fachwissen hat, und ihm die Bearbeitung anderer Mandate nicht mehr übertragen. Warum Arbeitsrecht? <<<<<<<<<<< Für die Fachrichtung habe ich mich damals auf Wunsch meines damaligen Arbeitgebers entschieden, bin jedoch heute sehr froh über die Wahl, da Arbeitsrechtler gefragt sind und das Rechtsgebiet interessant und abwechslungsreich ist. So habe ich zwischenzeitlich meinen Schwerpunkt nahezu komplett auf das Arbeitsrecht verlegt. Ich habe zusätzlich noch einen Fachanwaltstitel im Familienrecht, zurzeit bearbeite ich etwa 5 10 % familienrechtliche Mandate neben meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit. Das Familienrecht war schon immer mein Steckenpferd. und sonst noch... <<<<<<<<<<<<<< Abschließend möchte ich anmerken, dass ich es für gefährlich halte, immer mehr Fachanwaltsbezeichnungen ins Leben zu rufen, da diese die Qualifikation verwässern und nicht alle Rechtsgebiete so umfassend sind, dass sie tatsächlich eine Zusatzqualifikation erfordern.... Carolin Mirwald 10 AdVoice 02/06

12 Steckbrief Fachanwaltschaften: Erbrecht Ein Fachanwaltskurs lohnt sich, weil man - selbst unheimlich viel lernt und folglich - sich danach in dem entsprechenden Fachgebiet viel besser auskennt und folglich - sich viel sicherer bei der Mandatsbearbeitung fühlt und folglich - die Mandanten besser betreuen kann, weshalb schließlich - die Mandanten zufriedener sind. Anne Riethmüller Jahrgang 1967, Rechtsanwältin in Diedorf (Landkreis Augsburg) riethmueller@riwa-augsburg.de Die Eckdaten <<<<<<<<<<<<<<<<<< Erster Fachlehrgang Erbrecht bei der Gesellschaft für Juristen-Information (GJI) mbh 120 Zeitstunden Unterricht, 3 Klausuren, Klausurkorrektur Dauer: Sechs Blöcke à drei bzw. vier Tage Unterricht, verteilt über insgesamt mehr als acht Monate (Ende April bis Dezember 2005) Preis: EUR Regelpreis, EUR ermäßigter Preis für Referendare und RAe, die noch nicht länger als zwei Jahre zugelassen sind. Zusätzlich 80 EUR je Klausur. Alles zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer. Service und Betreuung? <<<<<<<<< Sehr gut. Es war immer ein Betreuer des Veranstalters anwesend. Die Kursmaterialien waren umfangreich und gut aufbereitet. Es gab sehr ordentliche und im Preis inbegriffene Pausenverpflegung (vormittags Brezen, Obst, Joghurt, nachmittags Kuchen), die auf Wunsch aus dem Teilnehmerkreis auch noch zeitnah optimiert wurde. Die GJI mbh bietet Fortbildungen gem. FAO an, die von denselben Dozenten, die auch den Lehrgang gemacht haben, unterrichtet werden. Zusatzkosten? <<<<<<<<<<<<<<<< Nein. Die Prüfung, Durchfallquote? <<<<< Von den drei Klausuren war eine sehr schwer, eine ziemlich leicht und die dritte mittel. Quote nicht bekannt. Die Kollegen? <<<<<<<<<<<<<<<<< Ich habe schon ein paar neue Kontakte geknüpft und alte wieder aufgenommen. Das Klima unter den Teilnehmern war gut bis sehr gut. Allgemeine Bewertung! <<<<<<<<< Es war der erste Fachlehrgang Erbrecht für diesen Veranstalter, von daher gab es Kennen Sie schon Ihren neuen persönlichen Assistenten? DR Direktes Diktieren in den PC Das neue Diktiermikrofon erlaubt einhändiges, effizientes und ermüdungsfreies Arbeiten. Anordnung und Form der Tasten lassen sich instinktiv bedienen. Direk ter USB-Anschluss, Aufzeichnungen in herausragender Qualität. Mehr unter oder über die kostenlose Hotline:

13 durchaus Pannen, insbesondere waren einige Dozenten schlichtweg ungeeignet. Die Kritik wurde vom Veranstalter aufgegriffen und entsprechende Veränderungen für die Folgekurse angekündigt. Nicht so optimal war außerdem die lange Dauer des Kurses über acht Monate. Etwas konzentrierter wäre mir lieber gewesen. Generell aber war der Kurs gut, die meisten Dozenten zwischen befriedigend und gut, einige auch sehr gut. Die Teilnehmerzahl war mit 45 gerade noch so, dass man gut mitarbeiten konnte. Der Ort war sehr gut gewählt (CVJM- Gästehaus in München), da in Laufnähe vom Münchner Hauptbahnhof, also auch für auswärtige Teilnehmer sehr gut zu erreichen, außerdem mit gutem Restaurantangebot für die Mittagspause. Die Kursmaterialien waren sehr umfangreich und überwiegend sehr gut und im Nachhinein als Nachschlagewerk nutzbar. Ich bin also unterm Strich sehr zufrieden gewesen. Schwerpunkte? <<<<<<<<<<<<<<< Für mich war der sehr ausgeprägte Schwerpunkt auf dem Steuerrecht (Erbschaftssteuerrecht und Einkommensteuerrecht) überraschend, ziemlich anstrengend, sehr lehrreich. Ansonsten gab es noch Stiftungsrecht ebenfalls unerwartet und meines Erachtens auch nicht wirklich relevant. Ansonsten lag ein klarer Schwerpunkt auf dem Pflichtteilsrecht, was der Praxis entspricht. Ebenfalls zu Recht! vertieft: die Erbenhaftung und was man dagegen tun kann. Warum dieser Kurs? Kennst Du weitere? <<<<<<<<<<<<< Viele unterschiedliche Anbieter bieten inzwischen Fachlehrgänge für Erbrecht. Als ich mich letztes Jahr dazu entschieden hatte, gab es den FA Erbrecht aber noch gar nicht, er war erst angekündigt, insofern gab es auch noch nicht so viele Angebote. Die GJI kenne ich noch von meinem Fachlehrgang Familienrecht, ich war damals sehr zufrieden, besuche auch viele der Fortbildungsangebote der GJI, von daher war es für mich nahe liegend, dort den Lehrgang zu buchen. (Zumal ich als Absolventin des Fachlehrgangs Familienrecht auch noch 10 % Rabatt auf den Regelpreis bekam). Der Preis war dadurch vergleichsweise günstig, zumindest günstiger als die anderen damals bestehenden Angebote. Der Lehrgangsort war für mich als Zugfahrerin sehr attraktiv. Was hat es gebracht? <<<<<<<<<<<< Es lohnt sich. Gerade am Anfang hat man noch eher die Zeit es gehen immerhin locker drei bis vier Wochen durch Lehrgang und Klausuren drauf, die einem in der täglichen Arbeit dann fehlen. Außerdem schafft der Lehrgang großen Wissensvorsprung, der gerade Berufsanfängern Sicherheit im täglichen Geschäft gibt. Als junger Anwalt ist auch Klausurschreiben noch kein Problem man ist es ja noch gewöhnt. Schließlich ist ein bestandener Fachlehrgang ein Wettbewerbsvorteil: Potentielle Arbeitgeber können sicher sein, dass entsprechendes Fachwissen besteht, dass entsprechende Motivation besteht (wer tut sich das schon ohne Motivation an) und außerdem muss der Arbeitgeber den Lehrgang dann nicht mehr bezahlen. Wäre ich an der Stelle eines Arbeitgebers, würde das für mich ein ganz wesentliches Kriterium sein. Der Kurs ist auch zu empfehlen, wenn es nur um den Wissenserwerb geht. Werbung? <<<<<<<<<<<<<<<<<<< Der Kurs hat schon Mandate gebracht, hauptsächlich aber wegen verstärkter Werbung. Ein oder zwei Empfehlungen von Kollegen, die ich im Kurs kennengelernt habe, gab es auch schon. Ich werde sicher mit dem Titel werben. Meine Erfahrungen mit dem Fachanwaltstitel Familienrecht sind sehr positiv, als Landkanzlei rage ich mit dem Titel deutlich aus der Menge der Kollegen hervor, so viele Fachanwälte gibt es im Landkreis nicht. Da lohnt sich die Anzeige in den Gelben Seiten trotz der hohen Kosten. Die Mandanten reagieren sehr positiv, erwarten von mir Kenntnisse und Erfahrungen und haben von vornherein größeres Vertrauen. Dass man mir deswegen Kenntnisse auf anderen Rechtsgebieten nicht zutraut, ist eine eher seltene Reaktion, kam aber auch schon vor. Ist mir allerdings egal, ich möchte sowieso am liebsten nur Familien- und Erbrecht machen, weil ich das halt am besten kann. Fallzahlen? <<<<<<<<<<<<<<<<<<< Im Familienrecht war es kein Problem, die Fallzahlen zu erreichen. Im Erbrecht ist es schwieriger, mir fehlen noch etliche Fälle, vor allem gerichtliche. Ich bin aber ganz zuversichtlich, habe kürzlich eine Werbekampagne (Anzeigen in den Amtsblättern der umliegenden Gemeinden) gestartet, die schon erste Ergebnisse gebracht hat. Ich hoffe, dass ich die Fälle bis zum Jahresende (= ein Jahr nach Ende des Lehrgangs) zusammenhaben werde. Zusatzaufwand? <<<<<<<<<<<<<<< Hoch. Viel Arbeit an den Abenden und am Wochenende, um die liegen gebliebene Arbeit aufzuholen. Außerdem habe ich vor den Klausuren zusätzlich abends noch mehrere Stunden gelernt. Warum Erbrecht? <<<<<<<<<<<<<< Dass ich mich jetzt auch noch im Erbrecht spezialisiert habe, hat sich aus meiner Tätigkeit als Familienrechtlerin ergeben. Erbrecht gehört einfach mit dazu. Zum Familienrecht bin ich eher zufällig gekommen, es gab halt entsprechend große Nachfrage. Fazit <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< Mir hat der Lehrgang, trotz des hohen Zeitaufwands, gut gefallen, persönlichen Wissensvorsprung gebracht, neue Kontakte geschaffen. Würde ich wieder machen.... Anne Riethmüller 12 AdVoice 02/06

14 Steckbrief Fachanwaltschaften: Gewerblicher Rechtschutz Ein Fachanwaltskurs lohnt sich allein zur Vertiefung der praxisrelevanten Rechtsgebiete nicht so sehr. Allerdings fand eine breite Wiederholung des bzw. Einführung in den gesamten Stoff des Fachgebietes statt. Isabel Voß Selbständige Rechtsanwältin seit 2005, Berlin. Die Eckdaten <<<<<<<<<<<<<<<<<< Fachlehrgang Gewerblicher Rechtsschutz, Deutsche Anwaltakademie Dauer: 9. Februar bis 13. Mai 2006 Preis: Für FORUM-Mitglieder EUR insgesamt Die Prüfung, Durchfallquote? <<<<< Die Durchfallquote ist mir nicht bekannt. In einem Kurs, der parallel zu unserem stattfand, sollten jedoch einige Teilnehmer durchgefallen sein. Dabei soll es sich überwiegend um neu zugelassene Kollegen gehandelt haben, mit noch gar keiner bis sehr wenig Praxiserfahrung. Daher empfiehlt es sich wohl eher, erst etwas Erfahrung in der Praxis zu sammeln, bevor man einen Fachanwaltskurs besucht. Allgemeine Bewertung! <<<<<<<<< Der große Nachteil des Fachlehrganges sind ganz klar die Klausuren! Das mindert den Spaß daran und ich meine auch den Lernerfolg insgesamt schon erheblich. Man steht permanent unter dem Druck, noch mehr lernen zu müssen. Das lässt sich aber meist nicht realisieren. Außer- dem wusste man auch nie so genau, was man eigentlich lernen sollte. Während des Kurses herrschte eine ständige Unsicherheit darüber, welche Themen klausurrelevant sind und was die Prüfer in den Klausuren lesen wollen, da die korrigierten Klausuren erst Monate nach dem Abschluss des Kurses verschickt wurden. Vergessen wurde scheinbar, dass der Fachanwaltstitel eine Qualifikation für den Praktiker ist. Warum dann an Examensklausuren angelehnte theoretische Klausuren verlangt wurden, die zudem auch noch ohne jegliche Kommentare zu schreiben waren und bei denen nicht mal für das Nachschlagen der Gesetzesvorschriften genügend Zeit blieb, hat sich mir nicht erschlossen. Was hat es gebracht? <<<<<<<<<<<< Wissenserwerb lohnt sich immer. Als Junganwalt ist man noch nicht so weit entfernt von dem Klausuren- und Lerndrama. Außerdem hat man vermutlich am Anfang noch etwas mehr Zeit. Der Zeitfaktor sollte hierbei nicht unterschätzt werden. Unser Kurs fand alle paar Wochen jeweils von Donnerstag bis Samstag statt. Das heißt zwei (bzw. drei) normale Arbeitstage sind regelmäßig weggefallen. Zusätzlich entsteht noch der Zeitaufwand für das Lernen für die Klausuren, was dann regelmäßig zu kurz gekommen ist. Im Vergleich zu Tagesseminaren ist ein Fachlehrgang vom Preis-Leistungs-Verhältnis günstiger und daher auch empfehlenswert, wenn man beabsichtigt, sich auf einem bestimmten Gebiet intensiv weiterzubilden. Um jedoch ganz spezielle Themen zu vertiefen, wird man um Tagesseminare nicht umhinkommen. Werbung? <<<<<<<<<<<<<<<<<<< Für die Mandanten hört es sich gut an, wenn man eine Spezialqualifikation vorzuweisen hat. Allerdings kann dadurch bei den Mandanten auch der Eindruck entstehen, dass der Fachanwalt nur dieses eine Gebiet bearbeitet. Sofern der Fachanwalt tatsächlich auch noch auf anderen Gebieten tätig sein will, könnte sich das Herausstellen des Fachanwaltstitels als kontraproduktiv erweisen. Aufgrund der Annahme von anderen Kollegen, dass man nun ein Spezialist auf diesem Gebiet ist, hat es auch schon Mandate gebracht. Fallzahlen? <<<<<<<<<<<<<<<<<<< Durch die Bearbeitung von Mandaten sollten diese irgendwann erreicht werden. Zusatzaufwand? <<<<<<<<<<<<<<< Der Soll-Aufwand zum Kurs ist nicht zu unterschätzen. Tatsächlich schafft man allerdings nicht besonders viel nebenbei. Vorteile/Nachteile? <<<<<<<<<<<<< Die Vorteile liegen zum einen in dem Wissenserwerb und der Wiederholung bekannter, aber nicht ganz präsenter Themenbereiche und zum anderen in der Möglichkeit, mit den anderen Kursteilnehmern die Themen zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Die ist jedenfalls ein deutlicher Vorzug gegenüber Kurzseminaren. Die Nachteile lagen in der Themengewichtung und in der Art der Klausurstellungen. Warum dieser Kurs? Kennst Du weitere? <<<<<<<<<<<<< Das Gebiet interessiert mich. Ich hatte schon im Studium das Wahlfach Gewerblicher Rechtsschutz. Schwerpunkte? <<<<<<<<<<<<<<< Die Themengewichtung war in dem Kurs, den ich besucht habe, immer wieder Diskussionspunkt. Sie schien allein in die Willkür der Dozenten gestellt zu sein und sich weniger an dem Sinn und Zweck des Fachlehrgangs, der FAO und der praktischen Relevanz zu orientieren. Man gewann den Eindruck, dass die Dozenten ihre Lieblingsthemen ausgewalzt haben, unabhängig von Praxisund Prüfungsrelevanz. Was vielfach als sehr negativ und damit auch als Zeit- und Geldverschwendung empfunden wurde. Die Klausuren beschränkten sich inhaltlich oft nur auf ganz spezielle Themen, AdVoice 02/06 13

15 was den Effekt hatte, dass man sich fast ausschließlich mit den angeblich klausurrelvanten Themen (soweit vermutet) beschäftigt hat. Es wurden manchmal auch Dinge abgefragt, die im Kurs nicht umfassend behandelt worden waren, sondern entweder gar nicht oder ganz beiläufig in einem fast schon persönlichen Gespräch fallen gelassen wurden. Aufgrund der Stofffülle, mit der man dann in der Klausur konfrontiert wurde, blieb auch nicht einmal die Zeit, um sich die Lösung aus dem Gesetz zu erarbeiten. Die Rechtsgebiete, mit denen sich der überwiegende Teil der Teilnehmer in der Praxis beschäftigt, beispielsweise Wettbewerbsrecht und Markenrecht, wurden vergleichsweise oberflächlich behandelt. Im Markenrecht war Schwerpunkt das Anmeldeverfahren und weniger das gerichtliche Verfahren, welches für Anwälte eigentlich interessanter und wichtiger ist, weil man sich die formalen Voraussetzungen des Anmeldeverfahrens auch selbständig aneignen kann. Demgegenüber stand dann die äußerst tiefgehende Darstellung beispielsweise des Patentrechts und z.b. des Heilmittelund Lebensmittelwerberechts, mit denen nur ein verschwindend geringer Teil der Teilnehmer in der Praxis überhaupt jemals etwas zu tun hat. Insgesamt fehlte mir der rote Faden durch den Kursverlauf. Es schien dabei noch kein übergreifendes Gesamtkonzept zu geben, die einzelnen Themen wirkten eher wie zufällig aneinander gereiht. Fazit <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< Im Ergebnis bin ich allerdings doch sehr froh, diese Erfahrung mitgemacht zu haben. Das Konzept an sich finde ich nicht schlecht. Der organisatorische und didaktische Ablauf könnte noch optimiert werden. Natürlich ist zusammenfassend gesehen der Nutzen für die Veranstalter ungleich größer als für die Absolventen... und sonst noch... <<<<<<<<<<<<<<< Etwas enttäuschend fand ich einige der den Kurs begleitenden Skripten. Für die Arbeit in der Praxis sind diese nicht besonders geeignet und dienen damit im Ergebnis nur zum Lernen während des Kurses. Hier hätte ich mir ein mehr kommentierendes Nachschlagewerk gewünscht, mit dem man auch nach Abschluss des Kurses noch arbeiten kann. Schließlich haben wir eine nicht unerhebliche Summe für den Kurs investiert und hätten damit schon eine angemessene Gegenleistung erwarten können, die von dauerhafterem Bestand ist, neben der Hoffnung auf den Titel. Auch die etwas rigide Handhabung des formalen Kursablaufes ist überwiegend negativ aufgefallen. Teilweise kam man sich stärker überwacht vor als in der Schule. Das erscheint doch insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass dieser Kurs eigentlich für erfahrene Kollegen gedacht ist, nicht ganz angebracht. Hier soll es jedoch je nach verantwortlichem Kursbetreuer deutliche Unterschiede geben.... Isabel Voß Steckbrief Fachanwaltschaften: Handels- und Gesellschaftsrecht Ein Fachanwaltskurs Steuerrecht/Handels- und Gesellschaftsrecht lohnt sich, weil man einen guten Gesamtüberblick über das jeweilige Rechtsgebiet bekommt. Carl-Bernhard von Heusinger 37 Jahre, seit August 1998 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht seit Die Eckdaten <<<<<<<<<<<<<<<<<< Steuerrecht: Grannemann von Fürstenberg Handels- und Gesellschaftsrecht: Grannemann von Fürstenberg 10 Wochenenden freitags und samstags Unterricht, davon Wiederholungs- und Vertiefungskurs 1 Tag und direkt anschließend 2 Tage Klausuren mit insgesamt vier Klausuren à 3 Stunden. Dauer: 4 5 Monate Preis: EUR, Teilnehmer mit weniger als 3-jähriger Zulassung zur Anwaltschaft sowie Assessoren, deren Examen nicht länger als drei Jahre zurückliegt, EUR, alle anderen Teilnehmer EUR, Rechtsreferendare 200 EUR, Teilnahme an der Leistungskontrolle Service und Betreuung? <<<<<<<<< Gut! Es gibt auch danach diverse Kursangebote. Zusatzkosten? <<<<<<<<<<<<<<<< Leistungskontrolle kostet extra, Umbuchung der Kursorte (z.b. von Köln nach Hamburg) wurde mit 20 EUR berechnet. Die Prüfung, Durchfallquote? <<<<< Keine Angabe, Durchfallquote ist bekannt. Die Kollegen? <<<<<<<<<<<<<<<<< Nette Kollegen, Alter zwischen Referendar und alter Hase, nette Kontakte. Ob Netzwerk daraus wird, hängt von jedem selbst ab. Allgemeine Bewertung! <<<<<<<<< Steuerrecht aus der Erinnerung: Guter Überblick! Gute Skripten. Dozenten sehr gemischt. Etwa 50 % gut, Rest eher schlechter. Allerdings ist das Geschmackssache. Handels- und Gesellschaftsrecht: Noch unausgereift. Viele Themenüberschneidungen bei einzelnen Unterrichtseinheiten. Praktische Relevanz nur in Teilen gegeben. Skripten befriedigend. Dozenten sind auch Notare und Richter, die jedoch praktische (Anwalts-)Tipps vermissen ließen. Vielfach zu oberflächlich! 14 AdVoice 02/06

16 Halten Sie durch. Bald kommt der neue Zöller. Wenn Sie im Zivilprozessrecht weiter oben mitschwimmen wollen, brauchen Sie den neuen Zöller. Ihr SOS, sprich Ihre Bestellung, erwartet Ihre Buchhandlung oder Zöller, Zivilprozessordnung, 26. Auflage, gbd. ca. 155, [D]. ET November. ISBN

17 Schwerpunkte? <<<<<<<<<<<<<<< Bei Unternehmensnachfolge eine Einheit (RA Dr. Fromm) überraschend mit wirtschaftlicher Darstellung, Darstellung von Finanzierungen etc. Des Weiteren war ein überraschend praxisorientierter Teil zum Unternehmenskauf dabei. Warum dieser Kurs? Kennst Du weitere? <<<<<<<<<<<<< FA für Steuerrecht: Es gibt viele verschiedene Anbieter. Entscheidung aus zeitlichen Gründen für Grannemann von Fürstenberg. Kurs lag in Wahlstation und lag hauptsächlich vor meiner mündlichen Prüfung, in der ich als Wahlfach Steuerrecht hatte. FA für Handels- und Gesellschaftsrecht: Meines Wissens ist Grannemann von Fürstenberg eher ein teurer Anbieter. Hatte mich auch bei einem anderen preiswerteren Anbieter angemeldet, wo der Kurs aber wegen zu geringer Teilnehmerzahlen in dem von mir gewählten Kursort nicht zustande kam. Was hat es gebracht? <<<<<<<<<<<< Ein Fachanwaltskurs lohnt sich nur, wenn man tatsächlich auf dem Gebiet tätig sein will und einen umfassenden Überblick bekommen will. Hierfür sollte schon ein konkreter Ansatzpunkt bei der beruflichen Laufbahn gegeben sein. Ansonsten sprechen m. E. der Arbeits- und Zeitaufwand und die Kosten gg. einen FA- Kurs als Berufsanfänger. Ich hatte beim Besuch des Kurses FA-Steuerrecht ein konkretes Jobangebot in einer mittelgroßen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Hierfür war der Kursbesuch von Nutzen. Den Kurs Handels- und Gesellschaftsrecht habe ich besucht, weil ich dadurch mein Spezialgebiet besser bewerben kann. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht auf diesem Gebiet tätig sind, ist der Kurs m. E. zu umfassend, um nur einen Einblick in die Materie zu bekommen. Wer nur Wissen erwerben will, für den lohnen sich beide Kurse wohl nicht, da dies zu teuer ist und die Kurse zu wenig speziell sind. Wenn überhaupt lohnt sich eher ein FA-Kurs Steuerrecht zum Wissenserwerb, da dies eine Materie ist, mit der sich die Mehrzahl der Juristen überhaupt nicht auskennen und in die man sich nur schwer einlesen kann. Warum dieser Kurs? Kennst Du weitere? <<<<<<<<<<<<< Grund für die Wahl der Spezialgebiete Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht war, dass es mir Freude bereitet, unternehmerische Entscheidungen zu unterstützen und bei Entscheidungsfindung zu beraten. Bereits im Referendariat habe ich mich für die Beratung von Unternehmen entschieden und entsprechende Stationen gesucht. Und in jeder Kanzlei, in der ich gearbeitet habe, habe ich ein entsprechendes Dezernat besetzt und dies war auch immer Hauptgrund bei der Auswahl der Tätigkeit. Werbung? <<<<<<<<<<<<<<<<<<< Werbe mit FA-Steuerrecht nur auf Briefkopf, Homepage und bei Vorträgen und Veröffentlichungen. Wichtig für Unternehmer, da dies wirtschaftliche Kenntnisse impliziert. Führt aber nicht (allein) zur Mandatserteilung. Handels- und Gesellschaftsrecht: Werbe zurzeit mit besuchter Fortbildung mündlich gegenüber Mandanten. Vertrauen der bestehenden Mandanten wird bestätigt. Nach Titelerwerb wie FA Steuerrecht. Ob im Steuerrecht Mandate aufgrund des Titels kamen, ist schwer zu sagen. Tatsächliche Mandate kamen eher von Verbraucherseite, waren also nicht so lukrativ. Allerdings bringt der Titel sicherlich einen Vorteil bei der Kooperation mit Steuerberatern. Solche Kooperationen (die nicht zwingend öffentlich gemacht werden) bringen doch einige Mandate. Fallzahlen? <<<<<<<<<<<<<<<<<<< Steuerrecht: Durch frühe Schwerpunktbildung auf Steuerrecht und Gesellschaftsrecht hatte ich die Fallzahlen Steuerrecht nach 2 Jahren zusammen. Auch durch die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Im Handels- und Gesellschaftsrecht kommen auch durch die frühe Schwerpunktbildung laufend neue Mandate, so dass die Erreichung der Fallzahlen wohl kein Problem darstellen dürfte. Zusatzaufwand? <<<<<<<<<<<<<<< Erheblich! Nachbereitung der Kurse ist erforderlich, um Wissen auch zu speichern! Gerade im Steuerrecht, da dies völlig neue Materie für Juristen. Daneben Fahrtzeiten und Abarbeitung des durch Abwesenheitszeiten entstandenen Staus auf dem Schreibtisch. Vorteile/Nachteile? <<<<<<<<<<<<< Vorteil einer FA-Spezalisierung: Höherer Stundensatz durchsetzbar. Fachkenntnisse werden nach außen getragen. Man erhält Gesamtüberblick über Rechtsgebiet. Nachteil: Sehr anstrengend. Sehr teuer, denn neben Kursgebühren und Fahrtkosten entstehen Kosten für Arbeitsausfall. und sonst noch... <<<<<<<<<<<<<< Steuerrecht: Jeder, der wirklich steuerberatend tätig sein will, sollte statt der FA- Prüfung einen Steuerberaterlehrgang vorziehen oder zumindest auch absolvieren. Denn die im FA-Kurs Steuerrecht vermittelten Kenntnisse reichen bei weitem nicht für tatsächlich steuerberatende Tätigkeit. Es ist unsinnig, dass Steuerberater, mit weit mehr steuerrechtlichem Wissen, bereits nach 2 Jahren die Prüfung zum Steuerberater ablegen können und dann bereits nach ca. 2,5 Jahren beruflicher Tätigkeit Steuerberater sein können, während der FA-Steuerrecht frühestens nach 3 Jahren beruflicher Tätigkeit beantragt werden kann. Das Klausurenschreiben zum Nachweis theoretischer Kenntnisse empfinde ich als äußerst lästig und überflüssig. Theoretische Kenntnisse werden durch den Besuch des Kurses schon genug nachgewiesen. Und ganz zum Schluss: Verehrte Kolleginnen und Kollegen, spezialisiert Euch! Spezialisierung ist klasse!!! Sie führt zu einer größeren Befriedigung im Arbeitsalltag, weil man sein Themengebiet wirk- 16 AdVoice 02/06

18 lich beherrscht und entsprechende Mandatszugänge hat, einen entsprechenden Ruf aufbaut und dadurch eine positive Umsatzentwicklung erfolgen kann. Ob dies aber immer oder nur über den Besuch von Fachanwaltskursen geht, wage ich zu bezweifeln.... Carl-Bernhard von Heusinger Steckbrief Fachanwaltschaften: Medizinrecht Ein Fachanwaltskurs Medizinrecht lohnt sich, weil man sich neues Wissen und neue Rechtsbereiche erschließt. Das Medizinrecht ist so weit verzweigt, dass auch Anwälte, die in bestimmten Bereichen, wie etwa dem Arzthaftungsrecht, erfahren sind, von dem im Kurs vermittelten Überblick profitieren. Dr. Sybille Weber Seit 2002 selbständige Rechtsanwältin, Korschenbroich, Die Eckdaten <<<<<<<<<<<<<<<<<< Fachanwaltslehrgang Medizinrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) in Bochum 2005, Lehrveranstaltungen und Skripten, Getränke, Pausensnacks, Mittagessen, Internetterminal waren enthalten. Dauer: Jeweils eine Woche im August, September und Oktober Lehrveranstaltungen montags bis freitags von 8.30 Uhr bis Uhr, samstags Klausuren von 8.00 Uhr bis Uhr. Preis: EUR, ermäßigt EUR Service und Betreuung? <<<<<<<<< Es hat alles bestens geklappt. Mitarbeiter des DAI am Empfang kümmerten sich um alle auftretenden Fragen und Probleme. Morgens und nach dem Mittagessen mussten die Teilnehmerlisten am Empfang abgezeichnet werden. Ich fand das weniger günstig als die Liste, wie etwa bei der Anwaltakademie üblich, im Unterricht herumgehen zu lassen. Nach dem Mittagessen konnte man die Unterschrift leicht vergessen. Auch mir ist das einmal passiert. Mit einem Formular konnte ich dann aber problemlos die Nachholung erwirken. Das DAI schickt mir laufend spezielle Seminarangebote im Bereich Medizinrecht. Die finde ich aber sehr teuer. Zusatzkosten? <<<<<<<<<<<<<<<< Gesetzestexte waren mitzubringen. Ansonsten Fahrt- und Hotelkosten. Die Prüfung, Durchfallquote? <<<<< Es gab 3 jeweils 5-stündige Klausuren. Angesichts der knappen Vorbereitungszeit freitagabends bzw. -nachts konzentrierte ich mich auf die Klausurtipps der Dozenten und die entsprechenden Stellen in den Skripten, welche man allerdings in der Klausur nicht verwenden durfte. Damit waren die Klausuren recht und schlecht zu bewältigen, so dass ich sie als mittelschwer einstufen würde. Ohne Klausurtipps dürften sie allerdings kaum zu schaffen sein. Vom Hörensagen sollen 6 Leute durchgefallen sein, das wären dann ca. 10 %. Die Kollegen? <<<<<<<<<<<<<<<<< Altersmäßig waren die Kursteilnehmer gut gemischt, der älteste Teilnehmer war über 70, die jüngsten hatten gerade das Referendariat hinter sich. Es waren auch nicht alles Anwälte, sondern teilweise Juristen aus Krankenhäusern, Krankenkassen etc. Einer war gleichzeitig Anwalt und Arzt! In den Pausen hatte man genug Zeit, sich auszutauschen. Die Hilfsbereitschaft untereinander war groß, besonders bei der Vorbereitung auf die Klausuren. Nette Kollegen teilten noch schnell aktuelle Entscheidungen aus. Ein Kollege, zu dem ich heute noch Kontakt halte, fuhr mich abends immer zum Düsseldorfer Hauptbahnhof, was die Rückreisedauer von Bochum nach Korschenbroich erheblich abkürzte. Allgemeine Bewertung! <<<<<<<<< Die Dozenten waren alle hochkarätige Experten, denen man größtenteils gerne zuhörte. Als einzigen Kritikpunkt möchte ich, wenn überhaupt, das Mittagessen anführen, das nicht besonders gut, aber sehr schwer war. Danach hatte ich, wie etliche Kollegen, regelmäßig mit dem Schlaf zu kämpfen. Andere sahen das Mittagessen aber auch als Highlight des Tages an Geschmackssache. Schwerpunkte? <<<<<<<<<<<<<<< In der ersten Woche ging es um das Recht der medizinischen Behandlung, angefangen von den verfassungsrechtlichen Grundlagen über das Arzthaftungsrecht bis hin zum Arztstrafrecht. Das war der Teil des Kurses, der mit meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit zu tun hatte. Schade fand ich, dass im Bereich Arzthaftung 2 Referenten vortrugen, die beide nur die Ärzteseite vertreten. Hier hätte ich gerne auch einen Patientenanwalt gehört. Im Wesentlichen neu für mich waren Teil 2 Das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, Krankenhaus-, Arzneimittel- und Medizinproduktrecht und Teil 3 Berufs-, Vertrags-, und Vergütungsrecht der Heilberufe, Apothekenrecht. Ich fand es schon überraschend festzustellen, dass meine bisherigen Kernkompetenzen im Arzthaftungsund Arztstrafrecht in Wirklichkeit nur einen winzigen Ausschnitt aus dem Medizinrecht darstellen. Insbesondere vor den sozialrechtlichen Bereichen, in denen ich frei von Vorkenntnissen war, hatte ich Berührungsängste, die sich dann aber schnell verflüchtigten. Warum dieser Kurs? Kennst Du weitere? <<<<<<<<<<<<< Ich meine, der einzige andere Anbieter war damals die Anwaltakademie, deren Kurs jedoch von meiner Heimat weiter entfernt war. Ausschlaggebend für mich waren die zeitliche und örtliche Nähe. Ich wollte den Kurs nicht auf die lange Bank schieben. Nach Bochum bin ich gepen- AdVoice 02/06 17

19 delt. Nur vor den Klausuren habe ich jeweils eine Nacht im Hotel verbracht. Was hat es gebracht? <<<<<<<<<<<< Aus meiner Sicht lohnt es sich. Der Kurs hat auch für mich neue Rechtsbereiche erschlossen, mit denen ich zuvor noch nie zu tun hatte. Damit erschließen sich auch neue potentielle Mandantengruppen, die man gezielt ansprechen kann. Die Dozenten waren alle ausgewiesene Experten und größtenteils passable, teils auch ganz ausgezeichnete Rhetoriker. Die ausgegebenen Skripten sind überwiegend als Nachschlagewerke dauerhaft gut zu gebrauchen. Deshalb kann ich den Kurs auch zum reinen Wissenserwerb uneingeschränkt empfehlen. Werbung? <<<<<<<<<<<<<<<<<<< Allein die Absolvierung des Kurses bringt natürlich kein einziges Mandat. Man muss die erfolgreiche Teilnahme erst einmal auf verschiedenen Wegen, z.b. auf der Kanzleiwebsite, bekannt machen. Dann kommen schon Mandate, aber darum muss man sich intensiv bemühen. Von selbst läuft gar nichts. Da ich den Titel noch nicht habe, werbe ich derzeit mit der erfolgreichen Teilnahme am Kurs. Wir haben unseren Kanzleiauftritt neu gestaltet und stärker auf Medizinrecht zugeschnitten. Die Reaktionen der Mandanten darauf waren durchweg positiv. Ich knüpfe Kontakte zu Unternehmen und Institutionen im Gesundheitswesen und biete in diesem Bereich z.b. auch Vorträge an. Fallzahlen? <<<<<<<<<<<<<<<<<<< Die Fallzahlen sind für mich ein großes Problem. Sie müssen aus verschiedenen Bereichen des Medizinrechts stammen. Wir sind keine Großkanzlei, sondern eine kleine Einheit in einer kleinen Stadt. Um die Fallzahlen zu erreichen, setze ich auf die oben angedeutete Marketingstrategie. Für die Fall-Liste habe ich im Internet ein Muster gefunden und führe diese sukzessive. Vorteile/Nachteile? <<<<<<<<<<<<< Der entscheidende Vorteil ist für mich, dem Ziel der Umsatzsteigerung bzw. -sicherung ein Stück näher gekommen zu sein. Dafür reicht aber der Besuch eines Fachanwaltskurses allein nicht aus, sondern das ist nur ein Schritt in die Richtung. Warum Medizinrecht? <<<<<<<<<<< Ich hatte schon Erfahrung in Teilbereichen des Medizinrechts. Mein Ehemann und Partner in der Kanzlei ist Sozialrechtler. Das passte. und sonst noch... <<<<<<<<<<<<<< Das Medizinrecht bietet auf jeden Fall etliche Bereiche, die man erobern kann. Allerdings fehlt es auch an Eroberern nicht, wie der sprunghafte Anstieg der Mitgliederzahl bei der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV zeigt. Die Mitgliedschaft ist für Medizinrechtler empfehlenswert schon wegen der Zeitschrift für das gesamte Medizin- und Gesundheitsrecht (ZMGR), die im Jahresbeitrag von 70,00 EUR eingeschlossen ist.... Dr. Sybille Weber Steckbrief Fachanwaltschaften: Miet- und WEG-Recht Ein Fachanwaltskurs im Bereich Miet-/ WEG-Recht lohnt sich aus meiner Sicht, wenn man sich vorab hinreichend Gedanken im Hinblick auf eine Strategie gemacht hat, wie man einen erworbenen Fachanwaltstitel gewinnbringend für die eigene Praxis einsetzen kann. Dies auch deshalb, da zum einen der Kurs selbst, zum anderen die fachanwaltliche Fortbildungsverpflichtung einen nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand mit sich bringen. Christian Seilnacht 34 Jahre, Pforzheim, seit 2000 Rechtsanwalt, Die Eckdaten <<<<<<<<<<<<<<<<<< FA-Kurs für Miet-/WEG-Recht beim Arber-Fachverlag 6 Kursblöcke à 2-3 Tage, 1 Block pro Monat, nach jedem 2. Block eine Klausur über die beiden vorangegangenen Blöcke, Veranstaltungsort war das Ibis-Hotel in Mainz Dauer: 6 Monate (Oktober 2005 bis März 2006) Preis: inkl. Klausuren ca EUR Service und Betreuung? <<<<<<<<< Die Betreuung durch den Veranstalter war soweit o.k., die Pausenverpflegung im Hotel war etwas dürftig (nur Kaffee, Tee sowie immer die gleiche Keksmischung), dafür gab es erschwingliche Tiefgaragenstellplätze im Hotel. Am Vormittag vor der Klausur wurde die vorangehende Lehreinheit nochmals vertieft, dazu erklärten sich einige Referenten unabhängig vom FA-Kurs ausdrücklich bereit, zukünftig als Diskussions- oder Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Zusatzkosten? <<<<<<<<<<<<<<<< Im Preis inbegriffen waren verschiedene Skripten sowie mehrere Bücher (u. a. Becker/Kümmel/Ott im WEG-Recht). Die Prüfung, Durchfallquote? <<<<< Pro Klausur ca kleinere oder längere Fälle, vom Umfang her durchaus mit den Examensklausuren zu vergleichen, Schwierigkeitsgrad unterschiedlich, insgesamt mittel. Mir ist nur bekannt, dass ein Teilnehmer wohl die dritte Klausur nicht bestanden hatte, einen Überblick über die Quote habe ich nicht. Die Kollegen? <<<<<<<<<<<<<<<<< Die ca. 20 Kursteilnehmer waren vom Alter und der Berufserfahrung her recht gemischt, meist Kollegen aus Kanzleien mit 1-5 Anwälten. Es fand sowohl während des Kurses als auch im Nachgang ein re- 18 AdVoice 02/06

20 Verschenken Sie keine Gebühren! Ersetzt eine ganze Bibliothek! soeben erschienen Anwaltsgebühren in Verkehrssachen Von RiLG Dr. Julia Bettina Onderka 1. Auflage 2006, 214 Seiten, broschiert, 36 ISBN ANWALTFORMULARE DeutscherAnwaltVerlag Heidel/Pauly Amend AnwaltFormulare Schriftsätze Verträge Erläuterungen 5. Auflage DeutscherAnwaltVerlag AnwaltFormulare Schriftsätze Verträge Erläuterungen Hrsg. von RA und FA für Steuerrecht Dr. Thomas Heidel, RA und FA für Arbeitsrecht Dr. Stephan Pauly und RAin und FAin für Insolvenzrecht Angelika Amend 5. Auflage 2006, Seiten, geb., mit Schriftsatz-CD-ROM, 168, ISBN Die außergerichtliche Regulierung von Unfallschäden gehört zu einer der häufigsten Tätigkeiten des Rechtsanwalts. Angesichts von bundesweit etwa 2,25 Millionen Verkehrsunfällen jährlich kann man durchaus von einem Massengeschäft sprechen. Dennoch ist jeder Verkehrsunfall anders und Sie verschenken Gebühren bei standardisierten Abrechnungen. Sie finden in diesem Werk neben Mustern allgemeine und einzelfallbezogene Erläuterungen für die Abrechnung in Verkehrssachen. Erläutert werden unter anderem Vergütungsvereinbarungen außergerichtliche Tätigkeiten Gutachten außergerichtliche Einigungen Konstellationen mit mehreren Auftraggebern Gerichtliche Tätigkeiten Prozesskostenhilfe Gegenstandswerte Erstattungsfragen Das Buch bietet Ihnen Informationen zur Geltung der Regulierungsempfehlungen und über die seit dem zwingend notwendig gewordene Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche und Beratungsleistungen. Das Buch zeigt Ihnen den Weg zur angemessenen Vergütung Ihrer Tätigkeit in Verkehrsangelegenheiten. Auf über Seiten bieten die völlig überarbeiteten und aktualisierten AnwaltFormulare rund Muster für 59 anwaltliche Tätigkeitsgebiete. Rechtssicher und rationell Schriftsätze fertigen und Verträge gestalten das wird für Sie auch mit der Neuauflage der AnwaltFormulare kein Problem sein. Ihre Vorteile auf einen Blick: 59 typische anwaltliche Arbeitsgebiete in einem Band alphabetisch gegliedert von Aktienrecht bis Zwangsvollstreckung. Beratung und Prozess kombiniert in einem Formularbuch. Die Muster folgen dem Ablauf des Mandats. Gleicher Aufbau (typischer Sachverhalt Rechtsgrundlagen Formulierungsbeispiel). Checklisten geben zusätzliche Sicherheit. Über 60 Spezialisten stellen Ihnen ihr Know-how zur Verfügung. Die Schriftsätze können Sie bequem von der CD- ROM in Ihre Textverarbeitung übernehmen. DeutscherAnwaltVerlag Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag. Telefon Telefax Bestellhotline: 01805/ (12 ct./min.) DeutscherAnwaltVerlag Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag. Telefon Telefax Bestellhotline: 01805/ (12 ct./min.) AdVoice 02/06 19

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