SEGELANWEISUNGEN. Landesjugend- und Jüngstenmeisterschaft Baden-Württemberg bis 10. September 2016 Radolfzell Bodensee

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1 SEGELANWEISUNGEN Landesjugend- und Jüngstenmeisterschaft Baden-Württemberg bis 10. September 2016 Radolfzell Bodensee Veranstalter: Durchführende Vereine: Seglerjugend im Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg e.v. Wassersportclub Wäschbruck Radolfzell, Eisenbahner-Sportverein Radolfzell Wettfahrtleitung: Wettfahrtleiter: Stellv. Wettfahrtleiter: Bahn Alpha Bahn Bravo Bahn Charly Marc Morath (RRO) Michael Zeiser (NRO) Conrad Rebholz (NRO) Steffen Rutz Steffen Zeiser Sophie Geiger (NRO) Schiedsgericht: Obmann: Timo Haß (IJ/NU), Stellv. Obmann: Hermann Herburger (NJ/NU) Regatta-Webseite: [NP] kennzeichnet Regeln, die nicht Grund für einen Protest durch ein Boot sind. Dies ändert WR 60.1(a). [DP] kennzeichnet Regeln, für welche die Strafe im Ermessen des Schiedsgerichts liegt. 1 REGELN 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln festgelegt sind. 1.2 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen, gilt der englische Text mit Ausnahme der Ordnungsvorschriften Regattasegeln des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der Segelanweisungen, für die der deutsche Text gilt. 1.3 [DP] Auf dem Wasser sind jederzeit von allen Teilnehmern persönliche Auftriebsmittel zu tragen außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung. Dies ändert WR 40 und das Vorwort zu WR Teil Die Wettfahrtleitung oder der Landesjugendsegelausschuss kann gemäß Landesjugendmeisterschaftsordnung (LJMO) einzelne Teilnehmer, sofern eine Gefahr für deren Gesundheit bzw. Leben besteht, von einer Wettfahrt ausschließen. 1.5 Das Schiedsgericht kann Proteste im Wege der Schlichtung (Arbitration) klären, siehe Anlage Schlichtung. 1.6 WR Anhang P, Besondere Verfahren zu Regel 42, wird angewendet und ist wie folgt geändert: WR Anhang P 2.2 ist so geändert, dass sie auf jede weitere Strafe nach der ersten angewendet wird. WR Anhang P 2.3 ist gestrichen. 1.7 Nur 29er-Klasse: WR 44.1 und WR Anhang P 2.1 wird so geändert, dass die 2-Drehungen-Strafe durch die 1-Drehung- Strafe ersetzt wird. 2 INFORMATIONEN FÜR DIE TEILNEHMER Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen am Clubhaus des Wassersportclub Wäschbruck Radolfzell (WWRa) ausgehängt. 3 ÄNDERUNGEN DER SEGELANWEISUNGEN 3.1 Jede Änderung der Segelanweisungen wird vor Uhr an dem Tag veröffentlicht, an dem sie gilt. Jede Änderung der Segelanweisungen, die das Format oder den Zeitplan betrifft, wird vor Uhr am Vortag veröffentlicht. 3.2 Jede Neuzuordnung von Klassen zu Wettfahrtgebiete wird vor Uhr am betreffenden Tag oder, wenn Flagge AP an Land gezeigt wird, 30 Minuten vor Niederholen von AP veröffentlicht. 4 SIGNALE AN LAND 4.1 Signale an Land werden am Flaggenmast auf dem Clubgelände des WWRa gesetzt. 4.2 Wenn Flagge AP an Land gesetzt wird, ist 1 Minute durch nicht weniger als 60 Minuten in dem Wettfahrtsignal AP zu ersetzen. Dies ändert das Wettfahrtsignal AP. 4.3 [DP] [NP] Wenn die Flaggen AP über H an Land gesetzt werden, dürfen Boote den Hafen nicht verlassen. Dies ändert das Wettfahrtsignal AP über H. 4.4 Wenn ein optisches Signal über einer Klassenflagge oder der Flagge eines Wettfahrtgebietes gesetzt wird, gilt dieses Signal nur für diese Klasse bzw. dieses Wettfahrtgebiet. Dieses ändert die Präambel Wettfahrtsignale.

2 5 ZEITPLAN DER WETTFAHRTEN 5.1 Die Eröffnung der LJM findet am Donnerstag, 07. September 2016 um Uhr auf der Terrasse des Clubhauses des WWRa statt. 5.2 Eine erste Steuerleutebesprechung findet am Donnerstag, 07. September 2016 um Uhr auf der Terrasse des Clubhauses des WWRa statt. 5.3 Erstes Ankündigungssignal auf allen Wettfahrtgebieten: Wettfahrttage Erstes Ankündigungssignal des Tages Donnerstag, 08. September Uhr Freitag, 09. September Uhr Samstag, 10. September Wettfahrtzeitplan: Klasse Klassenflagge (siehe SA 6.2) Wettfahrtgebiet (Gebietsfarbe) Optimist weiß/blau ALPHA (hellblau) Laser 4.7 gelb/rot ALPHA (hellblau) Laser Radial grün/rot BRAVO (grün) Europe weiß/blau BRAVO (grün) 420er gelb/blau CHARLY (gelb) Uhr Wettfahrtzeitplan Donnerstag, Freitag, Samstag, 08. September September September 2016 Anzahl der Anzahl der Anzahl der Wettfahrten Wettfahrten Wettfahrten 29er weiß/rot CHARLY (gelb) 5.5 Um die Boote darauf aufmerksam zu machen, dass eine Wettfahrt oder eine Abfolge von Wettfahrten zeitnah gestartet wird, wird mindestens fünf Minuten vor dem ersten Ankündigungssignal die orange Startlinienflagge auf dem Startschiff mit einem akustischen Signal gesetzt. 6 KLASSENFLAGGEN 6.1 Siehe SA Die Farben der Klassenflaggen bedeuten: Hintergrund der Flagge / Klassenzeichen. 7 DIE BAHNEN Die Skizzen der Anlage Bahndiagramme zeigen die Bahnen einschließlich Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu passieren sind, und die Seite, auf der sie zu lassen sind. 8 BAHNMARKEN 8.1 Farben und Formen der Bahnmarken: WETTFAHRTGEBIET FARBEN UND FORMEN ALPHA BRAVO CHARLY Gelbe Zylinder Gelbe Würfel Gelbe Zylinder 8.2 Start- und Zielbahnmarken sind Boote der Wettfahrtleitung oder Bojen mit orangefarbenen Flaggen. 9 DER START 9.1 Die Startlinie befindet sich zwischen den Flaggenstöcken mit orangefarbenen Flaggen auf den Startbahnmarken. 9.2 Wenn die Flagge U als Vorbereitungssignal gesetzt war, darf in der letzten Minute vor dem Start kein Teil des Rumpfes, der Mannschaft oder Ausrüstung in dem Dreieck, welches aus den Enden der Startlinie und der Bahnmarke 1 gebildet wird, sein. Wenn ein Boot diese Regel verletzt und erkannt wird, wird dieses Boot ohne Verhandlung disqualifiziert, jedoch nicht, wenn die Wettfahrt erneut gestartet oder nachgeholt oder verschoben oder abgebrochen wird. Dieses ändert WR 26 - Starten von Wettfahrten. Wenn Flagge U als Vorbereitungssignal benutzt wird, wird WR 29.1 Einzelrückruf nicht angewendet. Die Abkürzung in den Ergebnissen ist UFD. Dieses ändert WR A11 Abkürzungen für Wertungen. 9.3 [DP] Boote deren Ankündigungssignal nicht gegeben wurde, müssen den Startbereich meiden. Der

3 Startbereich ist als Rechteck von 50 m von der Startlinie und den Begrenzungen in alle Richtungen definiert. 9.4 Boote, die später als 4 Minuten nach ihrem Startsignal starten, werden ohne Verhandlung als DNS oder DNC gewertet. Dies ändert WR A4. 10 DAS ZIEL Die Ziellinie befindet sich zwischen den Flaggenstöcken mit orangefarbenen Flaggen auf den Zielbahnmarken. 11 ZEITLIMITS UND SOLLZEITEN 11.1 Sollzeiten und Zeitlimits in Minuten sind wie folgt: Klasse Sollzeit Zeitlimit Ziel-Zeitfenster Protestfrist Alle Klassen Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert Regel 62.1(a) Boote, die nicht innerhalb der Zeit, welche unter Ziel-Zeitfenster angegeben ist, durch das Ziel gegangen sind, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und durch das Ziel gegangen ist, werden ohne Verhandlung als DNF gewertet. Das ändert WR 35, A4 und A5. 12 PROTESTE UND ANTRÄGE AUF WIEDERGUTMACHUNG 12.1 Protestformulare sind im Regattabüro erhältlich Die Protestfrist ist, wie unter SA 11.1 beschrieben, nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Wettfahrt des Tages bzw. dem Signal der Wettfahrtleitung heute keine Wettfahrten mehr, je nachdem was später ist. Die Protestfrist beträgt 30 Minuten nachdem das Signal heute keine Wettfahrten mehr an Land gesetzt wird Spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen veröffentlicht, um die Teilnehmer über Verhandlungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Verhandlungen können so geplant werden, dass sie vor Ablauf der Protestfrist beginnen. Verhandlungen finden in den Räumen des Schiedsgerichts, wie veröffentlicht, statt Bekanntmachungen von Protesten durch die Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt Strafen für Verstöße gegen Klassenregeln oder Regeln der Ausschreibung oder der Segelanweisungen, die mit [DP] gekennzeichnet sind, liegen im Ermessen des Schiedsgerichts Verstöße gegen Regeln, die in der Ausschreibung oder den Segelanweisungen mit [NP] gekennzeichnet sind, sind keine Gründe für Proteste durch ein Boot. Dieses ändert WR 60.1(a) Am letzten geplanten Wettfahrttag, muss ein Antrag auf Wiedereröffnung einer Verhandlung eingereicht werden: a) innerhalb der Protestfrist, wenn die wiedereröffnende Partei am Tag zuvor über die Entscheidung informiert wurde; b) nicht später als 30 Minuten nachdem die wiedereröffnende Partei über die Entscheidung informiert wurde. Dieses ändert WR Am letzten Wettfahrttag, muss ein Antrag auf Wiedergutmachung, der auf einer Schiedsgerichtsentscheidung beruht, nicht später als 30 Minuten, nachdem die Schiedsgerichtsentscheidung veröffentlicht wurde, eingereicht werden. Dieses ändert WR WERTUNG Werden weniger als vier Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Werden vier oder mehr Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten mit Ausschluss seiner schlechtesten Wertung. 14 [DP] [NP] SICHERHEITSANWEISUNGEN 14.1 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss unverzüglich die Wettfahrtleitung bzw. das Regattabüro darüber informieren Bei Sturmwarnung (90 Blitze/Minute an den Sturmwarnleuchten) wird die Wettfahrtleitung die Wettfahrt abbrechen. In diesem Fall ist der Hafen unverzüglich anzulaufen. 15 [DP] ERSETZEN VON BESATZUNG UND AUSRÜSTUNG 15.1 Das Ersetzen von Teilnehmern ist nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Wettfahrtleitung gestattet und muss den Vorschriften der Ausschreibung entsprechen Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung gestattet. Der Austausch muss bei der ersten zumutbaren Gelegenheit schriftlich bei der Wettfahrtleitung beantragt werden.

4 16 [DP] VERMESSUNG Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisungen durch den Veranstaltungsvermesser oder Ausrüstungskontrolleur überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch den Veranstaltungsvermesser oder Ausrüstungskontrolleur aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben. 17 [DP] [NP] IDENTIFIKATION UND VERANSTALUNGSWERBUNG 17.1 Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung sowie Bugnummern anzubringen. Wie diese anzubringen sind, wird an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht Wenn Trikots vom Veranstalter gestellt werden, müssen von den bei Tagesbeginn erst-, zweit- und drittplatzierten Teilnehmern während den Wettfahrten entsprechend gelbe, blaue oder rote Trikots an Bord ihrer Boote getragen werden. Die Trikots sind ab dem zweiten Wettfahrttag zwischen und Uhr im Regattabüro abzuholen und bis zum Ende der Protestfrist dort wieder abzugeben. 18 OFFIZIELLE BOOTE Funktionsboote sind wie folgt durch weiße Flaggen mit Buchstaben gekennzeichnet: Boote der Wettfahrtleitung: RC Schiedsrichterboote: JURY oder J 19 [DP] BEGLEITBOOTE Die Anlage Begleit- und Trainerbootvorschriften gilt für alle Begleit- und Trainerboote. 20 LIEGEPLÄTZE UND ABFALL 20.1 [DP] Boote müssen, wenn sie an Land oder im Hafen sind, auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen Abfall kann an den Begleit- oder offiziellen Booten abgegeben werden. 21 [DP] FUNKVERKEHR Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 22 PREISE Siehe Ausschreibung. 23 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe Regel 4 Teilnahme an der Wettfahrt. Der Veranstalter haftet nur in dem der Ausschreibung dargelegten Umfang. 24 VERSICHERUNG Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

5 ANLAGE BAHNDIAGRAMME ANLAGE SCHLICHTUNG 1. STRAFE NACH DER WETTFAHRT (a) Vorausgesetzt, dass WR 44.1(b) nicht gilt, darf ein Boot, das eventuell eine oder mehrere Regeln von WR Teil 2 oder WR 31 während eines Vorfalls verletzt haben könnte, eine Strafe nach der Wettfahrt zu jeder Zeit bis zum Beginn einer Protestverhandlung, die diesen Vorfall betrifft, annehmen. (b) Eine Strafe nach der Wettfahrt ist eine 30% Wertungsstrafe, die wie in WR 44.3(c) beschrieben berechnet wird. Jedoch gilt WR 44.1(a). (c) Ein Boot nimmt eine Strafe nach der Wettfahrt an, indem es gegenüber dem Schlichter oder einem Mitglied des Schiedsgerichts eine schriftliche Erklärung abgibt, in der es die Strafe akzeptiert und aus der die Wettfahrt sowie Zeit und Ort des Vorfalls eindeutig hervorgehen. 2. SCHLICHTUNG Eine Schlichtung wird vor einer Protestverhandlung zu jedem Vorfall abgehalten, der zu einem Protest eines Bootes führt und eine oder mehre Regeln von WR Teil 2 oder WR 31 betrifft. Die Schlichtung wird nur durchgeführt, wenn jede Partei durch eine Person vertreten ist, die zur Zeit des Vorfalls an Bord war. Zeugen sind nicht zugelassen. Wenn jedoch der Schlichter entscheidet, dass WR 44.1(b) gelten könnte oder eine Schlichtung nicht angemessen ist, wird die Kurzverhandlung nicht durchgeführt oder, wenn sie schon begonnen hat, beendet. 3. EINSCHÄTZUNG DES SCHLICHTERS Aufgrund der Aussagen der Parteien, wird der Schlichter eine Einschätzung abgeben, wie das Schiedsgericht vermutlich entscheiden wird: (a) der Protest ist ungültig (b) kein Boot wird für die Verletzung einer Regel bestraft, oder (c) ein oder mehrere Boote werden für die Verletzung einer Regel bestraft, indem Boote und Strafen benannt werden. 4. ERGEBNISSE DER SCHLICHTUNG Nachdem der Schlichter seine Einschätzung abgegeben hat, darf (a) ein Boot eine Strafe nach der Wettfahrt annehmen und (b) ein Boot bitten seinen Protest zurückziehen zu dürfen. Der Schlichter darf daraufhin im Namen des Schiedsgerichts gemäß WR 63.1 das Zurückziehen gestatten. Sofern nicht alle Proteste, die diesen Vorfall betreffen, zurückgezogen wurden, wird eine Protestverhandlung stattfinden.

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