Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen: Was muss ich wissen? Was muss ich tun?

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1 Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen: Was muss ich wissen? Was muss ich tun?

2 Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen: Was muss ich wissen? Es versteht sich von selbst, dass Sie täglich an Ihrem Arbeitsplatz anwesend sind: Dies ist eine Ihrer grundlegenden Pflichten im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses mit POST Luxembourg. Gleichwohl kann es vorkommen, dass Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage sind zu arbeiten. Durch die Einhaltung einiger Regeln, die hier aufgeführt sind, lassen sich die Auswirkungen Ihrer Abwesenheit auf den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Abteilung und die Arbeitsbelastung Ihrer Kolleginnen und Kollegen minimieren. Auswirkungen einer Abwesenheit Fehlzeiten haben Auswirkungen auf: die Qualität: Verringerung der Servicequalität für die Kunden die Produktivität: weniger Personal am Arbeitsplatz hat eine Verringerung der Arbeitskapazität zur Folge die Organisation der Abteilungen: Störungen aufgrund zeitweiliger personeller Umbesetzungen die Kosten: Anstieg der direkten und indirekten Kosten die Motivation: Demotivation der anwesenden Kolleginnen und Kollegen aufgrund von erhöhter Arbeitsbelastung und vermehrtem Stress 2

3 Ich bin krank: Was muss ich tun? Eine Krankheit führt nicht notwendigerweise zu einer Abwesenheit. Daher muss jeder Einzelne angesichts seines Gesundheitszustandes und der Risiken für sein Arbeitsumfeld (z. B. Ansteckungsgefahr für die Kolleginnen und Kollegen,...) einschätzen, inwieweit er seinen beruflichen Verpflichtungen nachkommen kann. Wenn Sie nicht am Arbeitsplatz erscheinen können, gilt es folgende Schritte zu befolgen: 1. Informieren Sie persönlich Ihren Vorgesetzen Informieren Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit Ihren direkten Vorgesetzten oder dessen Stellvertreter bitte persönlich vorzugsweise telefonisch und vor Dienstbeginn. 3

4 2. Reichen Sie eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein Privatrechtlicher Status (Angestellte): Bei jeder Arbeitsunfähigkeit, die länger als zwei Tage dauert, muss Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihrem Vorgesetzen spätestens am 3. Tag der Abwesenheit vorliegen. Ein Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss an die Nationale Gesundheitskasse geschickt werden, und zwar an die folgende Adresse: CAISSE NATIONALE DE SANTÉ (CNS), Indemnités pécuniaires, L-2979 LUXEMBURG (dies gilt nicht für die ehemaligen Staatsarbeiter). Öffentlich-rechtlicher Status (Beamte und Staatsbedienstete): Bei jeder Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Tage dauert, muss Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihrem Vorgesetzen spätestens am 2. Tag nach der Ausstellung der Bescheinigung vorliegen. Die Bescheinigung muss folgendermaßen eingereicht werden: entweder persönlich oder per einfachem Brief oder Einschreiben oder per Fax/ (mit anschließender Vorlage des Originals) Bei wiederholter Abwesenheit ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat der Vorgesetzte das Recht, ab dem ersten Tag der Abwesenheit eine Bescheinigung zu verlangen. 4

5 3. Teilen Sie eine Verlängerung der Krankschreibung mit Bei einer Verlängerung der Krankschreibung gelten dieselben Vorschriften: persönliche und unverzügliche Benachrichtigung des Vorgesetzten und Zusendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Längere Abwesenheit: Während Ihrer Abwesenheit kann Ihr Vorgesetzter mit Ihnen Kontakt halten, um Sie über wichtige Änderungen in der Abteilung zu unterrichten und beruflich mit Ihnen in Verbindung zu bleiben. Desgleichen werden auch Sie gebeten, den Kontakt zu halten. Privatrechtlicher Status: Nach einer sechswöchigen krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit schickt Ihnen die CNS ein Formular für einen ausführlichen medizinischen Bericht ( Formular R4 ) zu, das Sie Ihren behandelnden Arzt ausfüllen lassen müssen. Auf der Grundlage dieses Berichts kann Sie der Medizinische Dienst der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale, CMSS) zu einer ärztlichen Untersuchung einbestellen oder direkt über Ihren Fall befinden. 5

6 4. Beachten Sie die Regelungen betreffend das Verlassen der Wohnung Während der ersten fünf Tage der Arbeitsunfähigkeit darf die Wohnung nicht verlassen werden. Ab dem sechsten Tag der Arbeitsunfähigkeit können Sie, falls in Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sortie autorisée (Ausgang erlaubt) vermerkt ist, Ihre Wohnung nur zwischen und Uhr und zwischen und Uhr verlassen. Während der Arbeitsunfähigkeit ist es nicht erlaubt: eine Tätigkeit auszuüben, die mit Ihrem Gesundheitszustand nicht vereinbar ist, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen (es sei denn, dies ist medizinisch indiziert), Gaststätten zu besuchen (außer zur Einnahme von Mahlzeiten ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und mit vorheriger Unterrichtung der Personalabteilung. Beschäftigte mit privatrechtlichem Status müssen außerdem die CNS telefonisch oder per Fax oder informieren.) Das Verlassen der Wohnung, um sich zum behandelnden Arzt, zu einer ärztlichen Kontrolle oder zu einem sonstigen Gesundheitsversorger zu begeben, ist jederzeit gestattet und gegebenenfalls zu belegen. 6

7 Kontrollbesuch in der Wohnung: Bestehen Zweifel an der Beachtung der Vorschriften betreffend das Verlassen der Wohnung, kann der Vorgesetzte bei der Personalabteilung einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf einen Kontrollbesuch in der Wohnung einreichen. Falls Sie sich zwecks Genesung an einem anderen Ort als Ihrem gemeldeten Wohnsitz aufhalten, setzen Sie Ihren Vorgesetzten hiervon unverzüglich in Kenntnis; Letzter wird daraufhin die Personalabteilung benachrichtigen. Beschäftigte mit privatrechtlichem Status müssen außerdem die CNS telefonisch oder per Fax oder informieren. Caisse nationale de santé (CNS) L-2979 Luxembourg Tel.: Website: Medizinische Gegenuntersuchung: Besteht Anlass für Zweifel an der Begründetheit einer Abwesenheit oder liegt eine wiederholte Abwesenheit vor, kann der Vorgesetzte bei der Personalabteilung einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf eine medizinische Gegenuntersuchung einreichen. Sinn und Zweck einer solchen Untersuchung ist es, zu überprüfen, ob die Arbeitsunfähigkeit begründet ist oder nicht. 7

8 5. Wiederaufnahme der Arbeit Bitte teilen Sie Ihrem Vorgesetzten das Datum der Arbeitswiederaufnahme schnellstmöglich mit, damit er in seiner Abteilung entsprechende organisatorische Vorkehrungen treffen kann. Im Fall der Beschäftigten mit privatrechtlichem Status kann der Arbeitsmediziner bei der Wiederaufnahme der Arbeit nach einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als sechs Wochen eine ärztliche Untersuchung vornehmen, um Ihren Gesundheitszustand zu beurteilen. Überwachung der Abwesenheiten: POST legt Wert auf eine Politik der vorbeugenden Aufklärung. In diesem Rahmen sorgt die Personalabteilung für eine regelmäßige Überwachung der kurzen und wiederholten Abwesenheiten. Bei häufigen Abwesenheiten, kann der Vorgesetzte in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung ein persönliches Gespräch anberaumen. Missbräuchliche und unbegründete Abwesenheit zieht disziplinarische Maßnahmen im gesetzlichen Rahmen nach sich. 8

9 Unterstützungsangebot Suchen Sie Unterstützung bei der Suche nach Lösungen für ein berufliches oder persönliches Problem? Außer an Ihren Vorgesetzten können Sie sich auch an die Personalabteilung, das für die soziale und psychologische Betreuung zuständige Team (Assistance Psycho-Sociale, A.P.S.) und die Arbeitsmediziner wenden. Personalabteilung Tel.: Fax:

10 A.P.S. Assistance Psycho-Sociale (soziale und psychologische Betreuung) Das APS-Team, das sich aus zwei Sozialassistentinnen und einem Arbeitspsychologen zusammensetzt, steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie sich am Arbeitsplatz oder in Ihrem privaten Umfeld mit persönlichen oder zwischenmenschlichen Problemen konfrontiert sehen, und es bietet diesbezüglich Unterstützung und Betreuung an. Anfragen bezüglich einer Unterstützung und Informationsanfragen werden vertraulich und unter Wahrung des Berufsgeheimnisses behandelt. Tel.: Fax: Arbeitsmediziner Die Aufgabe des Arbeitsmediziners betrifft ausschließlich die Prävention. Seine Aufgabe besteht darin, jedwede Verschlechterung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ihre Arbeit zu vermeiden, indem insbesondere die hygienischen Bedingungen am Arbeitsplatz, die Ansteckungsrisiken und der Gesundheitszustand der Arbeitnehmer/ innen überwacht werden. Der Arbeitsmediziner ist unter anderem für die Einstellungsuntersuchungen und die regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen zuständig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung. 10

11 1. Informieren Sie persönlich Ihren Vorgesetzen 2. Reichen Sie eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein 3. Teilen Sie eine Verlängerung der Krankschreibung mit 4. Beachten Sie die Regelungen betreffend das Verlassen der Wohnung 5. Teilen Sie das Datum der Wiederaufnahme der Arbeit mit GUTE BESSERUNG! 11

12 Herausgeber: Personalabteilung Tel.: / Zeichnung: Pierre Decock, POST Luxembourg

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