Wohnungsmietvertrag. als Vermieter. als Mieter. 1 Mieträume

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wohnungsmietvertrag. als Vermieter. als Mieter. 1 Mieträume"

Transkript

1 Wohnungsmietvertrag zwischen in als Vermieter und sowie in als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mieträume 1. Vermietet werden im Haus im folgende Räume mit einer Größe von ca.. m² zur Nutzung durch. Personen. Die Mieter erklären hiermit ausdrücklich, dass sie bei Abschluss des Mietvertrags keinerlei Absichten oder Gründe haben, weitere Personen aufzunehmen. Gleiches gilt für die Bildung einer Wohngemeinschaft. a) zu Wohnzwecken: Zimmer, Flur, Küche, Bad im..,... Mansarden,... Bodenabteil Nr....,... Kellerabteil Nr....,... Garten, b)... Garage, Abstellplatz zusammen mit der Wohnung 2. Der Mieter ist berechtigt, Wasch-, Trockenräume, soweit vorhanden, nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen. 3. Darf der Mieter nach dem Mietvertrag von den gemieteten Räumen die einen zu Wohnzwecken und die anderen gewerblich nutzen, so gilt das ganze Vertragsverhältnis dann nicht als Wohnraummiete, sondern als gewerbliche Miete, wenn der Schwerpunkt bei der gewerblichen Nutzung liegt, so wenn die gewerblich genutzte Fläche mehr als 50 % der Gesamtfläche (Nutz- und Wohnfläche) ausmacht. 4. Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt: Haus-, Wohnungsabschluss-, Zimmer-, Boden-, Keller-, Briefkastenschlüssel. Die Beschaffung weiterer Schlüssel durch den Mieter bedarf der Genehmigung des Vermieters. Bei Verlust ausgehändigter oder selbstbeschaffter Schlüssel zu einer Hauseingangstür ist der Vermieter im Interesse der Sicherheit des Hauses berechtigt, auf Kosten des Mieters neue Schlösser - erforderlichenfalls die Schließanlage - mit der erforderlichen Zahl von Schlüsseln anbringen zu lassen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die ihm übergebenen Schlüssel nicht an andere als zu seinem Haushalt gehörige Personen ausgehändigt werden. Mieter:.. 1

2 X 1. Alternative: Mietvertrag auf unbestimmte Zeit 2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen (siehe Ziffer 1 dieser Vorschrift) gekündigt werden. 2. Alternative: Mietvertrag mit Kündigungsverzicht Das Mietverhältnis beginnt am.... Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von... Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen (siehe Ziffer 1) zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. 3. Alternative: Zeitmietvertrag gemäß 575 BGB Das Mietverhältnis beginnt am... und endet mit Ablauf des..., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Mieter kann keine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach 574 BGB verlangen, weil der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses a) die Räume als Wohnung für sich seine Familienangehörigen Herrn/Frau... für Angehörige seines Haushalts... nutzen will oder b) in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern instand setzen will, dass die Maßnahmen durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden (Umbauabsicht näher beschreiben):... oder c) die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will (Erläuterungen hinsichtlich des Dienstverhältnisses):... Der Mieter kann vom Vermieter frühestens 4 Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen 1 Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen. Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter. 1. Die Kündigung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit gem und 2. Alternative muss in jedem Fall schriftlich bis zum 3. Werktag des 1. Monats der Kündigungsfrist erfolgen und ist nur zum Ende eines Kalendermonats zulässig. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf ihre Absendung, sondern auf ihren Zugang an. Deshalb sind beide Vertragsteile verpflichtet, im Falle längerer Ortsabwesenheit dafür zu sorgen, dass sie gleichwohl für Schreiben der Gegenseite erreichbar bleiben. Scheitert der Zugang an dieser Vorkehrung des Empfängers, muss sich dieser so behandeln lassen, wie wenn ihm die Erklärung des Absenders rechtzeitig zugegangen wäre. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Nach 5 und 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sie sich bei der Wohnungsmiete für den Vermieter um jeweils weitere 3 Monate. 2. Für den Fall, dass die Mieträume nicht rechtzeitig bezugsfertig oder durch den Vormieter nicht rechtzeitig geräumt werden, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht des Mieters, sich in einem solchen Fall von dem Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. 3. Der Mieter muss sich nach seinem Einzug unverzüglich bei der Behörde (Einwohnermeldeamt usw.) anmelden. Mieter:.. 2

3 3 Außerordentliches Kündigungsrecht Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Mieter a) ungeachtet einer Abmahnung die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt, b) für 2 aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, c) in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Miete für 2 Monate erreicht, d) schuldhaft in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, insbesondere den Hausfrieden so nachhaltig stört, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung nicht zugemutet werden kann. 4 Miete Die Miete beträgt monatlich für die Wohnung. (in Worten /100 Euro) zzgl. der Betriebskostenvorauszahlungen gemäß 5 dieses Vertrags. (in Worten /100 Euro ) insgesamt. Der Vermieter ist berechtigt, die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erhöhen. Dies gilt auch für Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit. Das Mietobjekt ist öffentlichen gefördert: Im öffentlich geförderten Wohnungsbau gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete. Zuzüglich der zulässigen Zuschläge, Vergütungen und Umlagen als vom Tage des Mietbeginns an vereinbart. Gesetzlich zugelassene Mieterhöhungen gelten vom Tage der Zulässigkeit an als vereinbart. Für das Mietobjekt wurden Aufwendungsverzichte durch den Eigentümer erklärt. Diese Aufwendungsverzichte und/oder Aufwendungsdarlehen dürfen durch Mietanpassungen zum erlangen bzw. bis zum Erreichen der tatsächlichen Kostenmiete, lt. Wirtschaftlichkeitsberechnung und Bewilligungsbescheid der Wohnungsbauförderungsanstalt, ausgeglichen werden. Es werden folgende Mietanpassungen/Mieterhöhungen vereinbart: Die Aufwendungsverzichte werden durch eine Mietanpassung frühestens nach Ablauf des ersten Jahres, gerechnet vom 1. Januar des Jahres, das auf die Bezugsfertigkeit folgt, verlangt und zwar in Höhe von ca. 0,05 je qm Wohnfläche monatlich, längstens jedoch bis zum Ablauf des vereinbarten Aufwendungsverzichtes. Die Mietanpassung durch Aufwendungsdarlehen gilt entsprechend, in der jeweils gültigen Höhe von ca. vom Tage des Mietbeginns an als vereinbart. Die erste Erhöhung erfolgt zum und in den darauf folgenden Jahren jeweils zum um den oben genannten Betrag. Vorgenommene Zinsanpassungen durch die Wohnungsbauförderungsanstalt, werden anteilig nach qm durch Mieterhöhung an den Mieter weiter gegeben. Mieter:.. 3

4 4 a Staffelmiete 1. Es wird folgende Staffelmiete vereinbart: Die Ausgangsmiete netto beträgt für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... Sie beträgt ab... für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... ab... für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... ab... für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... ab... für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... ab... für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... ab... für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... ab... für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... ab... für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... ab... für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... ab... für die Wohnung..., für die Garage/Stellplatz... Wichtig: Die einzelnen Mietstaffeln müssen mindestens jeweils 1 Jahr unverändert bleiben. 2. Während der Vertragszeit, für welche die Staffelmiete vereinbart ist, ist eine Erhöhung der Miete nach den 558 bis 559 b BGB ausgeschlossen. 3. Sollte in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt werden, dass die Vereinbarung zur Staffelmiete wegen Überschreitens der ortsüblichen Vergleichsmiete ( 5 WiStG) nichtig ist, gilt die noch zulässige Staffelmiete als vereinbart. 4 b Indexmiete 1. Sofern keine Staffelmiete nach 4 a vereinbart wurde, vereinbaren die Vertragsparteien hiermit eine Indexmiete gemäß 557 b BGB. Danach verändert sich die Miete gemäß dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland. Während der Geltung der Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den 559 bis 560 BGB abgesehen, jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Eine Modernisierungserhöhung nach 559 BGB kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach 558 BGB auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist ausgeschlossen. Als Ausgangsindex vereinbaren die Parteien den Indexstand des Verbraucherpreisindex für Deutschland zum Zeitpunkt des Mietvertragsbeginns. 2. Eine Änderung der Miete nach Ziffer 1 können beide Vertragsparteien durch schriftliche Erklärung geltend machen. Dabei sind die eingetretenen Änderungen des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten. 4 c Mieterhöhung nach 558 ff BGB Sofern weder eine Staffelmiete vereinbart wurde noch eine Indexmiete gelten soll, müssen die vorstehenden 4 a und 4 b durchgestrichen werden. In diesem Fall gilt das gesetzliche Mieterhöhungsrecht des 558 ff BGB für die Durchführung einer Mieterhöhung. Die Mieter erklären ausdrücklich, dass Sie mit der im 4 aufgeführten Mieterhöhung einverstanden sind und auf die Grundlage der 558 ff BGB wegen der öffentlichen Wohnungsbauverzichte; somit also Mieterhöhungen gemäß der genehmigten Schlussabrechung des Bewilligungsbescheides als verbindlich vereinbart gelten. Mieter:.. 4

5 5 Betriebskosten 1. Neben der Miete werden alle auf dem Mietwohngrundstück anfallenden Betriebskosten i.s.d. Betriebskostenverordnung, die Bestandteil des Mietvertrags ist, umgelegt und durch Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung erhoben. Dazu gehören insbesondere: a) die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (z.b. Grundsteuer) b) Kosten für Wasserversorgung und Entwässerung c) Kosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung, Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Warmwassergeräten (zusätzlich gilt 12) d) die Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- und Lastenaufzugs e) die Kosten der Straßen- und Gehwegreinigung f) die Kosten der Müll- und Abfallentsorgung g) die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung h) die Kosten der Gartenpflege i) die Kosten der Allgemeinbeleuchtung j) die Kosten der Schornsteinreinigung (soweit nicht in c) enthalten) k) die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung l) die Kosten für den Hauswart m) die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantenne/Satellitenanlage als monatlicher Festbetrag n) die Kosten des Breitbandkabelanschlusses o) die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung p) sonstige Betriebskosten, namentlich die folgenden... q) die monatlichen Vorauszahlungen betragen für die: aa) Heizungs- und Warmwasserkosten... bb) sonstigen Neben- und Betriebskosten... cc) Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantenne/Satellitenanlage als monatlicher Festbetrag... insgesamt. 2. Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt oder entstehen während der Vertragszeit neue Betriebskosten, so können diese vom Vermieter umgelegt und angemessene Vorauszahlungen neu festgesetzt werden. 3. Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden nach den Bestimmungen der Verordnung über Heizkostenabrechnungen aufgrund des Ergebnisses der Ausstattung zur Verbrauchserfassung mit 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch und mit 30 % nach dem Verhältnis der beheizten Wohn- oder Geschäftsfläche auf die Nutzer verteilt. Sofern keine Ausstattung zur Verbrauchserfassung vorhanden ist, werden die Kosten nach dem Verhältnis der beheizten Wohn- bzw. Geschäftsflächen verteilt. 4. Alle anderen als die in Ziffer 3 aufgezählten Betriebskosten hat der Mieter anteilig nach dem Verhältnis der Wohnbzw. der Geschäftsflächen zueinander an den Vermieter zu entrichten, soweit sie nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, so ist der für den Vermieter festgesetzte Verteilungsschlüssel anzuwenden. 5. Soweit der Wasserverbrauch der einzelnen Mietparteien durch Zwischenzähler ermittelt wird, ist er hiernach umzulegen. Weicht jedoch die Summe der Ergebnisse der einzelnen Zwischenzähler von dem Ergebnis des Hauptzählers ab, wird die Differenz auf die einzelnen Mietparteien im Verhältnis ihres gemessenen Einzelverbrauchs umgelegt. 6. Die Wohnfläche nach den vorstehenden Ziffern 3 und 4 errechnet sich nach Wohnflächenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Gleiches gilt für die Ermittlung der Fläche der Geschäftsräume. 7. Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Mieter:.. 5

6 8. Der Mieter ist berechtigt, nach Zugang der Abrechnung die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten bei dem Vermieter oder der von ihm bestimmten Stelle einzusehen. 9. Der Vermieter ist berechtigt, den Abrechnungsmaßstab nach 556 a Absatz 2 BGB zu ändern. 10. Der Vermieter ist berechtigt, die monatlichen Vorauszahlungen entsprechend dem Ergebnis der jährlichen Betriebskostenabrechnung anzupassen. 11. Sofern der Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses oder später einzelne vertraglich vereinbarte Betriebskostenarten auf den Mieter nicht umlegt, so ist er gleichwohl berechtigt, diese Betriebskostenarten für die Zukunft wieder umzulegen. 12. Betriebskosten sind auch die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Nacheichung von Geräten, insbesondere von Zählern und sonstigen Messeinrichtungen, einschließlich des Aus- und Wiedereinbaus der Geräte oder die Kosten des Austauschs der technischen Funktionseinheit, soweit dies wirtschaftlicher ist. 13. Sofern einzelne Betriebskostenarten, wie zum Beispiel Müll, Wasser und Strom durch das Versorgungsunternehmen direkt mit dem Mieter abgerechnet werden können, ist der Mieter verpflichtet, diese Kosten direkt zu übernehmen und entsprechende Versorgungsverträge abzuschließen. Dieses gilt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für folgende Kosten: Die Abrechnung des Stromverbrauches sowie für Wasser und Wärme erfolgt direkt durch die Energieträger. Der Mieter ist verpflichtet sich bei den Versorgungsbetrieben ordnungsgemäß an- und abzumelden. Zuständig für Anmeldung ist E.ON 14. Bei der Entstehung von Betriebskosten hat der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Eine Verpflichtung zur Ausschreibung bzw. Einholung mehrerer Angebote besteht nicht. Bei Vorliegen sachlicher Gründe ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem jeweils billigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen. 15. Der Vermieter kann gem. 1 Abs. 1 Satz 2 Betriebskostenverordnung auch diejenigen Kosten als Betriebskosten umlegen, die durch Eigenleistung entstanden sind. 16. Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters oder seiner Angehörigen, durch die Betriebskosten erspart werden, dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, die für die Leistung eines Dritten, namentlich einer Firma zu zahlen wäre, jedoch ohne die Umsatzsteuer des Dritten bzw. der Firma. 17. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete, zuzüglich der zulässigen Zuschlage, Vergütungen und Umlagen als vom Tage des Mietbeginns an vereinbart. Gesetzlich zugelassene Mieterhöhungen gelten vom Tage der Zulässigkeit an vereinbart 6 Zahlung der Miete und der Nebenkosten 1. Die monatliche Gesamtmiete inklusive der vereinbarten Vorauszahlungen auf die Nebenkosten einschließlich etwaiger monatlicher Festbeträge in Höhe von insgesamt.. sind monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats, an den Vermieter oder an die von ihm ermächtigte Person oder Stelle zu zahlen. Bis auf weiteres soll der genannte Betrag auf das Konto Nr..., bei der.., BLZ., zu zahlen. 2. Alle Nebenabgaben sind zusammen mit dem Mietzins zu zahlen, im Übrigen binnen 1 Woche nach Anforderung. 3. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der Eingang bzw. die Gutschrift maßgebend. 4. Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, für jede schriftliche Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 zuzüglich Verzugszinsen zu verlangen. Diese betragen 5 % über dem Basiszinssatz gemäß 247 BGB, wenn nicht im Einzelfall der Vermieter einen höheren oder der Mieter einen niedrigeren Schaden nachweist. 5. Zahlungen des Mieters, die ohne Zweckbestimmung erfolgen, sind in der nachstehenden Tilgungsfolge zu verrechnen: Prozess- und Verzugskosten, Kaution, Neben- und Betriebskosten, Mietzinsrückstand, laufende Miete. Mieter:.. 6

7 6. Der Mieter verpflichtet sich, zur Erfüllung seiner Zahlungspflichten zu erteilen: X einen Dauerauftrag eine Abbuchungsermächtigung über sein Konto, Konto Nr.... bei der..., BLZ... (Falls nichts angekreuzt wurde, gilt die Erteilung eines Dauerauftrags als vereinbart.) 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters 1. Der Mieter kann gegen eine Mietforderung mit einer Forderung aufgrund der 536 a, 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens 1 Monat vor der Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat. Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts aus anderen Gründen ist ausgeschlossen. 2. Der Mieter hat gegenüber dem Kautionsanspruch des Vermieters kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht wegen Mängeln des Mietobjekts. 8 Zustand der Mieträume 1. Die Mieträume befinden sich bei Übergabe in folgendem Renovierungszustand (ansonsten siehe Übergabeprotokoll): Der Vermieter verpflichtet sich, vor dem Einzug des Mieters oder, wenn dies aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist, bis spätestens zum... folgende Arbeiten an den Mieträumen vornehmen zu lassen: 3. Der Mieter verpflichtet sich, vor dem Einzug oder, falls dies nicht möglich ist, bis spätestens zum... folgende Arbeiten an den Mieträumen vornehmen zu lassen: Die Mieträume sind ausgestattet mit: Das Bad ist ausgestattet mit:... Mieter:.. 7

8 9 Benutzung der Mieträume Untervermietung 1. Vermieter und Mieter versprechen, im Haus sowohl untereinander als auch mit jedem übrigen Mieter im Sinn einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft zusammenzuleben und dazu jede gegenseitige Rücksicht zu wahren. 2. Der Mieter darf die Mieträume zu anderen als den in 1 bestimmten Zwecken nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters benutzen. Wird die Erlaubnis vom Vermieter verweigert, berechtigt dies den Mieter nicht zur vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln und für Reinigung und Lüftung zu sorgen. 3. Der Mieter ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung oder zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte, ausgenommen besuchsweise sich aufhaltende Personen (höchstens 3 Wochen), berechtigt. Dies gilt auch für die Aufnahme eines Verlobten, Lebenspartners oder eines nichtehelichen Lebensgefährten. Die Erlaubnis wird jeweils nur für den Einzelfall erteilt. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. 4. Ein Anspruch des Mieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung besteht nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des 553 BGB. Bei unbefugter Gebrauchsüberlassung kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter den Dritten binnen Monatsfrist aus den Mieträumen entfernt. Geschieht dies nicht, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. 5. Der Mieter ist verpflichtet, jeweils binnen 1 Woche dem Vermieter Veränderungen in der Wohnungsbelegung mitzuteilen und polizeiliche Meldebescheinigungen auch für sich vorzulegen, sich beim Auszug polizeilich abzumelden und die neue Anschrift anzugeben. Bei Unterlassung haftet er dem Vermieter für dadurch entstandene Schäden. 10 Tierhaltung Das Halten von Hunden, Katzen und anderen Tieren, welche Störungen, Unreinlichkeit und Belästigungen anderer Mitbewohner verursachen können, ist nur mit vorheriger Erlaubnis des Vermieters gestattet. Dies gilt auch für eine nur vorübergehende Verwahrung von Tieren. Eine etwa erteilte Erlaubnis kann bei Eintritt von Unzuträglichkeiten widerrufen werden. Eine etwa erteilte Erlaubnis erlischt mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. 11 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen 1. Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung oder zum Ausbau des Gebäudes oder der Mieträume oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. 2. Maßnahmen zur Verbesserung der Mieträume oder sonstiger Gebäudeteile, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung von neuem Wohnraum hat der Mieter unter den Voraussetzungen des 554 BGB zu dulden. 3. Der Mieter hat die im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen durchzuführenden Arbeiten zu dulden und die in Betracht kommenden Räume zugänglich zu halten. Er darf die Arbeit nicht hindern oder verzögern. Der Mieter ist verpflichtet, soweit erforderlich, bei der Durchführung der Arbeiten mitzuwirken, wie z.b. Abdecken der Möbel, vorübergehendes Umräumen. Verletzt er diese Pflicht, so haftet er dem Vermieter für etwaige Mehrkosten. 4. Eine Modernisierungspflicht des Vermieters besteht nicht. 5. Der Mieter darf an den Mieträumen oder am Grundstück bauliche Veränderungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht vornehmen und vorhandene Einrichtungen (z.b. Öfen) nicht beseitigen oder durch andere ersetzen. Die Genehmigung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Mieter sich zur völligen oder teilweisen Wiederherstellung des früheren Zustands bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet. Für eigenmächtig vorgenommene Veränderungen hat der Mieter keinen Ersatzanspruch. 6. Das Anbringen von Vertäfelungen und Deckenplatten durch den Mieter ist ausdrücklich untersagt. Mieter:.. 8

9 12 Sammel- oder Etagenheizung mit Warmwasserversorgung 1. Der Vermieter hat die Sammelheizung vom 1. Oktober bis 30. April einschließlich und außerhalb dieser Zeit in Betrieb zu halten, wenn es die Witterung erfordert. In den Wohnräumen gilt eine Temperatur von mindestens 20 Grad Celsius für die Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr als vertragsgemäß. In der übrigen Zeit und für die sonstigen Räume genügt eine angemessene, der technischen Anlage entsprechende Erwärmung. Die Warmwasserversorgung erfolgt während des ganzen Tages. Für gleichmäßige Temperatur wird keine Gewähr geleistet. Wenn keine Warmwasseruhren vorhanden sind, hat der Mieter die nach dem Verhältnis der Wohnflächen anteiligen Kosten auch dann zu zahlen, wenn er kein Wasser abnimmt. Beheizung und Warmwasserversorgung können nicht verlangt werden bei Störungen, höherer Gewalt und bei sonstiger Unmöglichkeit der Leistung, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen ist der Vermieter zur Ersatzleistung nicht verpflichtet und der Mieter nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Mieter hat Störungen sofort anzuzeigen. Der Vermieter hat Störungen umgehend zu beseitigen. 2. Der Mieter ist zur Benutzung der Heizungsanlage verpflichtet. Nichtbenutzung befreit nicht von der Heizkostenverpflichtung. Die Lüftung der Räume darf nicht zur Durchkühlung führen. Die Heizkörper dürfen bei Frost nicht abgestellt werden. Das gilt auch bei Etagenheizungen. 3. Zu den Kosten für die Heizung gehören: die Kosten für Brennstoffe einschließlich Kosten für Anfuhr und Trinkgeld; die Kosten für Bedienung einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft für den Heizer; weiter die Kosten für die infolge der Anfuhr notwendige Reinigung des Hauses, für die Reinigung der Heizungsanlage und des Betriebsraums einschließlich der Tankreinigung, für die Tankversicherung, für den Betriebsstrom, für die Wartung und technische Überwachung der Anlage mit regelmäßiger Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Tankschutzmittel, der Ölschadensversicherung, die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen und die Kosten für die Verwendung von Wärmemessern, für deren Ablesung und der Abrechnung. 4. Der Vermieter hat das Recht, statt der monatlichen Vorschüsse auf die Heizkosten unter Vorlage der Rechnung für den Brennstoff vom Mieter die Zahlung des Teilbetrags der Rechnung anzufordern, der seinem Anteil an der letzten Heizkostenabrechnung entspricht. Dieses Wahlrecht muss vom Vermieter noch vor Beginn der Heizkostenperiode schriftlich ausgeübt werden. Die Zahlung des Anteils an den Brennstoffkosten kann der Vermieter jeweils binnen 1 Woche nach Anlieferung verlangen. Bleibt der Vermieter bei dem monatlichen Vorschuss, soll dieser mindestens 1/12 von den für die vorausgegangene Heizperiode abgerechneten Kosten des Mieters betragen. Im Fall einer erheblichen Erhöhung oder Senkung der Brennstoffpreise sind die Vorschüsse vom Vermieter neu festzusetzen. 5. Betreibt der Mieter die Heizung und Warmwasserversorgung selbst (z.b. Etagenheizung, Einzelgeräte, Einfamilienhaus), so ist er verpflichtet, diese ordnungsgemäß in Betrieb zu halten, zu reinigen und warten zu lassen und alle dabei anfallenden Kosten nach Ziffer 3 zu tragen. Die Wartung ist jährlich am Ende der Heizperiode vorzunehmen und dem Vermieter unaufgefordert nachzuweisen. Die vorstehende Bestimmung gilt auch für einzelne Heizgeräte, z.b. Gas-, Öl-, Elektroöfen usw. Die kalenderjährliche Kostenlast des Mieters wird für diese Fälle auf 300 begrenzt. 6. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters mit einer Fachfirma einen jährlichen Wartungsvertrag abzuschließen und die Beauftragung nachzuweisen. Der Vermieter trifft die Auswahl der Firma, sofern der Mieter keine preisgünstigere Firma nachweist. 7. Bei Auszug eines Mieters kann der Vermieter auf den Zeitpunkt des Auszugs eine Zwischenabrechnung vornehmen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein. Die bei Wohnungswechsel entstehenden Kosten für die Zwischenabrechnung einschließlich der Kosten für die Zwischenablesung trägt der ausziehende Mieter. Mieter:.. 9

10 13 Schönheitsreparaturen 1. Da in der Miete keine Kosten für Schönheitsreparaturen einkalkuliert sind, hat der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten auszuführen. Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster (auch Doppelfenster und Vorfenster von innen) und Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile. 2. Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Zweck, Art und Benutzung der Mieträume dann auszuführen, wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen Regel-Renovierungsfristen der Fall: in Küche, Bad bzw. Dusche in Wohn- u. Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten in allen anderen Nebenräumen bei Heizkörpern, Heizrohren, Türen, Fenster alle 3 Jahre alle 5 Jahre alle 7 Jahre alle 7 Jahre. Hinweis: Die genannten Regel Renovierungsfristen sind beispielhafte Zeiten deren Einhaltung der jeweilige Zustand der Mieträume zu Grunde zu legen ist. Eine Verpflichtung des Mieters zur Einhaltung besteht nicht. Dies entbindet den Mieter jedoch nicht davon Schönheitsreparaturen auszuführen. 3. Die Regel-Renovierungsfristen beginnen frühestens mit dem Einzug des Mieters zu laufen. Sie beginnen jeweils wieder von neuem zu laufen für die einzelnen Räume, in denen der Mieter Renovierungsarbeiten fachgerecht durchgeführt hat. 4. Die Arbeiten müssen in fachmännischer Qualitätsarbeit handwerksgerecht ausgeführt werden. Das Holzwerk darf nur weiß oder cremefarbig gestrichen werden, Naturholz nur transparent oder lasiert. Heizkörper und Heizrohre sind weiß zu streichen. Der Anstrich an Decken und Wänden hat in weiß oder in einem anderen neutralen Farbton zu erfolgen. Die Verwendung anderer Farben bedarf der Genehmigung des Vermieters, ebenso die Anbringung besonderer Wanddekorationen und schwerer Tapeten. 5. Hat der Mieter eine nicht renovierte Wohnung übernommen und sich vertraglich zur Durchführung einer Anfangsrenovierung verpflichtet, so verlängern sich die in Ziffer 2 genannten normalerweise einzuhaltenden Regel Renovierungsfristen einmalig von 3 auf 6 bzw. von 5 auf 10 Jahre sowie von 7 auf 14 Jahre, sofern der Mieter die Anfangsrenovierung auch tatsächlich entsprechend der vertraglichen Vereinbarung handwerksgerecht durchgeführt hat. Werden nur Teile der Mietsache in der in Satz 1 genannten Weise vom Mieter übernommen, so gilt die Fristenverlängerung nur für diese Teile. 6. Endet das Mietverhältnis nach Ablauf der Regel-Renovierungsfristen, so ist der Mieter verpflichtet, bei Beendigung die fälligen und erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass die erforderlichen Schönheitsreparaturen fachmännisch und innerhalb der Regel-Renovierungsfristen durchgeführt worden sind. 7. Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Regel-Renovierungsfristen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die bis dahin im allgemeinen angefallenen und erforderlichen Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Wenn die Schönheitsreparaturen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit einer späteren Vornahme länger zurückliegen als: Mieter:.. 10

11 bei Küche, Bad, Dusche: 6 Monate mit 20 % 22 Monate mit 60 % 10 Monate mit 30 % 26 Monate mit 70 % 14 Monate mit 40 % 30 Monate mit 80 % 18 Monate mit 50 % 34 Monate mit 90 % bei Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, WC: 12 Monate mit 20 % 36 Monate mit 60 % 18 Monate mit 30 % 42 Monate mit 70 % 24 Monate mit 40 % 48 Monate mit 80 % 30 Monate mit 50 % 54 Monate mit 90 % bei allen anderen Nebenräumen, Heizkörpern, Heizrohren, Türen, Fenstern: 12 Monate mit 15 % 48 Monate mit 60 % 24 Monate mit 30 % 60 Monate mit 75 % 36 Monate mit 45 % 72 Monate mit 90 % 8. Weist der Mieter binnen 2 Wochen nach Zugang dieses Voranschlags durch den Voranschlag eines anderen Malerfachbetriebs für die gleichen Arbeiten einen geringeren Kostenaufwand nach, so ist dieser maßgebend, es sei denn, dass dieser Handwerker die Ausführungen der Arbeiten ablehnt. 9. Weist der Mieter nach, dass der tatsächliche Abnutzungsgrad der Mietsache geringer ist als der prozentual ermittelte, gilt dieser für die Berechnung der Abgeltung. 10. Der Mieter kann sich von dieser anteiligen Verpflichtung dadurch befreien, in dem er vor dem Ende des Mietverhältnisses die erforderlichen Schönheitsreparaturen in fachmännischer Qualitätsarbeit selbst durchführt. Bei durchgeführter Anfangsrenovierung durch den Mieter gemäß Ziffer 5 verdoppeln sich die vorgenannten Zeiträume einmalig. 11. Unberührt von dieser Regelung bleiben etwa weitergehende Ansprüche des Vermieters wegen Verzugsschadens. Den Anspruch auf Geldersatz hat der Vermieter auch dann, wenn die für den Mieter bei Vertragsende fällig gewordenen Schönheitsreparaturen deshalb nicht zur Durchführung kommen können, weil der Vermieter in den Mieträumen bauliche Veränderungen vornimmt und deshalb die zuvor vom Mieter ausführten Schönheitsreparaturen wieder zerstört würden. 12. Das Recht des Mieters, den Umfang der erforderlichen Schönheitsreparaturen im Einzelnen darzulegen, bleibt unberührt. 13. Die vorstehenden Ziffern sind nicht anwendbar, sofern und soweit die Vertragsschließenden eine andere individuelle Vereinbarung ausgehandelt und schriftlich in 21 festgehalten haben. 13 a Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume 1. Der Mieter hat die Mietsache sowie die zur gemeinsamen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat in den Mieträumen für eine saubere Reinigung und ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen. Dies gilt insbesondere bei modernen Fenstern zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden (z.b. Schimmelbildung). Beim Aufstellen von Möbeln an Außenwänden ist ein Mindestabstand von 10 cm einzuhalten. Die Reinigung des Treppenhauses und der zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume und Anlagen obliegt ihm nach Maßgabe der Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrags ist. 2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, seine Familienmitglieder, Hausgehilfen, Untermieter, Besucher sowie die von ihm beauftragten Handwerker usw. schuldhaft verursacht werden. Insbesondere haftet er für Schäden, die durch fahrlässiges Umgehen mit Wasser-, Gas- oder elektrischen Licht- und Kraftleitungen, mit der Klosett- oder Heizungsanlage, durch Offenstehenlassen von Türen und Fenstern oder durch Versäumung einer vom Mieter:.. 11

12 Mieter übernommenen sonstigen Pflicht (Beleuchtung usw.), durch Pfennigabsätze, Stöckelschuhe, Stockspitzen oder sonstige spitze Gegenstände entstehen. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass der einzelne Schaden nur auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist. 3. Der Mieter verpflichtet sich, kleine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einem Betrag von 80 im Einzelfall zu tragen und dem Vermieter die angefallenen Kosten zu erstatten, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, dies sind insbesondere die Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse sowie Verschlussvorrichtungen von Rollläden und Fensterläden. Die Kosten, die der Mieter für solche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten aufzuwenden hat, sind für jedes Vertragsjahr begrenzt auf 300, jedoch nicht mehr als 10 % der jeweils geschuldeten Jahresmiete. 4. Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter weder zur Minderung noch zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung berechtigt noch besteht ein Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung nach 543 Absatz 3 Satz 1 BGB. Nimmt der Mieter selbst Instandsetzungen vor, ohne zuvor den Vermieter zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert zu haben, so steht ihm kein Ersatzanspruch für Aufwendungen zu. 5. Der Mieter hat sich für Schäden zu versichern, die durch Aufstellung oder Betrieb von Wasch- oder Geschirrspülmaschinen, Ölöfen oder Öltanks sowie sonstigen gefahrträchtigen Anlagen entstehen können. Unterlässt er dies, haftet er auch ohne Vorliegen eines Verschuldens im Einzelfall für solche Schäden. 13 b Gewährleistung 1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkung ist, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. 2. Für Mängel der Mietsache, die bereits bei dem Abschluss des Vertrags vorhanden sind, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 3. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter wegen eines später entstehenden Mangels oder wegen Verzugs des Vermieters mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht von dem Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden ist. 4. Sofern es sich um Schäden oder Mängel handelt, gegen die sich der Mieter weder durch eigene Vorsichtsmaßnahmen noch durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung schützen kann, gelten die Ziff. 1 bis 3 nicht. 14 Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel, Parabolantenne 1. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, eine Gemeinschaftsantenne zu errichten, sofern nicht ein berechtigtes Interesse des Mieters nach 554 BGB dem entgegensteht. In diesem Falle ist der Mieter verpflichtet, seine Einzelantenne ohne Erstattungsansprüche auf seine Kosten zu entfernen. Der Mieter ist dann verpflichtet, nur die Gemeinschaftsantenne zu benutzen und für seinen Anteil an den Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantenne den in 5 Ziff. 1 q) cc vereinbarten Festbetrag zu zahlen, falls er ein Rundfunk- oder ein Fernsehgerät betreibt. Im Übrigen wird auf die Hausordnung verwiesen. 2. So lange, im Haus, in dem sich die Mietwohnung befindet, für das Breitbandkabel das dafür notwendige Hausinnennetz nicht installiert ist und nicht alle Mieter im Haus einen Anschluss an das Breitbandkabel wünschen, hat der Mieter keinen Anspruch auf einen solchen Anschluss für seine Wohnung. Es sei denn, er oder einer der anderen Mieter im Hause gewähren dem Vermieter in Höhe der für das Innennetz zu erwartenden Kosten einen verlorenen oder einen abwohnbaren Baukostenzuschuss. In letzterem Fall ist beim Auszug des Mieters, sofern er den Zuschuss gewährt hat, Art. VI, 2 des Gesetzes zur Änderung des 2. Wohnungsbaugesetzes vom betreffend Rückerstattung von Baukostenzuschüssen entsprechend anzuwenden. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, einen Anschluss an das Breitbandkabel herzustellen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse des Mieters nach 554 BGB dem entgegensteht. Mieter:.. 12

13 Ist die Wohnung an das Breitbandkabel angeschlossen, ist der Mieter verpflichtet, nur dieses für sein Rundfunk- oder Fernsehgerät zu benutzen und seinen Anteil an den Betriebskosten ( 5 Ziff. 1, oben) zu zahlen. Eine zuvor von ihm unterhaltene eigene Antenne hat er auf Verlangen des Vermieters ordnungsgemäß auf seine Kosten zu beseitigen. 3. Unberührt vom Recht des Vermieters, sowohl bei der Hausantenne als auch beim Anschluss an das Breitbandkabel die Betriebskosten dafür anteilig auf die Mieter umzulegen, bleibt sein Anspruch auf den Mietzuschlag (11 % des Aufwands) nach 559 BGB. 4. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die dem Mieter bei Vertragsbeginn zur Verfügung stehenden Fernseh- und Hörfunkprogramme geändert, eingeschränkt oder ganz wegfallen können. Sie sind sich weiterhin darüber einig, dass der Mieter urheberrechtliche Gebühren bezüglich dieser Programme zu tragen hat. 5. Die Anbringung einer Außen-Parabolantenne oder ähnlicher Vorrichtungen für den Satelliten-Empfang durch den Mieter bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Vermieter. Der Vermieter kann die Genehmigung verweigern, wenn das Haus über einen Breitbandkabelanschluss verfügt oder wenn sonstige sachbezogene Gründe gegen die Installation sprechen. Hinsichtlich des Anbringungsorts hat der Vermieter ein einseitiges Bestimmungsrecht, das vom Mieter im Fall einer Genehmigung unbedingt zu beachten ist. Bei Anbringung einer Antennenanlage hat der Mieter die maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Die Arbeiten müssen durch eine Fachfirma ausgeführt werden. Der Mieter haftet für Beschädigungen am Eigentum des Vermieters, die bei der Installation entstehen. Der Mieter hat unverzüglich eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem Vermieter auf dessen Verlangen für die voraussichtlichen Kosten der Wiederentfernung der Anlage Sicherheit zu leisten. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Antenne auf seine Kosten entfernt und den alten Zustand wiederherstellt. 15 Betreten der Mieträume durch den Vermieter 1. Dem Vermieter oder seinem Beauftragten steht in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass die Besichtigung der Mieträume nach vorheriger Anmeldung zu verkehrsüblicher Tageszeit an Werktagen frei. 2. Im Fall der Kündigung und Weitervermietung oder bei beabsichtigtem Verkauf des Grundstücks bzw. der Eigentumswohnung hat der Mieter die Besichtigung an Werktagen in der Zeit von 14 bis 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 13 Uhr zu gestatten. Bei Durchführung von Arbeiten besteht diese Verpflichtung während der Arbeitszeit der betreffenden Handwerker, in Fällen dringender Gefahr zu jeder Tages- und Nachtzeit. Bei mehrtägiger Abwesenheit des Mieters sind die Schlüssel unter schriftlicher Benachrichtigung des Vermieters leicht erreichbar zur Verfügung zu halten, andernfalls darf der Vermieter in dringenden Fällen die Mieträume auf Kosten des Mieters öffnen lassen. 16 Beendigung des Mietverhältnisses 1. Die Mieträume sind bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter in einwandfrei gereinigtem Zustand sowie frei von Untermietern mit sämtlichen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters die Mieträume öffnen, reinigen und neue Schlösser anbringen lassen. Öfen und vom Mieter selbst betriebene Heizanlagen müssen beim Auszug innen und außen gereinigt sein. 2. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, haftet der Mieter bis zum Ablauf der gesetzlichen oder vereinbarten Vertragszeit für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeit lang leer stehen oder billiger vermietet werden müssen. Die Haftung entfällt, wenn der Vermieter sich nicht genügend um einen Ersatzmieter bemüht oder einen ihm zumutbaren Ersatzmieter abgelehnt hat, obwohl er zu dessen Annahme verpflichtet gewesen wäre. 3. Bei Auszug vor Ablauf der Vertragszeit oder einer gewährten Räumungsfrist ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter einen Wohnungsschlüssel für die Vorbereitung der künftigen Nutzung/Vermietung zur Verfügung zu stellen. Die Beheizungs- und Hausordnungspflicht des Mieters besteht bis zum Ablauf der Vertragszeit weiter. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus dem vorzeitigen Auszug entstehen. Mieter:.. 13

14 4. Holt der Mieter bei der Räumung zurückgelassene Gegenstände nicht spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem Auszug oder aber trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung nicht ab, ist der Vermieter berechtigt, diese ohne weitere Benachrichtigung durch den Gerichtsvollzieher oder eine andere zur öffentlichen Versteigerung befugte Person verwerten zu lassen. Bescheinigt die zur Versteigerung befugte Person, dass der Wert der Gegenstände die voraussichtlichen Kosten nicht deckt, ist der Vermieter befugt, frei darüber zu verfügen. Ein etwaiger Erlös ist nach Abzug der Kosten an den Mieter auszuzahlen. Hierzu ermächtigt der Mieter den Vermieter schon im Voraus. 5. Einrichtungen, mit denen der Mieter die Räume versehen hat, kann er entfernen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass die Sachen gegen eine angemessene Entschädigung in den Räumen zurückgelassen werden, wenn der Mieter nicht ein berechtigtes Interesse daran hat, sie mitzunehmen. Um dem Vermieter sein Übernahmerecht zu sichern, hat der Mieter ihn rechtzeitig mindestens 1 Monat vor der Wegnahme von seiner Absicht, die Sachen wegzunehmen, zu benachrichtigen. Nimmt der Mieter die Einrichtungen mit, hat er den früheren Zustand wiederherzustellen. Neutapezierungen, Plättelungen und Ähnliches stellen keine Einrichtungen dar. Sie geben dem Mieter deshalb weder ein Wegnahmerecht noch geben sie ihm einen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist. 6. Der Mieter haftet für Schäden, die dem Vermieter durch den verspäteten Auszug des Mieters oder dessen Untermieters entstehen und hat auch von der Beendigung des Mietverhältnisses an eine Nutzungsvergütung in Höhe der bei Neuvermietung erzielbaren Miete zu zahlen. Dies vorbehaltlich der Vorschriften der 546 a, 571 BGB. 7. Wird die Wohnung vom Mieter über den Kündigungstermin bzw. den Ablauf der Mietzeit, über einen in einem Mietaufhebungsvertrag vereinbarten Termin oder einer gewährten Räumungsfrist hinaus weiterhin bewohnt bzw. nicht zurückgegeben, tritt keine Verlängerung des Mietverhältnisses ein. Die Vorschrift des 545 BGB findet keine Anwendung. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 8. Erfolgt die Rückgabe der Mieträume nicht auf Ende eines Monats, ist die Miete trotzdem für den ganzen Monat zu zahlen. 9. Vermieter und Mieter sind verpflichtet, auf Verlangen des jeweils anderen Teils an der Erstellung eines Rückgabeprotokolls mitzuwirken. 17 Personenmehrheiten, Willenserklärungen und Vollmacht 1. Mehrere Personen, auch Ehegatten, haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. 2. Zieht einer von mehreren Mietern vorzeitig aus, so bleibt er nach wie vor Vertragspartner des Vermieters. Er haftet weiter für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bis zu dessen Beendigung und Rückgabe der Mietsache, solange der Vermieter ihn nicht schriftlich aus der Haftung und aus dem Mietvertrag entlässt. 3. Willenserklärungen müssen bei einer Mehrheit von Vermietern oder Mietern von oder gegenüber allen Vertragsparteien abgegeben werden. Die einzelnen Vertragspartner bevollmächtigen sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs jeweils gegenüber dem anderen Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insbesondere für die Entgegennahme einer Kündigung, die Geltendmachung der Erhöhung der Miete und der Nebenkosten sowie einer Vereinbarung hierüber, nicht jedoch für Kündigungen und für den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen. 4. Jeder Mieter muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Familienangehörigen oder eines berechtigten Benutzers der Mietsache, die das Mietverhältnis berühren oder einen Schadenersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. 18 Kaution Der Mieter hat für die Erfüllung seiner Verpflichtungen eine Kaution zu zahlen. Diese beträgt... (maximal das Dreifache der monatlichen Miete ohne die Vorauszahlungen). Der Mieter ist berechtigt, diesen Betrag in 3 gleichen aufeinander folgenden monatlichen Raten zu zahlen. Die 1. Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter hat diese Gelder von seinem Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Die Kaution ist nach Vertragsende und Rückgabe der Mietsache zuzüglich der erzielten Zinsen spätestens nach Ablauf von 6 Monaten zurückzuerstatten, es sei denn, der Vermieter hat begründete Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen kann oder die ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn und solange der Vermieter Ansprüche aus Neben- und Betriebskosten noch nicht beziffern kann. Während des Mietverhältnisses ist eine Aufrechnung mit der noch nicht fälligen Rückzahlungsforderung des Mieters durch diesen ausgeschlossen. Mieter:.. 14

15 19 Sonstige Vereinbarungen 1. Die nachstehende Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags. Auf die Verpflichtung zur Beteiligung an den durch die Hausordnung festgelegten allgemeinen Verpflichtungen (Gehwegreinigung und Ähnliches) wird besonders hingewiesen. Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung abzuändern oder zu ergänzen. Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich die vermieteten Räume befinden. Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluss dieses Vertrags verbunden sind, gehen zulasten des Mieters. 2. Sofern es sich bei den vermieteten Räumen um eine Eigentumswohnung handelt, unterwirft sich der Mieter der in der Teilungserklärung niedergelegten, diesem Vertrag als Anlage beigefügten Benutzungsordnung und der von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossenen Hausordnung. Diese Regelungen haben Vorrang vor den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen, sofern diese abweichen. 3. Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft auch solche, die nach Abschluss des Mietvertrags ergehen sind für den Mieter verbindlich und bewirken eine entsprechende Änderung oder Ergänzung des Mietverhältnisses. Sie sind dem Mieter jeweils bekannt zu machen. 20 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Soweit Änderungen oder Zusätze dem Formulartext widersprechen, gelten diese anstelle des Formulartextes. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 21 Besondere Vereinbarungen (z.b. Kündigungsverzicht, Regelung der Gartenpflege, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Tierhaltung, Parkettfußböden, Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Schnee- und Eisbeseitigung) Krafträder, Motorroller, Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor u.ä. Fahrzeuge sowie Heizöl und andere feuergefährliche Stoffe dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in den von diesem dazu bestimmten und den polizeilichen Vorschriften entsprechenden Räumen untergestellt werden; das gilt auch für das Abstellen außerhalb des Gebäudes. Das Waschen von Wäsche in der Wohnung ist mit Ausnahme von Säuglings- und Kleinwäsche nicht gestattet. Dies gilt nicht für die sachgemäße Benutzung einer neuzeitlichen, für den Gebrauch in der Wohnung eingerichteten Gas- oder Elektro-Haushaltswaschmaschine und Trockenschleuder, sofern hierdurch die Mieträume oder sonstigen Räume nicht gefährdet und die Hausbewohner nicht belästigt werden. Das Aufstellen solcher Maschinen ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und durch diesen zu genehmigen. Das Aufhängen der Wäsche zum Trocknen in der Wohnung, Loggia und auf dem Balkon ist unzulässig. Der Mieter haftet ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden für alle Schäden, die durch von ihm eingebrachte Maschinen und Geräte verursacht werden. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Installationen und die Montage fachmännisch ausgeführt werden. Veränderungen an und in den Mieträumen, insbesondere Um- und Einbauten, an- und aufbohren von Wandplatten jeglicher Art (z.b. Kunststoff- oder Natursteinplatten, Kacheln, Fliesen), Anbringen und Entfernen von Installationen, Markisen und dergleichen, dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters vorgenommen werden. Das anbringen von Deckenplatten und Vertäfelungen ist ausdrücklich untersagt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, etwa durchbohrte Fliesen durch gleichartige zu ersetzen. Die Erlaubnis zur Veränderung an und in den Mieträumen kann davon abhängig gemacht werden, dass der Mieter sich zur völligen oder teilweisen Wiederherstellung im Falle seines Auszuges verpflichtet. Will der Mieter Einrichtungen, mit denen er die Mieträume versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, hat er sie zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. Wenn der Vermieter die Einrichtungen übernehmen will, hat er dem Mieter die Herstellungskosten abzüglich eines angemessenen Betrages für die Abnutzung zu erstatten. Macht der Vermieter von diesem Recht keinen Gebrauch, so kann er von dem Mieter die Wegnahme der Einrichtung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. Mieter:.. 15

16 Jeder Mieter hat für die Reinigung seines Kellers und der Lichtschächte der zugehörigen Kellerfenster Sorge zu tragen. Allen Mietern obliegt nach einer vom Vermieter aufzustellenden Reinigungsordnung: a) die Reinigung der Hauszugänge und Hauseinfahrten, der Haus- und Hoftür; der vor dem Hauseingang befindlichen Treppe und des Erdgeschossflures; b) die Beseitigung von Schnee und Eis bei Schneewetter und Glatteis und falls erforderlich, wiederholtes Bestreuen der Straße, des Bürgersteiges, des Hofes und der Haustreppe mit abstumpfenden Mitteln. Sie haben sich hierzu der zuständigen Ordnungsbehörde gegenüber zu verpflichten. (Beschaffung des Streugutes und der notwendigen Geräte erfolgt durch den Mieter) Die vorgenannten Verpflichtungen entfallen nicht bei Abwesenheit des jeweils vertraglich verpflichteten Mieters. Die Vertragsparteien vereinbaren folgendes: Der Vermieter kann externe Firmen oder Personen mit der Hausreinigung und dem Winterdienst beauftragen. Der Mieter ist damit einverstanden und stimmt dieser Lösung zu. Der Mieter verpflichtet sich die Kosten für die Hausreinigung und den Winterdienst anteilig zu übernehmen, wenn diese durch den Eigentümer, den Verwalter, eine Fremdfirma oder eine Privatperson ausgeführt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor bei nicht Einhaltung der Reinigungs- und Winterdienstordnung eine Externe Firma oder Privatperson mit den Arbeiten zu beauftragen. Die entstehenden Kosten sind, unbenommen einer Mitverantwortung, anteilig vom Mieter zu tragen. 22 Vertragsabschlusskosten Kosten, die dem Vermieter für den Abschluss dieses Vertrags entstehen, trägt der Mieter bis zur Höhe von 100 Euro. Im sozialen Wohnungsbau entstehen dem Mieter keine Kosten. 23 Erklärung der Mietvertragsparteien zum Vertragsabschluss 1. Der/die unterzeichnende(n) Mieter erklärt/erklären, dass er/sie vor Vertragsunterzeichnung ausreichend Gelegenheit hatte(n), vom Inhalt Kenntnis zu nehmen und diesen zu prüfen. Der Vertrag wurde eingehend mit dem Vermieter durchgesprochen, insbesondere wurde vom Vermieter auf die im Vertrag enthaltenen Ermächtigungen und Willenserklärungen ausdrücklich hingewiesen. Das Ergebnis beidseitiger eingehender Besprechung (Aushandelns) sind die unter 21 festgehaltenen Individualvereinbarungen...., den (Vermieter/in) (Mieter/in) (Vermieter/in) (Mieter/in) Mieter:.. 16

17 1. Verpflichtung zur Hausgemeinschaft Haus-, Wohn- und Garagenordnung Die vertrauensvolle Hausgemeinschaft im Sinn des Mietvertrags setzt voraus, dass von allen Hausbewohnern weitgehende Rücksichtnahme geübt wird. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass das den Mietern im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellte Eigentum des Vermieters sachgemäß behandelt wird. 2. Schutz vor Lärm Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Mieter von Uhr und von 22 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr einzuhalten. In den Ruhezeiten ist Musizieren untersagt. Fernseh-, Radio- und Tonbandgeräte, Plattenspieler usw. sind stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Die Benutzung dieser Geräte im Freien (Balkon, Garten usw.) darf andere Hausbewohner und Nachbarn nicht stören. 3. Hausschlüssel Der Hausschlüssel darf hausfremden Personen nicht dauernd überlassen werden. Bei längerer Abwesenheit sind die Schlüssel dem Vermieter zur Verfügung zu stellen oder bei einer Person des Vertrauens in der Nachbarschaft zu hinterlegen. Name und Anschrift der Vertrauensperson sind dem Vermieter zu benennen. Der Mieter ist nur nach Absprache und mit Zustimmung des Vermieters berechtigt, Hausschlüssel nachmachen zu lassen. Bei Mietvertragsende muss er alle auch die auf eigene Kosten nachgemachten Schlüssel dem Vermieter unaufgefordert übergeben. 4. Hausreinigung Haus und Grundstück sind rein zu halten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Hausbewohner unverzüglich zu beseitigen. Das Reinigen der Treppen und Treppenhausfenster haben die Mieter auszuführen. Wohnen mehrere Mieter auf einem Stockwerk, so hat die Reinigung im Wechsel wochenweise in folgendem Rhythmus... zu erfolgen. Gleichfalls sind die Mieter verpflichtet, die Reinigung der Hausflure, des Speichers, des Kellers und der dazugehörenden Treppen und Zugänge auszuführen. 4a) Wöchentliche Unterhaltsreinigung Flure und Treppen sind im wöchentlichen Wechsel von den jeweiligen Geschossmietparteien zu reinigen (Unterhaltsreinigung): Die Reinigung umfasst das Reinigen und Wischen der Fußbodenbeläge, Treppen und Treppengeländer. Fußbodenbeläge reinigen, durchfegen oder saugen, ggf. täglich wischen. Schmutz auffangende Einrichtungen (Roste, Fußmatten u. Sonstige) reinigen. Freie Fensterbänke, Türen (einschl. Rahmen) sind vom Staub zu befreien und Spinnweben zu entfernen. Griffspuren an Verglasungen sind zu beseitigen, alle Bodenflächen sind mit Pflegemittel aufzuwischen und zu trocknen. Treppengeländer (und soweit erforderlich auch Wände und Zählerkästen) werden feucht abgewischt und getrocknet. Türen, Fenster und Fensterrahmen innen und soweit möglich auch außen sind zu reinigen. Reinigungsordnung: Erdgeschoss links 1 Woche Erdgeschoss mitte 1 Woche Erdgeschoss rechts 1 Woche 1. Obergeschoss links 1 Woche 1. Obergeschoss mitte 1 Woche 1. Obergeschoss rechts 1 Woche 2.Obergeschoss links 1 Woche 2. Obergeschoss mitte 1 Woche 2.Obergeschoss rechts 1 Woche Dachgeschoss links 1 Woche Dachgeschoss rechts 1 Woche Ihre Mietpartei ist somit alle 2 Wochen für die Reinigung zuständig und dieses setzt sich im darauffolgenden Jahr in gleicher Weise fort. Mieter:.. 17

18 4b) Hausflure und Gemeinschaftsflächen, sowie Kellerräume. Der Hausflur mit Eingangsbereich und Podesten, die Haustür sowie Keller und Kellerflure sind zu reinigen, dies umfasst folgende Arbeiten: Die Reinigung umfasst das Reinigen der Fußbodenbeläge, Treppen und Treppengeländer sowie der Keller (Keller-Tür, Treppen, Gang, Außentür, Fenster, Waschküche, Trockenkeller). Schmutz auffangende Einrichtungen (Roste, Fußmatten u. Sonstige) reinigen. Freie Fensterbänke, Türen (einschl. Rahmen) sind vom Staub zu befreien und Spinnweben zu entfernen. Griffspuren an Verglasungen sind zu beseitigen, alle Bodenflächen sind mit Pflegemittel aufzuwischen und zu trocknen. Treppengeländer (und soweit erforderlich auch Wände und Zählerkästen) werden feucht abgewischt und getrocknet. Türen, Fenster und Fensterrahmen innen und soweit möglich auch außen sind zu reinigen. In der Waschküche ist insbesondere auf Waschmittelrückstände und deren Beseitigung zu achten. In den allgemein zugänglichen Kellerräumen (und soweit zu den Wohnungen zugehörigen Fahrradeinstellplätzen) ist grundsätzlich keine Lagerung (auch nur kurzfristig) erlaubt. Der Hof und Bürgersteig ist in seiner gesamten gepflasterten Fläche mit einem Besen zu reinigen, ggf. Streugut und Laub aufzunehmen. Die Parkplätze reinigen einmal wöchentlich die jeweiligen Nutzer. Jede Wohnung bekommt den Parkplatz fest zugeteilt (Parkplatzordnung). Das Ausschlagen von Teppichen, Matten ect. über dem Balkon und Hauswand ist nicht erlaubt. Reinigungsordnung: Erdgeschoss links 1 Woche Erdgeschoss mitte 1 Woche Erdgeschoss rechts 1 Woche 1. Obergeschoss links 1 Woche 1. Obergeschoss mitte 1 Woche 1. Obergeschoss rechts 1 Woche 2.Obergeschoss links 1 Woche 2. Obergeschoss mitte 1 Woche 2.Obergeschoss rechts 1 Woche Dachgeschoss links 1 Woche Dachgeschoss rechts 1 Woche Ihre Mietpartei ist somit alle 11 Wochen für die Reinigung zuständig und dieses setzt sich im darauffolgenden Jahr in gleicher Weise fort. Hinweis: Lt. Mietvertrag gilt als vereinbart, dass der Vermieter zur Einhaltung der Reinigungsordnung eine externe Firma oder Privatperson mit den Arbeiten beauftragen kann. Die entstehenden Kosten sind, unbenommen einer Mitverantwortung der einzelnen Mieter, anteilig von dem Mieter zu tragen 5. Gehwegreinigung, Streupflicht, Schutz vor Unwetter In der vom Vermieter zu bestimmenden Reihenfolge hat der Mieter die Straßengehwege zu reinigen, im Winter von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Hierbei sind die örtlichen polizeilichen Vorschriften einzuhalten. Das Gleiche gilt für den Zugang zum Haus, zur Garage und für den Hof. Kehrgeräte und Streugut hat der Mieter auf seine Kosten zu stellen. Sämtliche Fenster auch Dach-, Gang- und Kellerfenster sind bei Unwetter sofort zu schließen. Gleiches gilt bei Frostgefahr für alle Fenster. Diese dürfen nur zum Lüften geöffnet werden. Bei starkem Frost müssen die entsprechenden Räume so beheizt werden, dass die Wasserleitungen nicht einfrieren. Die Hof- und Gartenleitung ist abzustellen und leer laufen zu lassen. Mieter:.. 18

19 Winterdienst : Der Winterdienst mit Schnee- und Glatteisbeseitigung obliegt jedem Mieter nach Maßgabe öffentlicher Vorschriften und Anweisungen. An der Beseitigung von Schnee und Glatteis sollten auch rechtlich Nichtverpflichtete aus Gemeinschaftssinn mitwirken, namentlich dann, wenn der Verpflichtete abwesend oder arbeitsunfähig ist. Der Verkehrssicherung auf dem Gehweg und im Hof ist besondere Aufmerksamkeit bei Schnee und Glatteis zuzuwenden und entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Entglättung des Bürgersteiges und der Gehwege auf dem Hof durch räumen und abstreuen. Bitte verwenden Sie kein Salz, sondern benutzen Sie Sand und/oder Split. Es ist mit dieser Hausordnung ein Streuund Winterdienstplan erstellt. Er beginnt ab 01.November oder mit Winterbeginn und zwar: Erdgeschoss links 1 Woche Erdgeschoss mitte 1 Woche Erdgeschoss rechts 1 Woche 1. Obergeschoss links 1 Woche 1. Obergeschoss mitte 1 Woche 1. Obergeschoss rechts 1 Woche 2.Obergeschoss links 1 Woche 2. Obergeschoss mitte 1 Woche 2.Obergeschoss rechts 1 Woche Dachgeschoss links 1 Woche Dachgeschoss rechts 1 Woche Jede Mietpartei ist somit alle 11 Wochen für den Winterdienst zuständig und dieses setzt sich im darauffolgenden Jahr in gleicher Weise fort. Der Winterdienst ist für jede Mietpartei verbindlich (nach Maßgabe der Stadt z. Z Uhr bis Uhr). Abwesenheit oder Krankheit entbinden nicht von der Streu- und Räumpflicht. Ggf. beauftragen Sie einen Nachbarn oder eine Vertrauensperson, der die für Sie die Verpflichtung übernimmt. Es ist in mindestens 2 m Breite vor dem Eingang zu räumen und zu streuen, einen mindestens 80 cm breiten Weg zum Keller und zu den Mülltonnen und ein 1 m breiter Weg zum Bürgersteig zu schaffen Der Bürgersteig ist in seiner ganzen Breite vor dem Grundstück zu räumen und zu streuen. Hinweis: Lt. Mietvertrag gilt als vereinbart, daß der Vermieter zur Einhaltung der Winterdienstordnung eine externe Firma oder Privatperson mit den Arbeiten beauftragen kann. Die entstehenden Kosten sind, unbenommen einer Mitverantwortung der einzelnen Mieter, anteilig von dem Mieter zu tragen. Hier erneut der Hinweis: An der Beseitigung von Schnee und Glatteis sollten auch rechtlich Nichtverpflichtete aus Gemeinschaftssinn mitwirken, namentlich dann, wenn der Verpflichtete abwesend oder arbeitsunfähig ist. 6. Gemeinschaftsräume und -anlagen In den zu gemeinschaftlichem Gebrauch bestimmten Räumen und Anlagen dürfen Gegenstände aller Art, insbesondere Fahrräder, Mopeds, Motorräder und sonstige Fahrzeuge, nicht abgestellt werden. Dasselbe gilt für das Abstellen von Fahrzeugen und anderen Gegenständen außerhalb des Hauses auf dem Grundstück. 7. Abfallbeseitigung Für die Beseitigung von Abfällen sind ausschließlich Mülleimer entsprechend der örtlichen Regelung zu verwenden. Sofern Müllbehälter (z.b. grüne Tonnen) von mehreren Mietern gemeinsam genutzt werden, sind diese verpflichtet, im Wechsel die Müllbehälter zur Müllabfuhr bereitzustellen und anschließend an den Stellplatz zurückzubringen. 8. Treppenhausbeleuchtung Der Mieter hat Schäden an der Treppenhausbeleuchtung umgehend dem Vermieter zu melden. Die Haustür ist von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens verschlossen zu halten. 9. Waschen und Trocknen Das Waschen und Trocknen von Wäsche hat in der Waschküche bzw. dem Trockenspeicher zu erfolgen, sofern diese Räume vorhanden sind. Mieter:.. 19

20 10. Ausklopfen von Teppichen und Polstermöbeln Das Ausklopfen von Teppichen, Decken, Polstermöbeln usw. darf nur an dem hierfür bestimmten Platz, z.b. im Hof keinesfalls auf dem Balkon oder vor bzw. aus den Fenstern und während der behördlich erlaubten Zeiten erfolgen. 11. Hinweis- und Verbotsschilder Das Anbringen von Hinweis- und Verbotsschildern bedarf der Genehmigung des Vermieters. 12. Rundfunk- und Fernsehantennen Außenantennen, insbesondere Fernsehantennen, dürfen nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters angebracht werden und nur nach Abschluss eines besonderen Antennenvertrags. Die Ausführung muss fachgerecht erfolgen. Der Mieter haftet für alle aus der Anbringung und aus dem Vorhandensein der Anlage entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Zustand der Anlage auf Kosten des Mieters durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. 13. Speicher- und Kellerraum In Speicher- und Kellerräumen dürfen leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten zur Vermeidung von Brandgefahr nicht aufbewahrt werden. Jeder Mieter hat nur das ihm zugewiesene Keller- bzw. Speicherabteil zu nutzen. Alle polizeilichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere jene zum Feuerschutz, sind von den Mietern auch dann zu beachten, wenn sie in dieser Hausordnung nicht ausdrücklich erwähnt sind. 14. Garagenordnung Die Garagentore sind immer geschlossen zu halten. Der Mieter hat die Zufahrt zur Garage sauber und von Eis bzw. Schnee freizuhalten und im Winter bei Bedarf auch zu streuen. In der Garage ist die Benutzung von Feuer sowie das Rauchen verboten. Feuergefährliche Gegenstände, z.b. Treibstoffe, Farben und Lacke, dürfen dort nicht aufbewahrt werden. Die Garage darf auch nicht als Lager- oder Abstellraum genutzt werden. Jeder vermeidbare Lärm, insbesondere geräuschvolles Laufen lassen des Motors in der Garage, ist untersagt. Auf der Zufahrt zur Garage darf kein Fahrzeug abgestellt werden. 15. Grillen Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen oder unmittelbar an das Gebäude angrenzende Flächen nicht gestattet. 16. Folgen bei Verstößen gegen die Hausordnung, Änderungsrecht des Vermieters Der Vermieter darf die Hausordnung zum Zweck ordnungsgemäßer Verwaltung ändern oder ergänzen. Falls der Mieter trotz 2-maliger schriftlicher Abmahnung seinen Hausordnungspflichten nicht oder nur unvollständig nachkommt, hat der Vermieter das Recht, ab dem auf die 2. erfolglose Abmahnung folgenden Monat die entsprechenden Arbeiten im Weg der Ersatzvornahme im Namen und auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen oder selbst auszuführen. Zu diesem Vorgehen wird der Vermieter durch den Mieter mit Vertragsunterzeichnung im Voraus ermächtigt. Der Vermieter hat in den Abmahnungsschreiben auf die Folgen erfolgloser Abmahnung hinzuweisen. Das Recht des Vermieters zur ordentlichen oder fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses bleibt hiervon unberührt., den (Vermieter/in) (Mieter/in) Mieter:.. 20

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter - Mietvertrag Zwischen Name Adresse Tel - Vermieter - und Name Adresse Tel - Mieter - kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken

Mehr

Untermietvertrag. 1 Mietsache

Untermietvertrag. 1 Mietsache Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Mietvertrag für Untermieter

Mietvertrag für Untermieter Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

Erster Schriftlicher Bericht

Erster Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher

Mehr

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand

Mehr

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden: Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum:

Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Mietvertrag Standardmietvertrag Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Mieter Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Vermieter Name, Vorname

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

. Straße/Platz (Haus-Nr.) Wohnung Nr... im Vorderhaus/Rückgebäude, im.erdgeschoss..stock, rechts/mitte/links bestehend aus

. Straße/Platz (Haus-Nr.) Wohnung Nr... im Vorderhaus/Rückgebäude, im.erdgeschoss..stock, rechts/mitte/links bestehend aus Wohnraum-Mietvertrag Zwischen als Vermieter und wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mieträume 1. Vermietet werden im Haus:. Straße/Platz (Haus-Nr.) in (PLZ) Ort folgende Räume zur Nutzung a) zu Wohnzwecken:

Mehr

M i e t v e r t r a g

M i e t v e r t r a g M i e t v e r t r a g Zwischen Nachfolgend Vermieter genannt und Geboren am : Derzeitiger Wohnort Str. : Derzeitiger Wohnort Ort : Telefon : Nachfolgend Mieter genannt kommt nachfolgender Mietvertrag über

Mehr

Mietaufhebungsvertrag

Mietaufhebungsvertrag Zwischen Vermieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Vermieter" bezeichnet und Mieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Mieter bezeichnet wird folgender Mietaufhebungsvertrag

Mehr

a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage;

a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage; Gesetzestext Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) Anlage 3 Anlage 3 zu 27 II. BV Betriebskosten sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten) durch das Eigentum (Erbbaurecht) am Grundstück

Mehr

Mietvertrag für die Wohngemeinschaft

Mietvertrag für die Wohngemeinschaft Mietvertrag für die Wohngemeinschaft Zwischen: vertreten durch seinen Vorstand, - nachfolgend Vermieter/in genat - und Frau Vorname Vertreten durch: Herrn - nachfolgend Mieter genat - Die ist Eigentümerin

Mehr

RATGEBER. Betriebskostenverordnung BetrKV. Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung BetrKV)

RATGEBER. Betriebskostenverordnung BetrKV. Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung BetrKV) verordnung BetrKV (verordnung BetrKV) gültig seit dem 01. 01. 2004 S E I T E 0 1 verordnung BetrKV (verordnung BetrKV) 1 BetrKV (1) sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen 1.1 Der Vermieter darf die Hausordnung und die Benutzerordnung nachträglich aufstellen

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Gewerberaummietvertrag "Objekt..."

Gewerberaummietvertrag Objekt... 1 Gewerberaummietvertrag "Objekt..." Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Gewerberaummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet wird das Grundstück bzw die Gewerbefläche "Hochofenstr.

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

M I E T S P I E G E L

M I E T S P I E G E L M I E T S P I E G E L für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Oer-Erkenschwick Stand: 01. Januar 2015 Erstellt durch die Stadt Oer-Erkenschwick - Produktbereich 23 - unter Beteiligung des Haus-

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Wohnungs mietvertrag ServiceTeam Mietvertrag-Nr. xxx

Wohnungs mietvertrag ServiceTeam Mietvertrag-Nr. xxx Wohnungs mietvertrag Die Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbh, Carlmeyerstr. 1, 33613 Bielefeld (Wohnungsunternehmen) schließt mit (Mieter):, geb. am diesen Mietvertrag: 1 Mietsache 1. Das

Mehr

Was tun bei Kündigung der Wohnung?

Was tun bei Kündigung der Wohnung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Kündigung der Wohnung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Mietverhältnisse über Wohnungen werden auf Zeit geschlossen. Und sowohl Mieter als

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

MIETVERTRAG. 1 Mieträume. Die Vermieter vermieten dem Mieter das Haus in, bestehend aus Zimmer/n, Küche/n, Diele/n, Flur/en, Bad/Dusche/n, WC.

MIETVERTRAG. 1 Mieträume. Die Vermieter vermieten dem Mieter das Haus in, bestehend aus Zimmer/n, Küche/n, Diele/n, Flur/en, Bad/Dusche/n, WC. MIETVERTRAG Zwischen und - Vermieter - Mieter - 1 Mieträume Die Vermieter vermieten dem Mieter das Haus in, bestehend aus Zimmer/n, Küche/n, Diele/n, Flur/en, Bad/Dusche/n, WC. Die Wohnfläche beträgt ca.

Mehr

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft - gemäß Eigentümerbeschluss vom vertreten durch und der Haus- und, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn wird folgender Verwaltervertrag

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Ratgeber Mietrecht. Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart

Ratgeber Mietrecht. Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart Ratgeber Mietrecht Nebenkostenabrechnung des Vermieters: Was ist zu beachten? Autorin: Rechtsanwältin Simone Scholz, Stuttgart Inhaltsverzeichnis 1. Voraussetzung einer Nebenkostenabrechnung 2. Form einer

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung NV Juni 2001/1)

Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung NV Juni 2001/1) Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung NV Juni 2001/1) Nr. 1 Benutzung der überlassenen Wohnung, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Die Hausordnung und die Benutzungsordnungen darf

Mehr

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)..., Mietvertrag Zwischen den Unterzeichneten: Name....., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Vermieter genannt, und Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Mieter genannt, wird

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Lehrgangsvertrags. Abweichungen bedürfen

Mehr

Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten nicht, so haftet der Vermieter dem Mieter nach 566 Abs. 2.

Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten nicht, so haftet der Vermieter dem Mieter nach 566 Abs. 2. Einzelne Schuldverhältnisse 567 a 569 BGB 1 Ausübung des Rechts in dem vertragsgemäßen Gebrauch beschränkt, so ist der Dritte dem Mieter gegenüber verpflichtet, die Ausübung zu unterlassen, soweit sie

Mehr

Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales

Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales Praxis des Mietrechts I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales zu 1004 BGB) auch bei aktivem Tun, z.b. Entfernen eines Hundes

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Tel.: 43623464, Fax.: 43624363, E-Mail: musteremailadresse@musteremailadresse.de. Tel.: 12345678, Fax.: 12345679, E-Mail: email@musteremailadresse.

Tel.: 43623464, Fax.: 43624363, E-Mail: musteremailadresse@musteremailadresse.de. Tel.: 12345678, Fax.: 12345679, E-Mail: email@musteremailadresse. Tel.: 43623464, Fax.: 43624363, E-Mail: musteremailadresse@musteremailadresse.de 1 OG XXXX XXXX allee 3 33333 hausen 5 Max mann straße 1, 12345 ort Martina frau, geb. am 04.04.1964 Martin berg, geb. am

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Entwurf: Mietvertrag für Wohnraum

Entwurf: Mietvertrag für Wohnraum Entwurf: Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Mietverhältnisse über Wohnraum Zwischen... als Vermieter und Herrn/Frau...... als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen. 1) 1. Mieträume (1) Vermietet

Mehr

Ein Service von ImmobilienScout24 und dem Deutschen Mieterbund (DMB)

Ein Service von ImmobilienScout24 und dem Deutschen Mieterbund (DMB) Der (Die) Vermieter wohnhaft in und der (die Mieter) schließen folgenden Mietvertrag: 1 Mieträume 1. Im Hause (Ort, Straße, Haus-Nr., Etage) werden folgende Räume vermietet: Zimmer, Küche/Kochnische, Bad/Dusche/WC,

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen / September 2007 / Seite 1 Mietvertrag für Arbeitsbühnen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern,

Mehr

Mietsonderverwaltungsvertrag

Mietsonderverwaltungsvertrag G e rno t s t rass e 23 4 4 31 9 Dortmund Tel. 023 1-87 7 7 78 Fax 0 23 1-87 77 7 5 Mietsonderverwaltungsvertrag Zwischen als Auftraggeber und Eigentümer des Objektes in bestehend aus Wohneinheiten und

Mehr

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Sechstes Kapitel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften 149. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt

HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt HAUSVERWALTERVERTRAG zwischen WEG Musterstraße 24 98765 Musterstadt - nachfolgend Wohneigentümer - und DOMICILIA Hausverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbh Kaiserstraße 140 76133 Karlsruhe IVD - nachfolgend

Mehr

der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung

der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung argumente der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung Was gehört zu den Betriebskosten? 1x im Jahr ist es soweit. Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für die

Mehr

Synopse Mietrechtsreform 2013

Synopse Mietrechtsreform 2013 Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) Verkündung: Gesetz vom 19.06.2001 - Bundesgesetzblatt Teil I 2001 Nr.28 25.06.2001 S. 1149 Inkrafttreten: 01.09.2001

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften

1 Allgemeines. 2 Zuweisung von Notunterkünften S A T Z U N G über die Unterbringung Obdachloser und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Stelle (Notunterkunftssatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des

Mehr

E-Mail-Account-Vertrag

E-Mail-Account-Vertrag E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung

Mehr

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren

Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV. Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Mietvereinbarung zwischen

Mietvereinbarung zwischen Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM

Mehr

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen

Mehr

Pferde- Einstellungsvertrag

Pferde- Einstellungsvertrag Pferde- Einstellungsvertrag Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg 10 7551 Worms Tel: 0179-755252 Mail: GDRanch@web.de Pferde-Einstellungsvertrag zwischen Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

golfclub-fleesensee.de

golfclub-fleesensee.de Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,

Mehr

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

M I E T V E R T R A G über Wohnraum

M I E T V E R T R A G über Wohnraum M I E T V E R T R A G über Wohnraum z w i s c h e n - nachfolgend Vermieter genannt - u n d 1.) 2.) - nachfolgend Mieter genannt - I. MIETGEGENSTAND Vermieter vermietet an den/die Mieter zum Zwecke des

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Herrling & Partner GmbH - immoservice Tel.: 07244-9068 Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Kaufpreis: 99.900,- zzgl. 3,57% Provision inkl. gesetzl. Mwst. Lage: Alte Weingartener

Mehr

Wohnungs-Mietvertrag

Wohnungs-Mietvertrag Wohnungs-Mietvertrag - Indexmietvertrag - Der (Die) Vermieter. wohnhaft in. und der (die Mieter).... schließen folgenden Mietvertrag: 1 Mieträume 1. Im Hause.. (Ort, Straße, Haus-Nr., Etage) werden folgende

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

Mehr

Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus

Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus Zwischen ASB Kreisverband Sömmerda e.v. Bahnhofstraße 2 99610 Sömmerda (Vermieter) und Name Straße, Nr. PLZ Ort Telefon (Festnetz, Mobil) Geburtsdatum

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Zwischen der. Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der

Zwischen der. Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der Zwischen der Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der Vereinsphotovoltaik GbR Pertolzhofen - nachstehend Betreiber genannt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Wer veranlaßt eine Zwischenablesung, wer trägt die Kosten für deren Durchführung und was ist zu beachten?

Wer veranlaßt eine Zwischenablesung, wer trägt die Kosten für deren Durchführung und was ist zu beachten? Wer veranlaßt eine Zwischenablesung, wer trägt die Kosten für deren Durchführung und was ist zu beachten? Dieses Thema ist zwischen vielen Parteien ein Streitpunkt und wir bekommen oft Fragen hierzu. Daher

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Gürtelstraße 29A/30, 10247 Berlin-Friedrichshain 1 Begründung des Vertragsverhältnisses (1) Die mietweise Überlassung des Seminarraumes

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 27.04.201 Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=39651

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil 5 C 125/07 Verkündet am 12.04.2007 P. Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit des Herrn,, Bielefeld Herrn,, Bielefeld

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 15 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 15 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Formularbeschreibung

Formularbeschreibung Formularbeschreibung Ihre Daten 1. Vorname des Eigentümers 2. Nachname des Eigentümers 3. Straße / Hausnummer des Eigentümers 4. Postleitzahl / Wohnort des Eigentümers 5. Telefonnummer des Eigentümers

Mehr