Hausordnung. der Neue Mittelschule Sacré Coeur der Schulstiftung der Erzdiözese Wien 1030 Wien, Fasangasse 4
|
|
- Liane Baumhauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hausordnung der Neue Mittelschule Sacré Coeur der Schulstiftung der Erzdiözese Wien 1030 Wien, Fasangasse 4 1. Die Neue Mittelschule Sacré Coeur ist eine katholische Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht. Über die allgemeine Zielsetzung der österreichischen Schule ( 2 SchOG) hinaus will sie im Sinne der vom II. Vatikanischen Konzil umschriebenen Aufgabe der katholischen Schule den jungen Menschen helfen, ihre Persönlichkeit, ihre Talente und ihr Wertbewusstsein zu entfalten, sich in zwischenmenschlichen Beziehungen im Geiste der Nächstenliebe zu bewähren und aus dem Glauben die Welt verantwortlich mitzugestalten. 2. Diese Ziele können nur in enger Zusammenarbeit zwischen Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen erreicht werden. Wir setzen diesen Willen zur Zusammenarbeit voraus, sobald Eltern ihr Kind der Erziehung unserer Schule anvertrauen. Der Aufnahme liegen der Aufnahmevertrag gemäß Schulunterrichtsgesetz sowie die Grundsätze der Schulordnung für katholische Privatschulen und die Hausordnung zugrunde. Es entspricht dem Wesen der Schulpartnerschaft, dass aufgetretene Probleme und Konflikte direkt zwischen den betroffenen Schulpartnern (LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen) bereinigt werden. Erforderlicherweise leisten hierbei die Direktorin, der Klassenvorstand und die gewählten Eltern- oder SchülervertreterInnen Hilfe. Zur Förderung der Schulpartnerschaft und des Ansehens der Schule im Allgemeinen werden alle Eltern eingeladen, mit der Direktorin und den LehrerInnen ständig Kontakt zu pflegen. Auf diesem Weg vorgebrachte Wünsche, Anregungen und Anliegen sind jederzeit willkommen. Es wird gebeten, sich für diese persönlichen Kontakte nach Möglichkeit der Sprechstunden sowie der Elternsprechtage zu bedienen. Für Einzelmitteilungen sowie für organisatorische Benachrichtigungen ist das von den Schülerinnen und Schülern geführte Mitteilungsheft vorgesehen. Die Eltern haben die Verpflichtung, sich dieses täglich vorlegen zu lassen. 3. Zur Verwirklichung ihrer Aufgabe muss die Schule von allen Schülerinnen und Schülern die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verlangen. Damit die Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens verwirklicht werden kann, begegnen wir einander mit Achtung, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Das Grüßen ist einfachster Ausdruck dieser Haltung, die auch gegenüber Besuchern und allen im Haus Beschäftigten erwartet wird. Das Ansehen der Schule ist stets zu wahren. Die Schülerinnen und Schüler haben sich auf dem Schulweg, in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie bei Schulveranstaltungen ordentlich und rücksichtsvoll zu benehmen. 1
2 Der Besuch der Festmessen ist verpflichtend (Festkleidung). Die erste Stunde eines jeden Unterrichtstages beginnt mit einem Gebet. 4. In der einheitlichen Schulkleidung unserer Schule kommt zum Ausdruck, dass die Person der Schülerinnen und Schüler mehr zählt als äußere Attribute. Sie verpflichtet darüber hinaus zu einem Auftreten auch in der Öffentlichkeit, das dem Erziehungsziel unseres Hauses entspricht. Die Schulkleidung ist während des Vormittags- und Nachmittagsunterrichtes sowie im Halbinternat zu tragen; ein Umziehen in der Schule ist nicht gestattet. Die Einhaltung dieser Vorschrift zu sichern, obliegt in erster Linie den Eltern. Die Schulkleidung der Schülerinnen besteht aus: dunkelblauem, knielangem Rock (oder Hosenrock) oder langer blauer Hose (auch dunkelblauen Jeans), dunkelblauem Pullover mit V-Ausschnitt oder dem Schulsweater bzw. der Weste mit dem Schullogo weißer oder hellblauer Bluse bzw. Polohemd. Die Schulkleidung der Schüler besteht aus: langer, blauer Hose, auch dunkelblauen Jeans, im Sommer auch knielanger Hose dunkelblauem Pullover mit V-Ausschnitt oder dem Schulsweater bzw. der Weste mit dem Schullogo weißem oder hellblauem Hemd bzw. Polohemd Bei festlichen Anlässen tragen die Schülerinnen: einen dunkelblauen Rock oder eine lange dunkelblaue Hose (keine Jeans) einen dunkelblauen Pullover mit V-Ausschnitt eine weiße Hemdbluse eine dunkelblaue Krawatte Schüler: eine lange, dunkelblaue Hose (keine Jeans) einen dunkelblauen Pullover mit V-Ausschnitt oder ein dunkelblaues Sakko ein weißes Hemd eine dunkelblaue Krawatte Allgemein gilt: Alle Kleidungsstücke haben stets in gepflegtem Zustand zu sein. Auch die Turnbekleidung ist einheitlich (schwarze Hose, ein Sacré Coeur T-Shirt, das nur in der Direktion erhältlich ist und Turnschuhe mit heller Sohle). Im Schulhaus sind Hausschuhe (das sind Schuhe, die nicht im Freien getragen werden dürfen), zu tragen. 5. Das pünktliche Erscheinen zum Unterricht ist für den Arbeitserfolg unerlässlich und damit auch eine Verpflichtung gegenüber den Mitschülerinnen und Schülern. Verspätetes Eintreffen ist zu begründen. Zuspätkommende werden na- 2
3 mentlich vermerkt, und haben im Wiederholungsfalle mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen. 6. Die Schülerinnen und Schüler unterstehen während der Unterrichtszeit der Aufsichtspflicht der Lehrer. Während der gesamten Unterrichtszeit am Vormittag und auch während der Pausen ist es daher verboten, das Schulhaus ohne Erlaubnis der Frau Direktor oder eines Lehrers zu verlassen. Dasselbe gilt auch für den Nachmittagsunterricht und den Halbinternatsbetrieb. Beim Verlassen des Hauses während dieser Zeit muss der Lehrer den Schüler an der Pforte abmelden. Für externe Schülerinnen und Schüler, die sich außerhalb der Unterrichtszeit im Schulbereich aufhalten, übernimmt das Haus keine Verantwortung. Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Schule essen, dürfen sich während der Mittagspause nicht im Schulhaus aufhalten (Aufsichtserlass). Sie kommen frühestens 10 Minuten vor dem Unterricht wieder in die Schule. 7. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alles für den Unterricht Notwendige mitzubringen, in gutem Zustand zu erhalten, vor Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde bereitzulegen und beim Läuten auf ihrem Arbeitsplatz zu sein. Alle Pausen zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden dienen der Erholung und Entspannung. Aus Gründen der Sicherheit und der gegenseitigem Rücksichtnahme sind Lärmen und Herumtollen zu unterlassen. Die Verwendung von Radios, Klassen-PCs, TV, Handys u.ä. ist nicht gestattet. Im Interesse der Sicherheit und der Vermeidung von Schäden liegt es auch, dass sich niemand auf Heizkörper oder Fensterbänke setzt. Die Automaten im Tiefparterre dürfen nur vor der 1. Unterrichtsstunde und in der 15 Minutenpause genützt werden. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Ordnung und Sauberkeit ihrer Klasse und der von ihnen benutzten Räume verantwortlich. Kaugummiverbot! Für etwaige Schäden oder mutwillige Verunreinigungen hat die ganze Klasse oder im Einzelfall die/der Schuldtragende aufzukommen. Nach Unterrichtsschluss sind Papiere etc. aufzuheben sowie Sessel und Tische zu ordnen (in der Regel werden die Sessel auf die Tische gestellt). Die einander wöchentlich abwechselnden Klassenordner sorgen für Reinigung der Tafel zwischen den Unterrichtsstunden, das Vorhandensein von Kreide und das Abdrehen der Beleuchtung, wenn die Klasse verlassen wird. 8. Müllvermeidung und sinnvolle Mülltrennung sind uns ein Anliegen. 9. Die Anmeldung für das Halbinternat gilt jeweils für ein Semester. Es ist sinnvoll, das Halbinternat regelmäßig zu besuchen und täglich zum gleichen Zeitpunkt zu verlassen. Spätestens jedoch um Uhr. In Ausnahmefällen kann eine Sonderregelung getroffen werden. Bei früherem Verlassen (z.b. Arztbesuch,...) ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. 10. Das Anbringen von Plakaten (Werbung...) ist nur mit Zustimmung der Direktion möglich. 3
4 11. Im gesamten Schulareal, auch Rennweg 31 (Gebäude, Garten, Gehsteige...) herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Dasselbe gilt für alle Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen. 12. Erkrankte Kinder werden nach Rücksprache mit der Direktion und Verständigung der Eltern aus der Schule entlassen. Die Eltern werden gebeten, die auf diese Weise versäumten Stunden durch schriftliche Entschuldigung zu bestätigen. Das Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule (dem Klassenvorstand) unverzüglich, unter Angabe eines hinreichenden Grundes (vgl. 45 SchUG), telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Beim Wiedererscheinen in der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes und der Dauer der Verhinderung vorzulegen. Infektionskrankheiten sind sofort zu melden. Bei Unglücksfällen oder Gefahr ist sofort die Direktion oder eine Lehrkraft zu verständigen, deren Anweisungen ist Folge zu leisten. 13. Eine Freistellung vom Unterricht unmittelbar vor oder nach den Ferien ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis der Bezirksschulinspektorin möglich. Während des Schuljahres kann die Direktorin bis zu einer Woche eine Unterrichtsfreistellung in begründeten Fällen befürworten. Ansonsten kann der Klassenvorstand bis zu einem Tag Freistellung gewähren. 14. Für abhanden gekommene Kleidungsstücke, Wertgegenstände und Geldbeträge übernimmt die Schule keine Haftung. Handys und andere technische Geräte sind am Vormittag und in der Unterrichtszeit abgeschaltet im Spind zu verwahren. 15. Bei groben Ermahnungen und/oder wiederholten Verstößen gegen die Schulund Hausordnung, unter Berücksichtigung der Novelle des SCHUG/ BGBL. Nr.78/2001, Erlass I: (Schuleigene Verhaltensvereinbarungen), ist die Schule berechtigt, die Auflösung des Aufnahmevertrages zu beantragen. Diese Hausordnung tritt mit in der überarbeiteten Version in Kraft. HDn OSR Helga Salzer 4
5 Gelebte Schulpartnerschaft DAS LERNEN IN DER SCHULE UND FÜR DIE SCHULE IST DANN WIRKUNGSVOLL UND WENIGER BELASTEND, WENN die Eltern für einen ungestörten Arbeitsplatz zu Hause sorgen (z.b. auch durch eingeschränkten Fernsehund PC-Konsum,...); auf Pünktlichkeit, regelmäßige Anwesenheit im Unterricht und planvolles Arbeiten ihrer Kinder achten; ihre Kinder zu Selbstständigkeit, sowie zur Aufmerksamkeit im Unterricht anhalten und zu intensivem Mitlernen motivieren, um unnötige Nachhilfe zu vermeiden; es vermeiden, das Vertrauen ihrer Kinder in die Schule durch voreilige Kritik zu schwächen; den schulischen Fortgang ihrer Kinder mitverfolgen und mit der Schule Kontakt halten (Mitteilungsheft, verantwortungsvoller Umgang mit der LOB-Mappe,...); die Schülerinnen und Schüler den Schulbesuch als Chance für ihre Persönlichkeitsentwicklung und nicht als lästige Pflicht sehen, sowie schulische Anstrengungen nicht durch Gruppendruck herabsetzen; den Unterricht regelmäßig und pünktlich besuchen und in den Stunden aufmerksam mitarbeiten; Hausaufgaben pünktlich, korrekt und zügig erledigen; sich ihre Arbeit längerfristig einteilen, regelmäßig lernen und damit persönliche Belastungsspitzen vermeiden; den Mut aufbringen zu fragen, wenn sie etwas nicht verstanden haben; die Lehrerinnen und Lehrer den Lehrstoff gezielt auswählen und im Unterricht genügend Zeit für Üben und Wiederholen einplanen; Hausübungen regelmäßig geben und kontrollieren sowie deren Umfang mit Bedacht auf die Arbeitszeit der Schüler festlegen; schriftliche und mündliche Hausübungen im Unterricht so vorbereiten und so formulieren, dass sie bei entsprechender Aufmerksamkeit ohne fremde Hilfe bewältigt werden können; sich in der jeweiligen Klasse untereinander koordinieren, um Belastungsspitzen innerhalb der Woche oder vor Schularbeiten zu vermeiden; auf Verständnisschwierigkeiten bei Schülerinnen und Schülern eingehen. 5
H A U S O R D N U N G
H A U S O R D N U N G des Privaten Gymnasiums Sacré Coeur Wien Schulstiftung der Erzdiözese Wien 1030 Wien, Rennweg 31 In Ergänzung bzw. Konkretisierung der Bestimmungen über die Schulordnung ( 43-50 SchUG
MehrH A U S O R D N U N G
H A U S O R D N U N G des Privaten Gymnasiums Sacré-Coeur Wien Schulstiftung der Erzdiözese Wien 1030 Wien, Rennweg 31 In Ergänzung bzw. Konkretisierung der Bestimmungen über die Schulordnung ( 43-50 SchUG
MehrHAUSORDNUNG. Zielsetzung:
HAUSORDNUNG Zielsetzung: 1 Die Volksschule des Kollegium Kalksburg ist eine katholische Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, die über die allgemeinen Zielsetzungen der österreichischen Schulen hinaus
MehrSchul- und Hausordnung
Privatgymnasium der Herz Jesu Missionare Schul- und Hausordnung Privatgymnasium der Herz-Jesu-Missionare Schönleitenstraße 1 5020 Salzburg/Liefering Telefon: 0043/662/432901 www.pgliefering.at I. GRUNDSÄTZE
MehrVerhaltensvereinbarungen
Verhaltensvereinbarungen Die Schule ist Arbeitsplatz und Ort der Begegnung für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern. Um das Zusammenleben und Zusammenarbeiten in einem harmonischen Schulklima möglichst
MehrVerhaltensvereinbarung
Verhaltensvereinbarung Leitfaden für ein Miteinander Volksschule Großklein Lehrer Wir bemühen uns um ein gemeinschaftliches Schulleben. Wir wirken in unserer Funktion als Pädagogen und Pädagoginnen in
MehrI. Allgemeines. Ich nehme am Unterricht sowie an den Unverbindlichen Übungen, für die ich angemeldet bin, regelmäßig teil.
Abschnitte: I. Allgemeines II. Das sagt der Gesetzgeber III. Sicherheit hat Vorrang! IV. Damit sich alle wohl fühlen V. Gutes Benehmen ist uns wichtig! VI. Ordnung halten spart Zeit und Ärger! VII. Auch
MehrINHALTSVERZEICHNIS DER HAUSORDNUNG DER URSULINEN
8010, Leonhardstraße 62 Tel.: 0316 / 323300 e-mail: nms@ursulinen.at www.ursulinen.at INHALTSVERZEICHNIS DER HAUSORDNUNG DER URSULINEN Schulzeit Seite 2 Pflichten der SchülerInnen Seite 3 Anwesenheit Seite
MehrWir sind eine große Gemeinschaft
610 031 Wir sind eine große Gemeinschaft Eine Gemeinschaft braucht Regeln Verhaltensvereinbarungen der für Lehrer Eltern Schüler Gültig ab dem Schuljahr 2011-12 Gemeinsam erarbeitet mit allen Schulpartnern
MehrH A U S O R D N U N G
Gymnasium Schillerstrasse (GYS) BRG und Borg Schillerstrasse 13 6800 Feldkirch Schulkennzahl 804036 H A U S O R D N U N G K:\AllgDat\8 RUS\804036Hausordnung.doc 17.06.2006 2 1. Grundlagen Grundlage für
MehrSCHUL- UND HAUSORDNUNG der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe des Kärntner Caritasverbandes
SCHUL- UND HAUSORDNUNG der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe des Kärntner Caritasverbandes Für unsere Schüler/Innen sind Höflichkeit und Respekt gegenüber ihren KollegInnen sowie gegenüber
MehrSchul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam
Schul- und Hausordnung Friedlich, freundlich, leise, langsam Die Voraussetzungen für unsere Arbeit und das Zusammenleben im Schulalltag sind durch das Grundgesetz und das Schulgesetz geregelt. Der regelmäßige
MehrVERHALTENSVEREINBARUNGEN
VERHALTENSVEREINBARUNGEN NMS Rastenfeld Leitfaden Im Sinne eines guten schulischen Zusammenlebens haben wir Verhaltensvereinbarungen zusammengefasst. Lehrerteam der NMS Rastenfeld lehrer@nms.rastenfeld.at
MehrCHARTA DER PETER VISCHER- SCHULE
- 1 - CHARTA DER PETER VISCHER- SCHULE 2007 Koordinierungsgruppe der Peter-Vischer-Schule 2 SCHULCHARTA DER PETER-VISCHER-SCHULE Präambel Die Peter-Vischer-Schule ist unser gemeinsames Haus des Lernens,
MehrHumor, Weitblick und Fairness tragen uns durch den Schulalltag unsere Schule lebt Gemeinschaft!
LWBFS Mauerkirchen VERHALTENSCODEX RAHMENBEDINGUNGEN FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT Wir wollen eine Schule verwirklichen, in der Lehren und Lernen als gemeinsames Ziel bejaht wird. Meinungsfreiheit ist bei
MehrSchulordnung der Limesschule Idstein
Schulordnung der Limesschule Idstein Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, die Limesschule hat das Ziel, in jedem Einzelnen die persönlichen Eigenschaften, Haltungen, Fähigkeiten und Qualifikationen
MehrZusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen:
Schloss-Ardeck-Grundschule Gau-Algesheim Hausordnung Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich Vorwort Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen: Kinder
MehrVerhaltensvereinbarungen
Verhaltensvereinbarungen der Schulgemeinschaft der Hauptschule Weißkirchen Weißkirchen, im April 2008 Jeder von uns ist für ein gutes Schulklima und für den Ruf der Schule verantwortlich Ich, als Schüler
MehrWir sind eine Gemeinschaft! Gemeinschaft braucht Regeln!
Wir sind eine Gemeinschaft! Gemeinschaft braucht Regeln! VERHALTENSVEREINBARUNGEN der MARIANNE GRAF VOLKSSCHULE FERNITZ für SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und Erziehungsberechtigte Wir LehrerInnen:
MehrVerhaltensvereinbarungen der Volksschule St. Margarethen/Raab
Verhaltensvereinbarungen der Volksschule St. Margarethen/Raab Die gemeinsam von den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern formulierten Verhaltensvereinbarungen sind die Rahmenbedingungen
MehrHAUS-UND SCHULORDNUNG DER NEUEN MITTELSCHULE FERLACH
HAUS-UND SCHULORDNUNG DER NEUEN MITTELSCHULE FERLACH Die vorliegende Haus- und Schulordnung soll ein Beitrag zur gemeinsamen Gestaltung des Schulbetriebes sein und ein gutes Zusammenleben in der Schulgemeinschaft
MehrHAUSORDNUNG DER EICHENDORFF-GRUNDSCHULE
Stand März 2012 HAUSORDNUNG DER EICHENDORFF-GRUNDSCHULE Eichendorff-Grundschule Goethestr. 19-24 10625 Berlin Tel.: 030/43727227-0 Fax: 030/43727227-29 www.eichendorff-grundschule-berlin.de Inhaltsverzeichnis
MehrHausordnung der NMS Quellenstraße 144
Hausordnung der NMS Quellenstraße 144 Die Hausordnung der NMS Quellenstraße basiert auf der Schulordnung, dem SCHUG (https://www.jusline.at/gesetz/schug), dem SCHOG https://www.jusline.at/gesetz/schog
MehrVerhaltensvereinbarung der HTL Mössingerstraße V3.7
Verhaltensvereinbarung der HTL Mössingerstraße V3.7 Verhaltensvereinbarung Die Schule ist unser gemeinsamer Arbeitsplatz, an dem im Sinne des Schulleitbildes ein erfolgreiches Lehren und Lernen im gegenseitigen
MehrSchulordnung. Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen. I. Allgemeines. Gliederung:
Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen Schulordnung Gliederung: I. Allgemeines II. Leitgedanke III. Schulordnung IV. Umgang mit Regelverstößen V. Vertrag I. Allgemeines Friedrich-Silcher-Grundschule Böblingen
MehrHausordnung der BHAK/BHAS Zwettl
Hausordnung der BHAK/BHAS Zwettl erstellt in Ergänzung zur Schulordnung (Verordnung 374 des BMUK vom 24.1.1974) und Absprache der Lehrer, Vertreter der Eltern und Schüler, gem. 44 (1) SCHUG. Bitte beachten
MehrRuWi. RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. Schulordnung. Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule. Regeln unserer Wiestorschule RuWi.
Schulordnung Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule Regeln unserer Wiestorschule Wir achten den Anderen. Deshalb gehen wir so miteinander um, wie wir auch behandelt werden wollen: freundlich
MehrHausordnung. ... und wie wir miteinander umgehen. kommen pünktlich in die Schule und geben bei Verspätung den Grund an.
Schul. und Hausordnung Hausordnung... und wie wir miteinander umgehen Verhaltensvereinbarungen zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/Lehrern beschlossen vom Schulgemeinschaftsausschuss Wir Schüler
MehrVerhaltensvereinbarung für die Hauptschule und Polytechnische Schule Auf der Schanz KIRCHBERG/Wagram
ALLGEMEINES Verhaltensvereinbarung für die Hauptschule und Polytechnische Schule Auf der Schanz 5 3470 KIRCHBERG/Wagram Abschnitt I - ALLGEMEINES 1 Die HS/PTS KIRCHBERG/Wagram will eine Schule sein, in
MehrSchulordnung der Gemeinschaftsgrundschule
Gemeinschaftsgrundschule Bielstein Weierhofweg 13 51674 Wiehl Tel. 02262-6379 Fax. 02262-717838 info@ggs-bielstein.de www.ggs-bielstein.de Schulordnung der Gemeinschaftsgrundschule Bielstein Bearbeitungsstand:
MehrVerhaltensvereinbarungen. für die Privathauptschule Englische Fräulein St. Pölten
Verhaltensvereinbarungen für die Privathauptschule Englische Fräulein St. Pölten Im Schulforum beschlossen am 19.10.2009 1. Umgang miteinander Wir, die Lehrerinnen und Lehrer, versuchen als Vorbilder zu
MehrSchulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf
Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf 1. Leitbild Wir sind eine Schule, in der sich Schüler, Lehrer und Eltern wohlfühlen. Wir verstehen uns als Gemeinschaft und leben dies. Jeder von uns
MehrRegeln für das Miteinander in unserer Schule - Hausordnung - Städt. Gemeinschaftsgrundschule Willich-Wekeln
Regeln für das Miteinander in unserer Schule - Hausordnung - Städt. Gemeinschaftsgrundschule Willich-Wekeln Einleitung Die folgenden Regeln haben Gültigkeit für uns alle, für Kinder und Lehrer, für die
MehrH A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz
H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz 83646 Bad Tölz Alter Bahnhofsplatz 5 7 Telefon: 08041 7856-0 Fax: 08041 7856-18 sekretariat@rsbadtoelz.de Homepage: www.rsbadtoelz.de I. Grundsätzliches
MehrVerhaltensvereinbarungen:
Verhaltensvereinbarungen: Unsere Aufgabe in dieser Welt ist es nicht, alle Dinge zu wissen, wohl aber diejenigen, die unser Verhalten betreffen. (John Locke) Ergänzung zur Hausordnung Die Schulgemeinschaft
MehrHaus- und Schulordnung Juni 2017 (aktualisiert Juli 2018)
Haus- und Schulordnung Juni 2017 (aktualisiert Juli 2018) Als Schülerin oder Schüler der Schule Eggenwil kenne ich die Goldenen Regeln unserer Schule und befolge sie. Im Schulhaus Ich betrete das Schulhaus
MehrRegeln des Zusammenlebens in der Schulgemeinschaft
Regeln des Zusammenlebens in der Schulgemeinschaft Einleitung Gegenseitige Akzeptanz und der Wille zur Zusammenarbeit schließen das Wahrnehmen von Verantwortung und die Beachtung der Verantwortlichkeit
MehrSchul- und Hausordnung
Vorwort Wir alle - tragen eine gemeinsame Verantwortung für erfolgreiches Lernen - achten auf vertrauensvolle Zusammenarbeit, einen freundlichen Umgangston - respektieren das Eigentum anderer - sorgen
MehrHausordnung. An das halten wir uns...
Hausordnung Überall, wo Menschen miteinander zu tun haben, geben sie sich Regeln, die bei Einhaltung ein reibungsloses Zusammenleben ermöglichen. Das gilt erst recht für unsere Schule, an der tagtäglich
MehrRUNDSCHREIBEN. September Schuljahr 2013/2014 Sehr geehrte Eltern!
RUNDSCHREIBEN September 2013 Schuljahr 2013/2014 Sehr geehrte Eltern! Wir freuen uns, dass sich Ihre Tochter/Ihr Sohn für unsere Schule entschieden hat. Ich möchte Sie sehr herzlich zur Zusammenarbeit
MehrBundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Wien Wien, Stubenbastei 6 8
Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Wien 1 1010 Wien, Stubenbastei 6 8 512 78 10 FAX 513 08 17 Konferenzzimmer 512 78 10 DW 17 od. 18 Homepage www.stubenbastei.at HAUSORDNUNG 1. Grundsätzliches Das
MehrVerhaltensvereinbarungen
- 1 - Verhaltensvereinbarungen Die folgenden Verhaltensvereinbarungen sind als Ausdruck einer gemeinsamen Regelung für das Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern
MehrDiese Schulordnung wurde 1994 erörtert und beschlossen überarbeitet 2000 ergänzt und überarbeitet.
SCHULORDNUNG der Waldhufenschule Zotzenbach Jedem Schüler wird die Schulordnung ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme dieser Schulordnung. Die vorliegende
MehrHausordnung (Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserem Haus)
Hausordnung (Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserem Haus) Friedrich-Wilhelm-Herschel-Mittelschule Mittelschulverbund Nürnberg-Süd Hausordnung der Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule Wir
MehrSchul und Hausordnung
Rilke-Realschule Tapachstr. 60 70437 Stuttgart Schul und Hausordnung T O L E R A N T H Ö F L I C H E H R L I C H P Ü N K T L I C H G E R E C H T R espekt voreinander I dentifikation mit der Schule L eistungswillen
MehrHPSZ MONTAFON LEITBILD
HPSZ MONTAFON LEITBILD An unserer Schule sollen sich Schüler, Lehrer und Eltern wohl fühlen. DESHALB haben wir den nötigen Respekt voreinander und achten einander. Wir gehen miteinander behutsam um und
MehrVerhaltensvereinbarungen der VS Pöls Schuljahr 2015/16
Verhaltensvereinbarungen der VS Pöls Schuljahr 2015/16 Wir sind eine Schule, in der wir Wert legen auf ein friedliches und tolerantes Miteinander jede/r Einzelne wertschätzend, freundlich und gerecht behandelt
MehrHausordnung Wie setzen wir das um?
Hausordnung Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und Zusammenlebens. Jeder soll entsprechend seiner Aufgaben, Fähigkeiten und Interessen zu einem vielfältigen und anregenden Schulleben sowie einer einladenden
MehrHausordnung der Staatlichen Realschule Herrsching
Hausordnung der Staatlichen Realschule Herrsching Stand: 20.08.2013 I. Grundsätzliches Verhalten Damit wir unsere Zielsetzungen erreichen, bedarf es einiger grundsätzlicher Übereinkünfte. Ein entspanntes
MehrLudwig Dürr - Schule
Ludwig Dürr - Schule Friedrichshafen Schulordnung Die Schulordnung der Ludwig-Dürr-Schule hat zum Ziel, dass wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen und in Ruhe lernen, lehren und zusammenleben können.
MehrSchulvereinbarung für die Grundschule Gerswalde
Schulvereinbarung für die Grundschule Gerswalde Unser Motto: Miteinander leben - miteinander lernen miteinander Wissen teilen und mehren Unsere Grundschule ist eine sozialverantwortliche Gemeinschaft,
MehrHAUSORDNUNG. porg3 Komensky, Schützengasse 31
HAUSORDNUNG porg3 Komensky, Schützengasse 31 Einleitung Gegenseitige Akzeptanz und der Wille zur Zusammenarbeit schließen das Wahrnehmen von Verantwortung und die Beachtung der Verantwortlichkeit anderer
MehrI. Umgangston und Rücksichtnahme
Überall, wo Menschen zusammenleben, bedarf es bestimmter Verhaltensregeln, die dem Wohle aller dienen, eine angenehme Atmosphäre schaffen und Schaden verhindern. Zur Verwirklichung dieser Ziele wurde diese
MehrParacelsus-Gymnasium-Hohenheim. Leitbild
Leitbild Wir verstehen uns als eine Schulgemeinschaft, für die gegenseitige Wertschätzung und die Freude am gemeinsamen Lernen von zentraler Bedeutung sind. Wir wollen unser Wissen und unsere Fähigkeiten
MehrSchulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen
Schulvertrag Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen den Schülerinnen und Schülern den Lehrkräften und Mitarbeitern den Erziehungsberechtigten Präambel Die Schule ist
MehrHausordnung der Marienschule Fulda
Hausordnung der Marienschule Fulda Marienschule Fulda Hausordnung Seite 2 / 5 I. Allgemeine Regeln 1. Das Leben in der Schule ist getragen von der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten für die Erhaltung
MehrHAUSORDNUNG der Sankt Lioba Schule Bad Nauheim. Durch die Gesamtkonferenz verabschiedeter Stand vom
HAUSORDNUNG der Sankt Lioba Schule Bad Nauheim Durch die Gesamtkonferenz verabschiedeter Stand vom 21.06.2016 Präambel Unsere Schule orientiert sich am christlichen Menschenbild und zielt auf die Entwicklung
MehrHausordnung. Volksschule Sieghartskirchen. Verhaltensvereinbarungen. (in Ergänzung zu SchUG und SchOrgG)
1 Beschlossen: März 2011 Volksschule Sieghartskirchen Hausordnung Verhaltensvereinbarungen (in Ergänzung zu SchUG und SchOrgG) Allgemeines: Alle Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MehrSchüler Eltern Lehrer Erziehungsvereinbarung Verhaltenscodex des Max-Planck-Gymnasiums Groß-Umstadt
Schüler Eltern Lehrer Erziehungsvereinbarung Verhaltenscodex des Max-Planck-Gymnasiums Groß-Umstadt Max-Planck-Gymnasium Diese Erziehungsvereinbarung wurde in einem gemeinsamen Prozess von Vertretern der
MehrSchubert Schule Neustadt SCHULORDNUNG
Schubert Schule Neustadt SCHULORDNUNG Ohne Ordnung kann keine Gemeinschaft erfolgreich arbeiten. Wir als Schulgemeinschaft (Schüler/-innen, Lehrkräfte, Eltern, Schulpersonal) möchten uns immer in unserer
MehrSchul- und Hausordnung am Kollegium Aloisianum
Schul- und Hausordnung am Kollegium Aloisianum (Wenn Personen angesprochen sind, ist die männliche und weibliche Form zu lesen.) Das Kollegium Aloisianum ist eine Allgemeinbildende Höhere Schule, in der
MehrSie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule.
Unsere Hausordnung Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule. I. Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler unserer
MehrHausordnung des BG/BRG 21
Hausordnung des BG/BRG 21 (geschlechtsspezifische Angaben gelten sinngemäß für beide Geschlechter) Unser Schulhaus beherbergt eine große Anzahl von Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrerinnen und Lehrern.
MehrHausordnung der Grundschule Groß Machnow
Unsere Hausordnung soll die Grundlage für einen respektvollen Umgang und ein erfolgreiches Arbeiten sein. Die Grundschule Groß Machnow bietet dir umfangreiche Möglichkeiten, dich frei zu entfalten und
Mehr4 Regeln. für ein faires Miteinander
@WBS Fair 4 Fun 4 Regeln für ein faires Miteinander Wir wünschen uns in unserer Schule ein freundliches und friedliches Miteinander. Hier kommen jeden Tag viele verschiedene Menschen zusammen, die auf
MehrSchul- und Hausordnung Realschule Gerlingen
Schul- und Hausordnung Realschule Gerlingen Wir Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern gestalten unser Schulleben in Wertschätzung und gegenseitigem Respekt für eine erfolgreiche Zukunft. Gemeinsam
MehrSchulordnung der. JONA Schule. Stralsund
Schulordnung Schulordnung der Stralsund Inhalt 1. Leitgedanken... 2 2. Allgemeines... 3 3. Räume... 4 4. Befreiung, Krankmeldung... 5 5. Verstöße... 6 6. Inkrafttreten... 7 Christliche Gemeinschaftsschule
MehrDER BOGEN DER GEMEINSAMKEIT.
DER BOGEN DER GEMEINSAMKEIT. VERHALTENSVEREINBARUNGEN AM GYM OBERSCHÜTZEN * Wir wollen die Ziele unseres Leitbildes in hohem Maße gewährleisten. Das Zusammenleben und -arbeiten soll in einem harmonischen
MehrHausordnung (gültig ab )
Osterlandgymnasium Staatliches Gymnasium Dehmelstraße 19 07546 Gera Telefon: 0365 4390157 Fax: 0365 4390159 E-Mail: gym.gera-gk@schulen-greiz.de Web: www.osterlandgymnasium-gera.de Hausordnung (gültig
MehrDie Schüler betreten das Schulhaus erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn (am Vormittag 7.25 Uhr, 8.15 Uhr, am Nachmittag Uhr, Uhr).
S C H U L E W Ü R E N L O S Schul- und Hausordnung der Schule Würenlos Um das Leben in unserer Schulgemeinschaft angenehm zu gestalten, erlassen Schulpflege, Schulleitung und Lehrerschaft die vorliegende
MehrGrundschule Neetze. Schulregeln
Grundschule Neetze Schulregeln Stand: 2016 Gemeinsam sind wir stark Schulvertrag der Grundschule Neetze Stand: August 2016 Wir wünschen uns alle eine friedliche Atmosphäre zum Lernen und Arbeiten, in der
MehrAn unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann.
Hausordnung Leitgedanken Lernen An unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann. Leben in der Gemeinschaft Eine
MehrSchulordnung. Schule 5647 Oberrüti. Grundsätzliches
Schule 5647 Oberrüti Schulordnung Grundsätzliches Eine Gemeinschaft braucht Regeln. Gemeinsame Abmachungen sollen dazu beitragen, das Zusammenleben zu gestalten und ein optimales Lernumfeld zu schaffen.
MehrVerhaltensvereinbarungen/Hausordnung Gemeinsamer Entwurf der Eltern-Lehrer-SchülerInnen
Verhaltensvereinbarungen/Hausordnung Gemeinsamer Entwurf der Eltern-Lehrer-SchülerInnen Wir, die Schulpartner am BRG Erlgasse, also Lehrerinnen und Lehrer (einschließlich der Schulleitung), Schülerinnen
MehrSchulvertrag. (auszufüllen durch die Eltern/Erziehungsberechtigten)
Schulvertrag zwischen der ggmbh Evangelisches Gymnasium Bad Marienberg, vertreten durch einen Geschäftsführer des Privaten Evangelischen Ganztagsgymnasiums Bad Marienberg (auszufüllen durch die Eltern/Erziehungsberechtigten)
MehrSchulordnung der Grundschule am Tegelschen Ort
Schulordnung der Grundschule am Tegelschen Ort Unsere Schule soll ein Erfahrungs- und Lernort mit einer freundlichen Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und des fairen Umgangs miteinander sein. Um dieses
MehrSchul- und Hausordnung
Schul- und Hausordnung Die Schul- und Hausordnung gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, das sind Schüler/innen, Lehrpersonen, Mitarbeiter/innen für Integration, Direktor/in, Verwaltungspersonal
MehrHausordnung (Stand Jänner 2017)
Hausordnung (Stand Jänner 2017) 0) Präambel Die Schulgemeinschaft des Wiedner Gymnasiums/Sir-Karl-Popper-Schule hat als Grundlage für das Verhalten Leitlinien der Schulpartnerschaft vereinbart. Dieser
MehrSchulordnung der Abt-Knauer Grundschule Weismain
Schulordnung der Abt-Knauer Grundschule Weismain "In unserer Schule nehmen wir uns in unserer Vielfalt an, wie wir sind!" Damit sich ALLE an unserer Schule wohlfühlen können, halten wir uns an folgende
MehrErziehungsvereinbarung
Erziehungsvereinbarung für das Zusammenleben der Schulgemeinschaft an der Paul-Maar-Schule in Ober-Erlenbach, Bad Homburg v.d. Höhe. Wir verstehen die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler
MehrSchul- und Hausordnung Kindergarten und Primarschule Stetten
SCHULE STEH EN Schulleitung Schulhaus Egg 5608 Sterten 056 496 57 88 Schul- und Hausordnung Kindergarten und schule Stetten Gültig ab Schuljahr 2016/17 Lehrpersonen und Hauswart setzen sich dafür ein,
MehrHausordnung. Präambel. 1. Zwischenmenschlicher Umgang:
BUNDESGYMNASIUM BUNDESREALGYMNASIUM MUSIKGYMNASIUM 8020 Graz, Dreihackengasse 11 Tel. 0316/71 22 46 Fax 0316/71 22 46 33 SKZ 601146 E-Mail: schule@3hacken.at Internet: www.3hacken.at Präambel Hausordnung
MehrHausordnung der Sekundarschule Prof. Otto Schmeil
Hausordnung der Sekundarschule Prof. Otto Schmeil Carolin Parche Unser Anliegen: Die Hausordnung ist Grundlage des Zusammenlebens an unserer Schule. Gültig ab: SJ 2012/2013 17. Regelkatalog Bei Verstoß
MehrHausordnung der Grundschule
Hausordnung der Grundschule Grundsätzliches Die Hausordnung wurde von der Schulkonferenz der Regionalen Schule mit Grundschule beschlossen und gilt für alle Bereiche der Grundschule Gingst ab dem Schuljahr
MehrHausordnung des BG und BRG Pichelmayergasse 2
Die Rechte und Pflichten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und auch von Erziehungsberechtigten sind in der Schulordnung 1 definiert. Sie sind verpflichtend und müssen von allen Schulpartnern
MehrHausordnung der Berchenschule Konstanz Stand - Schuljahr 2016/17
Hausordnung der Berchenschule Konstanz Stand - Schuljahr 2016/17 Leitbild: Es ist uns wichtig, dass alle am Schulleben teilhabenden Personen zu einem guten Schulklima beitragen und sich an unserer Schule
MehrSchulordnung Schuljahr 2013/2014
Schulordnung Schuljahr 2013/2014 VORBEMERKUNG Für uns, die Schüler 1, Eltern, Lehrer und alle, die sonst noch in den beiden Schulen arbeiten, sind unsere Schulen ein gemeinsamer Lebensraum, der von uns
Mehr1.4 Bei Fehlen bis zu drei Tagen legen die Schüler der Klassen 5-10 am Tag der Rückkehr in den Unterricht die Entschuldigung dem Klassenlehrer vor.
Schulordnung Vorbemerkung Für uns, die Schüler 1, Eltern, Lehrer und alle, die sonst noch in den beiden Schulen arbeiten, sind unsere Schulen ein gemeinsamer Lebensraum, der von uns allen mitgestaltet
MehrRealschule Weingarten SCHULORDNUNG
Realschule Weingarten SCHULORDNUNG Fassung nach Beratung in der GLK vom 10.11.2011 und in der Schulkonferenz vom 22.11.2011. Ergänzt durch Beschluss der Schulkonferenz v. 25.04.2013: Inhalt Präambel 1
MehrSchulordnung. der. Schule Am Sonnenhang
Schulordnung der Schule Am Sonnenhang Diese Vereinbarungen werden zwischen den Mitgliedern der Schulgemeinschaft der Schule Am Sonnenhang getroffen. Die Schulgemeinschaft besteht aus den Schülerinnen und
MehrErziehungsvereinbarung
, Auf der Steinkaut 1-15, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Erziehungsvereinbarung für das Zusammenleben und Zusammenarbeiten der Schulgemeinschaft am Kaiserin-Friedrich- Gymnasium in Bad Homburg v.d.höhe. Wir,
MehrSchulordnung. Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule. Städtische Sekundarschule Meinerzhagen
Schulordnung Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule Städtische Sekundarschule Meinerzhagen Schulordnung der Städtischen Sekundarschule Meinerzhagen An unserer Schule nehmen wir Rücksicht,
MehrDOK SEK Schulordnung Sekundarschule Seite 1 / 7. Stadtschulen Ergänzt DOK SEK Rev FEE - Consult AG CH
Stadtschulen DOK 4.5.30 SEK Schulordnung Sekundarschule Seite 1 / 7 2008 Ergänzt 2014+2017 Seite 2 / 7 Auf dem Schulweg liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern, auf dem Schulareal bei der Schule. In
MehrSchul- und Hausordnung
Schul- und Hausordnung Burgbergschule Überlingen, Burgbergring 139, 88662 Überlingen Schul- und Hausordnung Unsere Schule versteht sich als Gemeinschaft. Zur Schulgemeinschaft gehören Schüler/-innen, Eltern,
Mehr