Script Finanzierung. Kurzscript zur Vorlesung von Prof. Dr. Stefan Razik

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1 Script Finanzierung Kurzscript zur Vorlesung von Prof. Dr. Stefan Razik

2 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... 3 Tabbellenverzeichnis Begriffliche und inhaltliche Grundlagen Begriff und Ziele der Finanzierung Die Finanzierungsarten im Überblick Eigenfinanzierung von Außen Beteiligungsfinanzierung Subventionsfinanzierung Fremdfinanzierung von Außen: Kreditfinanzierung Begriff der Kreditfinanzierung Bonitätsrating als Basis der Kreditfinanzierung Arten der Kreditfinanzierung Eigenfinanzierung von Innen Selbstfinanzierung Umschichtungsfinanzierung Fremdfinanzierung von Innen: Rückstellungsfinanzierung Finanzierungssurrogate Finanzderivate Mezzanine-Finanzierung Der Begriff der Mezzanine-Finanzierung Die Instrumente der Mezzanine-Finanzierung Optimierung der Finanzierung eines Unternehmens Ziele und Instrumente der Optimierung Finanzierungsregeln und Kapitalstruktur Exkurs: Die Finanzierungsproblematik von mittelständischen Unternehmen

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Alternative Finanzierungsformen... 5 Tabbellenverzeichnis Tabelle 1: Beteiligungsfinanzierung in Abhängigkeit von der Rechtsform

4 1 Begriffliche und inhaltliche Grundlagen 1.1 Begriff und Ziele der Finanzierung Dem Bereich der Finanzierung sind die betrieblichen Vorgänge und Entscheidungen zuzurechnen, die darauf abzielen, dem Unternehmen finanzielle Mittel zuzuführen. Diese Mittel können einerseits zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Wertschöpfung eingesetzt werden. Anderseits dient die Finanzierung zur Durchführung von (finanztechnisch) außerordentlichen Vorgängen, wie z.b. die Gründung eines Unternehmen, die Expansion in neue Märkte etc. Das grundlegende Basisziel der Finanzierung besteht zunächst in der Sicherung der Liquidität. Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel soll sichergestellt werden, dass ein Unternehmen in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Vor diesem Hintergrund wird die Finanzierung häufig auch als das Management von Zahlungsströmen verstanden. Durch die Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts leistet die Finanzierung gleichermaßen einen Beitrag zur Erhaltung der Existenz eines Unternehmens. Ebenso soll die Finanzierung mit ihren Instrumenten die Rentabilität eines Unternehmens steigern helfen. Ebenso sollen Finanzierungsinstrumente die finanzielle Unabhängigkeit eines Unternehmens sichern helfen. 1.2 Die Finanzierungsarten im Überblick Zur Deckung ihres Kapitalbedarfs stehen Unternehmen eine Vielzahl alternativer Finanzierungsquellen zur Verfügung, die sich wie folgt systematisieren lassen. Die möglichen Finanzierungsalternativen lassen sich zunächst nach Herkunft des Kapitals in die Außen- und in die Innenfinanzierung unterscheiden. Bei der Außenfinanzierung wird Unternehmen Kapital aus externen Quellen, vom Kapitalmarkt zugeführt. Die Innenfinanzierung hingegen kennzeichnet die Finanzierung aus eigenen Vermögenswerten, aus eigener Kraft. Weiterhin lassen sich nach der rechtlichen Stellung des Kapitals die Eigen- und die Fremdfinanzierung differenzieren. Das Eigenkapital ist das Kapital, das ein Unternehmen entweder von seinen Eigentümern bzw. Anteilseigner zu Verfügung gestellt und / oder durch thesaurierte Gewinne vermehrt wird. Es weist die folgenden Eigenschaften auf: Es ist voll haftendes Kapital, d.h., die Einlagen der Anteilseigner stehen im Falle einer Insolvenz diesen nicht mehr zur Disposition, sondern werden zur Befriedigung von Gläubigerrechten verwendet. Eigenkapitalkapital steht dem Unternehmen dauerhaft zur freien Verfügung, es muss nicht zurückgezahlt werden. Die Anteilseigner haben auf ihre Einlage keinen Anspruch auf eine laufende Verzinsung, sondern erhalten je nach Höhe der Anteile eine Beteiligung am Gewinn oder am Verlust des Unternehmens. Mit dem Halten von Unternehmensanteilen ist wiederum für die Anteilseigner ein Mitspracherecht in unterschiedlichen Unternehmensgremien (Gesellschafter-, Aktionärsversammlung, Aufsichtsrat, Beirat etc.) und somit eine Einflussmöglichkeit auf den unternehmerischen Entscheidungsprozess verbunden. 4

5 Für Eigenkapital müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Anstatt einer Bonitätsprüfung findet eine sogenannte Due Diligence statt Die Kosten für Eigenkapital sind in der Regel kalkulatorisch und somit bilanziell nicht von Relevanz Fremdkapitel hingegen, steht dem Unternehmen nur für eine zeitlich befristet Spanne zur Verfügung, d.h., es muss zurückgezahlt werden. Die weiteren Eigenschaften sind: Fremdkapital haftet nicht im Insolvenzfall, d.h., die Ansprüche der Gläubiger werden vorrangig bedient Gläubiger haben keine Eigentumsrechte, daher auch keine Mitspracherechte und keinen Anspruch auf Gewinn- bzw. Verlustanteile, wohl aber Anspruch auf eine Verzinsung des überlassenen Kapitals Die Kosten für Fremdkapital (FK-Zinsen) mindern den Bilanz- und den Steuerbilanzgewinn eines Unternehmen. Für Fremdkapital müssen in der Regel Sicherheiten gestellt werden. Weiterhin wird die Bonität geprüft Werden die oben genannten vier Kriterien miteinander kombiniert, so ergeben sich die folgenden alternativen Möglichkeiten der Finanzierung, die im weiteren Verkauf näher betrachtet werden sollen: Außenfinanzierung Beteiligungsfinanzierung Subventionsfinanzierung Innenfinanzierung Selbstfinanzierung Umschichtungsfinanzierung Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung Kreditfinanzierung Finanzierung aus Rückstellungen Abbildung 1: Alternative Finanzierungsformen 5

6 2 Eigenfinanzierung von Außen 2.1 Beteiligungsfinanzierung Bei der Beteiligungsfinanzierung erhält ein Unternehmen Eigenkapitel durch a) die Bar- und Sacheinlagen der Eigentümer / Anteilseigner im Rahmen der Gründung b) eine Kapitalerhöhung, bspw. durch die Aufnahme neuer Gesellschafter, Erhöhung der Einlagen der Altgesellschafter etc. a) Beteiligungsfinanzierung in Form von Bar- und Sacheinlagen im Rahmen der Gründung Die Keimzelle der Beteiligungsfinanzierung stellen zunächst die Mittel dar, die von den Eigentümern eines Unternehmens, bei dessen Gründung eingebracht werden. Hierbei kann es sich sowohl um finanzielle Mittel als auch um Sachmittel, wie etwa Büroeinrichtungen, Maschinen etc., handeln. Die Art und Ausgestaltung dieser Form der Beteiligungsfinanzierung hängt sehr stark von der gewählten Rechtsform des Unternehmens ab. So gibt es bspw. bei der Gründung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften keine besonderen rechtlichen Vorschriften für die Höhe des Eigenkapitals. Bei Kapitalgesellschaften, wie etwa der GmbH und der AG, müssen die Gründer ein entsprechendes Mindest-Eigenkapitel aufbringen. Ebenso unterscheiden sich je nach Rechtsform, die spezifische Bezeichnung der jeweiligen Eigenkapitalanteile, der Umfang der Mitspracherechte sowie der Gewinn- und Verlustbeteiligung. Einen Überblick hierzu gibt Tabelle 1. 6

7 Bezeichnung Kapitalgeber Bezeichnung Eigenkapitals der des Einzelunternehmen OHG KG GmbH AG Unternehmer Gesellschafter Komplementär, Gesellschafter Aktionäre Kommanditist Einlagenkapital Kapitaleinlage Komplementär- Kapitaleinlage Stammkapital Grundkapital Kommanditeinlage Mindestkapital nicht erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich Mitsprache, Ausübung alleinige Eigentumsrechtgung Alleinvertretungsberechti- Alleinvertretungsberechtigung Bestimmung der Geschäftsführer, Stimmrecht in der der Eigen- tumsrechte der Gesellschafter, Gesellschafterversammlung der Komplementäre, Gesellschafterversammlung Mitsprache in der Gesellschafterversammlung Hauptversammlung, Wahl des Aufsichtsrates Erfolgsbeteiligung keine besonderen Vorschriften 4% auf die Einlage, 4% auf die Einlage, Rest nach Höhe der Einlage auf Nach dem Anteil Rest nach Köpfen im angemessenen Verhältnis das Stammkapital am Grundkapital Beschaffung von Erhöhung des Einlagekapitals, Erhöhung der Kapitaleinlage Erhöhung der Komplementär- Erhöhung des Stammkapi- Ordentliche, ge- neuem Eigenkapital der Altgesellschafter, Kapitaleinlage, Kommanditeinlatals durch Altgesellschafnehmigte, bedingte Aufnahme von Gesellschafterschafter Aufnahme neuer Gesellgter, Kapitalerhöhung Aufnahme neuer Komplementä- re, Kommanditisten Aufnahme neuer Gesellschafter Tabelle 1: Beteiligungsfinanzierung in Abhängigkeit von der Rechtsform 7

8 b) Kapitalerhöhung Das einem Unternehmen bei der Gründung zugeführte Eigenkapital ist nicht unerschöpflich. Zum einem wird insbesondere in der Aufbauphase eines Unternehmen das Eigenkapital durch Verluste gemindert. Nicht ausreichendes Eigenkapital ist zum anderen ein häufiger Engpass bei der Initiierung von Wachstumsstrategien. Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit deutlich, einem Unternehmen neues Eigenkapital zuzuführen. Die Erhöhung des Eigenkapitals kann dabei auf unterschiedliche Arten erfolgen und ist wiederum sehr stark von der gewählten Rechtsform abhängig, wie Tabelle 1 illustriert. Im weiteren Verlauf soll die Beschaffung von neuem Eigenkapital am Beispiel der AG und der GmbH erläutert werden. b1) Kapitalerhöhung am Beispiel der Aktiengesellschaft Bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft handelt es sich um ein emissionsfähiges Unternehmen. D.h., die Eigenkapitalanteile in Form von Aktien sind i.d.r. auf den Kapitalmarkt (Börse) frei handelbar. Die Erhöhung des Stammkapitals einer börsennotierten Aktiengesellschaft kann durch unterschiedliche Formen erfolgen: Ordentliche Kapitalerhöhung Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung wird der AG durch den Verkauf junger Aktien auf dem Kapitalmarkt neues Eigenkapital zugeführt. Üblicherweise liegt der Bezugskurs der jungen Aktien über dem Nennwert. Bilanztechnisch betrachtet, führt die ordentliche Kapitalerhöhung daher zu einer Erhöhung des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklage. Der Bezugskurs (Ausgabekurs / Emissionskurs) der jungen Aktien wird von den Organen der AG festgelegt, wobei vielfältige Parameter (gezeichnetes Kapital, offene / stille Rücklagen, gegenwärtiger Börsenkurs etc.) als Entscheidungsgrundlage dienen. Aus der Sicht der Altaktionäre wird die Ausgabe frischer Aktien häufig negativ betrachtet, da dieser Vorgang zu einer Verwässerung ihrer Anteilen führt. Als Ausgleich hierfür wird den Aktionären ein so genanntes Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsrecht sichert den Altaktionären, entsprechend dem bisherigen Anteil am Grundkapital, den Erwerb junger Aktien zu. Die ordentliche Kapitalerhöhung bedarf der Zustimmung einer 3/4 Mehrheit des anwesenden Aktienkapitals der Hauptversammlung und einer Eintragung ins Handelsregister. Das Bezugsrecht der Aktionäre, ist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Genehmigte Kapitalerhöhung Während bei der oben erläuterten ordentlichen Kapitalerhöhung keine Obergrenze besteht, handelt es sich bei der genehmigten Kapitelerhöhung um eine Ermächtigung des Vorstandes, das Grundkapital lediglich um einen bestimmten Nennbetrag (das genehmigte Kapital) durch Ausgabe junger Aktien zu erhöhen. Dafür hat die genehmigte Kapitalerhöhung eine größere Dispositionsfreiheit gegenüber der ordentlichen Kapitalerhöhung, da die Ausgaben junger Aktien innerhalb eine Frist von 5 Jahren vorgenommen werden muss. Ansonsten gelten der genehmigten Kapitalerhöhung die gleichen Formalien wie bei der genehmigten Kapitalerhöhung. 8

9 Bedingte Kapitalerhöhung Bei der bedingten Kapitalerhöhung handelt es sich um eine Sonderform der Kapitalerhöhung. Bei Eintritt bestimmter Bedingungen / Ereignisse wird Vorstand ermächtigt, neue Aktien auszugeben. Wie z.b. bei Fusionen oder Wandelanleihen. Der Nennbetrag des bedingten Kapitals ist limitiert auf die Hälfte des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhanden ist. Eine weitere Variante ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Diese wird hier jedoch nicht weiter vertieft, da durch die Umwandlung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital kein Liquiditätszufluss stattfindet. Potenzielle Käufer (Aktionäre) die jungen Aktien können auf der einen Seite Fonds, Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Unternehmen sowie auf der anderen Seite Privatpersonen sein. b2) Kapitalerhöhung am Beispiel der GmbH Im Gegensatz zur Aktie sind GmbH-Anteile wenig fungibel, da für sie kein organisierter Kapitalmarkt zur Verfügung steht. Daher unterscheiden sich die Möglichkeiten der Kapitalerhöhung der GmbH von der AG: Bei der GmbH kann neues Eigenkapital zunächst durch die Erhöhung des Stammkapitals durch die Altgesellschafter durchgeführt werden. Häufig wird in den Gesellschafterverträgen auch eine so genannte Nachschusspflicht verankert. In der Regel sind aber die finanziellen Mittel der Gesellschafter sowie die Anzahl der Gesellschafter als limitiert zu bezeichnen, sodass bei einer Kapitalerhöhung auch über die Aufnahme neuer Gesellschafter nachgedacht werden muss. Hierdurch wird der GmbH Beteiligungskapital bzw. Private Equity zur Verfügung gestellt. Hierunter sind Eigenkapitel bzw. eigenkapitalähnliche Mittel zu verstehen, die als direkte oder stille Beteiligung außerhalb des organisierten Kapitalmarktes eingebracht werden. Richtet sich die Beteiligung vorwiegend an junge, innovative Unternehmen, so wird hierfür i.d.r. der Begriff des Venture Capital verwendet. Wie bereits oben kurz angeführt, steht der GmbH im Gegensatz zur AG kein organisierter Kapitalmarkt zur Verfügung. Sie ist nicht-emmissionsfähig. Die Ansprache neuer Gesellschafter gestaltet sich daher weitaus schwieriger. 1 Dieses können auf der einen Seite Finanzinvestoren sein; wie z.b. Kapitalbeteiligungsgesellschaften bzw. Private Equity Gesellschaften, die durch eine intensive Betreuung versuchen, eine Wertsteigerung ihrer Anteile zu realisieren. Auf der anderen Seite kann Beteiligungskapital durch andere Unternehmen, Business Angels (strategische Investoren) zur Verfügung gestellt werden. 1 Dies gilt ebenso für die kleine AG. 9

10 2.2 Subventionsfinanzierung In der BR Deutschland hat sich eine sehr gut strukturierte Förderlandschaft für Unternehmen etabliert. Auf der Ebene der EU, des Bundes, der Länder, Städte und Kommunen gibt es Vielzahl an Beratungs- und Betreuungskonzepten, finanziellen Förderhilfen, wie die z.b. für Förderung von Industrieansiedlungen, Unternehmensgründungen, Technologien etc.. Bei einer nicht unerheblichen Zahl dieser Maßnahmen handelt es sich um Zuschüsse bzw. Subventionen. D.h., die finanziellen Mittel müssen entweder gar nicht oder nur zum Teil zurückgezahlt werden. Vor dem Hintergrund lässt sich die Finanzierung von unternehmerischen Aktivitäten über Subventionen, der Eigenfinanzierung von Außen zurechnen. Außenfinanzierung aus dem Grund, da dem Unternehmen Finanzmittel vom Kapitalmarkt zufließen. Der Charakter der Eigenfinanzierung wird dadurch begründet, dass die nicht-rückzahlbaren Subventionen das Eigenkapital erhöhen bzw. nicht mindern. 10

11 3 Fremdfinanzierung von Außen: Kreditfinanzierung 3.1 Begriff der Kreditfinanzierung Eine Kreditfinanzierung liegt dann vor, wenn einem Unternehmen von außen Kapital von Gläubigern, wie z.b. von Banken, Lieferanten, Kunden etc., zugeführt. Diese erwerben im Gegensatz zur Beteiligungsfinanzierung keinerlei Eigentumsrechte. Jedoch steht das Fremdkapital nur befristet zur Verfügung, es muss auf der Basis vereinbarter Tilgungsmodalitäten zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden. 3.2 Bonitätsrating als Basis der Kreditfinanzierung Grundlegende Voraussetzung für die Kreditvergabe ist die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers und das Vorhandensein von Kreditsicherheiten. Die Basis der Kreditfinanzierung besteht in einer vorherigen Bonitäts- bzw. Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Bonitätsprüfung hat zur Aufgabe, das Kreditausfallrisiko durch Überprüfung der Vermögensverhältnisse, der Ertragslage eines Unternehmens, des persönlichen Leumunds, der Kreditsicherheiten etc. zu bestimmen. D.h., es geht um die Frage, wie groß die Gefahr ist, dass ein gewährter oder ein zu gewährender Kredit verloren gehen kann. Im Bereich der Bonitätsprüfung ist es insbesondere in der jüngeren Vergangenheit zu erheblichen strukturellen Veränderungen in Richtung eines Kredit-Ratings gekommen (Stichwort Basel II). Die frühe Kunst der Kreditvergabe nach mehr oder weniger objektiven Kriterien ist einem betriebswirtschaftlich rationalen, standardisierten Ratingprozess gewichen. Dieser soll das spezifische Kreditausfallrisiko anhand eines Kriterienkataloges in unterschiedlichen Klassen bemessen. Zwar stellen die Vermögenslage und die Ertragskraft eines Unternehmens sowie das Vorhandensein von Sicherheiten weiterhin bedeutsame Kriterien der Kreditwürdigkeitsprüfung dar, ergänzend hierzu soll jedoch auch die allgemeine Performance und Struktur eines Unternehmens Gegenstand der Bewertung sein. So wird bspw. die Kapitalbindung im Lager oder die Effizienz des Controllingsystems geprüft. Zwar lassen sich die Folgen dieses neuen Procederes noch nicht im Detail abschätzen, doch kann davon ausgegangen werden, dass sich die Anforderungen, die eine Kreditvergabe geknüpft werden, noch mehr verschärfen werden. Ebenso ist mit einer Erhöhung der Kreditkosten zu rechnen. Ein weiterer bedeutsamer Baustein im Rahmen des Kredit-Ratings ist die Prüfung der Kreditsicherheiten. In der Regel sind bei der Kreditaufnahme vom Schuldner Sicherheiten zu stellen. Hierbei kann es sich auf der einen Seite um Vermögensgegenstände, wie etwa Grundstücke, Gebäude etc., und auf der anderen Seite um Rechte, Patente, Forderungen etc. handeln, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Verwertung, Verkauf, Versteigerung, Inanspruchnahme die Rückzahlung des Kredites gewährleisten sollen. So ist bspw. die Sicherungsübereignung von kreditfinanzierten Maschinen an den Kreditgeber gängige Praxis. 11

12 3.3 Arten der Kreditfinanzierung Es lassen sich unterschiedliche Arten der Kreditfinanzierung unterscheiden, wie z.b. nach Herkunft der Kreditgeber (Bankkredit, Lieferantenkredit) oder nach der Fristigkeit des Kredites (kurz-, mittel-, langfristige Kredite). Letzteres Kriterium sollen im weiteren Verlauf im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen. a) Kurz- und mittelfristige Kredite Unter den kurz- und mittelfristigen Krediten lassen sich die folgenden Instrumente der Fremdfinanzierung zusammenfassen: Kundenanzahlung Die Kundenanzahlung als Kredit entsteht durch finanzielle Vorleistungen des Kunden, d.h., der Kunde leistet (Teil-) Zahlungen, bevor die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung erfolgt. Üblicherweise kommt es zu Kundenanzahlungen bei Aufträgen bzw. Projekten, die sich die über einen längeren Zeitraum erstrecken, wie z.b. im Baugewerbe, Schiff-, Flugzeugbau etc. Der besondere Vorteil der Kundenanzahlung für den Kreditnehmer besteht darin, dass diese zinslos zur Verfügung steht und einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Liquidität leistet. Lieferantenkredit Der Lieferantenkredit entsteht im Gegensatz zur Kundenanzahlung nicht durch die Vergabe von Kapital, sondern durch die Gewährung / Inanspruchnahme von Zahlungszielen. Es handelt sich beim Lieferantenkredit um einen so genannten passiven Kredit, der durch Verzögerung der Zahlungen der Unternehmen an Lieferanten geschaffen wird. Aus Sicht der Lieferanten stellt die Gewährung von Zahlungszielen ein Mittel zur Verkaufsförderung dar. Als Sicherheit dient dem Lieferanten der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware. Für den Kreditnehmer ist der Lieferantenkredit dahingehend von Vorteil, dass die Bewilligung ohne große Formalitäten und umfassende Kreditprüfung erfolgt. Demgegenüber stehen die hohen Opportunitätskosten des Lieferantenkredites. Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit ist ein kurzfristiger, individuell ausgehandelter Bankkredit, den der Kreditnehmer bis zu einem bestimmten Limit in Anspruch nehmen kann. Der Kontokorrentkredit dient im Allgemeinen zur flexiblen Finanzierung von Spitzenbelastungen, wie z.b. Lohnzahlungen, Steuernachzahlungen, oder zum flexiblen Ausgleich von Umsatzschwankungen. Er ist als eine Art Goldstandard der kurzfristigen Kreditfinanzierung zu betrachten. Die Kosten für einen Kontokorrentkredit sind jedoch tendenzieller höher als wie die Kosten für einen Kredit mit fester Laufzeit. Avalkredit Beim Avalkredit, auch Bürgschaftskredit genannt, erfolgt kein Auszahlung von Kreditmitteln. Vielmehr übernimmt ein Kreditinstitut eine Bürgschaft für ihren Kunden, 12

13 dass dieser bei Dritten, einen Kredit aufnehmen kann. Eine große Rolle spielen Avalkredite im Auslandsgeschäft oder im Umgang von Behörden (Zoll, Finanzamt) Wechselkredit Allgemein betrachtet ist ein Wechsel eine Zahlungsanweisung oder ein Zahlungsversprechen eines Austellers in gesetzlich vorgeschriebener Form. Wechsel dienen in der Regel der Finanzierung von Warenkäufen (Handels- oder Warenwechsel), aber auch von Finanzgeschäften (Finanzwechsel). Die gängigste Form des Wechsels ist der sogenannte gezogene Wechsel, dem eine Zahlungsanweisung des Ausstellerns zugrundeliegt. Im Falle eines Warenwechsel bedeutet dies konkret, das Verkäufer einer Ware den Wechsel im Einvernehmen mit dem Käufer (Bezogenen) auf dessen Namen ausstellt. Durch den sogenannten Akzept erkennt der Käufer seine Schuld an und verpflichtet sich zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Aus dieser Perspektive betrachtet, ist der Warenwechsel als eine Art Lieferantenkredit anzusehen. Der sogenannte Solawelchsel (eigener Wechsel) ist hingegen ein Zahlungsversprechen, d.h. der Aussteller ist gleichzeitig der Schuldner. Diskontkredit Wenn ein Wechsel gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgestellt wurde (sogenannte Wechselstrenge), so kann er als Zahlungs- und Kreditmittel eingesetzt werden. Beim Diskontkredit verkauft der Wechselinhaber der noch nicht fälligen Wechsel unter Abzug von Zinsen an ein Kreditinstitut. Dieses gewährt dem Verkäufer für die Zeit vom Ankaufstag bis zur Fälligkeit einen Kredit. Akzeptkredit Der Akzeptkredit ist eine Kreditleihe, bei ein Kreditinstitut für einen Kunden Wechsel akzeptiert, d.h. die Wechsel werden vom Austeller nicht auf den Kunden sondern auf seine Bank bezogen. Bedingung ist jedoch, dass der Kunde den Wechsel vor Fälligkeit begleicht. Eine typische Form des Akzeptkredit ist der sogenannte Rembourskredit, bei dem die Bank des Importeurs (Schuldner) eines Wechsel des Exporteurs (Aussteller) akzeptiert. Lombardkredit Der Lombardkredit kennzeichnet eine spezielle Kreditform mit fester Laufzeit und Höhe, der durch Verpfändung beweglicher Sache und Rechte abgesichert wird. Je nach Art der Sicherheiten lassen sich die folgenden Varianten unterscheiden: Edelmetalllombard Effektenlombard Wechsellombard Warenlombard 13

14 b) Langfristige Kredite Längerfristig stehen einem Unternehmen ebenfalls eine Vielzahl an Finanzierungsalternativen zur Verfügung, die sich nach ihrem rechtlichen Status in verbriefte und unverbriefte Kredite unterscheiden lassen. Kredite sind verbrieft, wenn sie durch handelbare Wertpapiere begründet werden, wie z.b. bei Anleihen. Unverbriefte Kredite basieren hingegen auf Darlehensverträgen bzw. Schuldscheinen, die lediglich als Beweisurkunden dienen und nicht an der Börse handelbar sind. (Unverbrieftes) Bankdarlehen Bei einem langfristigen Bankdarlehen werden von einer Bank bzw. Sparkasse einem Unternehmen finanzielle Mittel außerhalb der Börse zur Verfügung gestellt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt, unter Berücksichtigung einer entsprechenden Verzinsung zurückzuzahlen sind. Das Bankdarlehen gehört zu der am meisten verbreiteten Variante der langfristigen Kreditfinanzierung und kann sowohl für die Vornahme von Investitionen in Maschinen, Anlagen etc. als auch für den Kauf von Grundstücken und Gebäuden eingesetzt werden. In Bezug auf die Art und Weise der Zinszahlungen und Tilgungen lassen sich weiterhin das Annuitätendarlehen (Kapitaldienst in gleich bleibenden Raten), das Abzahlungsdarlehen (Tilgungen in gleich bleibenden Raten / zu Anfang hohe, im Zeitverlauf abnehmende Zinszahlungen) sowie das Festdarlehen (konstante Zinszahlungen / Tilgung am Ende der Laufzeit) unterscheiden. (Unverbrieftes) Schuldscheindarlehen Eine besondere Form des Darlehens steht überwiegend großen Unternehmen mit herausragender Bonität in Form des so genannten Schuldscheindarlehens zur Verfügung. Das Schuldscheindarlehen ist ein Großkredit, der auf Basis einer besonderen Urkunde (dem Schuldschein) außerhalb der Börse hinterlegt wird. Kapitalgeber des Schuldscheindarlehens sind so genannte Kapitalsammelbecken (insbesondere Versicherungen, Bausparkassen, Rentenkassen, aber auch Banken, private Anleger etc.). Kreditnehmer und Kreditgeber kommen beim Schuldscheindarlehen entweder direkt zueinander oder durch Einschaltung von Vermitteln (Banken, Finanzmaklern). Anleihen, Obligation, Schuldverschreibung Im Gegensatz zu den oben genannten Varianten handelt es sich bei der Anleihe (synonym auch Obligation, Schuldverschreibung) um ein längerfristiges Darlehen, dass über die Börse von emmissionsfähigen Unternehmen aufgenommen wird. Die gesamte Darlehenssumme wird hierbei durch die eine Stückelung von Teilschuldverschreibungen von einer Vielzahl an Darlehensgebern aufgenommen. Hierdurch werden im Gegensatz zur Aktie keine Eigentümer- sondern Gläubigerrechte begründet. Weiterhin sind die einzelnen Gläubigerpapiere an der Börse handelbar. Die Grundform der Anleihe sieht innerhalb einer festegelegten Laufzeit regelmäßige Zinszahlungen und eine Tilgung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor. Die Effektiverzinsung orientierte sich neben der Nominalverzinsung an der Gestaltung von Ausgabekurs Rückzahlungsbetrag). Ausgehend von dieser Grundform sind unterschiedliche Variationen möglich: 14

15 Zerobonds Zerobonds oder sogenannte Null-Kupon-Anleihen sind Anleihen ohne laufende Verzinsung. Die Zinszahlung erfolgt erst zum festgelegten Rückzahlungstermin und errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Rückzahlungs- und den Emissionskurs. Floating Rate Notes Dieser Begriff kennzeichnet eine variabel verzinsliche Anleihe, die sich mit einer Laufzeit von 1-12 Monaten an internationalen Leitzinssätzen orientiert. Wie z.b. Euro-Libor oder Euribor. Doppelwährungsanleihen Eine Doppelwährungsanleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier, dass in einer Währung emittiert wird. In der gleichen Währung werden auch die Zinszahlungen geleistet. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt jedoch in einer anderen Währung. Commercial Paper Commercial Paper sind Inhaberschuldverschreibungen ohne laufende Zinszahlungen mit einer Laufzeit zwischen 7 Tagen und zwei Jahren. Sie dienen als kurzfristiges Finanzierungsinstrument und werden als Privat Placement als dem Geldmarkt plaziert. Euronotes Euronotes sind festverzinsliche Anleihen, die am Euromarkt plaziert werden. Sie haben eine Laufzeit zwischen 30 Tagen und 6 Monaten. 15

16 4 Eigenfinanzierung von Innen 4.1 Selbstfinanzierung Im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung von innen ist zunächst die Selbstfinanzierung hervorzuheben, die sich wiederum in die offene und in die stille Selbstfinanzierung differenzieren lässt. Die offene Selbstfinanzierung kennzeichnet die Finanzierung durch Einbehaltung bzw. Thesaurierung von Gewinnen, die offen in der Bilanz bzw. GuV ausgewiesen werden. Folglich ist es Grundvoraussetzung der Selbstfinanzierung, dass zunächst Umsätze vom Markt her realisiert werden, dass aus dem Umsatzprozess Gewinne erzielt werden, d.h. die Preise über den Kosten liegen, und dass zusätzlich die Gewinne nach dem Willen der Gesellschafter nach Besteuerung im Unternehmen verbleiben. Bei der Variante der stillen Selbstfinanzierung erfolgt die Finanzierung durch stille, nicht in der Bilanz ausgewiesene Gewinne bzw. Reserven. Dies können bspw. durch die Unterbewertung von Aktiva, Überbewertung von Passiva aufgebaut werden. Dem Finanzierungseffekt der stillen Selbstfinanzierung liegt i.d.r. zunächst in einer Minderung des zu versteuernden Gewinns und somit in einer (temporären) Steuerersparnis und Liquiditätsentlastung. Ein weiterer Finanzierungseffekt kann sich bei der Auflösung von stillen Reserven, bspw. durch den Verkauf von bisher unterbewerteten Vermögensgegenständen, ergeben. Hierbei sind aber steuerliche Tatbestände zu beachten. 4.2 Umschichtungsfinanzierung Bei der Umschichtungsfinanzierung erfolgt die Finanzierung durch die Umschichtung von Vermögensgegenständen. Hierunter lassen sich Instrumente wie Finanzierung aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen und Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten subsumieren. Bei der erstgenannten Variante werden nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände veräußert. Ähnlich wie bei der Selbstfinanzierung besteht die Prämisse der Finanzierung aus Abschreibungen wiederum in der Existenz eines Kapitalrückflusses vom Markt. Die den Wertverzehr widerspiegelnden Abschreibungen gehen als Kostenfaktor in die Preiskalkulation ein und fließen bei kostendeckenden Preisen über die Umsätze wieder zurück. Bis zur Tätigung der Ersatzbeschaffung stehen diese Mittel zur freien Disposition (Kapitalfreisetzungseffekt). 16

17 5 Fremdfinanzierung von Innen: Rückstellungsfinanzierung Eine Fremdkapitalfinanzierung ist auch von innen, aus Rückstellungen möglich. Rückstellung sind aus bilanztechnischer Sicht Aufwendungen, die bis zum einen bestimmtem Zeitpunkt in ihrer Höhe und Fälligkeit noch ungewiss sind. Rückstellungen können bspw. für drohende Verluste aber auch für zukünftige finanzielle Verpflichtungen, wie etwa Pensionszahlungen, gebildet werden. Der Finanzierungseffekt besteht darin, dass Rückstellungen als Aufwand den Gewinn mindern, jedoch noch keine Auszahlungen erfolgen und die Mittel so zur freien Disposition stehen. Der Finanzierungseffekt aus Rückstellung ist um so größer, je höher der Rückstellungsbetrag und je größer die Bilanzsumme sind. Zum anderen können die Rückstellungen auch Bestandteil der Absatzpreise sein und werden ähnlich wie bei den Abschreibungen über den Markt verdient. 17

18 6 Finanzierungssurrogate Unter dem Begriff Finanzierungssurrogate werden alle Finanzierungsinstrumente zusammengefasst, die die Liquiditätssituation eines Unternehmens schonen bzw. verbessern, ohne dass Eigen- und/oder Fremdkapital von außen bzw. innen zugeführt wird. Sie sind daher als Finanzierungsersatz anzusehen. Zu den wesentlichen Instrumenten lassen sich in diesem Zusammenhang Leasing, Factoring, Asset Backed Securities, Fortfaiting etc. nennen. Die beiden erstgenannten sollen im weiteren Verlauf im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen: Leasing Beim Leasing werden Gegenstände des Anlagevermögens (BGA, Grundstücke, Gebäude etc.) nicht gekauft, sondern gegen Entgelt auf Zeit gemietet. Die Leasing- Objekte verbleiben im Eigentum des Leasing-Gebers, i.d.r eine Leasing- Gesellschaft. Es werden zwei Arten des Leasings unterschieden. Zum einen das operate Leasing, auch unechtes Leasing genannt. Hierbei handelt es sich vereinfacht betrachtet um klassische Mietverträge, wo ein Wirtschaftsgut kurzfristig bzw. mit jederzeitiger Kündigungsfrist angemietet wird. 2 Zum anderen ist das so genannte Finance- Leasing (echtes Leasing) zu nennen, welches im Mittelpunkt der weiteren Betrachtungen steht. Beim Finance-Leasing handelt es sich im einen Leasing mit mittel- oder langfristigen Laufzeiten, wobei der Vertrag innerhalb der Grundlaufzeit nicht gekündigt werden kann. Der Leasing-Nehmer braucht den vollen Kaufpreis eines Gutes nicht über eigene Mittel oder durch die Aufnahme von Krediten darstellen, sondern zahlt anstatt dessen während der Nutzungsdauer eine monatliche Leasingrate. Diese kann idealweise aus den durch das Leasing-Gut erzielten Erträgen bzw. Einzahlungen bestritten werden. Nach Ablauf der Grundmietzeit wird das Wirtschaftsgut an den Leasing-Geber zurückgegeben, ggf. bestehen Kaufoptionen. Steuerlich stellen die Leasing-Raten i.d.r. Betriebsausgaben dar und können daher von der Bemessungsgrundlage abgesetzt werden. Weiterhin kann der Leasing-Nehmer von der Kompetenz und dem Know-how des Leasing-Gebers bei der Investitionsplanung sowie von dessen günstigen Beschaffungsmöglichkeiten profitieren. Der Nachteil von Leasingverträgen besteht in den teilweisen hohen Leasingraten, die in ihrer Summe den Kaufpreis übersteigen können. Die Vorteilhaftigkeit eines Leasing kann nur ein Einzelfällen entschieden werden. Relevante Entscheidungsgrößen bspw. im Vergleich zur Fremdkapitalfinanzierung sind. Leasingraten, Abschreibungen, Tilgungsraten, Annuitäten, Fremdkapitalzinsen, Kreditnebenkosten, steuerliche Belastung, sonstige Gebühren und Kosten etc. Factoring Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen so genannten Factor. Dies ist in der Regel eine spezialisierte Finanzierungsgesellschaft oder ein Kreditinstitut. Als Arten des Factorings lassen sich das so genannte echte Factoring und das so genannte unechte Factoring unterscheiden. Beim echten Factoring kauft der Factor die Forderungen eines Unternehmens 2 Das operate Leasing wird im weiteren Verlauf nicht betrachtet. 18

19 auf, wobei in der Regel eine so genannte Factoring-Gebühr fällig wird. Gleichzeitig trägt der Factor beim echten Factoring das volle Risiko eines Forderungsausfalls. Beim unechten Factoring hingegen, verbleibt das Risiko eines Forderungsausfalls beim Factoring-Kunden. Die wesentlichen Vorteile des Factorings liegen in der Sicherstellung bzw. Verbesserung der Liquidität und in der Möglichkeit der Übertragung von Forderungsausfallrisiken. Weiterhin kann der Factoring-Kunde von typischen Serviceleistungen des Factors, wie etwa Übernahme des Inkasso- und Mahnwesens, Führung der Debitoren-Buchhaltung, Rechnungsfakturierung etc., profitieren. Demgegenüber können relativ hohe Factoring-Gebühren stehen. Asset Backed Securities (ABS) Bei der klassischen Fremdkapitalfinanzierung werden Unternehmen von Banken und Sparkassen Kredite auf der Basis von Sicherheiten und einer umfangreichen Bonitätsprüfung gewährt. Trotz dieses Vorgehens trägt der Kreditgeber trägt immer ein gewisses Ausfallrisiko. Eine verbesserte Verteilung und Begrenzung der Risiken kann darin bestehen, dass nicht-liquide Vermögensgegenstände (Assets) des kreditsuchenden Unternehmens 3 über die Bank an sogenannte Finanzierungsvehikel verkauft werden. Diese sogenannten Finanzierungsvehikel refinanzieren sich, indem ihrer seits Wertpapiere am Kapitalmarkt plaziert. Einfach formuliert werden bei der ABS- Finanzierung bisher nicht-liquide Vermögensgegenstände und handelbare Wertpapiere umgewandelt. 3 Diese dienen als Sicherheiten, wie z.b. Forderungen. 19

20 7 Finanzderivate Finanzderivate sind spezifische Finanzierungsinstrumente, die von originären Finanztransaktionen auf dem Kapitalmarkt abgeleitet werden. In Regel sind derivative Finanzierungsinstrumente mit Termingeschäften gleichzusetzen. Bei einem Termingeschäft fallen Vertragabschluß und Vertragserfüllung zeitlich auseinander. So kann bspw. bei einem Aktienkauf der Preis gegenwärtig vereinbart, Lieferung und Bezahlung jedoch in die Zukunft verlagert werden. Im Gegensatz hierzu ist bei den üblichen Kassageschäften Lieferung und Leistung innerhalb weniger Tage nach dem Vertragsabschluß üblich. Die Motive von Termingeschäften sind sehr vielfältig. Zum einen werden Termingeschäfte zur Absicherung gegenüber Preisschwankungen getätigt (sogenanntes Hedging). Zum anderen dienen Termingeschäfte der Erzielung von Spekulationsgewinnen, um von steigenden bzw. fallenden Preise zu profitieren. Last but not least werden Termingeschäfte aus dem Grund realisiert, Preisunterschiede zwischen Kasse- und Termingeschäften auszunutzen (Arbitrage) Zum besseren Verständnis der unterschiedlichen Arten von Termingeschäften ist zunächst die Abgrenzung der folgenden Begrifflichkeiten unerläßlich: Underlying: Long-Position Short-Position Terminbörse: OTC Basisgut, das Gut, das bei einem Termingeschäft gehandelt wird Käufer Verkäufer spezieller Handelsplatz zur Abwicklung von Termingeschäften Over-The-Counter, außerbörsliche Termingeschäfte Grundsätzlich lassen sich Termingeschäfte in unbedingte und bedingte Termingeschäfte unterscheiden: Unbedingte Termingeschäfte Unbedingte Termingeschäfte sind verpflichtende Finanztransaktionen., d.h. der Käufer hat zum fälligen Termin den Terminpreis zu zahlen und der Verkäufer hat das Basisgut zu liefern. Typische Börsenprodukte sind z.b. Financial-Futures, die an der EUREX gehandelt werden. Mögliche Basisprodukte können Aktienindizes, Anleihen, Zinssätze sein. Als Beispiele für OTC-Produkte sind Devisentermingeschäfte, Forward Rate Agreements und SWAPS zu nennen. Bedingte Termingeschäfte Im Gegensatz zu den oben genannten unbedingten Termingeschäften sind bedingte Termingeschäfte keine Verpflichtungsgeschäfte. Eine Vertragspartei (der Käufer) hat bei bedingten Termingeschäften die freie Wahl (Option), eine Erfüllung zu verlangen oder das Geschäft verfallen zu lassen. Optionen sind Rechte, die sich auf bestimmte Basisgüter (Aktien, Devisen etc.) beziehen, und gegen Zahlung der Optionsprämie den Kauf (Kaufoption, Call) bzw. Ver- 20

21 kauf (Verkaufsoption, Put) zu einem im voraus bestimmten Preis beinhalten. Als typische Erscheinungsformen sind auf der einen Seite OTC-, Terminbörsenoptionen und Optionsscheine zu nennen. Auf der anderen Seite sind Zinsbegrenzungsverträge in den Varianten Caps, Floors, und Collars zu nennen. 21

22 8 Mezzanine-Finanzierung 8.1 Der Begriff der Mezzanine-Finanzierung Im Rahmen der oben beschriebenen Finanzierungsinstrumente wurde strikt zwischen der Eigenkapitalfinanzierung auf der einen Seite und der Fremdfinanzierung auf der anderen Seite unterschieden. Die Trennlinie zwischen diesen beiden Finanzierungsvarianten ist jedoch nicht signifikant. In der Mitte der klassischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung ist es vielmehr möglich, Finanzierungsinstrumenten zu konstruieren, die weder reinen Eigenoder reinen Fremdkapitalcharakter aufweisen. Die Mezzanine-Finanzierung kennzeichnet daher Finanzierungsvarianten, die Mischformen der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung darstellen. Der Begriff der Mezzanine Finanzierung ist der Architektur entnommen und stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Sprachraum. In der Renaissance und im Barock kennzeichnet die Mezzanine ein Zwischengeschoss, das in der Regel zwischen der 1. und 2. Etage liegt. Wird dieser Begriff bildlich auf die Finanzierung übertragen, so können hiermit Finanzierungsvarianten bezeichnet werden, die zwischen den rechtlichen und finanziellen Eigenschaften von Eigen- und Fremdkapital liegen. 8.2 Die Instrumente der Mezzanine-Finanzierung Bei der Mezzanine-Finanzierung werden wesentliche Merkmale der Eigen- und / oder Fremdkapitalfinanzierung zu hybriden Finanzierungsformen kombiniert. Die konkreten Eigenschaften der einzelnen Instrumente der Mezzanine-Finanzierung werden deutlich, wenn diese wesentlichen Charakteristika noch einmal erläutert werden. So weißt das Eigenkapitalkapital die folgenden Eigenschaften auf: Es ist voll haftendes Kapital, d.h., die Einlagen der Gesellschafter stehen im Falle einer Insolvenz diesen nicht mehr zur Disposition, sondern werden zur Befriedigung von Gläubigerrechten verwendet. Eigenkapital steht dem Unternehmen dauerhaft zur freien Verfügung, es muss nicht zurückgezahlt werden Die Gesellschafter haben auf ihre Einlage keinen Anspruch auf eine laufende Verzinsung, sondern erhalten je nach Höhe der Anteile eine Beteiligung am Gewinn oder am Verlust des Unternehmens Mit dem Halten von Unternehmensanteilen ist wiederum für die Gesellschafter ein Mitspracherecht in unterschiedlichen Unternehmensgremien (Gesellschafter-, Aktionärsversammlung, Aufsichtsrat, Beirat etc.) und somit eine Einflussmöglichkeit auf den unternehmerischen Entscheidungsprozess verbunden Für Beteiligungen an Unternehmen müssen vom Beteiligungsnehmer keine Sicherheiten gestellt werden. Es findet durch den Beteiligungsgeber keine Prüfung der Kreditwürdig- 22

23 keit statt, wohl aber keine eingehende Analyse (Due Diligence) des Unternehmens im Hinblick auf die zukünftige Wertsteigerung Im Gegensatz hierzu steht Fremdkapital dem Unternehmen nur für eine zeitlich befristete Spanne zur Verfügung. Die weiteren Eigenschaften sind: Fremdkapital haftet nicht im Insolvenzfall, d.h., die Ansprüche der Gläubiger werden vorrangig bedient Gläubiger haben keine Eigentumsrechte, daher auch keine Mitspracherechte und keinen Anspruch auf Gewinn- bzw. Verlustanteile, wohl aber Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung des überlassenen Kapitals Grundlage für die Vergabe von Fremdkapital ist eine gute Bonität und das Vorhandensein ausreichender Sicherheiten Zwischen dem oben aufzeigten Spektrum bewegen sich die Instrumente der Mezzanine- Finanzierung, die, wie oben bereits erwähnt, die Kombination der unterschiedlichen Charakteristika der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung zu hybriden Finanzierungsformen verkörpern. Je nach Ausprägung der einzelnen Charakteristika zur Eigen- und / oder Fremdkapitalfinanzierung lassen sich die Instrumente als Quasi-Eigenkapital bzw. Quasi-Fremdkapital bezeichnen. a) Quasi-Eigenkapitalkapital Die hybriden Finanzierungsinstrumente mit Quasi-Eigenkapitalcharakter sind im Wesentlichen durch das Vorhandensein von Anteilsrechten bzw. die Option auf Anteilsrechten gekennzeichnet. Weiterhin ist eine Teilnahme am Wertzuwachs, bspw. bei Verkauf des Unternehmens, möglich. Im Einzelnen lassen die sich Instrumente wie folgt charakterisieren: Darlehen mit Wandlungs- bzw. Optionsrechten Bei dieser Variante wird ein typisches Instrument der Fremdfinanzierung durch Eigenkapitalkomponenten ergänzt. Es wird dem Unternehmen zunächst nicht haftendes Kapital überlassen, das innerhalb einer gesetzten Frist einschließlich Zinsen getilgt werden muss. In der Regel findet eine Bonitätsprüfung statt, es erfolgt jedoch keine Stellung von Kreditsicherheiten. Zur Risikokompensation erhält der Kreditgeber das Recht bzw. die Option, Ansprüche auf Tilgungszahlungen in Unternehmensanteile zu wandeln. Die Wandlungs- bzw. Optionsrechte sind häufig an bestimmte, vorab definierte Zielsetzungen (Milestones), wie bspw. Produktzulassung, Markteintritt etc., gekoppelt. Werden die Zielsetzungen erreicht, so erfolgt die Tilgung des Darlehens nach Plan. Bei Verfehlung der Zielsetzungen, können vom Kreditgeber die Wandlungs- bzw. Optionsrechte in Anspruch genommen werden. Häufig wird in diesem Zusammenhang in der Literatur auf von einem so genannten Equity Kicker gesprochen. 23

24 Atypisch stille Beteiligung Die atypisch stille Beteiligung ist eine Form der stillen Beteiligung. Die stille Beteiligung oder auch stille Gesellschaft basiert auf den Grundlagen der 230 ff des HGB. Es handelt es sich um eine reine Innengesellschaft, die zwischen dem Kaufmann auf der einen Seite und einem stillen Gesellschafter als reinen Kapitalgeber auf der anderen Seite geschlossen wird. Die atypisch stille Beteiligung als Variante der stillen Gesellschaft weist eine große Nähe zum klassischen Beteiligungskapital auf, stellt jedoch nur Quasi-Eigenkapital dar. Wie bei der klassischen Beteiligungsfinanzierung hat der atypisch stille Gesellschafter je nach Höhe der Einlage einen Anspruch auf Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung und partizipiert weiterhin an der Wertsteigerung des Unternehmens. Mit der atypisch stillen Beteiligung sind weiterhin auch Mitspracherechte verbunden. Der wesentliche Unterschied zur klassischen Beteiligungsfinanzierung besteht jedoch darin, dass die atypisch stille Beteiligung nur eine Beteiligung auf Zeit darstellt, die Einlage daher zurückgezahlt werden muss. Hinzu kommt häufig auch eine laufende Verzinsung. Unter Risikogesichtspunkte ist daher eine atypisch stille Beteiligung weit aus attraktiver als wie Beteiligungskapital im herkömmlichen Sinne Genussscheine Genusscheine verbriefen den Anspruch an Gewinnanteilen an einem Unternehmen und sind ähnlich fungibel wie Aktien. Weiterhin haftet das Genusskapital im Falle einer Insolvenz. Aus dieser Perspektive betrachtet stellen Genusscheine klassisches Eigenkapitel dar. Zu beachten ist jedoch, dass Genusskapital keine Mitsprache- bzw. Eigentümerrechte gewährt. Darüber hinaus können Genussscheine eine feste Verzinsung gewähren und zeitlich befristet sein. Aus dieser Perspektive betrachtet haben Genussscheine Fremdkapitalcharakter. Der besondere Vorteil von Genussscheinen liegt darin, dass hierdurch haftendes Kapital ohne Mitspracherechte zugeführt wird, dass unter besonderen Konditionen steuerlich als Fremdkapital gewertet werden kann. Ein weiterer Vorteil von Genussscheinen liegt in dem hohen Maß an Flexibilität und in der Rechtsformunabhängigkeit. b) Quasi-Fremdkapital Im Gegensatz zu den oben erläuterten Finanzierungsinstrumenten mit Quasi- Eigenkapitalcharakter, begründen die als Quasi-Fremdkapital definierten Varianten keine Anteilsrechte. D.h., sie sind nicht mit Mitspracherechten verbunden, haben auch keinen Anteil am Wertzuwachs. Doch im Gegensatz zur klassischen Fremdfinanzierung, werden entweder typische Eigenkapitalcharakteristika integriert, wie z.b. Teilnahme am Gewinn oder Haftung im Insolvenzfall; oder auf den Einsatz typischer Komponenten der Kreditfinanzierung verzichtet, wie z.b. fehlende Besicherung. Typisch stille Beteiligung Die typisch stille Beteiligung entspricht dem Idealbild einer stillen Gesellschaft gemäß HGB. Aufgrund ihrer typischen Eigenschaften hat sie jedoch eine große Nähe zur Fremdkapitalfinanzierung. Ähnlich wie die oben erwähnte atypisch stille Beteiligung ist die stille Gesellschaft eine Einlage auf Zeit. Zusätzlich zu einer laufenden 24

25 Verzinsung besteht ebenfalls ein Anspruch auf Gewinnbeteiligung. Doch im Gegensatz zur atypisch stillen Beteiligung ist die stille Beteiligung nicht mit unternehmerischen Mitspracherechten verbunden. Weiterhin kann die Verlustbeteiligung ausgeschlossen werden. Schlussendlich haftet der stille Gesellschafter mit seiner Einlage nicht im Falle einer Insolvenz und somit den Gläubigern gleichgestellt. Die typisch stille Beteiligung ist somit mit weit weniger Risiken behaftet wie eine klassische Beteiligung. Partiarisches Darlehen Das partiarische Darlehen erfüllt nur grundsätzlich alle Eigenschaften einer klassischen Fremdkapitalfinanzierung. Der Quasi-Fremdkapitalcharakter wird im Wesentlichen dadurch begründet, dass zusätzlich zur Normalverzinsung dem Kapitalgeber eine (mindest)gewinnabhängige Verzinsung gewährt wird. Diese variable Darlehensvergütung ist in der Regel Ausdruck einer Risikokompensation, da auf die Stellung dinglicher Sicherheiten durch den Kreditnehmer verzichtet wird. Gesellschafter-Darlehen Während bei den Darlehen im eigentlichen Sinne in der Regel Kreditinstitute als Kreditgeber auftreten, wird das Kapital beim Gesellschafter-Darlehen von den Anteilseignern eines Unternehmens zur Verfügung gestellt. Es stellt somit ein Sonderfall im Rahmen der Kreditfinanzierung dar. Da das Darlehen der Gesellschafter unter bestimmten insolvenzrechtlichen Tatbeständen haftenden Charakter hat, d.h. als Einlage gewertet wird, hat dieses Kapital nur quasi Fremdkapitalcharakter. Nachrangdarlehen Der Quasi-Fremdkapitalcharakter dieses Finanzierungsinstruments liegt im Wesentlichen in dem Tatbestand, dass Kapitalgeber im Insolvenzfall mit ihren Ansprüchen hinter den Ansprüchen der weiteren Gläubiger zurücktreten. Das Nachrangdarlehen hat somit haftenden, kapitalersetzenden Charakter. Weiterhin wird häufig auf eine umfassende Besicherung verzichtet. Als Komponente des Risikoausgleichs werden vom Kreditgeber in der Regel relativ hohe Zins- und Tilgungszahlungen gefordert. 25

26 9 Optimierung der Finanzierung eines Unternehmens 9.1 Ziele und Instrumente der Optimierung Das grundlegende Ziel der Finanzierung besteht in der Aufrechterhaltung der Liquidität. Zur Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts, stehen einem Unternehmen unterschiedliche Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, die sich nach ihrer rechtlichen Stellung (Eigen- vs. Fremdkapital) und nach der Herkunft des Kapitals (Außen- und Innenfinanzierung) differenzieren lassen. Angesichts der Vielzahl an möglichen Finanzierungsalternativen stellt sich die Frage, welche Finanzierungsvarianten für ein Unternehmen optimal sind. Neben dem Beitrag zur Liquiditätssicherung, dürften in diesem Zusammenhang auch Kostengesichtspunkte ein mögliches Entscheidungskriterium darstellen. Darüber hinaus muss der Einsatz von Finanzierungsinstrumenten auch unter dem Blickwinkel des Gewinn- und Rentabilitätsziels eines Unternehmens betrachtet werden. Die erläuterten Instrumente der Innenfinanzierung, insbesondere die Selbstfinanzierung, sind vor diesem Hintergrund zwar mit weit reichenden Vorteilen behaftet, es besteht jedoch die Problematik der begrenzten Planbarkeit. Angesichts dieser Ausgangslage, erscheinen optimierte Finanzierungsentscheidungen schwierig. Die Optimierung der Finanzierung eines Unternehmens beschränkt sich daher im Wesentlichen auf die Instrumente der Außenfinanzierung. 9.2 Finanzierungsregeln und Kapitalstruktur Die Instrumente der Außenfinanzierung sind dahingehend einzusetzen, dass einerseits die Zahlungsfähigkeit langfristig gesichert wird. Andererseits sind die Kosten der Inanspruchnahme von Darlehen, Lieferantenkrediten oder der Aufnahme von Beteiligungen etc. zu minimieren. Im Wesentlichen geht dabei um die Optimierung der Kapitalstruktur, d.h. um die optimale Relation von Eigen- und Fremdkapital. Entscheidungshilfen können in diesem Zusammenhang die so genannten Finanzierungsregeln geben. a) Vertikale Finanzierungsregeln Von der Bilanzperspektive aus betrachtet, beschränken sich die vertikalen Finanzierungsregeln ausschließlich auf die Passivseite einer Bilanz und zielen auf ein optimales Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital bzw. von Eigen-, Fremd- und Gesamtkapital, gemessen am Verschuldungs-, Anspannungsgrad, an der Eigenkapitalquote, ab. Hinsichtlich der Verschuldung ist ein Verhältnis von FK:EK von 1:1 erstrebenswert, von 2:1 solide und von 3:1 noch zulässig. Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital sollte Idealerweise 30% betragen. Für Erlangung öffentlicher Förderprogramme ist eine Eigenkapitalquote von 15% Voraussetzung. Exkurs Leverage Effekt In Bezug auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapitel bzw. Gesamtkapital ist weiterhin der so genannte Leverage Effekt von besonderer Bedeutung. Dieser beschreibt, wie sich der Einsatz von Fremdkapital auf die Rentabilität des Eigenkapitals auswirkt. Die Rentabilität des Eigenkapitals kann durch zusätzlichen Fremdkapital- 26

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