Isartaler Frühstück
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- Alke Frank
- vor 7 Jahren
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2 Isartaler Frühstück
3 Unternehmensfinanzierung im Dickicht des Aufsichtsrechts Wo liegen die schmalen Pfade für Investoren außerhalb der Bankenwelt?
4 Die Themen Grundsätzliches zur Unternehmensfinanzierung Unternehmensfinanzierung Weshalb? Unternehmensfinanzierung Wie? Die Beschränkungen des Aufsichtsrechts Dogmatische Einordnung Die Sicht des Investors Ausblick 4
5 Grundsätzliches zur Unternehmensfinanzierung
6 Unternehmensfinanzierung Weshalb? Die Sicht des Unternehmers Das kleine Einmaleins der Marktwirtschaft Maschinen / IT Unternehmen werden operativ oder vermögensverwaltend tätig Operativ/gewerblich: Produktion oder Dienstleistung Vermögensverwaltend: Investition eigenen und/oder fremden Kapitals Kapitalausstattung des Unternehmens Kapitaleinsatz Unmittelbarer Einsatz im Bereich der Vermögensverwaltung Vorfinanzierungseffekt im Produktionsund Dienstleistungsgewerbe (Planung, Rohstoffe, Maschinen, Personal, etc.) Ziel: Rendite auf eingesetztes Kapital: Wertsteigerung bei Vermögensverwaltung Marge bei Produktion/Dienstleistung Personal Kapital Unternehmen Rohstoffe Markt 6
7 Unternehmensfinanzierung Wie? Die Sicht des Unternehmers Das kleine Einmaleins der Marktwirtschaft Einsatz von Eigenkapital Hebel zur Erhöhung des angestrebten Rendite-Effektes: Einsatz von Fremdkapital ( Leverage ) Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital? Fremdkapital Eigenkapital Unternehmen 7
8 Unternehmensfinanzierung Wie? Die Sicht des Unternehmers Das kleine Einmaleins der Marktwirtschaft Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital Eigenkapital Kapital des Inhabers Unternehmerische Beteiligung (shareholding) Kein Anspruch auf Verzinsung Beteiligung am Ergebnis Fremdkapital Kapital Dritter / Bank Schuldrechtliche Kapitalüberlassung Verzinsung keine Verlustbeteiligung keine Gewinnbeteiligung Ausfallrisiko Sicherheiten 8
9 Unternehmensfinanzierung Wie? Die Sicht des Unternehmers Das kleine Einmaleins der Marktwirtschaft Einsatz von Mischformen Mezzanine-Modelle mit EK-Charakter: Genussrechte Stille Beteiligung Mezzanine-Modelle mit FK-Charakter: Partiarisches Darlehen Nachrangdarlehen Eigenkapital Fremdkapital Kapital Hybrid / Mezzanine 9
10 Die Beschränkungen des Aufsichtsrechts
11 Die Beschränkungen des Aufsichtsrechts Dogmatische Einordnung Vertragliche Beziehungen zwischen Investor, Unternehmen und Dritten unterliegen dem Zivilrecht Grundsatz der Vertragsfreiheit Aber: Schutz- bzw. Regulierungsbedarf für bestimmte Märkte (Staat als Wächter) Gesetzgeber schafft Rahmenbedingungen (Wirtschaftsverwaltungsrecht) Beispiele: Gewerberecht Berufsrecht der Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater Berufszugangsbeschränkungen (Qualifikation) Berufsausübungsbeschränkungen (Apotheker) Kartellrecht Energiewirtschaftsrecht Bankaufsichtsrecht 11
12 Die Beschränkungen des Aufsichtsrechts Dogmatische Einordnung Aufsichtsrechtliche Instrumente: Kreditwesengesetz (KWG): Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen (Erlaubnis für Betreiber: Bank, Berater, Vertrieb) Kapitalanlagegesetz (KAGB): Kollektive Vermögensverwaltung (Verwalter) Gewerbeordnung (GewO): Vertrieb (Erlaubnis für Betreiber) Wertpapierprospektgesetz (WpPG): Vertrieb von Wertpapieren (Produkt) Vermögensanalgengesetz (VermAnlG): Vertrieb von Vermögensanlagen (Produkt) Wertpapierhandelsgesetz (WpHG): Vertrieb von Finanzinstrumenten (Vertrieb, Organisationspflichten) Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermO): Vertrieb von Vermögensanlagen, Investmentvermögen (Vertrieb, Organisationspflichten) Versicherungsaufsichtsrecht (VAG, AnlV, Solvency II): Anlagebeschränkungen für Versicherungsunternehmen 12
13 Die Beschränkungen des Aufsichtsrechts Die Sicht des Investors Investition als Eigenkapital Faktor: Rechtsform des Unternehmens AG / Öffentlicher Vertrieb: WpPG: Prospekt KWG: Lizenz für Vertrieb GmbH, Personengesellschaft: grds. keine Beschränkung Faktor: Ausgestaltung als kollektive Kapitalsammelstelle Vermögensverwaltung: AIF nach KAGB, KVG erforderlich Operativer Zweck: keine Beschränkung Investor WpPG KAGB EK KWG Unternehmen 13
14 Die Beschränkungen des Aufsichtsrechts Die Sicht des Investors Kollektive Investition als Eigenkapital Kapitalsammelstelle grds. AIF KAGB: Verwaltung durch lizenzierte KVG KAGB/KWG/GewO: Vertrieb Faktor: Ausgestaltung als kollektive Kapitalsammelstelle Vermögensverwaltung: AIF nach KAGB, KVG erforderlich Operativer Zweck: keine Beschränkung (Unternehmensfinanzierung alleine (-)) Weitere Ausnahmen gestaltbar ( Joint Venture, Clubdeal ) Investor 1 KWG KAGB GewO Investor 2 Kapitalsammelstelle EK Unternehmen Investor 3 KVG 14
15 Die Beschränkungen des Aufsichtsrechts Die Sicht des Investors Investition als Fremdkapital Vergabe von Darlehen unterliegt grds. dem Bankenprivileg Bankerlaubnis nach KWG; Ausnahmen: Vermeidung des Tatbestands des Kreditgeschäfts (Vermeidung / Suspendierung der unbedingten Rückzahlbarkeit ) Nachrangdarlehen (Mezzanine) strenge Anforderungen! Konzernprivileg KWG Investor FK Unternehmen 15
16 Die Beschränkungen des Aufsichtsrechts Die Sicht des Investors Kollektive Investition als Fremdkapital Kapitalsammelstelle grds. AIF (w.o.) Faktor: Ausgestaltung als kollektive Kapitalsammelstelle (w.o.) Problem: Zulässigkeit der Darlehensvergabe durch AIF ( Kreditfonds, Debt Fund ) Neue Aufsichtspraxis der BaFin: Originäre Kreditvergabe als Teil der kollektiven Vermögensverwaltung mit Einschränkungen zulässig Geschlossene Spezial-AIF; z.t. offene Spezial-AIF Lizenzerweiterung der KVG Investor 1 KWG KAGB GewO Investor 2 Kapitalsammelstelle FK Unternehmen Investor 3 KVG 16
17 Die Beschränkungen des Aufsichtsrechts Die Sicht des Investors Investition als Mezzanine-Kapital Vergabe von Darlehen unterliegt grds. dem Bankenprivileg (w.o.) Ausnahmen: Partiarisches Darlehen schließt Kreditgeschäft grds. nicht aus Nachrangdarlehen Qualifizierter Rangrücktritt schließt unbedingte Rückzahlbarkeit nicht generell aus (keine Verlustbeteiligung! kein EK) Suspendierung im Rahmen einer Krise vermeidet jedoch Kreditgeschäft KWG Investor Mezzanine Unternehmen 17
18 Die Beschränkungen des Aufsichtsrechts Die Sicht des Investors Investition als Mezzanine-Kapital Genussrecht / Stille Beteiligung: Soweit FK-Charakter: Risiko Kreditgeschäft Soweit EK-Charakter: Risiko kollektive Anlageverwaltung als Single-Investor-Modell keine Beschränkung bei einer Mehrheit von Investoren: AIF oder Vermögensanlage KAGB VermAnlG Investor Mezzanine Unternehmen 18
19 Ausblick
20 Ausblick: Künftige Treiber alternativer Unternehmensfinanzierung Banken alleine können Unternehmensfinanzierung nicht bewerkstelligen Bilanzentlastung Eigenkapitalunterlegung (Basel III, CRD IV) Debt Fund als interessante Variante nach Solvency II für Versicherungen Niedrigzinsumfeld: Klassische Anlagen unattraktiv Bedarf an langfristiger Finanzierung Investitionsbedarf (Infrastruktur) 20
21 Im Leben kommt es darauf an, ob man sieht oder genau hinsieht, ob man sich bemüht oder es kann, ob man lieber redet oder auch handelt. Warum sollte das bei der Zusammenarbeit mit der Kanzlei anders sein? 21 GSK. Der Unterschied.
22 GSK. Der Unterschied.
23 Standorte 5 Standorte in den Wirtschaftszentren Deutschlands Gemeinsames Büro in der EU-Hauptstadt Brüssel mit Nabarro Beratungsteams werden nach Ihren Bedürfnissen lokal und überregional gebildet Lokales Know-how aufgrund der Verankerung vor Ort und der kurzen Wege zu allen Projektbeteiligten Große Projekte und Transaktionen können wir überall in Deutschland und in den wesentlichen Märkten Europas realisieren Büro Singapur Unser Büro GSK Stockmann (Singapore) Pte. Ltd. dient als Tor nach Asien 23
24 GSK Stockmann Kollegen Deutschland Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Heidelberg, München, Brüssel, Singapur Nabarro LLP Vereinigtes Königreich London, Manchester, Sheffield, Brüssel, Dubai, Singapur Lefèvre Pelletier & associés Frankreich Paris, Frankfurt am Main, München, Algier, Casablanca, Guangzhou, Hongkong, Shanghai Nunziante Magrone Italien Rom, Mailand, Bologna, Istanbul, Tirana Roca Junyent Spanien Barcelona, Madrid, Palma de Mallorca, Lleida, Girona, Shanghai 24
25 Auszeichnungen Top Steuerkanzlei 2014 & 2015 im Bereich Umwandlung, Umstrukturierung und M&A Top-Kanzlei 2014 für Immobilienwirtschaftsrecht GSK unter den Top-20-Kanzleien im Ranking der Unternehmensjuristen Top Wirtschaftskanzlei 2013 im Bereich Gesellschaftsrecht, M&A und Compliance sowie Immobilien und Baurecht Investment Funds Law Firm of the Year Germany 2011 Construction Law Firm of the Year Germany 2011 Best German Law Firm 2012 Real Estate Law Firm of the Year Germany 2011 M&A Banking/Finance Law Firm of the Year Germany 2010 Real Estate Advisory Excellence and European M&A Law Firm of the Year in Germany 2010 Nominiert als Kanzlei des Jahres 2012 für M&A
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