STADT BREMGARTEN. Reglement. über die Kehrichtbeseitigung

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1 STADT BREMGARTEN Reglement über die Kehrichtbeseitigung 996

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. Allgemeine Bestimmungen Ablieferungspflicht 3 Befreiung von Ablieferungspflicht 3 3 Abfallarten 3 4 Verunreinigung öffentlichen Bodens 3 II. Organisation der Abfuhren 5 Allg. Abfuhr, Spezialabfuhren 3 Abtransport, Abfallbeseitigung 4 6 Zentrale Sammelstellen 4 7 Tourenpläne 4 8 Bediente Strassen 4 9 Bereitstellen Abfuhrgut, Standplätze 4 0 Direktablieferung III. Kehrichtabfuhr und Abfuhr kompostierbarer Abfälle Gebührenpflicht 4 Kehrichtbehälter, Container 5 3 Containerpflicht Mehrfamilienhäuser, Industrie, Gewerbe 5 4 Kompostierbare Abfälle 5 5 Sperrige Einzelstücke 5 6 Presswürfel 5 7 Asche, Putzfäden 6 IV. Spezialabfuhren 8 Spezialabfuhren 6 9 Gebührenpflicht 6 0 Haushaltgeräte 6 Altmetall 6 Sonderabfälle 6 3 Altkleider, Altpapier, Altkarton 7 4 Glassammelstellen 7 V. Beseitigung umweltgefährdender Stoffe 5 Altöl 7 6 Industrielle und gewerbliche Abfälle 7 7 Gifte und chemische Abfälle 7 8 Tierkadaver, Metzgereiabfälle 7 VI. Rechtsschutz und Vollzug 9 Vollzug, Aufsicht 8 30 Beschwerdemöglichkeit 8 3 Übertretungen 8 3 Haftung 8 VII. Schlussbestimmungen 33 Inkrafttreten 8 Seite Anhang (Gebührentarif) 0

3 Die Einwohnergemeinde Bremgarten, gestützt auf Art. 7 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom und 3 Abs. 3, 35, 44 und rev. 48 ff. des kantonalen Gesetzes über die Nutzung und den Schutz der öffentlichen Gewässer vom.3.954, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Ablieferungspflicht Sämtliche in der Stadt Bremgarten anfallenden Abfälle aus Haushaltungen, Gewerbe- und Industriebetrieben sind mit der städtischen Kehrichtabfuhr oder auf andere Weise gemäss den Vorschriften dieses Reglementes zu beseitigen. Befreiung von Ablieferungspflicht Der Stadtrat kann einzelne Betriebe von der Ablieferungspflicht entbinden, wenn sie nachweisen, dass sie die Abfälle selber schadlos beseitigen können oder der Kehrichtverbrennungsanlage zuführen. Abfallarten 3 Die Kehrichtabfuhr beseitigt alle Arten von Abfall, ausgenommen - Abbruch- und Aushubmaterial, Bauschutt, Erde, Steine - Explosivstoffe - Gifte aller Art ( 7) - flüssige, übelriechende Stoffe - feuergefährliche Flüssigkeiten, Altöl ( 5, 6) - Tierkadaver und Metzgereiabfälle ( 8) - massive Metallteile, Industrieabfälle ( ) - alle übrigen für die Kehrichtverbrennungsanlagen gefährlichen oder schädlichen Stoffe Bei Unklarheiten gibt die Bauverwaltung Auskunft. Verunreinigung öffentlichen Bodens 4 Die Verunreinigung von Strassen, Wegen und Plätzen, von Wald und Feld sowie der Kanalisation, Kanäle, Fluss- und Bachläufen durch Ablagerung von Kehricht, Schutt und anderem Unrat ist verboten. Allg. Abfuhr, Spezialabfuhren II. Organisation der Abfuhren 5 Die ordentliche Kehrichtabfuhr wird in der Regel einmal wöchentlich durchgeführt. Zusätzlich werden kompostierbare Abfälle (Grünabfuhr) in der Regel einmal wöchentlich abtransportiert. 3

4 3 Spezialabfuhren für Abtransport, Abfallbeseitigung 4 - Altkleider - Altkarton - Altpapier - weitere wiederverwertbare Güter werden nach Bedarf gemäss Abschnitt IV angeordnet. Der Stadtrat kann das Abführen und Beseitigen des Kehrichtes oder der kompostierbaren Abfälle ganz oder teilweise einem Dritten übertragen. Zentrale Sammelstellen 6 Der Stadtrat soll zur Sammlung bestimmter Abfälle im Interesse des Umweltschutzes oder der Wiederverwertung zentrale Sammelstellen, z.b. für Öl, Glas, Metall oder Steine einrichten lassen. Tourenpläne 7 Die Bauverwaltung erstellt die Tourenpläne für die ordentlichen Kehrichtabfuhren und Abfuhren von kompostierbaren Abfällen. Spezialabfuhren werden einmal jährlich, frühzeitig öffentlich bekanntgegeben. Bediente Strassen 8 Die Abfuhren werden grundsätzlich auf allen öffentliche Strassen und Plätzen durchgeführt. Bereitstellen Abfuhrgut, Standplätze 9 Das Abfuhrgut darf erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Es ist in der Regel am Strassenrand zu deponieren und muss für das Abfuhrpersonal gut zugänglich sein, darf keine Verletzungsgefahr darstellen und den öffentlichen Verkehr nicht behindern. Die Bauverwaltung kann für einzelne Überbauungen oder Gebiete Standplätze bezeichnen. Direktablieferung 0 Mit Bewilligung der Bauverwaltung können Haushalte und Gewerbebetriebe auf eigene Kosten in Ausnahmefällen den Kehricht direkt der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA Dietikon) zuführen (z.b. Presswürfel, Kehricht bei Auflösung eines Haushaltes, Welakimulden, übergrosses Sperrgut). Gebührenpflicht III. Kehrichtabfuhr und Abfuhr kompostierbarer Abfälle Abfuhr und Verbrennung des Kehrichts sowie die Beseitigung kompostierbarer Abfälle, wie auch die Sammlung von Glas, Papier, Karton und Alteisen etc. sind gemäss Tarif im Anhang dieses Reglementes gebührenpflichtig 4

5 Kehrichtbehälter, Container Der Kehricht ist entweder in offiziellen, mit dem Signet der Stadt Bremgarten versehenen Kehrichtsäcken zu 7, 35, 60 oder 0 Litern Inhalt mit maximal 5 kg Gewicht oder in 600/800 Liter-Normcontainern bereitzustellen. Der Inhalt des Containers ist auf maximal 80 kg beschränkt. Für schwerere oder überfüllte Container werden anteilsmässige Gebührenzuschläge erhoben. Bei Mehrfamilienhäusern ab 8 Wohnungen müssen die Abfälle in Normcontai- Containerpflicht nern Mehrfamilienhäuser, Industrie, Gewerbe bereitgestellt werden. Der Stadtrat kann die Minimalzahl von 8 Wohnungen erhöhen oder reduzieren. Die Abfälle sind in gebührenpflichtige Kehrichtsäcke abzufüllen und in den Containern zu deponieren. Es wird jedoch freigestellt, die Gebührenbelastung pro geleerten Container durch schriftliche Mitteilung an die Bauverwaltung zu verlangen. In jenem Fall wird die Gebühr dem Gebäudeeigentümer belastet. Handels-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit grösserem Anfall an Abfällen sind verpflichtet, die Abfälle in Normcontainern bereitzustellen. Bezüglich der von der Kehrichtabfuhr ausgenommenen Arten von Abfall wird auf 3 verwiesen. Die Container sind auf der Frontseite gut leserlich anzuschreiben. Kompostierbare Abfälle 4 Jedermann ist verpflichtet, seine Garten- und Küchenabfälle zu kompostieren oder einer geordneten Kompostierung oder Wiederverwertung zuzuführen. Die kompostierbaren Abfälle werden ohne Gebührenmarken/-Säcke mitgenommen. Die Behälter und die dafür vorgesehenen Container sind mit einem grünen Kleber gut sichtbar zu kennzeichnen. Die Kleber können bei der Bauverwaltung gratis bezogen werden. Für Liegenschaften mit 6 und mehr Wohnungen sind die kompostierbaren Abfälle in Behältnissen mit mindestens 0 Litern bereitzustellen. Sperrige Einzelstücke 5 Sperrgut (nur brennbares Material) kann den wöchentlichen Kehrichtabfuhren ( 5 Abs. ) mitgegeben werden. Jedes Einzelstück ist mit einer Gebührenmarke zu versehen: - Grösse von 00 x 50 x 50 cm und max. 5 kg Marke - grössere Einzelstücke mit max. 50 kg Marken Presswürfel 6 Presswürfel sind mit Gebührenmarken zu versehen oder in Gebührensäcken resp. Containern bereitzustellen. Die Presswürfel dürfen das Ausmass von 60 x 50 x 40 cm und ein Gewicht von 5 kg nicht übersteigen. 5

6 7 Asche, Putzfäden Asche und Feuerungsrückstände in erkaltetem Zustand, Putzfäden und ähnliches, dürfen erst kurz vor dem Eintreffen des Kehrichtfahrzeuges in die Kehrichtsäcke abgefüllt werden. Solche Abfälle sind bis zu diesem Zeitpunkt in einem verschlossenen, nicht brennbaren Behälter auf nicht brennbarer Unterlage aufzubewahren. Spezialabfuhren IV. Spezialabfuhren 8 Nach Bedarf werden für - Altpapier - Altkleider, Altkarton - oder andere wiederverwertbare Güter Spezialabfuhren oder Sammelaktionen durch den Stadtrat angeordnet. Der Stadtrat kann Spezialabfuhren privaten Organisationen oder Vereinen übertragen. 9 Gebührenpflicht Aufgehoben, in enthalten. ) 0 Haushaltgeräte Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher und Haushaltelektronikgeräte (ohne Computer) sind den Verkaufsstellen zurückzugeben. Änderung per..03. Offener Abfall, wie Gartenabraum usw., ist für die Abfuhr von kompostierbaren Abfällen bereitzustellen. Altmetall Altmetall kann werktags in der dafür vorgesehenen Mulde beim Bauamtsmagazin (Parkplatz beim Hermannsturm) deponiert werden. Sonderabfälle Sonderabfälle sind den Verkaufsstellen zurückzugeben, wie z.b. Batterien, Computer/-teile, Fahrzeugbereifungen, Chemikalien/Gifte/Farben, Medikamente und Leuchtstoffröhren usw. ) Änderung vom

7 Altkleider, Altpapier, Altkarton 3 Das Altpapier (Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Telefonbücher) wie auch der Altkarton sind getrennt voneinander in handlichen, gut tragbaren Bündeln (keine Tragtaschen) zusammengeschnürt und am Abfuhrtag bereitzustellen. Die Altkleider werden anlässlich besonderer Sammlungen entsorgt oder der Wiederverwertung zugeführt. Sie sind am Abfuhrtag in den jeweils allen Haushaltungen verteilten Plastiksäcken bereitzustellen; zusätzlich bestehen öffentliche Sammelstellen. Glassammelstellen 3 4 Die aufgestellten Altglassammelbehälter sind so konzipiert, dass das Altglas getrennt nach den Farben grün, weiss und braun abgeliefert werden kann. Es werden alle reinen Glaswaren wie Flaschen, Einmachgläser, Haushalt- und Joghurtgläser entgegengenommen. Metall-, Porzellan- und Plastikverschlüsse, Blechdeckel, Gummiteile usw. sind vorher zu entfernen. Glaswaren dürfen in den Sammelstellen an Werktagen in der Zeit von Uhr bis.00 Uhr und 4.00 Uhr bis 0.00 Uhr, samstags nur bis 7.00 Uhr, deponiert werden. Der Stadtrat wird ermächtigt, allfällige weitere Einschränkungen und Detailregelungen zu erlassen. Altöl V. Beseitigung umweltgefährdender Stoffe 5 Für kleinere Mengen Altöl (Motorenöl, Speiseöl usw.) bis max. 0 Liter ist eine Sammelstelle eingerichtet. Der Stadtrat legt die Standorte der nötigen Sammelstellen für Altöl fest. Industrielle und gewerbliche Abfälle 6 Grössere Mengen von Fett, Ölemulsionen, leicht brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin, Verdünner usw. sind an den Lieferanten zurückzuschieben. Gifte und chemische Abfälle 7 Sonderabfälle in kleineren Mengen (bis 5 kg), wie Farbreste, Medikamente, Lösungs-, Pflanzenschutz- und Putzmittel sowie Gifte aller Art sind einer durch den Stadtrat bezeichneten Sammelstelle abzuliefern (nähere Auskunft erteilt die Bauverwaltung). Für Industrieabfälle gelten die Bestimmungen des Giftgesetzes. Tierkadaver, Metzgereiabfälle 8 Tierkadaver und Metzgereiabfälle sind in eine durch den Stadtrat bezeichnete Sammelstelle zu bringen (nähere Auskunft erteilt die Bauverwaltung). Für die Beseitigung von Abfällen aus Gewerbebetrieben setzt der Stadtrat kostendeckende Gebühren fest. 7

8 VI. Rechtsschutz und Vollzug 9 Vollzug, Aufsicht Mit der Anwendung dieses Reglementes wird die Bauverwaltung beauftragt. Aufsicht und Kontrollen obliegen dem Stadtrat. Beschwerdemöglichkeit 30 Gegen Verfügungen des Stadtrates, die in Anwendung dieses Reglementes bzw. des eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutzrechtes erlassen werden, kann innert 0 Tagen beim Baudepartement des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden. Übertretungen 3 Übertretungen der Vorschriften dieses Reglementes werden vom Stadtrat gemäss 38 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden vom mit Busse bis Fr. ' geahndet. Haftung 3 Treten durch unsachgemässe Ablieferungen gefährlicher Abfälle Schäden an Kehrichtfahrzeugen oder an der KVA auf oder ereignen sich hiedurch Unfälle, so wird der Verursacher dafür behaftet. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Inkrafttreten VII. Schlussbestimmungen 33 Dieses Reglement tritt am.4.987, rev. per..993 bzw in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt wird die bisherige Verordnung über die Kehricht- und Sperrgutabfuhr vom aufgehoben. Anpassung der Bussenkompetenz des Stadtrates (früher Fr ) per..09 gemäss 38 Gemeindegesetz (GG). 8

9 Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am..986, rev. per 0..99/4..00 (Rechtskraft des Beschlusses 7..0). NAMENS DER EINWOHNERGEMEINDE- VERSAMMLUNG Der Stadtammann: Peter Hausherr Der Stadtschreiber: Rolf Küng 9

10 A N H A N G (Stand.7.) zum Reglement über die Kehrichtbeseitigung der Stadt Bremgarten GEBÜHRENTARIF. Gebührenerhebung Die Gebühren im Sinne von des Reglementes werden über die obligatorischen Kehrichtsäcke, die Containergebühr ( 3), die Gebührenmarken für sperrige Einzelstücke ( 5) und Presswürfel ( 6) sowie eine Grundgebühr (Anhang Ziffer 3) erhoben.. Finanzierungsverhältnis Im Grundsatz sind sämtliche Entsorgungskosten der Siedlungsabfälle durch Gebühren zu decken. Der Stadtrat hat die Gebühren periodisch so anzupassen, dass ein voller Kostendeckungsgrad gewährleistet ist. Davon ausgenommen sind die Grundgebühren, die nur durch Beschluss der Gemeindeversammlung geändert werden dürfen. 3. Grundgebühr Die jährliche Grundgebühr beträgt: Gebühren Endpreis (inkl. MwSt.) - pro Wohnung Fr Fr pro Betrieb je nach Betriebsart Fr Fr und Betriebsgrösse bis Fr bis Fr In Einzelfällen kann die Gebühr für einen Betrieb mit sehr grosser Abfallmenge durch den Stadtrat auch höher angesetzt werden. Als Betriebe gelten Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Verkaufsgeschäfte, Gastwirtschaftsbetriebe, Heime und der Waffenplatz. Die Grundgebühr wird den Gebäudeeigentümern pro Gebäude nach Anzahl Wohnungen wie auch den Betrieben jeweils jährlich in Rechnung gestellt (unabhängig von der tatsächlichen Belegung). 0

11 4. Kehrichtsäcke (per.7.) Es werden folgende Säcke verkauft: Gebührenanteil pro Sack Verkaufspreis pro Rolle zu 0 Stück - 7 Liter Sack Fr Fr Liter Sack Fr..575 Fr Liter Sack Fr..640 Fr Liter Sack (Rolle à 5 Säcke) Fr..500 Fr Der Verkaufspreis der Säcke richtet sich nach der jeweiligen Marktlage (bezogen auf den Materialpreis und die Verkaufskosten in den Läden) und wird inkl. Gebührenanteil und Mehrwertsteuer durch den Stadtrat festgesetzt (Berechnung nach Massgabe von Ziff. ). 5. Gebührenmarken Die Gebührenmarken für sperrige Einzelstücke und Presswürfel ( 5 und 6) kosten Fr Container Die Gebühr pro geleerten Container (max. 80 kg; für schwerere werden anteilsmässige Gebührenzuschläge gemäss des Reglementes erhoben) wird wie folgt festgesetzt: Gebühren Endpreis (inkl. MwSt.) - Containerleerung 600 Liter Fr..00 Fr Containerleerung 800 Liter Fr. 7.5 Fr Sie wird den Gebäudeeigentümern und Betrieben quartalsweise per 3. März, 30 Juni, 30. September und 3. Dezember in Rechnung gestellt. 7. Verkaufsgeschäfte Die Verkaufsstellen für offizielle Kehrichtsäcke und Gebührenmarken werden in der Tagespresse bekanntgegeben. 8. Mehrwertsteuer (Grundsatz) Auf alle Gebührenansätze ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer (MwSt.) zu entrichten (Steuersatz ab..0: 8 %). 9. Inkrafttreten Dieser Gebührentarif wird per in Kraft gesetzt und revidiert per.7.0.

12 Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am..986, rev. per 0..99/4..00; (Teilrevision 4/3, beschlossen EGV 9..99, rechtskräftig 9..00; Teilrevision und 9, Gebührentarif, beschlossen EGV 4..00, rechtskräftig 7..0; Entscheid Gebührenanpassung mit Beschluss Stadtrat vom 6.4.). NAMENS DER EINWOHNERGEMEINDE- VERSAMMLUNG Der Stadtammann: Peter Hausherr Der Stadtschreiber: Rolf Küng

13 A N H A N G (Stand.7.) zum Reglement über die Kehrichtbeseitigung der Stadt Bremgarten Festlegung der Grundgebühr gemäss Ziff. 3 des Anhanges (Voraussetzung auch Kehrichtlieferant, ansonsten spezielle Regelung) Gebühren Endpreis (inkl. 8 % MWSt.). Haushalt (pro Wohnung) Fr Fr Verkaufsgeschäfte < 50 m VF ohne Grüngut Fr Fr mit Grüngut Fr Fr < 00 m VF ohne Grüngut Fr Fr mit Grüngut Fr Fr < 00 m VF ohne Grüngut Fr Fr mit Grüngut Fr Fr < 500 m VF ohne Grüngut Fr Fr mit Grüngut Fr Fr > 500 m VF ohne Grüngut Fr Fr mit Grüngut Fr Fr Büros, Arztpraxen, Coiffeursalons, Industrie-, Gewerbe und Handwerksund übrige Dienstleistungsbetriebe Personalbestand jeweils gemäss letzter Betriebszählung < 0 Beschäftigte Fr Fr < 0 Beschäftigte Fr Fr < 50 Beschäftigte Fr Fr < 00 Beschäftigte Fr Fr < 00 Beschäftigte Fr Fr > 00 Beschäftigte Fr Fr Restaurants, Hotels, Bars Sitzplätze im Saal oder Gartenwirtschaft bzw.betten werden zu ¼ angerechnet bis 5 Sitzplätze Fr Fr bis 50 Sitzplätze Fr Fr bis 75 Sitzplätze Fr Fr über 75 Sitzplätze Fr Fr Kaserne, Heime Fr bis Fr Fr pro Pensionärszimmer bzw. pro Bett Fr Restaurantpauschale je nach Grösse 3

14 Beschluss des Stadtrates vom.3.00 STADTRAT BREMGARTEN Der Stadtammann: Peter Hausherr Der Stadtschreiber: Rolf Küng 4

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