G E M E I N D E O B E R K U L M
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- Stanislaus Winter
- vor 7 Jahren
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1 G E M E I N D E O B E R K U L M Abfallkalender 2015 Grundsatz: Abfälle vermeiden trennen wiederverwerten kompostieren umweltgerecht entsorgen! Kehricht Abfuhr: Bereitstellung: Jeden Montag ab Uhr; nach Feiertagen jeweils am Dienstag frühestens am Abfuhrtag mit einer gültigen Kehrichtmarke. Verkauf: Finanzverwaltung Oberkulm Volg, Bäckerei Speck, Post Unterkulm, Voi Unterkulm - Haushaltkehrichtmarken - Haushaltkehrichtmarken - Sperrgutmarken - Containerplomben - Grüngutvignetten Altpapier - Donnerstag 12. März 2015 ab Uhr (Technische Betriebe) - Donnerstag 11. Juni 2015 ab Uhr (Technische Betriebe) - Donnerstag 10. September 2015 ab Uhr (Technische Betriebe) - Donnerstag 10. Dezember 2015 ab Uhr (Technische Betriebe) Das Papier (ohne Karton und Plastik) ist in Bündeln zu verschnüren. In Schachteln oder Papiertaschen abgefülltes Altpapier wird nicht mitgenommen. Nebst den ordentlichen Papiersammlungen steht zur Entsorgung von Altpapier ein Container beim Werkhof zur Verfügung. Grünabfuhr / Äste und Sträucher - Montag 05. Januar 2015 ab Uhr - Montag 26. Januar 2015 ab Uhr - Montag 16. Februar 2015 ab Uhr - Montag 02. März 2015 ab Uhr - Montag 16. März 2015 ab Uhr - Montag 30. März 2015 ab Uhr - Montag 13. April 2015 ab Uhr - Montag 27. April 2015 ab Uhr - Montag 11. Mai 2015 ab Uhr - Dienstag 26. Mai 2015 ab Uhr - Montag 08. Juni 2015 ab Uhr - Montag 22. Juni 2015 ab Uhr - Montag 06. Juli 2015 ab Uhr - Montag 20. Juli 2015 ab Uhr - Montag 03. August 2015 ab Uhr - Montag, 17. August 2015 ab Uhr - Montag 31. August 2015 ab Uhr - Montag 14. September 2015 ab Uhr - Montag 28. September 2015 ab Uhr - Montag 12. Oktober 2015 ab Uhr - Montag 26. Oktober 2015 ab Uhr - Montag 09. November 2015 ab Uhr - Montag 23. November 2015 ab Uhr - Montag 14. Dezember 2015 ab Uhr
2 Die richtige Bereitstellung von Grünabfällen Für die Grünabfuhr muss das Grüngut wie folgt zur Abfuhr bereitgestellt werden. Grüngut-Container Bündel (Äste und Sträucher) Das Grüngut wird nur in offiziell - Äste und Sträucher sind zu bündeln zugelassenen Grüngutcontainern - Es dürfen keine Drähte oder Plastikschnüre (140; 240; 360 oder 770 Liter) mit verwendet werden (keine Verrottung) einer Einzel- oder Jahresvignette - Länge max m gekennzeichnet an der üblichen - Durchmesser max. 50 cm Haushaltkehrichtabfuhrroute abgeführt. - Gewicht bis max. 20 Kg Für die Grünabfuhr darf bereitgestellt werden: Aus der Küche und Haushalt Aus Garten und Landschaft - Rüstabfälle von Gemüse und Obst - Rasen und Wiesenschnitt - Kaffeesatz und Teekraut - Laub und Jät - Eierschalen - Schnittholz und Rinde - Tiermist von Pflanzenfressern - Blumen und Gemüsestauden - Schnittblumen und Topfpflanzen Artikel aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW) - Kompostbeutel mit weissem Gitterdruck Falsche Bereitstellung Nicht in die Grünabfuhr gehören: - Fleisch - Asche - Steine, Glas - Knochen - Mineralöl - Unverrottbare Schnüre - Hundekot und Katzenstreu - Batterien - Strassenwischgut - Kunststoff und Plastik - Staubsaugersäcke - gekochte Speisereste - Metall - Textilien - Behandeltes Holz offene Gebinde Kehrichtsäcke Kartonschachteln Plastikbehälter, Körbe, Harassen, Fässer, usw. Achtung: Falsch bereitgestelltes Grüngut wird nicht abgeführt.
3 Häckseldienst Das Häckselgut bleibt grundsätzlich bei den Gartenbesitzern! In Ausnahmefällen wird es mitgenommen. Anmeldungen unter Telefon bis: - Montag 23. Februar 2015 ab Uhr - Montag 09. März 2015 ab Uhr - Montag 23. März 2015 ab Uhr - Montag 19. Oktober 2015 ab Uhr - Montag 02. November 2015 ab Uhr - Montag 16. November 2015 ab Uhr Freitag 20. Feb Uhr Freitag 06. März Uhr Freitag 20. März Uhr Freitag 16. Okt Uhr Freitag 30. Okt Uhr Freitag 13. Nov Uhr Der Häckseldienst kann maximal während 10 Minuten gratis in Anspruch genommen werden. Die zusätzliche Zeit wird in Rechnung gestellt. Altkleider, Textilien - Samstag 21. März 2015 ab Uhr (Samariterverein Kulm) - Samstag 24. Oktober 2015 ab Uhr (Samariterverein Kulm) Sammelstelle Werkhof Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von bis Uhr, bis Uhr, am Mittwoch bis Uhr und am Samstag von bis Uhr Während den Öffnungszeiten können folgende wiederverwertbaren Abfälle in den dafür aufgestellten Mulden usw. abgelagert werden: - Altglas, Altmetall, Stahlblechdosen, Aluminium, Altöl, Altpapier, Altkleider, Tierkadaver und Batterien. - Sperrgut und Bauschutt (in kleineren Mengen) sowie elektronische Geräte und Nespresso- Kapseln werden nur am Samstag von bis Uhr entgegengenommen. Die Annahme von Sperrgut ist gebührenpflichtig. Für weitere Fragen steht Ihnen der Leiter der Technischen Betriebe, Herr Urs Wunderlin, Natel: oder forstamt.oberkulm@bluewin.ch, selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bauabfälle Aushub- und Abbruchmaterial, Holz, Papier, Karton, Kunststoffe usw. sind zu trennen. Unverschmutztes Aushub- und Abbruchmaterial sowie alle übrigen Baumaterialien sind beispielsweise der Firma Bertschi Mulden + Container Transporte AG, Reinach, Tel , gegen Kostenfolge zur vorschriftsgemässen Entsorgung zu übergeben. Einen zusätzlichen Service bietet auch das Regionale Recycling-Paradies Reinach: Mo - Sa und Rückgabe an Verkaufsstellen Autopneus, Autobatterien, Düngemittel, Farben, Fotochemikalien, Giftstoffe aller Art, Lacke, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Lösungsmittel, Medikamente, Verpackungsmaterialien usw.
4 Rücknahme elektronischer Geräte für Privatpersonen Büro- und Informatikgeräte und Geräte der Telekommunikation inkl. Zubehör: Personal Computer (PC), Arbeitsplatzrechner, Tastatur, Drucker, Bildschirme, Kassensysteme, andere Peripheriegeräte (CD-Laufwerk, Modem etc.) Notebooks, Fax-Geräte, Datenträger (Disketten, Bänder etc.), Mobiltelefone, Telefongeräte aller Art (Telefonapparate, Telefonzentralen, etc.), sowie Zubehör zu den genannten Geräten (z.b. Adapter, Ladegeräte, Freisprecheinrichtungen, etc.). Kopiergeräte, Reprogeräte, Aktenvernichter, Schneidemaschinen, Hellraumprojektoren, Schreibmaschinen, andere für den Bürobedarf bestimmte elektrische und elektronische Geräte, sowie Zubehör zu den genannten Geräten (z.b. Adapter, Ladegeräte, etc.) Unterhaltungselektronik: Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Lautsprecher, Camcorder, Projektoren, Digital- und Analogkameras, CD-Spieler, sowie Zubehör zu den genannten Geräten. Sonderabfälle Sonderabfälle aus dem Haushalt (Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Farben, Emulsionen, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer, Altmedikamente usw.) dürfen nicht mit dem normalen Hauskehricht entsorgt werden. Sie können Sonderabfälle bei den Verkaufsgeschäften, die solche Produkte verkaufen, zurückbringen (kostenlose Rückgabe- und Rücknahmepflicht für Kleinmengen) oder den Drogerien und Apotheken zur Entsorgung abgeben (TopPharm Wyna-Apotheke AG, Hauptstrasse 16, 5726 Unterkulm oder Drogerie Klaus GmbH, Hauptstrasse 44, 5726 Unterkulm). Grössere Mengen an Sonderabfällen aus Haushaltungen (beispielsweise aus Wohnungs- oder Hausräumungen) sind bei bewilligten Entsorgungsunternehmen gegen Bezahlung abzugeben. Feuern im Freien Verbrennen von Abfällen Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist verboten und strafbar. Die illegale Verbrennung von Abfällen verseucht die Luft und den Boden im Nahbereich. Sie gefährdet die Gesundheit und führt zu Sachschäden an Ofen, Cheminée und Kamin. Beim Verbrennen von Abfällen (behandeltes Holz, Verpackungsmaterial, Kunststoffe etc.) werden gesundheitsschädliche Schwermetalle (Blei, Cadmium etc.), Salzsäure und Krebs erzeugende Stoffe wie Dioxine ("Seveso-Gift") und Furane freigesetzt. Diese Dämpfe verbreiten zudem üble Gerüche. Sie schädigen und belästigen insbesondere die Bevölkerung in Wohngebieten. Wer seine Abfälle auf diese Weise entsorgt, schadet seinen Mitmenschen, sich selber und der Umwelt. Denn privates Verbrennen von Abfällen führt bei gewissen toxischen Substanzen zu 1'000 Mal höheren Emissionen als das Verbrennen der Abfälle in einer Kehrichtverbrennungsanlage. Ausnahme Die einzige Ausnahme vom generellen Verbot der privaten Abfallverbrennung betrifft geringe Mengen natürlicher Wald-, Feld- und Gartenabfälle. Das Verbrennen solcher Abfälle ist aber nur erlaubt, wenn: 1. sich das Feuer ausserhalb von Wohngebieten befindet, 2. die Wald-, Feld- und Gartenabfälle trocken sind, 3. beim Verbrennen nur wenig Rauch entsteht und 4. das Feuer nicht zu übermässigen Immissionen führt.
5 Als natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle gelten natürliche Rückstände, die bei der Pflege von Gärten, Parkanlagen, Wäldern, Feldern und Wiesen anfallen. Zum Anzünden dürfen nur lufthygienisch problemlose Hilfsmittel wie etwa trockenes Gras, Laub oder wenig Zeitungspapier verwendet werden. GEMEINDERAT OBERKULM
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