Gefährlichkeitsprognostik und Risikobeurteilung: Stärken und Schwächen unterschiedlicher Methoden

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1 Gefährlichkeitsprognostik und Risikobeurteilung: Stärken und Schwächen unterschiedlicher Methoden Strafen ohne Augenmass Fachtagung Reform im Strafwesen Zürich, 10. September 2015 Prof. Dr. med. Marc Graf Forensisch Psychiatrische Kliniken

2 Gliederung Wem gegenüber ist die forensische Psychiatrie verpflichtet? Welche Instrumente verwendet sie für ihre Aufgabe? Wie gut sind diese dazu geeignet? Schlussfolgerungen

3 «Der Richter in Weiss»

4 Wem dient die forensische Psychiatrie??

5 Wem dient die forensische Psychiatrie?

6 Art. 182 stopp Voraussetzungen für den Beizug einer sachverständigen Person Staatsanwaltschaft und Gerichte ziehen eine oder mehrere sachverständige Personen bei, wenn sie nicht über die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Feststellung oder Beurteilung eines Sachverhalts erforderlich sind.

7 Freie Beweiswürdigung vs. Beweisregeln Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung haben die Strafrichter ohne Bindung an Beweisregeln nach ihrer inneren Überzeugung zu entscheiden, die sie allerdings begründen und nach aussen vertreten müssen (Prof. Mark Pieth, Universität Basel). Wie kann es das, wenn im Gutachten (fast) keine Aussagen zur Methode / Validität gemacht werden? Abweichen vom psychiatrischen Gutachten nur aus triftigen Gründen.

8 Mindestanforderungen für Prognosegutachten (Boetticher BGH et al.) Abgleich mit dem empirischen Wissen über das Rückfallrisiko möglichst vergleichbarer Tätergruppen ( Basisraten ). Aus der Zusammenführung von individueller Analyse der ursprünglichen Gefährlichkeit, der seitherigen Entwicklung gerade der Risikofaktoren, des erreichten Standes und der objektiven wie subjektiven Zukunftsperspektive ergibt sich dann die Rückfallprognose, also die Beantwortung der Frage, ob die Gefahr besteht, dass die ursprüngliche Gefährlichkeit in relevantem Umfang fortbesteht. Eingrenzung der Umstände, für welche die Prognose gelten soll und Angaben zu Massnahmen zur Sicherung oder Verbesserung der Prognose (Risikomanagement). Boetticher et al., NStZ 2006, Heft 10

9 Mindestanforderungen für Prognosegutachten (Boetticher BGH et al.) Abgleich mit dem empirischen Wissen über das Rückfallrisiko möglichst vergleichbarer Tätergruppen ( Basisraten ). Aus der Zusammenführung von individueller Analyse der ursprünglichen Gefährlichkeit, der seitherigen Entwicklung gerade der Risikofaktoren, des erreichten Standes und der objektiven wie subjektiven Zukunftsperspektive ergibt sich dann die Rückfallprognose, also die Beantwortung der Frage, ob die Gefahr besteht, dass die ursprüngliche Gefährlichkeit in relevantem Umfang fortbesteht. Eingrenzung der Umstände, für welche die Prognose gelten soll und Angaben zu Massnahmen zur Sicherung oder Verbesserung der Prognose (Risikomanagement). Boetticher et al., NStZ 2006, Heft 10

10 Forensisch-psychiatrische Prognose Gefährlichkeit = juristischer Begriff = Rechtsgüterabwägung politische Verantwortung individuelle Risikobereitschaft des Entscheidungsträgers dessen Arbeitsumfeld gesellschaftliche Stimmungslage mediale Faktoren etc. Gefährlichkeit = Abwägung der Rechtsgüter durch behördlichen Entscheidungsträger ƒ Art ƒ Häufigkeit ƒ Wahrscheinlichkeit

11 Art. 56 Abs. 1-2 Grundsätze 1 Eine Massnahme ist anzuordnen, wenn: a. eine Strafe allein nicht geeignet ist, der Gefahr weiterer Straftaten des Täters zu begegnen; b. ein Behandlungsbedürfnis des Täters besteht oder die öffentliche Sicherheit dies erfordert; und c. die Voraussetzungen der Artikel 59 61, 63 oder 64 erfüllt sind. 2 Die Anordnung einer Massnahme setzt voraus, dass der mit ihr verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Täters im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit und Schwere weiterer Straftaten nicht unverhältnismässig ist.

12 Gliederung Wem gegenüber ist die forensische Psychiatrie verpflichtet? Welche Instrumente verwendet sie für ihre Aufgabe? Wie gut sind diese dazu geeignet? Schlussfolgerungen

13

14 Prognosemethoden - intuitiv - statistisch (aktuarisch) - integrativ, kriterienbasiert - Risikomanagement

15 Violence Risk Assessment Guide VRAG VRAG (FOTRES)

16 Zusammenhang psychische Störung und Tötungsdelikte Schizophrenie und Alkoholabhängigkeit antisoziale Persönlichkeitsstörung Alkoholabhängigkeit Schizophrenie Depression relative Risikoerhöhung (OR) für Tötungsdelikte 16 Eronen et al. 1996

17 Bsp. Drogenschnelltest Autolenker unter Drogen - + Summe Test - + Summe

18 Bsp. Drogenschnelltest Autolenker unter Drogen - + Summe Test - + Summe Test: - 80% richtig; + 90% richtig

19 Bsp. Drogenschnelltest Test Autolenker unter Drogen - + Summe Summe Test: - 80% richtig; + 90% richtig

20 Bsp. Drogenschnelltest Autolenker unter Drogen Summe - + Test Summe

21 Bsp. Drogenschnelltest Autolenker unter Drogen - + Summe Test - + Summe

22 Bsp. Drogenschnelltest Test Autolenker unter Drogen - + Summe Summe Test: - 80% richtig; + 90% richtig

23 Bsp. Drogenschnelltest Autolenker unter Drogen Summe - + Test Summe

24 Vollendete vorsätzliche Tötungsdelikte CH 1990 bis 2014 Bundesamt für Statistik 2015

25 Sterbestatistik CH Krebs ; Herz_/Kreislauf

26 Rückfall-Basisraten Rezidivraten > 50 % SVG, Drogen, homosexuelle Pädophilie Rezidivraten % Körperverletzung, Eigentum, Exhibitionismus, heterosexuelle Pädophilie Rezidivraten % Raub, Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung Rezidivraten 3 10 % Inzest, Gewaltdelikte bei Pädophilie Rezidivraten < 3 % Mord und Totschlag

27 Gliederung Wem gegenüber ist die forensische Psychiatrie verpflichtet? Welche Instrumente verwendet sie für ihre Aufgabe? Wie gut sind diese dazu geeignet? Schlussfolgerungen

28 PCL-SV =0,887 HCR-20+3 =0,919 SVR-20 =0,888 Zahlen für VRAG (Rossegger et al. 2009, Review): 0.54 bis 0.86 für Gewalttäter

29 Rückfallwahrscheinlichkeit

30 Rückfallwahrscheinlichkeit

31 Time to Sexual Recidivism by Risk Level P e r c e n t Years of Follow-up Low Moderate High Low n = 890 Moderate n = 4,858 High n = 1,992 Hanson IATSO 2014

32 STATIC-99R Groups (High, Moderate) Logistic Regression with Redemption Bar STATIC-99 Low Risk Group Base Rate Line Hanson IATSO 2014

33 Raster: Einordnung eines Probanden im Vergleich zu Gesamtbevölkerung männlich 18- bis 40jährig vorbestraft Gewaltdelikt Sexualdelikt Dissoziale Persönlichkeitsmerkmale Schulabbruch Kokainkonsum Alkoholkonsum Konsum devianter gewalttätiger Pornographie Therapieabbruch Entweichungen Einschlägiger Rückfall whrd. probeweiser Entlassung statistische Aussagekraft Individualprognose

34 Mindestanforderungen für Prognosegutachten (Boetticher BGH et al.) Abgleich mit dem empirischen Wissen über das Rückfallrisiko möglichst vergleichbarer Tätergruppen ( Basisraten ). Aus der Zusammenführung von individueller Analyse der ursprünglichen Gefährlichkeit, der seitherigen Entwicklung gerade der Risikofaktoren, des erreichten Standes und der objektiven wie subjektiven Zukunftsperspektive ergibt sich dann die Rückfallprognose, also die Beantwortung der Frage, ob die Gefahr besteht, dass die ursprüngliche Gefährlichkeit in relevantem Umfang fortbesteht. Eingrenzung der Umstände, für welche die Prognose gelten soll und Angaben zu Massnahmen zur Sicherung oder Verbesserung der Prognose (Risikomanagement). Boetticher et al., NStZ 2006, Heft 10

35 Gliederung Wem gegenüber ist die forensische Psychiatrie verpflichtet? Welche Instrumente verwendet sie für ihre Aufgabe? Wie gut sind diese dazu geeignet? Schlussfolgerungen

36 Schlussfolgerungen Klare Rollentrennung zwischen Justiz und Psychiatrie (Rechts- vs. Sachfragen) Klarheit der Validität von Risikobeurteilungen und deren Kommunikation Bescheidenheit Konkordatliche Forensik- / Massnahmeplanung

37 Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!

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