Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk

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2 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet seinen Mitgliedern Schutz und Sicherheit im Berufsleben und für die Zeit danach. Es ist eine Einrichtung zur Absicherung gegen Risiken wie Berufsunfähigkeit und Tod sowie für die Altersversorgung nicht nur für Architekten (in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, im Saarland), sondern auch für Ingenieurinnen und Ingenieure in NRW. Aber nur Ingenieure, die Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW werden, können die Leistungen des Versorgungswerks in Anspruch nehmen. Wer Mitglied der Kammer wird (und das 45. Lebensjahr nicht vollendet hat), wird automatisch auch Mitglied des Versorgungswerks. Versorgungsprinzip ist das der Kapitaldeckung, d. h., jedes Mitglied finanziert seine Versorgungsleistungen aus den eigenen Beiträgen. Heute gezahlte Beiträge verbleiben als Vermögen beim Versorgungswerk und stehen dem Mitglied für seine späteren Rentenansprüche zur Verfügung. Dabei gilt das Prinzip: Doppelte Beiträge bewirken eine doppelte Rente.

3 Absicherung mal 5: die Leistungen für Mitglieder Rente ab 67 (Die Rentenhöhe ist abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und von den insgesamt eingezahlten Beiträgen.) Hinterbliebenenrente (Nach dem Tod eines verheirateten Mitglieds erhält der Ehepartner eine Witwen- bzw. Witwerrente in Höhe von 60 % der Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente.) Berufsunfähigkeitsrente (Voraussetzung hierfür ist die vollständige, sich dauerhaft auf sämtliche Tätigkeitsbereiche des Architekten- bzw. Ingenieurberufs erstreckende Berufsunfähigkeit.) Zuschüsse zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit (Besteht eine Gefährdung der Berufsfähigkeit oder ist diese aufgehoben oder gemindert, kann das Versorgungswerk auf Antrag des Mitglieds Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit durchführen.) Das Versorgungswerk zahlt die Versorgungsleistungen ohne Wartezeit, also auch dann, wenn der Versorgungsfall z. B. durch Verkehrsunfall bereits kurz nach Beginn der Mitgliedschaft eintritt. Vorausgesetzt, Sie sind als Mitglied für mindestens einen Monat Ihrer Versorgungsabgabepflicht nachgekommen. Waisenrente (Die Kinder eines verstorbenen Mitglieds erhalten eine Waisenrente in Höhe von 10 % bzw. eine Vollwaisenrente in Höhe von 30 % der Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente.)

4 Beiträge für Selbständige und Angestellte Das Versorgungswerk ist interessant und lukrativ für Selbständige wie Angestellte. Angestellte, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) pflichtversichert sind, haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Absicherung. Sie bleiben gesetzlich rentenversichert und zahlen den Mindestbeitrag in 2010 von 165 Euro/Monat (immer 15 % des jewei ligen Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung). Sie können diesen Betrag zur Leistungsverbesserung freiwillig bis auf Euro/Monat (Stand 2010) aufstocken. In dieser Zusatzabsicherung sind alle Leistungen des Versorgungswerks enthalten. Für Selbständige gilt: Das Versorgungswerk kann zu einer Komplettversorgung werden. Für Beratende Ingenieure und für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk Pflicht (wenn Sie bei Eintritt nicht älter als 45 Jahre oder nicht berufsunfähig sind). Bei einer Komplettversorgung orientieren sich die Monatsbeiträge an den Berufseinkünften (derzeit sind 19,9 % des Einkommens als Versorgungsabgabe zu zahlen). Mit dieser Versorgung sind Alters-, Hinterbliebenen-, Waisen- und Berufsunfähigkeitsrente abgedeckt.

5 Die Rentenwahrheit ist immer konkret: ein Rechenbeispiel Klar ist: Ein Kammermitglied (egal ob freischaffend oder im Angestelltenverhältnis), 28 Jahre, monatlicher Bruttoverdienst Euro, wird am Mitglied des Versorgungswerks und zahlt den monatlichen Beitrag von 597 Euro (19,9 % von Euro) bis zum Beginn der Altersgrenze von 67 Lebensjahren. Dann kann er nach 39 Jahren Einzahlung mit einer monatlichen Altersrente von (bis zu) Euro rechnen. Diese Informationen über das Versorgungswerk hier sind allge meine. Für Ihre ausführliche Beratung und Ihre individuelle Regelung wenden Sie sich bitte direkt an: Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Inselstraße 27, Düsseldorf, Telefon info@vw-aknrw.de,

6 Mehr Informationen zur Ingenieurkammer-Bau NRW gibt es hier: Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Zollhof Düsseldorf Telefon Telefax info@ikbaunrw.de Verantwortlich Andrea Wilbertz Leiterin Referat Marketing-Kommunikation Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Konzept und Text Heiko Schulz Konzept, Gestaltung und Illustrationen Helen Hacker Druck und Verarbeitung Druckstudio, Düsseldorf Diese Broschüre einschließlich aller ihrer Teile ist urheberrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Urheber und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen sind jegliche Veröffentlichungen, die fotomechanische oder anderweitige Vervielfältigung und jeder Nachdruck, auch auszugsweise, unzulässig und strafbar. Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, 2010

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