Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
|
|
- Susanne Seidel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Fortbildung für die Sozialarbeiter/-innen der Tumorberatungsstellen und Kliniksozialdienste Christiane Anders, Stand: September 2012 Bereich Grundsatz und ADV-Verbindungsstelle Teilbereich Grundsatz Versicherung/Rente Erfurt
2 Inhalt 1. Bedeutung der Erwerbsminderungsrenten 2. Rentenarten 3. Anspruchsvoraussetzungen 4. Befristung, Beginn und Ende 5. Grundsatz Reha vor Rente 6. Das Rentenverfahren 7. Schnittstellen zu anderen Sozialleistungsträgern 8. Rente wegen Erwerbsminderung und Hinzuverdienst 2
3 Bedeutung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Anteil der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Alters- und EM- Renten gesamt Altersrenten EM-Renten (25,6 %) (19,6 %) (17,5 %) (21,3 %) Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenversicherung in Zeitreihen Rentenzugang 3
4 Bedeutung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Lohnersatzfunktion der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit EU/volle EM (Werte in EUR/Monat) BU/teilweise EM (Werte in EUR/Monat) Zahlbeträge netto (nach Abzug der Beitragsanteile für KV/PV) bei Rentenbeginn Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenversicherung in Zeitreihen Rentenzugang 4
5 Bedeutung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Ursachen für verminderte Erwerbsfähigkeit: Skelett/Muskeln/Bindegewebe Herz/Kreislauferkrankungen Stoffwechsel/Verdauung Neubildungen Psychische Störungen Atmung Nerven/Sinne Haut Sonstige Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenversicherung in Zeitreihen
6 Arten der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Bis : Rente wegen Erwerbsunfähigkeit Rente wegen Berufsunfähigkeit Seit : Rente wegen Erwerbsminderung Rente wegen voller Erwerbsminderung Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem geborene Versicherte 6
7 Anspruchsvoraussetzungen persönlich versicherungsrechtlich teilweise oder volle Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit Regelaltersgrenze noch nicht erreicht Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren 7
8 Anspruchsvoraussetzungen Rente wegen voller Erwerbsminderung VI 43 Abs. 6 SGB Sonderregelung für Versicherte, die z. B. bereits vor Eintritt in das Erwerbsleben voll erwerbsgemindert waren. Voraussetzungen: Eintritt der vollen Erwerbsminderung vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit ununterbrochene volle Erwerbsminderung bis zur Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren 8
9 Anspruchsvoraussetzungen Erwerbsminderung Ursachen der Erwerbsminderung Krankheit jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand nur gesundheitlich bedingte Einschränkungen! Behinderung auch körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen, deren Entwicklung abgeschlossen ist Folgende Ursachen sind für das Vorliegen von Erwerbsminderung unerheblich: Minderqualifizierung Alter ungenügende Beherrschung der deutschen Sprache Analphabetismus 9
10 Anspruchsvoraussetzungen Erwerbsminderung Dauer der Erwerbsminderung Eine rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung muss auf nicht absehbare Zeit vorliegen. Nicht ausreichend ist eine nur vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Die Einschränkung des Leistungsvermögens muss mindestens 6 Monate vorliegen, da es sonst gar nicht zu einer Rentenzahlung kommen würde (Umkehrschluss aus 101 Abs. 1 SGB VI). 10
11 Anspruchsvoraussetzungen Erwerbsminderung Ermittlung des individuellen Leistungsvermögens Welche Arbeiten kann der Versicherte aufgrund seiner körperlichen Leistungsfähigkeit noch verrichten und welche nicht mehr? Schwere der Arbeit Arbeitsabläufe Umwelteinflüsse Geistige Beanspruchung Wegefähigkeit 11
12 Anspruchsvoraussetzungen Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden 6 Stunden unter 3 Stunden 3 bis unter 6 Stunden mind. 6 Stunden volle Erwerbsminderung teilweise Erwerbsminderung + verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt = volle Erwerbsminderung Erwerbsfähigkeit konkrete Betrachtungsweise 12
13 Befristung von Erwerbsminderungsrenten Grundsatz: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. AUSNAHME: maximal 3 Jahre nach Rentenbeginn Arbeitsmarktrenten sind immer zu befristen Dauerrente, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Nach einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren ist davon auszugehen, dass eine Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. 13
14 Beginn von Erwerbsminderungsrenten auf Dauer 99 Abs. 1 SGB VI Anspruchsvoraussetzungen erfüllt Antrag Antragsfrist 3 KM Rentenbeginn verspätete Antragstellung: Anspruchsvoraussetzungen erfüllt Antrag Antragsfrist 3 KM Rentenbeginn 14
15 Beginn befristeter Erwerbsminderungsrenten 101 Abs. 1 SGB VI Anspruchsvoraussetzungen erfüllt Antrag Ausschlussfrist 6 KM verspätete Antragstellung: Rentenbeginn Anspruchsvoraussetzungen erfüllt Ausschlussfrist 6 KM Antrag Rentenbeginn 15
16 Ende von Erwerbsminderungsrenten Befristete Renten enden mit Ablauf der Frist Erreichen der Regelaltersgrenze Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Besserung des Leistungsvermögens) 16
17 Ende befristeter Erwerbsminderungsrenten Wegfall und Weiterzahlung befristeter Erwerbsminderungsrenten Rentner erhält fünf Monate vor dem Wegfall der Rente ein Hinweisschreiben Antrag auf Weiterzahlung ist notwendig 17
18 Reha vor Rente 9 Abs. 1 S. 2 SGB VI, 8 Abs. 2 SGB VI Vorrang von Leistungen zur Teilhabe vor Rente Vor der Entscheidung über einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist zu prüfen, ob Leistungen zur Teilhabe voraussichtlich erfolgreich sind. Der Rentenversicherungsträger darf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst dann bewilligen, wenn zuvor Leistungen zur Teilhabe erbracht wurden oder ein Erfolg der Leistungen zur Teilhabe nicht zu erwarten ist. 18
19 Reha vor Rente VI Ein Teilhabeantrag gilt als Rentenantrag, wenn Abs. 2 SGB der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist und der Erfolg der Teilhabeleistungen nicht zu erwarten ist oder nicht eingetreten ist, weil die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert wurde. Beachte: Eingeschränktes Dispositionsrecht bei Aufforderung zur Antragstellung durch Krankenkasse ( 51 SGB V) oder Arbeitsagentur ( 145 SGB III). 19
20 Das Rentenverfahren 1. Rentenantrag mit Befundbericht 2. Sozialmedizinische Stellungnahme des Prüfarztes (ggf. nach Anforderung weiterer ärztlicher Unterlagen) 3. Prüfung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen 4. Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid 20
21 Das Rentenverfahren Grundlagen der sozialmedizinischen Beurteilung des Leistungsvermögens Befundberichte der behandelnden Ärzte Rehabilitations- und Krankenhausentlassungsberichte Gutachten anderer Stellen (z. B. MDK, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft) im Auftrag des Rentenversicherungsträgers erstellte Gutachten externer Fachärzte sonstige medizinische Befunde oder ärztliche Unterlagen 21
22 Schnittstellen zu anderen Sozialleistungsträgern Beurteilung der Erwerbsfähigkeit für Ansprüche auf Sozialleistungen Erwerbsfähigkeit (Leistungsvermögen mehr als 6 Stunden) Arbeitsförderung (SGB III) Arbeitslosengeld II (SGB II) teilweise Erwerbsminderung (Leistungsvermögen 3 bis unter 6 Stunden) Arbeitsförderung (SGB III) Arbeitslosengeld II (SGB II) Rentenversicherung (SGB VI) volle Erwerbsminderung (Leistungsvermögen weniger als 3 Stunden) Sozialhilfe (SGB XII) (bei dauerhafter voller Erwerbsminderung Grundsicherung) Sozialgeld nach dem SGB II Rentenversicherung (SGB VI) 22
23 Schnittstellen zu anderen Sozialleistungsträgern Aufforderungs- bzw. Antragsrecht anderer Leistungsträger 51 SGB V 145 SGB III Krankenkasse Agentur für Arbeit Aufforderung zum Teilhabeantrag 5 SGB II 95 SGB XII Jobcenter Sozialhilfeträger Antragsrecht für Rente und Teilhabe
24 Rente wegen Erwerbsminderung und Hinzuverdienst 96a SGB VI Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nur gezahlt, wenn sich das Arbeitsentgelt das Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vergleichbares Einkommen (z. B. Vorruhestandsgeld) oder bestimmte Sozialleistungen im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen halten. 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
26 Impressum Fortbildung für die Sozialarbeiter/-innen der Tumorberatungsstellen und Kliniksozialdienste Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Christiane Anders Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Bereich Grundsatz und ADV-Verbindungsstelle Tel.: Fax.: Mail:
Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen
Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen Euro-Institut Kehl, 14. November 2013 Christof Gutzler Tel. 06232-17 2993 Mail: christof.gutzler@drv-rlp.de 1. Allgemeines Deutsche Rentenversicherung
MehrErwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld bei verminderter Leistungsfähigkeit
Service Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld bei verminderter Leistungsfähigkeit Referent: Andreas Loy Agentur für Arbeit Offenbach Referentin: Judith Ziehmer DRV Hessen 0 ISV05t Erwerbsminderungsrente
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrAlles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll
Alles über die Rente Tagung All inclusive Evang. Akademie Bad Boll 20. 22. Oktober 2010 Juan Victor Coseriu Pisani Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Projekt Neubau Tel.: 0711 / 848 10 331 Fax:
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrRente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
MehrBerufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko
Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Düsseldorf, Juli 2003 Berufsunfähigkeit heute 1 Berufsunfähigkeit heute - ein verkanntes Risiko Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch
MehrVersichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)?
Service Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Andrea Handke Beraterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Zeil 53 60313 Frankfurt am Main 0 Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Rente wegen
MehrErwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick. 6. Süddeutscher Hypophysen- und Nebennierentag 20. April 2013 München
Erwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick 6. Süddeutscher Hypophysen- Nebennierentag 20. April 2013 München 0 0 Gesetzliche Rentenversicherung Versicherte Risiken jeweils unabhängig von Vorerkrankungen
MehrWelche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Instrument der Qualitätssicherung standardisiert Gutachten
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrViele Wege führen zur Rente vor 67
27 Viele Wege führen zur Rente vor 67 Es gibt verschiedene Altersrenten. e nachdem, für welche Rentenart Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie irgendwann zwischen 60 und 67 ahren in Rente gehen.
MehrDie sozialmedizinische Leistungsbeurteilung im Reha- Entlassungsbericht. Berlin 17.03.2011
Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung im Reha- Entlassungsbericht Berlin 17.03.2011 Leistungen zur Teilhabe Anträge med.reha 2009:1 638 294 Durchgeführte Leistungen 2009: 978 335 Anträge LTA 2009:
MehrWirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung
Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung - Krankengeldbezug - AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Angela Runge Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme
MehrWesentliche Änderungen 19
Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund
MehrService. Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? ISV03t
Service Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? 0 ISV03t Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige
MehrInhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27
2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten
MehrRV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
MehrRentenzugang nach Rentenarten (RV*)
Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 * gesetzliche Rentenversicherung
MehrWerkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht
Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001
MehrErwerbsgemindert bzw. wie geht es weiter?
Erwerbsgemindert bzw. berufsunfähig wie geht es weiter? Rentenansprüche und deren Voraussetzungen Referent: RA Lars Müller Referent: RA Lars Müller Sozialverband VdK Sachsen e.v. Gliederung Statistik der
Mehrseit 1974 eine gute Sache
Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.
MehrRenten wegen Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Herbert Rische (Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund): Renten wegen Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland Das Risiko, aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Mehr5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen
5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz-
MehrAktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte. Heike Peters
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung für Schwerbehinderte Heike Peters 0 13720191 Rente für schwerbehinderte Menschen 1 ISV03i00 Rente für schwerbehinderte Menschen Welche Möglichkeiten gibt
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrBitte bei Antwort angeben
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrRundschreiben Nr. 06/2013
Märkischer Kreis Postfach 1453 58744 Altena Bürgermeister/Bürgermeisterin -Sozialämterim Märkischen Kreis Fachdienst Soziales 58762 Altena, Bismarckstraße 17 Frau Laqua Zimmer: 223 Durchwahl: (02352) 966-7122
MehrBERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite.
BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft. Sichern Sie sich
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrDas Rentensplitting Theorie und Beratung
Das Rentensplitting Theorie und Beratung 4.91- Stand: 3/2011 1 Anspruch auf Witwenrente Tod eines Ehegatten gültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes Wartezeit von 60 Monaten erfüllt (insbesondere Beitragszeiten)
MehrVon der Werkstatt. in ein Integrations-Projekt. Was ist mit der Rente?
Von der Werkstatt in ein Integrations-Projekt Was ist mit der Rente? Die Erklärungen sind in Leichter Sprache. Die Schrift ist dann schwarz. Die Gesetze sind in schwerer Sprache. Die Schrift ist dann blau.
MehrDie Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht
Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht Altersvorsorge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Eingeführt erst im
MehrVI. Freiwillige Versicherung... 31 1. Allgemeines... 31 2. Berechtigter Personenkreis... 32 3. Beitragsbemessung und Zahlung... 33 4.
Inhalt A. Einleitung... 13 I. Rechtsgrundlagen... 13 II. Organisation... 14 III. Hilfsmittel... 15 1. Gesetzestexte... 15 2. Fachliche Erläuterungen... 16 3. Fachzeitschrift... 16 4. Internetangebote...
MehrHinzuverdienstgrenzen für Rentner
grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.
MehrDie Rente: Für wen, wann und wie? Rechtsanwalt Günter Friedrich, Köln. Rechtsanwalt Günter Friedrich (Tel. 0221/ 829 12 05) Folie 1
Die Rente: Für wen, wann und wie? Rechtsanwalt Günter Friedrich, Köln Rechtsanwalt Günter Friedrich (Tel. 0221/ 829 12 05) Folie 1 Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente 1. Antrag des Versicherten
MehrDA Seite 1 28. Gesetzestext
DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches
MehrII. Rente wegen voller Erwerbsminderung ( 43 Abs. 2 SGB VI) 4. Allgemeine Wartezeit. 5. Antrag
D. Renten bei Verlust der Erwerbsfähigkeit ( 43, 240 SGB VI) 139 Abs. 4 Nr. 1, 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI dar. Somit verlängert sich hier der Fünfjahreszeitraum um die 29 Monate der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
MehrService. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Wartezeiten Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung 1 M01i_91 Rentenanspruch Voraussetzungen versicherungsrechtliche Voraussetzungen Wartezeit Rentenanspruch
MehrRehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick
Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch beruflichen Rehabilitationseinrichtungen e.v. Fachtagung am 13. und 14. November 2006 Medizinisch berufliche Rehabilitation aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung
MehrDie Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Reformen dieses Jahrzehnts
Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Reformen dieses Jahrzehnts Dr. Axel Reimann Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund Kooperationsveranstaltung
MehrBerufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.
Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)
MehrRentenreform 2014 Das Gesetz über. Rentenversicherung vom 23.6.2014
Aktualisierung des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014, Stand: Juli 2014 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.2014 Das
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation
MehrChristof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen
Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich
MehrSichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept
Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrGrundlegendes zur Rente wegen Erwerbsminderung
Service Grundlegendes zur Rente wegen Sabine Gerstmann 1 srenten Überblick Allgemeines Anspruchsvoraussetzungen Wegfall der Rente Übergangsregelungen 2 M31i_81 Rente wegen Voraussetzungen Nichterreichen
MehrDas ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis
Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan
MehrAltersrenten Wer? Wann? Wie(viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Susanne Remmers Robert Fuhrbach Deutsche Rentenversicherung Rheinland Lungengasse 35 50676 Köln 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch
MehrRente für Schwerbehinderte
Rente für Schwerbehinderte Deutsche Rentenversicherung Heike Peters Rentenrechtliche Zeiten und Wartzeit Beitragszeiten Ersatzzeiten Monate aus: Versorgungsausgleich, Rentensplitting geringfügiger vers.freier
MehrFörderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Prüfung der Reha-Eigenschaft Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind
MehrAntrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung
1 Betriebs-/Beitrags-Konto-Nr. HEK Hanseatische Krankenkasse Beitragszentrum - Firmenkunden 22034 Hamburg Hinweis: Die Beantwortung der Fragen ist zur Prüfung des Erstattungsanspruchs erforderlich ( 28o
MehrReferentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Telefon 030.40 81-40 Telefax 030.40 81-4999 post@dbb.de www.dbb.de An die Landesbünde
MehrSichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept
Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute
MehrSozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis
Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis von Bettina Schmidt 1. Auflage Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Schmidt wird vertrieben von beck-shop.de Verlag C.H. Beck München 2011 Verlag C.H.
MehrBERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ. Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite.
BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ Ausgezeichneter Schutz bei Berufsunfähigkeit! Im Fall der Fälle sind Sie jetzt fi nanziell auf der sicheren Seite. Ihr größtes Vermögen ist Ihre Arbeitskraft. Sichern Sie sich
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.
MehrDass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.
Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,
MehrBetriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche
Betriebsrente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente. Informationen für Versicherte mit Grundversorgung aus berufsständischen Versorgungswerken oder anderer Grundversorgung. Januar 2016 2
MehrSichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept
Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben zählt heute,
MehrReha-Sport und Funktionstraining
Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrVorzeitige Altersrenten Gestaltungsmöglichkeiten bei vorzeitigen Altersrenten - Praxisfälle
Vorzeitige Altersrenten Gestaltungsmöglichkeiten bei vorzeitigen Altersrenten - Praxisfälle 1 Beispiel 1 Versicherte hat zwei Rentenansprüche Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders
MehrUmsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse
Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen
MehrWas kann die Deutsche Rentenversicherung für Krebserkrankte tun? Irassi Neumann Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Was kann die Deutsche Rentenversicherung für Krebserkrankte tun? Irassi Neumann Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Gesetzliche Grundlagen 15 SGB VI für Versicherte, die im Erwerbsleben stehen
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrKausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge:
Kausalitäts- und Zurechnungszusammenhänge: Versicherte Tätigkeit Unfallbringendes Verhalten Unfallgeschehen Gesundheitsschaden zeitlicher/örtlicher/sachlicher Zusammenhang Unfallkausalität: Wesentliche
MehrLebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Lebensleistungsanerkennungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kombirente verbesserte Erwerbsminderungsrente Zuschussrente 1 Rentendialog der
MehrBerufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check. Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen.
Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen. Ihr klarer Vorteil: die Berufsunfähigkeitsabsicherung der ERGO. Ihr privater Schutz Absicherung nach Maß.
MehrUnternehmen Engagement Workshop 2: Der Gesetze-Ämter-Komplex
Unternehmen Engagement Workshop 2: Der Gesetze-Ämter-Komplex Dr. Bettina Leonhard/Jenny Axmann Unterschiedliche Bezeichnungen und Formen ehrenamtlicher Tätigkeit Der Begriff des Ehrenamtes ist gesetzlich
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrDie neue Erwerbsminderungsrente. Alles, was Sie wissen müssen.
Die neue Erwerbsminderungsrente. Alles, was Sie wissen müssen. Nicht geschenkt. Sondern verdient. Liebe Bürgerinnen und Bürger, wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, ist
MehrDie KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente
Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrKINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
MehrSwiss Life EMI Plus. Ihr Rundumschutz bei Erwerbsminderung und mehr!
Swiss Life EMI Plus Ihr Rundumschutz bei Erwerbsminderung und mehr! Jeder Fünfte ist betroffen! Jeder fünfte Bundesbürger scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Bei unzureichender
MehrAuswirkung der Gesonderten Meldung und Hochrechnung bei der Altersrente
Auswirkung der Gesonderten Meldung und Hochrechnung bei der Altersrente Tagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Versicherungsämter und Gemeinden 5. April2011, Weiden Renate Dissen Deutsche Rentenversicherung
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrUnbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII
Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 35-2004:
MehrRentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund
Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die
Mehr- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme
- 1 - Anlage II Wahltarife Krankentagegeld I. Teilnahme 1. Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankentagegeld zur Wahl an. Der Tarif kann
MehrGesundheitsprävention & Arbeitsrecht
Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das
MehrAntrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
An R+V BKK 65215 Wiesbaden Hinweis Die Beantwortung der Fragen ist zur Prüfung des Erstattungsanspruchs erforderlich ( 28o SGB IV; 98 SGB X); Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können getrennt Erstattungsanträge
MehrAnlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016.
Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 3. Wahltarife Krankentagegeld Teilnahme 1. Die Bertelsmann BKK bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von
MehrRentensplitting und Versorgungsausgleich
Rentensplitting und Versorgungsausgleich Rentensplitting als Alternative zur Hinterbliebenenrente? Versorgungsausgleich und Mütterrente Arbeitstagung der AhV am 27. und 28. Mai 2014 in Gelnhausen Joachim
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrGA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrSoziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer
Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer Informationen für Existenzgründer gesetzliche Krankenversicherung Besonderheiten der freiwilligen Versicherung Ermittlung
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrAnspruch auf Kindergeld besitzen:
Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer
Mehr