Veranstaltungen an der Kühne Logistics University, Großer Grasbrook 17, Hamburg
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1 Veranstaltungen an der Kühne Logistics University, Großer Grasbrook 17, Hamburg 1
2 Die Kühne Logistics University befindet sich im Herzen der Hafencity Hamburgs in direkter Nähe zum Kreuzfahrterminal im Großen Grasbrook. Rahmendaten : Auditorium: Fläche ca. 270 m² 299 Sitzplätze, gepolsterte Klappsitze, ansteigendes Gestühl. Foyer: Das Foyer liegt direkt vor dem Audimax bzw. dem Kleinen Auditorium. Fläche ca. 300 m² mit integriertem Bartresen Kleines Auditorium: Fläche ca. 103 m² 63 Sitzplätze, gepolsterte Klappsitze, ansteigendes Gestühl. Im 1. OG steht ein Garderobenraum mit Ausgabetresen und 304 nummerierten Garderobenplätzen zur Verfügung. 2
3 Technische Ausstattung : Auditorium: Lichtstarker Beamer ( AnsiLumen) 4 m breite Leinwand Deckenbildschirme für hintere Sitzplatzreihen Lautsprecher Funkmikrofone Rednerpult als Medienpult (mit HDMI- und VGA- Anschluss) Kleines Auditorium: Beamer 3,5 m breite Leinwand Lautsprecher Mikrofone Rednerpult als Medienpult (mit HDMI- und VGA- Anschluss) Möglichkeit der Übertragung per Video- und Audiotechnik einer gleichzeitigen Veranstaltung im Audimax 3
4 PREISÜBERSICHT Audimax 1.750,00 pro Tag / 875,00 (1 4 Stunden) Foyer 1.000,00 pro Tag / 500,00 (1 4 Stunden) Kleines Auditorium 750,00 pro Tag / 375,00 (1 4 Stunden) Anmietung aller Räume 3.000,00 pro Tag / 1500,00 (1 4 Stunden) Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. Reinigung, Sicherheit, Technik. Umsatzsteuer wird nicht auf Raummiete erhoben ( 4 Nr. 12a UStG) 4
5 Sonstige Kosten: Endreinigung Tagesreinigung während der Veranstaltung Medientechniker vor Ort Garderobenpersonal Sicherheit 150,00 pro Tag 24,00 pro Stunde* 90,00 pro Stunde* nach Absprache* nach Absprache* * Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Alle Preise sind zzgl. gesetzlicher USt. 5
6 Unser Cateringpartner: Die SV Group ist ein Cateringunternehmen mit Ursprung in der Schweiz, welches seit 1914 für vielseitige und qualitativ hochwertige Gastronomie steht. Sie stehen für absolute Serviceorientierung, Innovationskraft, Individualität und dem Anspruch, Qualität zu garantieren. Die SV Group bietet Catering für Veranstaltungen jeglicher Art, von Stehempfängen bis zu großen Firmenevents. Ein auf Sie persönlich zugeschnittenes Angebot erhalten Sie von Catrin Wandzik Tel.:
7 Wir erstellen Ihnen gern ein persönliches Angebot! Kühne Logistics University Astrid Büchner Großer Grasbrook Hamburg Tel.: event@the-klu.org 7
8 Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Vertragsschluss Der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung über die gebuchte Leistung sowie über den Mietzins der Räumlichkeiten. Damit wird die Buchung verbindlich. Alle gebuchten Zusatzleistungen wie Reinigungspauschale, Techniker etc. werden nach der Veranstaltung berechnet. Die Abrechnung mit dem Caterer erfolgt direkt mit dem Mieter. 2 Zusatzleistungen Der Vermieter stellt dem Mieter unentgeltlich das in den Veranstaltungsräumen vorhandene technische Equipment zur Verfügung, ohne dass dieses Mietgegenstand ist. Die Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass das in den Seminarräumen vorhandene technische Equipment mit vom Mieter eingebrachter EDV-Technik kompatibel ist. 3 Stornierung Bei Stornierung des Mietvertrages ist der Vermieter berechtigt, anstelle der Raummiete eine pauschale Aufwandsentschädigung zu berechnen. Diese beträgt 30% der vereinbarten Raummiete, sofern die Stornierung bis spätestens einer Woche vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgt und 50% der vereinbarten Raummiete bei Stornierung innerhalb einer Woche vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn. Erfolgt die Stornierung am Tage des geplanten Veranstaltungsbeginns, ist die gesamte Raummiete zahlbar. 4 Sachmängel, Gewährleistung, Haftung Der Mieter haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden (Vermögensschäden), die während der Mietdauer durch ihn, seine Beauftragte und Besucher verursacht werden. Er hat den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden können, freizustellen. Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seine Beauftragten und Besucher übernimmt der Vermieter keine Haftung. Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf mangelnde Beschaffenheit des Mietgegenstandes oder auf schuldhafter Verletzung der von ihm übernommen Verpflichtungen beruhen. Für Versagen irgendwelcher Einrichtungen und Betriebsstörungen oder sonstige, die Nutzung des Mietgegenstandes beeinträchtigende Ereignisse haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 5 Schlussbestimmungen Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. 8
1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.
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