Kreisfinanzbericht Mehr als eine Situationsbeschreibung!

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1 Kreisfinanzbericht Mehr als eine Situationsbeschreibung! Kreishaushalte Rheinland-Pfalz: Spiegel der weiter anhaltenden kommunalen Finanzmisere - Kreisspezifische Entlastungen durch das Land dringend erforderlich! Entwicklung Nettoausgaben Soziale Sicherung, Umlageaufkommen, Schlüsselzuweisungen der Kreise* 2000 bis 2013 % Kassenkredite : Mio.! 87,3 % 79,2 % ,7 % Kreisumlage Soziale Sicherung Schlüsselzuweisungen * Nettoausgaben Soziale Sicherung bis 2011 Rechnungsergebnis 2012/2013 Fortschreibung mit Durchschnitt = 6,1 %; Schlüsselzuweisungen B 1, B 2, C 1, C 2 sowie Grunderwerbssteuer Ernst Beucher, Geschäftsführender Direktor beim Landkreistag Rheinland-Pfalz Mainz, den

2 Kernaussagen des Kreisfinanzberichts 2014 des Landkreistages Rheinland-Pfalz vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom (Az.: 8 C ) zur verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Finanzausstattung: Der Landesgesetzgeber hat das System des Finanzausgleichs als Ganzes zu verantworten und ist verpflichtet, (zumindest) die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen zu gewährleisten. Die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen stellt einen abwägungsfreien Mindestposten im öffentlichen Finanzwesen des jeweiligen Landes dar, der auch nicht durch Hinweis auf die Leistungsfähigkeit des Landes relativiert werden kann. Die Kommunen müssen über mindestens so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre Pflichtaufgaben ohne (nicht nur vorübergehende) Kreditaufnahme erfüllen können. Darüber hinaus müssen sie über eine freie Spitze verfügen, um zusätzliche freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen, aber doch merklichen Umfang wahrnehmen zu können. Der Schutz- und Garantiegehalt des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 (und 3) GG zugunsten der Gemeinden gilt aber auch im Verhältnis zum Kreis (hierzu auch OVG RP, Urteil vom , Az.: 10 A 10515/13.OV). Innerhalb des kreiskommunalen Raums lässt sich weder für den Finanzbedarf des Kreises noch für denjenigen der kreisangehörigen Gemeinden von Verfassungs wegen ein Vorrang herleiten. Ist die eigene Finanzausstattung des Kreises unzureichend, so muss er sich seinerseits an das Land (den Landesgesetzgeber) halten; er kann seine Finanznot nicht auf die kreisangehörigen Gemeinden abwälzen (s. ergänzend Abschnitt 1.1). Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom (Az.: VGH N 3/11): Der Gesetzgeber hat die signifikant hohen Sozialausgaben als wesentliche Ursache der kommunalen Finanzprobleme bei der Bemessung der Finanzzuweisungen nicht angemessen berücksichtigt. Das Land trifft insoweit auch eine Mitverantwortung für die Kosten aus Aufgabenzuweisungen durch den Bund. Es hat die finanziellen Belange seiner Kommunen auf Bundesebene als eigene zu wahren und durchzusetzen. Jenseits einer rechnerischen Verteilungssymmetrie hat das Land im Rahmen der Neu

3 regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs bis spätestens einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise orientiert an der Entwicklung der Soziallasten der Kommunen zu leisten (s. ergänzend Abschnitt 1.2). Die Entwicklung der Finanzsituation der rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden belegt, dass die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf eine angemessene Finanzausstattung vom Land dauerhaft nicht eingehalten werden. Trotz einer positiven Entwicklung der Steuereinnahmen, einer höheren Beteiligung des Bundes an den Soziallasten und fortgesetzter Konsolidierungsbemühungen der Kommunen setzt sich die kommunale Finanzkrise ungemindert fort, weil das Land entgegen den Vorgaben des VGH im Urteil vom keine effektive und deutliche Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung bewerkstelligt und auch keine Entlastung der Kommunen auf der Ausgabenseite herbeigeführt hat. In den Jahren 2012/2013 hat die kommunale Ebene bundesweit Überschüsse von jeweils über 1 Mrd. erzielt, die rheinland-pfälzischen Kommunen mussten demgegenüber Defizite von 373 Mio. bzw. 304 Mio. verkraften. Die bundespolitischen Entscheidungen in Bezug auf kommunale Entlastungen werden aber durch die Gesamtsituation der Kommunen prägt. Diese Ausgangslage beschreibt den zusätzlichen Handlungsbedarf des Landes. Aus den Kommunalberichten 2012/2013 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz: 2012: Obwohl die rheinland-pfälzischen Kommunen Rekordeinnahmen erzielt haben, war die Finanzlage insgesamt nach wie vor desolat. 2013: Für die seit Jahren schwierige finanzielle Situation der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände ist noch immer keine durchgreifende Besserung in Sicht. Die Kommunen in den anderen Flächenländern erwirtschafteten 2012 Überschüsse von 30,00 /EW im Durchschnitt. Dem standen in Rheinland-Pfalz Finanzierungsdefizite von durchschnittlich 92,00 /EW gegenüber (Differenz: rd. 500 Mio. ). Die Finanzsituation der rheinland-pfälzischen Kommunen hat sich auch im Ländervergleich weiter verschlechtert. Seit 1994 liegt die Pro-Kopf-Verschuldung der Kreise, Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz aus Krediten zur Liquiditätssicherung deutlich über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer

4 Bisher hat der Kommunale Entschuldungsfonds die Liquiditätskreditbelastung noch nicht entscheidend beeinflusst. Den Entlastungen durch die teilweise Tilgung von Altschulden standen deutlich höhere neue Schuldenaufnahmen gegenüber. Die Realsteuereinnahmen lagen weiterhin unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer, insbesondere der westlichen Flächenländer. Vor allem bei den kreisfreien Städten ist das Einnahmepotenzial aus den vorgenannten Steuern noch nicht ausgeschöpft. Die höheren Steuereinnahmen und Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, zu denen die beabsichtigte neue Regelung mit voraussichtlich lediglich 50 Mio. an zusätzlichen Landesmitteln nur zu einem vergleichsweise geringen Teil beiträgt, werden zur Haushaltskonsolidierung nicht ausreichen, wenn - entsprechend der Tendenz der Vorjahre - die Ausgaben ebenfalls stark steigen. Im Jahr 2013 wuchsen die kommunalen Steuern nur noch um 1,7 %, die Steigerungsrate im Landeshaushalt betrug 5,1 %. Die lineare Anhebung der tariflichen Entgelte in 2013 bewirkt überschlägig Mehrausgaben der Kommunen von rd. 200 Mio. (Anmerkungen: Gleiches dürfte für die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen der aktuellen Tarifabschlüsse 2014/2015 gelten). Die Sozialleistungen (Zuschussbedarf) der Kommunen sind von 2003 bis 2012 um 74 % (+ 7,4 % jährlich).gestiegen. Die reinen Sozialleistungen wuchsen 2012 auf mehr als 2,3 Mrd. an Der Zuschussbedarf im Haupt-Produktbereich Soziales und Jugend wächst von 2013 auf 2014 um 6,3 % auf insgesamt 1,27 Mrd.. Trotz der Einbeziehung höherer Bundesleistungen aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen die Sozialen Hilfen 2013 der Kreise um 5,1 %. Besonders gravierend ist der Anstieg im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (von 2011 bis 2014 um 24,0 %). Die laufenden Ausgaben der Kreise im Bereich Kindertagesstätten steigen von 2013 nach 2014 um 9,5 %. Das komplette Kreisumlageaufkommen 2013 von 1,2 Mrd. wurde durch den Zuschussbedarf im Bereich Soziales und Jugend aufgezehrt

5 Nur rd. 37,2 % des Zuschussbedarfs des Sozial- und Jugendetats konnten in 2013 durch Schlüsselzuweisungen des Landes gedeckt werden; 2014 werden es 38,9 % sein. Von 2011 bis 2014 steigen die Schlüsselzuweisungen an die Kreise trotz sehr niedriger Ausgansbasis um lediglich 84 Mio.. Unter Berücksichtigung weiterer kompensatorischer Gesetzesänderungen sowie der erhöhten Nivellierungssätze belaufen sich die reformbedingten Mehreinnahmen der Kreise in 2014 gegenüber 2011 sogar lediglich auf rd. 50 Mio. (+ 11,7 %). Das Kreisumlageaufkommen steigt demgegenüber von 2011 bis 2014 um voraussichtlich 282 Mio. (+ 28,7 %). Einschließlich der in der Schlüsselmasse B 1 enthaltenen Mehrbelastungsausgleiche wächst die Schlüsselmasse B der Kreise im Zeitraum von 1990 bis 2014 um rd. 61 %. Insgesamt steigen die Schlüsselzuweisungen zugunsten der Kreise im Zeitraum von 1990 bis 2014 um Mehrbelastungsausgleiche bereinigt um lediglich rd. 42 % (Durchschnitt: 1,8 %). Das Kreisumlageaufkommen steigt im Vergleichszeitraum 1990 bis 2014 um 902 Mio. oder 231,5 % (Durchschnitt: 9,6 %), die durchschnittlichen Kreisumlagesätze von 28,5 auf 43,3 v. H.-Punkte. Der kommunale Finanzierungssaldo von Kreisen, Städten und Gemeinden ist nunmehr 24 Jahren in Folge negativ und fällt mit rd. 420 Mio. im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2013 um rd. 340 Mio. höher als im Bundesdurchschnitt. Bei 12 Landkreisen beträgt der Fehlbetrag des Finanzhaushaltes in 2014 zwischen 8 und 19 Mio. ; nur 5 von 24 Landkreisen weisen in der Planung einen ausgeglichenen Finanzhaushalt bzw. einen Finanzmittelüberschuss aus. Die Summe der Fehlbeträge, ohne Vorträge aus Vorjahren, beläuft sich auf rd. 160 Mio.. Die Hälfte der Landkreise verzeichnet inzwischen im Saldo ein negatives Eigenkapital! Spiegelbild der Haushaltsfehlbeträge der Kreise sind die Kassenverstärkungskredite, die sich inzwischen auf über 1,4 Mrd. summieren (Spitzenbetrag /EW). Zu

6 sammen mit den Investitionskrediten betrug die Verschuldung in den Kernhaushalten der Landkreise Ende des Jahres 2013 rd. 2,6 Mrd. und wird im laufenden Jahr 2014 voraussichtlich auf 2,8 Mrd. anwachsen. Die Kassenkredite der rheinland-pfälzischen Landkreise betrugen Ende 2013 mit 476,75 pro Einwohner das 3,7-fache der Kreise im Bundesdurchschnitt (130,21 ). Das Konzept des Landes für einen im Konjunkturzyklus ausgeglichenen Finanzierungssaldo vernachlässigt nicht nur schwerwiegende Zusatzbelastungen der Kommunen auf der Ausgabenseite (z. B. U3-Ausbau, Schulsozialarbeit/- integrationshilfen, ÖPNV), sondern ignoriert auch den nach Gemeindehaushaltsrecht notwendigen Abbau bestehender Liquiditätskredite, welche die Folgen einer nicht verfassungsgemäßen Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommune widerspiegeln. Im Blick auf die auch in Zukunft zu erwartende hohe Ausgabendynamik im Bereich Jugend- und Soziales, aber auch beispielsweise der beachtlichen Tarifabschlüsse 2013/2014, nur noch durchschnittlichen Steuermehreinnahmen und weiterhin - trotz bis 2016 erfolgender Zuwächse - insgesamt viel zu niedriger Gesamtleistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, ist nicht davon auszugehen, dass die Unvereinbarkeit der Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen mit Art. 49 Abs. 6 Landesverfassung ohne weiteres Zutun des Landes auf mittlere Sicht beseitigt wird. Dies gilt umso mehr, als wirkliche Entlastungen durch den Bund bestenfalls 2018 zu erwarten sind. Es darf nicht übersehen werden, dass ein rein rechnerischer Ausgleich des Haushaltes nicht ausreicht um Unterhaltungsrückstände zu beseitigen, Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen und eine planmäßige Rückführung der Liquiditätskredite vorzunehmen. An den maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen für das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom hat sich dem Grunde nach nichts geändert. Vielmehr hat sich die Finanzsituation der rheinland-pfälzischen Kreise, auch im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt, weiter verschlechtert. Der sog. spürbare Beitrag des Landes aus dem unmittelbaren Landeshaushalt muss mit Wirkung 2014 um ein Vielfaches erhöht werden, um die vom VGH geforderte effektive und deutliche Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung, orientiert an der langjährigen Entwicklung der Lasten aus der sozialen Sicherung, herbei zu führen! - 6 -

7 Kreisfinanzbericht Mehr als eine Situationsbeschreibung! Kreishaushalte Rheinland-Pfalz: Spiegel der weiter anhaltenden kommunalen Finanzmisere - Kreisspezifische Entlastungen durch das Land dringend erforderlich! 1.0 Hintergrund Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind nur dann in der Lage, ihre Aufgaben (Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung, Auftragsangelegenheiten und freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben) ordnungsgemäß zu erfüllen, wenn ihnen hierfür ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 49 Abs. 5 und 6 LV, 3 Abs. 1 GemO und 2 a Abs. 1 LKO resultiert der Anspruch der Kommunen gegen den Staat, die zur Durchführung aller Aufgaben erforderlichen Mittel durch konkrete Kostenerstattungen, das Recht zur Erhebung eigener Abgaben und durch den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) zu sichern. In seiner Entscheidung vom , Az.: 8 C 1.12, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Rechtsanspruch von Kreisen und Gemeinden noch einmal eindrucksvoll herausgearbeitet. Gleiches gilt für das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland- Pfalz vom , Az.: VGH N 3/ Kernaussagen des BVerwG Der Gesetzgeber muss die öffentliche Verwaltung so organisieren, dass unterhalb der staatlichen Landesebene eine kommunale Verwaltungsebene eingerichtet wird, der ein eigenständiges, eigenverantwortliches Verwaltungshandeln nicht nur in singulären Angelegenheiten, sondern grundsätzlich universell ermöglicht wird. Die Kommunen müssen auch nach Bundesverfassungsrecht mindestens über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre pflichtigen Fremd- wie Selbstverwaltungsaufgaben erfüllen können und darüber hinaus noch über eine freie Finanzspitze verfügen, um zusätzliche freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen, aber doch merklichen Umfang ohne Kreditaufnahme wahrzunehmen zu können

8 Auch innerhalb des kreiskommunalen Raumes lässt sich weder für den Finanzbedarf des Kreises noch für denjenigen der kreisangehörigen Gemeinden von Verfassungs wegen ein Vorrang behaupten. Der Finanzbedarf der Gemeinden ist demnach nicht gewichtiger als der Finanzbedarf anderer (höherstufiger) Verwaltungsträger, der diesen aus den ihnen zugewiesenen öffentlichen Aufgaben erwächst. Der Schutz- und Garantiegehalt des Art. 28 Satz 2 Abs. 1 (und 3) GG gilt zugunsten der Gemeinden auch in deren Verhältnis zum Kreis. Der Kernbereich der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie ist aber nicht schon dann verletzt, wenn die Finanzausstattung einer Gemeinde nur für einen vorübergehenden Zeitraum hinter dem verfassungsgebotenen Minimum zurückbleibt. Der Kernbereich der Garantie ist vielmehr erst dann verletzt, wenn die Gemeinde strukturell und auf Dauer außerstande ist, ihr Recht auf eine eigenverantwortliche Erfüllung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Der Kerngehalt der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG bezeichnet die äußerste Grenze des verfassungsrechtlich hinnehmbaren - das verfassungsrechtliche Minimum -, das einer weiteren Relativierung nicht zugänglich ist. Der Landesgesetzgeber könnte also eine strukturelle Unterfinanzierung der Gemeinden in diesem Sinne nicht mit Hinweis darauf rechtfertigen, dass auch die Haushaltslage des Landes notleidend ist. Der Mindestfinanzbedarf der Kommunen stellt vielmehr einen abwägungsfesten Mindestposten im öffentlichen Finanzwesen des jeweiligen Landes dar. So wenig wie das Land kann sich der Kreis von der Beachtung des Kernbereichs der gemeindlichen Selbstverwaltung unter Hinweis auf seine eigene Haushaltslage dispensieren. Ist die eigene Finanzausstattung des Kreises unzureichend, so muss er sich seinerseits an das Land (den Landesgesetzgeber) halten; er kann seine Finanznot nicht auf die kreisangehörigen Gemeinden abwälzen. 1.2 Leitsätze des VGH Den weiteren rechtlichen Rahmen verdeutlicht die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VGH) Rheinland-Pfalz vom mit den nachfolgend nochmals aufgenommenen Leitsätzen (Hinweis auch auf die in der Anlage beigefügte Zusammenstellung des wesentlichen Inhalts des Urteils, Quelle: Mündliche Begründung des seinerzeitigen Vorsitzenden des VGH, Prof. Dr. Friedrich Meyer): - 8 -

9 1. Art. 49 Abs. 6 LV verpflichtet das Land, den Kommunen im Wege des Finanzausgleichs eine angemessene Finanzausstattung zu sichern. Diese muss neben der Erfüllung zugewiesener grundsätzlich auch die Wahrnehmung frei gewählter Aufgaben ermöglichen. 2. Die hiernach erforderlichen Finanzzuweisungen an die Kommunen sind unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Finanzbedarfs des Landes zu bemessen. Angesichts der grundsätzlichen Gleichwertigkeit staatlicher und kommunaler Aufgaben wird der vertikale Finanzausgleich durch den Grundsatz der Verteilungssymmetrie bestimmt. 3. Das Ergebnis des rechnerischen Symmetrievergleichs zwischen Kommunen und Land ist im Einzelfall aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit zu korrigieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn Finanzprobleme der Kommunen maßgeblich auf einer signifikant hohen Kostenbelastung aus staatlich zugewiesenen Aufgaben beruhen und daher fremdbestimmt sind. 4. Das Land trifft insoweit auch eine Mitverantwortung für die Kosten aus Aufgabenzuweisungen durch den Bund. Es hat die finanziellen Belange seiner Kommunen auf Bundesebene als eigene zu wahren und durchzusetzen. 5. Die Vorschriften über die Finanzausgleichsmasse und die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2007 stehen hierzu in Widerspruch. Der Gesetzgeber hat die signifikant hohen Sozialausgaben als wesentliche Ursache der kommunalen Finanzprobleme bei der Bemessung der Finanzzuweisungen nicht angemessen berücksichtigt. 6. Bei der Ausgestaltung des horizontalen Finanzausgleichs hat der Gesetzgeber zudem das Gebot interkommunaler Gleichbehandlung verletzt. Infolge der hohen Sozialausgaben ist es 2007 zu erheblichen finanziellen Ungleichgewichten zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten und den Gebietskörperschaften unterhalb der Kreisebene gekommen. 7. Der KFA ist spätestens zum neu zu regeln. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das bisherige Recht anwendbar. 8. Das Land hat im Rahmen der Neuregelung einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten. Dieser muss jedenfalls auch in einer effektiven und deutlichen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung bestehen. Daneben - 9 -

10 kommt eine Entlastung der Kommunen auf der Ausgabenseite durch Aufgabenrückführung oder die Lockerung gesetzlicher Standards in Betracht. 9. Im Gegenzug müssen auch die Kommunen ihre Kräfte größtmöglich anspannen. Die kommunale Finanzkrise erfordert von Verfassungs wegen ein entschlossenes und zeitnahes Zusammenwirken aller Ebenen. 2.0 Entwicklung der Finanzlage Im Jahr 2012 hat die kommunale Ebene in Deutschland einen Überschuss von 1,8 Mrd. erzielt. Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben hierzu - wie in den 23 Jahren zuvor - ein Defizit von rd. 373 Mio. beigetragen! Die Entscheidungen der Politik auf Bundesebene werden aber durch die bundesweite Entwicklung geprägt. Im Jahr 2013 hat sich die Situation einer weit unterdurchschnittlichen Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden nahezu unverändert fortgesetzt: Einem bundesweit erneut positiven Finanzierungssaldo der Kommunen von über 1 Mrd. stehen hierzulande Defizite von 304 Mio. gegenüber. Landkreise und Städte teilen sich im Wesentlichen diese Defizite. Der Rückgang von 2012 auf 2013 ist allein durch die Sonderzahlung Zensus 2011 bedingt! Die Entwicklung der Finanzsituation der rheinland-pfälzischen Kommunen belegt, dass die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf eine angemessene Finanzausstattung dauerhaft nicht eingehalten worden sind. Sie richten sich an das Land als Gewährträger einer verfassungskonformen Finanzausstattung von Kreisen, Städten und Gemeinden. Grundgesetz und Landesverfassung garantieren das kommunale Recht auf Selbstverwaltung dem eine entsprechende finanzielle Ausstattung immanent ist. Diese Garantien bilden den Hintergrund für die aktuell beim VGH anstehenden Klagen gegen das Landesfinanzausgleichsgesetz Rheinland-Pfalz (LFAG 2014) in Verbindung mit dem Landeshaushalt 2014/ Die Kläger, zu denen auch der Landkreis Südliche Weinstraße gehört, sind mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz der Auffassung, dass die vom VGH für die Jahre 2007 ff. festgestellte Unvereinbarkeit der Finanzausstattung der Kommunen mit der Verfassung trotz der Novellierung des LFAG weiter fortbesteht

11 Grundlage der nachfolgenden Darstellung der Finanzentwicklung der rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden ist zum einen die finanzstatistische Analyse des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz aus den jüngsten Kommunalberichten bis einschließlich des Jahres Sie wird insbesondere ergänzt um die Ergebnisse der Kassenstatistik 2013 (StaLa) sowie einzelne Erhebungen, Auswertungen und Berechnungen der Geschäftsstelle des Landkreistages Rheinland-Pfalz. 2.1 Kommunalbericht 2013 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz: Finanzsituation der Kommunen hat sich auch im Ländervergleich weiter verschlechtert! Die Kommunalberichte des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz fassen die wesentlichen Daten zur Haushaltslage der Kommunen zusammen und bewerten diese. Kernaussage 2012: Obwohl die rheinland-pfälzischen Kommunen Rekordeinnahmen erzielt haben, war die Finanzlage insgesamt nach wie vor desolat! Kernaussage 2013: Für die seit Jahren schwierige finanzielle Situation der rheinlandpfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände ist noch immer keine durchgreifende Besserung in Sicht. Dem ausführlichen Bericht 2013 sind auszugsweise u. a. folgende Feststellungen zu entnehmen Rechnungshof: Die rheinland-pfälzischen Kommunen erzielten 2012 Einnahmen von 11,0 Mrd., damit 0,4 Mrd. mehr als Der neuerliche Rekordbetrag reichte nicht aus, um die ebenfalls gestiegenen Ausgaben von 11,4 Mrd. zu decken. Die Finanzierungslücke betrug 2012 damit rd. 0,4 Mrd., nach 0,4 Mrd und 0,7 Mrd. in Anmerkung: Innerhalb der Gebietskörperschaftsgruppen erzielten die Landkreise den höchsten negativen Finanzierungssaldo in Höhe von rd. 200 Mio.!

12 Entwicklung der kassenmäßigen Einnahmen/Ausgaben der Kommunen in Rheinland-Pfalz im Quartal in Mio. - Kommunen kreisfreie Landkreis- Kreise verbandsfr. Orts- Verbandsinsgesamt Städte bereich Gemeinden gemeinden gemeinden Einnahmen insgesamt 8.747, , , , , , ,817 Ausgaben insgesamt 9.120, , , , , , ,505 Finanzierungssaldo Quartal , , , ,542-30, ,185-39,401 Finanzierungssaldo Quartal , , , ,595 4,113 13,993-66,994 Finanzierungssaldo Quartal , , , ,963 22,491-12,274-8,689 Nettokreditaufnahme 129,844 33,367 94,427 63,870-8,621 28,678 10,500 *) Gruppierung Landkreistag / 49.12b Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die überdurchschnittlichen Finanzierungsdefizite der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände. 200 Finanzierungssalden im Ländervergleich - je Einwohner Durchschnitt westliche Flächenländer (ohne RLP) 0 Überschuss Defizit Rheinland-Pfalz -300 Rechnungshof: Die Gemeinden und Gemeindeverbände der anderen Flächenländer erwirtschaften 2012 im Durchschnitt Überschüsse von 30 je Einwohner. Dem standen in Rheinland-Pfalz Finanzierungsdefizite von durchschnittlich 92 je Einwoh

13 ner gegenüber (Differenz: rd. 500 Mio. ). In keinem anderen Flächenland gab es eine derartig negative Entwicklung, sodass sich die Finanzsituation der rheinlandpfälzischen Kommunen auch im Ländervergleich weiter verschlechterte. Das zeigt sich beispielsweise in der Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen. Sie überstieg 2012 den Durchschnitt der anderen Flächenländer um 77 % gegenüber 73 % im Jahr zuvor (davon Investitionskredite: + 29 %, Liquiditätskredite: %!). Rechnungshof: Besorgniserregend ist auch die zunehmende Verschuldung aus Investitionskrediten (Stand 2012: 5,5 Mrd. ) trotz rückläufiger Investitionsausgaben. Trotz zurückgegangener Investitionsausgaben sind im Zehn-Jahres-Vergleich die Schulden aus Investitionskrediten um 19 % gestiegen. Anmerkung: Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau im Bereich aller öffentlichen Einrichtungen, insbesondere auch an Straßen und Brückenbauwerken. Rechnungshof: Die Kredite zur Liquiditätssicherung beliefen sich Ende 2012 auf den Höchststand von 6,1 Mrd.. Im Flächenländervergleich der Pro-Kopf-Verschuldung waren nur noch die saarländischen Gemeinden mit je Einwohner im Bereich der Kassenkredite höher verschuldet als die Kommunen in Rheinland-Pfalz (1.526 je Einwohner). Anmerkung: Auch 2013 ist aufgrund anhaltender Defizite ein weiterer Anstieg der Kassenkredite auf deutlich über 6,2 Mrd. erfolgt, trotz der Umsetzung des Kommunalen Entschuldungsfonds - KEF-RP - (teilweise wurden - Beispiel Stadt Mainz - in 2013 die Jahresraten für 2012 und 2013 ausgezahlt)!

14 Liquiditätskredite der kommunalen Gebietskörperschaften 2000 bis 2013 nach der Schuldenstatistik (Stand ) Jahr Kommunen kreisfreie kreisangeh. Landkreise insgesamt Städte Gemeinden und Verbandsgemeinden - in T *) *) *) Veränderungen in % % + 522% % % in % + 90 % + 74 % % % *) einschl. Bezirksverband Pfalz Quelle: Statistisches Landesamt Das nachfolgende Diagramm veranschaulicht die überdurchschnittliche Höhe und den starken Anstieg der Liquiditätskredite der Kommunen in Rheinland-Pfalz Liquiditätskredite der Kommunen im Ländervergleich - je Einwohner - Rheinland-Pfalz Durchschnitt Flächenländer (ohne RLP) Rechnungshof: Seit 1994 liegt die Pro-Kopf-Verschuldung der Kreise, Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz aus Krediten zur Liquiditätssicherung deutlich über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer

15 Kassenkredite der Kommunen je Einwohner in Euro -Vergleich: Alte Flächenländer und Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Flächenländer des Bundesgebietes Quelle: Statistisches Bundesamt Rechnungshof: Bisher hat der Kommunale Entschuldungsfonds (KEF-RP) die Liquiditätskreditbelastung noch nicht entscheidend beeinflusst. Den Entlastungen durch die teilweise Tilgung von Altschulden standen deutlich höhere neue Schuldenaufnahmen gegenüber. Anmerkung: Diese Tendenz hat sich in 2013 fortgesetzt!

16 Quelle: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Rechnungshof: Die Steuereinnahmen der rheinland-pfälzischen Kommunen lagen 2012 je Einwohner noch immer 10 % unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer und 17 % unter dem Durchschnitt der anderen westlichen Flächenländer. Auch die Realsteuereinnahmen lagen weiterhin unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer, insbesondere der westlichen Flächenländer. Vor allem bei den kreisfreien Städten ist das Einnahmepotenzial aus den vorgenannten Steuern noch nicht ausgeschöpft. Anmerkung: Auch die Realsteueraufbringungskraft liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, was dem Land erhebliche Mehreinnahmen über den Länderfinanzausgleich beschert, die nur in Höhe des Verbundsatzes an die Kommunen weitergereicht werden. Auch die Kreisumlagen werden durch die rd. 15 % unterdurchschnittliche Realsteueraufbringungskraft beeinträchtigt, was entsprechend höhere Finanzausgleichsleistungen erfordert

17 Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) aus Steuern (netto) *) - In Euro je Einwohner - 83% (LFA!) 100% *) Steuern (netto): Gruppierungsnummern 00, 01, 02 und 03 abzüglich Gruppierungsnummer 810 Quelle: Bundesministerium der Finanzen, April 2013 Rechnungshof: Die für die nächsten Jahre prognostizierten höheren Steuereinnahmen und die höheren Zuweisungen aus dem KFA, zu denen die beabsichtigte Neuregelung mit voraussichtlich lediglich 50 Mio. an zusätzlichen Landesmitteln nur zu einem vergleichsweise geringen Teil beiträgt, werden zur Haushaltskonsolidierung nicht ausreichen, wenn - entsprechend der Tendenz der Vorjahre - die Ausgaben ebenfalls stark steigen. Anmerkung: Im Jahr 2013 nahmen die Kommunen in Rheinland-Pfalz insgesamt 3,68 Mrd. an Steuern ein. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems 1,7 % mehr als im Vorjahr. Die Steigerungsrate lag allerdings deutlich unter jener des Landeshaushalts (+ 5,1 %). Die Realsteuern bewegten sich mit 2,02 Mrd. auf Vorjahresniveau. Die wichtigste Realsteuer, die Gewerbesteuer, sank um 0,8 % auf 1,5 Mrd. ab. Dagegen legte die Grundsteuer B - sie wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben - um 2,4 % auf rd. 500 Millionen zu. Die Einnahmen aus den Gemeindeanteilen der Gemeinschaftssteuern stiegen gegenüber dem Vorjahr um 3,1 % auf 1,6 Mrd.. Der größte Anteil entfiel mit 1,44 Mrd. auf die Einnahmen aus der Einkommensteuer (+ 3,3 %). Die Steuereinnahmen entwickelten sich abhängig von Gebietskörperschaftsgruppe und Region unterschiedlich. Die kreisangehörigen Kommunen verbuchten im Vorjahresver

18 gleich einen Zuwachs von 2,9 % in den kreisfreien Städten sanken die Einnahmen leicht um 0,5 %. In den Landkreisen betrugen die Steuereinnahmen je Einwohner durchschnittlich 816, mit einer Spannweite von 545 im Landkreis Kusel bis im Landkreis Mainz-Bingen. Im Durchschnitt der kreisfreien Städte erreichten die Steuereinnahmen je Einwohner. Den höchsten Wert aller kreisfreien Städte erzielte Koblenz mit je Einwohner, den niedrigsten Pirmasens mit 875. Der Landeswert im Mittel betrug 922. Die Steuereinnahmen je Einwohner lagen im Jahr 2012 bei den kreisfreien Städten um 54 % über jenen des Landkreisbereichs. Ein angemessener Steuerkraftausgleich wird über die viel zu geringen Schlüsselzuweisungen B 2 seit Jahren nicht gewährleistet mehr werden. Entwicklung der kassenmäßigen Steuereinnahmen 2003 bis 2012 in % kreisfreie Städte Durchschnitt 90 Landkreisbereich kreisfreie Städte 17,42 28,53 41,23 36,88 33,61 34,56 19,04 37,34 31,25 35,43 Landkreisbereich -5,25-9,47-13,74-12,35-11,35-11,72-6,48-12,77-10,69-12,12 Differenz in % 22,66 38,00 54,96 49,23 44,96 46,28 25,52 50,11 41,94 47,55 Rechnungshof: Die Personalausgaben, der größte kommunale Ausgabenblock, stieg 2012 um 100 Mio. oder 4 % auf insgesamt 2,4 Mrd. an. Die lineare Anhebung der tariflichen Entgelte um jeweils 1,4 % im Januar und August 2013 bewirkt überschlägig Mehrausgaben von rd. 200 Mio. bei den Kommunen. Anmerkung: Hiervon sind auch die meisten Zuweisungsbereiche der Kreise im Bereich Jugend und Soziales betroffen. Die Sozialausgaben werden mithin durch steigende Fallzahlen, Personal- und Sachausgaben geprägt!

19 Die Tarifsteigerungen 2014/2015 haben ebenfalls Mehrausgaben von über 200 Mio. zur Folge. Rechnungshof: Das nachfolgende Diagramm zeigt den Verlauf der wesentlichen Ausgaben im Zehnjahresvergleich. Danach stiegen die Personalausgaben um 27 %, die Sozialleistungen um 74 % und der Sachaufwand um 54 % an. Die Sachinvestitionen gingen dagegen um 8 % zurück. Mio Entwicklung der wesentlichen Ausgaben Personalausgaben Sozialleistungen Sachaufwand Sachinvestitionen Rechnungshof: Die Ausgaben für die reinen Sozialleistungen wuchsen 2012 auf mehr als 2,3 Mrd. an. Der dynamische Zuwachs der Sozialausgaben in den letzten Jahren wird deutlich beim Blick auf die Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe. Hierfür wendeten die Gemeinden und Gemeindeverbände 2012 insgesamt 22 % mehr auf als Im gleichen Zeitraum stiegen die übrigen Ausgaben lediglich um 12 %

20 VGH Rheinland-Pfalz vom 14. Februar 2012: Hohe Sozialausgaben wesentliche Ursache der kommunalen Finanzprobleme Quelle: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Rechnungshof: Trotz des geringen Zinsniveaus übertrafen die Zinsausgaben der rheinland-pfälzischen Gemeinden in je Einwohner den Länderdurchschnitt zuletzt um 55 %. Die derzeit noch günstigen Finanzierungskonditionen sind nicht dauerhaft verfügbar; erhebliche Risiken für die Kommunalhaushalte sind damit vorprogrammiert. Bereits die Erhöhung des Zinsniveaus um 1 Prozentpunkt würde zu Mehrausgaben von bis zu 116 Mio. jährlich führen. Davon entfielen 60 Mio. auf die Kassenkredite!

21 Zinsausgaben im Ländervergleich Quelle: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Kommunalbericht 2012 Die Zinsausgaben der rheinland-pfälzischen Kommunen waren auf Grund der hohen Verschuldung im Jahr 2011 um über 100 Mio. höher als im Durchschnitt der Flächenländer! Rechnungshof: Selbst wenn eine umfassende Konsolidierung der kommunalen Haushalte unter Berücksichtigung höherer Ausgleichsleistungen des Bundes für Soziallasten und einer strengen Haushaltsdisziplin der Kommunen mittelfristig gelingen sollte, darf nicht übersehen werden, dass ein rechnerischer Ausgleich nicht ausreicht. Vielmehr müssen Überschüsse erwirtschaftet werden, die zur Finanzierung von bisher nicht oder nur unzureichend durchgeführten Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere im Infrastrukturvermögen, genutzt werden können. Eine Querschnittsprüfung des Rechnungshofes zur Erhaltung von Brücken- und Tunnelbauwerken von Städten und Gemeinden hat einen Sanierungsbedarf an solchen Einrichtungen im Umfang von insgesamt rd. 514 Mio. ergeben. Anmerkung: Selbstverständlich müssen auch die Kassenkredite planmäßig zurückgeführt werden ( 18 Abs. 4, 3 Abs. 1 Nr. 49 GemHVO). Rechnungshof: Die derzeitige Kommunal- und Verwaltungsreform wird nicht nachhaltig zu einer Verbesserung der kommunalen Finanzlage beitragen. Denn auch nach Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen wird Rheinland-Pfalz nach wie vor die höchste Zahl an kommunalen Gebietskörperschaften im Ländervergleich aufweisen. Der Rechnungshof hält daher auch weiterhin eine umfassende Gebietsreform unter Einbeziehung aller kommunalen Ebenen für dringend notwendig

22 Anmerkung: Anders als beim KEF-RP entnimmt das Land die von ihm zugesagten Entschuldungshilfen dem KFA, was unmittelbar zulasten der Schlüsselzuweisungen B 2 geht, auf welche die Kreise in besonderen Maße angewiesen sind. Als Fazit seiner Ausführungen zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände kommt der Rechnungshof u. a. zu der Erkenntnis, dass trotz weiterer Einnahmeverbesserungen in den Jahren 2013 und 2014 bei einer Deckungslücke von zuletzt 372 Mio. ein Haushaltsausgleich in der Gesamtbetrachtung aller Gemeinde und Gemeindeverbände weder 2013 noch in 2014 zu erwarten ist. Dazu seien die Ergebnisse vielfach zu stark von Finanzierungslasten und Altschulden geprägt (Hinweis Landkreistag: Die notwendige Tilgung der Liquiditätskredite sollte analog zum KEF-Konsolidierungspfad offengelegt werden, um den Nachholbedarf zu dokumentieren.). Dennoch würden mit dem KEF-RP und den - überwiegend systembedingt - höheren Finanzausgleichsmitteln die Chance für eine Haushaltskonsolidierung verbessert. Selbst wenn der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung höherer Ausgleichsleistungen des Bundes für Soziallasten und einer strengen Haushaltsdisziplin der Kommunen mittelfristig gelingen sollte, dürfe nicht übersehen werden, dass ein rechnerischer Ausgleich des Haushalts nicht ausreicht. Das kommunale Vermögen könne ohne erneute Beeinträchtigung des Haushaltsausgleichs nur dann erhalten werden, wenn sämtliche Ausgaben auf ihre Notwendigkeit überprüft und alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft würden. Dies sei - neben den Verpflichtungen des Landes - eine Daueraufgabe der Kommunen. 2.2 Entwicklung der Kreishaushalte: Mit wenigen Ausnahmen steigen Defizite der Landkreise weiter an Die Entwicklung der Kreishaushalte 2012 bis 2014 ist von einem weiteren Anstieg der weder dem Grunde noch der Höhe nach maßgeblich zu beeinflussenden Ausgaben im Bereich Jugend und Soziales geprägt. Auf der Einnahmenseite profitieren die Kreise von der Übernahme der Lasten aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund sowie dem weiteren Anstieg der Umlagegrundlagen aufgrund der positiven Steuereinnahmen der kreisangehörigen Gemeinden. Die Defizite bleiben jedoch bestehen und verringern sich in viel zu geringem Maß wegen der nach wie vor völlig unauskömmlichen Kostenerstattungen durch das Land (einschließlich Kostenübernahmen durch den Bund) und Landeszuweisungen aus dem KFA

23 Die aggregierten Finanzmittelfehlbedarfe gingen von 248,2 Mio. im Jahr 2012 auf 210,6 Mio. im Jahr 2013 zurück. Nachdem im Jahr 2014 fünf Landkreise einen ausgeglichenen Finanzhaushalt bzw. Finanzmittelüberschuss ausweisen können, reduziert sich die Summe der Fehlbeträge - ohne Vorträge aus Vorjahren - auf 156,5 Mio.! Bei der Hälfte der Landkreise beträgt der Fehlbetrag des Finanzhaushaltes zwischen rd. 8 und 19 Mio.. Besonders sie profitieren in viel zu geringem Maße von der Reform des Landesfinanzausgleichgesetzes wegen der viel zu geringen finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen B 2. Mehr als die Hälfte der Landkreise weist inzwischen im Saldo ein negatives Eigenkapital auf. Trotz der Einbeziehung höherer Bundesleistungen aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen die Ausgabenbelastungen der Kreise durch soziale Hilfen (Produktbereich 31 bis 35) erneut an. Sie beliefen sich im Jahr 2013 auf 596,3 Mio. ; für das Jahr 2014 wird mit einem Zuschussbedarf von 626,6 Mio. (+ 5,1 %) gerechnet. Besonders gravierend ist der Anstieg im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Produktbereich 36). Hier wächst der Zuschussbedarf von 559,4 Mio. im Jahr 2012 über 599,8 Mio. im Jahr 2013 auf voraussichtlich 644,6 Mio. im Jahr Dies entspricht mit Blick auf den Erhebungszeitraum 2011 bis 2014 einem Aufwuchs von 24,0 % bzw. 8,1 % im Jahresdurchschnitt. Eine erhebliche Steigerungsrate weisen in diesem Zusammenhang erwartungsgemäß die Zuschussbedarfe für die laufenden Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten (Produkte ) auf. Alleine für den Zeitraum von 2013 bis 2014 erwarten die Kreise hier einen zusätzlichen Aufwuchs von rd. 9,5 %. Insgesamt weist der Haupt-Produktbereich Soziales und Jugend mit einem Zuschussbedarf von rd. 1,20 Mrd. in 2013 bzw. 1,27 Mrd. in 2014 (+ 6,3 %) trotz der Entlastung bei der Grundsicherung nach wie vor eine erhebliche Dynamik auf. Dabei werden die hohen Steigerungsraten im Bereich des Kindertagesstättenwesens im Wesentlichen ergänzt durch zusätzliche Belastungen im Bereich der Eingliederungshilfe (inzwischen auch rd. 20 Mio. für die sog. Integrationshilfe in Schulen) sowie die umfassenden Erziehungshilfen im Bereich der Jugendhilfe (2012: rd. 210 Mio. )

24 Entwicklung der sozialen Leistungen gemäß kassenmäßigen Einnahmen und Ausgaben der Kreise in Rheinland-Pfalz in Mio Differenz: ,7 Mio. / % Die nachfolgende Übersicht zeigt den bundesweit bestehenden Trend deutlich steigender Belastungen der Kreishaushalte durch die sozialen Leistungen. In Rheinland-Pfalz wird das gesamte Kreisumlageaufkommen durch den Zuschussbedarf des Haupt- Produktbereiches Soziales und Jugend aufgezehrt

25 Die Umlagegrundlagen weisen nach den schwierigen Jahren 2010 und 2011 (insgesamt minus rd. 10 %) inzwischen eine sehr positive Entwicklung auf, mit zuletzt 8,8 % Zuwachs im Jahr 2013 und 7,0 % in Gekoppelt mit Umlageerhöhungen führt dies zu einem Anstieg des Kreisumlageaufkommens in Höhe von 10,7 % in 2012 und in höhe von 7,2 % im Jahr

26 Entwicklung der Kreisumlagesätze seit 1990 in % der Umlagegrundlagen , , , , , Kreisumlagesätze Gemessen an den zusätzlichen Belastungen der Landkreise fällt der Aufwuchs der Schlüsselzuweisungen deutlich zu gering aus. Für den Zeitraum 2011 bis 2014 rechnen die Landkreise mit einem Anstieg um rd. 84,0 Mio. ; das sind 19,7 % bezogen auf das sehr niedrige Ausgangsniveau des Jahres Die Entwicklung der den Kreisen entstehenden Schlüsselmasse, einschließlich der neuen Schlüsselzuweisungen C, bleibt im Verhältnis zu den Mehrbelastungen der Kreise im Bereich Jugend und Soziales völlig unzureichend

27 Nur rd. 37,2 % in 2013 und voraussichtlich 38,9 % des Zuschussbedarfes des Sozial- und Jugendetats in 2014 können durch Schlüsselzuweisungen des Landes (2014 einschließlich der neuen Schlüsselzuweisungen C) gedeckt werden. Dies belegt, dass die mit der Reform des LFAG beabsichtigte Abgeltung kommunaler Soziallasten aus Kreissicht gescheitert ist, weil 1. über das System der Schlüsselzuweisungen C 1 und C 2 (SZ C) und die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen B 1 eine Umschichtung zugunsten der kreisfreien Städte und zulasten der Landkreise erfolgt ist (nur rd. 50 % zusätzlicher SZ C-Mittel gehen aufgrund des gewählten Verteilungsschlüssels an die Kreise) und 2. die neue Schlüsselmasse C nur zu einem geringen Teil aus frischem Landesgeld finanziert wird, im Übrigen über erhebliche Umschichtungen zulasten der Schlüsselmasse B 2 und damit der Landkreise. 3. Es kommt hinzu, dass die Kostenerstattungen der Landkreise an große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt nicht in die Berechnungsgrundlagen für die SZ C 2 einbezogen werden, was dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Die nachfolgende Modellrechnung soll den vorbeschriebenen Umschichtungseffekt zulasten der Kreise und des kreisangehörigen Bereichs für das Jahr 2016 näher skizzieren:

28 Schlüsselzuweisungen C - SZ C - - Mittelherkunft - Verteilmasse 2016 = 10 % der Verstetigungssumme = 249 Mio. Erhöhung Verbundsatz um 38 Mio. wegen Hilfen nach Maß und Budget für Arbeit =./. 38 Mio. Überführung Soziallastenansatz / Spitzabrechnung =./. 48 Mio. Erhöhung Verbundsatz um 50 Mio. wegen VGH-Urteil =./. 50 Mio. vom Umschichtung SZ B 2 nach SZ C = 113 Mio. Hierdurch Mindereinnahmen bei den SZ B 2* für kreisfreie Städte 28,3 Mio. = 25,0 % Landkreise 55,9 Mio. = 49,5 % (59,7 % / 67,5 Mio. ) Kreisangehörige Gemeinden 28,8 Mio. = 25,5 % (15,3 % / 17,3 Mio. ) 113,0 Mio. * Verteilung auf Grundlage Einwohner, also ohne Leistungsansätze Die fundierten Schulden der Landkreise (Investitionskredite) wuchsen im Jahr 2013 um rd. 68 Mio. und werden im Jahr 2014 um rd. 70 Mio. auf dann Mio. ansteigen. Die Brutto-Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich bei den Landkreisen im Jahr 2013 auf rd. 278 Mio. und im Jahr 2014 auf ca. 267 Mio.. Die Ausgaben für Baumaßnahmen der Kreise lagen im Jahr 2013 mit nur 125 Mio. auf dem Niveau des Jahres 2008 Spiegelbild der Haushaltsfehlbedarfe sind die Kassenverstärkungskredite (Liquiditätskredite), die sich inzwischen auf über 1,4 Mrd. summiert haben. Zusammen mit den Investitionskrediten betrug die Verschuldung in den Kernhaushalten der Landkreise Ende des Jahres 2013 rd. 2,6 Mrd. und wird im laufenden Jahr voraussichtlich auf 2,8 Mrd. (+ 180 Mio. oder +7,0 %) anwachsen. Trotz des nach wie vor niedrigen Zinsniveaus mussten die Kreise im Jahr 2013 rd. 2,5 Kreisumlagepunkte für den Kapitaldienst aufwenden. Je Landkreis entspricht dies im Durchschnitt 1,0 Mio. für Zinszahlungen aus Liquiditätskrediten und 1,7 Mio. für die Investitionskredite. Bei den besonders hoch mit Kassenkrediten belasteten Kreisen beträgt die Zinsbelastung deutlich über 5 Mio. im Jahr, bei inzwischen durchgängig niedrigen Zinssätzen. Die kumulierten Zinsausgaben treiben die Kassenkredite weiter in die Höhe

29 Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht auf einer Zeitachse den ungebrochenen Trend steigender Liquiditätskredite der rheinland-pfälzischen Landkreise auf der Zeitschiene auch im Ländervergleich. Der Deutsche Landkreistag: Einzig in Rheinland Pfalz, wo in allen Jahren vom Bundestrend abweichend Finanzierungsdefizite zu verzeichnen waren, wachsen die Kassenkreditbestände der Kreise mit ungebremster Dynamik weiter auf, während andernorts in Überschussjahren Kassenkredite zurückgeführt werden konnten

30 Anstieg der Liquiditätskredite seit 2003 in % % 1000,00 900, % 800,00 700,00 600,00 500,00 400,00 kreisfreie Städte kreisangeh. Gemeinden und Verbandsgemeinden Landkreise 300,00 200, % + 165,28 % 100,00 0, Die Kassenkredite der rheinland-pfälzischen Landkreise je Einwohner betrugen Ende 2013 mit 476,75 das 3,7-fache der Kreise im Bundesdurchschnitt (130,21 ). Nach den Zielsetzungen des KEF-RP sollen sich die Liquiditätskredite der Kreise im Zeitraum bis 2026 auf rd. 320 Mio. reduzieren. Bereits zum Ende des Jahres 2012 hatten sich die Kassenkredite der Kreise um 550 Mio. vom angestrebten Konsolidierungspfad (s. auch 9.4) entfernt. Während die rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und Gemeinden im Jahr 2013 zum 24-Mal in Folge negative Finanzierungssalden verkraften mussten, erzielten die Flächenländer im Durchschnitt erneut einen positiven Finanzierungssaldo, bereits zum vierten Mal innerhalb der letzten Dekade

31 Entwicklung der kassenmäßigen Einnahmen/Ausgaben der Kommunen in Rheinland-Pfalz im Quartal 2013 (Vergleich zu Vorjahr in %) 3.0 Perspektiven Die Perspektiven für die Entwicklung der kommunalen Finanzen, insbesondere der Kreisfinanzen im Land, sind von einer Fülle wichtiger Rahmenbedingungen abhängig, die allerdings von den Kreisen angesichts äußerst eingeschränkter Einflussmöglichkeiten auf der Ausgaben- und inzwischen auch auf der Einnahmenseite (Stichwort: Kreisumlage) nur sehr bedingt beeinflussbar sind. 3.1 Rahmenbedingungen Bund, Länder und Gemeinden verfügen derzeit über ein wiedererstarktes Steuereinnahmeniveau als Folge einer nachhaltig positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Für die Kreise bedeutet dies zeitversetzt ein stabiles Kreisumlageaufkommen mit einem im Durchschnitt weiteren, aber voraussichtlich nur noch leichten Anstieg der Umlagegrundlagen sowie bei nur noch vereinzelt vorhandenen Spielräumen zur Erhöhung des Kreisumlagesatzes. Im Jahr 2014 profitieren die Kreise nochmals von einem überdurchschnittlichen Anstieg der Umlagegrundlagen aufgrund des bereits am abgeschlossenen Referenzzeitraumes für die Erhebung der Kreisumlage sowie der erfolgten Erhöhung der Nivellierungssätze bei

32 den Realsteuern. Diese Entwicklung schlägt sich gleichermaßen nieder in den Haushalten der Verbandsgemeinden. Auch die Ortsgemeinden profitieren von der Stabilisierung der Steuereinnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Schlüsselzuweisungen A um rd. 29 Mio. (+ 16,6 %). Aufgrund des hohen Abschöpfungsgrades durch die Umlagen ist diese Entwicklung für die Frage des Haushaltsausgleichs auf dieser Ebene allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig. Entwicklung der kassenmäßigen Steuereinnahmen im 1. bis 4. Quartal 2012 in T Kommunen insgesamt kreisfreie Städte Landkreisbereich Quartal Quartal Quartal Veränd Veränd Veränd. in % in % in % Grundsteuer A , , ,3 Grundsteuer B , , ,5 Gewerbesteueraufkommen , , ,3./. Gewerbesteuerumlage , , ,9 = Gewerbesteuereinnahmen , , ,5 Gemeindeanteil an der - Einkommensteuer , , ,1 - Umsatzsteuer , , ,3 Grunderwerbsteuer , , ,6 sonstige Steuern und , , ,3 steuerähnliche Einnahmen insgesamt , , ,2 ( /EW) 822,44 887, , ,34 734,55 780,22 (100%) (135,4%) (87,9%) (113,8%) (154,1%) (100%) Der Anstieg der kassenmäßigen Steuereinnahmen 2012 spiegelt noch einmal die gute Entwicklung der Umlagegrundlagen für 2013/2014 wider; für das Jahr 2015 zeichnet sich insoweit bereits konkret ein deutlicher Dämpfer ab, da ab dem 4. Quartal 2013 wieder rückläufige Steuereinnahmen verzeichnet werden

33 Die Reform des KFA im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt 2014/2015 bringt für die Landkreise, aber auch den Landkreisbereich insgesamt, völlig unzureichende Entlastungen. Zwar steigt die im Wesentlichen maßgebliche Schlüsselmasse, einschließlich der finanzkraftunabhängigen neuen Schlüsselzuweisungen C um 202,8 Mio. in 2014 und 132,8 Mio. in Bereinigt um die in diesen Beträgen enthaltenen Mehrbelastungsausgleiche bedeutet dies allerdings bezogen auf das Ausgangsjahr 1990 nur einen Anstieg in Höhe von 87,9 % (durchschnittliche Steigerungsrate: 3,5 %). Die kommunalen Steuereinnahmen steigen im Vergleichszeitraum (für die Jahre 2015 die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung unterstellt) um 107,5 % (Durchschnitt: 4,3 %), jene des Landes um 150,0 % (Durchschnitt: 6,0 %). Der Anteil der kommunalen Steuereinnahmen zuzüglich der Allgemeinen Finanzzuweisungen im KFA an den Gesamtsteuereinnahmen in Rheinland-Pfalz (also des Landes und der Kommunen) reduziert sich von 36,8 % im Jahr 1990 auf dann nur noch 32,0 % im Jahr

34 Entwicklung Steuereinnahmen Land / Kommunen in Mio Symmetrie? 2012 : 2006 Land + 32,4 % / Kommunen: + 29,2 % 2013 : Land + 5,1 % / Kommunen + 1,7 % Steuereinnahmen des Landes (einschl. LFA und BEZ) Kommunale Steuereinnahmen (nach Abzug der Gewerbesteuerumlage zuzügl. Familienleistungsausgleich) 3.2 Die Entwicklung von Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen der Kreise Für die Landkreise von besonderer Bedeutung ist die extrem unterdurchschnittliche Entwicklung der Schlüsselmasse B, primär der finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen B 2. Einschließlich der in der Schlüsselmasse B 1 enthaltenen Mehrbelastungsausgleiche wächst die Schlüsselmasse B im Zeitraum von 1990 bis 2014 um rd. 61 %, die finanzkraftabhängige Schlüsselmasse B 2, an denen die Landkreise unmittelbar mit rd. 50 % (nach nicht veredeltem Einwohnerschlüssel) bzw. nach Kreisumlage mit fast 60 % partizipieren, von 1990 bis 2014 sogar nur um rd. 29 %. Insgesamt steigen die Schlüsselzuweisungen zugunsten der Kreise im Zeitraum von 1990 bis 2014 um Mehrbelastungsausgleiche bereinigt (z. B. für die weggefallene unmittelbare kommunale Beteiligung am Grunderwerbsteueraufkommen) um lediglich rd. 42 % (Durchschnitt: 1,8 %). Dieser Entwicklung gegenübergestellt sei der Anstieg des Kreisumlageaufkommens, das im Zeitraum von 1990 bis 2014 um 902 Mio. oder 231,5 % (Durchschnitt: 9,6 %) gestiegen ist. Kreisumlageaufkommen 1990: rd. 390 Mio. Kreisumlageaufkommen 2014: voraussichtlich rd Mio

35 Entwicklung Kreisumlage und Schlüsselzuweisung B der Kreise % ,88 % ,51 % Kreisumlageaufkommen Schlüsselzuweisungen 0 * -50 * ab 2002: Erhöhung der Schlüsselzuweisungen B wegen Teilkompensation des ab 2002 entzogenen kommunalen Anteils an der Grunderwerbssteuer (rd. 44 Mio. p.a.) Jahresdurchschnittlicher Anstieg der Kreisumlage 1990 bis 2013: 9,0 %, Schlüsselzuweisungen B an die Kreise: 2,8 % (einschließlich Mehrbelastungsausgleiche)!

36 Entwicklung Kreisumlage und Schlüsselzuweisung B der Kreise Mio Mio Kreisumlageaufkommen Schlüsselzuweisungen ,7 Mio. 256 Mio. 421 Mio. 0 * * ab 2002: Erhöhung der Schlüsselzuweisungen B wegen Teilkompensation des ab 2002 entzogenen kommunalen Anteils an der Grunderwerbssteuer (rd. 44 Mio. p.a.) Der auch in Bezug auf die Steuereinnahmeentwicklung deutlich überdurchschnittliche Anstieg des Kreisumlageaufkommens ist gekennzeichnet durch eine kontinuierliche Erhöhung des Kreisumlagesatzes von 28,5 Prozentpunkten in 1990 auf ca. 43,3 Prozentpunkte in Damit ist mehr als ein Drittel des gewachsenen Kreisumlageaufkommens von inzwischen Mio. auf den Anstieg der Kreisumlagesätze zurückzuführen. Zwischenfazit: Das OVG hat in seinem Vorlagebeschluss an den VGH Rheinland-Pfalz vom in der Klage des Landkreises Neuwied gegen das Land Rheinland-Pfalz die Feststellung getroffen, dass der seinerzeit für den Zeitraum von 1990 bis 2007 ermittelte Anstieg der Schlüsselzuweisungen der Kreise in Höhe von 27 % in einem völligen Missverhältnis zum Aufwuchs der Sozialausgaben der Kreise steht, die im Vergleichszeitraum um 326 % gestiegen waren. Ein hälftiger Ausgleich der aufgewachsenen Diskrepanz bedinge eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen an die Landkreise um 350 Mio.. Gleichzeitig wurde ermittelt, dass die Kreise sehr wohl ihre Kreisumlageanspannung sachgerecht, nämlich analog dem durchschnittlichen Ausgabenzuwachs, angepasst hätten

37 Entwicklung wichtiger Positionen in den Kreishaushalten 1990 bis 2007 OVG-Vorlagebeschluss vom in Sachen LK Neuwied./. Land: % Der KFA 2007 ist mit Art. 49 Abs. 6 LV nicht vereinbar! OVG: Schlüsselzuweisungen an die Kreise sind um rund 350 Mio. zu niedrig! Sozialausgaben: % = Mio Kreisumlagenaufkommen: + 124,39 % Ausgabenentwicklung: + 123,57 % Schlüsselzuweisungen: + 27 % = + 70 Mio Berücksichtigt man den nach 2007 weiterhin viel zu geringen Anstieg der Schlüsselzuweisungen der Kreise, so lässt dies nur den Schluss zu, dass sich an der seinerzeitigen Ausgangslage, die sich in der Entscheidung des VGH vom widerspiegelt, dem Grunde nach nichts geändert hat; außer: In Bezug auf die Finanzausstattung hat sich der Abstand der rheinland-pfälzischen Kommunen zum Bundesdurchschnitt weiter deutlich verschlechtert! Die seitens des Landes verabschiedeten Korrekturen sind im Blick auf die Kreishaushalte völlig unzureichend. An dieser Feststellung kann auch die für 2015 sich abzeichnende Erhöhung der Schlüsselmasse nichts ändern: Diese Erhöhung der Schlüsselmasse um rd. 130 Mio. entspräche einem Pro-Kopf-Betrag von ca. 32. Bei gleichzeitig geringeren Zuwächsen bei den Steuereinnahmen bzw. der Kreisumlage, sehr geringen Entlastungen durch den Bund (absehbar 1 Mrd. von 2015 bis 2017) und weiter hohen Ausgabezuwächsen im Bereich der Sozial und Jugendhilfe insgesamt (s. unten Abschnitt: Ausgaben) sowie wieder deutlich höheren Bezügen der Bediensteten wird das seitens des Landes angestrebte Ziel eines Ausgleichs der kommunalen Haushalte nicht erreicht werden

38 Kommunaler Finanzausgleich 2013 bis 2015 II. Verwendung der kommunalen Finanzausgleichsmasse - in T - (Veränderungen in %) Stand: LHH Veränd. Veränd. Veränd. Nr. Bezeichnung / /2014 ggü Aufteilung der Finanzausgleichsmasse nach 6 LFAG 1. Allgemeine Finanzzuweisungen ,01 18,37 9,01 Neu! a) Schlüsselzuweisungen A + B (1 + 2) ,43 0,99 9,12 b) Schlüsselzuweisung C (1 + 2) (Soziales) ,65 c) Investitionsschlüsselzuweisungen (ISZ) = Schlüsselmasse insgesamt ,26 19,10 10,50 2. Zweckgebundene Finanzzuweisungen ,70 3,43 2,61 Wo kommt das Geld für die SZ C her? Antwort: Im wesentlichen von der Schlüsselmasse B 2! Quelle: Entwurf Landeshaushalt Die schlechte Ausgangsbasis für eine Verbesserung der Finanzausstattung der rheinlandpfälzischen Kommunen hat sich seit 2007 keineswegs verbessert. Deswegen erfolgen die Zuwächse auf einer deutlich zu niedrigen Grundlage. Der Ländervergleich der Finanzierungssalden, Kassenkredite und Gesamtverschuldung belegt dies deutlich!

39 Quelle: Prof. Dr. Martin Junkernheinrich Aber: 4 Mio. EW x 116,5 = 470 Mio. laufendes Defizit! Struktur der Verschuldung der Kommunen in den Ländern 2012* - Anteil der Liquiditätskredite an der Gesamtverschuldung in % - Quelle: Kommunalbericht 2013 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, S. 45; Städtefinanzbericht RP * ohne Eigenbetriebe

40 Der Finanzausgleich des Landes bleibt mit Blick auf die Landkreise verfassungswidrig; dies nicht nur in Bezug auf den Zentralkreis, sondern aufgrund der Folgebelastungen aus der Kreisumlage und hoher Kassenkredite/Fehlbedarfe auch mit Blick auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Feststellung wiegt umso schwerer, als das Land seit dem Jahr 2011, also in den Jahren nach der höchstrichterlichen Feststellungen des VGH eine Fülle weiterer Maßnahmen beschlossen hat, die sich negativ auf die Entwicklung der kommunalen Einnahmen aus dem unmittelbaren Landeshaushalt bzw. dem KFA auswirken: 50 Mio. - frisches Geld oder durchlaufender Posten? 50 Mio. Mehreinnahmen der Kommunen werden aufgezehrt durch: a) Wegfall der Weiterleitung von Wohngeldeinsparungen ab dem Jahr 2012 aus dem unmittelbaren Landeshaushalt in Höhe von 20,1 Mio.. b) Vorwegentnahme 2014 aus dem KFA in Höhe von 27 Mio., zur Kompensation von überplanmäßigen Ausgaben des Landeshaushaltes in Vorjahren. c) Befrachtung des KFA mit zusätzlichen Landesausgaben (mind. 4 Mio. ). d) Vollständige Entnahme von Schuldendiensthilfen für Fusionsgemeinden aus dem KFA (16,8 Mio. + x). e) Festschreibung der Kostenbeteiligung des Landes an den Erziehungshilfen nach 26 AGKJHG. f) Deckelung der Kostenerstattung an die Kreise für kommunalisiertes Personal. g) Weitere und höhere Entnahmen aus dem KFA zur Refinanzierung des Personalkostenanteils des Landes für Kindertagesstätten (+ 50 Mio / 2015). h) Zusätzliche Entnahme 10 Mio. aus KFA für Landesforsten, 6 Mio. für Winterdienst an Ortsdurchfahrten. i) Neu im KFA: Bezirksverband (21 bzw. 23 Mio. ), Projektkosten Hilfen nach Maß und Budget für Arbeit (38 Mio. ). 3.3 Ausgabendynamik bleibt Auf der Ausgabenseite, auf die hier noch einmal vertiefend eingegangen wird, machen sich - wie unter 2.0 Entwicklung der Finanzlage dargestellt - die weiter überproportional steigenden Ausgaben im Bereich der sozialen Leistungen bemerkbar. Nach der im Jahr 2014 vollumfänglich greifenden Entlastung durch den Bund bei der Grundsicherung im Alter, auf die das Land in Höhe von 16,4 % ebenfalls zugegriffen hat, sind nach dem Koalitionsvertrag und der sich hieran anschließenden Entscheidung des Bundeskabinetts vom

41 keine weiteren durchgreifenden Maßnahmen mit Folgeentwicklungen zugunsten der rheinland-pfälzischen Landkreise zu erwarten. Die für das Jahr 2015 angekündigte Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils um 1 Mrd. bundesweit bleibt die einzige Entlastung, die sich in der laufenden Legislaturperiode bis 2017 in den Kommunalhaushalten wieder findet. Unterstellt man einen Anteil der rheinland-pfälzischen Kommunen in Höhe von rd. 50 Mio. an dieser Milliarde, entfällt aufgrund des gewählten Verteilungsschlüssels knapp die Hälfte hiervon auf die kreisfreien Städte und weitere ca. 26 Mio. auf die Städte und Gemeinden des kreisangehörigen Raums. Unter Berücksichtigung des aktuellen Kreisumlagesatzes würden nur rd. 11 Mio. bei den Landkreisen ankommen. Damit bliebe diese angekündigte Entlastung noch hinter der jahresdurchschnittlichen Steigerungsrate der von den Kreisen zu tragenden Kosten der Eingliederungshilfe der Kreise zurück. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen + 48 % Übernahme von Kosten der Eingliederungshilfe durch den Bund (5 Mrd. jährlich)? RLP rund 250 Mio. p. a. (örtlicher und überörtlicher Träger) Quelle: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Nach aktuellem Beschluss des Bundeskabinetts ist mit der den Kommunen in Verbindung mit einem neuen Bundesteilhabegesetz zugesagten Entlastung von 5 Mrd. - wie diese dann auch immer erfolgen mag - nicht vor dem Jahr 2018 zu rechnen! Die Eingliederungshilfe bleibt also bis auf Weiteres ein enormer Kostenfaktor mit hoher Wachstumsdynamik. Ankündigungen des Kommunalministers, das Land beanspruche von etwaigen Bundeszuweisungen rund die Hälfte für seinen Haushalt, sind also völlig verfrüht, geben aber

42 offen zu erkennen, dass für das Land die Konsolidierung der kommunalen Haushalte nicht im Vordergrund steht. Wie die Entwicklung der Entnahmen des Landes aus dem KFA zur Refinanzierung seines originären Personalkostenanteils an den enorm gestiegenen Lasten im Bereich der Kindertagesstätten untermauert, ist davon auszugehen, dass sich die entsprechenden Zusatzbelastungen in den kommunalen Haushalten im Vergleichszeitraum 2013 bis 2015 um ca. 100 Mio. erhöhen werden. Davon entfallen ca. 75 Mio. auf die Träger der Jugendämter und davon wiederum knapp 50 Mio. auf die Landkreise. Zuweisungen an Jugendämter für Kindertagesstätten (Personalkostenanteil des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich KFA) - in Mio ,0 196,0 215,2 240,4 251,3 260,4 267,2 292,0 317, Mio. Entnahmen des Landes aus dem KFA in Mio. (Zweckzuweisungen) ,0 Folge: ca. 80 /EW geringere Schlüsselzuweisungen 18, Verstärkt wird die enorme direkte kommunale Belastung in diesem Bereich durch die Tatsache, dass das Land sich bei der Finanzierung der Betriebskosten der Kindertagesstätten ausschließlich auf die Übernahme konnexitätsrelevanter Tatbestände (Elternbeiträge, fachliches Zusatzpersonal, Betreuungsbonus unter Miteinbeziehung der Bundesgelder) beschränkt. Der Finanzierungsanteil des Landes bezogen auf die laufenden Ausgaben der Kommunen im Bereich der Kindertagesstätten (ohne freie Träger) beläuft sich auf lediglich 11,6 %. Alle weiteren Zuweisungen mit blick auf die Personalkosten der Kommunen in Kindertagesstätten entnimmt das Land dem KFA, mit der bekannten Folge, dass dieser Eingriff in die Zweckzuweisungen zulasten der Allgemeinen Finanzzuweisungen inzwischen eine Höhe von rd. 80,00 je Einwohner und Jahr erreicht hat. Dies entspricht für einen Landkreis

43 wie die Südliche Weinstraße oder eine Stadt wie Koblenz einem Gesamtbetrag von jährlich 8 Mio.. Gesamtausgaben für Kindertagesstätten im Landeshaushalt Quelle: Schreiben von Ministerin Alt vom an die KSV. Darstellung in Mio. (lt. A.1) - nur Betriebskosten! Ist Ansätze 2012 Summe Personalkosten/Betriebskosten - Zweckzuweisungen des KFA * 969,71 260, , Zuwendungen Ausbau frühe Förderung und Qualitätsförderung einschließlich Beitragsfreiheit (Konnexitätsbereich) 385,14 157,39 542, Gesamtbetrag 1.354,85 417, , davon a) KFA-Mittel 969,71 260, ,05 b) Bundesmittel für Betriebskosten 31,13 24,00 55, bleiben originäre Landesmittel in Höhe von 354,01 133,39 487,40 * s. auch Landtags-Drucksache 16/1953. nachrichtlich Gesamtausgaben in 2010: 925,78 Mio. / Ausgaben laufender Haushalt 2010: 839,63 Mio. Schlussfolgerungen: Für den 5-Jahreszeitraum 2008 bis 2012 belief sich der Finanzierungsanteil des Landes an den Betriebskosten auf insgesamt 487,4 Mio.. Gemessen an den Gesamtausgaben von 925,78 Mio. in 2010 entspricht dies durchschnittlich einer jährlichen Beteiligung von im Durchschnitt 10,5 %. Der Finanzierungsanteil des Landes an den laufenden Ausgaben von 839,63 Mio. (Kommunen ohne freie Träger) belief sich auf 11,6 %! Die aus wachsenden Zahlfällen und Tarifsteigerungen resultierende Personalkostenproblematik wird in der nachfolgenden Übersicht deutlich:

44 Quelle: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Auch in Bezug auf die Investitionskosten für Kindertagesstätten ist die Beteiligung des Landes völlig unzureichend, weshalb u. a. die Stadt Neustadt Verfassungsbeschwerde angekündigt hat:

45 Gesamtausgaben für Investitionen im Bereich der Kindertagesstätten, insbesondere U3-Ausbau 1.0 Gesamtinvestitionen 397, davon für a) integrative Einrichtungen 12,417 b) Zuwendungen Dritter 36,937 c) Sanierungskosten 47, Zwischensumme 300, abzüglich Aufwendungen Ü3 68, Gesamtinvestitionen U3 (100%) 232,355 - Bundesmittel (44,5%) 103,520 - Anteil Kommunen und Träger (55,5%) 128,834 Darstellung in Mio. Ist geplant bewilligte Landesmittel 2,500 voraussichtlicher Bedarf (Investitionsbedarf) X zugesagte Bundesmittel 27,191 + X zugesagte Landesmittel (Vorschlag)* 28, verbleibender Anteil Kommunen und Träger abhängig von Gesamtausgaben *) Anteil des Landes an Gesamtinvestitionen U bis 2012: 0% Anteil an Investitionssumme 2008 bis 2015: ca. 15%! In Bezug auf die Sozialleistungen sind des Weiteren die in den vergangenen Jahren auf deutlich über 20 Mio. gestiegenen kommunalen Lasten für Integrationshelfer und die schulische Sozialarbeit zu nennen. Neben den steigenden Hilfen zur Pflege leiden die kommunalen Haushalte zudem unter Mehrbelastungen in den Bereichen des Asyl- und Betreuungsrechts. Entlastungen durch Bund und Land sind auch hier nicht ersichtlich. Was die Kostenbeteiligung des Landes an den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederung für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung sowie entsprechender Hilfen für junge Volljährige nach 26 AG KJHG anbelangt, hat das Land seit dem Jahr 2000 seine Kosten auf einen Zuwachs von 2 % jährlich gedeckelt. Dies führte zu einer Absenkung der Landesbeteiligung an den ungedeckten Kosten von 25 % auf dann 13,5 % im Jahr Ab dem Jahr 2014 hat das Land seine Kostenbeteiligung auf einen Festbetrag von 49,25 Mio. festgeschrieben. Damit entzieht sich das Land in einem äußerst kostenträchtigen Bereich, dessen Defizitzuwachs sich in der vorausgegangenen Dekade auf im Durchschnitt jährlich rd. 6 % belief, vollends der Verantwortung und konterkariert damit die Vorgaben des VGH. Seit dem Jahr 2000 haben die hier zulasten der Kommunen und zur Entlastung des Landeshaushaltes beschlossenen Einsparungsmaßnahmen des Landes sich auf einen Betrag von 200 Mio. addiert

46 Kostenbeteiligung des Landes an den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche mit seelischer Behinderung sowie entsprechender Hilfen für junge Volljährige - 26 AG KJHG - Kostensteigerung von 2000 bis Mio. 212 Mio. Landkreise einschl. große kreisangehörige Städte 100 Mio. 104 Mio, 123 Mio. Kreisfreie Städte 69 Mio. 43 Mio. 49 Mio. Kostenbeteiligung des Landes an den gesamten Hilfen Differenz zulasten der Kommunen rd. 200 Mio.! Die Landesbeteiligung hat sich seit 2002 von 25 % auf 13,5 % reduziert; Neu: Ab 2014 soll der Betrag auf 49,25 Mio. festgeschrieben werden, trotz VGH-Urteil! Einsparung im Landeshaushalt gegenüber 25 % - Beteiligung im Jahr 2014: ca. 46 Mio. ; Mehrbelastung Kreise: 29 Mio., kreisfreie Städte: 17 Mio.! Hinzu tritt, dass sich das Land mit der zum getroffenen Entscheidung, seine Einsparungen beim Wohngeld in Höhe von über 20 Mio. aufgrund der Übernahme der Kosten der Unterkunft durch die Kommunen im Zuge von Hartz IV nicht mehr an Kreise (rd Mio. ) und kreisfreie Städte (rd. - 2 Mio. ) weiterzuleiten, auch an dieser Stelle dauerhaft im Sozialbereich entlastet hat. Soweit hier eine Teilkompensation der seitens des Landes eingesparten Mittel über die Investitionsschlüsselzuweisungen erfolgt, ist anzumerken, dass diese komplett aus kommunalen Mitteln gespeist werden. Im Ergebnis wird dadurch die im Herbst 2012 durch das ifo Institut gutachterlich festgestellte Diskrepanz in der Entwicklung der Soziallasten des Landes einerseits und der Kommunen andererseits in Höhe von deutlich über 1 Mrd. weiter zulasten der Kommunen und insbesondere der Landkreise verstärkt

47 Entwicklung der Sozialausgaben in Rheinland-Pfalz Quelle: Statistisches Bundesamt ifo S. 74 Als weitere Beispiele für ungedeckte Zusatzbelastungen von Kreisen, Städten und Gemeinden werden hier neben den steigenden Unterhaltungslasten für die kommunale Infrastruktur (Straßen, Brückenbauwerke, Schulen, Sporteinrichtungen, Schwimmbäder, Verwaltungsgebäude und dgl.) die rasant steigenden Kostenunterdeckungen im Bereich des ÖPNV angeführt. Fausregel: Je höher der Differenzierungsgrad im Schulsystem, desto höher die Kosten der Schülerbeförderung. 3.4 Kommunaler Entschuldungsfonds Der Kommunale Entschuldungsfonds verfolgt das Ziel, im Zeitraum von 2012 bis 2026 einen Rückgang der Liquiditätskredite um 3,1 Mrd. auf ca. 1,3 Mrd. zu bewirken. Hierzu steuert das Land jährlich 85 Mio. aus dem unmittelbaren Landeshaushalt, die Kommunen über Einsparungen ebenfalls 85 Mio. und der KFA über eine entsprechende Entnahme gleichermaßen 85 Mio. bei. Der Rechnungshof hat - wie der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen - verdeutlicht, dass der KEF-RP bislang die in ihn seitens des Landes gesetzten Erwartungen nicht erfüllt hat. Demgegenüber haben sich die Befürchtungen der kommunalen Seite bestätigt, dass die Ziele des Kommunalen Entschuldungsfonds ohne eine gleichzeitig einhergehende Stärkung der kommunalen Finanzausstattung und/oder Entlastung der Kommunen auf der Ausgabenseite nicht zu erreichen sind. Beide komplementäre Maßnah

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