Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter Qualifizierter Back Office-Mitarbeiter

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1 Qualifizierter ClearingMitarbeiter Qualifizierter Back OfficeMitarbeiter Eurex Clearing AG

2 Eurex Clearing 2015 Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) sowie die Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) und die Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) sind gemäß deutschem Recht eingetragene Kapitalgesellschaften. Die Eurex Zürich AG ist eine gemäß schweizerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die Clearstream Banking S.A. (Clearstream) ist eine gemäß luxemburgerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die U.S. Exchange Holdings, Inc. und die International Securities Exchange Holdings, Inc. (ISE) sind gemäß amerikanischem Recht eingetragene Aktiengesellschaften. Die Trägergesellschaft der Eurex Deutschland ist die Eurex Frankfurt AG (Eurex). Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG werden nachfolgend als die EurexBörsen bezeichnet. Das gesamte geistige Eigentum, geschützte und andere Rechte sowie Rechtsstellungen an dieser Publikation und ihrer Thematik (mit Ausnahme bestimmter, unten aufgeführter Handels und Dienstleistungsmarken) stehen im Eigentum der DBAG und ihrer verbundenen Unternehmen; dazu gehören unter anderem alle Patente, eingetragene Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Handels und Dienstleistungsmarkenrechte. Obwohl bei der Erstellung dieser Publikation angemessene Sorgfalt verwendet wurde, deren Einzelheiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig und nicht irreführend darzustellen, geben DBAG, Clearstream, Eurex, Eurex Clearing, Eurex Bonds, Eurex Repo sowie die EurexBörsen und ihre jeweiligen Angestellten und Vertreter (a) keinerlei ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die in dieser Publikation enthaltenen Informationen ab; dies gilt unter anderem für jegliche stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch oder der Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie jegliche Gewährleistung im Hinblick auf die Genauigkeit, Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und sind (b) in keinem Fall verantwortlich oder haftbar für die Verwendung oder den Gebrauch der in dieser Publikation enthaltenen Informationen durch Dritte im Rahmen deren Tätigkeit oder für etwaige in dieser Publikation enthaltene Fehler oder Auslassungen. Diese Publikation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Diese Publikation ist nicht für Werbungszwecke bestimmt, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Alle Beschreibungen, Beispiele und Berechnungen in dieser Publikation dienen lediglich der Veranschaulichung. Eurex und Eurex Clearing bieten Teilnehmern der EurexBörsen beziehungsweise ClearingMitgliedern von Eurex Clearing Dienstleistungen direkt an. Diejenigen, welche die über die EurexBörsen erhältlichen Produkte handeln oder solche Produkte anderen anbieten und verkaufen möchten oder die in den Besitz einer ClearingLizenz von Eurex Clearing gelangen möchten, um an dem durch Eurex Clearing angebotenen ClearingProzess teilzunehmen, sollten im Vorfeld die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse der für sie anwendbaren Rechtsordnungen sowie die mit solchen Produkten verbundenen Risiken berücksichtigen. EurexDerivate stehen derzeit nicht zum Angebot, Verkauf oder Handel in den Vereinigten Staaten oder durch Steuerbürger der Vereinigten Staaten zur Verfügung (Ausnahmen: EURO STOXX 50 Index Futures, EURO STOXX 50 ex Financials Index Futures, EURO STOXX Select Dividend 30 Index Futures, EURO STOXX Index Futures, EURO STOXX Large/Mid/Small Index Futures, STOXX Europe 50 Index Futures, STOXX Europe 600 Index Futures, STOXX Europe 600 Banks/Industrial Goods & Services/Insurance/Media/Travel & Leisure/Utilities Futures, STOXX Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures, Dow Jones Global Titans 50 Index SM Futures (EUR & USD), DAX /MDAX /TecDAX Futures, SMIM Futures, SLI Swiss Leader Index Futures, MSCI World/Europe/Europe Value/Europe Growth/Emerging Markets/Emerging Markets Latin America/Emerging Markets EMEA/Emerging Markets Asia/China Free/India/Japan/Malaysia/South Africa/Thailand/AC Asia Pacific ex Japan IndexFutures, TA25 Index Futures, Daily Futures auf TAIEXFutures, VSTOXX Futures, Gold und SilberFutures sowie Eurex Agrar, Immobilien und Zinsderivate). Handels und Dienstleistungsmarken Buxl, DAX, DivDAX, eb.rexx, Eurex, Eurex Bonds, Eurex Repo, Eurex Strategy Wizard SM, Euro GC Pooling, FDAX, FWB, GC Pooling, GCPI, MDAX, ODAX, SDAX, TecDAX, USD GC Pooling, VDAX, VDAXNEW und Xetra sind eingetragene Handelsmarken der Deutsche Börse AG. Sämtliche MSCI Indizes sind Dienstleistungsmarken und exklusives Eigentum von MSCI Barra. ATX, ATX five, CECE und RDX sind eingetragene Handelsmarken der Wiener Börse AG. IPD UK Annual All Property Index ist eine eingetragene Handelsmarke der Investment Property Databank Limited (IPD) und zur Verwendung durch Eurex für Derivate lizensiert worden. SLI, SMI und SMIM sind eingetragene Handelsmarken der SIX Swiss Exchange AG. Die STOXX Indizes, die darin enthaltenen Daten und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber, welches unter Lizenz gebraucht wird. Die auf den Indizes basierenden Derivate von Eurex sind in keiner Weise von STOXX und ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. Dow Jones, Dow Jones Global Titans 50 Index SM und Dow Jones Sector Titans Indexes SM sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones & Company, Inc. Alle Derivate auf Grundlage dieser Indizes werden nicht von Dow Jones & Company, Inc. gesponsert, befürwortet, verkauft oder gefördert. Dow Jones & Company, Inc. sichert in keiner Weise die Ratsamkeit eines Handels mit solchen Produkten oder der Anlage in solche Produkte zu. Bloomberg Commodity Index SM und alle dazugehörigen SubIndizes sind Dienstleistungsmarken von Bloomberg L.P. Sämtliche Verweise auf Preise resultierend aus dem Fixing am Londoner Gold und Silbermarkt erfolgen mit Erlaubnis von The London Gold Market Fixing Limited sowie The London Silver Market Fixing Limited, die der Klarheit halber keine Beteiligung an und keinerlei Verantwortung für einen Basiswert übernehmen, auf den sich FixingPreise beziehen könnten. PCS und Property Claim Services sind eingetragene Handelsmarken der ISO Services, Inc. Korea Exchange, KRX, KOSPI und KOSPI 200 sind eingetragene Handelsmarken der Korea Exchange, Inc. Taiwan Futures Exchange und TAIFEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Futures Exchange Corporation. Taiwan Stock Exchange, TWSE und TAIEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Stock Exchange Corporation. BSE und SENSEX sind Handels bzw. Dienstleistungsmarken der Bombay Stock Exchange (BSE); alle daraus entstehenden Rechte gesetzlicher oder sonstiger Natur verbleiben vollständig bei der BSE. Jedwede Verletzung derselben bedeutet ein Verstoß nach indischem Recht und internationaler Verträge, die gleichen Sachverhalt betreffen. Die Namen anderer Gesellschaften und Produkte Dritter können die Handels oder Dienstleistungsmarken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.

3 Eurex Clearing Handbuch Version 2.0 Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 107 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen 5 ProduktKürzel 7 Änderungen im 8 1 Einleitung Struktur des Tests, Fragentypen und Bewertung Ansprechpartner/Anmeldung 10 2 Produktüberblick Aktienoptionen AktienindexOptionen AktienindexFutures Fixed IncomeDerivate FXDerivate Positionslimite Eurex Trade Entry Services (Eurex TES) Eurex Flexible Contracts Musterfragen 21 3 ClearingBedingungen der Eurex Clearing ClearingLizenzen Client Asset Protection (Clearingmodelle) Interne Konten Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (EurexBörsen) MehrfachClearingBeziehungen Clearing von FuturesKontrakten Clearing von Optionskontrakten Clearing von OffBookTransaktionen (Eurex Trade Entry Services) Clearing von OffBook standardisierten EurexKontrakten Clearing von OffBookFlexibleEurex FuturesKontrakten Clearing von außerhalb des Orderbuchs abgeschlossenen Flexiblen Eurex Optionskontrakten Musterfragen 38 4 Transaktionsmanagement Trade und Positionsmanagement Trade Management Positionsmanagement Giveup / Takeup Wesentliche Reports Ausübung / Zuteilung Ausübung Zuteilung Automatische Ausübung Wesentliche Reports 57

4 Inhaltsverzeichnis Seite 4 von Notifikation / Allokation Notifikation Allokation Wesentliche Reports C7 die neue ClearingArchitektur von Eurex Clearing Musterfragen 63 5 Risikomanagement Überblick Interne MarginKonten und Sicherheitenpools RiskBasedMargining Premium Margin für Optionen (klassische Optionen, Premiumstyle Optionen) Variation Margin (VM) Additional Margin Futures Spread Margin ShortOptionAdjustment Berechnungsmethode für die FutureStyleMargin MarginBerechnungen innerhalb der MarginKlassen und MarginGruppen Prisma Grundlagen MarginArten PreTrade Risikokontrollen Advanced Risk Protection StoppFunktionen TransaktionsgrößenLimits PreTradeLimits in T PostTrade Kontrollen Trade Confirmation Broadcast Enhanced Risk Solution Reports Musterfragen 99 6 Sicherheitenmanagement Überblick Reports Specific Equity Collateral Assignment Overview (SECAO)Funktion Musterfragen 107

5 Abkürzungen Seite 5 von 107 Abkürzungen Abkürzung ATM BU CASS CBF CCP CM CSD CTD DAX DCM ECM EoD ETC ETF EU exas FCA FSP FWB GCM GU GUI HITT ICM ISIN ITM LTD MtM Bedeutung Atthemoney (am Geld) Business Unit (Geschäftseinheit) Client Assets Sourcebook der britischen Finanzmarktregulierungsbehörde FCA (Anforderungen für den Umgang mit Kundengeldern und Kundenvermögen) Clearstream Banking Frankfurt Central Counterparty (Zentraler Kontrahent) ClearingMitglied Zentralverwahrer (Central Securities Depository) Cheapesttodeliver Deutscher Aktienindex DirektClearingMitglied Elementary Clearing Model (GrundClearingmodell) End of Day (Tagesende) Exchange Traded Commodity (Börsengehandelter Rohstoff) Exchange Traded Fund Europäische Union Elektronische Zulassungsverwaltung Financial Conduct Authority (Finanzmarktregulierungsbehörde in Großbritannien) Final Settlement Price (Schlussabrechnungspreis) Frankfurter Wertpapierbörse GeneralClearingMitglied Giveup Graphical User Interface (Grafische Benutzeroberfläche) Historical Trade Transfer IndividualClearingmodell Internationale Wertpapieridentifikationsnummer Inthemoney (im Geld) Last Trading Day (Letzter Handelstag) MarktoMarket

6 Abkürzungen Seite 6 von 107 Abkürzung NCM OTC OTM QCS QBO RBM RK RTGS SMI SNB T7 TARGET2 TES TSL Bedeutung NichtClearingMitglied Over the Counter (Außerbörslich abgeschlossene Geschäfte) Outofthemoney (aus dem Geld) Qualified Clearing Staff (Qualifizierte/r ClearingMitarbeiter/in) Qualified BackOffice Staff (Qualifizierte/r Back OfficeMitarbeiter/in) RiskBasedMargining Registrierter Kunde Real Time Gross Settlement (Bruttoabwicklung in Echtzeit) Swiss Market Index Swiss National Bank (Schweizer Nationalbank) Eurex Exchanges Handelssystem Transeuropäisches automatisiertes EchtzeitBruttoExpressZahlungsverkehrssystem Eurex Trade Entry Services (Außerhalb des Orderbuchs vereinbarte Geschäfte) Transaction size limit (TransaktionsgrößenLimit)

7 ProduktKürzel Seite 7 von 107 ProduktKürzel In der folgenden Tabelle sind einige wichtige Produktkürzel aufgeführt. Kürzel ODAX OESX FDAX FESX FGBL FGBM FGBS FGBX OGBL OGBM OGBS Produkt DAXOptionen EURO STOXX 50Indexoptionen DAXFutures EURO STOXX 50IndexFutures EuroBundFutures EuroBoblFutures EuroSchatzFutures EuroBuxlFutures Optionen auf EuroBundFutures Optionen auf EuroBoblFutures Optionen auf EuroSchatzFutures

8 Änderungen im Seite 8 von 107 Änderungen im Datum Version Kapitel Änderung , Überarbeitet und FX Derivate ergänzt Änderung Mindestanforderungen an Eigenmittel Überarbeitet Eurex Trade Entry Services (TES) statt Eurex OTC Trade Entry Services, Eurex OffBookTransaktionen statt OTCTransaktionen Neue Einleitung Aktualisiert Überarbeitet Änderung Konzentrationslimit für Aktien

9 Eurex Clearing Handbuch Version 2.0 Einleitung Seite 9 von Einleitung Das Handbuch dient der Vorbereitung auf das des ClearerTests. Es bietet eine Zusammenfassung aller Dokumente, die für diesen Test relevant sind. Es beschreibt den ClearingProzess mit seinen unterschiedlichen Leistungen und Funktionalitäten und enthält Musterfragen für den Test. Zusätzlich finden Sie im Text Verweise auf Quellenangaben und das Vorbereitungsmaterial als ergänzende Informationen zu den jeweiligen Themen, wenn Sie an detaillierten Informationen interessiert sind. Diese Verweise sind jedoch nicht prüfungsrelevant. Die jeweils aktuelle Version des Handbuchs finden Sie unter: Bitte beachten Sie, dass regelmäßige Aktualisierungen stattfinden. 1.1 Struktur des Tests, Fragentypen und Bewertung Der ClearerTest ist ein elektronischer Test, in dem mittels eines Computerprogramms für jeden Testkandidaten individuell per Zufallsgenerator 30 Fragen aus einem Gesamtfragenkatalog ausgewählt werden. Der Test kann in deutscher und englischer Sprache abgelegt werden. Der Test umfasst drei verschiedene Fragetypen: Richtig/Falsch (TF) 2 Punkte Multiple Choice (MC) 2 Punkte Multiple Response (MR) 4 Punkte MC/MR Fragen ohne Antworten werden nicht gewertet (0 Punkte). Bei den MRFragen können sowohl eine als auch mehrere Antworten richtig sein Zu Bewertung der Fragen wird folgende Methode angewandt: für die Kennzeichnung der richtigen Antwort und die Nichtkennzeichnung der falschen Antwort gibt es einen Punkt für die Kennzeichnung der falschen Antwort und die Nichtkennzeichnung der richtigen Antwort wird ein Punkt abgezogen Somit können 4, 2 oder 0 Punkte erreicht werden; ein negatives Ergebnis ist nicht möglich.

10 1 Einleitung Seite 10 von 107 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl und Art der Fragen, die pro Thema ausgewählt werden: Thema TF MC MR Zahl der Fragen 1.0 Produktübersicht ClearingBedingungen Transaktionsmanagement (einschließlich Grafische Benutzeroberfläche (GUI)) Risikomanagement Sicherheitenmanagement Gesamt Zum erfolgreichen Bestehen müssen mindestens 75% der Gesamtpunktzahl erreicht werden, hierfür stehen dem Testkandidaten 30 Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung. 1.2 Ansprechpartner/Anmeldung Wir weisen darauf hin, dass gemäß den ClearingBedingungen der Eurex Clearing AG ( Clearing Bedingungen ) jedes ClearingMitglied mindestens einen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter (Qualified Clearing Staff QCS) haben muss. Dieser QCS muss den ClearerTest bestanden haben, der sich aus dem Basismodul und einem Marktmodul für die jeweilige ClearingLizenz zusammensetzt. Darüber hinaus muss jedes NichtClearingMitglied mit einer EurexExchanges Clearing Lizenz mindestens einen qualifizierten BackOffice Mitarbeiter (QBO) haben. Dieser QBO muss das Marktmodul Eurex Exchanges des ClearerTests bestanden haben. Im Falle eines Outsourcings der gesamten BackOffice Funktionalitäten an das ClearingMitglied entfällt diese Anforderung. Termine (auch eine individuelle OnlinePrüfung ist möglich) und Informationen zu den verschiedenen Modulen des ClearerTest finden Sie unter Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Capital Markets Academy gerne zur Verfügung: Capital Markets Academy der Deutsche Börse Gruppe Tel.: Fax: Homepage: deutscheboerse.com/cma academy@deutscheboerse.com Um sich als QCS oder QBO anzumelden, nutzen Sie bitte die elektronische Zulassungsverwaltung (exas). Der exasservice befindet sich im MitgliederBereich der Eurex Clearing Webseite oder unter folgendem Link: member.eurexclearing.com.

11 1 Einleitung Seite 11 von 107 Bei Fragen in Bezug auf den Zugang zur Member Section steht Ihnen das Member Section Team unter +49(0) oder per an zur Verfügung. Alle Fragen zu Funktionen von exas beantworten Ihnen die folgenden Member Services & Admission Teams: Standort Telefon Zürich +41(0) Paris +33 (0) London +44 (0) Chicago Frankfurt +49 (0)

12 2 Produktüberblick Seite 12 von Produktüberblick Die Eurex Derivate ClearingLizenz berechtigt Mitglieder, ihre an Eurex Exchange ausgeführten Geschäfte sowie Kundengeschäfte zu clearen. Mit der ClearingLizenz erhalten Sie zudem Zugang zu einer Auswahl der liquidesten BenchmarkProdukte diverser Assetklassen. Produkte aus neun Anlageklassen stehen für das Clearing zur Verfügung: Zinsderivate Aktienderivate Aktienindexderivate Dividendenderivate Volatilitätsindexderivate Exchange Traded FundsDerivate Immobilienderivate Rohstoffderivate FXDerivate Für diese Produkte wird eine breite Palette von Futuresund Optionskontrakten angeboten. Future: Ein Future ist ein standardisierter Vertrag zwischen zwei Parteien, die sich verpflichten, eine bestimmte Menge eines Basiswertes zu einem festgelegten Preis an einem festgelegten Termin abzunehmen bzw. zu liefern. Option: Eine Option ist ein standardisierter Vertrag zwischen zwei Parteien. Der Käufer einer Option erwirbt gegen Zahlung des Optionspreises (Prämie) das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu einem bestimmten Termin eine festgelegte Menge eines bestimmten Finanzprodukts zu einem festgelegten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Im Folgenden werden ausgewählte Eurex Produkte im Detail vorgestellt. Ein genereller Überblick über alle Produkte ist unter > Produkte verfügbar. 2.1 Aktienoptionen Aktienoptionen sind zwischen einem Verkäufer (Stillhalter) und einem Käufer (Optionsinhaber) ausgehandelte Kontrakte über den Kauf/Verkauf von Wertpapieren zu einem festgelegten Preis, dem sogenannten Basispreis oder Ausübungspreis. Man unterscheidet zwei Arten von Aktienoptionen: Call Optionen und Put Optionen. CallOptionen gewähren dem Käufer das Recht, ein Wertpapier zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festgelegten Ausübungspreis zu kaufen. Wer CallOptionen kauft hofft, dass der Preis des Wertpapiers bis zum tatsächlichen Kaufzeitpunkt steigt. Wird ein Kontrakt über eine CallOption abgeschlossen, kann der Käufer wählen, den Kauf zum vorgesehenen Zeitpunkt vorzunehmen, also die Option auszuüben oder nicht. Bei Ausübung der Option durch den Käufer ist der Verkäufer verpflichtet, das Geschäft zu erfüllen, d.h. das Wertpapier zum vereinbarten Preis zu liefern.

13 2 Produktüberblick Seite 13 von 107 PutOptionen gewähren dem Käufer das Recht, ein Wertpapier zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festgelegten Ausübungspreis zu verkaufen. Der Käufer von PutOptionen erwartet, dass der Preis des Wertpapiers bis zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt sinkt. Wird ein Kontrakt über eine PutOption abgeschlossen, kann der Käufer wählen, den Verkauf zum vorgesehenen Zeitpunkt vorzunehmen oder nicht. Dagegen ist der Verkäufer verpflichtet, das Geschäft zu erfüllen, d.h. die Lieferung des Wertpapiers zum jeweils vereinbarten Preis anzunehmen, wenn der Käufer sein entsprechendes Recht ausübt. Erfüllung Die physische Lieferung der zugrunde liegenden Aktien erfolgt zwei oder drei Geschäftstage nach dem Ausübungstag: Kontrakt Erfüllungstag Kontraktgröße (Trading Unit) Minimale Preisveränderung (Tickgröße) Standard t+2 100* 0,01* Spanische Aktienoptionen t+3 * Kontraktgrößen und TickGrößen können sich je nach Basiswert unterscheiden. Die Kontraktgrößen können aufgrund von Kapitalmaßnahmen von den StandardKontraktgrößen abweichen. Die aktuellen Kontraktgrößen finden Sie unter > Produkte > Aktienderivative > Aktienoptionen. Letzter Handelstag Der letzte Handelstag (LTD Last Trading Day) ist der dritte Freitag, für italienische Aktienoptionen der Tag vor dem dritten Freitag eines jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist; andernfalls der davor liegende Börsentag. Täglicher Abrechnungspreis Der tägliche Abrechnungspreis wird durch Eurex festgelegt. Die täglichen Abrechnungspreise für Aktienoptionen werden mit dem Binomialmodell nach Cox/Ross/Rubinstein ermittelt. Falls erforderlich werden auch Dividendenerwartungen, aktuelle Zinssätze und andere Zahlungen berücksichtigt. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in den ClearingBedingungen. Ausübung EurexAktienoptionen haben standardmäßig ein amerikanisches Ausübungsrecht, was bedeutet, dass die Ausübung während der Laufzeit bis zum Beginn der PostTradingRestrictedPeriode (20:00 Uhr MEZ) möglich ist. Weitere Informationen zur OptionsAusübung finden Sie in Kapitel 4.3 und zu den verschiedenen Phasen der PostTradingPeriode in der Einleitung von Kapitel 4.

14 2 Produktüberblick Seite 14 von 107 Optionsprämie Die Prämie ist der Preis für die Option. Diese ist in voller Höhe in der Währung des jeweiligen Kontraktes am Börsentag, der dem Handelstag folgt, zu zahlen. 2.2 AktienindexOptionen Als Beispiele hierfür werden Komponenten der Kontraktspezifikationen für EURO STOXX 50 Index Optionen (OESX) und DAXOptionen (ODAX) beschrieben. Abwicklung Der Barausgleich ist am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag zahlbar. ProduktID Handelsschluss am LTD Kontraktwert (Multiplikator) in EUR Minimale Preisveränderung Punkte Wert in EUR OESX 12:00 Uhr MEZ 10 0,1 1,00 ODAX 13:00 Uhr MEZ 5 0,1 0,50 Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag Der letzte Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Der Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag des jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist; andernfalls der davor liegende Börsentag. Täglicher Abrechnungspreis Der tägliche Abrechnungspreis wird durch Eurex festgelegt. Die täglichen Abrechnungspreise für AktienindexOptionen (und wöchentliche Optionen) werden mit dem Black/Scholes 76Modell berechnet. Falls erforderlich werden auch Dividendenerwartungen, aktuelle Zinssätze und andere Zahlungen berücksichtigt. Schlussabrechnungspreis (FSP) Der Schlussabrechnungspreis (FSP) wird am Schlussabrechnungstag des betreffenden Kontraktes von Eurex festgelegt. Der FSP für EURO STOXX 50 Indexoptionen beruht auf dem Durchschnitt der jeweils zwischen 11:50 und 12:00 Uhr MEZ berechneten STOXXIndexwerte. Für DAXOptionen bemisst er sich auf Grundlage der Auktionspreise der untertägigen XetraAuktion (Start 13:00 Uhr MEZ) für die im Index enthaltenen Werte.

15 2 Produktüberblick Seite 15 von 107 Ausübung Die Ausübung erfolgt nach europäischer Art; d.h. eine Option kann nur am Schlussabrechnungstag der betreffenden Optionsserie bis zum Ende der PostTradingFullPeriode (21:00 Uhr MEZ) ausgeübt werden. Weitere Informationen zur OptionsAusübung finden Sie in Kapitel 4.3 und zu den verschiedenen Phasen der PostTradingPeriode in der Einleitung von Kapitel 4. Optionsprämie Die Prämie ist der Preis der Option. Da diese Produkte in Punkten notiert sind, entspricht die Prämie der Punktzahl multipliziert mit dem Wert eines Punktes und ist an dem Börsentag, der dem Handelstag folgt, in voller Höhe in der Währung des jeweiligen Kontraktes zahlbar. 2.3 AktienindexFutures Als Beispiele hierfür werden Komponenten der Kontraktspezifikationen für EURO STOXX 50 IndexFutures (FESX) und DAXFutures (FDAX) beschrieben. Erfüllung Der Barausgleich ist am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag zahlbar. ProduktID Handelsschluss am LTD Kontraktwert (Multiplikator) in EUR Minimale Preisveränderung Punkte Wert in EUR FESX 12:00 Uhr MEZ ,00 FDAX 13:00 Uhr MEZ ,50 Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag Der letzte Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Der Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag des jeweiligen Fälligkeitsmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist; andernfalls der davor liegende Börsentag. Täglicher Abrechnungspreis (in Bezug auf FESX und FDAXProdukte) Die täglichen Abrechnungspreise für den jeweils aktuellen Fälligkeitsmonat werden aus dem volumengewichteten Durchschnitt der Preise aller Geschäfte berechnet, die während der Minute vor 17:30 Uhr MEZ getätigt wurden, vorausgesetzt es werden während dieses Zeitraums mehr als fünf Geschäfte getätigt. Für alle weiteren Fälligkeitsmonate wird der tägliche Abrechnungspreis eines Kontraktes auf Grundlage der durchschnittlichen Geld/BriefSpanne des KombinationsAuftragsbuch festgelegt.

16 2 Produktüberblick Seite 16 von 107 Schlussabrechnungspreis Der Schlussabrechnungspreis (FSP) wird am Schlussabrechnungstag des betreffenden Kontraktes von Eurex festgelegt. Der FSP für FESX beruht auf dem Durchschnitt der jeweils zwischen 11:50 und 12:00 Uhr MEZ berechneten STOXXIndexwerte. Für den FDAX bemisst er sich auf Grundlage der Auktionspreise der untertägigen XetraAuktion (Start 13:00 Uhr MEZ) der im DAX enthaltenen Aktien. 2.4 Fixed IncomeDerivate Als Beispiele hierfür werden Komponenten der Kontraktspezifikationen für EuroBundFutures (FGBL), EuroBoblFutures (FGBM) und EuroSchatz Futures (FGBS) beschrieben. Fiktive kurz, mittel oder langfristige, durch die Bundesrepublik Deutschland begebene Schuldverschreibungen mit Restlaufzeiten und einem Coupon von: Produkt ID Handelsschluss am LTD Restlaufzeit (Jahre) Kontraktwerte (Multiplikator) in EUR Coupon (Prozent) Minimale Preisveränderung Tickgröße Tickwerte (Prozent) (EUR) FGBL FGBM 12:30 Uhr MEZ 12:30 Uhr MEZ 8,5 bis 10, , ,5 bis 5, ,01 10 FGBS 12:30 Uhr MEZ 1,75 bis 2, ,005 5 Erfüllung Eine Lieferverpflichtung aus einer ShortPosition kann nur durch die Lieferung bestimmter, durch die Bundesrepublik Deutschland begebener Schuldverschreibungen erfüllt werden, deren Restlaufzeit am Liefertag innerhalb der Restlaufzeit des jeweiligen Basiswertes liegt. Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland müssen eine ursprüngliche Laufzeit von höchstens 11 Jahren und ein Mindestemissionsvolumen von EUR 5 Milliarden haben. Liefertag Der zehnte Kalendertag des jeweiligen Liefermonats (Quartalsmonat), sofern dieser ein Börsentag ist; andernfalls der darauf folgende Börsentag

17 2 Produktüberblick Seite 17 von 107 Lieferanzeige (Notifikation) ClearingMitglieder mit offenen ShortPositionen müssen Eurex am letzten Handelstag der fällig werdenden Futures mitteilen, welche Schuldverschreibungen sie liefern werden. Diese Lieferanzeige muss bis zum Ende der PostTradingFullPeriode (20:00 Uhr MEZ für FGBL, FGBM und FGBS) erfolgen. Weitere Informationen zur Lieferanzeige finden Sie in Kapitel 4.4. Letzter Handelstag Zwei Börsentage vor dem Liefertag des jeweiligen Liefermonats. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 12:30 Uhr MEZ. Täglicher Abrechnungspreis Für deutsche Fixed IncomeFutures wird für den aktuellen Fälligkeitsmonat der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:15 Uhr MEZ (Referenzpunkt) in dem jeweiligen Kontrakt als täglicher Abrechnungspreis des aktuellen Fälligkeitsmonats herangezogen, vorausgesetzt es werden während dieses Zeitraums mehr als fünf Geschäfte getätigt. Für alle weiteren Laufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis auf Grundlage der mittleren Geld/BriefSpanne des KombinationsAuftragsbuch bestimmt. Schlussabrechnungspreis Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag.um 12:30 Uhr MEZ. Maßgeblich ist der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller während der letzten Handelsminute eines Börsentages abgeschlossenen Geschäfte, vorausgesetzt es wurden während dieser Minute mehr als zehn Geschäfte getätigt. Ist dies nicht erfüllt, wird der Abrechnungspreis aus dem volumengewichteten Durchschnitt der Preise der letzten zehn zustande gekommenen Geschäfte gebildet, sofern sie nicht älter als 30 Minuten sind. Ist eine derartige Preisermittlung nicht möglich oder spiegelt der so ermittelte Preis nicht die tatsächlichen Marktverhältnisse wider, bestimmt Eurex den Abrechnungspreis. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Produktbroschüre unter > Produkte oder in den Kontraktspezifikationen. 2.5 FXDerivate Es werden ClearingServices für FXFutures und FXOptionen auf sechs Währungspaare (EUR/USD, EUR/CHF, EUR/GBP, GBP/USD, USD/CHF) angeboten, die an den EurexBörsen gehandelt werden. Die physische Lieferung der FXDerivate erfolgt über das MultiwährungsAbwicklungssystem Continuous Linked Settlement (CLS). Durch die simultane Abwicklung der zwei Komponenten (Legs) einer FX Transaktion schwächt CLS Abwicklungsrisiken seiner Teilnehmer in FXTransaktionen ab. Sobald eine Transaktion in CLS abgewickelt ist, ist sie final und unwiderruflich. Eurex Clearing fordert von den ClearingMitgliedern eine CLSAnbindung. Diese kann entweder über eine eigene SettlementMitgliedschaft bei CLS bestehen oder durch die Nutzung eines Drittunternehmens nachgewiesen werden.

18 2 Produktüberblick Seite 18 von 107 Als technische Voraussetzung für die Teilnahme an der Verrechnung von FXProdukten ist es erforderlich, einen sogenannten RMAService ( SWIFT Relation Management Application ) und eine SWIFT Closed User Group zu installieren. ClearingMitglieder erhalten die entsprechenden Eurex ClearingReports und SWIFTNachrichten mit den abzuwickelnden Währungspaaren im CLSSystem. Für FXFutures, die vor dem Verfall nicht glattgestellt wurden und FXOptionen, die am Verfalltag ausgeübt und zugeteilt wurden, erfolgt einmal pro Monat (Zahlung gegen Zahlung in CLS) eine physische Abwicklung der entsprechenden Währungen. Die FXKontrakte verfallen am dritten Mittwoch des Verfallmonats. Der Abwicklungstag ist der dritte Freitag des Verfallmonats, d. h. an T+2 nach dem letzten Handelstag. Zahlungsinstruktionen in CLS werden von Eurex Clearing durch ein CLSDienstleistungsunternehmen abgewickelt. Das bedeutet, Eurex Clearing leitet Instruktionen via SWIFTNachricht an den Dienstleister weiter, der nach Prüfung der vereinbarten Anforderungen die Instruktion am Morgen von S1 an CLS weiterleiten wird. Zeitgleich sendet Eurex Clearing die korrespondierende CMInstruktion für die weitere Verarbeitung via SWIFTNachricht an das CM. Das CM muss die korrespondierende Instruktion in CLS umgehend anweisen um sicherzustellen, dass Instruktionen von Eurex Clearing mit den korrespondierenden CMInstruktionen in CLS bis 23:00 MEZ an S1 gematched werden können. Nur gematchte Instruktionen können in CLS abgewickelt werden, nicht zugeordnete Instruktionen werden durch CLS bis 0:00 MEZ an S1/S zurückgewiesen. Ohne diese Infrastruktur ist es ClearingMitgliedern und ihren NichtClearingMitgliedern nicht gestattet, FXProdukte zu handeln. 2.6 Positionslimite Ein Positionslimit ist eine Höchstzahl von Kontrakten in Bezug auf ein spezielles Produkt, die ein Börsenteilnehmer für einen seiner Kunden oder für eigene Rechnung halten darf. Dieses Positionslimit kann sich auch auf mehrere Positionen beziehen (Gesamtposition), die beispielsweise bei mehreren Börsenmitgliedern liegen aber den gleichen "Inhaber" oder Bevollmächtigten haben. Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland oder der Eurex Zürich kann Positionslimite festlegen oder ändern, um den ordnungsgemäßen Terminhandel sicherzustellen und um Gefahren für die Kassamärkte abzuwenden. Börsenteilnehmer dürfen keine Transaktionen für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Kunden an den EurexBörsen durchführen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der betreffende Börsenteilnehmer oder sein Kunde, ob allein oder im Zusammenwirken mit anderen, als Folge der Transaktionen eine Gesamtposition halten oder kontrollieren würde, die über die festgesetzten Positionslimite hinausgeht. Liegt eine Positionsüberschreitung vor oder bestehen nach Auffassung der Geschäftsführung der Eurex Börsen Anhaltspunkte für eine PositionslimitÜberschreitung, hat jeder Börsenteilnehmer der die Position oder Teile der jeweiligen Gesamtposition für eigene Rechnung oder für Rechnung seiner Kunden hält, die Pflicht, die entsprechende Position/den jeweiligen Teil der Gesamtposition unverzüglich soweit zurückzuführen, dass die PositionslimitÜberschreitung nicht weiter andauert.

19 2 Produktüberblick Seite 19 von 107 Der Börsenteilnehmer verpflichtet sich, die Einwilligung seines Kunden einzuholen, sofern diese erforderlich ist. Kommt der Börsenteilnehmer seiner Verpflichtung zur Rückführung der Position innerhalb der durch die Geschäftsführung gesetzten Frist nicht nach, führen die Geschäftsführungen der Eurex Börsen die entsprechende Position durch Eingaben in das EurexHandelssystem im Namen und für Rechnung des Teilnehmers auf das Limit zurück. Überschreiten die auf den Kundenpositionskonten geführten Positionen in ihrer Gesamtheit das Positionslimit, hat der Börsenteilnehmer der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland bzw. der Independent Surveillance Eurex der Eurex Zürich nachzuweisen, dass die jeweiligen Kunden mit ihren Positionen innerhalb des Positionslimits liegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Börsenordnungen der Eurex Deutschland oder Zürich. Bei der Berechnung des Positionslimits werden alle physisch abgewickelten Kontrakte des betreffenden Basiswertes berücksichtigt, unabhängig davon, ob es sich um reguläre Kontrakte oder um TESFlexible Contracts handelt. Das Positionslimit gilt nicht für reguläre Single Stock Futures und TES Flexible Futures mit Barausgleich. 2.7 Eurex Trade Entry Services (Eurex TES) Neben dem Handel mit Derivaten in der T7 Handelsarchitektur (Eurex Exchanges Handelssystem) der EurexBörsen wird außerdem eine große Bandbreite an TESFunktionalitäten angeboten. Für jedes börslich gehandelte Produkt kann eine OffBookTransaktion eingegeben werden. Die Eurex Trade Entry Services ermöglichen Teilnehmern die Eingabe von Geschäften in das Eurex Handelssystem außerhalb des Orderbuchs. So können Teilnehmer von der Flexibilität des individuell ausgestalteten Handels und den Vorteilen eines standardisierten Clearingund Abwicklungsprozesses profitieren. Die meisten Funktionalitäten sind reine HandelseingabeFunktionalitäten mit bilateraler Vereinbarung von Preis und Menge. Die Multilateral Trade RegistrationFunktionalität verbessert die Effizienz von teilnehmerinternen Prozessen durch die Eingabe von OffBookGeschäften mit mehreren Kontrahenten. Im Allgemeinen beziehen sich die TESFunktionalitäten auf standardisierte Produkte, die vollständig fungibel sind und dieselben Kontraktspezifikationen besitzen, wie die börslich gehandelten Produkte. TESGeschäfte mit Optionen und/oder Futures, die von den StandardKontraktspezifikationen abweichen, sind für ausgewählte Produkte ebenfalls verfügbar. Diese Produkte werden Eurex Flexible Contracts bezeichnet Eurex Flexible Contracts Die Flexible ContractsFunktionalitäten unterstützen den Handel außerhalb des Orderbuchs mit maßgeschneiderten Futures und Optionskontrakten. Dies ermöglicht es Händlern, ihre Geschäfte eigenen Wünschen und Anforderungen anzupassen. Es werden EurexProdukte verschiedener Anlageklassen angeboten. Marktteilnehmer können Flexible FuturesGeschäfte nach eigenen Wünschen wie folgt gestalten: Flexible Fälligkeiten Kontrahenten eines Flexible FuturesGeschäfts können ihr eigenes Fälligkeitsdatum für das betreffende Geschäft festlegen. Individuelle Fälligkeitstermine reichen vom nächsten Börsentag bis zum Fälligkeitstermin für den StandardFuturesKontrakt mit der jeweils längsten Laufzeit.

20 2 Produktüberblick Seite 20 von 107 Marktteilnehmer können Flexible Optionsgeschäfte wie folgt nach eigenen Wünschen gestalten: Ausübungspreis Der ausgewählte Ausübungspreis darf zwischen dem höchsten Ausübungspreis der entsprechenden regulären Optionsserie und dem niedrigsten Ausübungspreis einer Option liegen (z.b. LEPOs), die im T7 System der EurexBörsen darstellbar ist, oder einen Zwischenpreis bilden. Die maximalen Ausübungspreise sind auf das 2,5fache des höchsten verfügbaren Standardverfalls des entsprechenden Produkts begrenzt. Verfalldatum Das Verfalldatum kann jeder Börsentag sein, beginnend mit dem nächsten Börsentag bis zum längsten aktuell verfügbaren Verfalltermin des jeweiligen Produkts (bis auf einige von Eurex definierte Ausnahmen), Ausübungsart Entweder amerikanischer Art (Ausübung an jedem Börsentag während der Laufzeit der Option) oder europäischer Art (Ausübung nur am letzten Handelstag der Option). Art der Erfüllung Bei Geschäften mit Aktien und ETFOptionen haben EurexMitglieder die Möglichkeit, die Art der Belieferung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses individuell auszuhandeln (Barausgleich oder physische Lieferung).

21 2 Produktüberblick Seite 21 von Musterfragen 2001 Die EurexBörsen bieten börslichen Handel für eine Vielzahl von Produkten sowie einen Service für die Eingabe von Geschäften außerhalb des Orderbuchs (OffBookTransaktionen) an. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 2002 Wie viele Börsentage vor dem Liefertag ist der letzte Handelstag für EuroBundFutures? A: 1 B: 2 C: 3 D: 10 Richtige Antwort: B 2003 Das Handelsende für AktienindexFutures am letzten Handelstag ist identisch mit dem Handelsende für AktienindexFutures an jedem anderen Handelstag. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 2004 Worin besteht der grundsätzliche Unterschied zwischen Aktienoptionen und Aktienindexoptionen, die an den EurexBörsen gehandelt werden? A: Bei der Aktienindexoption spielt die Wahl des Ausübungspreises eine geringere Rolle als bei der Aktienoption. B: Bei der Aktienoption hat der Basiswert eine geringere Bedeutung als bei der Aktienindexoption. C: Aktienindexoptionen haben ein europäisches Ausübungsrecht, während Aktienoptionen meist ein amerikanisches Ausübungsrecht haben. D: Potenzielle Gewinne und Verluste sind bei Aktienindexoptionen berechenbarer als bei Aktienoptionen. Richtige Antwort: C 2005 Die Eurex Trade Entry Services (TES) beziehen sich in der Regel auf standardisierte Produkte, die dieselben Kontraktspezifikationen besitzen, wie die börslich gehandelten Produkte. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig

22 3 ClearingBedingungen der Eurex Clearing Seite 22 von ClearingBedingungen der Eurex Clearing Die Kontostruktur des ClearingHauses bestimmt sich durch vier verschiedene Formen der Mitgliedschaft: GeneralClearingMitglied (GCM): Auch nur ClearingMitglieder (CMs) genannt, können gesellschaftsrechtlich verbundenen oder nicht verbundenen NichtClearing Mitgliedern (NCMs) sowie Registrierten Kunden (RKs) Clearing Dienstleistungen anbieten. DirektClearingMitglied (DCM): Auch nur ClearingMitglieder (CMs) genannt, können nur gesellschaftsrechtlich verbundenen NCMs und RKs ClearingDienstleistungen anbieten. NichtClearingMitglied (NCM): NCMs sind Handelsteilnehmer ohne ClearingLizenz. Die Geschäfte von NichtClearingMitgliedern werden vom ClearingHaus über ein ClearingMitglied abgewickelt. Registrierter Kunde (RK): RKs sind nicht Handelsteilnehmer an Eurex Clearing Märkten, aber Kunden von Handelsteilnehmern oder ClearingMitgliedern. Sie haben eine eigene MitgliedsID und sind als NCMs eingerichtet. Die Geschäfte Registrierter Kunden werden vom ClearingHaus über ein ClearingMitglied abgewickelt. CMs können drei Arten von Kunden haben: NCMs RKs Nicht offengelegte Kunden ohne Beziehung zu Eurex Clearing 3.1 ClearingLizenzen Um am Clearing von Derivatgeschäften an den EurexBörsen teilzunehmen, ist eine ClearingLizenz erforderlich, eine entsprechende ClearingLizenz wird auf schriftlichen Antrag durch Eurex Clearing erteilt. In diesem Abschnitt werden nur die Anforderungen hinsichtlich der Eigenmittel und der Beiträge zum ClearingFonds erwähnt. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen für die Erteilung von Clearing Lizenzen finden Sie in Kapitel 2.3 im Handbuch für das Basismodul des ClearerTests. Eigenmittel 1 ClearingMitglieder müssen einen bestimmten Mindestbetrag an Eigenmitteln nachweisen. Die Höhe hängt vom Status des CM (GCM oder DCM) sowie von den Börsen/Märkten ab, an denen das betreffende Mitglied ClearingServices anbietet. 1 Der Begriff "Eigenmittel" wurde gemäß der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen der Europäischen Union 2013/36/EU (CRD IV) und der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen Nr. 575/2013 (CRR) eingeführt. Er ersetzt den Begriff "haftendes Eigenkapital".

23 3 ClearingBedingungen der Eurex Clearing Seite 23 von 107 Die Mindestanforderungen für Eigenmittel für mehrere Lizenzen in unterschiedlichen Anlageklassen werden aufsummiert. Eurex Clearing Markt GeneralClearingMitglied: Mindestbetrag in Millionen EUR DirektClearingMitglied: Mindestbetrag in Millionen EUR EurexBörsen 30 7,5 Ungeachtet der oben aufgeführten Mindestbeträge ist der tatsächliche Betrag an Eigenmitteln, deren Nachweis und Vorhaltung Eurex Clearing von ihren ClearingMitgliedern verlangt, die jeweils höhere der beiden nachfolgenden Summen: 20 Prozent des 30TageDurchschnitts der Initial 2 MarginAnforderung oder 20 Prozent des 250TageDurchschnitts der Initial MarginAnforderung Die Höhe der Eigenmittel wird vierteljährlich am Ende der Monate März, Juni, September und Dezember für das jeweils nachfolgende Quartal berechnet. Beiträge zum Eurex ClearingFonds Eurex Clearing unterhält einen ClearingFonds, um Marktteilnehmer für den Fall abzusichern, dass ein CM ausfällt. Wie bei den Anforderungen der Eigenmittel hängt auch die Höhe des Beitrags zum ClearingFonds vom Status des jeweiligen CM (GCM oder DCM) sowie von den Märkten ab, für die das betreffende Mitglied ClearingServices anbietet. Dynamischer Beitrag zum ClearingFonds in Millionen EUR Markt GCM min. (1) DCM min. (2) Maximal Alle Märkte Prozent der durchschnittlichen InitialMarginAnforderung (30 Tage) 7 Prozent der durchschnittlichen InitialMarginAnforderung (250Tage) oder Spalten (1) bzw. (2) Beiträge zum ClearingFonds können in bar und/oder in Form von Wertpapieren geleistet werden, die von Eurex Clearing akzeptiert werden. Der ClearingFonds wird vierteljährlich geprüft, um sicherzustellen, dass er dem aktuellen Marktrisiko entspricht. Die GesamtMarginAnforderung umfasst alle durch das ClearingMitglied an der Eurex Clearing abgerechneten Produkte und Anlageklassen. Die Beitragshöhe wird vierteljährlich am Ende der Monate März, Juni, September und Dezember für das jeweils nachfolgende Quartal berechnet. Kapitel 5 gibt einen Überblick über die unterschiedlichen MarginTypen. 2 Die Initial Margin im RiskBased MarginingSystem entspricht der Summe aus Additional Margin und Futures Spread Margin sofern zutreffend.

24 3 ClearingBedingungen der Eurex Clearing Seite 24 von Client Asset Protection (Clearingmodelle) Bei Ausfall eines ClearingMitglieds kommt es bei der Handhabung von Kundenpositionen (nicht offengelegte Kunden, NCMs und RKs) und MarginSicherheiten auf Transparenz und Rechtssicherheit an. Dabei ist die Übertragbarkeit von Positionen und Sicherheiten für Kunden des ausgefallenen CMs von entscheidender Bedeutung für die Fortsetzungen ihrer Handelsaktivitäten. Kunden der ClearingMitglieder können auswählen, wie ihre Positionen und MarginSicherheiten von ihrem CM bei Eurex Clearing gehalten und ausgewiesen werden. Individuelle Kundenbedürfnisse können so berücksichtigt werden. Eurex Clearing, als Clearinghaus unter der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) zugelassen, stellt seinen ClearingMitgliedern und deren Kunden sowohl OmnibusModelle als auch ein individuelles Segregationsmodell zur Verfügung: Omnibus Segregated Accounts (OSA): Positionen mehrerer Kunden werden getrennt von den Eigenpositionen des ClearingMitglieds in segregierten Konten geführt und durch einen oder mehrere Sicherheitenpools abgesichert. Individual Segregated Accounts (ISA): Die Positionen eines NCMs oder RKs werden von anderen Kundenpositionen und Eigenpositionen des ClearingMitglieds segregiert und durch individuelle Sicherheitenpools abgesichert. In den Clearing Bedingungen werden die folgenden Namenskonventionen genutzt: Marktübliche Terminologie Eurex Clearing Namenskonvention Clearing Bedingungen Kapitel I Allgemeine Bedingungen OSA (Omnibus segregated accounts) Multiple OSA (MOSA*) GrundClearingmodell (ECM) Abschnitt 1 OSA under CASS (Client Assets Sourcebook) Net Omnibus Clearingmodell (NOCM) für CMs in UK zur Einhaltung der CASS** Regulierung, wenn sie ihren Kunden OSA anbieten Abschnitt 4 ISA (Individual segregated accounts) IndividualClearingmodell (ICM) Abschnitt 3 * mehrere Sicherheitenpools ** Client Asset Sourcebook (CASS) der britischen Financial Conduct Authority zum Schutz von Kundengeldern und depotverwahrten Vermögensgegenständen.

25 3 ClearingBedingungen der Eurex Clearing Seite 25 von 107 Zurzeit stehen nicht alle Clearingmodelle für alle Märkte, an denen Eurex Clearing als zentrale Gegenpartei eintritt, zur Verfügung. Die Verfügbarkeit eines Models und seiner Besonderheiten ist auch von der Übereinstimmung mit der jeweiligen heimischen Rechtsprechung des CM abhängig. Das GrundClearingmodell kann von allen CMKunden genutzt werden (nicht offengelegte Kunden, NCMs, RKs). Das Net OmnibusClearingmodell ist eine segregierte Lösung, die für alle Kunden verfügbar ist und CMs aus Großbritannien ermöglicht NCM oder RKbezogene Transaktionen gemäß den Regeln des UK Client Assets Sourcebook (CASS) der britischen Financial Conduct Authority (FCA) zu behandeln. Dabei hat das CM die Einhaltung der CASSRegeln allein zu verantworten. Das IndividualClearingmodell ist eine segregierte Lösung nur für NCMs und RCs.

26 3 ClearingBedingungen der Eurex Clearing Seite 26 von 107 Hauptmerkmale GrundClearingmodell (ECM) Net Omnibus Clearingmodell IndividualClearingmodell (ICM) Genereller Aufbau Positionen werden auf getrennten Positionskonten verbucht und Sicherheiten werden Eigen und Kundenpositionen zugewiesen wertbasiere Zuordnung pro rata Entspricht dem ECM mit gegenstandsbasierter Zuordnung Postitionen für nicht offengelegte Kunden werden auf dem A9 Konto verbucht und auf dedizierten NCM und RKKonten Individuell segregierte Konten für Positionen und individuell segregierte Sicherheitenpools gegenstandsbasierte Zuordnung zu einem oder mehreren Sicherheitenpools Sicherheiten werden für eine Gruppe von Kunden gehalten, d.h. sie können nicht einzelnen Kunden zugewiesen werden. Sicherheiten werden für eine Kundengruppe verwahrt, können also nicht einzelnen Kunden zugeteilt werden Wertpapiersicherheitenkonten bleiben in der Kontenstruktur des CMs sind aber eindeutig gekennzeichnet, dass sie nur Sicherheiten enthalten, die für segregierte Kunden bestimmt sind. Rechtliche Vereinbarung Für alle Kunden des CM möglich Für nicht offengelegte Kunden: Vereinbarung auf CMEbene Entsprechend dem ECM Nur für NCMs/RKs DreiparteienVereinbarung zwischen Eurex ClearingCM NCM/RC Für NCM/RK: DreiparteienVereinbarung zwischen Eurex Clearing CMNCM/RC Rechtliche Struktur zur Bereitstellung der Sicherheiten Vollrechtsübertragung von Geldsicherheiten Verpfändung von Wertpapiersicherheiten an Eurex Clearing Entsprechend dem ECM Zweifache Vollrechtsübertragung von Geld und Wertpapiersicherheiten Portabilität von Positionen und Sicherheiten Gegeben, wenn alle Kunden eines Sicherheitenpools einer Übertragung zustimmen und ein alternatives CM die Übertragung akzeptiert. Entsprechend dem ECM Volle Übertragbarkeit an ein ErsatzCM oder Möglichkeit InterimTeilnehmer zu werden

27 3 ClearingBedingungen der Eurex Clearing Seite 27 von Interne Konten Jedes CM besitzt eine bestimmte Zahl interner Transaktionskonten (Positionskonten) für die Buchung seiner Geschäfte. Für eigene Transaktionen der Mitglieder werden zwei PTransaktionskonten (Eigenkonten: P1, P2) und zwei MTransaktionskonten (M1, M2) angeboten, die auch zum Market Making verwendet werden. Für Transaktionen der Kunden steht ein ATransaktionskonto (A1) für das gesamte Kundengeschäft des CM zur Verfügung. Weitere AKonten von A2 bis A7 und A9 können beantragt werden. Hinsichtlich der Flexiblen Konten in C7 (siehe Kapitel 4.5) hat das A8Konto eine spezielle Funktion. Wenn ein NCM/RC die Flexiblen Konten in C7 nutzen möchte, wird das A8Konto im Eurex Clearing Classic System freigeschaltet. Es ist mit dem TransferKonto in C7 verbunden. Wenn der CM das Net OmnibusClearingmodell (siehe Kapitel 3.2) anbietet muss das A9Konto für die Verbuchung der Positionen nichtoffengelegter Kunden genutzt werden. Diese zusätzlichen AKonten werden im Liefermanagement für Produkte mit physischer Lieferung (siehe Kapitel 4 der Vorbereitungsunterlagen für den ClearerTest Basismodul) nicht berücksichtigt. Das CCP System kennt nur ein AKonto. NichtClearingMitgliedern stehen zwei P und zwei MTransaktionskonten sowie ein ATransaktionskonto (oder auf Antrag A2 A7, A9 oder Flexible Konten, wenn der CM bereits C7 nutzt) zur Verfügung, vorausgesetzt sie führen auch Kundengeschäfte durch. Andernfalls verfügen sie nicht über A Transaktionskonten. Während Positionen in den jeweiligen Kundenkonten (A) und in den Eigenkonten (P) brutto geführt werden, werden die Positionen auf MarketMakerKonten (M) netto geführt. Bei der Eingabe von Orders für brutto geführte Transaktionskonten muss der Indikator Opening (zur Öffnung einer neuen Position) oder Closing (zur Glattstellung einer bestehenden Position) eingegeben werden. Im Gegensatz dazu saldiert das MTransaktionskonto automatisch, unanhängig davon welcher der vorgenannten Indikatoren eingegeben wird. Für jedes interne Transaktionskonto werden ein Entgeltkonto und ein Prämienkonto für jede Währung auf Mitgliederebene geführt. Für Optionsgeschäfte wird ein entsprechendes internes Prämienkonto für jedes Transaktionskonto des ClearingMitglieds geführt; die Prämien aller Optionsgeschäfte, die für das betreffende ClearingMitglied abgerechnet werden müssen, werden im Prämienkonto jedes einzelnen betreffenden Kontos verzeichnet. Prämienkonten werden täglich abgerechnet. Eurex Clearing stellt dem NichtClearingMitglied oder Registrierten Kunden bzw. dem für die Abrechnung eines derartigen Kontos verantwortlichen Clearing Mitglied den Saldo jedes Prämienkontos im System zur Verfügung.

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