Bremische Bürgerschaft - Bürgerschaftskanzlei - Freie Hansestadt Bremen. F R A U E N F Ö R D E R P L A N 2011 bis 2013

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1 1 Bremische Bürgerschaft - Bürgerschaftskanzlei - Freie Hansestadt Bremen F R A U E N F Ö R D E R P L A N 2011 bis 2013 Bremen, den 31. Januar 2011

2 2 Inhaltsübersicht Seite 1 Vorbemerkungen Grundlage Personalbestandsanalyse 4 2 Zielsetzung und Zeitraum Zielsetzung Zeitraum des Förderplans 5 3 Entwicklung des Personalbestands Bestand nach Status- und Laufbahngruppen Bestand nach Funktionen Personalentwicklung bis Ende Maßnahmen Einstellung oder Übernahme Allgemeines Frei werdende Stellen in der Bürgerschaftskanzlei Dynamische Weiterentwicklung Verfahren bei Stellenbesetzungen Personalentwicklungsmaßnahmen Allgemeines Fachbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Teilzeitbeschäftigung Ausgangssituation Familiengerechte Arbeitsplatzgestaltung Beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personalauswahlverfahren Stellenausschreibungen Entscheidungen über Stellenneubesetzungen Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 13

3 3 5 Frauenbeauftragte Teilnahme an Sitzungen und Dienstgesprächen / Beteiligungen Stellvertreterin der Frauenbeauftragten Arbeitsplatz der Frauenbeauftragten 14 6 Realisierung und Kontrolle des Frauenförderplans Realisierung Kontrolle 15 7 Verabschiedung und Bekanntgabe des Förderplans 15 Anlagen 1 bis

4 1 Vorbemerkungen Grundlage Nach 6 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen (Landesgleichstellungsgesetz -LGG-) vom sind zum Abbau der Unterrepräsentation der Frauen in den Dienststellen Frauenförderpläne aufzustellen, die Zielvorgaben und einen Zeitrahmen enthalten sollen. Dienststelle im Sinne von 6 LGG ist die Bürgerschaftskanzlei (Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft), nicht die Bürgerschaft als Parlament. In den Vorbemerkungen des vom Vorstand der Bremischen Bürgerschaft beschlossenen und mitbestimmten Geschäftsverteilungsplans lautet eine der Leitlinien: 3. Die Bürgerschaftskanzlei ist eine an Familienfreundlichkeit, Gleichstellung und Mitbestimmung orientierte Verwaltung. Das gilt unbeschadet der dort einleitend vorangestellten Grundaussage, die lautet: Die Anforderungen des Parlamentsbetriebs haben Vorrang. Die Bürgerschaftskanzlei fühlt sich den Zielen des Gesetzes verpflichtet und hat deshalb einen Frauenförderplan aufgestellt. 1.2 Personalbestandsanalyse Dem Frauenförderplan der Bürgerschaftskanzlei ist eine Analyse des Personalbestandes und der Personalstruktur vorausgegangen. Die Bürgerschaftskanzlei hat Statistiken (Anlagen 1 bis 4) über die Verteilung der Beschäftigten erstellt nach - Besoldungs- und Entgeltgruppen, - Teilnahme an Fortbildungen. Pkt behandelt die Status- und Laufbahngruppen. 2 Zielsetzung und Zeitraum 2.1 Zielsetzung Frauen sind in der Bürgerschaftskanzlei nicht unterrepräsentiert. Ziel der Frauenförderung ist die Verstärkung und Verstetigung des Anteils von Frauen im gehobenen Dienst. Außerdem soll die Vereinbarkeit von Beruf

5 5 und Familie erleichtert werden, soweit dazu von Seiten der Dienststelle beigetragen werden kann. 2.2 Zeitraum des Förderplans Der zweite Frauenförderplan für die Bürgerschaftskanzlei gilt vom bis zum Zum wird ein neuer Frauenförderplan erstellt. Bei dieser Zeitplanung ist berücksichtigt, dass - die Etablierung des Frauenanteils im gehobenen Dienst nicht kurzfristig zu erreichen ist, - der Frauenförderplan auf mittel- und langfristige Prozesse zielt. Dieser Frauenförderplan ist eine weitere Etappe der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. 3 Entwicklung des Personalbestandes 3.1 Bestand nach Status- und Laufbahngruppen Die Bürgerschaftskanzlei hat mit Stand vom folgende Stellen besetzt: Gruppe Beamtinnen Beamte einfacher und mittlerer Dienst Stellen davon Quote Frauen in % gehobener Dienst höherer Dienst Gesamt Stellen davon Frauen Quote in % Stellen davon Frauen Quote in % Stellen davon Frauen Quote in % 1,00 1, ,38 1,38 25,65 9,90 6,20 62,63 16,28 8,58 52,70 Arbeitnehmer/innen 30,30 25,30 83,50 3,00 2,00 66,67 5,15 2,45 47,57 38,45 29,75 77,37 gesamt 31,30 26,30 84,03 8,38 3,38 40,33 15,05 8,65 57,48 54,73 38,33 70,03 Am sind 49 Frauen und 17 Männer bei der Bürgerschaftskanzlei beschäftigt; davon vier Frauen und zwei Männer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.

6 6 Seit 2008 hat die Bürgerschaftskanzlei drei Nachwuchskräfte des höheren Dienstes aus dem Nachwuchspool in unterschiedlichen Zeitabschnitten und mit unterschiedlichem Aufgabenzuschnitt im Wissenschaftlichen Dienst beschäftigt. Darunter waren zwei Frauen. Außerdem wurde einer Auszubildenen für den Beruf der Kauffrau für Bürokommunikation für rund vier Monate eine Ausbildungsstation geboten. Im Jahr 2008 wurden eine Frau im gehobenen und ein Mann im höheren Dienst befördert. Im Jahr 2009 gab es fünf Beförderungen: drei Frauen, davon eine im gehobenen und zwei im höheren Dienst, sowie zwei Männer, davon einer im gehobenen und einer im höheren Dienst. Eine Frau wurde im mittleren Dienst höhergruppiert. Zum wurden drei Frauen befördert, zwei im höheren und eine im mittleren Dienst. Zwei Frauen haben seit 2008 die Möglichkeit erhalten, Aufstiegslehrgänge zu besuchen, die mit Erfolg abgeschlossen wurden. Eine Darstellung des Gesamt- Beschäftigtenbestandes der Bürgerschaftskanzlei nach Besoldungs- und Entgeltgruppen mit Angabe der mit Frauen besetzten Stellen sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt. 3.2 Bestand nach Funktionen Nach den bei der Bürgerschaftskanzlei vorhandenen Funktionen stellt sich die Situation zum (Neustrukturierung) wie folgt dar, wobei die mit Frauen besetzten Funktionen in Klammern angegeben sind: Funktion Einfacher Dienst Quote in % mittlerer Dienst Quote in % Gehobener Dienst Quote in % höherer Dienst Quote in % Gesamt Quote in % Bürgerschaftskanzlei Präsident / Direktor Abteilungs- und Referatsleiter/innen Beschäftigte Parlamentsdienste Beschäftigte Informationsdienste Beschäftigte Verwaltungdienste 0 (0) 0 2 (1) 50 1 (1) (0) 0 4 (2) 50 0 (0) 0 0 (0) 0 0 (0) 0 7 (5) 71 7 (5) 71 0 (0) 0 7(7) (1) 33 9 (5) (13) 68 0 (0) 0 5 (5) (1) (0) 0 6 (6) (12) (10) 64 4 (1) 25 0 (0) 0 30 (23) 77 Gesamt 12 (11) (23) 82 9 (4) (10) (49) 74 Fünf Beschäftigte (2 im höheren, 1 im mittleren und 2 im einfachen Dienst) befanden sich am in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.

7 7 Hieraus ergibt sich, dass Frauen in allen Funktionsgruppen mindestens zur Hälfte oder überproportional vertreten sind. Insbesondere die Leitungsfunktionen sind mit einem hohen Frauenanteil belegt. 3.3 Personalentwicklung bis Ende 2013 Die Bürgerschaftskanzlei hat mit dem Nachtragshaushalt feste Stellen im Kernhaushalt erhalten. Zurzeit sind davon 53,03 im Kernhaushalt besetzt. In der Refinanzierung befinden sich 1,7 Stellen, wovon eine Stelle perspektivisch in den Kernhaushalt zu übernehmen ist. Im Berichtszeitraum (bis ) ist zurzeit von einer Fluktuation von rd. 0,7 Stellen auszugehen. Der geringen Fluktuation steht ein Rückkehrerrisiko von rund 4 (mit Frauen besetzten) Stellen gegenüber, so dass Stellenneubesetzungen in absehbarer Zukunft nicht realisierbar sind. Weitere Fluktuation und damit Wiederbesetzungsmöglichkeiten könnten sich im übrigen nur durch vorzeitiges endgültiges oder ggf. befristetes Ausscheiden aus dem Dienst oder Versetzung ergeben. 4 Maßnahmen Zu den Themenbereichen der Frauenförderung werden nachfolgend Maßnahmen aufgeführt und erläutert. Diese Maßnahmen werden z. T. erst mittel- oder langfristig umsetzbar sein. 4.1 Einstellung oder Übernahme Allgemeines Ziel ist es, den Frauenanteil im gehobenen Dienst zu verstärken und zu verstetigen. Deshalb stellen Leitung, Frauenbeauftragte und Personalrat bei der Personalauswahl -wie bisher- sicher, dass ausschließlich Qualifizierungsmerkmale (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) zugrunde gelegt werden. Wie in Nr dargestellt, hat die Bürgerschaftskanzlei in ihren Stellenausschreibungen soweit Frauen unterrepräsentiert waren insbesondere Frauen aufgefordert, sich zu bewerben.

8 8 Sofern die Frauenbeauftragte nicht auf ein Vorstellungsgespräch verzichtet, werden bei Unterrepräsentanz alle Bewerberinnen mit dem Anforderungsprofil und der Arbeitsplatzbeschreibung entsprechender Qualifikation eingeladen Frei werdende Stellen in der Bürgerschaftskanzlei Möglicherweise freiwerdende Stellen im gehobenen Dienst sollen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorrangig mit Frauen besetzt werden, sofern eine Unterrepräsentanz in diesem Bereich besteht ( 4 Abs. 1 und 2 LGG). Grundlage der Ausschreibungen sind die für alle Stellen erstellten Arbeitsplatzbeschreibungen und noch in der Erarbeitung - Anforderungsprofile. Die Bürgerschaftskanzlei hat das Auswahlverfahren weiterentwickelt, so dass die Qualifikationen der Bewerber/innen besser verglichen werden können. Unter anderem fragt die Auswahlkommission gezielt zu den im Lebenslauf erworbenen sozialen Kompetenzen als einer Schlüsselqualifikation Dynamische Weiterentwicklung Werden Stellen in der Bürgerschaftskanzlei früher frei als derzeit vorhersehbar, sind diese in die Zielvorgabe einzubeziehen. Das Ziel, rechnerisch zumindest jede zweite Stelle mit einer Frau zu besetzen, ist inzwischen mehr als erreicht worden Verfahren bei Stellenbesetzungen gemäß Zielvorgabe Für eine transparente Personalauswahlentscheidung ist - neben anderen zu beachtenden Kriterien - folgendes Verfahren einzuhalten: - Feststellung, ob die zu besetzende Stelle unter den Frauenförderplan fällt - Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle als Grundlage. Zu den Anforderungen an Führungskräfte gehört ausdrücklich die Förderung von Gleichstellung und Familienfreundlichkeit als wichtiges Merkmal. - Festlegen des Stellenausschreibungstextes anhand des Anforderungsprofils - Beachtung von 8 Abs 1 LGG

9 9 - Festlegung der Auswahlkriterien und ihrer Gewichtung vor den Vorstellungsgesprächen - Festlegung aufgrund des Anforderungsprofils der Stelle, welche Bewerber und Bewerberinnen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden - Einheitliche Auswertung (Auswertungsbögen, Dokumentation der Auswahlentscheidung). 4.2 Personalentwicklungsmaßnahmen Allgemeines Die Führungsebene sorgt in geeigneter Weise dafür, dass die berufliche Entwicklung der Beschäftigten gefördert wird. Dazu können die Übertragung von besonderen Tätigkeiten (z. B. inbesondere Führungsaufgaben) sowie gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote (z. B. Hospitationen) gehören. Das schließt ein, Beschäftigte zu verpflichten, geeignete Fortbildungen zu besuchen. Es ist Aufgabe der Vorgesetzten, Potentiale von Frauen zu erkennen und zu entwickeln. Außerdem sollen sie Fortbildungs- und Entwicklungsziele mit Mitarbeiterinnen festlegen und Lernprozesse anregen. Sie tragen eine besondere Verantwortung dafür, Mitarbeiterinnen für den Aufstieg in höherwertige Funktionen und Laufbahngruppen, in denen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind, zu motivieren und zu fördern. Zur Etablierung von Frauen im höheren Dienst sind die Aufstiegsmöglichkeiten in den höheren Dienst als notwendiges Betätigungsfeld zur Frauenförderung unter Beachtung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu nutzen. Die Bürgerschaftskanzlei beabsichtigt, ein Konzept zur Einführung / Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen zu entwickeln. Sie sollen durch umfassende Information und Begleitung in der Startphase unterstützt werden, um ihre Arbeitsaufnahme und Integration im Arbeitsbereich erfolgreich gestalten zu können Fachbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

10 10 Zur fachbezogenen Fortbildung (Anlage 4) gehören: - die gemeinsamen Fortbildungsmaßnahmen der Landesparlamente, - die zentrale Fortbildung durch das Aus- und Fortbildungszentrum, - Fortbildungsmaßnahmen durch andere Fortbildungsträger.. Die Bürgerschaftskanzlei beabsichtigt, durch die Fortbildungsbeauftragte ein Fortbildungskonzept zu entwickeln, aus dem sich für alle Beschäftigten die notwendigen und geeigneten individuellen Qualifizierungsmaßnahmen ergeben. Damit kann der Fortbildungsbedarf jederzeit an die sich verändernden Qualitätsstandards angepasst werden. Ziel sollte sein, eine für Beschäftigte und Vorgesetzte verbindliche Fortbildungsvereinbarung abzuschließen. 4.3 Teilzeitbeschäftigung Ausgangssituation Bei einer Teilzeitbeschäftigung kann die Arbeitszeit bei Beamtinnen und Beamten bis auf die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert werden, bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auch darüber hinaus. Unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird die flexible Gestaltung der Arbeitszeiten künftig noch mehr Bedeutung erlangen. In der Bürgerschaftskanzlei gibt es einzelne Stellen, die nicht in Teilzeit besetzt werden können, da u. a. angesichts des hohen Zeitaufwands für notwendige Informationsbeschaffung, notwendige Präsenz und direkte Kommunikation sowie ggf. Führungsfunktionen eine Teilzeittätigkeit nicht ausreichend wäre Familiengerechte Arbeitszeitgestaltung Die Bürgerschaftskanzlei unterstützt die Beschäftigten mit betreuungsbedürftigen Kindern oder Angehörigen unter Beachtung dienstlicher Notwendigkeiten darin, ihre Arbeitszeit sowie den Arbeitsumfang auf diese familiären Erfordernisse einzurichten. Den Arbeitszeitwünschen dieser Mitarbeiter/innen wird im Rahmen der geltenden Möglichkeiten und dienstlichen Belange Rechnung getragen, insbesondere bei der Gestaltung von Elternzei-

11 11 ten. Kleinere Dienststellen, wie die Bürgerschaftskanzlei, stoßen jedoch an ihre Grenzen, weil die verbleibenden Stellenanteile nicht adäquat besetzt werden können. Deshalb bietet sich in der Regel nur eine Stellenteilung mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit an. Die Einteilung der Arbeitszeit ist im Einzelfall intern zu regeln und soll sowohl die Bedürfnisse der Dienststelle als auch der Beschäftigten berücksichtigen. Bei der Terminierung von Verwaltungsbesprechungen und sonstigen von der Bürgerschaftskanzlei intern zu steuernden Terminen soll auf die Bedürfnisse von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten mit familiären Aufgaben Rücksicht genommen werden. Das Sitzungsende sollte über die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten bzw. die Kernarbeitszeit regelmäßig nicht hinausgehen. Im parlamentarischen Bereich haben der Plenar-und Ausschussbetrieb sowie der Veranstaltungsbetrieb / die Öffentlichkeitsarbeit der Bremischen Bürgerschaft Vorrang. Ziel ist es, auch bei flexiblen Arbeitszeiten den Anforderungen des Parlaments gerecht zu werden Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten wie Vollzeitbeschäftigte. Sie haben auch die gleichen Ansprüche auf Fort- und Weiterbildung. Am waren bei der Bürgerschaftskanzlei 24 Frauen als Teilzeitkräfte tätig. Der Einsatz von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat in geeigneten Bereichen in der Vergangenheit zu keinen nennenswerten Schwierigkeiten geführt, sofern organisatorische Belange sowohl auf Vollzeit- als auch auf Teilzeitkräfte abgestimmt werden konnten. Besondere Arbeitszeitmodelle wird die Bürgerschaftskanzlei, soweit sie mit dienstlichen Belangen vereinbar sind, weiterhin auf Ihre Nutzbarkeit prüfen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der noch nicht feststehenden künftigen Arbeitsweise der Bremischen Bürgerschaft ab der 18. Wahlperiode.

12 4.4 Beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 12 Beurlaubte Beschäftigte sind bei Personalplanungen einschließlich Qualifizierung sowie organisatorischen Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Dienststelle prüft spätestens sechs Monate vor Ende der Beurlaubung, welche Einsatzmöglichkeiten voraussichtlich bestehen werden und teilt dieses den beurlaubten Personen mit. Bei der Wiederaufnahme der Beschäftigung ist eine angemessene Einarbeitungszeit sicherzustellen. 4.5 Personalauswahlverfahren Stellenausschreibungen Stellenausschreibungen der Bürgerschaftskanzlei in Bereichen bzw. Funktionen, die bisher überwiegend von Männern besetzt sind, werden mit folgendem Zusatz versehen: Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Frauenbeauftragte hat ein eigenes Vorschlagsrecht und gibt ein eigenes begründetes Votum zur Auswahl ab Entscheidungen über Stellenneubesetzungen Die Bürgerschaftskanzlei hat in der Zeit vom bis insgesamt 8 Stellen besetzt, auf die sich Frauen und Männer beworben haben. Zwei weitere Stellenbesetzungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. In der nachfolgenden Übersicht ist das Verhältnis der Entscheidungen bei den Stellenbesetzungen zu den eingegangenen Bewerbungen nach dem Geschlecht dargestellt:

13 13 davon in Prozent Gesamt Männer Frauen Männer Frauen Bewerbungen ,10 % 71,90 % Besetzte Stellen, ,00 % 50,00 % davon im einf. Dienst ,00 % 100,00 % mittl. Dienst ,00 % 0 % geh. Dienst % 0 % höh. Dienst ,00 % 25,00 % Die Bürgerschaftskanzlei hat freie Stellen in den letzten Jahren gleichmäßig mit Männern und Frauen besetzt, die Frauenquote ist erfüllt. Die paritätische Besetzung von ausgeschriebenen Stellen des höheren Dienstes mit Frauen ist bereits mehr als erreicht. Ziel bleibt, den Frauenanteil in diesem Bereich unter der Voraussetzung von Eignung und Befähigung weiter zu festigen. 4.6 Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Entsprechend dem Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz) und der Dienstanweisung zum Verbot sexueller Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz vom stellt der Dienstvorgesetzte sicher, dass durch geeignete Maßnahmen ein belästigungsfreies Arbeitsklima geschaffen und so darauf hingewirkt wird, dass sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz unterbleiben. Weiterhin sind die Vorgesetzten gemäß der Dienstvereinbarung Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz vom aufgefordert, bei Kenntnis oder Verdacht in Bezug auf Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung unverzüglich die nötigen Maßnahmen einzuleiten. 5 Frauenbeauftragte

14 Teilnahme an Sitzungen und Dienstgesprächen / Beteiligungen Zu folgenden Dienstgesprächen und Arbeitsgruppensitzungen wird die Frauenbeauftragte eingeladen: - Monatsgespräche mit dem Personalrat - Dienstbesprechungen, sofern die Themen die Aufgaben der Frauenbeauftragten berühren - Personalauswahlgremien und Vorstellungsgespräche, auch dann, wenn sich ausschließlich Männer beworben haben - Es wird angestrebt, die Frauenbeauftragte bei dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnissen im Hinblick auf die gleichstellungsrelevante Gleichmäßigkeit der Beurteilungen und die Einhaltung gleichstellungsrelevanter Beurteilungskriterien (vgl. 17 LGG) einzubeziehen. 5.2 Stellvertreterin der Frauenbeauftragten Der Stellvertreterin der Frauenbeauftragten wird, wie auch der Beauftragten, Gelegenheit gegeben, während der Dienstzeit in angemessenem Umfang an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen.die Organisation von Arbeitsteilung zwischen der Frauenbeauftragten und ihrer Vertreterin bleibt diesen überlassen. 5.3 Arbeitsplatz der Frauenbeauftragten Der Frauenbeauftragten wird ein Einzelzimmer zur Verfügung gestellt, sofern und soweit es die Arbeitsteilung erfordert ggf. auch ihrer Vertreterin. 6 Realisierung und Kontrolle des Förderplans

15 Realisierung Verantwortliche Stelle für die Realisierung des Frauenförderplans ist der Direktor bei der Bremischen Bürgerschaft als Dienststellenleiter und Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung und der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft. Eine erfolgreiche Umsetzung des Frauenförderplans erfordert jedoch die Unterstützung durch alle Beschäftigten der Bürgerschaftskanzlei, insbesondere aber der Führungskräfte. 6.2 Kontrolle Die Dienststellenleitung unterzieht den Frauenförderplan einer regelmäßigen Erfolgskontrolle und entwickelt ihn weiter. Das Personalreferat wird die Leitung, die Frauenbeauftragte und den Personalrat jährlich über die Umsetzungsschritte und Ergebnisse der Frauenförderung anhand der vom Senator für Finanzen gemäß LGG jährlich angeforderten Berichte informieren. Unabhängig von seinem auf drei Jahre festgelegten Zeitraum soll der Frauenförderplan der Bürgerschaftskanzlei laufend fortgeschrieben werden, und zwar insbesondere dann, wenn es sich aufgrund der jährlichen Berichterstattung durch das Personalreferat als zweckmäßig erweisen sollte. 7 Verabschiedung und Bekanntgabe des Förderplans Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft hat den vorliegenden Frauenförderplan am 12. Januar 2011 beschlossen. Die Mitbestimmung ist erfolgt. Die Frauenbeauftragte und der Personalrat hatten Gelegenheit zum Entwurf des Frauenförderplans Stellung zu nehmen. Der Frauenförderplan wird den Beschäftigten der Bürgerschaftskanzlei bekannt gegeben. Bremen, den 31. Januar 2011

16 16 Christian Weber Präsident der Bremischen Bürgerschaft

17 17 Anlage 1 Einstufung der Beschäftigten der Bürgerschaftskanzlei nach Besoldungs- und Entgeltgruppen Stand: Stellenbezeichnunfung Einstu- Gesamt Männer Quote Frauen Quote Direktor/in B % 0 0% Senatsrat/ -rätin B % 1 100% Verwaltungsangestellte/r E 15 U % 0% Regierungsdirektor/in bzw. Angestellte/r A 15 E % 3 60% Oberregierungsrat/ - rätin bzw. Angestellte/r* Regierungsrat/ - rätin bzw. Angestellte/r A 14 E 14 A 13 E % 3 60% % 4 75% Oberamtsrat/ -rätin A 13 S % 1 25% Amtsrat/-rätin A % 1 100% Angestellte/r E % 1 100% Oberinspektor/in A ,7% 1 33,3% bzw. Angestellte/r E 10 Angestellte/r** E % % Angestellte/r E % 3 75% Obersekretär/in A % 1 100% Angestellte/r E % 6 75% Angestellte/r E ,7% 1 33,3% Angestellte/r*** E % 3 100% Angestellte/r**** E 2 U 6 0 0% 6 100% Angestellte/r E % 2 100% ,8% 49 74,2% *) Drei Beschäftigte befinden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. **) Eine Beschäftigte befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. ***) Eine Beschäftigte befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. ****) Eine Beschäftigte befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.

18 18 Anlage 2 Einstufung der Beschäftigten der Bürgerschaftskanzlei nach Besoldungs- und Entgeltgruppen Stand: Stellenbezeichnunfung Einstu- Gesamt Männer Quote Frauen Quote Direktor/in B % 0 0% Senatsrat/ -rätin B % 1 100% Verwaltungsangestellte/r E 15 U % 0% Regierungsdirektor/in bzw. Angestellte/r A 15 E % 3 75% Oberregierungsrat/ - rätin bzw. Angestellte/r* Regierungsrat/ - rätin bzw. Angestellte/r A 14 E 14 A 13 E % 3 60% % 3 60% Oberamtsrat/ -rätin A 13 S % 1 25% Amtsrat/-rätin A % 1 100% Angestellte/r E % 1 100% Oberinspektor/in A ,7% 1 33,3% bzw. Angestellte/r E 10 Angestellte/r** E % % Angestellte/r E % 3 75% Obersekretär/in A % Angestellte/r*** E ,3% 6 66,7% Angestellte/r E ,7% 1 33,3% Angestellte/r E % 3 100% Angestellte/r**** E 2 U 8 0 0% 8 100% Angestellte/r E % 1 100% ,1% 51 73,9% *) Zwei Beschäftigte befinden sich in der Freistellungsphase zur Altersteilzeit. **) Eine Beschäftigte befindet sich in der Freistellungsphase zur Altersteilzeit. ***) Ein Beschäftigter befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. ****) Eine Beschäftigte befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.

19 19 Anlage 3 Einstufung der Beschäftigten der Bürgerschaftskanzlei nach Besoldungs- und Entgeltgruppen Stand: Stellenbezeichnunfung Einstu- Gesamt Männer Quote Frauen Quote Senatsrat/ -rätin B % 1 100% Verwaltungsangestellte/r E 15 U % 0% Regierungsdirektor/in bzw. Angestellte/r A 15 E % 3 100% Oberregierungsrat/ - rätin bzw. Angestellte/r* A 14 E 14 A 13 E ,1% 3 42,9% ,7% 1 33,3% Oberamtsrat/ - A 13 S % 2 40% rätin** Amtsrat/-rätin A % 0 0% Amtmann/-frau A % 2 100% Angestellte/r E 11 Oberinspektor/in A ,7% 1 33,3% bzw. Angestellte/r E 10 Angestellte/r*** E % % Angestellte/r E % 4 80% Obersekretär/in A % Regierungsrat/ - rätin bzw. Angestellte/r Verwaltungssekretär/-in Angestellte/r**** A 6 E ,3% 6 66,7% Angestellte/r E % 1 25% Angestellte/r E % 3 100% Angestellte/r E 2 U 9 0 0% 9 100% ,6% 50 71,4% *) Zwei Beschäftigte befinden sich in der Freistellungsphase zur Altersteilzeit. **) Ein Beschäftigter befindet sich in der Freistellungsphase zur Altersteilzeit. ***) Eine Beschäftigte befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. ****) Ein Beschäftigter befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.

20 20 Anlage 4 Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl der Teilnehmer/innen männlich Davon weiblich Quote der Teilnehmerinnen Fortbildung S.f.Finanzen Behördenintern Extern Gesamt (60) 23 (15) 94 (45) 80,34 % 3 (60) 1 (15) 2 (45) 66,67 % 49 (60) 12 (15) 37 (45) 75,51 % 169 (60) 36 (15) 133 (45) 78,70 % In Klammern die Anzahl der am beschäftigten Personen (ohne Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit).

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