LAPL (A) nach EASA FCL
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- Maximilian Fiedler
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1 LAPL (A) nach EASA FCL Mit der Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge, LAPL(A) nach EASA-FCL (Light Aircraft Pilot Licence, - European Aviation Safety Agency - Flight Crew Licensing), erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000kg (z.b. Cessna 172) im Inund europäischen Ausland. Hierbei dürfen bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden, sobald der Lizenzinhaber nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen absolviert hat. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Klassenberechtigungen erweitert werden. Für Flüge in andere Länder wird das Sprechfunkzeugnis (deutsch und englisch) und zusätzlich noch ein ICAO-Sprachtest benötigt. Voraussetzungen für LAPL (A) Die Ausbildung kann im Alter von 16 Jahren begonnen werden. Die Lizenz kann ab Alter, 17 Jahre erteilt werden. Der Bewerber muss tauglich sein, d.h. er muss ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis mindestens der Klasse II haben. Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 30 Flugstunden. Davon müssen mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen werden und mindestens fünf Stunden Überlandflug durchgeführt werden. Zusätzlich werden mindesten 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei 1 vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wurde. Für die Schulung wird primär die Aquila A210 oder die C-172 eingesetzt. Die theoretische Ausbildung umfasst die 7 Fächer Luftrecht, Allgemeine Luftfahrzeugkunde (Technik), Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen und Aerodynamik. Zur Ausbildung gehört der Erwerb des beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnisses BZF, das zum Ausüben des Sprechfunks in deutscher oder englischer Sprache berechtigt. Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen für eine praktische Ausbildung erfolgen. Die Anzahl der angerechneten Stunden wird durch eine Ausbildungsorganisation (ATO) mit Hilfe eines Vorab-Testflugs festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten. Maximal können 50% der erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung erlassen werden. Diesen Flug können Sie bei uns im Flight Center Hannover absolvieren. Geschäftsführer Amtsgericht Hannover Volksbank Hannover Seite 1 von 6
2 Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung ist eine schriftliche Prüfung in den nachfolgend aufgeführten Fächern und kann - nach dem Ermessen der zuständigen Stelle - an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengelegt werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden: Fach Bearbeitungszeit (maximal) Luftrecht und ATC Verfahren, Sprechfunkverkehr 1:15 Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung 1:00 Menschliches Leistungsvermögen 0:30 Meteorologie 0:30 Navigation, Flugleistung und Planung 1:30 Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen 0:30 Aerodynamik 0:45 gesamt 6:00 Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Der Bewerber hat die Prüfung insgesamt erfolgreich bestanden, wenn er innerhalb von 12 Monaten alle Prüfungsteile bestanden hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Bestehens für den Erwerb einer PPL-A-Lizenz anerkannt. Die Prüfungsfragen müssen zum überwiegenden Teil aus Auswahlfragen (Multiple Choice) bestehen. Sie werden i.d.r. einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (jetzt Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) herausgegebenen PPL-Fragenkatalog entnommen. Obwohl "nur" die richtige Auswahlantwort als eine von 4 möglichen Antworten angekreuzt werden muss, erfordert das Bestehen der Prüfung eine sorgfältige Vorbereitung und ein systematisches Erlernen des Prüfungsstoffes. Das Erlernen dieser Fragen wird durch entsprechende PC-Lernprogramme erheblich vereinfacht. Praktische Prüfung Bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung muss anhand des Ausbildungsnachweises die Prüfungsreife bestätigt werden. Die praktische Prüfung für den Erwerb der PPL-A-Lizenz wird auf dem in der Ausbildung verwendeten Flugzeugen in der in der Ausbildung abgelegt. Die Prüfung besteht aus 5 Abschnitten mit jeweils mehreren Übungen, die einzeln bestanden werden müssen. Falls eine Übung nicht bestanden wurde, gilt der Abschnitt insgesamt als nicht bestanden. Wenn nur einer der 5 Abschnitte nicht bestanden wurde, kann dieser Abschnitt wiederholt werden. Falls mehr als ein Abschnitt nicht bestanden wurde, muss die gesamte Geschäftsführer Amtsgericht Hannover Volksbank Hannover Seite 2 von 6
3 praktische Prüfung wiederholt werden. Die gesamte praktische Prüfung muss innerhalb von 6 Monaten abgelegt werden. Nach einer nicht bestandenen praktischen Prüfung kann eine Zusatzausbildung festgelegt werden. Die praktische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Flugschule: Voraussetzungen Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um mit einer Flugausbildung beginnen zu können? Bevor es losgeht, müssen noch einige Formalitäten erledigt werden, die nichts mit dem Duft der großen weiten Welt oder der unendlichen Freiheit der Lüfte gemein haben aber unbedingt notwendig sind. Das Mindestalter, um mit der Ausbildung beginnen zu können, liegt bei 16 Jahren. Die Lizenz bekommt man frühestens mit 17 Jahren ausgehändigt. Bei minderjährigen Flugschülern muss die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Medical ( Fliegertauglichkeitszeugnis der Klasse II) Bitte konsultieren Sie zunächst einen Fliegerarzt, bei dem Sie eine Tauglichkeitsuntersuchung machen. Der Arzt stellt Ihnen ein sogenanntes Medical (Fliegertauglichkeitszeugnis der Klasse II) aus. Das Medical ist bis zum 30. Lebensjahr 60 Monate gültig, bis zum 50. Lebensjahr 24 Monate und ab dem 50. Lebensjahr 12 Monate. Maximal 45 Tage vor Ablauf des Medicals ist eine Wiederholung möglich bei gleichem Gültigkeitszeitraum. Sicherheitsüberprüfung Bisher benötigte man ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, welches direkt an die zuständige Luftfahrtbehörde geschickt wurde. Dieses wurde durch die Sicherheitsüberprüfung ZÜP genannt ersetzt. Den Vordruck erhalten Sie bei uns. Auszug aus dem Kfz-Bundesamt Das Formular für den Auszug aus dem Kfz-Bundesamt in Flensburg können Sie im Internet unter» herunterladen. Bitte legen Sie dem ausgefüllten Formular eine Kopie ihres Personalausweises bei. Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs Sollten Sie im Besitz eines Führerschein sein, reicht hier eine Kopie des Führerschein. Wenn nicht, besuchen Sie bei einem der verschiedenen Sanitäterdienste (Johanniter, Deutsches Rotes Kreuz usw.) bieten Lehrgänge "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder "Erste Hilfe" an und stellen auch entsprechende Bescheinigungen aus. Sollten Sie ausgebildeter Sanitäter sein, oder ein Medizinstudium absolviert haben, reicht eine entsprechende schriftliche Bestätigung. Geschäftsführer Amtsgericht Hannover Volksbank Hannover Seite 3 von 6
4 Polizeiliches Führungszeugnis Das Führungszeugnis müssen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro beantragen. Die für uns zuständige Behörde in Wolfenbüttel verlangt ein ausführlicheres Führungszeugnis ("zur Vorlage bei einer Behörde"), das direkt an die Behörde geschickt werden muss. Die Adresse lautet wie folgt: NLSTBV Wolfenbüttel -Luftfahrtbehörde - Sophienstr. 5, Wolfenbüttel Spätestens 8 Tage nach Beginn der Ausbildung müssen wir Sie bei der Landesbehörde Wolfenbüttel angemeldet haben. Dazu benötigen wir die Daten Ihres Personalausweises und 2 Passbilder. Seit 01. Mai 2003 berechnet die Landesbehörde eine Meldegebühr in Höhe von direkt dem Flugschüler. Ausbildungsvertrag mit dem Flight Center Hannover. Diesen Vordruck erhalten Sie bei uns. Diese flugmedizinische Sachverständige sind berechtigt, flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der Tauglichkeitsklasse 2 für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer mit der Lizenz nach 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal, Führer von Luftsportgeräten uneingeschränkt durchzuführen. Dr. med. Angelika Stenzig Lister Platz Hannover Dr. med. Wolfg.-Michael Stute Auf der Beikhorst Nienhagen Geschäftsführer Amtsgericht Hannover Volksbank Hannover Seite 4 von 6
5 Unterrichtsmaterial Lehrmaterial & Pilotentasche inkl. Kopfhörer 7 Lehrbände von Flight Academy 6 Monatigen online Zugang zum Fragenkatalog Piloten Tasche Ein Kursdreieck Ein Navigations Rechner von Jeppesen Ein Navigations Plotter von Jeppesen Ein Flugbuch Ein Fliegertaschenkalender 2 ICAO Karten, Hannover & Berlin mit Folie Kopfhörer HME 110 von Sennheiser Zum Preis von 660,- uro Sollten Sie weitere Wünsche haben, können wir Ihnen individuell gerne weiterhelfen. Geschäftsführer Amtsgericht Hannover Volksbank Hannover Seite 5 von 6
6 Nordstraße N 122 (GAT I) Langenhagen Tel: T www w flightcenter-hannover.de Ausbildungsangebot LAPL (A) Ausbildungsgebühren LAPLL A in unserer Flugschule: ungefähre Kosten 30 Stunden auf Aquila A , 00 Theorie Unterricht 961, 00 Verw. Kosten 95, 00 FCH Mitgliedschaft p.a. 498,- / mtl.41,50 210, 00 Summe 6.666, 00 Alle Preise inkl. MwSt An Zusatzkosten (Fremdleistungen) müssen Sie kalkulieren: Landegebühren & DFS Anfluggebührenn ~650,00 Lehrgang Funksprechzeugnis 250,00 Medizinische Tauglichkeitsuntersuchungg ~98,00 Lehrmaterial & Pilotenkoffer & Kopfhörer** 660,00 Prüfungsgebühr BZF II 80,00 Prüfungsgebühr Luftfahrtbehörde ~235,00 ** Sie können von uns einen kompl. Pilotenkoffer erhalten, dessen Inhalt für die Ausbildung zum Privatflugzeugführer abgestimmt ist. Haben wir Ihr I Interesse g geweckt? Rufen Sie uns oder mailen Sie uns: an unter Geschäftsführer Amtsgericht Hannover Volksbank Hannover Seite 6 von 6
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