Eingliederungsvereinbarung nach 15 Abs.1 Satz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (5GB 11) Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt
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- Stefan Hausler
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1 Erstellt am Eingliederungsvereinbarung nach 15 Abs.1 Satz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (5GB 11) Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt Sehr geehrter eine Eingliederungsvereinbarung zwischen Ihnen und dem oben bezeichneten Jobcenter über die zu Ihrer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen. Um Ihre beruflichen Integrationschancen möglichst kurzfristig zu verbessern, werden die nachfolgenden Inhalte nach 15 Abs.1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB 11) als Verwaltungsakt in Form dieses Bescheides erlassen ( 15 Abs. 1 S 2,6 SGB 11). Die nachstehenden Festlegungen gelten für die Zeit vom bis , soweit zwischenzeitlich nichts anderes geregelt wird. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit, sind weder Sie noch das Jobcenter an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden, ohne dass es einer gesonderten Aufhebung der Eingliederungsvereinbarung bedarf. Ziel(e) Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Bereich 1. Unterstützung durch Jobcenter Unterstützung bei der Arbeitssuche und -aufnahme: Unterbreitung von Stellenangeboten auf dem 1. Arbeitsmarkt, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen Das Jobcenter stellt Ihnen einen Bildungsgutschein gemäß 16 Abs. 1 SGB II iv rn 81 SGB III für eine berufiiche Weiterbildung im Bereich lit einer Dauer von maximal 3,5 Monaten aus Er nimmt Ihr Bewerberprofil in anonym auf. Zum Ausgleich individueller Hemmnisse für die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung können individuelle Leistungen aus dem Vermittlungsbudget 44 SGBIII gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Eine vorherige AntragsteIlung und der Nachweis der Kosten sind erforderlich. 1.) Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von Kosten für schriftliche Bewerbungen auf vorherige AntragsteIlung und schriftlichen Nachweis nach Maßgabe des 16 SGB II ivm. 44 SGB 111.
2 Seite 2 von 5 1. Fortsetzung der Unterstützung durch Jobcenter Bewerbungskosten im Kalenderjahr pro schriftlicher Bewerbung 5, pro Bewerbung 1, maximal ) Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des 16 SGB II ivm. 44 SGB III durch Übernahme von Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen auf vorherige Antragsteilung und Nachweis. 3.) Angebot von Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer Arbeit (Mobilitätshilfen gem. 16 SGB II ivm. 44 SGBIII) sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und zuvor eine gesonderte AntragsteIlung erfolgt Fahrkosten für Pendelfahrten Kosten für getrennte Haushaltsführung Fahrkosten zum Antritt einer Arbeitsstelle Kosten für Arbeitsmittel und Ausrüstungsgegenstände Keine Leistungen aus dem Vermittlungsbudget in Aussicht gestellt bei Wiedereinstellung beim alten Arbeitgeber 4.) Aushändigung eines Vermittlungsgutscheins bei Vorliegen der gesetzlichen für die Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittiers auf Antrag des Leistungsbeziehers. 5.) Er fördert eine Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses an den Arbeitgeber, bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und vorheriger Antragsteilung durch den Arbeitgeber. 6.) Er fördert Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 16 II i. V.m. 45 SGB 111): Ihre Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung kann gefördert werden, wenn diese ihre berufliche Eingliederung durch 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, 3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, 4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen. Dabei sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Inland gleichgestellt. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden. Eine vorherige Antragsteilung ist notwendig. Das Jobcenter fördert Ihre Teilnahme an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme bis max. 4 Wochen mit der Zielsetzung der Eignungsfeststellung. Jede Art von Probearbeiten oder Praktika sind im Vorfeld mit dem Arbeitsvermittier abzusprechen. 2. Bemühungen von Sie verpflichten sich alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken. Sie suchen sich eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß dem am ausgehändigtem Bildungsgutschein innerhalb dessen Gültigkeitszeitraums und dem angegebenen Bildungsziel. Sie unternehmen in den nächsten 6 Monaten - beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung - mindestens monatlich 3 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber folgende Nachweise vor: Nachweisblatt Eigenbemühungen bei jeder Vorsprache beim Vermittler. Das Nachweisblatt ist vollständig auszufüllen mit Auflistung der Arbeitgeber mit vollständiger Anschrift, ggfs. Bestätigungs- und/oder Absageschreiben, Tätigkeit/Funktion sowie Ansprechpartner bei persönlichen bzw. telefonischen Bewerbungsbemühungen. Eine Verletzung Ihrer Pflichten
3 Seite 3 von 5 2. Fortsetzung der Bemühungen von nach 31 SGB II liegt vor, wenn Sie nicht in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachweisen, das Gesetz sieht bei diesem pflichtwidrigem Verhalten eine Leistungskürzungen um 30% der für Sie nach 20 SGB II maßgebenden Regelleistung vor. Bei der Stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen sowie von privaten Arbeitsvermittlern einzubeziehen. Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von dem Jobcenter erhalten haben. Wie die Bewerbung zu erfolgen hat (schriftlich, telefonisch, persönlich, etc.) ist in den Vermittlungsvorschlägen angegeben. Als Nachweis über Ihre unternommenen Bemühungen (Ergebnis bzw. aktueller Stand der Bewerbung) füllen Sie die dem Vermittlungsvorschlag beigefügte Antwortmöglichkeit aus und legen diese bis spätestens zum angegebenen Termin (im Vermittlungsvorschlag vermerkt) im Jobcenter vor. Eine Verletzung Ihrer Pflichten nach 31 SGB II liegt vor, wenn Sie eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen oder fortführen oder Sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abbrechen oder Anlass für den Abbruch geben, das Gesetz sieht bei diesem pflichtwidrigem Verhalten eine Leistungskürzungen um 30% der für Sie nach 20 SGB II maßgebenden Regelleistung vor. Zur Stellensuche wird die Presse, Videotext, Internet, hier auch JOBBÖRSE sowie persönliche Kontakte genutzt. Es erfolgen auch Initiativbewerbungen durch Arbeitgebersuche u.a. in "Gelbe Seiten". In den BewerbungenlVorstellungsgesprächen wird die Bereitschaft zum Mini-Job oder befristeten Tätigkeiten klar dargestellt. Die Stellensuche erfolgt auch in Richtung berufliche Alternativen, die im Zusammenhang mit den letzten Tätigkeiten stehen und nach Arbeitsbereichen, die die bisherige berufliche Tätigkeit tangieren oder artverwandte Tätigkeiten. Sie sind verpflichtet, sich bei Ihrem Träger oder einer sonstigen Dienststelle des Trägers persönlich zu melden und ggl. zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, falls Ihr Träger Sie dazu auffordert (Meldepflichten), eine Verletzung der Meldepflicht kann zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes II ihv. 10% der für Sie nach 20 SGB II maßgebenden Regelleistung führen gem. 32 SGB 11. Vorlage/Einreichen des Krankenscheines/Liegebescheinigung innerhalb von 3 Tagen bei Krankschreibung oder Krankenhausaufenthalt. (gern 56 Abs. 1 Nr. 2 SGB 11) Ohne vorherige Zustimmung durch Ihren Arbeitsvermittier müssen Sie sich im zeit- und ortsnahen Bereich aufhalten und sicherstellen, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind. Falls Sie eine Ablehnung Arbeitslosengeldes II erhalten oder Ihren Weiterbewilligungsantrag Arbeitslosengeldes II nicht einreichen, können unter bestimmten Voraussetzungen Anrechnungszeiten beim Rentenversicherungsträger berücksichtigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Agentur für Arbeit. Das Einverständnis zur Datenspeicherung der Rahmenbedingungen im Profiling und zur Verwertung im AGS liegt vor. Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange Sie hilfebedürftig sind. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit, sind beide Parteien nicht mehr an den Inhalt gebunden. Eine gesonderte Aufhebung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Liegen alle Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II durchgängig vor, so endet die Gültigkeit automatisch mit Ablauf (siehe Datum "gültig bis"). Soweit eine Anpassung erforderlich ist, endet die Gültigkeit mit dem Abschluss der neuen Eingliederungsvereinbarung.
4 Seite 4 von 5 Rechtsfolgenbelehrung : Die 31 bis 31 b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB 11) sehen bei Verstößen gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten Leistungsminderungen vor. Das Arbeitslosengeld II kann danach - auch mehrfach nacheinander - gemindert werden oder vollständig entfallen. Wenn Sie erstmals gegen die mit Ihnen vereinbarten Eingliederungsbemühungen verstoßen (siehe Nr. 2. Bemühungen des Kunden), wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach 20 SGB II gemindert. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei einem wiederholten Verstoß gegen die mit Ihnen vereinbarten Bemühungen das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld II um einen Betrag in Höhe von 60 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs gemindert wird. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden dann in der Regel direkt an Ihren Vermieter oder einen sonstigen Empfangsberechtigten gezahlt. Bei weiteren wiederholten Pflichtverstößen entfällt Ihr Arbeitslosengeld II vollständig. Die Minderung dauert drei Monate (Sanktionszeitraum) und beginnt mit dem Kalendermonat nach Zugang des Sanktionsbescheides. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe). Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund darlegen und nachweisen. Folglich tritt keine Leistungsminderung ein. Ein nach Ihrer Auffassung wichtiger Grund, der jedoch nach objektiven Maßstäben nicht als solcher anerkannt werden kann, verhindert nicht den Eintritt der Leistungsminderung. Wichtige Hinweise: Sanktionszeiträume aufgrund der Verletzung von Meldepfiichten und Verstößen gegen vereinbarte Eingliederungsbemühungen können sich überschneiden. In den Überschneidungsmonaten werden die Minderungsbeträge addiert. Führen die Leistungsminderungen dazu, dass kein Arbeitslosengeld II mehr gezahlt wird, werden auch keine Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. Der Versicherungsschutz bleibt dennoch erhalten, anfallende Beiträge müssen Sie jedoch selbst zahlen. Sind Sie hierzu nicht in der Lage, entstehen Beitragsrückstände, die jedoch für die Dauer der Hilfebedürftigkeit keine negativen Auswirkungen hinsichtlich der Leistungen durch die gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung haben. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind grundsätzlich zu erbringen, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben. Beachten Sie aber, dass Sie vorrangig Ihr Einkommen und verwertbares Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einsetzen müssen. Bei einer Gewährung von Sachleistungen oder geldwerten Leistungen werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin erbracht. Den vereinbarten Eingliederungsbemühungen müssen Sie auch während eines Sanktionszeitraumes nachkommen, auch wenn Ihr Arbeitslosengeld II wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist. Auch die Verpflichtung, sich bei der im Briefkopf genannten Stelle persönlich zu melden oder auf Aufforderung zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, bleibt während des Sanktionszeitraumes bestehen. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen. Hinweise bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches (Ortsabwesenheit) :
5 Seite 5 von 5 Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind. Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Jobcenters, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen. Sie sind verpflichtet bei einer Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches) vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen. Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 11) auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist im begründeten Einzelfall möglich. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen. Weitere Informationen finden Sie Merkblatt "Arbeitslosengeld II / Sozialgeld". Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen. Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch kann auch durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Namen des Betroffenen eingelegt werden, soweit es hierzu bevollmächtigt ist. Der Widerspruch kann auch durch einen sonstigen hierzu bevollmächtigten Dritten eingelegt werden. Sollten Sie Widerspruch einlegen, beachten Sie bitte, dass dieser keine aufschiebende Wirkung hat. Das heißt, Sie sind trotz Ihres Widerspruchs an Ihre Pflichten aus dieser per Verwaltungsakt ergangenen Eingliederungsvereinbarung gebunden Datum, Unterschrift Vertreter/in Jobcenter
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