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1 1 Materialnummer Materialkurztext 1 Erlöse aus Auftragsforschung Materialbeschreibung Erlöse aus der Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. 27 (1) Z 3 4 UG Die entgeltliche Erbringung von Leistungen an Dritte im Rahmen eines Forschungs- Entwicklungsvorhabens. Sie ist grsätzlich gegeben, wenn dem Auftraggeber Rechte am Forschungsergebnis (Eigentumsrecht, Nutzungsrecht oder Verwertungsrecht) eingeräumt werden oder/ die Veröffentlichungsrechte der Universität zugunsten des Auftraggebers eingeschränkt werden (Geheimhaltungsklausel). Der Auftraggeber hat ökonomisches Interesse an der Verwertung der Ergebnisse. Mit dem Geldgeber ist im Vertrag eine Gegenleistung vereinbart. Die Refierung von Reise- bzw. Personalkosten durch den Auftraggeber, welche im Zuge des Projektes entstanden sind, erfolgt über das SD- Material 101 = Refierung Personalkosten 27. Diese Erlöse fallen unter die Kostenersatzverpflichtung. Auftragsforschungen haben mit einer Förderung/Subventionen nichts zu tun Ausnahme: EU-Projekte siehe Mat.10. Sachkonto Sachkontenbezeichnung Erlöse aus Auftragsforschung

2 2 2 AV-Medienverleih/-verkauf 3 Einnahmen der Bibliothek 4 Jahreskarte UB (nicht TU Angehörige) 5 Erhaltene Kautionen 6 Betriebseinnahmen Vermietung UST- pflichtig 7 Erlöse aus Anlagenverkauf Einnahmen aus dem Verleih/Verkauf von audiovisuellen Medien, wie z.b. Videokassetten, DVD s, Beamer usw. Einnahmen der Universitätsbibliothek der TU Wien für die Verleihung von Büchern an andere Universitäten Firmen. die Universitätsbibliothek. Für die Entlehnung von Büchern in der Bibliothek der TU Wien von Personen, die nicht an der TU studieren wird von der UB eine Jahreskarte ausgegeben, welche gebührenpflichtig ist. die Universitätsbibliothek. Einzahlungen von Kautionen, beispielsweise für die Weitergabe von Schlüsseln usw. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Mietkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", wie z.b. Mensa, JasGastro usw. ihr Anteil an Mietkosten vorgeschrieben. die Abteilung Gebäude Technik. Die Vermietung von Geräten erfolgt über das SD- Material 71 = Sonstige Erlöse. Erlöse aus dem Verkauf von Anlagen, die im Anlagenverzeichnis geführt werden. Eine genaue Anleitung findet man im Organisationshandbuch Jahreskartengebühr Bibliothek Erhaltene Kautionen Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen Erlöse aus dem Abgang von Anlagen

3 3 8 Erlöse aus Bauzuschuss 9 Erlöse aus Betriebskostenabrechnung 10 EU-Projekte gem. 27 Ein Anlagenverkauf ist der Quästur, Frau Schmidhofer, zu melden. Erlöse aus Bauzuschuss von Dritten. die Abteilung Gebäude Technik. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Betriebskosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", wie z.b. Mensa, JasGastro usw. ihr Anteil an Betriebskosten vorgeschrieben. die Abteilung Gebäude Technik. Rechtsgrlage: 27 (1) Z 2 UG 2002 Einnahmen die in Form einer Förderungen im Rahmen von EU-Projekten im Bereich 27 (Bilanzbuchungskreis) die Universität erhält. Die Förderungen dienen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung mit dem Ziel den gesellschaftlichen, politischen ökonomischen Bereich der europäischen Gemeinschaft zu unterstützen. Diese Definition beinhaltet, dass die zur Verfügung gestellten Gelder sehr wohl zweckgeben ergebnisorientiert zu verwenden sind. Die Förderungen der EU erfolgen z.b. über die Rahmenprogramme. Als Förderung gelten ebenso die europäischen Projekte, die nicht unmittelbar die EU als Geldgeber vorweisen wie z. B. die europ. Bildungsprogramme LEONARDO usw Betriebseinnahmen vermieteter Objekte Erlöse aus Forschungsförderung

4 4 11 Exkursionsbeiträge (Lehrveranstaltungen) 12 Forschungsförderung Die Erlöse fallen insoweit in die Kostenersatzverpflichtung in dem der gewährte Overhead unter die Abgabeverpflichtung fällt. Beiträge für die Teilnahme von Studenten an einer Exkursion. Rechtsgrlage: 27 (1) Z 2 UG 2002 Fördergeber in Bereich 27 : z.b. FFF, WWF, TG, ITF, Gebietskörperschaften Fördergeber im Bereich 26: FWF, ÖNB, Einnahmen die in Form von Förderungen der Universität im Bereich 27 (Bilanzbuchungskreis) zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen dienen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung mit dem Ziel den gesellschaftlichen, politischen ökonomischen Bereich des z.b. nationalen Fördergebers zu unterstützen. D.h. im Hindergr wird initiiert, dass hier ein allgemeines öffentliches Interesse besteht unmittelbar damit eine Publikation des Ergebnisses verben ist. Diese Definition beinhaltet ebenso, dass die zur Verfügung gestellten Gelder sehr wohl zweckgeben ergebnisorientiert zu verwenden sind. Die unmittelbare Gegenleistung besteht darin nachzuweisen, dass die verwendeten Finanzmittel zweckgeben, ergebnisorientiert verwendet Beiträge für Exkursionen Erlöse aus Forschungsförderung

5 5 wurden. Der Nachweis wird in Form von Berichtsbzw. Rechnungslegungsverpflichtungen den Fördergeber zur Verfügung gestellt. Die Erlöse fallen insoweit in die Kostenersatzverpflichtung in dem der gewährte Overhead unter die Abgabeverpflichtung fällt. 14 Gesprächskosten Die privaten Gesprächskosten über Diensthandys werden vorerst vom Institut vorfinanziert. Diese Kosten werden im Nachhinein der betroffenen Person in Rechnung gestellt. 15 Wissenschaftliche Dienstleistungen 16 Infrastruktur (Strom, Gas bei Vermietung) Erlöse für die Erstellung von einmaligen Gutachten, Untersuchungen, Proben, Messungen, Sudien, Analysen, Beratungsleistungen usw., ohne Forschungstätigkeit. Es handelt sich um Tätigkeiten für die Durchführung von wissenschaftlich Arbeiten gem. 27 (1) Z 3 4 UG Diese Erlöse fallen unter die Kostenersatzregelung. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Infrastrukturkosten, wie Strom, Gas, Wasser, Wärme usw. der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", wie z.b. Mensa, JasGastro, Wiepark usw. ihr Anteil an Infrastrukturkosten vorgeschrieben. die Abteilung Gebäude Technik. 17 KFZ Vermietung Einnahmen für die Verwendung von Dienstkraftwagen für private Zwecke Erlöse aus Telefongesprächen Erlöse aus wissenschaftl. Dienstleistungen Betriebseinnahmen vermieteter Objekte 18 Kopienverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Kopien an

6 6 20 Kostenersatz für ad Person Projekte Künstlerische Dienstleistungen 22 Kurse Lehrgänge 24 Parkplatzvermietung 25 Patent- Lizenzeinnahmen Firmen Privatpersonen. Für die Nutzung der Infrastruktur der TU-Wien für ad personam-projekte fallen Kosten an. Über dieses Material erfolgt die Verbuchung der der tatsächlich verursachten Kosten, die der Universität aufgr der Durchführung von Tätigkeiten gem. 26 (ad personam Tätigkeiten) entstanden sind. Rückerstattung der Kosten für die Nutzung der Infrastruktur der TU Wien für ad personam Projekte. die Quästur. Einnahmen für erbrachte künstlerische Dienstleistungen z.b. Videodokumentationen, Fotografie, Konzerte usw. Einnahmen für die Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Seminaren Lehrgängen, welche von der TU Wien veranstaltet werden. Die TU Wien besitzt einige Privatparkplätze, die gebührenpflichtig an TU-Bedienstete vermietet werden. Diese Kosten dürfen nur von der Abteilung Gebäude Technik verrechnet werden. Über dieses Material werden die Einnahmen für die Übertragung von Rechten aus Patenten verbucht Erlöse aus wissenschaftlichen Dienstleistungen Erlöse aus universitärer Weiterbildungsleistung Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen Patent- Lizenzeinnahmen

7 7 Das Patent gehört zu den gewerblichen Schutzrechten; es schützt innovative Produkte Verfahren vor unerwünschter Nachahmung durch Konkurrenten. Das Patent berechtigt den Inhaber zur alleinigen Benutzung gewerblichen Verwertung der patentierten Erfindung. Der Inhaber kann diese entweder selbst verwerten oder die Rechte ganz oder teilweise an eine andere Person oder ein Unternehmen übertragen (Lizenzvergabe). Über Art, Umfang, Dauer Konditionen der Lizenz sowie die an den Patentinhaber zu zahlende Lizenzgebühr können die Vertragspartner frei entscheiden. Das Patent ist veräußerlich erblich. 26 PR-Produkte Einnahmen aus den Verkauf von PR- Produkten/Werbematerialien der TU Wien, wie z.b. T-Shirts, Uhren, Kappen usw. die PR-Abteilung. 27 Raumvermietung Einnahmen für die Vermietung von Hörsälen Seminarräumen an der TU Wien. die Studienabteilung (Fr. Irmler) durch die Universitätsbibliothek. 28 Schadenersatz Einnahmen für Schadenersatzleistungen durch Dritte - z.b. Beschädigung von TU Eigentum. 29 Skriptenverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Skripten proceedings Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen Erträge aus Schadenersatzleistungen Erlöse aus dem Verkauf von

8 8 Lehrbehelfen 30 Spenden, Schenkungen, Nachlässe Einnahmen aus Spenden, Schenkungen oder Nachlässen (Erbe). Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung des Spenders, die kein Entgelt für eine bestimmte Leistung darstellt. Eine Spende als Gegenleistung, quasi als Bezahlung, für Durchführung von Arbeiten ist somit unzulässig. 31 Sponsoring Einnahmen aus Sponsoring Unter Sponsoring versteht man die Unterstützung einer Person/Gruppe/Organisation der Öffentlichkeit durch Finanzmittel, Sach- /oder Dienstleistungen. Sponsoring wird meist zum Zwecke des Marketing betrieben. Beim Sponsoring herrscht das Prinzip der Gegenseitigkeit. Sponsoring setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus. In Sponsoringverträgen sollen die Leistungen Gegenleistungen genau benannt sein. Der Sponsoringvertrag muss die Universität als Vertragspartner ausweisen muss vor Annahme der Zuwendung idr schriftlich abgeschlossen werden. 32 Werbeeinnahmen Einnahmen aus Werbung Mit dem Werbeabgabegesetz 2000, BGBl. I Nr. 29/2000, Artikel X, wurde eine beseinheitliche Abgabe auf Werbeleistungen, die nach dem 31. Mai 2000 im Inland gegen Entgelt erbracht werden, eingeführt. Die Werbeabgabe beträgt 5 % des Nettoentgelts Spenden, Schenkungen Nachlässe Erlöse aus Sponsoring Erlöse aus Werbung

9 9 34 wissenschaftliche Zeitschriften 35 ZID- Dienstleistungen 36 ZID- Softwarelizenzen (< ein Jahr) Als Werbeleistung gilt - die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken i.s. des Mediengesetzes; - die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk Fernsehen; - die Duldung der Benützung von Flächen Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften (Vermietung oder Aufstellen von Plakatflächen, Ständern, Schaukästen Ähnliches). ACHTUNG: bei der Verwendung dieses Materials werden automatisch 5% Werbeabgabe vom Nettowert berechnet! Einnahmen aus dem Verkauf von wissenschaftlichen Zeitschriften, Diplomarbeiten, Mitteilungen (z.b. geowissenschaftliche Mitteilungen), Tagungsbänden usw. an Dritte. Über dieses Material werden Leistungen vom ZID, wie z.b. Plotter- oder Farbdrucker- Verrechnungen, die Bereitstellung von TUNET- Anschlüssen für externe Organisationen Domainservices verrechnet. den Zentralen Informatikdienst. Über dieses Material erfolgt die Leistungsverrechnung der Campus-Lizenzen. Die Abteilung Standardsoftware am ZID schließt u.a. Campusverträge ab, an denen auch andere Universitäten teilnehmen. Die TU bezahlt vorerst den Gesamtbetrag für diese Campuslizenzen verrechnet dann den entsprechenden Anteil für die anderen Universitäten weiter Erlöse aus dem Verkauf v. Lehrbehelfen Erlöse aus EDV- Dienstleistungen Erlöse aus Software Lizenzen

10 10 59 Budgetzuweisung BMBWK 60 Einnahmen aus Chemikalienverkauf den Zentralen Informatikdienst Erlöse die Quästur. Globalbudget- Über dieses Material werden die monatlichen zuweisungen des Zuweisungen des Globalbudgets durch das Bes BMBWK verbucht. Einnahmen aus dem Verkauf von Chemikalien Erlöse aus Materialverkauf 61 Stickstoff flüssig Einnahmen aus dem Verkauf von Stickstoff flüssig an Dritte. die Organisationseinheit Tieftemperaturanlagen. 62 Helium flüssig Einnahmen aus dem Verkauf von Helium flüssig an Dritte. die Organisationseinheit Tieftemperaturanlagen. 63 Helium gasförmig Einnahmen aus dem Verkauf von Helium gasförmig an Dritte. die Organisationseinheit Tieftemperaturanlagen. 64 Transportkosten Einnahmen für erbrachte Transporte im Zuge des "Chemikalienverkaufes". die Organisationseinheit Tieftemperaturanlagen. 71 Sonstige Erlöse VERWENDEN SIE DIESES MATERIAL NUR, WENN KEINE ZUORDNUNG ZU EINEM ANDEREN MATERIAL MÖGLICH IST! z.b. GWG-Verkauf, Gerätemiete Erlöse aus Materialverkauf Erlöse aus Materialverkauf Erlöse aus Materialverkauf 91 Erlöse Studenten, die an zwei bzw. mehreren Erlöse aus

11 11 Studiengebühren 101 Refierung Personalkosten Refierung Personalkosten 26 Universitäten studieren, zahlen vorerst die gesamten Studiengebühren an der TU Wien ein. Über dieses Material erfolgt die Weiterverrechnung an die anderen Universitäten. die Quästur. Projektpartner übernehmen im Zuge eines Auftragsforschungsprojektes 27 die Personalbzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht. Projektpartner übernehmen im Zuge eines 26- Projektes die Personal- bzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht. Studienbeiträgen Refierung Personalkosten Auftragsf.v.Dritten Refierung Personalkosten 26 die Quästur. 111 Bildungsprojekte Einnahmen aus der Förderung von Bildungsprojekten. Dieses Material darf nur im Zusammenhang mit dem Innenauftrag EUM verwendet werden Erlöse aus Bildungsprojekten (EUM )

12 142 Refierung Personalkosten Projektpartner übernehmen im Zuge eines 28- Projektes (Globalbudget) die Personal- bzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht Refierung sonstige Personalkosten Globalbudget Kostenersatzregelung neu: Kostenersatz ab Richtlinie des Rektorates Mitteilungsblatt vom Informationsblatt

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