Ergänzende Angaben zur Gewerbe-Sachversicherung

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1 Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 429 Wuppertal BD Vermittler-Nr. Registernummer Angebots-/Versicherungsscheinnummer Ergänzende Angaben zur Gewerbe-Sachversicherung Antragsteller Herr Frau Firma Name, Vorname Postleitzahl Versicherungsgrundstück Lage des Gebäudes innerhalb der geschlossenen Ortschaft im Industriegebiet außerhalb der geschlossenen Ortschaft m Entfernung zum nächsten bewohnten Gebäude Wohn- und Geschäftshaus Geschäftshaus Behelfsbau Kiosk einstöckiger Bau mit ohne Betondecke Versicherungsräume Keller Erdgeschoss tes Stockwerk über d. Erdgeschoss Feuerversicherung Gefahrerhöhung durch fremde Betriebe, Geschäfte oder Läger sowie durch Weichdachgebäude innerhalb 5 m Entfernung? a) auf dem Versicherungsgrundstück: b) in unmittelbarer Nachbarschaft: Leitungswasserversicherung Wasserführende Anlagen des Versicherungsgebäudes Fußbodenheizungen (Warmwasser) oder ähnliche Strahlungsheizungen Klimaanlagen Sprinkler- oder Berieselungsanlagen Schwimmbecken Befinden sich Betriebe mit starkem Wasserverbrauch (z. B. Badeanstalten, Hotels) über den Versicherungsräumen? Einbruchdiebstahlversicherung Ist das Gebäude bewohnt? Sind die Versicherungsräume außer halb der Geschäftszeiten bewacht? Bewachung durch: Bewachungsintervall: Türen und Schlösser 2 (Anzahl/Beschaffen heit, Art der Schlösser) zur Straße: zu Hinter-/Seitenfronten: zum Hausflur (Treppenhaus) Schloss Typ 2 : Schloss Typ 2 : Schloss Typ 2 : Ganzglas Ganzglas Ganzglas mit Glaseinsatz mit Glaseinsatz mit Glaseinsatz Ganzglas/Glaseinsatz geschützt durch (z. B. einbruchhemmendes Glas, Gitter): Fenster 2 (nicht Schaufenster) zur Straße Gitter, eingemauert rolladen rolladen sonstiger Schutz (z. B. Innengitter): zu Hinter-/Seitenfronten: Schaufenster 2 A /205 Anzahl Fenster ohne Sicherung zur Straße: zu Hinter-/Seitenfronten: Anzahl Schaufenster ohne Sicherung: Haben alle Rollläden (von Fenstern und Schaufenstern) Sperrvorrichtungen/Hochschiebesicherung? insbesondere Erzeugung, Vorhandensein feuergefährlicher Stoffe, auch Kunst- und Schaumstoffe. 2 Erläuterungen zu Schlüsseln/Schlössern/Türen, Fenster/Schaufenster etc. siehe ab Seite 3

2 Sonstige Öffnungen Lichtschächte Kellerfenster Lichtkuppeln Dachfenster Einbruchmeldeanlage Ist eine Einbruchmeldeanlage vorhanden? Wenn : Ist es eine vom VdS anerkannte Einbruchmeldeanlage? : Bauhr: Installationsattest ist beigefügt wird nachgereicht Systembezeichnung bzw. Gerätehersteller: Errichterfirma: Gibt es einen Wartungsvertrag? Alarmgabe örtlich mit Aufschaltung auf ein VdS-anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen? Alarmgabe örtlich ohne Aufschaltung auf ein VdS-anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen? Anschluss an die Polizei (Polizeinotruf)? Grundriss der Versicherungsräume: Muster für einen Grundriss der Versicherungsräume: d d b a c c a: Eingangstür b: Tür zum Hausflur c: Schaufenster d: Fenster Gibt es sonstige Sicherungsmaßnahmen, die auf die Beurteilung des Risikos Einfluss nehmen: Diese Sicherungsbeschreibung wird wichtiger Vertragsbestandteil. Bevor Sie diese Sicherungsbeschreibung unterschreiben, lesen Sie bitte auf der Rückseite die Mitteilung nach 9 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht. Sie machen sie mit Ihrer Unterschrift zum Gegenstand dieser Sicherungsbeschreibung. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers

3 Mitteilung nach 9 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Damit wir Ihr zu versicherndes Risiko ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung (Antragstellung) verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrages zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Im Fall der Kündigung bleiben wir für die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eintretenden Versicherungsfälle eintrittspflichtig. Endet das Versicherungsverhältnis durch unsere Kündigung, steht uns nur derjenige Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht grob fahrlässig oder fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 0 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beispiel Schlüssel/Türschild/Rosette Beispiel für nicht zulässige Schlüssel (Typ B ) Beispiel für zulässige Zylinderschlösser (Typ A ): Sicherheitsschließzylinder und Schlüssel Türschild/Rosette Beispiel für zulässige Zuhaltungsschlösser: Vorstand: Dr. Andreas Eurich Martin Risse Frank Lamsfuß, stv. Kai Völker, stv. Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. h. c. Josef Beutelmann (Vorsitzender). Rechtsform des Unternehmens: Aktiengesellschaft, Sitz: Wuppertal. Amtsgericht Wuppertal HRB 3033; St.-Nr. 32/5906/0025

4 Beispiele Türen Die Widerstandsfähigkeit von Türen ist maßgeblich vom Material des Produkts, dessen Konstruktion sowie der Befestigung des Elementes (in der Wand) abhängig. Türen müssen so stabil sein, dass sie ausreichenden Widerstand gegen körperliche Gewalt sowie gegen einfache Werkzeuge wie z. B. Hammer, Meißel, Schraubendreher bieten. Wesentliche Bestandteile einer Tür sind: Türzarge, Türblatt, Schloss und Beschläge (Schließblech, Türbänder, Schlossbeschläge). Diese Türen werden aus Einscheibensicherheitsglas, das nicht einbruchhemmend ist, hergestellt. Der Begriff Sicherheit ist nur aus Gründen des Unfallschutzes gerechtfertigt. Bei bereits vorhandenen Ganzglastüren sollte eine mechanische Sicherung z. B. in Form eines Innenrollgitters vorgenommen werden. Der Verschluss solcher Türen sollte durch geeignete Spezialschlösser erfolgen, deren Riegel in Boden und Decke eingreifen. Sicherungen von Ganzglastüren, Türen mit Glaseinsatz und Fenstern/Schaufenstern sowie sonstigen Öffnungen reißfeste Kunststofffolien (Polyvinylbutyralfolien) möglich. In diesem Fall spricht man von (VSG). Bei Stoß oder Schlag splittert zwar das Glas, die Bruchstücke halten aber fest an den Kunststofffolien; ein gewaltsames Durchdringen wird somit erschwert. Mehrscheibenisolierglas ist nur dann einbruchhemmend, wenn die Isoliereinheit VSG oder zusätzlich Kunststoffscheiben aus Polycarbonat Verwendung finden. a) b) c) Rollläden Sicherungsstift Klemmvorrichtung/ Klemmvorrichtung Hochschiebesicherung Abb. a): mit verstärkter Folie Abb. b): Mehrscheibenisolierglas mit integrierter Polycarbonatplatte Abb. c): mit verstärkter Folie kombiniert mit einer Polycarbonatplatte Die Widerstandsfähigkeit von Türen kann durch Zusatzschlösser (wie z. B. Querriegel), Sicherheitsbeschläge, Sicherheitswinkelschließbleche, massive Türbänder, Hinterhaken an der Bandseite und Türblattverstärkungen erhöht werden. Glaseinsätze verringern die Widerstandsfähigkeit der Tür und erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen z. B. Vergitterung, einbruchhemmendes Glas. rahmentür mit Glaseinsatz Solche Türen bestehen aus einem profilrahmen mit Füllungen aus Glas. Der Widerstandswert der Tür kann erhöht werden durch: - einbruchhemmende Verglasung, - von außen nicht abschraubbare Gitter. - innen auf den Rahmen geschraubte Zweitscheibe aus Kunststoff (z. B. Lexan oder Makrolon) Die bei rahmentüren üblicherweise verwendeten Rohrrahmenschlösser (eintouriger Riegelausschluss mit weniger als 20 mm Riegelaustritt) haben keinen Sicherheitswert. Es sollten daher Schwenkriegelschlösser oder Teleskopriegelschlösser eingesetzt werden. profilrahmen Glaseinsatz Der Sicherheitswert eines Rollladens ist von dem verwendeten Material und dem fachgerechten Einbau abhängig. Jalousien, die im Wesentlichen nur Sonnen- und Sichtblenden sind und deshalb nur über dünne Lamellen verfügen, bieten keine Sicherheit. Ein ausreichender Sicherheitswert ist gegeben, wenn - der Rollladen aus Stahl, oder doppelwandigem Aluminium besteht, - durch ein stabiles Abschlussprofil das Ausreißen erschwert wird, - der Rollladen in ausreichend tiefen und im Mauerwerk gut befestigten Führungsschienen läuft, - der Rollladen gegen Hochschieben durch Feststellvorrichtungen gesichert ist. Rollgitter Ein ausreichender Sicherheitswert ist gegeben, wenn - das Gitter aus wiederstandsfähigem Material besteht, - der Stababstand (die Maschenweite) gering ist, - die Mindesteintauchtiefe in die Führungsschienen beidseitig 30 mm beträgt, - bei mehr als 2,5 m Breite das Herausziehen des Gitters durch konstruktive Maßnahmen wirksam verhindert wird, - ein wirkungsvoller Verschluss (z. B. Stangenschloss mit Schließzylinder und Rosette) vorhanden ist. Aufbau: Glas, 2 Abstandhalter mit Dichtung, 3 Luftzwischenraum, 4 Folie, 5 Polycarbonatplatte, 6 mit verstärkter Folie Scherengitter 2 3 = Führungsschiene 2 = Schloss mit Hakenriegel 3 = Stahlblende Ein ausreichender Sicherheitswert ist gegeben, wenn - das Gitter aus massiven Stahlstäben besteht, - der Stababstand (die Maschenweite) 20 mm nicht übersteigt, - die Verbindungsscheren ausreichend stabil sind, - die Mindesteintauchtiefe in die Führungsschienen beidseitig 30 mm beträgt, - bei mehr als 2,5 m Breite das Herausziehen des Gitters durch konstuktive Maßnahmen wirksam verhindert wird, - die Führungsschienen aus mindestens 3 mm dicken Stahl gefertigt und ausreichend befestigt (z. B. mit Mauerankern) sind, - ein wirkungsvoller Verschluss vorhanden ist (z. B. anerkanntes Schloss mit Hakenriegel, anerkanntem Profilzylinder und anerkanntem Türschild bzw. Rosette), - die Verriegelung von der Angriffsseite aus nicht ohne weiteres zugänglich ist. Ganzglastür Riegel Riegel Spezialschloss Einbruchhemmendes Glas Einbruchhemmendes Glas erschwert das gewaltsame Durchdringen und wird in nachstehende Widerstandsklassen eingeteilt: - EH = untere Einbruchhemmung - EH 2 = mittlere Einbruchhemmung - EH 3 = erhöhte Einbruchhemmung Die Widerstandsklasse wird bestimmt durch den Zeitfaktor, dem die Verglasung bei gewaltsamen Durchdringen unter Anwendung geeigneter Werkzeuge widersteht. Die Realisierung einer einbruchhemmenden Verglasung ist nur durch die Verbindung mehrerer Gläser durch hoch

5 Fenster Allgemeines Fenster können feststehend oder beweglich konstruiert sein. Als Werkstoffe werden neben der Verglasung,, Kunststoff oder Beton verwendet. Wesentlich Bestandteile eines Fensters sind: Rahmenfries, Flügelfries, Verglasung, Beschläge und Verschlusseinrichtung. Schaufenstersicherung durch Zweitscheibe Zweitscheiben sind mögliche Sicherungen gegenüber Blitzeinbrüchen. Sie kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn aus baulichen Gründen weder einbruchhemmende Verglasungen noch Rollläden oder Gitter eingebaut werden können. Zweitscheibe aus oder Polycarbonatplatte werden Zweitscheiben können feststehend angebracht und aus (VSG) oder Polycarbonat bestehen. Polycarbonatplatten können darüber hinaus als Pendel- oder Klappscheiben eingebaut werden. Schaufenster werden kann. Zusätzliche Sicherheit kann durch einen inneren Stahlblechbeschlag sowie durch eine Vorlegestange mit Hangschloss erreicht werden. Verankerungen für Lichtschachtroste Die Gitterroste müssen stabil und engmaschig und gegen Abheben gesichert sein. Die Verankerung muss im Beton oder Mauerwerk erfolgen. Möglichkeit A Möglichkeit C Zweitscheibe fest eingebaut Dübel Mauerhaken Möglichkeit B verschraubt, gekontert Der Sicherheitswert von Fenstern und Oberlichtern kann erhöht werden, z. B. durch: einbruchhemmende Verglasung, Zweitscheiben aus Kunststoffglas (Polycarbonat), Zusatzschlösser, Rollläden, Fensterläden oder Gitter. Lichtkuppelsicherung Lichtkuppeln sollten möglichst durch feststehende Gitter oder Einsatz eines einbruchhemmenden Glases (wenn die Lichtkuppel nicht zu Lüftungszwecken genutzt werden soll) gesichert werden. Abschließbare Fenstergriffe bei Standardbeschlägen bieten gegen das Aufhebeln des Fensterflügels mit Werkzeugen - der Hauptarbeitsweise von Einbrechern - keinerlei Schutz. Unter dem Gesichtspunkt der Einbruchhemmung ist ein gekipptes Fenster immer ein offenes Fenster! Verschlusseinrichtungen für bewegliche Fenster und Oberlichter Die Verschlusseinrichtungen handelsüblicher Fensterkonstruktionen können nach Beschädigung der Verglasung wie auch durch einbruchtypische Werkzeuge von außen betätigt werden. Die Anbringung von Zusatzschlössern ist deshalb besonders wichtig. Zweitscheibe als Pendelscheibe an Drahtseilen aufgehängt Reißfaden o. Magnet Polycarbonatplatte Schaufensterscheibe Scharnier Anschlag Ware Zweitscheibe als Klappscheibe Feststehende Gitter Zusatzschloss Einbruchhemmende Fensterkonstruktionen Einbruchhemmende Fenster haben neben einer einbruchhemmenden Verglasung verstärkte Beschläge und spezielle Verschlusseinrichtungen. Rahmen- und Flügelfries sind aus einbruchhemmenden Materialien hergestellt. Pilzkopfzapfen (statt einfacher Rollzapfen) sichern das Fenster gegen Herausdrücken und Aufhebeln. Derartige Fensterkonstruktionen können entsprechend der Sicherheitsstufe der Verglasung in einbruch- als auch in beschusshemmender Ausführung geliefert werden. Ein ausreichender Sicherheitswert ist nur dann gegeben, wenn die Eisenrundstäbe mindestens 8 mm (oder Vierkantstäbe mindestens 6 mm) stark und diese mindestens 80 mm tief mit gespreizten Stabenden im Mauerwerk verankert sind. Stababstände waagerecht maximal 200 mm, senkrecht maximal 00 mm. Für Türglaseinsätze: Stäbe bei Eisentüren aufschweißen, bei türen innen verschrauben. Stahllochblenden (Mäusegitter) dienen dem Schutz vor Nagetieren und eignen sich nicht zur Sicherung von Kellerfenstern gegen Einbruchdiebstahl. Innenholzblenden verstärkte Schere in doppelter Scherenlagerung verstärkte Beschläge abschließbare Verschlusseinrichtung mit Anbohrschutz Rahmenfries und Flügelfries einbruchhemmend verstärkte Ecklager einbruchhemmende Verglasung Ein ausreichender Sicherheitswert ist gegeben, wenn das verwendete Material ausreichend dick ist und die Blende so angebracht ist, dass sie von außen nicht entfernt

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