Eimer Heuschmid Mehle *i=" überregionale Rechtsanwaltssozietät

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1 *i=" überregionale ssozietät IIIIIIIIII11IIIIII 11IIII1 IIIII Rechtsanwälte Bitte stets angeben! Reg.-Nr.: (Bonn) 2168/09H03 Bonn, den (intern)sk/d12/5613 Sehr geehrte Frau Inhoffen, sehr geehrte Frau Klein, sehr geehrter Herr Ludwig, sehr geehrter Herr Wiedlich, Friedrich-Breuer -Str Bonn Presseerklärung die Presseberichterstattung des General-Anzeigers zum WCCB in dieser Woche gibt Anlass, folgende Stellungnahme abzugeben. Die Berichterstattung des General-Anzeigers zeichnet sich dadurch aus, dass sie streng einseitig zu Lasten der Mitarbeiter der Stadt Bonn erfolgt. Dabei werden teilweise nachweisliche falsche Tatsachen berichtet. Darüber hinaus werden Aussagen, die zu Gunsten der städtischen Mitarbeiter erfolgen, bewusst nicht zitiert und über derartige Aussagen auch nicht berichtet. Auch derjenige, der solchermaßen selektiert und nur einseitig bestimmte Personen aus einer bestimmten Richtung zu Wort kommen lässt, macht sich eines unredlichen Verhaltens schuldig. Im Einzelnen gilt Folgendes: In dem Artikel vom 10./ behaupten die Redakteure des General- Anzeigers, dass es fast zwei Jahre gebraucht habe, bis die Staatsanwaltschaft eine erste Stellungnahme von Dieckmanns Strafverteidiger, Prof. Rainer Bonn: Friedrich-Breuer- Straße Bonn Tel Fax Richard B. Eimer (bis April 2010) Dr. Hermann Heuschmid Prof. Dr. Volkmar Mehle Fachanwalt für Strafrecht Prof. Jochen Dieckmann lustiz- und Finanzminister des Landes NRW a.d. Peter Blumenthal Fachanwalt für Verkehrsrecht Werner Reinlein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Manfred Becker Fachanwalt far. Arbeitsrecht Dr. Andreas Fränken Pro f. Dr. Ulrich Tödtmann Dr. Stefan Hiebl Faltanwalt für Strafrecht Klaus Gladischefski Fachanwalt für Erbrecht Anne Schöl Fachanwältin far Miet- and Wohnungseigentumsrecht Matthias Arens Fachanwalt für Steuerrecht Nils Kassebohm Fachanwalt für Strafrecht Peter Knoch Faltanwalt für Familienrecht Dr. Grischa Kehr Christian Huhn Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Timo Schol, LL.M. (Canterbury) Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Luise Glawatz Fachanwältin für Familienrecht Berlin: Badensche Straße Berlin Tel Fax Andrea Greiner Fachanwältin für Familienrecht Sparkasse KölnBonn BLZ Konto AN: DE ; BIC: COLSDE33 Deutsche Bank Bonn BLZ Konto Commerzbank BLZ Konto Postbank Köln BLZ Konto AVRIO, ADVOCATE Tk Vereinigung Internationaler ssozietäten

2 1:4' überregionale ssozietät Hamm erhalten habe. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass der gleiche Vorwurf auch den Verteidigern von Herrn Hübner und Frau Zwiebler gemacht wird. Der Unterzeichner ist bekanntlich als Verteidiger für Herrn Hübner tätig. Die vorgenannte Aussage ist schlichtweg unwahr. Wahr ist, dass Herr Hübner - im Übrigen wie auch Frau Zwiebler und Frau Dieckmann - von Anfang an mitgeteilt haben, dass Ihnen an einer raschen Aufklärung der Vorwürfe gelegen Ist. Mit der Staatsanwaltschaft Bonn war vereinbart, dass von dort die Vorwürfe, die nach deren Auffassung bestehen, in einem Vermerk zusammengefasst werden und die Betroffenen dann hierzu Stellung nehmen. Die Staatsanwaltschaft hat sich an diese Vereinbarung gehalten und mit Verfügung vom dargelegt, wo sie bei den einzelnen Betroffenen hinsichtlich ganz konkreter Sachverhalte die Möglichkeit der Verwirklichung von Straftatbeständen sieht. Diese Verfügung wurde den Verteidigern am zugestellt mit der Möglichkeit der Stellungnahme. Der Unterzeichner hat binnen drei Wochen für Herrn Hübner am eine Verteidigungsschrift eingereicht, die sich dezidiert zu den Einzelnen Vorwürfen verhält. Herr Kollege Kassebohm, der Frau Zwiebler vertritt und die Kollegen Hamm und Pauly, die Frau Dieckmann vertreten, haben ebenfalls noch im September umfangreiche Verteidigungsschriften vorgelegt. Aus Sicht der Verteidigung konnten alle Vorwürfe entkräftet werden. Deshalb habe ich mit dem genannten Schriftsatz vom beantragt, das gegen Herrn Hübner geführte Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachtes gemäß 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Die Verteidigungsschrift ist Herrn Dr. Kim und seinem Verteidiger bekannt. Es verwundert daher nicht, wenn der Verteidiger des Herrn Dr. Kim die Überzeugung äußert, dass das Verfahren gegen Herrn Hübner eingestellt wird. Eine derartige Verfahrenseinstellung hat allerdings nichts mit dem Einfluss irgendwelcher höheren Mächte - die der Verteidiger des Herrn Dr. Kim offensichtlich befürchtet - zu tun, sondern ist die zwingende Folge davon, dass die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht eben gerade nicht ergeben haben und auch nicht ergeben werden. Soweit Herr Dr. Kim seinen Verteidiger erklären lässt, die Hauptverantwortlichen des WCCB- Desasters würden zu Opfern umfunktioniert, handelt es sich hierbei um eine Verhöhnung der Bürger der Stadt Bonn und ihrer Repräsentanten. Dass Herr Dr. Kim meint, diejenigen, die während ihres gesamten Berufslebens dem Wohle der Stadt Bonn und seiner Bürger verpflichtet waren und sich hierbei niemals persönlich bereichert haben, eine Täterrolle zu-

3 IS' überregionale ssozietät schieben zu sollen, schlägt dem Fass den Boden aus. O ffenbar hat Herr Dr. Kim jeden Bezug zur Realität verloren. Herr Dr. Kim hat nicht nur während seiner Beschäftigung mit dem WCCB-Projekt mit falschen Versprechungen Erwartungen geweckt, er tut es noch heute. Während des gesamten Ermittlungsverfahrens sind immer wieder Ankündigungen gekommen, dass Material vorgelegt werde, dass Erklärungen abgegeben würden usw. Niemals sind diese Ankündigungen vollständig eingehalten worden. Niemals ist das gesamte zugesagte Material auf den Tisch gelegt worden. In der Hauptverhandlung schweigt der Angeklagte, was ihm nicht vorzuwerfen ist. Vorzuwerfen ist ihm allerdings, wenn der Angeklagte reklamiert, dass die Sachverhaltsaufklärung mühselig ist. Er selbst hat es in der Hand, durch entsprechendes Prozessverhalten an der Aufklärung des Sachverhaltes aktiv mitzuwirken und das Verfahren so zu fördern. Der Angeklagte Dr. Kim hat während des WCCB-Projektes die Verantwortlichen der Stadt Bonn sowie die Öffentlichkeit über seine wahren Absichten und seine Möglichkeiten getäuscht. Nun versucht er Gericht und Öffentlichkeit über die Verantwortung zu täuschen. Insoweit bleibt sich der Angeklagte Kim jedenfalls treu. In Verfolgung der streng einseitigen und tendenziösen Berichterstattung gegen Herrn Hübner hat der General-Anzeiger in der letzten Woche ausführlich die Aussagen des Dr. Krause und Dr. Kals dargestellt und hierzu plakativ veröffentlicht: Hübner sei nicht ehrlich gewesen: Er ist ein böser Mann." Diese Aussagen sind tatsächlich in der Hauptverhandlung gefallen, sodass letztlich nicht zu beanstanden ist, dass hierüber auch berichtet wird. Zu beanstanden ist aber, wenn der General-Anzeiger verschweigt, dass maßgebliche Zeugen namentlich der von Herrn Dr. Kals das genaue Gegenteil bekundet haben. Am 17. Hauptverhandlungstag vom ist der Zeuge Dr. Schäfer vernommen worden. Von Seiten des General-Anzeigers war Herr Wolfgang Wiedlich als Redakteur anwesend. Gleichwohl ist über diesen Verhandlungstag und die Aussagen dieses Zeugen nicht berichtet worden. Offensichtlich passt die Aussage dieses Zeugen nicht in das Konzept des General-Anzeigers. Von einer seriösen Berichterstattung ist man damit jedoch weit entfernt. Wir erlauben uns an dieser Stelle das vom General-Anzeiger Versäumte nachzuholen und auf Folgendes hinzuweisen: Der Zeuge Michael Schäfer ist Partner der weltweit angesehen skanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Hamburg mit dem Schwerpunkt öffentliches Wirtschaftsrecht.

4 vpfr überregionale ssozietät Dr. Kals hat Herrn Schäfer im Jahre 2004 mandatiert. Im August 2005 bzw. September 2005 hat Herr Kollege Schäfer das Mandat niedergelegt, weil Herr Dr. Kals das Honorar nicht gezahlt hat. Der Zeuge hat bekundet, dass er für die Vertragsentwürfe und Verhandlungen zuständig gewesen sei. Der Zeuge war in den Sachverhalt involviert und kannte sich genau aus. Herr Schäfer hat dabei bekundet, dass er im Auftrag von Herrn Dr. Kals auch mit der Stadt Bonn verhandelt habe. Er habe dabei Herrn Hübner als geradlinig und verlässlich" kennengelernt. Der Zeuge hat weiter ausgesagt, dass Herr Dr. Kals niemals allein in der Lage gewesen wäre, das Projekt auf die Beine zu stellen. Er hat auch anhand von Beispielen deutlich gemacht, dass Herr Dr. Kals am Ende von sich aus nicht mehr zur Stadt Bonn wollte und dort auch keinen Kontakt mehr aufgenommen hat. Wörtlich hat er ausgeführt, dass Herr Dr. Kals auf Tauchstation gegangen sei und sich stur gestellt habe. Der Zeuge habe Dr. Kals darauf angesprochen, dass die Konfliktlösung nicht darin bestehen könne, nicht mehr mit SMI und der Stadt Bonn sprechen zu wollen. Das Verhalten von Dr. Kals zu dieser Zeit bezeichnete er als trotzig. Der Zeuge erklärte, dass man nach dem nicht mehr an die Stadt Bonn mit Vorschlägen zu einer Konfliktbewältigung herangetreten sei. Die Stadt habe damals erkannt, dass das Herzstück", nämlich der Ankermieter, fehlte; den Ankermieter habe Dr. Kais bereits im Voraus lange angekündigt, aber nie gezeigt. Die Stadt sei - aus seiner Sicht nachvollziehbar - nervös geworden. Dr. Kals habe stets Versprechungen gemacht, diese aber nicht einhalten können. Auf Seiten der Stadt Bonn habe es eine berechtigte Enttäuschung im Hinblick auf die Person von Dr. Kals gegeben. In dieser Zeit sei dann ein Unternehmer aus Korea aufgetaucht, welcher aus damaliger Sicht einen professionelleren Eindruck machte; insbesondere den Eindruck erweckte, die Dinge voran zu treiben. SMI habe aus damaliger Sicht der Stadt Bonn eine echte Alternative dargestellt. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Zeuge Schäfer auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt hat, dass er von einer Unrechtsvereinbarung" im Hinblick auf die Übernahme der Kosten von Dr. Thielbeer nichts gehört habe. Der Zeuge führte hierzu weiter aus, dass es bei solchen Projekten nicht ungewöhnlich sei, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, auch die Projektvorfinanzierungskosten übernimmt. Der Zeuge betonte hierbei ausdrücklich, dass hierzu auch Anwaltskosten zu zählen seien.

5 ,>l /,, iiberregionale ssozietät Erwähnenswert wäre in diesem Zusammenhang auch noch die Erklärung des Verteidigers von Herrn Dr. Thielbeer gewesen, die dieser nach 257 StPO abgegeben hat. Herr Kollege Albert erklärte sinngemäß wie folgt: Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaft unter Bezugnahme auf die Aussagen der Zeugen Dr. Kals, Girkens, Ludwig die Vorwürfe zu 1. und 2. in der Anklageschrift gegen Dr. Thielbeer wegen korruptivem Verhaltens nicht mehr aufrecht erhalten kann." Weiter hätte man noch erwähnen können, dass die Staatsanwaltschaft dieser Erklärung nicht entgegengetreten ist. Es erstaunt über die Maßen, dass der General-Anzeiger zu diesen Vorgängen schweigt, obwohl er doch auch und gerade die Korruptionsvorwürfe in seinem Artikel vom 10./ ausführlich erwähnt. Man kann sich beim besten Willen nicht des Eindrucks erwehren, als gehe die Berichterstattung des General-Anzeigers an der Wirklichkeit sowie an den tatsächlichen Geschehnissen in der Hauptverhandlung gegen Dr. Kim u. a. vorbei. Es mag ja sein, dass die Mitarbeiter des General-Anzeigers diese Entwicklung nicht wahrhaben wollen. Gleichwohl gehört es zu einer seriösen Berichterstattung, diese Punkte zu erwähnen. Lediglich der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass durch die vorgenannte Beweisaufnahme sich auch das Vorbringen aus meiner Verteidigungsschrift vom , in der ich auch den Vorwurf der Korruption zurückgewiesen habe, bestätigt hat. (Dr. Hiebl) überregionale ssozietät Friedrich-Breuer- Straße Bonn Telefon: Telefax:

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