Antworten der. Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) auf die Fragen des Bundes gegen Missbrauch der Tiere. e.v. (bmt)

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1 Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) auf die Fragen des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.v. (bmt) zur Bundestagswahl 2009

2 1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Bundesratsbeschluss (BR Drs. 595/03) hinsichtlich eines grundsätzlichen Nachstellverbots für Affen, Großbären und Elefanten für mobile Zirkusunternehmen umgesetzt wird? Im Rahmen der Prüfung des Bundesratsbeschlusses sind Verfassungs- und EUrechtliche Vorbehalte deutlich geworden. Deshalb haben wir zunächst das Zirkusregister umgesetzt, das die Kontrollen erleichtert. Sollte sich dieses als nicht ausreichend zur Sicherung des Tierschutzes in Zirkusunternehmen herausstellen, so werden wir dann das Zurschaustellungsverbot erneut mit den zusätzlich gewonnenen Erkenntnissen und Argumenten prüfen. 2. Unterstützen Sie die Forderung des bmt und zahlreicher anderer Tierschutzverbände nach einer zügigen Überarbeitung des mittlerweile 13 Jahre alten Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums? Die CDU setzt sich dafür ein, dass Tierschutzstandards regelmäßig entsprechend neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet werden. Insofern befürworten wir eine Überarbeitung des Säugetiergutachtens. 3. Mit einer Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte könnte der Verbraucher wichtige Kaufhinweise über die Produktionsmethoden (beispielsweise tiergerechte Haltungsbedingungen, artgerechtes Futter) erhalten. Wie bewerten Sie diese Maßnahme? Die CDU setzt sich für eine klare Kennzeichnung von Lebensmitteln und Produkten ein, die es dem Verbraucher erlaubt, sich schnell zu informieren. Das betrifft Inhaltsstoffe und Sicherheit ebenso wie Transparenz in der Frage, unter welchen Bedingungen Produkte hergestellt wurden. Wir wollen dieses sogenannte zweite Preisschild sichtbar machen. Dabei setzen wir vorrangig auf freiwillige Siegel. Dazu gehört auch eine positive Tierschutzkennzeichnung zur sachgerechten Verbraucherinformation.

3 Seite 3 von 5 4. Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der EU-Tierversuchsrichtlinie: Halten Sie ein generelles Verbot des Einsatzes von Primaten, Hunden, Katzen sowie der Verwendung von Wildfängen in Tierversuchen für notwendig und möglich? Tierversuche mit höheren Wirbeltieren, insbesondere Primaten, müssen besonders sorgfältig abgewogen werden. Ein vollständiges, vorab festgelegtes Verbot halten wir jedoch nicht für sinnvoll, viel mehr eine sehr strenge Prüfung im Einzelfall. Menschenaffen werden in Deutschland schon seit 1991 nicht mehr für Tierversuche verwendet. 5. Zurzeit erarbeitet die EU-Kommission eine Tierschutzschlachtverordnung. Da EU-Verordnungen unmittelbar von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen, ist zu befürchten, dass sich der Schutz von Schlachttieren in Deutschland deutlich verschlechtert. Wäre es Ihres Erachtens geboten, dass Deutschland EU-weit mit gutem Beispiel vorangeht und bestehende Rechtsvorschriften zum Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung weiterentwickelt, indem bspw. das Töten von Wirbeltieren im Akkord zumindest national untersagt wird auch wenn dies im Einzelfall über eine 1 : 1-Umsetzung hinausgehen würde? Die Arbeiten an der EU-Schlachtverordnung sind abgeschlossen. Die CDU begrüßt es, dass damit strengere und weitgehend einheitliche Tierschutzstandards bei der Schlachtung von Nutztieren in der EU gelten. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass wir die hohen deutschen Anforderungen weiterhin anwenden dürfen. 6. Für die meisten in der Landwirtschaft gehaltenen Tierarten existieren keine verbindlichen Haltungsvorschriften. Bei einigen Haltungsformen ist bekannt, dass sie mit erheblichen Leiden und Schmerzen für die Tiere verbunden sind, beispielsweise in der intensiven Putenhaltung und zucht. Werden Sie sich dieser Problematik annehmen?

4 Seite 4 von 5 Von den noch nicht speziell geregelten Bereichen sehen wir Vorschriften für Mastkaninchen als dringlich an. Hier werden wir Tierschutzanforderungen formulieren. Zur tiergerechten Mastputenhaltung gibt es bereits bundeseinheitliche Eckwerte. Da nach wie vor aber Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Mastputenhaltung besteht, fördert die CDU-geführte Bundesregierung Forschungs- und Modellvorhaben. Zudem sprechen wir uns für eine europäische Initiative zum Schutz von Mastputen aus. Diese wäre unseres Erachtens ein wichtiger Beitrag zur Fortentwicklung des Tierschutzes in Europa. 7. Wie stehen Sie zur Frage, ob Tiere, die mit Hilfe patentierter Genanalyse gezüchtet wurden, unter Patentschutz fallen? Wir wenden uns gegen Patente auf Tiere und Pflanzen. Die gegenwärtige europäische Gesetzgebung zum Patentrecht muss überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Zucht von landwirtschaftlichen Nutztieren durch Kreuzung und Selektion muss patentfrei bleiben. 8. Unterstützen Sie in der kommenden Legislaturperiode eine Novellierung des Tierschutzgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Einführung einer Elektrokurzzeitbetäubung beim religiös begründeten betäubungslosen Schlachten und ein Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln? Zur Klarstellung vorweg: In Deutschland ist das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung grundsätzlich verboten. Für Angehörige bestimmter Glaubensgemeinschaften ist jedoch eine Ausnahme von der Betäubungspflicht möglich. Wir setzen uns dafür ein, dass sehr restriktiv mit solchen Ausnahmeregelungen umgegangen wird und tierschutzsichernde Auflagen erteilt werden. Zudem werden wir unsere Bemühungen fortsetzen, bei den entsprechenden Glaubensgemeinschaften Akzeptanz für die Elektrokurzzeitbetäubung zu gewinnen. Gesetzliche Regelungen stoßen das haben die Diskussionen der letzten Jahre um den Gesetzesantrag des Landes Hessen gezeigt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

5 Seite 5 von 5 Wir wollen keine Kastration von Ferkeln mehr ohne Schmerzbehandlung, um die Belastung der Tiere zu reduzieren. Unser Ziel bleibt zudem der völlige Verzicht auf die Kastration. Deshalb unterstützen wir die Entwicklung von Alternativen, wie zum Beispiel elektronische Nase und Zucht. Wir werden zusammen mit Landwirten, Ernährungswirtschaft und Tierschutzverbänden schnellstmöglich EU-weit tragfähige Lösungen erarbeiten. 9. Um den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern, fordert der bmt die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage ein. Wie stehen Sie dazu? Ein Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen halten wir nicht für notwendig oder zielführend. Tierschutzverbände haben schon jetzt sehr gute Mitwirkungsmöglichkeiten in allen Bereichen des Tierschutzes. Durch ein Verbandsklagerecht würde sich der Vollzug des Tierschutzrechts nicht verbessern. Im Bereich der landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltung gibt es genug Kontrollmöglichkeiten und können Hinweise an die Behörden ohne eigenständiges Klagerecht erfolgen. Die in der Heimtierhaltung zum Teil bestehenden Schwierigkeiten des Nachweises und der Verfolgung von Verstößen gegen den Tierschutz ließen sich andererseits auch nicht durch ein Verbandklagerecht beseitigen.

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