Studiengang Wirtschaftspädagogik Studienrichtung II
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- Heinrich Müller
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1 Fachrichtung 4.3 Anglistik, Amerikanistik und Anglophone Kulturen STAND November
2 Studienplan 52 SWS SPRACHPRAXIS LINGUISTIK CULTURE STUDIES LITERATUR FACH- DIDAKTIK 20 Stunden 7/9 Stunden* 6/8 Stunden* 7/9 Stunden* 4 Stunden 10 Stunden in 4.3 In 4.3 oder 4.6 In 4.3 oder 4.6 Phonetics & Phonology Introduction General & Syntax 3 K GB Introduction 3 K/S Language Course I Weiterführendes PS USA PS /HA Language Course II 3 K VL VL VL Oral Expression 1 K HS 2 HA* HS 2 HA* HS 2 HA* Written Expression 10 Stunden Fachsprache in 4.6 *1 HS (wahlweise in Linguistik, Culture Studies/TAS oder Literatur) TN K HA S = Teilnahmeschein = Klausur/Mündliche Prüfung = Hausarbeit = Schriftliche Leistung 2
3 Empfehlung: mit Sprachpraxis möglichst früh anfangen und die Veranstaltungen über 5 6 Semester verteilen Englisch Studienplan Das gesamte Studium umfasst 52 SWS. Die Verteilung auf die einzelnen Teilbereiche ersehen Sie aus der folgenden Übersicht. 1. Verbindlicher Einstufungstest Vor Aufnahme des Studiums erfolgt ein Einstufungstest durch das Sprachenzentrum. Die Studierenden müssen mindestens das Einstiegsniveau für Level III erreichen, um das Studium aufnehmen zu können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das erforderliche Niveau z.b. durch entsprechende Kurse auf Level II des Sprachenzentrums (SZ) erworben werden. Diese Kurse des Level II sind allerdings nicht Teil der zu erbringenden Studienleistungen. Die Kurse zu Level III im Sprachenzentrum als Vorleistung für die Aufnahme in das Studium Wirtschaftspädagogik können studienbegleitend absolviert werden. Dazu bedarf es nicht einer speziellen Einschreibung in die Fachrichtung 4.3. (Hinweis: Sollte das Studium in angemessener Zeit diesbzgl. ist eine Rücksprache mit dem Studienberater der Fachrichtung 4.3 Anglistik notwendig nach dem Schulabschluss aufgenommen werden, ist der Einstufungstest des Sprachenzentrums nicht abzulegen. Zu Beratungszwecken muss der Sprachliche Eingangstest der Fachrichtung 4.3 Anglistik abgelegt werden. In diesem Fall steht es den Studierenden frei, die unter Punkt 2. angegebenen Kurse im Sprachenzentrum abzuleisten). 2. Verbindlicher Einstieg für alle Studierenden / Sprachpraxis (8 SWS) Kurs Level III (General English for Business Administration) des (4 SWS) Sprachenzentrums, General English/General English for Business Administration [wir akzeptieren weitestgehend alles] Skills Course mit mündlichem Schwerpunkt (2 SWS) 3
4 Skills Course mit schriftlichem Schwerpunkt (2 SWS) Hinweis: Die Kurse sind i.d.r. in 2 Semestern zu absolvieren. 3. Sprachpraxis / Fortsetzung (insgesamt 20 SWS) Es empfiehlt sich folgende Reihenfolge: 3.1 Übung Phonetics and Phonology (in FR 4.3 oder in FR 4.6) (2 SWS) 3.2 Grammar / Übung Language Course (mind. 4 SWS) 2 SWS Grammar + 2 SWS Übung Language Course Oder: 2 x 2 SWS Übung Language Course Hinweis: Die Kurse zu 3.1 und 3.2 sollten möglichst vor den weiteren sprachpraktischen Veranstaltungen (3.3 bis 3.6) absolviert werden. 3.3 Übung Oral Expression (mind. 4 SWS) Wahlpflichtbereich: Talks and presentations Level IV (Sprachenzentrum) Communicating across cultures Level IV (Sprachenzentrum) 2 x 1 SWS Übung Oral Expression (FR 4.3), z.b. Classroom management 2 SWS Gesprächsdolmetschen (FR 4.6) Hinweis: letzteres möglichst am Ende des Studiengangs 3.4 Übung Written Expression (mind. 2 SWS) 3.5 Allgemeinsprachliche Übersetzung (4 SWS) Englisch-Deutsch in FR 4.6 (z.b. für 2./3. Semester* und für 5./6. Semester*, je 1 SWS) [Klausur muss nicht geschrieben werden] Deutsch-Englisch in FR 4.6 (z.b. für 2./3. Semester* und für 5./6. Semester*, je 1 SWS) oder in FR 4.3 (z.b. condensed translation) 4
5 [Klausur muss nicht geschrieben werden] * Titel der Veranstaltungen gemäß Stundenplan der FR Fachübersetzung Wirtschaft (4 SWS) 2 SWS Englisch-Deutsch (FR 4.6) und 2 SWS Deutsch-Englisch (FR 4.6) 4. Literaturwissenschaft und Culture Studies (insgesamt 9 SWS) Introduction to Literature general (2 SWS) Introduction to Literature Übung (1 SWS) 1 VL zur Introduction to Culture Studies (UK & Ireland) (2 SWS) Oder: 1 VL zur Introduction to Culture Studies (North America) 2 Übungen* in textbasierten Culture Studies (z. B. Übung Media Studies) oder Proseminar für Literatur (je 2 SWS) (4 SWS) 5. Sprachwissenschaft (insgesamt 7 SWS) Introduction to Linguistics General (2 SWS) Introduction to Linguistics Syntax (1 SWS) 2 Seminare* (4 SWS) (empfohlene Themenbereiche: Second Language Acquisition; English for Special Purposes; Linguistics for Teachers) * Hinweis: Von den unter 4. und 5. insgesamt vier zu wählenden Seminaren (aus Literaturwissenschaft / Culture Studies / Sprachwissenschaft) muss eines ein Hauptseminar sein. Empfohlen werden grundsätzlich schulrelevante Themengebiete. 6. Fachdidaktik (insgesamt 4 SWS) 5
6 7. Wahlbereich (insgesamt 4 SWS) Verfügbar für Veranstaltungen bzw. Leistungen, die in der Fremdsprache absolviert oder erbracht werden, z.b.: Auslandsaufenthalt/Praktikum mit Praktikumsbericht (in Englisch) im englischsprachigen Ausland (z.b. in Schule, Verwaltung, Betrieb; z.b. Praktikum + Praktikumsbericht = 2 SWS) Veranstaltungen beliebiger Art in englischer Sprache an beliebiger Universität Englischkurse im Sprachenzentrum (ab Level IV des SZ) Weitere Veranstaltungen zur Didaktik des Englischen (in englischer Sprache gehalten) ges. 52 SWS 8. Auslandsaufenthalt Die Dauer des Auslandsaufenthaltes beträgt drei Monate. Der Aufenthalt muß in einem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Studium stehen und kann auch in Teilen von 2 x 6 Wochen absolviert werden. Mögliche Formen sind: Sprachkurse (ab einem Niveau, das dem Niveau B2-C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates entspricht) Studium an einer Universität Lehrtätigkeit, Assistant Teacher Berufstätigkeit Die Anerkennung der Auslandsaufenthalte obliegt der FR Anglistik. Für die Abwicklung und die Anerkennung des Auslandsaufenthaltes wird auf 7 des Fachspezifischen Anhangs zur Studienordnung und zur Prüfungsordnung im Fach Englisch der Studienordnung der Lehrämter verwiesen. 6
7 9. Beratung im Zentrum für Lehrerbildung Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle des ZfL Tel.: (Sekretariat) URL: Verantwortlicher in der Fachrichtung 4.3 Anglistik Dr. Bruno von Lutz Tel.: Verantwortliche im Studienzentrum Frau Nadine Cwikla Tel.: Aktuelles: Studierende der Wirtschaftspädagogik Studienrichtung II, die ihr Studium im Wintersemester 2007/08 oder später beginnen, studieren das allgemein bildende Fach nach der Studien- und Prüfungsordnung von Das semesterbegleitende Praktikum und das vierwöchige fachdidaktische Praktikum einschließlich der sie begleitenden Veranstaltungen (je nach Fach 14 bis 16 CP) sind nicht zu erbringen. Die im allgemein bildenden Fach erzielten Gesamtleistungen werden von der Fachrichtung wie bisher in einer Gesamtdarstellung mit Endnote dem Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaften mitgeteilt. 7
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