Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz. Der Wolf in Niedersachsen. Grundsätze und Maßnahmen im Umgang mit dem Wolf

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1 Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Der Wolf in Niedersachsen Grundsätze und Maßnahmen im Umgang mit dem Wolf

2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 1. Einleitung 2. Rechtliche Situation und Schutzstatus 3. Lebensweise des Wolfes 4. Bestandssituation und Perspektiven 5. Der Wolf in Niedersachsen 5.1 Niedersachsen als Wolfslebensraum 5.2 Ziele und Grundsätze im Umgang mit dem Wolf 5.3 Zuständigkeiten und Strukturen eines Wolfsmanagementes 5.4 Kontinuierliche Bestandserfassung 5.5 Vorbeugende Sicherung von Nutztierbeständen 5.6 Ausgleichszahlungen 5.7 Wölfe und Jagdausübung 5.8 Umgang mit auffälligen Wölfen 5.9 Öffentlichkeitsarbeit 5.10 Lebensraum bezogene Schutzmaßnahmen 6. Nationale und internationale Abstimmung Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Anhang 6 Anhang 7 Literaturauswahl Adressen und Ansprechpartner Information zur sicheren Haltung von Schafen und Ziegen (und Rindern) bei Vorkommen von Wölfen Information zur sicheren Haltung von Gatterwild bei Vorkommen von Wölfen Melden von Wolfshinweisen und -nachweisen Verhalten im Wolfsgebiet; Wölfe und Hunde Aktuelle Vorkommensgebiete von Wölfen in Deutschland

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4 Vorwort Der Wolf kehrt zurück. Ausgehend von Sachsen, wo im Jahr 2000 erstmals wieder wild lebende Wölfe in Deutschland geboren wurden, breiten sich die Tiere langsam, aber stetig immer weiter nach Westen und Norden aus und haben inzwischen - wenn auch nur vereinzelt - erste Spuren in Niedersachsen hinterlassen. Was dem einen frohe Botschaft und Ausdruck natürlicher ökologischer Vielfalt ist, verursacht bei anderen zurückhaltende Skepsis oder sogar vehemente Ablehnung. Der Wolf ist eine der größten Herausforderungen im Artenschutz, nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland und darüber hinaus: Er kann durchaus Schäden an Nutztieren verursachen, was für die Betroffenen oft nicht nur finanziell schmerzlich ist. Anders als in Gegenden, in denen der Wolf nie ausgestoben war, sind wir es auch nicht mehr gewohnt, mit dem Wolf zu leben. Als Umweltminister des Landes Niedersachsen bin ich verantwortlich für den Schutz unserer Natur und besonders natürlich für die seltenen und gefährdeten Arten. Für den Wolf gilt aber in ganz besonderem Maße der Leitspruch, den ich meiner Amtsführung vorangestellt habe: Naturschutz mit den Menschen. Das dauerhafte Überleben des Wolfes in unserer Kulturlandschaft ist nur möglich, wenn die berechtigten Belange der Betroffenen berücksichtigt und die Sorgen und Fragen der Bürger ernst genommen werden. Mit dem jetzt vorgelegten Konzept haben wir genau diesen Weg beschritten. Wir stehen in Niedersachsen noch ganz am Anfang im Umgang mit dem Wolf. Um möglichst gut vorbereitet zu sein, stehen die niedersächsischen Fachleute in regelmäßigem Austausch mit den Experten der anderen deutschen Wolfsgebiete. Und wir führen einen kontinuierlichen Dialog mit den betroffenen Nutzergruppen und allen anderen Interessierten. Naturschutz braucht Verbündete. Dies gilt in ganz besonderem Maße für den Wolf. Deshalb freue ich mich aufrichtig, dass sich auch die Landesjägerschaft Niedersachsen positiv zur Rückkehr des Wolfes stellt und mit dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz - ähnlich wie beim Luchs - eine enge Zusammenarbeit zum Wolf vereinbart hat. Eine erfolgreiche Rückkehr des Wolfes, eine der seltensten Tierarten Mitteleuropas, wäre nicht nur ein großartiger Beitrag zum Erhalt der natürlichen biologischen Vielfalt in Deutschland; sie wäre auch ein Beweis dafür, dass Mensch und Natur auch in einer hoch zivilisierten Gesellschaft kein Gegensatz sind. Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Ziel arbeiten! Hans-Heinrich Sander Niedersächsischer Minister für Umwelt und Klimaschutz 3

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6 1. Einleitung Der Wolf (Canis lupus) galt in Deutschland lange Zeit als ausgestorben. Insbesondere die direkte Nachstellung durch den Menschen hat zum Erlöschen der letzten wild lebenden Rudel bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts geführt. Seither sind in Deutschland zwar regelmäßig einzelne Wölfe beobachtet (und geschossen) worden, aber erst seit dem Jahr 2000 vermehrt sich die Art in der Bundesrepublik wieder in freier Natur: Aus Polen zugewanderte Tiere haben in der Lausitz mehrere Rudel auf einem Truppenübungsplatz und in dessen Umland gegründet. Auch in Niedersachsen gibt es wieder wild lebende Wölfe. Seit 2006 haben sich einzelne Tiere über längere Zeit in der Lüneburger Heide (Raum Unterlüß), im Wendland und in der Grenzregion zu Hessen (Raum Solling/ Reinhardswald) aufgehalten. Die Wolfspopulation in Europa wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren weiter wachsen und durch natürliche Aus-breitung ihr Areal ausdehnen und zurückgewinnen. Niedersachsen bietet insbesondere in den waldreichen östlichen und südlichen Landesteilen geeignete Lebensräume für den Wolf. Auch hier besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich durch weitere Zuwanderungen Wolfspaare fi nden, die erstmals seit über 150 Jahren wieder Junge in Niedersachsen aufziehen könnten. Die natürliche Wiederansiedlung des Urahns unserer Haushunde fi ndet in den Medien ein hohes öffentliches Interesse. Die Berichterstattung zeigt, dass das Verhältnis des Menschen zum Wolf ambivalent ist. Große Teile der Bevölkerung begrüßen die Rückkehr der Wölfe und sind fasziniert von der Tierart. Auf der anderen Seite haben viele Menschen noch Vorbehalte. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Sorgen um die Sicherheit von Menschen, mögliche wirtschaftliche Schäden oder Jagdwertminderung durch Wildbretverlust bei dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten. Der Wolf, der in vergangenen Jahrhunderten als Meister Isegrim in der Bevölkerung oftmals einen denkbar schlechten Ruf genoss, ist heute in Niedersachsen willkommen. Er ist in unseren Breiten ebenso Teil der natürlichen biologischen Vielfalt wie der von der Ausrottung bedrohte sibirische Tiger oder die Wale in den Weltmeeren, für deren Schutz wir gerne engagiert eintreten. Der Wolf ist hierzulande streng geschützt und bedarf unseres Engagements hier in unserer Natur! Er ist in Deutschland extrem selten und unterliegt nicht dem Jagdrecht. Dennoch setzt sich die Jägerschaft in Niedersachsen zusammen mit Förstern und Naturschützern für den Wolfsschutz in Niedersachsen ein. Dass trotzdem noch erhebliche Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, zeigt der illegale Abschuss eines Wolfes im Wendland im Dezember Die mögliche Rückkehr der Wölfe nach Niedersachsen kann in Teilen der Gesellschaft zu Verunsicherung führen. Dies gilt in besonderem Maße für Bevölkerungsgruppen, die wirtschaftliche Einbußen befürchten, z.b. die Nutztierhalter. Ende 2008 sind im Solling mehrere Schafe durch einen wild lebenden Wolf gerissen worden. Dieser Fall zeigt, dass trotz der veränderten Einstellung der Gesellschaft zum Wolf eine Strategie erforderlich ist, um einen Weg zu einem gedeihlichen Miteinander von Mensch und Wolf in Niedersachsen zu fi nden. Finanzielle Zuschüsse des Landes sollen helfen, Schäden durch Wölfe möglichst vorzubeugen. Entstandene Schäden an Nutztieren sollen finanziell ausgeglichen werden. Foto: B. Pott-Dörfer Durch eine umfassende und frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit wird die Bevölkerung über die Rückkehr der Wölfe informiert und aufgeklärt, um den Menschen Ängste vor dem Wolf zu nehmen. Dieses Maßnahmenbündel hat zum Ziel, die Akzeptanz und Kompromissbereitschaft bei den verschiedenen betroffenen Interessengruppen und in der Bevölkerung zu fördern. Das Niedersächsische Wolfskonzept bildet die Grundlage für diese Strategie. Es beschreibt den Handlungsrahmen für effektive Schutzmaßnahmen und für die Information der Öffentlichkeit. Das Konzept wurde unter Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz und in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung aufgestellt. Im September 2007 wurde ein Arbeitskreis Wolf eingerichtet, in dem auf breiter Basis mit Förstern, Nutztierhaltern, Jägern und Naturschützern interessen- und ressortübergreifend die Grundlagen für dieses Konzept erarbeitet und abgestimmt worden sind. Auch die Erfahrungen und Schutzkonzepte der Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Bayern und Sachsen-Anhalt wurden ausgewertet, um einen weitgehend einheitlichen Umgang mit dem Wolf in Deutschland zu gewährleisten. Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher, fachlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen muss es im Detail jedoch auf die jeweilige Situation in den Bundesländern zugeschnittene Lösungen geben. Niedersachsen steht hierbei noch am Anfang des Wolfsschutzes. Das Niedersächsische Wolfskonzept wird deshalb mit zunehmenden Erfahrungen und Erkenntnissen bei Bedarf angepasst und fortgeschrieben. Die gemeinsamen Schutzanstrengungen geben Anlass zu der Hoffnung, dass der Wolf bei uns in freier Natur überleben wird. 5

7 2. Rechtliche Situation und Schutzstatus Wild lebende Wölfe unterliegen in Deutschland nationalen und internationalen Schutzbestimmungen. Im Wesentlichen sind dies: FFH-Richtlinie 92/43/EWG 1 - Anhang II (prioritäre Art) FFH-Richtlinie 92/43/EWG - Anhang IV (streng geschützte Art) Bundesnaturschutzgesetz 2 - Kapitel 5, Abschnitt 3 ( 44) Bundesartenschutzverordnung 3 - Abschnitt 1 ( 4). Nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sind für die in ihrem Anhang II aufgeführten Arten besondere Schutzgebiete, die so genannten FFH-Gebiete, auszuweisen 4. Die Auswahl und Meldung der FFH-Gebiete erfolgte in Niedersachsen in mehreren Tranchen in den Jahren Zu dieser Zeit gab es keine Wolfsnachweise in Niedersachsen, so dass für die Art kein besonderes Schutzgebiet ausgewiesen wurde. Die Einzelnachweise der vergangenen Jahre und der Gegenwart begründen ebenfalls keine Notwendigkeit zur Ausweisung von FFH-Gebieten für den Wolf. Die Berücksichtigung des Wolfs im Anhang IV der FFH-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ein strenges Schutzsystem in dessen natürlichem Verbreitungsgebiet einzuführen 5. Dies wurde in Deutschland u. a. durch 44 des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt. Der Wolf ist eine besonders geschützte Art 6. Es ist gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten, oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Auch ist es danach verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Wolfes zu beschädigen oder zu zerstören, vgl. 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Darüber hinaus ist der Wolf streng geschützt 7. Er darf daher u. a. während der Fortpflanzungszeit und während der Zeit der Jungenaufzucht nicht erheblich gestört werden 8. Dabei zielen die aufgrund der FFH-Richtlinie getroffenen Maßnahmen darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen 9. Nach der Bundesartenschutzverordnung ist es ferner verboten, wild lebenden Arten der besonders geschützten Arten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, wie dem Wolf, mit den dort bestimmten Mitteln nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten, z.b. unter Benutzung von lebenden Tieren als Lockmittel oder akustischen Geräten 10. Verstöße gegen die im Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung normierten Artenschutzvorschriften stellen grundsätzlich Ordnungswidrigkeiten dar 11. In bestimmten Fällen kann ein Verstoß auch eine Straftat darstellen. So ist die vorsätzliche Tötung eines wild lebenden Wolfes gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten und stellt gem. 69 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG i. V. m. 71 Abs. 2 BNatSchG eine Straftat dar, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden kann. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können von den Verboten des 44 BNatSchG in Verbindung mit 45 Abs. 7 Nr. 1 - Nr. 5 BNatSchG im Einzelfall Ausnahmen zulassen, z.b. im Interesse der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit. Darüber hinaus kann in Fällen, die durch 45 Abs. 7 nicht erfasst werden, von den Verboten des 44 BNatSchG auf Antrag gem. 67 BNatSchG eine Befreiung gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Hybriden, d.h. Kreuzungen zwischen wild lebenden Wölfen und Haushunden, unterliegen in den ersten vier Generationen dem gleichen Schutzstatus wie Wölfe 12. Ungeachtet dessen muss alles getan werden, solche Kreuzungen unverzüglich aus der Natur zu entfernen (s. Kap. 5.8). Für in Gefangenschaft gehaltene Wölfe, verendete Wölfe und Wolfspräparate können weitere rechtliche Regelungen, die z.b. Verbote zum Transport, zum Besitz und zur Vermarktung beinhalten (sog. Washingtoner Artenschutzübereinkommen, Verordnung EG Nr. 338/97, 44 Bundesnaturschutzgesetz), Anwendung fi nden. Ergänzend zu den Artenschutzvorschriften sind auch die Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu beachten, das teilweise auch auf wild lebende Tiere anzuwenden ist. So darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen 13. Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht. 1 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geänd. durch Art. 1 ÄndRL 2006/105/EG vom (ABl. Nr. L 363, S.368) 2 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) 3 Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258 (896)), geändert durch Artikel 22 G des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspfl ege vom 29.Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) 4 Artikel 3 FFH-Richtlinie 5 Artikel 12 FFH-Richtlinie 6 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG 7 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG 8 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 9 Art. 2 Abs. 2 FFH-Richtlinie 10 4 Abs. 1 BArtSchV BNatSchG, 16 BArtSchV 12 Verordnung (EG) Nr. 1497/2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 der Kommission des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pfl anzenarten durch Überwachung des Handels TSchG 6

8 3. Lebensweise des Wolfes Wölfe leben in Mitteleuropa in kleinen Familienverbänden, den so genannten Rudeln. Diese setzen sich meist aus den beiden Elterntieren, den Jährlingen des Vorjahres und den jüngsten Welpen zusammen. Die Rudelgröße schwankt damit meist zwischen 4 und 8 Tieren. Nach der Paarung im Spätwinter oder Vorfrühling werden im April/ Mai im Durchschnitt 4 bis 6 Junge geboren. Die Geburt fi ndet in einem unterirdischen Bau statt. Dieser wird von den Wölfen entweder selbst gegraben, oder vorhandene Bauten von Füchsen oder Dachsen werden erweitert. Der Bau wird oft im Zentrum des Wolfsreviers angelegt. Die Größe der Reviere richtet sich nach der Landschaftsstruktur und nach der zur Verfügung stehenden Nahrungsmenge. Nach Untersuchungen in Sachsen und Polen schwanken die Reviergrößen zwischen 150 km² und 350 km². Zum Vergleich: Die Stadt Hannover hat eine Fläche von ca. 204 km² und ist damit kleiner als die Durchschnittsgröße eines Wolfsreviers. Spätestens sobald die jungen Wölfe geschlechtsreif werden - dies ist meist mit ca. 22 Monaten der Fall - verlassen sie in der Regel das elterliche Rudel oder werden von den Elterntieren aus dem Rudel verdrängt. Die jungen Wölfe wandern dann einzeln oft lange Strecken, um einen Geschlechtspartner zu finden und ein eigenes Rudel zu gründen. Es wurden Tagesstrecken von mehr als 70 Kilometern nachgewiesen, so dass die Tiere innerhalb kurzer Zeit große Distanzen von mehreren Hundert Kilometern zurücklegen können. In Bezug auf seinen Lebensraum ist der Wolf eine der anpassungsfähigsten Arten überhaupt. Wesentliche Faktoren bei der Wahl des Territoriums sind ein gutes Nahrungsangebot und störungsarme Räume für die Jungenaufzucht. Dies ist insbesondere in waldreichen Gebieten oder auf Truppenübungsplätzen gegeben. Die Streifgebiete außerhalb der Ruhezonen bzw. Welpenaufzuchtorte beziehen jedoch landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsränder mit ein. Das Nahrungsspektrum beinhaltet neben den heimischen Schalenwildarten (z.b. Reh-, Rot- und Schwarzwild) auch Kleinsäuger und Beeren. Auch Haustiere, insbesondere Schafe und Ziegen, können zur Beute gehören, wenn sie für den Wolf leicht erreichbar sind. Der Wolf erbeutet nicht nur lebende Tiere, sondern nutzt auch Aas und Abfälle. Ein hoher Anteil der Welpen kann bereits im ersten Lebensjahr aufgrund von Nahrungsmangel und Krankheiten (z.b. Parasitenbefall) sterben. Dieser Anteil kann jedoch stark schwanken. In der freien Natur werden Wölfe selten älter als 10 Jahre. Foto: B. Pott-Dörfer 7 7

9 4. Bestandssituation und Perspektiven Wölfe besiedelten früher in mehreren Unterarten Europa, Asien und Nordamerika. Europa war noch im Mittelalter nahezu fl ächendeckend Wolfsgebiet. Während in größeren, durch Menschen nur sehr dünn besiedelten Gebieten Asiens und des nördlichen Nordamerikas Wölfe auch heute noch verbreitet sind, ist der Wolf in Europa - durch direkte menschliche Nachstellung - auf wenige Rückzugsgebiete zurückgedrängt worden. Dies betrifft in besonderem Maße Mittel- und Westeuropa. Hier ist der Wolf etwa vor 150 Jahren vollständig ausgerottet worden, während sich in den nord-, ost- und südeuropäischen Staaten kleine Wolfspopulationen - oft in gebirgigen oder waldreichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte - halten konnten. In den süd-, südost- und nordeuropäischen Staaten gilt der Wolf aufgrund der meist indivi-duenarmen Bestände als gefährdet. Nur in einigen osteuropäischen Staaten, insbesondere Russland, gibt es auch heute noch eine stabile Wolfspopulation. Die Wölfe Mitteleuropas sind dem so genannten Eurasischen Wolf (Canis lupus lupus) zuzuordnen, der in Europa und Asien am weitesten verbreiteten Unterart. Da der Wolf hinsichtlich seines Lebensraumes sehr anpassungsfähig ist und aufgrund der rechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie in allen EU-Staaten grundsätzlich geschützt ist, ist zukünftig mit einer weiteren Erholung der Wolfsbestände in Europa zu rechnen. In Folge dieser positiven Bestandsentwicklung werden weiterhin Wölfe nach Deutschland und Niedersachsen zuwandern. Auch die erfolgreiche Fortpflanzung der bereits in Deutschland etablierten Lausitzer Rudel führt zu einer zunehmenden Ausbreitung des Wolfs in weitere Regionen Deutschlands. Wolfsrudel mit Jungenaufzucht sind aktuell nur aus Sachsen und Sachsen-Anhalt bekannt, Einzeltiere oder Paare sind in den letzten Jahren in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bayern, Hessen und Niedersachsen beobachtet worden. Ende 2008 betrug der Wolfsbestand in Deutschland ca Tiere. Foto: Jürgen Borris 8

10 5. Der Wolf in Niedersachsen 5.1 Niedersachsen als Wolfslebensraum Aufgrund seiner Verbreitungsschwerpunkte in den osteuropäischen Ländern ist mit einer Zuwanderung von Wölfen nach Niedersachsen vor allem aus östlichen Richtungen zu rechnen. Dies belegen auch die zunehmenden Wolfsbeobachtungen in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen. Niedersachsens östliche und südliche Landesteile, wie z.b. die Lüneburger Heide und das Wendland im Nordosten oder der Harz und das Weserbergland im Südosten und Süden stellen in vielen Bereichen aufgrund ihres Wald- und Wildreichtums gut geeignete Wolfslebensräume dar. Besonders gerne werden die großflächig störungsarmen Truppenübungsplätze angenommen. In diesen Bereichen nutzen sie natürlich auch die offene Landschaft. Auch die konkreten Wolfsnachweise der vergangenen Jahre stammen aus diesen Landesteilen: Über einen längeren Zeitraum hielt sich seit 2006 ein einzelner Wolf im Umfeld des Schießplatzes Unterlüß und der Truppenübungsplätze Munster Süd und Nord auf, wobei nach längerer Pause wieder im Sommer 2009 glaubhafte Hinweise vorlagen. Am 18. Mai 2007 gelang ein Fotonachweis eines Tieres. Im Dezember 2007 wurde ein Wolf bei Gedelitz im Wendland widerrechtlich geschossen. Wie eine genetische Untersuchung ergeben hat, kann dieses Tier der westpolnischsächsischen Population zugerechnet werden. Im Grenzbereich von Niedersachsen zu Hessen ist seit 2008 ein Wolfsvorkommen belegt. Hier hält sich offenbar ein Einzelwolf vorzugsweise im hessischen Reinhardswald auf, wechselt aber auch zeitweilig nach Niedersachsen in die Sollingregion. Ein weiteres grenznahes Vorkommen ist in nur ca. 12 Kilometer Entfernung zu Niedersachsen aus der Lübtheener Heide in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Da Wölfe in Bezug auf ihre Lebensräume sehr anpassungsfähig und nicht auf natürliche oder naturnahe Landschaften angewiesen sind, können sie auch in stärker durch den Menschen geprägten Kulturlandschaften leben. In allen Regionen Niedersachsens ist ein möglichst konfliktarmes Verhältnis zwischen Mensch und Wolf das wichtigste Ziel. Lebensräume wie die Heide- und Waldgebiete Nordostniedersachsens bieten gute Lebensbedingungen für Wölfe (Foto: Wilke) 5.2 Ziele und Grundsätze im Umgang mit dem Wolf Folgende Ziele und Grundsätze gelten für den Umgang mit wild lebenden Wölfen in Niedersachsen: 1. Der Wolf ist in Niedersachsen willkommen. Das Land Niedersachsen begrüßt die natürliche Rückkehr des Wolfes als heimische Wildtierart. 2. In Niedersachsen werden keine Wölfe ausgesetzt oder aktiv angesiedelt. 3. Die Sicherheit des Menschen genießt oberste Priorität. 4. Das Land Niedersachsen wirkt aktiv an nationalen und internationalen Schutzbestrebungen für den Wolf mit. Diese beinhalten ein Länder übergreifendes Wolfsmanagement. 5. In Niedersachsen wird der Umgang mit wild lebenden Wölfen mit den betroffenen Gruppen abgestimmt. Naturschutz, Jagd, Forst, Tierschutz, Tierhalter und andere Interessengruppen arbeiten zur Umsetzung des Niedersächsischen Wolfskonzeptes eng zusammen. 6. Die Bevölkerung wird über wild lebende Wölfe in Niedersachsen durch umfassende und gezielte Öffentlichkeitsarbeit informiert. 7. Das Land Niedersachsen sammelt, bewertet und dokumentiert die Daten über wild lebende Wölfe und wird dabei von interessierten Personen und Verbänden unterstützt. 8. In von Wölfen besiedelten Regionen soll Schäden an Nutztieren durch geeignete Sicherungsmaßnahmen vorgebeugt werden. Das Land Niedersachsen wird die betroffenen Nutztierhalter nach festgelegten Grundsätzen vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziell unterstützen. 9. Das Land Niedersachsen gleicht Schäden an Nutztieren auf der Grundlage einer Billigkeitsrichtlinie vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich aus. 10. Für Wölfe, die in ihrem Verhalten auffällig geworden sind, werden bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Konfl ikten ergriffen. 9

11 5.3 Zuständigkeiten und Strukturen eines Wolfsmanagements Der Wolf ist streng geschützt und unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern dem Artenschutzrecht. Die Verantwortung für den Wolfsschutz in Niedersachsen liegt daher im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz als oberste Naturschutzbehörde. Es steuert in enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung die landesweiten Schutzbemühungen, legt die Grundsätze zum fi nanziellen Ausgleich von Schäden und zur finanziellen Unterstützung von schadensvorbeugenden Maßnahmen fest und entscheidet über die Verwendung der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz wählt die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater aus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenund Naturschutz (NLWKN) in seiner Funktion als Fachbehörde für Naturschutz ( 33 NAGBNatSchG) informiert die Bevölkerung über wild lebende Wölfe in Niedersachsen und berät die beteiligten Behörden, sonstigen Stellen, Verbände und Personen in Fragen des Wolfsschutzes. Die erhobenen Daten über Wölfe werden beim NLWKN zentral für das gesamte Land Niedersachsen gesammelt, bewertet und dokumentiert und den zuständigen Behörden und ggf. anderen Stellen zur Verfügung gestellt. Sie dienen auch der Erfüllung der FFH-Berichtspflichten. Der NLWKN schlägt in Abstimmung mit der Landesjägerschaft Niedersachsen geeignete Personen als Wolfsberaterinnen und Wolfsberater vor, koordiniert deren Tätigkeit, schult sie u.a. in Zusammenarbeit mit der Alfred Töpfer Akademie für Naturschutz für ihre Aufgaben und unterstützt ihren Erfahrungs- und Informationsaustausch. Neben besonders geschulten Wolfsberaterinnen und -beratern kann auch der NLWKN die Rissbeurteilung wahrnehmen. Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz prüft und entscheidet der NLWKN über Anträge auf Gewährung von Ausgleichszahlungen bei Tierverlusten und Zahlung von Zuschüssen zu vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen. Die unteren Naturschutzbehörden 14 sind auf lokaler Ebene Ansprechpartner für die Bevölkerung und betroffene Nutzergruppen und zuständig für die sich aus dem Naturschutzrecht ergebenden Maßnahmen. Zugleich sind die Kommunalen Gebietskörperschaften in ihrer Eigenschaft als Veterinärämter in die Begutachtung und Bewertung von Nutztierrissen einbezogen. Im September 2007 ist vom Ministerium für Umwelt und Klimaschutz der Arbeitskreis Wolf eingerichtet worden. Er hat die Funktion eines Forums, in dem alle relevanten Institutionen und Gruppen ihre Erfahrungen und Belange einbringen und erörtern. Im Arbeitskreis Wolf werden der Umgang mit wild lebenden Wölfen in Niedersachsen grundsätzlich abgestimmt und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern folgender gesellschaftlicher Gruppierungen und Institutionen zusammen: - Naturschutz (Landesnaturschutzverwaltung, untere Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände) - Jagd (Oberste Jagdbehörde und Jagdbehörden, Kreisjägermeister, Landesjägerschaft, Vertreter der Grundeigentümer) - Forst (Bundesforst, Niedersächsische Landesforsten, Klosterforst, besonders betroffene private Forstverwaltungen - z.b. Forstverwaltung Rheinmetall) - Tierzucht, Tierhaltung (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Nutztierhalterverbände, insbes. Verbände der Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild) Die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater sind vor Ort ehrenamtlich tätig und nehmen folgende Aufgaben wahr: - kontinuierliche Datenerhebung zu wild lebenden Wölfen in Niedersachsen und Weitergabe der Daten an den NLWKN und die unteren Naturschutzbehörden - Recherche und Aufnahme, ggf. Überprüfung von Wolfsbeobachtungen, Spurenhinweisen etc. - Erstsicherung und -begutachtung bei Übergriffen auf Nutztiere - Beratung und ggf. praktische Unterstützung relevanter Nutzergruppen (Nutztierhalter, Jäger, Förster) - Information der jeweiligen Interessengruppen sowie der örtlichen Bevölkerung. Eine Liste der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater findet sich in Anhang 2 dieses Konzepts sowie eine jeweils aktualisierte Fassung auf der Internetseite des NLWKN unter Aus der Gruppe der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater sind einige Personen besonders geschult, um zu beurteilen, ob Tierrisse durch Wölfe verursacht worden sind. Diese Rissgutachterinnen und -gutachter erstellen neben dem NLWKN die Rissprotokolle, die für die Beantragung von Ausgleichszahlungen benötigt werden. Bei auffälligen Wölfen tritt zur Planung und Durchführung geeigneter Maßnahmen eine spezielle Arbeitsgruppe zusammen. Diese setzt sich - je nach Problemlage - zusammen aus Vertretern - des NLWKN, - der räumlich betroffenen unteren Naturschutzbehörde(n) und unteren Jagdbehörde(n), - der jeweilig zuständigen Gefahrenabwehrbehörde(n) und bei Bedarf der örtlichen Polizeidienststellen, - den örtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern - und/oder ggf. auf die Durchführung der ausgewählten Maßnahmen spezialisierte Personen. Die Arbeitsgruppe informiert das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung über die geplanten Maßnahmen. 14 Landkreise, kreisfreie Städte (mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover), Region Hannover, die großen selbständigen Städte Celle, Cuxhaven, Hameln, Hildesheim und Lingen (Ems), Nationalparkverwaltung Harz, Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue (für den Gebietsteil C). Geografisch bedingt bleiben hier die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und der NLWKN als UNB in Teilen des Küstengewässers außer Betracht. 10

12 5.4 Kontinuierliche Bestandserfassung Die bisherigen Wolfsbeobachtungen der letzen Jahre in Niedersachsen belegen, dass wild lebende Wölfe meist sehr scheu sind und sich gerne in waldreichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte aufhalten. Nur sehr wenigen Personen ist es bisher gelungen, einen Wolf in Niedersachsen in der freien Natur zu beobachten. Der Nachweis von Wölfen ist nicht einfach, zumal die Verwechslungsgefahr mit Hunden sehr groß ist. Grundlage aller Schutzbemühungen einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit ist jedoch die genaue Kenntnis über Anzahl, Geschlecht, Reviergröße und -abgrenzung bzw. Dynamik von Streifgebieten der Wölfe. Eine kontinuierliche Bestandserfassung soll dazu dienen, die notwendigen Daten zu bündeln und zu bewerten. Vor der gezielten Bestandserfassung werden in den östlichen und südlichen Regionen Niedersachsens, in denen am ehesten mit Zuwanderung weiterer Wölfe oder der Ansiedlung von Wolfsrudeln zu rechnen ist, durch sensible und zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit insbesondere Förster und Jäger motiviert, auf mögliche Anzeichen von Wolfsvorkommen zu achten (Spuren, Losung, Wolfsheulen etc.). Schon bei einer Häufung glaubwürdiger Hinweise ohne konkrete Wolfsnachweise wird die Erfassung intensiviert. Die kontinuierliche Bestandserfassung beinhaltet die Abklärung und Bewertung sämtlicher Beobachtungen zu Wolfsvorkommen, u. a. die Begutachtung von Nutz- und Wildtierrissen. Darüber hinaus wird das Verhalten der Wölfe soweit möglich dokumentiert. Die vom NLWKN bewerteten Daten bilden die Grundlage, um letztendlich den Populationsstatus der Wolfsvorkommen zu beurteilen, den Umfang der Streifgebiete oder der Reviere und andere für den Schutz erforderlichen Parameter einschätzen zu können. Die kontinuierliche Datenerfassung stützt sich maßgeblich auf die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater vor Ort. Sie fungieren als zentrale Ansprechpartner und kooperieren mit Kontaktpersonen aus dem Kreis der Jägerschaften, der Bundes-, Landes-, Kommunal-, Körperschafts- und Privatforsten, der Naturschutz- und Nutztierhalterverbände sowie mit Wildbiologen. 5.5 Vorbeugende Sicherung von Nutztierbeständen Für eine hohe Akzeptanz gegenüber wild lebenden Wölfen in Niedersachsen ist es unerlässlich, dass die Schäden an Nutztierbeständen möglichst gering gehalten werden. Für eingestallte Nutztiere besteht keine Gefahr eines Wolfsübergriffs. Durch verschiedene Maßnahmen lassen sich Nutztiere auf Weideflächen vorbeugend gegen Wolfsangriffe sichern. Die Maßnahmenvorschläge orientieren sich im Wesentlichen an den Erfahrungen, die in Sachsen mit den dort angewandten und international abgestimmten Maßnahmen vorliegen, müssen jedoch zukünftig gegebenenfalls weiter an niedersächsische Erfordernisse angepasst werden. Vom Grundsatz her gilt: Vorbeugung hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Ausgleichszahlungen. Wie etwa bei der heute üblichen mobilen Einzäunung von Äckern zur Vermeidung von Wildschäden durch Wildschweine sind auch die Halterinnen und Halter von Nutztieren aufgefordert, in bekannten Wolfsregionen ihrerseits durch Anpassung der Zäune zur Vermeidung von Tierrissen beizutragen. Die Anhänge 3 und 4 beinhalten detaillierte Empfehlungen zur Ausgestaltung wolfssicherer Zäune. Vorbeugende Sicherungsmaßnahmen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch das Land Niedersachsen finanziell gefördert. Hierzu werden spezielle Fördergrundsätze erarbeitet. In besonderen Einzelfällen kann in begrenztem Umfang Zaunmaterial leihweise auf begrenzte Dauer als Sofortmaßnahme zur Verfügung gestellt werden. Hierzu hat der NLWKN im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz so genannte Lappenzäune sowie Euronetze nebst Zubehör in begrenztem Umfang erworben. Diese können über das Museumsdorf Hösseringen im Landkreis Uelzen für Nordostniedersachsen und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden für Südniedersachsen ausgeliehen werden. Die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater stehen in engem Kontakt mit dem NLWKN und bilden die Klammer zwischen den behördlichen Strukturen und den Aktivitäten vor Ort. Zur Bestandserfassung gehört auch die Analyse von Spuren (Foto: Sebastian Koerner) 11

13 5.6 Ausgleichszahlungen Wölfe wandern auf natürliche Weise wieder in ihre ehemals besiedelten Areale ein. Rechtlich sind sie als herrenlose Sachen zu qualifi zieren. Für Schäden, die durch wild lebende, herrenlose Tiere verursacht werden, sieht das Gesetz keine Haftung des Staates oder einer anderen Stelle vor. Soweit die Schäden nicht durch vorbeugende Maßnahmen vermieden werden können, sind sie vom Grundsatz her entschädigungslos hinzunehmen. Beim Wolf ergibt sich jedoch eine besondere Situation: Auf der einen Seite bestehen besondere rechtliche Verpflichtungen zu seinem Schutz. In Europa gilt er trotz der erfolgreichen Wiederbesiedlung einiger Gebiete in den letzten Jahren nach wie vor als gefährdete Tierart. Die lange Abwesenheit des Wolfes in unserer Landschaft hat dazu geführt, dass auch die Landbevölkerung den Umgang mit dem Wolf als respektablem Beutegreifer nicht mehr gewohnt ist. Der Schutz des Wolfes kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn die Gesellschaft bereit ist, dessen Anwesenheit in der Kulturlandschaft zu akzeptieren. Die finanzielle Unterstützung der von der Präsenz des Wolfes am meisten betroffenen Nutzergruppen ist deshalb ein wichtiger Beitrag zum Schutz des Wolfes. Aus Billigkeitsgründen zahlt das Land Niedersachsen daher im Falle nachgewiesener Schäden an Nutztierbeständen durch wild lebende Wölfe Ausgleichszahlungen an die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter. Dazu werden auch ausgebildete Jagdhunde im jagdlichen Einsatz gerechnet. Die Zahlungsvoraussetzungen und -modalitäten sind der Billigkeitsrichtlinie über die Gewährung von Ausgleichszahlungen bei Rissen, Verletzungen und Aborten verursacht durch Wölfe (derzeit noch im Entwurf) zu entnehmen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen orientiert sich dabei maßgeblich an dem allgemein anerkannten Entschädigungsverfahren nach 67 des Tierseuchengesetzes. 5.7 Wölfe und Jagdausübung Die jagdbaren Schalenwildarten Reh-, Dam-, Rot-, Muffel- und Schwarzwild stellen eine wichtige Nahrungsgrundlage für wild lebende Wölfe dar. Aus jagd- und forstpolitischen Gründen ist es von besonderem Interesse zu klären, in welcher Form und in welchem Ausmaß sich die Rückkehr von Wölfen nach Niedersachsen auf die Bestände und das Verhalten dieser Schalenwildarten einerseits und die Entwicklung von Waldbeständen andererseits auswirkt. Zur Beurteilung dieser Fragen ist eine Kooperation mit den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten, den Grundeigentümern als Jagdrechtsinhabern, den örtlich zuständigen Försterinnen und Förstern sowie den entsprechenden behördlichen und Verbandsvertretern unerlässlich, um einen Überblick über die Wildbestände zu gewährleisten. Die jährlichen Streckenberichte können hierbei hilfreiche Anhaltspunkte sein. Auf der Basis der so gewonnenen Erkenntnisse wird mit den betroffenen Interessenverbänden zu diskutieren sein, ob weiter gehende Konsequenzen getroffen werden müssen. Im Rahmen der Jungjägerausbildung wird dem Themengebiet Wildtierkunde seit einigen Jahren eine erhöhte Priorität eingeräumt. Die Behandlung des Wolfes sollte fester Bestandteil des Lehrinhaltes werden. Jeder Jagdherr muss vor Beginn einer Jagd in Gebieten mit Wolfsvorkommen auf die mögliche Anwesenheit von Wölfen und die damit verbundene rechtliche Situation hinweisen. Von besonderer Bedeutung ist eine schnelle Begutachtung des Schadensortes und der Schäden durch die örtlich zuständigen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater oder den NLWKN. Diese informieren die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter über die weiteren notwendigen Schritte. 12

14 5.8 Umgang mit auffälligen Wölfen Obwohl wild lebende Wölfe sich gegenüber dem Menschen normalerweise scheu oder neutral verhalten, können Konflikte nicht vollständig ausgeschlossen werden. In den äußerst seltenen Fällen, in denen es zu kritischen Situationen mit Wölfen kommen kann, spielen folgende Faktoren eine Rolle: - Gewöhnung an menschennahe Nahrung (Abfall, Anfütterung) und damit an den Menschen ( Habituierung ), - Tollwut. Da in unserer Gesellschaft kaum mehr Erfahrungen mit wild lebenden Wölfen bestehen, ist es notwendig, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über ein angemessenes Verhalten gegenüber dieser Tierart aufzuklären. So soll zum Schutz des Menschen und des Wolfes insbesondere einer Gewöhnung an menschliche Nähe oder Menschen, z.b. durch gezielte Anfütterung, entgegengewirkt werden. Sollten Wölfe dennoch auffällig in ihrem Verhalten gegenüber Menschen werden oder sich auf Nutztiere beim Nahrungserwerb spezialisieren, können Gegenmaßnahmen erforderlich werden. Die Wahl der Maßnahmen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss auch den Populationsstatus des Wolfsvorkommens (Einzeltier, Junge führende Eltern etc.) berücksichtigen. Im günstigen Fall reichen verbesserte Schutzzäune für Weidetiere, in anderen Fällen Vergrämungsmaßnahmen aus, aber auch der Fang oder - etwa im Falle von an Tollwut erkrankten Tieren - der Abschuss von Einzeltieren muss als Option erhalten bleiben. Da durch jahrelange Impfaktionen die Tollwut in Niedersachsen als ausgestorben gilt, und sie auch deutschlandweit kaum noch eine Rolle spielt, ist eine Gefährdung hierdurch als äußerst gering einzustufen. Auch Wolfshybriden (Mischlinge aus Wolf und Hund) stellen in der freien Natur ein Problem dar. Eine Ausbreitung von Erbmerkmalen von Hunden in Populationen wild lebender Wölfe muss im Interesse des Artenschutzes verhindert werden, um Domestikationseffekte bei den Wölfen zu vermeiden und die biologische Fitness der Art Wolf zu erhalten. Tiere, die zweifelsfrei als Hybriden identifi - ziert worden sind, müssen daher aus der freien Natur entnommen werden. Die unteren Naturschutzbehörden sollen in diesen Fällen unbürokratisch Ausnahmegenehmigungen erteilen. 5.9 Öffentlichkeitsarbeit Die Bevölkerung und die besonders betroffenen Interessen- und Nutzergruppen sollen umfassend über wild lebende Wölfe in Niedersachsen informiert und aufgeklärt werden. Die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Wolfsschutzes soll hierbei insbesondere - die Menschen auf die Anwesenheit von Wölfen in Niedersachsen vorbereiten, ihre Unsicherheiten, Ängste und Vorurteile mindern und gleichzeitig eine der Wirklichkeit entsprechende Vorstellung vom Wolf vermitteln, - die Menschen über das richtige Verhalten bei einer Begegnung mit einem Wolf aufklären, - über geeignete vorbeugende Sicherungsmaßnahmen und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten informieren, - für Akzeptanz und Kooperation werben. Sie richtet sich vor allem an folgende Zielgruppen: - allgemeine Öffentlichkeit, Touristen - Nutztierhalterverbände, Tierhalterinnen und Tierhalter - Jäger - Förster, Waldarbeiter - Naturschutzverbände, ehrenamtliche Naturschützer - öffentliche Stellen (Tierschutz, Gefahrenabwehr, Polizei etc.). Um einerseits einen möglichst großen Bevölkerungsanteil über die nötigen Fakten zur Ökologie und zur Verbreitung von Wölfen zu informieren und andererseits einzelne Gruppen gezielt anzusprechen, sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, u.a.: - Presseinformationen - Informationsfaltblätter - Informationsbroschüren - Internetportal - Ausstellungen - ggf. Einrichtung eines Informationszentrums. Über die Vermittlung von Daten und Fakten hinaus ist jedoch ein offener Diskussionsprozess in den von Wölfen besiedelten Regionen erforderlich, damit sich alle Beteiligten mit ihren Belangen einbringen können. Zum Erfahrungsaustausch und zur Vertiefung der Diskussion sollen u.a. Vorträge, Exkursionen oder moderierte Gruppentreffen dienen. Letztlich wird das Thema Wolf zukünftig verstärkt auch in der Jagdausbildung sowie der Land- und Forstwirtschaftsausbildung zu berücksichtigen sein. Um zu vermeiden, dass sich einzelne Personen strafbar machen oder Wölfen unnötig Schmerzen oder Leid zugefügt werden, ist es von besonderer Bedeutung, dass Maßnahmen gegen auffällige Wölfe nur durch speziell hierzu autorisierte Personen durchgeführt werden. Maßnahmen und Personen sollen je nach Einzelfall festgelegt werden. Der NLWKN gibt eine fachliche Empfehlung ab und holt dazu ggf. entsprechenden Expertenrat ein. Über die von den unteren Naturschutzbehörden zu treffenden Entscheidungen soll das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vorab informiert werden. Entsprechende Maßnahmen erfolgen nur in enger Absprache mit den zuständigen Jagdpächtern. 13

15 Bereits im Jahre 1997 hat das Land Niedersachsen ein Informationsfaltblatt über den Wolf und seine mögliche Rückkehr nach Niedersachsen herausgegeben. Eine aktualisierte und erweiterte Fassung wird derzeit erarbeitet. Der NLWKN bietet eine an die niedersächsischen Verhältnisse angepasste und aktualisierte Wanderausstellung des Freundeskreises freilebender Wölfe Deutschland e. V. über den Wolf und seine Beziehung zum Menschen an, die von interessierten Einrichtungen abgerufen werden kann. Der NLWKN hat im April 2008 zwei Informationsblätter des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft mit dessen Einverständnis auf niedersächsische Verhältnisse angepasst und aktualisiert. Sie wenden sich an die Halter von Schafen und Ziegen sowie Gatterwildhalter und geben ihnen Empfehlungen und Anleitungen zu vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen an die Hand. Sie sind im Internet unter abrufbar und können dort auch als Informationsblätter angefordert werden (s. auch Anhang 3 und 4) Lebensraum bezogene Schutzmaßnahmen Große vergleichsweise ruhige und nahrungsreiche Lebensräume sind für den Wolf in Niedersachsen in ausreichendem Maß vorhanden. Besondere Maßnahmen zur Entwicklung von Lebensräumen sind deshalb, abgesehen von der Sicherstellung der notwendigen Störungsfreiheit, die z.b. auf Truppenübungsplätzen und in bestehenden Schutzgebieten gewährleistet ist, nicht erforderlich. Von entscheidender Bedeutung für die Rückkehr der Wölfe und ihre dauerhafte Etablierung in Niedersachsen ist jedoch die Vernetzung von Lebensräumen. Hierzu müssen Wanderkorridore für Wölfe, aber auch für andere Raum beanspruchende Tierarten wie Luchs, Wildkatze, Fischotter und Rothirsche, erhalten oder wiederhergestellt werden. Dieser Aspekt sollte bei der Planung und Umsetzung überörtlicher Infrastrukturprojekte (vor allem beim Verkehrswegebau) in besonderem Maße berücksichtigt werden. Einer weiteren Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen sollte durch Erhalt bzw. Schaffung von geeigneten Querungsmöglichkeiten an Verkehrsträgern entgegengewirkt werden. Beim Ausbau bestehender Verkehrswege sollten Möglichkeiten zur Entschärfung ihrer Barrierewirkung genutzt werden. Foto: M. Wittmann 14

16 6. Nationale und internationale Abstimmung Naturschutz und damit auch der Schutz von Tierarten in der freien Natur ist in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz und in den Naturschutzgesetzen der Länder geregelt. Da die Verbreitung von Wölfen und ihre Ausbreitung aufgrund der hohen Mobilität und des großen Aktionsradius der Tiere schnell über Ländergrenzen hinweg reicht, sollten die Schutzbemühungen sowohl national wie auch international möglichst ineinandergreifen. Niedersachsen pflegt deshalb einen engen Informationsaustausch mit den anderen Bundesländern mit bekannten und zu erwartenden Wolfsvorkommen und dem Bund. Auf Bundesebene werden die Schutzbemühungen durch das Bundesamt für Naturschutz begleitet. Es hat den Leitfaden Leben mit Wölfen herausgegeben, an dessen Erstellung Niedersachsen seit 2005 im Rahmen einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe mitgearbeitet hat. Ein bis Mitte 2011 vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Forschungsprojekt zur Untersuchung der Ausbreitung der sächsischen Wölfe in Deutschland und den Nachbarstaaten wird ebenfalls wieder von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe mit niedersächsischer Beteiligung begleitet. Weiterhin arbeitet Niedersachsen im seit Anfang 2009 bestehenden Unterarbeitskreis Wolfsmanagement des Ständigen Ausschusses Arten- und Biotopschutz der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung mit. Über den Bund, der ebenfalls mit einem Vertreter in dem Unterarbeitskreis präsent ist, ist auch der Informationsaustausch bzw. die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gewährleistet. 15

17 Anhang 1 Literaturauswahl Grundlagen Mech, D. & L. Boitani (2003): Wolves: Behavior, Ecology and Conservation. The University of Chicago Press, Chicago and London. 448 pp. Okarma, H. & D. Langwald (2002): Der Wolf. Ökologie, Verhalten, Schutz. Parey Buchverlag, Berlin, Wien. 167 S. Musiani, M., L. Boitani & P. Paquet (2009): A New Era for Wolves and People: Wolf Recovery, Human Attitudes, and Policy. 224 pp. University of Calgary Press Koerner, S. (2006): Ökologie und Verhalten des Wolfes Kleine Wolfsspurenkunde. Spreewitz. Eigenverlag. Monitoring als Grundlage für das Zusammenleben mit Wölfen Kaczensky, P., Kluth, G., Rauer, G., Reinhardt, I. & Wotschikowsky, U. (2009): Monitoring von Großraubtieren in Deutschland, BfN-Skripten 251. URL (Stand: ): Leben mit Wölfen und Management Reinhardt, I. & G. Kluth (2007):Leben mit Wölfen BfN-Skripten 201. URL (Stand: ): Managementplan für den Wolf in Sachsen (2009). Hrsg. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Leitlinie Wolf. Grundsätze zum Umgang mit Wölfen (2009).Handlungsempfehlungen und Managementmaßnahmen für Sachsen-Anhalt. Hrsg. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Positionspapier zur Wiederbesiedlung Schleswig-Holsteins durch den Wolf. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein. Kiel 2010 Managementplan. Wölfe in Bayern. Stufe 1. StMUGV (2007).München Umwelt und Landwirtschaft Kluth, G. & I. Reinhardt (2005): Mit Wölfen leben. Hrsg. Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz Stoepel, Beatrix (2004): Wölfe in Deutschland. Hoffmann und Campe. 224 S. Herdenschutz- Leitfaden für Tierhalterinnen und Tierhalter(2005).WWF Schweiz. Zürich, 20 S. Linnell, J.D.C., R. Andersen, Z. Andersone, L. Balciauskas, J.C. Blanco, L. Boitani, S. Brainerd, U. Breitenmoser, I. Kojola, O. Liberg, J. Loe, H. Okarma, H.C. Pedersen, C. Promberger, H. Sand, E.J. Solberg, H. Valdmann & P. Wabakken (2002). The fear of wolves: A review of wolf attacks on humans. NINA/NIKU report 731, 65 pp. NINA Norsk institutt for naturforskning, Trondheim, Norway 1

18 Genetik Oberg, O., Andren, H. Pedersen, H.C., Sand, H., Sejberg, D., Wabakken, P., Akesson, M. & S. Bensch (2005): Severe Inbreeding depression in a wild wolf (canis lupus) population. Biology letters, London1:17-20 Liberg,O. (2005): Genetic aspects of viability in small wolf populations: with special emphasis on the scandinavian wolf population. Report from an international expert workshop at Farna Herrgard, Sweden 1 st -3 rd May Naturvardsverket; Swedish Environmental Protection Agency. 67 pp. Spuren und Risse Kaczensky, P. T. Huber, I. Reinhardt & G. Kluth (Neuauflage). Wer War Es? Spuren und Risse von großen Beutegreifern erkennen und dokumentieren. Bayerischer Landesjagdverband, 51 S. Levin, M., J. Karlsson, L. Svensson, M. HansErs & I. Ängsteg (2008): Besiktning av rovdjursangripna tamdjur 160 S. Viltskadecenter, S Riddarhyttan Begutachtung von Raubtierrissen bei Weidetieren und Haustieren (2008). Übersetzung des Titels Levin, M., J. Karlsson, L. Svensson, M. HansErs & I. Ängsteg (2008) Besiktning av rovdjursangripna tamdjur. Arbeitshilfe. Hrsg. NLWKN Hannover Wölfe und Jagd Wotschikowsky, U. (2006): Wölfe, Jagd und Wald in der Oberlausitz. Endbericht. Vauna. 46 S. Wotschikowsky, U. (2007): Wölfe und Jäger in der Oberlausitz. Hrsg. Freundeskreis Wölfe freilebender Wölfe e.v., Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz. 52 S. 2

19 Anhang 2 Adressen und Ansprechpartner Institution / Behörde Ansprechpartner(in) Ministerien Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Archivstraße Hannover Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Calenberger Straße Hannover Meike Hullen 0511/ Meike.Hullen@mu.niedersachsen.de Ina Abel 0511/ Ina.Abel@ml.niedersachsen.de Fachbehörden Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Göttinger Chaussee 76 A Hannover Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Straße Oldenburg Bärbel Pott-Dörfer 0511/ Baerbel.Pott-Doerfer@nlwkn-h.niedesachsen.de Danny Wolff 04131/ Danny.Wolff@nlwkn-lg.niedersachsen.de Klaus Gerdes 0441/ klaus.gerdes@lwk-niedersachsen.de Matthias Gutfleisch 0581/ Matthias.gutfleisch@lwk.niedersachsen.de Anstalt Niedersächsische Landesforsten Husarenstraße Braunschweig Peter Plagge 0531/ peter.plagge@nlf.niedersachsen.de Kommunen bzw. untere Ansprechpartner(in) Verwaltungsbehörden Naturschutzbehörde Veterinärbehörde Jagdbehörde Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue Dr. Henning Kaiser 05862/ niedersachsen.de vgl. Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg vgl. Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg Stadt Braunschweig Platz der Deutschen Einheit Braunschweig Frank Köhler 0531/ Dr. Ulrike Schlüter 0531/ Wilfried Greb 0531/ Landkreis Celle Trift Celle Michael Ortmann 05141/ Dr. Heiko Wessel 05141/ Eckhard Ferg 05141/

20 Kommunen bzw. untere Ansprechpartner(in) Verwaltungsbehörden Naturschutzbehörde Veterinärbehörde Jagdbehörde Stadt Celle Helmuth-Hörstmann- Weg Celle Norman Rohrpasser 05141/ vgl. Landkreis Celle vgl. Landkreis Celle Landkreis Gifhorn Schlossplatz Gifhorn Joachim Bäter 05371/ Dr. Mario Ruppert 05371/ mario.ruppert@gifhorn.de Ralf-Dieter Utta 05371/ Landkreis Göttingen Reinhäuser Landstraße Göttingen Hermann Schütte 0551/ schuette.hermann@ landkreisgoettingen.de Dr. Bernd Sieslack 0551/ sieslack.bernd@ landkreisgoettingen.de Hermann Schütte 0551/ schuette.hermann@ landkreisgoettingen.de Stadt Göttingen Hiroshimaplatz Göttingen Mathias Weitemeier 0551/ vgl. Landkreis Göttingen vgl. Landkreis Göttingen Landkreis Goslar Klubgartenstraße Goslar Klaus Rittmeier 05321/ Dr. Wolfgang Naumann 05321/ Hans-Hermann Braun 05321/ Landkreis Hameln- Pyrmont Süntelstraße Hameln Harald Baumgarten 05151/ Dr. Peter Bolten 05151/ Rudolf Trampe 05151/ Stadt Hameln Rathausplatz Hameln Bernd Mros 05151/ mros@hameln.de vgl. Landkreis Hameln vgl. Landkreis Hameln Region Hannover Hildesheimer Straße Hannover Team West: Wolfgang Fiedler 0511/ Dr. Petra Spieler 0511/ fdvv@ region-hannover.de Andrea Schiwek 0511/ Jagd.waffen@ region-hannover Team Ost: Günter Wendland 0511/ Stadt Hannover vgl. Region Hannover Dr. Christiane Mehl vgl. Region Hannover Landkreis Harburg Schlossplatz Winsen (Luhe) Hans Brackelmann 04171/ Dr. Astrid Krüger 04171/ Hans-Jürgen Tinkl 04171/ hj.tinkl@lkharburg.de Landkreis Helmstedt Südertor Helmstedt Detlef Rabe 05351/ Dr. Jürgen Grötzschel 05351/ Bernd Rosenmüller 05351/

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