Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung. Impressum
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- Fanny Schräder
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2 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Für nicht gewerbliche Zwecke sind Vervielfältigungen und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle Rechte vorbehalten. Impressum Stadt Münster Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Abteilung für Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik Informationsmanagement und Statistikdienststelle Münster Telefon: 0251 / Telefax: 0251 / Internet: Oktober 2008
3 SMS Statistik für Münsters e Für viele Aufgaben, Planungen oder Interessensschwerpunkte reichen die Informationen, die stadtweit zur Verfügung stehen, nicht aus. Kleinräumige Daten, insbesondere Informationen auf ebene, werden immer häufiger von Bürgern, Investoren, Wissenschaftlern, Politikern oder Institutionen nachgefragt. Um diesen Informationsbedarf zu decken, wurde die SMS Statistik für Münsters e konzipiert, die themenspezifisch die 45 e und die 6 e in den Kontext zur Gesamtstadt stellt. Die SMS bündelt aussagekräftige Daten eines Themenbereiches zu einer kompakten Informationseinheit und stellt sie den Nutzern zur Verfügung. Lohn- und steuer 2004 Wieso Daten zur Lohn- und steuer? Wenn es darum geht, neue Standorte für Unternehmen und Selbstständige zu finden, reichen gesamtstädtische Angaben oftmals nicht aus. Auch für andere Planungen ist es vorteilhaft, die sstrukturen in allen 45 en zu kennen. Für das Jahr 2004 wurden diese Daten von den Stadtstatistikern kleinräumig aufbereitet. So bietet die kleinräumige Lohn- und steuerstatistik eine sinnvolle Ergänzung zu anderen stadtteilbezogenen Daten. Grundlage der kleinräumigen steuerstatistiken Alle drei Jahre werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen die Daten zur Lohn- und steuer veröffentlicht. Grundlage der Erhebung sind die bei den Finanzbehörden anfallenden Daten aller zur Lohn- und sbesteuerung herangezogenen uneingeschränkt n. Bedingt durch die langen Abgabe- und Einspruchsfristen bei den Finanzbehörden sind die Werte von 2007 noch nicht verfügbar. Die Ergebnisse der Lohn- und steuerstatistik für das Jahr 2004 sind mit den Ergebnissen früherer Jahre (2001, 1998 usw.) nur eingeschränkt vergleichbar, da bis 2001 lohnsteuerpflichtige Personen, die keine steuerveranlagung durchführen ließen, nur insoweit in die Statistik einbezogen werden konnten, als deren Lohnsteuerkarten dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen zur Auswertung zur Verfügung gestellt wurden. Erst ab dem Berichtsjahr 2004 werden nichtveranlagte Lohnsteuerzahler, bedingt durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, weitgehend vollständig nachgewiesen. Dies führt dazu, dass in der Lohn- steuerstatistik 2004 in Nordrhein-Westfalen ca. 2,05 Millionen Lohnsteuerpflichtige ohne steuerveranlagung enthalten sind, während dies 2001 nur 0,43 Millionen waren. Die Lohn- und steuerstatistik liefert einen wesentlichen, wenn auch nicht vollständigen Beitrag zur Darstellung der sstruktur. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Einwohner erfasst wer-
4 den, sondern nur die, die zur Lohn- und steuer herangezogen werden. Auch fehlen die Renten sowie die Transferleistungen wie Sozialhilfe und Wohngeld. Die vorliegenden Darstellungen liefern für das gesamte Segment einen grundlegenden Überblick. Die im dreijährigen Rhythmus durchgeführte Lohn- und steuerstatistik ermöglicht es, die Daten auf kleinräumiger Ebene aufzubereiten. Es liegen damit Informationen über die der n, die Einkunftsarten und die sowie über die festgesetzte steuer für das Erhebungsjahr 2004 auf der Ebene der 45 Statistischen Bezirke (= e) Münsters vor. Die steuer umfasst das natürlicher Personen. Es wird dabei die steuer an der Quelle (Quellenabzugsverfahren) bzw. bei der Lohnsteuer beim Arbeitgeber oder die Kapitalertragsteuer beim Schuldner (Unternehmer) erfasst. Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer sind weitere besondere Arten der steuer. Definitionen Abzug für Land- und Forstwirte Land- und Forstwirten wird ein Abzug gewährt. Altersentlastungsbetrag Der Altersentlastungsbetrag wird einem n gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte. Außergewöhnliche Belastungen Erwachsen einem n zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der n gleicher sverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die steuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem n zumutbare Belastung übersteigt, vom der Einkünfte abgezogen wird. Der der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen, ist das. Festgesetzte Lohn- und steuer Die steuer ist eine Jahressteuer. Die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln. Besteht während eines Kalenderjahres sowohl unbeschränkte als auch beschränkte steuerpflicht, so sind die während der beschränkten steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten steuerpflicht einzubeziehen. der Einkünfte Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag und den Abzug für Land- und Forstwirte, ist der der Einkünfte. Grundtabelle Siehe Veranlagungsart
5 Haushaltsfreibetrag Den Haushaltsfreibetrag erhalten die n, wenn Ihnen ein Kinderfreibetrag gewährt wird. Bei Lohnsteuerpflichtigen ist der Haushaltsfreibetrag in der Lohnsteuertabelle durch Einstufung in die Steuerklasse II berücksichtigt. Bei steuerpflichtigen wird er im Wege der Veranlagung gewährt. Kinderfreibetrag Bei der Veranlagung zur steuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des n ein Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom abgezogen. Lohn- und steuer Die folgende Übersicht veranschaulicht die verschieden Komponenten, aus der sich die Lohn- und steuer zusammensetzt. Lohn- und steuer Summe der positiven Einkünfte - negative Einkünfte = Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag - Abzug für Land- und Forstwirte = der Einkünfte - Sonderausgaben - Vorsorgeaufwendungen - außergewöhnliche Belastungen = - Kinderfreibetrag - Haushaltsfreibetrag = zu versteuerndes - festgesetzte Lohn- und steuer = verfügbares 7 Eink unftsarten abziehbare Freibeträge Negative Einkünfte Es ist möglich, dass in den einzelnen Einkunftsarten ein Verlust erwirtschaftet wird. In diesem Falle spricht man von negativen Einkünften. Sonderausgaben Sonderausgaben sind Aufwendungen, die weder zu den Betriebsausgaben noch zu den Werbungskosten gehören. Nach dem Maß der Abzugsfähigkeit, kann man zwei Arten von Sonderausgaben unterscheiden: die uneingeschränkt, in voller Höhe abzugsfähigen Sonderausgaben (Renten und dauernde Lasten, Kirchensteuer, Steuerberatungskosten) die beschränkt, nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abzugsfähigen Sonderausgaben (Unterhaltsleistungen, Versicherungsbeiträge, eigene Berufsausbildungskosten, Aufwendungen für hauswirt-
6 schaftliche Beschäftigungsverhältnisse, Schulgeld an Ersatz-/Ergänzungsschulen sowie Spenden und Beiträge für gemeinnützige Zwecke und Einrichtungen) Splittingtabelle Siehe Veranlagungsart Die e der Stadt Münster sind identisch mit den Statistischen Bezirken. Beide Begriffe werden synonym benutzt. Siehe werden definiert als natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die 1. im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und 2. zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. Zusammen veranlagten Ehegatten werden als ein r gezählt. Summe der positiven Einkünfte Die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, selbstständige Arbeit, nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung / Verpachtung und sonstige Einkünfte) ergeben zusammen die Summe der positiven Einkünfte. Summe der Einkünfte Die Summe der Einkünfte ist das Gesamtergebnis aller positiven Einkünfte nach Ausgleich etwaiger Verluste (negative Einkünfte). Veranlagungsart Je nach der Veranlagungsart (Einzelveranlagung, getrennte Veranlagung, Zusammenveranlagung, besondere Veranlagung) erfolgt die Besteuerung nach der steuer-grundtabelle oder -Splittingtabelle. Die Splittingtabelle wird bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren angewandt. Dabei ist die Steuer von der Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden s zu ermitteln und dann zu verdoppeln. Die Wirkung dieses Verfahrens ist eine Milderung des progressiven Steuertarifs. Verfügbares Das zu versteuernde vermindert um die Lohn- und steuer ist das verfügbare.
7 Zu versteuerndes Das, vermindert um die Freibeträge und um die sonstigen vom abzuziehenden Beträge, ist das zu versteuernde. Dieses bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche steuer. Zeichenerklärung - Zahlenwert genau null. Zahlenwert geheim zu halten oder nicht verfügbar X r Daten liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor Nachweis nicht sinnvoll berichtigte Zahl
8 der Lohn- und steuer 2004 nach Veranlagungsart alle unbeschränkt Lohn- und steuerpfichtige davon nach der Grundtabelle besteuert Splittingtabelle besteuert der Einkünfte pflichtige der Einkünfte Aegidii Überwasser Dom Buddenturm Martini Altstadt Pluggendorf Josef Bahnhof Hansaplatz Mauritz-West Schlachthof Kreuz Neutor Schloss Innenstadtring Aaseestadt Geist Schützenhof Duisberg Mitte-Süd Hafen Herz-Jesu Mauritz-Mitte Rumphorst Uppenberg Mitte-Nordost Mitte Gievenbeck Sentrup Mecklenbeck Albachten Roxel Nienberge West Coerde Kinderhaus-Ost Kinderhaus-West Sprakel Nord Mauritz-Ost Gelmer-Dyckburg Handorf Ost Gremmendorf-West Gremmendorf-Ost Angelmodde Wolbeck Südost Berg Fidel Hiltrup-Ost Hiltrup-Mitte Hiltrup-West Amelsbüren Hiltrup nicht zuzuordnen Stadt Münster Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
9 Summe der positiven Einkünfte 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige darunter aus nichtselbstständiger Arbeit darunter Versorgungsbezüge Betrag Betrag Aegidii Überwasser Dom Buddenturm Martini Altstadt Pluggendorf Josef Bahnhof Hansaplatz Mauritz-West Schlachthof Kreuz Neutor Schloss Innenstadtring Aaseestadt Geist Schützenhof Duisberg Mitte-Süd Hafen Herz-Jesu Mauritz-Mitte Rumphorst Uppenberg Mitte-Nordost Mitte Gievenbeck Sentrup Mecklenbeck Albachten Roxel Nienberge West Coerde Kinderhaus-Ost Kinderhaus-West Sprakel Nord Mauritz-Ost Gelmer-Dyckburg Handorf Ost Gremmendorf-West Gremmendorf-Ost Angelmodde Wolbeck Südost Berg Fidel Hiltrup-Ost Hiltrup-Mitte Hiltrup-West Amelsbüren Hiltrup nicht zuzuordnen Stadt Münster Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
10 Lohn- und steuer 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige Steuerpflichtigbetrag der versteuerndes mensteuer/jahreslohnsteuer zu Festgesetzte Einkom- Einkünfte Betrag Steuerpflichtig Aegidii Überwasser Dom Buddenturm Martini Altstadt Pluggendorf Josef Bahnhof Hansaplatz Mauritz-West Schlachthof Kreuz Neutor Schloss Innenstadtring Aaseestadt Geist Schützenhof Duisberg Mitte-Süd Hafen Herz-Jesu Mauritz-Mitte Rumphorst Uppenberg Mitte-Nordost Mitte Gievenbeck Sentrup Mecklenbeck Albachten Roxel Nienberge West Coerde Kinderhaus-Ost Kinderhaus-West Sprakel Nord Mauritz-Ost Gelmer-Dyckburg Handorf Ost Gremmendorf-West Gremmendorf-Ost Angelmodde Wolbeck Südost Berg Fidel Hiltrup-Ost Hiltrup-Mitte Hiltrup-West Amelsbüren Hiltrup nicht zuzuordnen Stadt Münster Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
11 - bzw. Jahreslohnsteuer 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 Aegidii Überwasser Dom Buddenturm Martini Altstadt Pluggendorf Josef Bahnhof Hansaplatz Mauritz-West Schlachthof Kreuz Neutor Schloss Innenstadtring Aaseestadt Geist Schützenhof Duisberg Mitte-Süd Hafen Herz-Jesu Mauritz-Mitte Rumphorst Uppenberg Mitte-Nordost Mitte Gievenbeck Sentrup Mecklenbeck Albachten Roxel Nienberge West Coerde Kinderhaus-Ost Kinderhaus-West Sprakel Nord Mauritz-Ost Gelmer-Dyckburg Handorf Ost Gremmendorf-West Gremmendorf-Ost Angelmodde Wolbeck Südost Berg Fidel Hiltrup-Ost Hiltrup-Mitte Hiltrup-West Amelsbüren Hiltrup nicht zuzuordnen Stadt Münster Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
12 Weitere Datentabellen Darüber hinaus liegen der Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdienststelle im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster weitere Daten aus der Lohn- und steuerstatistik 2004 vor, die bei Bedarf angefordert werden können. Die komplette Statistik für Münsters e Lohn- und steuer 2004 kann für alle 45 e, vier e, sechs e und die Stadt Münster gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass aus statischen Geheimhaltungsgründen nicht alle Felder mit Informationen gefüllt sein könnten. Die komplette Statistik für Münsters e Lohn- und steuer 2004 kann gegen eine Gebühr von 300 Euro bestellt werden: statistik@stadt-muenster.de Telefax: 0251 / Folgende Tabellen beinhaltet die komplette Statistik für Münsters e zusätzlich: der Lohn- und steuer 2004 nach Veranlagungsart alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibetrag davon nach der Grundtabelle besteuert Splittingtabelle besteuert pflichtige der Einkünfte der Einkünfte Summe der positiven Einkünfte 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibetrag darunter aus nichtselbständiger Arbeit darunter Versorgungsbezüge Betrag Betrag Lohn- und steuer 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibetrag Steuerpflichtigbetrag zu Festgesetzte Einkom- der versteuerndes mensteuer/jahreslohnsteuer Einkünfte Betrag Steuerpflichtig Einkünfte und Personen mit Kinderfreibeträgen alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige (Splittingfälle) 2 Personen mit 1 Kinderfreibetrag (voller oder halber) 2 Personen mit 2 Kinderfreibeträgen (volle und/oder halbe) der Einkünfte pflichtige der Einkünfte Struktur und der n 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige nach der Splittingtabelle darunter: bei Ehegatten besteuert Alleinverdiener der Einkünfte Zu versteuerndes der Einkünfte Zu versteuerndes
13 Struktur und der n 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige nach der Splittingtabelle darunter: bei Ehegatten besteuert Doppelverdiener der Einkünfte Zu versteuerndes der Einkünfte Struktur und der n 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibetrag nach der Splittingtabelle darunter: bei Ehegatten besteuert Alleinverdiener Zu versteuerndes der Einkünfte Zu versteuerndes der Einkünfte Struktur und der n 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibetrag nach der Splittingtabelle darunter: bei Ehegatten besteuert Doppelverdiener Zu versteuerndes der Einkünfte Zu versteuerndes der Einkünfte der Lohn- und steuer 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 Summe der positiven Einkünfte 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 Zu versteuerndes der Einkünfte 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1
14 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 Zu versteuerndes 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige davon in der Größenklasse der Einkünfte , die zur - bzw. Jahreslohnsteuer herangezogen wurden alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 der Lohn- und steuer 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibetrag davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 Summe der positiven Einkünfte 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibeträge davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibeträge davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 der Einkünfte 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibeträge davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1
15 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibeträge davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 Zu versteuerndes 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibeträge davon in der Größenklasse der Einkünfte , die zur - bzw. Jahreslohnsteuer herangezogen wurden alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibeträge davon in der Größenklasse der Einkünfte bzw. Jahreslohnsteuer 2004 alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtige ohne Kinderfreibeträge davon in der Größenklasse der Einkünfte 1 1 der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen darunter 20 Jahre der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen dar. von Jahre der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen dar. von Jahre der betrag der
16 der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen dar. von Jahre der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen dar. von Jahre der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen dar. von Jahre der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen darunter 65 Jahre und älter der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen ohne Kinderfreibeträge darunter 20 Jahre der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen ohne Kinderfreibeträge dar. von Jahre der betrag der
17 der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen ohne Kinderfreibeträge dar. von Jahre der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen ohne Kinderfreibeträge dar. von Jahre der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen ohne Kinderfreibeträge dar. von Jahre der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen ohne Kinderfreibeträge dar. von Jahre der betrag der der Einkünfte der 2004 nach Geschlecht und Alter alle unbeschränkt Lohn- und steuerpflichtigen ohne Kinderfreibeträge darunter 65 Jahre und älter der betrag der
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