An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen

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1 An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 03. März 2008 Darlehensprogramme Wirtschaftsförderung Förderung der Europäischen Union aus dem "Europäischen Fond für regionale Entwicklung - Ziel: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB-EFRE)" Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem von der Europäischen Union (EU) genehmigten operationellen Programm für die Förderperiode beteiligt sich der "Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)" im Rahmen des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)" an der Zinsverbilligung bestimmter, über die L-Bank abgewickelter Darlehensprogramme zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft. Durch die Beteiligung der EU können die Konditionen in den entsprechenden Programmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Größenbeschränkungen der EU einhalten (weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme von höchsten 43 Mio. EUR) einhalten, zusätzlich deutlich verbessert werden. Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie, für welche Vorhaben eine solche Förderung möglich ist und welche Besonderheiten bei der Abwicklung zu beachten sind. Anträge für die entsprechenden Programme, die im März eingehen, werden mit EU- Verbilligung ab dem 17. März zugesagt werden. Bereits aus dem Februar vorliegende Anträge werden ohne Verbilligung aus EU-Mitteln zu den mit Rundschreiben vom mitgeteilten Konditionen zugesagt, sofern die Kapitalmarktentwicklung keine Anpassung erfordert. Für die Programme gilt das bekannte risikogerechte Zinssystem. Maßgeblich sind die Programmzinssätze bei Zusage. Die voraussichtlich ab gültigen Sätze sowie die Laufzeitenvarianten können Sie den beigefügten Konditionenübersichten entnehmen.

2 Seite 2 zum Rundschreiben der L-Bank vom 03. März 2008 Programme ohne regionale Beschränkung Schwerpunkte des operationellen Programms sind u.a. die Förderung von Innovationen in der Wirtschaft sowie der Ressourcenschutz. Daher werden für ganz Baden-Württemberg das Technologieförderprogramm das Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm in die Förderung nach RWB-EFRE einbezogen. Die Beteiligung der EU ermöglicht es der L- Bank, die in Kooperation mit der KfW Mittelstandsbank sowie der Bürgschaftsbank Baden- Württemberg gestartete, außerordentlich erfolgreiche Technologie- und Umweltinitiative 2007 (Rundschreiben vom ) mit attraktiven Konditionen mittelfristig fortzusetzen. Im Technologieförderprogramm konnten wir im zurückliegenden Jahr über 350 Vorhaben zur Einführung für die Unternehmen neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder Produkte mit rund 215 Mio. EUR unterstützen. Im Umwelt- und Energiesparprogramm konnten 59 Darlehen mit 30 Mio.EUR für Vorhaben zur umweltfreundlichen Gestaltung von Produktionsprozessen, Ressourcenschonung oder energetischen Sanierung von Betriebsgebäuden gefördert werden. Im Technologieförderprogramm werden auch weiterhin Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gefördert. Da diese Unternehmen keine zusätzliche Förderung aus EU-Mitteln erhalten können, liegen die Zinssätze für diese Unternehmen jedoch künftig höher als für KMU. Förderung in den Städten Mannheim, Heilbronn, Pforzheim und Villingen- Schwenningen Im Rahmen des Schwerpunktes "Zukunftsfähige Stadtentwicklung" werden ausschließlich in den Städten Mannheim, Heilbronn, Pforzheim und Villingen-Schwenningen Vorhaben von Unternehmen bis 8 Jahre nach deren Gründung im Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Schwerpunkt Gründung und Festigung Maßnahmen zur Wiedernutzung von Brachflächen als Beitrag für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung im Rahmen des GuW-Mittelstandskreditprogramms für kleinere und mittlere Unternehmen unabhängig von deren Alter mit einer zusätzlichen Verbilligung aus EU-Mitteln gefördert. Für innovative Gründungs- und Festigungsvorhaben gelten besonders günstige Zinssätze. Besondere Förderbestimmungen bei Verbilligung aus RWB-EFRE Mitteln Aufgrund der Beteiligung des EFRE an der zusätzlichen Zinsverbilligung gelten aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union für die Abwicklung der vorgenannten Darlehen besondere Regelungen:

3 Seite 3 zum Rundschreiben der L-Bank vom 03. März 2008 Veröffentlichung der Zuwendungsempfänger Name und Anschrift der Zuwendungsempfänger, eine Vorhabensbezeichnung sowie die Höhe der erhaltenen Zinsverbilligung werden in einem Verzeichnis veröffentlicht Statistische Angaben Bei Antragstellung müssen zusätzliche statistische Angaben gemacht werden (sog. Indikatorenblatt). Sobald uns diese Indikatorenblätter vorliegen, werden wir sie auch im Internet unter zum Download bereitstellen. Vorübergehend erfolgt die Antragsbearbeitung ohne die Indikatorenblätter, diese müssen jedoch später auf Anforderung nachgereicht werden. Darlehensauszahlungen Auszahlungen sind nur für bereits vom Zuwendungsempfänger getätigte Ausgaben möglich. Die Ausgaben sind durch Auflistung der angefallenen Rechnungen mit Bestätigung der Hausbank zu belegen. Muster der Rechnungsliste werden mit den Zusagen versandt und im Internet zum Download bereitgestellt. Skontobeträge Skontobeträge sind von den Rechnungsbeträgen abzuziehen, auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden. Für die Kürzung von Darlehen aufgrund einer Ermäßigung der Investitionskosten gibt es keine Bagatellegrenzen. Publizitätsmaßnahmen Auf die Beteiligung der EU an der Förderung der Investition muss im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu kofinanzierten Projekten (z.b. im Internet) hingewiesen werden. Die Unternehmen erhalten mit der Zusage ein Poster, das auf die Förderung der EU und das Land hinweist. Die Anbringung des Posters im Vorhaben bzw. in desen Umfeld ist erwünscht. Beschränkung der Förderung von Grundstückskosten Soweit Grundstückskosten förderfähig sind, ist eine zusätzliche Verbilligung aus EU- Mitteln nur bis zu einem Anteil der Grundstückkosten von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten möglich. Ansonsten gelten für die Darlehen die bekannten Programmbedingungen der jeweiligen Programme. Aktualisierte Programmmerkblätter sind diesem Rundschreiben beigefügt. Selbstverständlich gibt es für alle Darlehen die bewährten Möglichkeiten zur Risikoentlastung der Hausbank durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, insbesondere Tech60, Umwelt60 und GuW50 mit risikogerechter Bürgschaftsprovision. Bei Bürgschaftsbeträgen über 1 Mio. EUR kann eine Bürgschaft der L-Bank beantragt werden. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) bietet außerdem zur Stärkung der Eigenkapitalbasis Beteiligungskapital an (u.a. Techplus und Umweltplus). Natürlich kann in die Finanzierung auch ein Nachrangdarlehen aus unserem Programm L-MezzaFin eingebaut werden. Zur Darstellung einer Vollfinanzierung können die Darlehen aus dem Technologieprogramm und aus dem Umwelt- und Energiesparprogramm in Gemeinden bis zu Einwohnern durch zinsgünstige Darlehen aus unserem Programm L-Bank-Invest ergänzt werden.

4 Seite 4 zum Rundschreiben der L-Bank vom 03. März 2008 Durch die zusätzliche Verbilligung aus dem EFRE können wir kleinen und mittleren Unternehmen in den o.g. Programmen äußerst attraktive Darlehenskonditionen anbieten. Wir hoffen, dass mit Ihrer Unterstützung möglichst viele Unternehmen in Baden-Württemberg von diesen Fördermöglichkeiten profitieren können Mit freundlichen Grüßen Dr. Manfred Schmitz-Kaiser Walter Weik

5 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Programmschwerpunkt: GuW-Gründung und Festigung Merkblatt (Stand ) Mit den Förderkrediten der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) können Unternehmen ihre Investitionen in Baden- Württemberg günstig finanzieren. Je nach Alter des Unternehmens gibt es zwei Programmschwerpunkte: GuW-Gründung und Festigung GuW-Mittelstandskredit Der Programmschwerpunkt GuW-Gründung und Festigung richtet sich an Existenzgründer*), Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen, die maximal 8 Jahre am Markt tätig sind. Die L-Bank bietet die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Für Investitionen in Baden-Württemberg verbilligt die L-Bank die ohnehin günstigen Zinsen des KfW-Unternehmerkredits zusätzlich. 1. Was wird gefördert? 1.1 Förderfähige Vorhaben Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen) Investitionsvorhaben aller Art, zum Beispiel Erweiterung (auch Standortverlagerung), Modernisierung, Rationalisierung, Umstellung von Produktionsverfahren und Produktpalette, Erwerb von Unternehmen. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Die selbstständige Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Haupterwerb des Existenzgründers darstellen. Grundsätzlich wird eine aktive Mitunternehmerschaft des Gründers, zum Beispiel als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, vorausgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftskapital sollte 10 % nicht unterschreiten. Umschuldungen und Sanierungsfälle sind nicht förderfähig. Mehrwertsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Unternehmen des Transportgewerbes (Speditionen und Frachtführer) erhalten für Transportfahrzeuge keine Förderung. 1.3 Vorhaben mit zusätzlicher EU-Förderung In den vier Städten Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und Villingen-Schwenningen werden alle Vorhaben zusätzlich mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Programmteil Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB-EFRE) gefördert. 2. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Existenzgründer und junge Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige Freier Berufe. Anträge stellen können sowohl natürliche Personen (zum Beispiel Gründer, Betriebsnachfolger) als auch juristische Personen (zum Beispiel Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften). Form-Solutions Artikel Nr LB /08 Seite 1 von 3 Nicht gefördert werden Vorhaben in der Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft (Primärproduktion). 1.2 Förderfähige Kosten Finanziert werden können: Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge und so weiter) Erwerbspreis für ein bestehendes Unternehmen beziehungsweise einen Unternehmensanteil Beschaffungen und Aufstockung des Warenlagers Immaterielle Investitionen Die Unternehmensgründung oder Übernahme beziehungsweise die Beteiligung am Unternehmen darf maximal 8 Jahre zurückliegen. Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Gefördert werden Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Kommission gelten. Sie müssen folgende zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU-Kriterium): Sie beschäftigen weniger als 250 Personen Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro * In diesem Merkblatt verwendete Bezeichnungen wie Gründer oder Kreditnehmer werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.

6 3.4 Bei der Berechnung der Schwellenwerte für Beschäftigte und Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme sind eventuelle Verflechtungen mit anderen Unternehmen (Beteiligungen ab 25 %) zu berücksichtigen. Das Merkblatt "Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen" (so genanntes KMU-Infoblatt) enthält, insbesondere zu Verflechtungen, detaillierte Informationen. Sie erhalten es bei der L-Bank unter Telefon oder im Internet unter 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites. 3.2 Umfang der Finanzierung Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten Mindestbetrag: Höchstbetrag: In der Regel Euro In der Regel 2 Millionen Euro Euro bei endfälligen Darlehen 3.3 Laufzeitvarianten Auszahlung Die Darlehen werden zu 96 % ausbezahlt. 3.5 Zinssätze 8 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die gesamte Laufzeit. 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die gesamte Laufzeit. 12 Jahre, rückzahlbar in einer Summe am Ende der Laufzeit. Festzins für die gesamte Laufzeit. 20 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die ersten 10 Jahre. 20 Jahre, rückzahlbar in einer Summe am Ende der Laufzeit. Festzins für die ersten 10 Jahre Zinsverbilligung Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen mit 8-, 10- oder 12-jährigen Laufzeit für die gesamte Laufzeit, die Darlehen mit 20-jähriger Laufzeit für die 10- jährige Zinsbindungsfrist Zinsbindungsfrist Die Darlehenszinsen gelten für die gesamte Laufzeit außer bei den 20-jährigen Laufzeitvarianten. Hier wird der Zinssatz nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase unter Zugrundelegung des gegebenenfalls geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, sofern die Kredite nicht ein Jahr nach Kreditzusage bei der L-Bank abgerufen werden Risikogerechtes Zinssystem Da Kreditsicherheiten und Bonität der Kreditnehmer stark variieren, müssen die Zinssätze die Risikokosten der Hausbank berücksichtigen. Im risikogerechten Zinssystem gibt die L-Bank sieben risikoabhängige Preisklassen A bis G vor. Sie entsprechen verschiedenen Kombinationen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) des Unternehmens und Besicherung des Darlehens. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitätsund eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die zugehörige Preisklasse. Für jede Preisklasse legt die L-Bank eine Zinsobergrenze fest. Die Hausbank vereinbart mit dem Unternehmen innerhalb dieser Grenzen unter Berücksichtigung der individuellen Platzierung in den zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklassen einen Angebotszinssatz. Die Preisklasse und der individuelle Angebotszinssatz werden bei Antragstellung festgelegt. Der endgültige Zinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem kann bei der L-Bank bestellt werden (Telefon ) oder im Internet unter heruntergeladen werden Konditionenübersicht Die aktuellen Zinssätze sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Sie können auch bei unserer Hotline ( ) erfragt oder per Faxabruf unter ( ) rund um die Uhr abgerufen oder im Internet unter eingesehen werden. In der Konditionenübersicht werden die Zinsobergrenzen für alle Preisklassen und alle Laufzeitvarianten ausgewiesen /08 Seite 2 von 3 Eine besonders hohe Verbilligung erhalten innovative und technologie-orientierte Vorhaben. Bei bestimmten Vorhaben (siehe 1.3) wird die Zinsverbilligung zusätzlich durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Programmteil Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB-EFRE) erhöht Zinstermine Die Zinsen sind vierteljährlich zum Quartalsende fällig. 3.6 Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre halbjährlich in gleich hohen Raten, bei endfälligen Darlehen in einer Summe am Ende der Kreditlaufzeit.

7 3.7 Sicherheiten 4.2 Der GuW-Kredit ist banküblich abzusichern. Hausbank und Unternehmen vereinbaren die Besicherung. Falls das Unternehmen nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, kann die Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank beantragen (siehe 5.). Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaften bis 1 Million Euro zuständig, die L-Bank für höhere Beträge. 4. Wie wird der Kredit beantragt? 4.1 Hausbankenverfahren Der Gründer beziehungsweise das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank den GuW-Kredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an den Gründer oder das Unternehmen auszahlt. Antragsunterlagen Für GuW-Anträge gilt der Antragsvordruck der KfW in der L-Bank-Version. Den Antrag ergänzt das Statistische Beiblatt "Investitionen allgemein". Antragsvordrucke liegen den Hausbanken vor. Sie können auch bei der L-Bank (Telefon ) bestellt oder im Internet heruntergeladen werden. Bei Vorhaben mit zusätzlicher EU-Förderung sind weitere Unterlagen nötig (siehe 6.). 4.3 Rechtzeitige Antragstellung Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt und unterschrieben werden. Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (zum Beispiel Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe). 5. Bürgschaft GuW Bei Kreditbeträgen bis 2,0 Millionen Euro ist im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (GuW50) durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 0,3 % bis 0,9 % pro Jahr aus dem valutierenden Kreditbetrag, je nach Preisklasse des risikogerechten Zinssystems. Die einmalige Gebühr beträgt 1 % aus dem genehmigten Bürgschaftsbetrag. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann eine Bürgschaft bis zu 80 % (maximal 1 Million Euro) bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen ist die L-Bank zuständig. GuW50 kann für GuW-Darlehen zwischen und Euro durch eine spezielle stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in Höhe von Euro (MBG50) ergänzt werden. Nähere Informationen zu GuW50 und MBG50 erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank/MBG unter der Telefonnummer oder im Internet unter und 6. Besonderheiten für Vorhaben mit zusätzlicher EU- Förderung aus RWB-EFRE Verzeichnis der Förderempfänger Alle mit EU-Mitteln geförderten Unternehmen werden in ein Verzeichnis aufgenommen, das veröffentlicht wird. Angegeben wird der Name des Unternehmens, eine Bezeichnung des geförderten Projekts und die eingesetzten Subventionsmittel. Indikatorenblätter Die EU-Kommission verlangt von den geförderten Unternehmen zusätzliche Informationen zu statistischen Zwecken. Hierzu muss das Unternehmen das so genannte Soll-Indikatorenblatt ausfüllen und bei Antragstellung einreichen. Das Formular kann im Internet unter heruntergeladen werden. 4.4 Verwendungsnachweis Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung der zinsverbilligten Darlehensmittel und reicht nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis bei der L-Bank ein. 6.3 Höchstgrenze für Grunderwerbskosten Maximal 10 % der gesamten förderfähigen Kosten dürfen auf den Erwerb von Grundstücken entfallen. Der Marktwert des Grundstücks muss mit einem unabhängigen Gutachten bestätigt werden. Grunderwerbskosten, die über die 10%-Grenze hinausgehen, können mit einem GuW-Darlehen ohne zusätzliche EU-Verbilligung gefördert werden /08 Seite 3 von 3 L-Bank Bereich Durchleitungsgeschäft Börsenplatz Stuttgart Telefon-Hotline Faxabruf Konditionen wirtschaft@l-bank.de Internet: Beratungszentren Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Börsenplatz 1, Stuttgart Schlossplatz 10, Karlsruhe

8 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Programmschwerpunkt: GuW-Mittelstandskredit Merkblatt (Stand ) Mit den Förderkrediten der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) können Unternehmen ihre Investitionen in Baden- Württemberg günstig finanzieren. Je nach Alter des Unternehmens gibt es zwei Programmschwerpunkte: GuW-Gründung und Festigung GuW-Mittelstandskredit Der GuW-Mittelstandskredit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die schon länger als acht Jahre bestehen. Die L-Bank bietet die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Für Investitionen in Baden-Württemberg verbilligt die L-Bank die ohnehin günstigen Zinsen des KfW-Unternehmerkredits zusätzlich. 1. Was wird gefördert? 2. Wer wird gefördert? 1.1 Förderfähige Vorhaben Die Kredite werden für Investitionen zur Verfügung gestellt, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, zum Beispiel für: Erweiterung (auch Standortverlagerung) Rationalisierung, Modernisierung Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette Erwerb von Unternehmen tätige Beteiligung an Unternehmen Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Umschuldungen und Sanierungsfälle sind nicht förderfähig. Nicht gefördert werden Vorhaben in der Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft (Primärproduktion). Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Gefördert werden nur Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Kommission gelten. Sie müssen folgende zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU-Kriterium): Sie beschäftigen weniger als 250 Personen Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro Bei der Berechnung der Schwellenwerte für Beschäftigte und Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme sind eventuelle Verflechtungen mit anderen Unternehmen (Beteiligungen ab 25 %) zu berücksichtigen. Form-Solutions Artikel Nr LB /08 Seite 1 von Förderfähige Kosten Im Rahmen der Investitionsvorhaben finanziert die L-Bank Kosten für: Betriebsgrundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge und so weiter) Erwerb eines bestehenden Unternehmens beziehungsweise eines Unternehmensanteils Warenlager immaterielle Investitionen Unternehmen des Transportgewerbes (Speditionen und Frachtführer) erhalten für Transportfahrzeuge keine Förderung. 1.3 Vorhaben mit zusätzlicher EU-Förderung In den vier Städten Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und Villingen-Schwenningen werden GuW-Darlehen zusätzlich mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Programmteil Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB-EFRE) gefördert. Mit Hilfe der EU-Mittel wird die Zinsverbilligung für folgende Vorhaben erhöht: Reaktivierung von Gewerbebrachen 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Finanzierung 3.2 Das Merkblatt "Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen" (so genanntes KMU-Infoblatt) enthält, insbesondere zu Verflechtungen, detaillierte Informationen. Sie erhalten es bei der L-Bank unter Telefon oder im Internet unter Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites. Umfang der Finanzierung Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten Mindestbetrag: Höchstbetrag: In der Regel Euro In der Regel 5 Millionen Euro Euro bei endfälligen Darlehen 3.3 Laufzeitvarianten 8 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die gesamte Laufzeit.

9 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die gesamte Laufzeit. 12 Jahre, rückzahlbar in einer Summe am Ende der Laufzeit. Festzins für die gesamte Laufzeit. 20 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die ersten 10 Jahre. 20 Jahre, rückzahlbar in einer Summe am Ende der Laufzeit. Festzins für die ersten 10 Jahre. Zinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem kann bei der L-Bank bestellt werden (Telefon ) oder im Internet unter heruntergeladen werden Konditionenübersicht 3.4 Auszahlung Die Darlehen werden zu 96 % ausbezahlt. 3.5 Zinssätze Zinsverbilligung Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen mit 8-, 10- oder 12-jähriger Laufzeit für die gesamte Laufzeit, die Darlehen mit 20-jähriger Laufzeit für die 10- jährige Zinsbindungsfrist. Bei bestimmten Vorhaben (siehe 1.3) wird die Zinsverbilligung zusätzlich durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Programmteil Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB-EFRE) erhöht. Die aktuellen Zinssätze sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Sie können auch bei unserer Hotline ( ) erfragt oder per Faxabruf unter ( ) rund um die Uhr abgerufen oder im Internet unter eingesehen werden. In der Konditionenübersicht werden die Zinsobergrenzen für alle Preisklassen und alle Laufzeitvarianten ausgewiesen Zinstermine Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende fällig. 3.6 Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre halbjährlich in gleich hohen Raten beziehungsweise in einer Summe am Ende der Kreditlaufzeit Zinsbindungsfrist Die Darlehenszinsen gelten für die gesamte Laufzeit außer bei den 20-jährigen Laufzeitvarianten. Hier wird der Zinssatz nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase unter Zugrundelegung des gegebenenfalls geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt. 3.7 Sicherheiten Der GuW-Mittelstandskredit ist banküblich abzusichern. Falls ausreichende Sicherheiten nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann die Hausbank die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder die L-Bank beantragen (siehe 5.) Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, sofern die Kredite nicht ein Jahr nach Kreditzusage bei der L-Bank abgerufen werden. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaften bis 1 Million Euro zuständig, die L-Bank für höhere Beträge. 4. Wie wird der Kredit beantragt? /08 Seite 2 von Risikogerechtes Zinssystem Da Kreditsicherheiten und Bonität der Kreditnehmer*) stark variieren, müssen die Zinssätze die Risikokosten der Hausbank berücksichtigen. Im risikogerechten Zinssystem gibt die L-Bank sieben risikoabhängige Preisklassen A bis G vor. Sie entsprechen verschiedenen Kombinationen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) des Unternehmens und Besicherung des Darlehens. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitätsund eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die zugehörige Preisklasse. Für jede Preisklasse legt die L-Bank eine Zinsobergrenze fest. Die Hausbank vereinbart mit dem Unternehmen innerhalb dieser Grenzen unter Berücksichtigung der individuellen Platzierung in den zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklassen einen Angebotszinssatz. Die Preisklasse und der individuelle Angebotszinssatz werden bei Antragstellung festgelegt. Der endgültige 4.1 Hausbankenverfahren *) In diesem Merkblatt verwendete Bezeichnungen wie Kreditnehmer werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung. Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank den GuW-Kredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt. 4.2 Antragsunterlagen Für GuW-Anträge gilt der Antragsvordruck der KfW in der L-Bank-Version. Den Antrag ergänzt das Statistische Beiblatt "Investitionen allgemein". Antragsvordrucke liegen den Hausbanken vor. Sie können auch bei der L-Bank (Telefon ) bestellt oder im Internet heruntergeladen werden. Bei Vorhaben mit zusätzlicher EU-Förderung sind weitere Unterlagen nötig (siehe 6.).

10 4.3 Rechtzeitige Antragstellung Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt und unterschrieben werden. Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (zum Beispiel Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe). 4.4 Verwendungsnachweis Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung der zinsverbilligten Darlehensmittel und reicht nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis bei der L-Bank ein. Nähere Informationen zu GuW50 und MBG50 erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank/MBG unter der Telefonnummer oder im Internet unter und 6. Besonderheiten für Vorhaben mit zusätzlicher EU- Förderung aus RWB-EFRE Verzeichnis der Förderempfänger Alle mit EU-Mitteln geförderten Unternehmen werden in ein Verzeichnis aufgenommen, das veröffentlicht wird. Angegeben wird der Name des Unternehmens, eine Bezeichnung des geförderten Projekts und die eingesetzten Subventionsmittel. Indikatorenblätter 5. Bürgschaft GuW50 Bei Kreditbeträgen bis 2,0 Millionen Euro ist im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (GuW50) durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 0,3 % bis 0,9 % pro Jahr aus dem valutierenden Kreditbetrag, je nach Preisklasse des risikogerechten Zinssystems. Die einmalige Gebühr beträgt 1 % aus dem genehmigten Bürgschaftsbetrag. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann eine Bürgschaft bis zu 80 % (maximal 1 Million Euro) bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen ist die L-Bank zuständig. 6.3 Die EU-Kommission verlangt von den geförderten Unternehmen zusätzliche Informationen zu statistischen Zwecken. Hierzu muss das Unternehmen das so genannte Soll-Indikatorenblatt ausfüllen und bei Antragstellung einreichen. Das Formular kann im Internet unter heruntergeladen werden. Höchstgrenze für Grunderwerbskosten Maximal 10 % der gesamten förderfähigen Kosten dürfen auf den Erwerb von Grundstücken entfallen. Der Marktwert des Grundstücks muss mit einem unabhängigen Gutachten bestätigt werden. Grunderwerbskosten, die über die 10%-Grenze hinausgehen, können mit einem GuW-Darlehen ohne zusätzliche EU-Verbilligung gefördert werden. GuW50 kann für GuW-Darlehen zwischen und Euro durch eine spezielle stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in Höhe von Euro (MBG50) ergänzt werden /08 Seite 3 von 3 L-Bank Bereich Durchleitungsgeschäft Börsenplatz Stuttgart Telefon-Hotline Faxabruf Konditionen wirtschaft@l-bank.de Internet: Beratungszentren Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Börsenplatz 1, Stuttgart Schlossplatz 10, Karlsruhe

11 Technologieförderprogramm Merkblatt (Stand ) Für Investitionen in innovative Technologien erhalten Unternehmen besonders günstige Förderdarlehen, wenn das Produkt oder Verfahren für das Unternehmen neu ist. Die L-Bank bietet ihre Technologie-Kredite in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank an. Grundlage ist das KfW-Programm Unternehmerkredit. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Zinssätze dieses Programms zusätzlich. Ein Teil der Mittel zur Zinsverbilligung stammt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). 1. Was wird gefördert? 1.1 Förderfähige Vorhaben Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren. Priorität bei der Förderung haben Vorhaben, die zukunftsträchtigen Technologien zuzurechnen sind. Dies sind zum Beispiel: CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen neuesten Standards Flexible Fertigungssysteme, Fertigungsinseln, Fertigungszellen, Industrieroboter, Manipulatoren CAD/CAM-Systeme Hochleistungsbearbeitungs- und -verarbeitungsverfahren (Urformen, Umformen, Abtragen, Trennen, Fügen, Wärmebehandeln, Oberflächenveränderung) Hochenergiebearbeitungsverfahren (Plasma, Laser, Erosive Bearbeitungsmethoden, Wasserstrahl) Rechnergestützte Maßnahmen und Verfahren, CNC-Messmaschinen Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Die Vorhaben können nur gefördert werden, sofern sie für das Unternehmen noch mit technischen Risiken verbunden sind volkswirtschaftlich wertvoll sind mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen bei Abwägung der finanziellen Situation und Perspektiven des Unternehmens ohne staatliche Hilfen nicht oder nur mit unvertretbarer zeitlicher Verzögerung verwirklicht werden können. Bei der Einführung neuer Produktionsverfahren werden finanziert: Investitionskosten für Anlagen, Maschinen und Geräte für die Produktion, sofern sie überwiegend im eigenen Betrieb installiert werden Kosten für eine noch notwendige betriebsspezifische Anpassungsentwicklung Kosten für einen Projektleiter während der Einführungsphase Finanziert werden außerdem Markterschließungsaufwendungen mit absehbar längerfristiger Kapitalbindung, insbesondere Kosten des Herstellers*) für den Bau einer Demonstrationsanlage Kosten für die Null-Serie, soweit diese nicht zur Nutzung (Verkauf, Einsatz im eigenen Unternehmen) bestimmt ist Kosten für eine noch notwendige betriebsspezifische Anpassungsentwicklung Kosten für einen Projektleiter während der Einführungsphase Werbe- und Ausstellungskosten Maßnahmen zur Anknüpfung von Geschäftskontakten Schulungskosten für Außendienstmitarbeiter Kosten für Vorführgeräte und Lizenzgebühren/Listungsgebühren. Gefördert werden grundsätzlich nur Investitionsvorhaben, die den gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der Definition des Herstellungsbegriffs in 255 Absatz 2 Satz 1 HGB entsprechen. Damit sind reine Ersatzinvestitionen von einer Förderung ausgeschlossen. 2. Wer wird gefördert? Form-Solutions Artikel Nr LB /08 Seite 1 von Förderfähige Kosten Bei der Aufnahme neuer Produkte in das Produktionsprogramm werden finanziert: Investitionskosten für Anlagen, Maschinen und Geräte für die Produktion, sofern sie überwiegend im eigenen Betrieb installiert werden Kosten für externe Marktanalysen Die Förderung richtet sich in erster Linie an Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes (gewerbliche Produktionsbetriebe der Industrie und des Handwerks) mit in der Regel bis zu 300 Beschäftigten (einschließlich verbundener Unternehmen). Kleinere und mittlere Unternehmen erhalten eine zusätzliche Förderung aus EU-Mitteln. Die Gelder stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale *) In diesem Merkblatt verwendete Bezeichnungen wie Hersteller oder Kreditnehmer werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung.

12 Entwicklung, Programmteil Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB-EFRE). Als kleine und mittlere Unternehmen gelten Unternehmen, die folgende zwei Kriterien erfüllen (so genanntes KMU-Kriterium): 3.3 Laufzeitvarianten 3.4 Auszahlung Die Darlehen werden zu 96 % ausbezahlt. 3.5 Zinssätze Sie beschäftigen weniger als 250 Personen Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro Bei der Berechnung der Schwellenwerte für Beschäftigte und Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme sind eventuelle Verflechtungen mit anderen Unternehmen (Beteiligungen ab 25 %) zu berücksichtigen. Das Merkblatt "Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen" (so genanntes KMU-Infoblatt) enthält, insbesondere zu Verflechtungen, detaillierte Informationen. Sie erhalten es bei der L-Bank unter Telefon oder im Internet unter 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites. 3.2 Umfang der Finanzierung Finanzierungsanteil: In der Regel bis zu 75 % der förderfähigen Kosten Mindestbetrag: In der Regel Euro Höchstbetrag: Keiner 8 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die gesamte Laufzeit. 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die gesamte Laufzeit Zinsverbilligung Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen für die gesamte Laufzeit. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung aus EU-Mitteln (siehe 2.) Zinsbindungsfrist Die Darlehenszinsen gelten für die gesamte Laufzeit Risikogerechtes Zinssystem Da Kreditsicherheiten und Bonität der Kreditnehmer stark variieren, müssen die Zinssätze die Risikokosten der Hausbank berücksichtigen. Im risikogerechten Zinssystem gibt die L-Bank sieben risikoabhängige Preisklassen A bis G vor. Sie entsprechen verschiedenen Kombinationen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) des Unternehmens und Besicherung des Darlehens. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die zugehörige Preisklasse. Für jede Preisklasse legt die L-Bank eine Zinsobergrenze fest. Die Hausbank vereinbart mit dem Unternehmen innerhalb dieser Grenzen unter Berücksichtigung der individuellen Platzierung in den zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklassen einen Angebotszinssatz. Die Preisklasse und der individuelle Angebotszinssatz werden bei Antragstellung festgelegt. Der endgültige Zinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem kann bei der L-Bank bestellt werden (Telefon ) oder im Internet unter heruntergeladen werden Konditionenübersicht Die aktuellen Zinssätze sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Sie können auch bei unserer Hotline ( ) erfragt oder per Faxabruf unter rund um die Uhr abgerufen oder im Internet unter eingesehen werden. In der Konditionenübersicht werden die Zinsobergrenzen für alle Preisklassen und alle Laufzeitvarianten ausgewiesen Zinstermine Die Zinsen sind vierteljährlich zum Quartalsende fällig. 3.6 Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre halbjährlich in gleich hohen Raten. 3.7 Sicherheiten Der Förderkredit ist banküblich abzusichern. Hausbank und Unternehmen vereinbaren die Besicherung. Falls das Unternehmen nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, kann die Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank beantragen (siehe 5.). Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaften bis 1 Million Euro zuständig, die L-Bank für höhere Beträge. 4. Wie wird der Kredit beantragt? /08 Seite 2 von Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, sofern die Kredite nicht ein Jahr nach Kreditzusage bei der L-Bank abgerufen werden. 4.1 Hausbankenverfahren Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet dann den Antrag, gegebenenfalls

13 über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt. 4.2 Antragsunterlagen Der Antrag umfasst folgende Unterlagen: Antragsvordruck der L-Bank "Antrag für die Kreditprogramme des Landes" (Vordruck 9078) Vorhabensbeschreibung mit Angaben zu Technologie, Markt, Neuigkeitsgrad und technischen Risiken (zum Beispiel technische Beschreibung, Angebot, Prospekt) Soll-Indikatorenblatt für RWB-EFRE-Fälle (siehe 7.2) Antragsvordrucke liegen den Hausbanken vor, oder können bei der L-Bank (Telefon ) bestellt werden. Alle Vordrucke können auch im Internet unter heruntergeladen werden. 4.3 Rechtzeitige Antragstellung Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt und unterschrieben werden. Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (zum Beispiel Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe). 4.4 Auszahlung / Mittelabruf Darlehen mit Verbilligung aus EU-Mitteln Bei Darlehen mit zusätzlicher Zinsverbilligung aus EU- Mitteln (siehe 2.) ist eine Auszahlung nur für bereits geleistete Zahlungen möglich. Die Zahlungen müssen mit einer Rechnungsliste nachgewiesen werden. Teilauszahlungen sind möglich Darlehen ohne Verbilligung aus EU-Mitteln Darlehen, die ausschließlich mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg verbilligt werden, können abgerufen werden, sofern die Mittel innerhalb von drei Monaten für das Vorhaben eingesetzt werden. 4.5 Verwendungsnachweis Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung der zinsverbilligten Darlehensmittel und reicht nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis bei der L-Bank ein. Bei Kreditbeträgen zwischen Euro und 1,6 Millionen Euro ist im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die Übernahme einer 60%igen Bürgschaft (Tech60) durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zu besonderen Konditionen möglich. Höhere Kreditbeträge können mit einer reduzierten Quote verbürgt werden (bis 1 Million Euro Bürgschaftsbetrag). Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt zwischen 0,35 % und 0,95 % pro Jahr aus dem valutierenden Kreditbetrag. Die genaue Höhe der laufenden Provision richtet sich danach, in welche Preisklasse des risikogerechten Zinssystems die Hausbank das Förderdarlehen eingeordnet hat. Die einmalige Gebühr beträgt 1 % aus dem genehmigten Bürgschaftsbetrag. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Förderkredit auf dem Antragsvordruck der L-Bank. Zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals kann die MBG (Mittelständische Beteiligungsgesellschaft) eine typisch stille Beteiligung (Techplus) an dem geförderten Unternehmen eingehen. Beteiligungen sind zwischen Euro und 1 Million Euro möglich. Das laufende Beteiligungsentgelt richtet sich nach Vorhaben und Bonität des Unternehmens. Die einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt 1,0 % des Beteiligungsbetrags. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der MBG auf deren Antragsformular. Nähere Informationen zu Tech60 und Techplus erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank/MBG unter der Telefonnummer oder im Internet unter und 6. Sonstiges Die Zuwendungen sind zusätzliche Hilfen. Der Antragsteller hat entsprechend seiner Vermögens-, Liquiditätsund Ertragslage für die Finanzierung des Vorhabens in angemessenem Umfang Eigenmittel und sonstige Fremdmittel einzusetzen, die nicht durch öffentliche Finanzhilfen verbilligt sind. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 7. Besonderheiten für Darlehen mit EU-Kofinanzierung 7.1 Verzeichnis der Förderempfänger Alle mit EU-Mitteln geförderten Unternehmen werden in ein Verzeichnis aufgenommen, das veröffentlicht wird. Angegeben wird der Name des Unternehmens, eine Bezeichnung des geförderten Projekts und die eingesetzten Subventionsmittel /08 Seite 3 von 3 5. Bürgschaft Tech60, stille Beteiligung Techplus Die Förderkredite können durch eine Bürgschaft und/ oder eine stille Beteiligung ergänzt werden. L-Bank Bereich Durchleitungsgeschäft Börsenplatz Stuttgart Telefon-Hotline Faxabruf Konditionen wirtschaft@l-bank.de Internet: Indikatorenblatt Die EU-Kommission verlangt von den geförderten Unternehmen zusätzliche Informationen zu statistischen Zwecken. Hierzu muss das Unternehmen das so genannte Soll-Indikatorenblatt ausfüllen und bei Antragstellung einreichen. Das Formular kann im Internet unter heruntergeladen werden. Beratungszentren Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Börsenplatz 1, Stuttgart Schlossplatz 10, Karlsruhe

14 Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm Merkblatt (Stand ) Unternehmen erhalten für Umweltschutzinvestitionen in ihrem Betrieb günstige Förderdarlehen. Die L-Bank bietet ihre Umweltförderung in Zusammenarbeit mit der KfW an. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Zinssätze der KfW zusätzlich. Ein Teil der Mittel zur Zinsverbilligung stammt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Form-Solutions Artikel Nr LB /08 Seite 1 von 4 1. Was wird gefördert? A Umweltschutzbereich Zinsverbilligte Darlehen können für Investitionen in drei verschiedenen umweltschutzrelevanten Bereichen eingesetzt werden: a) b) c) Zur Verbesserung der Luftreinhaltung Zur Verbesserung der betrieblichen Abwasserreinigung Zur Ressourcenschonung und umweltverträglichen Entsorgung a) Verbesserung der Luftreinhaltung b) Gefördert werden Vorhaben, die zu einer wesentlichen Verminderung der Entstehung von Luftschadstoffen (Abgas-/Abluftreinigung) aus Anlagen führen, die den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegen. Nicht förderfähig ist die Substitution eines Brennstoffes durch einen anderen Brennstoff oder durch elektrische Energie. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen zum Beispiel: Neuanlagen und Nach-/Umrüstungsmaßnahmen von Altanlagen zum Ersatz von FCKW Lackieranlagen (ohne Lösungsmittel), wie zum Beispiel Pulverbeschichtung oder Umstellung auf wasserlösliche Lacke Ferner zählen Anlagen und Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm zu den förderfähigen Investitionskosten, wie zum Beispiel: Schalldämmung/-Kapselung von bestehenden Anlagen Verbesserung der betrieblichen Abwasserreinigung Förderfähig sind insbesondere Produktionsanlagen, die den Anfall von Abwasser im Produktionsprozess vermeiden oder erheblich reduzieren, Wasser einsparen oder das Grundwasser schützen können. Dazu gehören zum Beispiel: Neuanlagen sowie Nachrüstungsmaßnahmen von Altanlagen im Bereich Galvanik/Oberflächenbehandlung (Standzeitverkürzung/Kreislaufführung, Chemikalien-/Metallrückgewinnung) Abwasserarme Flaschenabfüll- und Flaschenreinigungsanlagen Gefahrstofflager mit Getrenntlagerung und/oder Bodenabdichtung c) Außerdem kann die Errichtung von Neuanlagen und die Umrüstung von Altanlagen zur Abwasserreinigung und Abwasserbehandlung gefördert werden, wie zum Beispiel: Abscheider für Öle und Fette Löschwasserauffangbecken betriebliche Kläranlagen/Abwasservorbehandlungsanlagen, Anschlusskosten bis zur öffentlichen Kanalisation Kanalreinigung/Kanalinspektion Vorhaben zur Verbesserung der Luftreinhaltung oder der betrieblichen Abwasserreinigung, die die gesetzlichen Grenzwerte deutlich unterschreiten, werden vorrangig gefördert. Daneben können aber auch solche Vorhaben gefördert werden, bei denen der Investor einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt. Ressourcenschonung und umweltverträgliche Entsorgung Gefördert werden können Neuanlagen und Verfahrensumstellungen zur Vermeidung, Verminderung oder Verwertung von Abfall oder zur Substitution umweltgefährlicher Stoffe im Produktionsprozess, zur Reduzierung des Umweltgefährdungspotenzials der Anlage oder gefährlicher Produktionsabfälle. Bei der Substitution gefährlicher Stoffe muss das Gefährdungspotenzial für Boden, Luft und Wasser gegenüber dem Einsatz des substituierten Stoffes deutlich verringert werden. Förderfähig sind zum Beispiel: Betriebseigene Abfallzwischenlager für gefährliche Stoffe Anlagen zur Umstellung von Einweg- auf Mehrwegverpackungssysteme Anlagen zur Abfallbeseitigung (Sammel-/Transportsysteme, Zerkleinerungs-/Trocknungsanlagen) Anlagen zur Aufbereitung von Abfallstoffen aller Art (Kompostwerke, Abfallverwertungs-/Sortieranlagen) Bei der Neuerrichtung, Erweiterung und Verlagerung von Betrieben sind Investitionen in den drei genannten Bereichen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen förderfähig. Satzungsmäßige Leistungen an öffentliche Träger (zum Beispiel Erschließungsbeiträge) sind von einer Förderung ausgeschlossen.

15 /08 Seite 2 von 4 B Energiesparbereich Ziel der Förderung von betrieblichen Energiesparmaßnahmen ist die rationelle Energieverwendung und der Einsatz erneuerbarer Energieträger. Das zu fördernde Vorhaben muss eine wesentliche Verminderung des Energieeinsatzes gegenüber den bisherigen Verhältnissen bedeuten oder eine zusätzliche Nutzung erneuerbarer Energieträger verwirklichen. Förderfähig sind Vorhaben, die überwiegend der Einsparung von Energie dienen oder zum Einsatz erneuerbarer Energien, die zumindest langfristig eine wirtschaftlich interessante Alternative zum Einsatz herkömmlicher Energieträger erwarten lassen. Soweit für die erzeugte Energie eine erhöhte Vergütung nach Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) gezahlt wird, ist eine Förderung ausgeschlossen. Förderfähige Maßnahmen zur Energieeinsparung und rationellen Energieverwendung sind zum Beispiel: Umstellung auf weniger energieintensive Fertigungsverfahren Mehrfachnutzung produktionsnotwendiger Energie Wärmerückgewinnung Kraft-Wärme-Koppelung Mikroelektronische Mess-, Regel- und Steuereinrichtungen zur Energieeinsparung Thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung oder Heizung in Betriebsgebäuden Energetische Sanierung von Betriebsgebäuden (Produktionshallen, Verwaltungsgebäude, Lagerhallen und so weiter) Gefördert werden grundsätzlich nur Investitionsvorhaben, die den gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und der Definition des Herstellungsbegriffs in 255 Absatz 2 Satz 1 HGB entsprechen. Damit sind reine Ersatzinvestitionen von einer Förderung ausgeschlossen. 2. Wer wird gefördert? Gefördert werden nur Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Kommission gelten. Sie müssen folgende zwei Kriterien erfüllen (sogenanntes KMU-Kriterium): Sie beschäftigen weniger als 250 Personen Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro Bei der Berechnung der Schwellenwerte für Beschäftigte und Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme sind eventuelle Verflechtungen mit anderen Unternehmen (Beteiligungen ab 25 %) zu berücksichtigen. Das Merkblatt "Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen" (sogenanntes KMU-Infoblatt) enthält 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Finanzierung 3.2 Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Kredites. Umfang der Finanzierung Finanzierungsanteil: in der Regel bis zu 75 % der förderfähigen Kosten Mindestbetrag: In der Regel Euro Höchstbetrag: Keiner 3.3 Laufzeitvarianten 3.4 Auszahlung 8 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die gesamte Laufzeit. 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die gesamte Laufzeit. 20 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die ersten 10 Jahre. Die Darlehen werden zu 96 % ausbezahlt. 3.5 Zinssätze Zinsverbilligung Zinsbindungsfrist Die Darlehenszinsen gelten für die gesamte Laufzeit außer bei den 20-jährigen Laufzeitvarianten. Hier wird der Zinssatz nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase unter Zugrundelegung des gegebenenfalls geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt Bereitstellungsprovision *) In diesem Merkblatt verwendete Bezeichnungen wie Kreditnehmer werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung. insbesondere zu Verflechtungen detaillierte Informationen. Sie erhalten es bei der L-Bank unter Telefon oder im Internet unter Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen mit 8- und 10-jähriger Laufzeit für die gesamte Laufzeit, die Darlehen mit 20-jähriger Laufzeit für die 10-jährige Zinsbindungsfrist. Zur Zinsverbilligung setzt das Land zusätzlich Gelder der Europäischen Union ein. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Programmteil Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB-EFRE). 0,25 % pro Monat, sofern die Kredite nicht ein Jahr nach Kreditzusage bei der L-Bank abgerufen werden Risikogerechtes Zinssystem Da Kreditsicherheiten und Bonität der Kreditnehmer*) stark variieren, müssen die Zinssätze die Risikokosten

16 der Hausbank berücksichtigen. Im risikogerechten Zinssystem gibt die L-Bank sieben risikoabhängige Preisklassen A bis G vor. Sie entsprechen verschiedenen Kombinationen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) des Unternehmens und Besicherung des Darlehens. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitätsund eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die zugehörige Preisklasse. Für jede Preisklasse legt die L-Bank eine Zinsobergrenze fest. Die Hausbank vereinbart mit dem Unternehmen innerhalb dieser Grenzen unter Berücksichtigung der individuellen Platzierung in den zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklassen einen Angebotszinssatz. Die Preisklasse und der individuelle Angebotszinssatz werden bei Antragstellung festgelegt. Der endgültige Zinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Ein Merkblatt mit detaillierten Informationen zum risikogerechten Zinssystem kann bei der L-Bank bestellt werden (Telefon ) oder im Internet unter heruntergeladen werden Konditionenübersicht Die aktuellen Zinssätze sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Sie können auch bei unserer Hotline ( ) erfragt oder per Faxabruf unter rund um die Uhr abgerufen oder im Internet unter eingesehen werden. In der Konditionenübersicht werden die Zinsobergrenzen für alle Preisklassen und alle Laufzeitvarianten ausgewiesen Zinstermine Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende fällig. 4.2 Antragsunterlagen 4.3 Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit, den sie in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt. Der Antrag umfasst folgende Unterlagen: Antragsvordruck der L-Bank "Antrag für die Kreditprogramme des Landes" (Vordruck 9078) Vorhabensbeschreibung mit Angaben zu den Umwelteffekten Soll-Indikatorenblatt für RWB-EFRE-Fälle (siehe 7.2) Antragsvordrucke liegen den Hausbanken vor, oder können bei der L-Bank (Telefon ) bestellt werden. Alle Vordrucke können auch im Internet unter heruntergeladen werden. Rechtzeitige Antragstellung Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank gestellt und unterschrieben werden. Unter Vorhabensbeginn ist das Eingehen der ersten wesentlichen finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Vorhaben bezieht (zum Beispiel Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe). 4.4 Auszahlung / Mittelabruf Ein (Teil-) Abruf des Darlehens ist nur für bereits geleistete Zahlungen möglich. Die Zahlungen müssen mit einer Rechnungsliste nachgewiesen werden. 4.5 Verwendungsnachweis Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung der zinsverbilligten Darlehensmittel und reicht nach Abschluss des Vorhabens den Verwendungsnachweis bei der L-Bank ein /08 Seite 3 von Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre halbjährlich in gleich hohen Raten. 3.7 Sicherheiten Der Förderkredit ist banküblich abzusichern. Hausbank und Unternehmen vereinbaren die Besicherung. Falls das Unternehmen nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, kann die Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank beantragen (siehe 5.). Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaften bis 1 Million Euro zuständig, die L-Bank für höhere Beträge. 4. Wie wird der Kredit beantragt? 4.1 Hausbankenverfahren Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Sie leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. 5. Bürgschaft Umwelt60, stille Beteiligung Umweltplus Die Förderkredite können durch eine Bürgschaft und/ oder eine stille Beteiligung ergänzt werden. Bei Kreditbeträgen zwischen Euro und 1,6 Millionen Euro ist im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die Übernahme einer 60%igen Bürgschaft (Umwelt60) durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zu besonderen Konditionen möglich. Höhere Kreditbeträge können mit einer reduzierten Quote verbürgt werden (bis 1 Million Euro Bürgschaftsbetrag). Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt zwischen 0,35 % und 0,95 % pro Jahr aus dem valutierenden Kreditbetrag. Die genaue Höhe der laufenden Provision richtet sich danach, in welche Preisklasse des risikogerechten Zinssystems die Hausbank das Förderdarlehen eingeordnet hat. Die einmalige Gebühr beträgt 1 % aus dem genehmigten Bürgschaftsbetrag. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Förderkredit auf dem Antragsvordruck der L-Bank.

17 Zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals kann die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft eine typisch stille Beteiligung (Umweltplus) an dem geförderten Unternehmen eingehen. Beteiligungen sind zwischen Euro und 1 Million Euro möglich. Das laufende Beteiligungsentgelt richtet sich nach Vorhaben und Bonität des Unternehmens. Die einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt 1,0 % des Beteiligungsbetrags. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der MBG auf deren Antragsformular. Nähere Informationen zu Umwelt60 und Umweltplus erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank/MBG unter der Telefonnummer oder im Internet unter und 6. Sonstiges Besonderheiten für Darlehen mit EU-Kofinanzierung Verzeichnis der Förderempfänger Alle mit EU-Mitteln geförderten Unternehmen werden in ein Verzeichnis aufgenommen, das veröffentlicht wird. Angegeben wird der Name des Unternehmens, eine Bezeichnung des geförderten Projekts und die eingesetzten Subventionsmittel. 7.2 Indikatorenblatt Die EU-Kommission verlangt von den geförderten Unternehmen zusätzliche Informationen zu statistischen Zwecken. Hierzu muss das Unternehmen das so genannte Soll-Indikatorenblatt ausfüllen und bei Antragstellung einreichen. Das Formular kann im Internet unter heruntergeladen werden. Die Zuwendungen sind zusätzliche Hilfen. Der Antragsteller hat entsprechend seiner Vermögens-, Liquiditätsund Ertragslage für die Finanzierung des Vorhabens in angemessenem Umfang Eigenmittel und sonstige Fremdmittel einzusetzen, die nicht durch öffentliche Finanzhilfen verbilligt sind. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein /08 Seite 4 von 4 L-Bank Bereich Durchleitungsgeschäft Börsenplatz Stuttgart Telefon-Hotline Faxabruf Konditionen wirtschaft@l-bank.de Internet: Beratungszentren Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Börsenplatz 1, Stuttgart Schlossplatz 10, Karlsruhe

18 Konditionenübersicht Hausbankeneinstandssätze Laufzeit davon Zins- Aus- Zinssätze für Zentralinstitute / Hausbanken Stand: tilgungsfreie bindung zahlung nominal effektiv nominal effektiv Jahre Jahre in % in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. Kreditbeträge Kreditbeträge Gründungs- und Wachstumsfinanzierung bis zu 125 TEUR Über 125 TEUR GuW-Gründung und Festigung ,40 3,28 2,65 3, ,55 3,31 2,80 3, ,10 3,56 3,35 3, ,85 3,43 3,10 3, ,05 3,57 3,30 3,84 GuW-Gründung und Festigung ,15 3,02 2,40 3,28 innovative/technologieorientierte ,30 3,05 2,55 3,31 Vorhaben ,85 3,29 3,10 3, ,60 3,17 2,85 3, ,80 3,31 3,05 3,57 GuW-Mittelstandskredit ,50 3,38 2,75 3, ,65 3,41 2,90 3, ,20 3,66 3,45 3, ,95 3,54 3,20 3, ,15 3,68 3,40 3,94 Landesprogramme ,70 3,59 2,95 3,86 ELR-Kombi-Darlehen ,85 3,63 3,10 3, ,40 3,87 3,65 4, ,15 3,75 3,40 4, ,35 3,89 3,60 4,15 Regionalförderprogramm ,45 3,33 2,70 3,59 Technologieförderung Nicht-KMU ,60 3,36 2,85 3, ,15 3,61 3,40 3, ,90 3,48 3,15 3, ,10 3,63 3,35 3,89 Technologieförderprogramm ,20 3,07 2,45 3,33 (nur für KMU) ,35 3,10 2,60 3,36 Tourismusförderprogramm ,45 3,33 2,70 3, ,60 3,36 2,85 3, ,15 3,61 3,40 3, ,90 3,48 3,15 3, ,10 3,63 3,35 3,89 Umweltschutz- und Energiespar ,10 2,96 2,35 3,23 förderprogramm ,25 2,99 2,50 3, ,55 3,12 2,80 3,38 Starthilfe Baden-Württemberg ,90 3,36 Standardmarge 1,25 % p.a. Risikoaufschlag auf EKN-Zinssatz: bis zu 0,5 % p.a. Maximale Angebotsmarge Preisklassen im risikogerechten Zinssystem A B C D E F G Kreditbeträge bis zu 125 TEUR 0,90 1,25 1,55 1,85 2,35 3,05 3,75 nominal Kreditbeträge über 125 TEUR 0,65 1,00 1,30 1,60 2,10 2,80 3,50 in % p.a.

19 Konditionenübersicht Hausbankeneinstandssätze GuW RWB-EFRE in Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und Villingen-Schwenningen Laufzeit davon Zins- Aus- Zinssätze für Zentralinstitute / Hausbanken Stand: tilgungsfreie bindung zahlung nominal effektiv nominal effektiv Jahre Jahre in % in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. Kreditbeträge Kreditbeträge Gründungs- und Wachstumsfinanzierung bis zu 125 TEUR über 125 TEUR GuW-Gründung und Festigung ,10 2,96 2,35 3,23 herkömmliche Vorhaben ,25 2,99 2,50 3, ,80 3,24 3,05 3, ,55 3,12 2,80 3, ,75 3,26 3,00 3,52 GuW-Gründung und Festigung ,60 2,44 1,85 2,70 innovative/technologieorientierte ,75 2,47 2,00 2,73 Vorhaben ,30 2,72 2,55 2, ,05 2,59 2,30 2, ,25 2,74 2,50 3,00 GuW-Mittelstandskredit ,30 3,17 2,55 3,44 Reaktivierung von Gewerbebrachen ,45 3,20 2,70 3, ,00 3,45 3,25 3, ,75 3,33 3,00 3, ,95 3,47 3,20 3,73 GuW-RWB-EFRE Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) mit zusätzlicher Zinsverbilligung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Programmteil Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB-EFRE) wird ausschließlich für bestimmte Vorhaben in den Städten Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und Villingen-Schwenningen angeboten: Im Schwerpunkt GuW-Gründung und Festigung werden alle förderfähigen Vorhaben, im Schwerpunkt GuW- Mittelstandskredit Vorhaben zur Reaktivierung von Gewerbebrachen gefördert. Maximale Angebotsmarge Preisklassen im risikogerechten Zinssystem A B C D E F G Kreditbeträge bis zu 125 TEUR 0,90 1,25 1,55 1,85 2,35 3,05 3,75 nominal Kreditbeträge über 125 TEUR 0,65 1,00 1,30 1,60 2,10 2,80 3,50 in % p.a.

20 Konditionenübersicht Kreditprogramme des Landes Laufzeit davon Zins- Aus- Obergrenzen für Endkreditnehmer-Zinssätze Stand: tilgungsfreie bindung zahlung nominal effektiv nominal effektiv nominal effektiv Jahre Jahre in % in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. in % p.a. Regional-/Tourismusf. Umweltschutz- und Technologieförderung Technologief. Nicht-KMU Energiesparförderung (nur KMU) Preisklasse A ,35 4,28 3,00 3,91 3,10 4, ,50 4,31 3,15 3,94 3,25 4, ,05 4, ,80 4,43 3,45 4, ,00 4,58 Preisklasse B ,70 4,65 3,35 4,28 3,45 4, ,85 4,68 3,50 4,31 3,60 4, ,40 4, ,15 4,81 3,80 4, ,35 4,95 Preisklasse C ,00 4,97 3,65 4,60 3,75 4, ,15 5,00 3,80 4,63 3,90 4, ,70 5, ,45 5,12 4,10 4, ,65 5,27 Preisklasse D ,30 5,29 3,95 4,92 4,05 5, ,45 5,32 4,10 4,95 4,20 5, ,00 5, ,75 5,44 4,40 5, ,95 5,59 Preisklasse E ,80 5,82 4,45 5,45 4,55 5, ,95 5,86 4,60 5,48 4,70 5, ,50 6, ,25 5,98 4,90 5, ,45 6,12 Preisklasse F ,50 6,57 5,15 6,20 5,25 6, ,65 6,61 5,30 6,23 5,40 6, ,20 6, ,95 6,73 5,60 6, ,15 6,87 Preisklasse G ,20 7,33 5,85 6,95 5,95 7, ,35 7,36 6,00 6,99 6,10 7, ,90 7, ,65 7,49 6,30 7, ,85 7,63 Starthilfe Baden-Württemberg Standardzins* ,15 5,70 * Die Hausbank kann den Nominalzins um bis zu 0,5%-Punkte in Abhängigkeit von Bonität und Sicherheiten erhöhen. Der angegebene Effektivzins enthält die Entgelte für die obligatorische 80%ige Bürgschaft der Bürgschaftsbank. Die einmalige Gebühr beträgt 1,0% aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens jedoch 200 EUR. Die laufende Risikoprovision beträgt 0,8 % p.a. aus dem gesamten Kreditbetrag. Risikogerechtes Zinssystem: Die Hausbank bestimmt Bonitäts- und Besicherungsklasse und legt danach die Preisklasse und den individuellen Zinssatz innerhalb der Preisklasse fest. Die angegebenen Zinssätze sind die Obergrenze der jeweiligen Preisklasse. Ein Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem ist bei der L-Bank erhältlich (Tel oder im Internet unter Alle Effektivzinsen nach PAngV

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