Assistenzvertrag AUW (Ambulant Unterstütztes Wohnen)
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- Rosa Zimmermann
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1 Leichte Sprache Assistenzvertrag AUW (Ambulant Unterstütztes Wohnen) Dieser Vertrag beinhaltet Leistungen für das Ambulant Unterstützte Wohnen für Menschen mit Behinderung. Es gelten die Richtlinien des Landratsamtes Ortenaukreis. Der Vertrag wird geschlossen Zwischen Herrn/Frau. (Er/Sie wird im Vertrag Kunde genannt) geboren am.. vertreten durch Herrn/ Frau (rechtliche Vertretung) und die Albert-Schweitzer-Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung. Sie ist eine gemeinnützige Gemeinschaft mit beschränkter Haftung. Als Abkürzung heißt sie ASW+W GmbH. Sie hat ihren Sitz in Offenburg, Im Seewinkel 3 Allein-Gesellschafter ist die Lebenshilfe Offenburg- Oberkirch e.v. Bereich Ambulant Unterstütztes Wohnen. (In diesem Vertrag wird sie als Träger benannt und als Leistungs-Erbringer) vertreten durch Leitung. Der Vertrag wird wirksam am. 1
2 1 Was der Vertrag beinhaltet a. der Kundin / dem Kunden wurde am.. das allgemeine Leistungs-Angebot des Trägers überreicht. Und auch das besondere Leistungs-Angebot wurde der Kundin / dem Kunden bei Bedarf überreicht. Beide Teile gehören zum Vertrag. b. Der Träger und das Landratsamt Ortenaukreis haben Vereinbarungen gemacht: Weil das Landratsamt der zuständige Träger der Sozialhilfe ist. Die Vereinbarungen regeln welche Leistung der Träger der Einrichtung erbringen muss. Und wie groß die Leistung sein muss. Das nennt man Leistungs-Vereinbarung. Es wurde auch eine Vereinbarung gemacht für die Kosten. Das heißt, welcher Preis für einzelne Leistungen gilt. Man nennt das Vergütungs-Vereinbarung. Die Vereinbarungen prüfen auch, wie gut die Leistungen sind. Und auch, dass sie nicht zu teuer sind. Das nennt man Prüfungsvereinbarung. c. Für jede Kundin / Kunden wird gemeinsam mit dem Landratsamt ein Gesamt-Plan gemacht. Immer das, was gerade neu geplant wird, gehört zu diesem Vertrag. d. Das Sozial-Gesetzbuch hat einen Rahmen gemacht für das ambulant unterstützte Wohnen volljähriger behinderter Menschen. Das steht in 54 im ersten Absatz im ersten Satz vom 12. Sozial-Gesetz-Buch. Das muss man in Verbindung mit dem 55 Absatz 2 Nummer 6 im 9. Sozial-Gesetz-Buch lesen. Diese Gesetzbücher gelten seit dem 1. Januar Sie regeln alles was zur Leistungs-Vereinbarung gehört. Und alles was zur Vergütungs-Vereinbarung gehört. Und alles was zur Prüfungs-Vereinbarung gehört. Alles zusammen ist die Grundlage für diesen Vertrag. 2
3 2 Für wen ist dieser Vertrag Das Angebot der Albert-Schweitzer-Werkstätten und Wohneinrichtungen ist für erwachsene Menschen mit einer geistigen oder körperlichen oder seelischen Behinderung. Manchmal hat ein Mensch davon zwei Behinderungen oder sogar alle Behinderungen zusammen. Es gibt Behinderungen, die nur eine bestimmte Zeit dauern und wieder weggehen. Oft bleiben Behinderungen für immer. Für alle diese Menschen sind die Angebote. Alle Menschen mit Behinderung, die zu dem alten Kreis Offenburg gehören, können das Angebot bekommen. Es ist aber auch möglich, dass besondere Absprachen gemacht werden. 3 Leistungen des Trägers Alle Maßnahmen, die mit der Kundin /dem Kunden vereinbart wurden zur Beratung, zur Förderung und zu Hilfen, gehören zu diesem Vertrag. Auch das besondere Leistungs-Angebot von Anlage 1 gehört dazu. 4 Pflichten der Vertrags-Partner Der Leistungs-Erbringer verspricht, dass er alle vereinbarten Leistungen fachgerecht und zur vereinbarten Zeit erbringt. Das ist seine Pflicht. Die Kundin/ der Kunde verspricht, dass sie /er dafür mitwirkt, dass die Ziele des Gesamt-Planes erreicht werden. Sie /er muss alle Anträge, die erforderlich sind, zusammen mit dem Leistungs-Erbringer beantragen. Beide Vertrags-Partner müssen miteinander Absprachen treffen, die für die eigene Lebens-Gestaltung der Kundin / des Kunden wichtig sind. 3
4 Sie müssen beide die Absprachen einhalten. Sie müssen insbesondere die vereinbarten Termine einhalten. 5 Ziele Die wichtigsten Ziele unserer Arbeit sind die Selbst- Bestimmung und die Eigen-Verantwortung der Kundin /des Kunden. Sie / er soll sein Leben nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten können. Wir denken, dass Menschen im Ambulant Unterstützten Wohnen ihren Lebens-Alltag meistens selbst bestimmen können. Dass sie ihren Lebens-Alltag auch meistens selbst gestalten können. Deshalb beinhalten unsere Hilfen hauptsächlich Assistenz- Leistungen. Der Mensch mit Behinderung handelt in der Hauptsache. Er hat die Haupt-Verantwortung für die persönliche Gestaltung seines Lebens. Und dafür, dass es ihm gut geht. Der Mensch mit Behinderung nimmt überall in der Gesellschaft am Leben inklusiv teil. Damit das geschieht werden wir auf das persönliche Umfeld unserer Kundin / unseres Kunden einwirken. Und nicht auf die Kundin / den Kunden selbst. Das persönliche Umfeld, Zum Beispiel die Nachbarschaft oder ein Verein, muss zur Inklusion umgestaltet werden. a. Kosten der Hilfe-Leistungen 6 Hilfe-Leistungen Für die Kosten für Fachpersonal und die Sachkosten gibt es eine Maßnahmen-Pauschale. Das ist ein Paket in dem alles schon eingerechnet ist. Diese Kosten werden von dem Ortenaukreis berechnet. Dazu hat der Ortenaukreis dann Richtlinien gemacht. 4
5 Die Maßnahmen-Pauschale ist für die Beratung, die Assistenz und die Förderung gedacht. Darin sind dann auch alle Kosten enthalten für das Personal und für die Sachen, die gebraucht werden. Wie hoch die Kosten dann sind, hängt davon ab, wie viel Hilfe benötigt wird. Die Kundin /der Kunde muss zusammen mit dem Leistungs- Erbringer einen Antrag auf Kosten-Übernahme stellen. Dafür ist die Sozialhilfe zuständig. Für Menschen mit Behinderung heißt das Eingliederungs-Hilfe. Dieser Vertrag gilt immer dann, wenn eine Kosten-Zusage vom Landratsamt gemacht wird. Es kann auch sein, dass die Kundin / der Kunde sich an den Kosten beteiligen muss. Das kommt darauf an, wie hoch sein Einkommen ist und ob er Vermögen hat. Das untersucht der Kosten-Träger. Also das Landratsamt. b. Veränderung der Kosten für Assistenz-Leistungen Wenn die Kundin / der Kunde in eine andere Hilfe-Bedarfs- Gruppe kommt, zum Beispiel von der Stufe I in die Stufe II, dann darf und muss der Leistungs-Träger die Kosten für diese Hilfe-Bedarfsgruppe auch senken oder erhöhen. Diese Veränderung beginnt, wenn der Kosten-Träger der Veränderung zugestimmt hat. Der Leistungs-Träger erklärt dann diese Veränderung für die Kundin /den Kunden schriftlich. c. Fälligkeit und Zahlung der Kosten der Hilfe-Leistungen Die Kosten für die Hilfe-Leistungen müssen am 3. Werktag jeden Monat im Voraus bezahlt werden. Wenn der Kostenträger bestimmte Zahlungen übernimmt, kann der Leistungs-Erbringer diese Kosten direkt mit dem Kostenträger abrechnen. Diese Kosten muss dann die Kundin/ der Kunde nicht mehr bezahlen. Die Kundin/ der Kunde wird über die Höhe dieses Kosten- Anteils informiert. 5
6 Die Überweisung erfolgt auf das Konto der Einrichtung: Konto Nummer Bei der Sparkasse Offenburg Bankleitzahl a) Hilfe zur Selbsthilfe 7 Inhalt der Assistenzleistungen Das Ambulant Unterstützte Wohnen soll der Kundin/ dem Kunden helfen für sich selbst sorgen zu können. Das ist besonders wichtig, wenn er besondere Hilfe braucht in einer eigenen Wohnung. Der Mensch mit Behinderung wird nach seinen Fähigkeiten unterstützt. Damit er sein Leben selbstständig und in eigener Verantwortung gestalten kann. Wie das genau passiert hängt von den Wünschen und den Fähigkeiten der Kundin /des Kunden ab. Das hängt auch von den Bedürfnissen der Kundin/ des Kunden ab. Die Begleitung durch das Ambulant Unterstützte Wohnen ist aber unterschiedlich lang. Man unterteilt das in 3 verschiedenen Hilfe-Bedarfs- Gruppen. b) Bereiche des Alltags Die Assistenz-Leistungen gelten für alle Fragen rund um das Wohnen, das heißt: Die Suche nach einer Wohnung. Das Mieten einer Wohnung. Hilfe beim Vorbereiten vom Umzug Hilfe beim Umzug Hilfe beim Einrichten der Wohnung Hilfe beim Putzen und Aufräumen 6
7 Hilfe bei der Wäsche Hilfe beim Einkauf Hilfe beim Kochen Die Assistenz-Leistungen gelten für alle Fragen rund um das Geld. Zum Beispiel Unterstützung beim Umgang mit Geld. Das kann für kurze Zeit sein oder auch für einen längeren Zeitraum. Unterstützung, wenn ein Konto eingerichtet wird. Und Hilfe bei der Führung des Kontos. Unterstützung bei der Einteilung des Geldes, das auf das Konto eingeht. Unterstützung bei der Einteilung des Geldes, das vom Konto abgehoben wird. Die Assistenz-Leistungen gelten für alle Fragen rund um die Gesundheit Zum Beispiel Unterstützung beim Arztbesuch. Unterstützung bei der Körperpflege. Unterstützung dass man gesund bleibt.. Und wie man eine gute Einstellung zum Leben bekommt.. Die Assistenz-Leistungen gelten für alle Fragen rund um Behörden und Ämter Zum Beispiel Unterstützung Bei Anträgen Bei Briefen Wie man Ansprüche durchsetzt. Wie man erkennt, wer für die unterschiedlichen Bereiche zuständig ist. Die Assistenz-Leistungen gelten für Beratung in allen wichtigen Fragen. zum Beispiel Bei persönlichen Fragen Bei Wünschen für die Zukunft 7
8 Bei Freundschaften Bei Liebes-Beziehung und Sexualtität. Wie man Lebens-Ziele erreichen kann. Beratung bei sozialen Fragen, das heißt bei Kontakten zur Nachbarschaft. Beratung bei Kontakten zu Vereinen und Angeboten in der Umgebung. Beratung für die Sicherheit in der näheren Umgebung, auf der Straße und in Geschäften. Beratung bei Schwierigkeiten und Problemen mit anderen. Beratung bei der Freizeit-Gestaltung. Zum Beispiel bei Hobbys und persönlichen Interessen. Beratung bei der Urlaubs-Gestaltung. Das Ambulant betreute Wohnen hilft inklusive Angebote vorbereiten und begleitet sie. Beratung bei Arbeits-Fragen, zum Beispiel bei Problemen am Arbeitsplatz. Vermittlung zur Integrations-Beratung. Beratung für die berufliche Aussicht. d. Wir geben Hilfe bei der Verarbeitung von Problemen und Krisen. Wir geben notwendige Unterstützung und Begleitung bei Problemen und Krisen. Wir vermitteln, wenn nötig an andere Fach-Dienste zum Beispiel Sucht-Beratung oder Gesprächs-Therapie und ähnliche Stellen. Ein spezieller Hilfe-Bedarf, zum Beispiel im Krankenpflege- Bereich, muss durch besondere Anbieter erbracht werden. Das gilt für alle notwendigen Hilfen, die nicht in den Richtlinien der Eingliederungs-Hilfe des Ortenaukreises drin stehen. Das Ambulant Unterstützte Wohnen kann aber die Vermittlung und Zusammenarbeit mit diesen Diensten übernehmen. 8
9 8 Form und Umfang der Assistenzleistung a) Beide Vertragspartner sind der Meinung, dass die Hilfe benötigt wird und gewollt ist. Und sie gehen respektvoll miteinander um. b) Das Ambulant unterstütze Wohnen soll dem Mensch mit Behinderung helfen, dass er langfristig selbstständig nach seinen eigenen Möglichkeiten leben kann. Das Ambulant unterstützte Wohnen kann keine ständige Anwesenheit der Mitarbeiter anbieten. Das Ambulant unterstützte Wohnen kann deshalb auch keine ständige Unterstützung und Begleitung anbieten. Für besondere Not-Situationen gibt es geeignete Leute, die dafür Lösungen haben. c) Die Kontakt-Zeiten liegen im Rahmen der Möglichkeiten, die das Ambulant unterstützte Wohnen hat. Dabei werden die Ziele der Selbst-Verantwortung des Menschen mit Behinderung berücksichtigt und der Hilfe-Bedarf. d) Die Kundin / der Kunde wird meistens von einer Fachkraft regelmäßig zu festgelegten Terminen beraten und begleitet. Diese Fachkraft organisiert für den Menschen mit Behinderung eine Hilfe, die aus ehrenamtlichen Mitarbeitern und Hilfskräften bestehen kann. Dabei wird auf eine Beständigkeit der Beziehung geachtet. Die fachliche Bezugs-Person wird bei Urlaub und Krankheit durch Fach-Personal vertreten. e) Die Kundin / der Kunde muss aktiv mitarbeiten, wenn ein Hilfeplan oder Gesamtplan gemacht wird. Dieser Plan orientiert sich an den Richtlinien des Landratsamtes Ortenaukreis. f) Die Kundin / der Kunde muss Absprachen einhalten. 9
10 Sie / Er muss zu allen Terminen für die Begleitung kommen. g) Die Leistungen, die zwischen der Kundin/ dem Kunden und dem Leistungs-Erbringer vereinbart wurden, können bei Bedarf im Gesamtplan nachgelesen werden. Wenn sich die Entwicklung der Kundin / des Kunden verändert, dann werden die Leistungen diesen Entwicklungen angepasst. Der Mensch mit Behinderung arbeitet, so wie ihm das möglich ist, an der Überprüfung des Plans mit. h) Die Kundin / der Kunde sollte sich soweit selbst versorgen können, dass der größte Teil des Alltags im Ambulant betreuten Wohnen selbstständig umgesetzt werden kann. 9 Haftung Kunde und Einrichtung haften für Sachschäden innerhalb des Vertrages nur dann, wenn festgestellt wird, dass der Schaden bei grober Unachtsamkeit entstanden ist. Wenn Personen-Schäden entstehen gelten die allgemeinen Bestimmungen des Gesetz-Gebers. 10 Kündigung des Assistenzvertrages Wenn die Kundin/ der Kunde oder der Leistungs- Erbringer den Vertrag kündigen will, müssen dafür die Regeln vom Wohn- und Betreuungs-Vertrags- Gesetz beachtet werden. Ganz besonders die 11 bis 12 im Wohn- und Betreuungs-Vertrags-Gesetz. Die Kündigung muss schriftlich gemacht werden. a. Kündigung durch die Kundin/ den Kunden Die Kundin/ der Kunde kann den Vertrag am 3. Werktag eines Monats kündigen. 10
11 Die Kündigung gilt dann für den Ablauf dieses Monats. Das kann auf einem Blatt aufgeschrieben werden, und einer Fachkraft übergeben werden. Wenn der Leistungs-Träger die Kosten erhöht, kann der Kunde zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Leistungs-Träger die Erhöhung verlangt. Die Kundin / der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit dann kündigen, wenn es gar nicht mehr geht im Ambulant Unterstützten Wohnen. b. Kündigung durch den Leistungsträger Der Leistungs-Erbringer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Das muss er dann aber begründen. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn der Betrieb nicht mehr weitergeführt wird. Wenn der Träger keine fachliche Assistenz findet. Wenn die Kundin / der Kunde seine vertraglichen Pflichten so schwer verletzt, dass der Träger den Vertrag nicht mehr weiter führen kann. Ein anderer wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn die Kundin/ der Kunde die Kosten für die Leistungen nach mehr als einem Monat nicht mehr bezahlt hat. 11 Anlagen Die nächsten Seiten gehören zum Vertrag dazu 1. ein spezielles Leistungsangebot 2. Erklärung zum Datenschutz 3. Schweigepflicht-Entbindung für Ärzte 4. Schweigepflicht-Entbindung für die Mitarbeiter der Assistenz. 5. Assistenz-Vertrag in leichter Sprache 11
12 12 Schlussbestimmungen a. Änderungen dieses Vertrages müssen schriftlich in leichter Sprache gemacht werden. b. Es kann sein, dass eine Bestimmung in diesem Vertrag ungültig ist. Das bedeutet aber nicht, dass dann der ganze Vertrag ungültig ist...offenburg, den.. (Kunde) (rechtliche Vertreter /in (Vertreter /in des Trägers) Zeichen Übersetzungszeit inklusive Textanalyse 8 Stunden Überprüfung durch Zielgruppenvertreter 1 Stunde 12
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