Ausbildungsmodul Unterstützung bei der Basisversorgung (gem. den Bestimmungen der GuK-BAV, BGBl. II Nr. 281/2006)
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- Dörte Burgstaller
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1 Ausbildungsziele: Ausbildungsmodul Unterstützung bei der Basisversorgung (gem. den Bestimmungen der GuK-BAV, BGBl. II Nr. 281/2006) Mit Absolvierung des Ausbildungsmoduls erlangt man die Berechtigung zur Durchführung von unterstützenden Tätigkeiten bei der Basisversorgung (Körperpflege, Nahrungsaufnahme, usw.) sowie bei der Verabreichung von Arzneimitteln. Lehrinhalte: 1. Gesundheits- und 80 UE Lehrinhalte Qualifikation der Lehrkraft Stunden AEDL Sich pflegen - Körperpflege - Unterstützung bei der Körperpflege - Haarwäsche und pflege - Zahnpflege - Pediküre und Maniküre - Beobachtung der Haut - Pflegeutensilien und Hilfsmittel AEDL Essen und Trinken - Beobachtung Ernährungszustand - Beobachtung Verdauungsstörung - Beobachtung Schluckstörung - Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme - Flüssigkeitsbilanz - Verabreichung von Arzneimitteln AEDL Ausscheiden - Bedeutung - Beobachtung der Urinausscheidung - Beobachtung der Stuhlausscheidung - Obstipation - Erbrechen - Anwendung von Inkontinenzhilfsmitteln AEDL Sich kleiden - Umgang mit der Kleidung - Hilfestellung bei der Auswahl der Kleidung - Hilfsmittel zum Ankleiden - Methoden und Techniken zum An- und Auskleiden AEDL Sich bewegen - Bedeutung der Bewegung - Bobachtung der Körperhaltung etc. - Risikofaktoren - Prophylaxen: Decubitus, Thrombose, Kontraktur - Unterstützung bei der Bewegung 15 UE 5 UE 1
2 2. Arzneimittellehre Lehrinhalte Qualifikation der Lehrkraft Stunden Medikamentenlehre - Begriffserklärungen - Darreichungsformen - therapeutische Bandbreite - Aufnahme und Ausscheidung - unerwünschte Arzneimittelwirkungen - Arzneimittelgruppen - Verabreichung von Arzneimittel Arzt/Ärztin; Pharmazeut/Pharmazeutin 20 E 3. Praktische Ausbildung 40 Stunden Die praktische Ausbildung ist in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder in einem Pflegeheim unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und zu absolvieren. Die Tagesarbeitszeit von 8 Stunden darf nicht überschritten werden. Das Praktikum ist innerhalb der von der Schule gesetzten Frist zu absolvieren. 4. Prüfung 10. (1)GuK-BVA Die Beurteilung der theoretischen Ausbildung erfolgt im Rahmen einer Abschlussprüfung, die von der Lehrkraft des betreffenden Unterrichtsfaches abzunehmenden Einzelprüfungen in den Unterrichtsfächern 1. Gesundheits- und und 2. Einführung in die Arzneimittellehre zu absolvieren ist. (2) Voraussetzung für die positive Beurteilung der Abschlussprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung jeder Einzelprüfung. (3) Jede Einzelprüfung darf höchstens zweimal wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen sind von der Lehrkraft des betreffenden Unterrichtsfaches in Anwesenheit der Leitung des Ausbildungsmoduls abzunehmen. Wenn die Lehrkraft des Unterrichtsfaches Gesundheitsund auch mit der Leitung des Ausbildungsmoduls betraut ist, ist eine Wiederholungsprüfung im Unterrichtsfach Gesundheits- und auch in Anwesenheit der Lehrkraft des Unterrichtsfaches Einführung in die Arzneimittellehre abzunehmen. (4) Die Abschlussprüfung ist mit mit Erfolg bestanden oder mit nicht bestanden zu beurteilen. 2
3 Ausbildungsmodul Unterstützung bei der Basisversorgung (gem. den Bestimmungen der GuK-BAV, BGBl. II Nr. 281/2006) (UBV) 02. Nov 2015 bis 21. Dezember 2015 THEORIE (1 Unterrichtstag = 0830 Uhr bis 1730 Uhr = 10 UE) UE UE PRAKTIKUM Im Zeitraum vom sind 40 Stunden (en bloc) an praktischer Ausbildung in einer Behindertenbetreuungseinrichtung oder in einem Pflegeheim zu absolvieren. Eine 80%ige Anwesenheit der Theoriemodule ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung! Abschlussprüfung Zeugnisübergabe Kurskosten inkl. Prüfungsgebühren/TeilnehmerIn: Euro 850,00 USt.-frei 3
4 ANMELDEFORMULAR Hiermit melde ich mich verbindlich zum Ausbildungsmodul Unterstützung bei der Basisversorgung bei der EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG an. Kurskosten für: 850,00 USt.-frei 100 Theoriestunden, 40 Praktikumsstunden von 02. November 2015 bis 21. Dezember 2015 Teilnehmer: Vor- und Nachname: Soz.Vers/Geb.Dat.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon/Mobil: Rechnungsadresse: Anschrift: UID Nummer bei Firma Telefon/ Fax: Ort, Datum: Anmeldung unter: Per Post: EMG Akademie für Gesundheit GmbH & Co KG; 8142 Wundschuh, Neuschloss 1 Fax: Teilnehmer sowie Rechnungsträger bestätigen mit der Unterschrift, die im Anhang befindlichen AGB s gelesen, verstanden und akzeptiert zu Unterschrift Vertragspartner/Rechnungsträger firmenmäßige Zeichnung Unterschrift Teilnehmer 4
5 1. Anmelderichtlinien Allgemeine Geschäftsbedingungen Wir haben bei unseren Lehrgängen begrenzte Teilnehmerzahlen, daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Beginn der Lehrgänge. Anmeldungen erfolgen ausschließlich mit unserem Vordruck und sind nach Unterfertigung rechtsverbindlich. Formulare können Sie aus unserer Homepage entnehmen. Programm-, Preisänderungen: Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Beim Großteil der angebotenen Veranstaltungen ist ein Teilnehmer-Minimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann die Veranstaltung abgesagt werden. 2. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte umgehend nach Erhalt der Rechnung. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.eine Teilnahme an Lehrgängen ist nur möglich, wenn am ersten Kurstag eine Zahlungsbestätigung vorgelegt wird. 3. Teilzahlungsvereinbarung Besteht eine individuelle schriftliche Teilzahlungsvereinbarung werden bei Zahlungsverzug 30 Euro Mahngebühr sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. verrechnet. 4. Stornogebühr Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Das Einsetzen eines Ersatzteilnehmers ist möglich. 5. Prüfungen Der Ablauf der jeweiligen Lehrgänge ist durch die jeweils gültige Lehrgangsordnung bestimmt. Nach bestandenen Prüfungen und dem Erfüllen der vorausgesetzten Anforderungen wird ein Zeugnis mit der jeweilig erreichten Qualifikation ausgestellt. Vortragsänderungen sind aufgrund der langfristigen Planung möglich. Beim Großteil der angebotenen Lehrgänge ist ein Teilnehmerminimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann ein Ausbildungsvorhaben abgesagt werden. Alle Lehrgänge können nur vorbehaltlich mit der Genehmigung des Landeshauptmannes abgehalten werden. 6. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel häufig nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen beiden Geschlechtern gleicher-maßen offen. 7. Grundsätzliches Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach erfolgtem Vertragsabschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 5
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