EU-Erbrechtsverordnung Auswirkungen in Deutschland, Schweiz, Österreich, Spanien, Frankreich, Italien, Kanada und USA
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- Maike Schuler
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1 sd Veranstalter: STEP Deutschland e.v. STEP DEUTSCHLAND E.V. 13. KONFERENZ 26./ Veranstaltungsort: Stuttgart, Kanzlei CMS 13. STEP DEUTSCHLAND KONFERENZ STUTTGART 26. Februar 2015, 12:00 bis 18:00 Uhr: Konferenz 26. Februar 2015, ab 18 Uhr: STEP Mitgliederversammlung 26. Februar 2015, ab 19:30 Uhr: Abendessen 27. Februar 2015, 9:00 bis 14:15 Uhr: Konferenz EU-Erbrechtsverordnung Auswirkungen in Deutschland, Schweiz, Österreich, Spanien, Frankreich, Italien, Kanada und USA Welche Besonderheiten bringt die EU-Erbrechtsverordnung in den einzelnen Ländern mit sich? Einführung in das Erbrecht der einzelnen Länder Hat es Vorteile, seinen Lebensmittelpunkt zu verlagern? Was geschieht im Erbfall mit der im Ausland belegenen Ferienimmobilie? Wie geht diese auf die Erben über? Welche Dokumente werden benötigt? Wie sorge ich am besten vor? Partner der 13. STEP Deutschland Konferenz:
2 Referenten und Sprecher Susanne Thonemann-Micker TEP, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, LL.M. und Partnerin bei S & P Rechtsanwaltsgesellschaft mbh in Düsseldorf. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht publiziert und referiert sie regelmäßig. Sie ist Gründungsmitglied von STEP Deutschland und seit 2012 Präsidentin der deutschen Branch. Dr. Michael Schellenberger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht. Seit 2007 ist Dr. Schellenberger in der Kanzlei CMS Hasche Sigle, Stuttgart, im Bereich Private Clients tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung von Unternehmern bzw. Privatiers bei der rechtlichen Strukturierung ihres Vermögens sowie der Gestaltung ihrer Nachfolge, die regelmäßig internationale Bezüge aufweist. Tobias Somary TEP, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht, LL.M. Herr Somary leitet die Abteilung Privatklienten bei der Kanzlei CMS von Erlach Poncet in Zürich. Gleichzeitig verantwortet er die internationale CMS Private Client Speciality Group und steht der Fachgruppe Erbecht des Zürcher Anwaltsvereins vor. Herr Somary ist vorwiegend im Bereich Vermögens- und Nachfolgeplanung, Unternehmensnachfolge, Stiftungs- und Trustwesen sowohl national als auch international tätig. Michael J. Stegman TEP, Rechtsanwalt, JD, bei Kohnen & Patton LLP in Cincinnati, Ohio. Seit über 30 Jahren berät Herr Stegman Private Clients bei rechtlichen und steuerlichen Fragen im Bereich Vermögensnachfolge. Seine Expertise reicht von Trust- und Stiftungslösungen bis hin zu Cross-Border Fällen sowohl von U.S. Bürgern als auch Nicht-U.S. Bürgern. Herr Stegmann ist Mitglied des International Estate Planning and Asset Protection Committees des American College of Trust and Estate Counsel. Alexander Sennecke Rechtsanwalt bei Baldwin Sennecke Halman LLP in Toronto, Kanada. Herr Sennecke betreut vor allem als Spezialist deutschsprachige Unternehmer und Investoren in Kanada bei der Abwicklung von Handels- und Immobiliengeschäften und dem Aufbau von Tochtergesellschaften in Kanada. Er hat Artikel zu seinen Fachgebieten, auch dem Nachlassrecht, veröffentlicht und referiert regelmäßig bei Organisationen wie der deutsch-kanadischen Handelskammer. Dr. Daniel Lehmann TEP, Rechtsanwalt und Partner bei Baker Tilly Roelfs in München. Er berät Mandanten bei Fragen der persönlichen Nachfolge- und Steuerplanung, dem Gesellschafts-, Versicherungs- und Stiftungsrecht. Er ist Gründungsmitglied der deutschen Branch von STEP, der er von 2006 bis 2012 vorsaß. Seit 2011 ist Dr. Lehmann als Abgeordneter für Kontinentaleuropa Mitglied des STEP Worldwide Council und gehört dem Steering Committee der Cross-Border-Estates Special Interest Group an. Er ist Mitautor verschiedener Bücher und Aufsätze zur Nachfolgeplanung und zum Stiftungsrecht und trägt regelmäßig vor. Dr. Björn Demuth TEP, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und Partner bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Stuttgart, der er schon seit 18 Jahren angehört. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Unternehmensnachfolge und die wesentlichen Bereiche des Steuerrechts, national und international. Herr Dr. Demuth ist vor allem bekannt aufgrund seiner zahlreichen Vorträge, Publikationen und seiner Lehrtätigkeit in seinen Spezialgebieten. Dr. Manuel Stiff Abogado und Rechtsanwalt mit Kanzleien in Palma de Mallorca und Münster/Westfalen. Dr. Stiff ist spezialisiert auf die Begleitung deutsch-spanischer Erbfälle. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Münster für spanisches Recht und publiziert regelmäßig zu diesem Rechtsgebiet. Zu diesem Themenkomplex trägt Herr Dr. Stiff auch auf (Fortbildungs-)Veranstaltungen vor. DDr. Katharina Müller TEP, Rechtsanwältin, Handelswissenschaftlerin und Gründungspartnerin der Kanzlei Müller Partner in Wien. Dort berät sie Mandanten von der Gestaltung bis zur Weitergabe von privatem Vermögen. Ein weiterer Tätigkeitschwerpunkt liegt im Stiftungsrecht. Frau Müller ist Autorin zahlreicher Fachpublikationen, Vizepräsidentin der österreichischen Branch von STEP und Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der Österr. Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht. Dr. Martin Melzer, TEP, Rechtsanwalt, LL.M. und Junior Partner der Kanzlei Müller Partner in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Stiftungsrecht, die Vermögensweitergabe und die Unternehmensnachfolge. Herr Dr. Melzer ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und seit 2013 Redakteur des Journals für Erbrecht und Vermögensweitergabe. Petra Kuhn Avocat à la Cour, Diplom-Rechtspflegerin (FH). Frau Kuhn ist seit 2003 freiberuflich für die Kanzlei Ziegenfeuter Gätjens Saber in Lyon/Paris tätig und berät dort Mandanten bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung und Abwicklung von Erb- und Schenkungsfällen mit Bezug zu Deutschland, Österreich, der Schweiz und Frankreich. Sie ist Mitglied des Instituts für Erbrecht und Lehrbeauftragte für deutsches Vertrags- und Gesellschaftsrecht an der Universität Lyon. Dr. Manfred Psaier Dottore commercialista, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er ist Partner der Kanzlei Psaier + Partner in Brixen, Italien. Dr. Psaier ist vor allem bekannt durch seine zahlreichen deutschsprachigen Veröffentlichungen zum italienischen Erbschaftsteuerrecht und seine Fachvorträge auf internationalen Veranstaltungen.
3 Programm 26. Februar 2015: 13. Konferenz STEP Deutschland, 12:30 bis ca. 18:00 Uhr EU-Erbrechtsverordnung Auswirkungen in Deutschland, Schweiz, Österreich, Spanien, Frankreich, Italien, Kanada und USA, bei CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, Stuttgart. ab 18 Uhr Mitgliederversammlung von STEP Deutschland e.v., ebenfalls in den Konferenzräumen ab 19:30 Uhr Empfang u. anschließendem Abendessen im Cube, Kunstmuseum Stuttgart, Kleiner Schloßplatz 13 Ab 11:30 Uhr Eintreffen der Teilnehmer, Registrierung 12:20 Uhr Grußworte der Präsidentin von STEP Deutschland RAin/FASt Susanne Thonemann-Micker, TEP 12:25 Uhr Grußworte des Gastgebers 12:30 Uhr Länderbericht Deutschland (Eröffnungsvortrag) RA/FAErbR Dr. Michael Schellenberger, Mag. rer.publ. 15:30 Uhr Länderbericht Kanada RA Alexander Sennecke 16:15 Uhr Diskussion, Kaffeepause 16:45 Uhr Das Gesetzgebungsverfahren zur EuErbVO (Hintergrundbericht aus Brüssel) RA Dr. Daniel Lehmann, TEP 13:30 Uhr Länderbericht Schweiz 17:15 Uhr Aktuelle Entwicklungen: Die Entscheidung des BVerfG zur ErbSt. RA Tobias Somary, Lic. iur. LL.M. RA/FASt/StB Dr. Björn Demuth 14:15 Uhr Pause 18:00 Uhr Ende des 1. Konferenztages 14:45 Uhr Länderbericht U.S.A. RA Michael J. Stegman, JD, TEP anschließend bis ca. 19:00 Uhr Mitgliederversammlung von The Society of Trust and Estate Practitioners (STEP) Deutschland e.v.
4 Programm 26. Februar 2015: 13. Konferenz STEP Deutschland, 9:00 bis 14:15 Uhr EU-Erbrechtsverordnung Auswirkungen in Deutschland, Schweiz, Österreich, Spanien, Frankreich, Italien, Kanada und USA, bei CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, Stuttgart Ab 8:30 Uhr Eintreffen der Teilnehmer, Registrierung 11:30 Uhr Länderbericht Frankreich 9:00 Uhr Länderbericht Spanien RAin Petra Kuhn, Avocat à la Cour und Diplom-Rechtspflegerin (FH) RA Dr. Manuel Stiff, Abogado 12:30 Uhr Kaffeepause 10:00 Uhr Kaffeepause 10:30 Uhr Länderbericht Österreich 13:15 Uhr Länderbericht Italien RA/WP/StB Dr. Manfred Psaier RAin DDr. Katharina Müller, TEP und RA Dr. Martin Melzer, TEP 14:15 Uhr Schlusswort und Ende Konferenz
5 13. STEP DEUTSCHLAND KONFERENZ STUTTGART 26. Februar 2015, 12:00 bis 18:00 Uhr: Konferenz 26. Februar 2015, ab 18 Uhr: STEP Mitgliederversammlung 26. Februar 2015, ab 19:30 Uhr: Abendessen 27. Februar 2015, 9:00 bis 14:15 Uhr: Konferenz EU-Erbrechtsverordnung Auswirkungen in Deutschland, Schweiz, Österreich, Spanien, Frankreich, Italien, Kanada, USA Die Konferenz wird überwiegend in deutscher Sprache abgehalten. Anmeldung und Rechnung Teilnahmegebühr Titel, Vorname: Teilnahme Konferenz (26./27. Februar 2015): Name Beitrag bei erstmaliger Konferenzteilnahme 300 Beitrag bei wiederholter Konferenzteilnahme 250 Firma: Teilnahme Abendprogramm am 26. Februar 2015 Anschrift: mit Personen ( 79,00 pro Person) Telefon: Fax: Ich möchte nicht als Teilnehmer mit Name, Firma und Ort im Teilnehmerverzeichnis aufgeführt werden. Veranstaltungsort der 13. STEP Deutschland Konferenz: CMS Hasche Sigle Schöttlestraße Stuttgart Ich bitte um eine Teilnahmebescheinigung. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto STEP Deutschland e.v. Deutsche Bank AG Mannheim Konto Nr.: BLZ: IBAN: DE BIC/SWIFT: DEUTDESMXXX Stornierungen müssen schriftlich oder per spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung angezeigt werden. In diesem Fall berechnen wir eine Stornierungsgebühr von 40. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bis vor Beginn der Veranstaltung ohne zusätzliche Kosten möglich. Anmeldeschluss: 15. Februar 2015 Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an: STEP Deutschland e.v. c/o Bethmann Bank AG Manuela McKensie Promenadeplatz München Fax: +49 (0) manuela.mckensie@bethmannbank.de STEP Deutschland e.v ÜBER DEN VERANSTALTER STEP ist ein internationales Netzwerk von Praktikern unterschiedlicher Professionen, die im Bereich der Nachlassplanung und -abwicklung, der Vermögensanlage, des Trust- und Stiftungsrechts sowie den hiermit verbundenen Steuerfragen tätig sind. STEP bietet Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, repräsentiert seine Mitglieder und fördert den Erfahrungsaustausch über Berufs- und Landesgrenzen hinweg. STEP hat weltweit über Mitglieder und ist in mehr als 70 Staaten vertreten. STEP ist in Deutschland als gemeinnütziger Verein organisiert. Die 13. STEP Deutschland Konferenz am 26./ wird von STEP Deutschland e.v. veranstaltet. Nähere Informationen erhalten Sie unter oder
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