zur Konsultation der Verbände zum Erfahrungsbericht EEWärmeG
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- Juliane Waltz
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1 Stellungnahme der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) zur Konsultation der Verbände zum Erfahrungsbericht EEWärmeG Gemäß 18 des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz-EEWärmeG) ist durch die Bundesregierung bis zum ein Erfahrungsbericht zum Gesetz vorzulegen. Neben dem Stand der Markteinführung und dem Vollzug des Gesetzes soll der Erfahrungsbericht insbesondere zur technischen Entwicklung, zur Kostenentwicklung, zur Wirtschaftlichkeit der Anlagen und zur Energieeinsparung und Emissionsminderung berichten. Die BSI bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen einer Verbändekonsultation eine Stellungnahme abgeben zu können. Unsere Stellungnahme bezieht sich auf folgende Punkte: 1. Keine Ausweitung von Nutzungspflichten für erneuerbare Energien auf den Gebäudebestand. 2. Einen einheitlichen ordnungspolitischen und fördertechnischen Rahmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien schaffen. 3. Erste Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung des EEWärmeG - Höherer Planungsaufwand - Große Bandbreite hinsichtlich Kostensteigerung im Neubau und bei Erfahrungen mit dem Einsatz der Technik. 1. Keine Ausweitung von Nutzungspflichten auf den Gebäudebestand In der öffentlichen Diskussion wird eine Einführung von Nutzpflichten für erneuerbare Energien im Gebäudebestand häufig als Förderinstrument für die Markteinführung und -etablierung der entsprechenden Technologien vorgeschlagen, empfohlen oder sogar gefordert Geschäftsführender Verband: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Littenstraße Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) presse@bsi-web.de Ansprechpartner: Ingrid Vogler, GdW Telefon: 030/ Telefax: 030/ vogler@gdw.de Europa-Büro der BSI 47-51, rue du Luxembourg 1050 Bruxelles, BELGIEN BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) VGF Verband Geschlossene Fonds Die BSI warnt nachdrücklich davor, Nutzungspflichten für erneuerbare Energien im Gebäudebestand einzuführen. Die meisten erneuerbaren Energien setzen für ihre effiziente Nutzung die Verminderung des Gebäudewärmebedarfes voraus. Wir sehen die erhebliche Gefahr, dass eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Bestand zu einer zusätzlichen Investitionsbremse würde und dass sie deutlich mietsteigernd wirken würde.
2 Seite 2 von 6 Umfassende Modernisierungsmaßnahmen sind kostenintensiv und betreffen sowohl den Gebäudeeigentümer als auch den Mieter. Energiesparende Modernisierungsmaßnahmen wie auch die Nutzung erneuerbarer Energien müssen insbesondere im vermieteten Gebäudebestand sozialverträglich gestaltet sein. Die Verbesserung der Energieeffizienz sollte daher im Gebäudebestand immer Vorrang erhalten. Eine Umstellung auf die Nutzung erneuerbarer Energien kann bei einem entsprechend verminderten Wärmebedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Wir verweisen zu diesem Punkt auch auf die Stellungnahmen der BSI zum Entwurf des EEWärmeG aus den Jahren 2007 und Einheitlicher Rahmen: Einbindung des EEWärmeG in die EnEV und Integration der Förderung erneuerbarer Energien in die KfW-Förderprogramme Die Energieeinsparverordnung berücksichtigt mit ihren Anforderungen an das energiesparende Bauen alle Energieträger, insbesondere auch die erneuerbaren Energien, technologieoffen entsprechend ihrem Einsatz an fossiler Primärenergie. Die Nutzung erneuerbarer Energien für Gebäude gehört methodisch deshalb aus unserer Sicht ins Energieeinsparrecht. Damit würde eine deutliche Vereinfachung erreicht und die Planung und Umsetzung erleichtert. Für die Planer und Bauherren ist derzeit ein wirtschaftlich und technisch sinnvoller Weg zur Erfüllung beider Vorschriften nicht ohne weiteres erkennbar. Aus Sicht der BSI ist für Eigentümer weiter eine planbare Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien notwendig. Die derzeitige Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme über das MAP ist nicht sichergestellt. Insbesondere der Stopp des Marktanreizprogramms im Mai dieses Jahres aufgrund der ausgeschöpften verfügbaren Mittel führte bei den Bauherren, die diese Mittel eingeplant hatten, zu erheblichen Schwierigkeiten. Darüber hinaus erfolgen die Verbesserung der Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden auf Basis eines Gesamtkonzeptes. Dem sollte auch eine Förderung aus einer Hand gegenüberstehen. Voraussetzung ist eine bedarfsgerechte Verstetigung der zur Verfügung gestellten Mittel. 3. Erfahrungen bei der praktischen Auswirkung des EEWärmeG Praktische Erfahrungen zur Auswirkung des EEWärmeG in der Baupraxis liegen nur eingeschränkt vor, da das EEWärmeG für Bauanträge gilt, die seit dem
3 Seite 3 von gestellt wurden. Eine Umfrage unter Wohnungsunternehmen ergab jedoch eine Reihe qualitativer Hinweise zur Umsetzung des EEWärmeG: - Der Planungsaufwand für Neubauten ist mit der Einführung des EEWärmeG erheblich gestiegen, weil keine Standardisierung der Lösungen zum Einsatz erneuerbarer Energien vorliegt. Die Wohnungsunternehmen erwarten zusätzliche Betriebskosten aus der Wartung der zusätzlichen technischen Anlagen sowie einen zusätzlichen Instandhaltungsaufwand wegen des höheren Technikeinsatzes. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich im Neubau die warmen Betriebskosten wahrscheinlich nicht beliebig reduzieren lassen, da ab einem bestimmten energetischen Standard weitere Reduktionen bei den Heizkosten durch entstehende Wartungskosten sowie Stromkosten für Betriebsstrom im Allgemeinen kompensiert werden. - Die Kostensteigerung für Neubauprojekte aufgrund des EEWärmeG fällt je nach Projekt sehr unterschiedlich aus. Für Objekte, deren Wärmeversorgung über Anschluss an ein Wärmenetz, das dem EEWärmeG genügt, erfolgt, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Gleiches gilt für Objekte, die in erhöhtem energetischem Standard gebaut werden und z. B. KfW-Fördermittel in Anspruch nehmen. Anders dagegen gasversorgte Objekte. Hier entstehen Mehrkosten durch den zusätzlichen Einsatz einer großzügig zu dimensionierenden Solaranlage bzw. durch Veränderung der Wärmeversorgung z. B. hin zu Nutzung von Umweltwärme oder fester Biomasse. Kostensteigerungen wirken sich besonders schwierig in strukturschwachen Märkten und bei Wohnungsneubau für Haushalte mit geringem Einkommen aus. - Hinsichtlich der eingesetzten Technik kann berichtet werden, dass sowohl thermische Solaranlagen als auch Wärmepumpen und feste Biomasse eingesetzt werden. Die Bandbreite der Erfahrungen reicht von sehr zufrieden (entspricht der Simulation) bis hin zu sehr unzufrieden (bei Schwierigkeiten im Betrieb). Die im EEWärmeG angegebenen Solarflächen werden für große Mehrfamilienhäuser als zu groß eingeschätzt, da sie hinsichtlich der entstehenden Kosten pro kwh erzeugte Wärme nicht optimiert sind. Die Flächen sind für eine reine Unterstützung der Warmwassererzeugung zu groß bemessen und erfordern eine zusätzliche Heizungsunterstützung. Dies wirkt sich in den Investitionskosten aus, die mit bis zu 50 EUR pro m 2 Wohnfläche angegeben werden. Besonderes Augenmerk ist auf die Regelung bivalenter Anlagen zu richten, damit eine konsequente Vorrangnutzung der Wärme aus erneuerbarer Energie erfolgt. Des Weiteren übernimmt bei bivalenten Anlagen der fossile Wärmeerzeuger unmerklich die Wärmebereitstellung, wenn der erneuerbare Wärmeerzeuger ausfallen sollte, wenn dies nicht über eine entsprechende Überwachung kenntlich wird. Deswegen erfordern Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Allgemeinen einen zusätzlichen Aufwand für die Fernüberwachung. Für Holzpelletkessel wird erhöhter Bedienaufwand, z. B. im
4 Seite 4 von 6 Zusammenhang mit der Entaschung, genannt. In der Verbändekonsultation am wurden erste Ergebnisse des wissenschaftlichen Begleitvorhabens zum Erfahrungsbericht EEWärmeG vorgestellt. Bei der weiteren Bearbeitung des Erfahrungsberichts im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung bittet die BSI dringend darum, die Ergebnisse zur Markteinführung um Fragen - der technischen Entwicklung (z. B. Betriebssicherheit, Regelungstechnik, Fernüberwachung) und der - Kostenentwicklungen (z. B. Investitionskosten, Kosten der Beheizung und der Warmwasserbereitung, Wartungsaufwand und Instandhaltungskosten) zu ergänzen. Berlin, den Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) vertritt als Zusammenschluss der wichtigsten Interessenverbände aus der Wohnungs- und Immobilienbranche bundesweit und auf europäischer Ebene gemeinsame Positionen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Ziel ist es, die herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung der Immobilie in Deutschland im Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit zu verankern sowie die politischen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der deutschen Immobilienwirtschaft zu verbessern. Der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft gehören derzeit an:
5 Seite 5 von 6 Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW): Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. gehören derzeit über Mitglieder und verbundene Unternehmen an. Die Mitgliedsunternehmen verwalten einen Wohnungsbestand von rund 3,1 Millionen Wohnungen, in denen 7,2 Millionen Menschen leben. Dies entspricht einem Anteil von rund 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in Deutschland. Zudem werden Gewerberäume von insgesamt 37,8 Millionen Quadratmetern Nutzfläche verwaltet. Damit arbeiten mehr als 1 Millionen Beschäftigte in den Büros, Einkaufszentren und Hotels der BFW-Mitgliedsunternehmen. GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen: Der GdW repräsentiert bundesweit rund Wohnungsunternehmen mit 6,0 Millionen bewirtschafteten Wohnungen, in denen rund 13 Millionen Menschen leben. Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen: Der IVD ist 2004 als Zusammenschluss aus dem Ring Deutscher Makler (RDM) und dem Verband Deutscher Makler (VDM) entstanden. Er repräsentiert rund Mitgliedsunternehmen aus dem Bereich der Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister, Bewertungs-Sachverständige, Bauträger und weiteren Immobilienberater. Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI): Dem BVI gehören derzeit rund 400 Unternehmen an. Die Mitgliedsunternehmen verwalten ca Wohn- und Gewerbeeinheiten mit einem Gesamtvermögen von rechnerisch etwa 45 Mrd. Euro. Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV): Der DDIV ist mit derzeit über Mitgliedsunternehmen die größte berufsständige Organisation für hauptberuflich tätige Immobilienverwalter in Deutschland. Die Unternehmen sind in 10 Landesverbänden organisiert und verwalten einen Bestand von ca. 1,7 Millionen Wohnungen mit 102 Millionen Quadratmetern an bewirtschafteter Wohn- und Nutzfläche. Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp): Der vdp ist einer der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft. Mit einem Marktanteil von über 60 % in der gewerblichen und 28 % in der Wohnimmobilien-Finanzierung sind die derzeit 36 im vdp zusammengeschlossenen Institute führend in der Immobilienfinanzierung in Deutschland
6 Seite 6 von 6 Verband Geschlossene Fonds (VGF): Der VGF repräsentiert die Branche der geschlossenen Fonds, die ein jährliches Investitionsvolumen von rd. 23,1 Mrd. Euro kumuliert. Die 50 Mitglieder repräsentieren ein Marktvolumen von annähernd 11,6 Mrd. Euro. Damit vertritt der VGF mehr als 3/4 des Marktes der Anbieter geschlossener Fonds.
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