In den letzten Jahren hat sich in Deutschland viel geändert für Menschen mit Behinderung, in der Politik sowie bei den gesetzlichen Regelungen
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- Meike Beltz
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1 Einheit 6. Einheit Persönliches Budget Teil 1 a) Einstieg - Der Kursleiter begrüßt die Teilnehmer. - Gemeinsam wird an die letzte Einheit erinnert. - Der Kursleiter gibt einen Überblick über die heutige Einheit. b) Einführung in das Thema: Persönliches Budget In den letzten Jahren hat sich in Deutschland viel geändert für Menschen mit Behinderung, in der Politik sowie bei den gesetzlichen Regelungen Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen und dadurch soll sich ihre Lebensqualität verbessern. Dafür gibt es seit Januar 2008 ein neues Gesetz. Das Gesetz regelt den Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Der Kursleiter schreibt folgende Begriffe auf ein Flipchart: Persönliches Budget SGB 9 (Sozialgesetzbuch 9) Mensch mit Hilfebedarf Leistungsträger Dienstleister budgetfähige Leistungen Gemeinsam mit der Gruppe erarbeitet der Kursleiter was die Begriffe bedeuten und gemeinsam werden Beispiele genannt (Arbeitsblatt 6.2). Dieses Arbeitsblatt 6.2 erhalten die Kursteilnehmer am Ende der Übung ausgehändigt, für ihre Kursordner. Es folgen zwei Übungen zur Festigung von Kenntnissen. 1.Übung Der Kursleiter teilt das Arbeitsblatt 6.3 an die Teilnehmer aus. Die Teilnehmer sollen mittels Verbindungsstrichen Leistungen den Leistungsträgern zuordnen. Pause
2 Einheit 2. Übung Der Begriff budgetfähige Leistungen soll genauer bestimmt werden. Budgetfähige Leistungen sind: Hilfen, die mit dem persönlichen Geld bezahlt werden können. Bei den Hilfen handelt sich in der Regel nicht um Gegenstände (um Sachen) sondern um Helfer und Unterstützungen. Zum Beispiel: Vom Persönlichen Geld kann man sich keine Brille kaufen, aber man kann die helfende Person bezahlen, die mit einem zum Optiker geht. Wichtig ist, dass die Helfer und die Unterstützungen regelmäßig gebraucht werden. Seltene Hilfen, zum Beispiel eine Begleitung für den Urlaub, können nicht mit dem persönlichen Geld bezahlt werden. Nach der genauen Erläuterung der budgetfähigen Leistungen schreibt der Kursleiter budgetfähig und nicht budgetfähig auf ein Flipchart. Der Kursleiter verteilt vorbereitete Karten (Arbeitsblatt 6.4 und 6.5). Jeder Kursteilnehmer zieht eine/ mehrere verdeckte Motivkarten und soll nun entscheiden ob die Motive budgetfähige oder nicht budgetfähige Leistungen sind. Der Kursleiter gibt bei Bedarf Hilfestellung. Die Motivkarten werden entsprechen der Zuordnung auf ein Flipchart geklebt. Nach Abschluss der Gruppenarbeit bekommen die Teilnehmer das Arbeitsblatt 6.6 für ihren Kursordner ausgehändigt. Arbeitsmaterial: Dauer: Flipchart, Arbeitsblatt , Arbeitsblatt (für Kursleiter), Arbeitsblatt 6.6, Leim ca. 60 Minuten Pause 2. Was ist Persönliches Budget (Persönliches Geld)? Der Kursleiter hält einen kleinen Vortrag. Der Vortrag ist so aufgebaut, dass den Teilnehmern wichtige Informationen mit Hilfe von Fragen und deren Beantwortung vermittelt werden. Für den Vortrag nutzt der Kursleiter das Arbeitsblatt 6.7.
3 Einheit Der Kursleiter geht bei Frage 6 nur in Kürze auf die Verfahrensschritte ein und verweist auf die kommende Lerneinheit 7. In dieser Lerneinheit soll das Budgetverfahren ausführlicher erklärt werden. Nach Beantwortung der 6 Fragen teilt der Kursleiter das Arbeitsblatt 6.7 an die Teilnehmer aus. Arbeitsmaterial: Arbeitsblatt 6.7 Dauer: ca. 60 Minuten
4 116 Arbeitsblatt 6.1 Persönliches Budget Teil 1
5 117 Arbeitsblatt 6.2 Wichtige Begriffe zum Thema Persönliches Budget Persönliches Budget Persönliches Budget ist der Fachbegriff für ein neues Gesetz. Zu Persönlichen Budget kann man auch Persönliches Geld sagen. Dieses Geld bekommen Menschen mit einer Behinderung. Mit diesem Geld bezahlen Sie ihre Unterstützung. Wichtig ist, beim Persönlichen Geld : Behinderte Menschen suchen sich ihre Unterstützung selbst aus. SGB 9 (Sozial-Gesetz-Buch 9) Im Sozial-Gesetz-Buch 9 (kurz SGB 9) geht es um Rehabilitation. Das bedeutet: Es geht um Hilfen und Unterstützung für behinderte Menschen. Im SGB 9 stehen viele wichtige Regeln für behinderte Menschen. An mehreren Stellen im SGB 9 steht etwas über das Persönliche Budget. Das SGB 9 hat insgesamt 160 Paragraphen ( ). Jeder Paragraph hat eine Nummer. Der wichtigste Paragraph für das Persönliche Budget ist der 17. Es geht im 17 darum: Wer bezahlt das Persönliche Budget? Wie geht das mit dem Persönlichen Geld?
6 118 Arbeitsblatt 6.2 Menschen mit Hilfebedarf Das sind Menschen die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind. Das sind Menschen die einen Anspruch auf Hilfe und Unterstützung haben. Sie können das Persönliche Budget beantragen. Dienstleister Wer ein Persönliches Budget vom Leistungs-Träger bewilligt bekommt, beauftragt eine Person oder eine Einrichtung mit der nötigen Hilfe-Leistung und Unterstützung. Beauftragte Personen können zum Beispiel sein: Nachbarn, Freunde, Helfer die über eine Freiwilligen- Zentrale vermittelt werden. Beauftragte Einrichtungen können z.b. Ambulant Betreutes Wohnen sein oder Pflegedienste. Die Arbeit der Dienst-Leister ist es, dem Menschen mit Behinderung zu helfen und zu unterstützen. Budgetfähige Leistungen Es sind meistens Leistungen zur Teilhabe. Gemeint sind damit Leistungen, die Menschen mit Behinderung den Zugang zum Leben in der Gesellschaft ermöglichen soll.
7 119 Arbeitsblatt 6.2 Leistungsträger Das sind Ämter. Diese Ämter bezahlen die Hilfen für behinderte Menschen. Es gibt viele verschiedene Leistungs-Träger. Sie bezahlen für verschiedene Sachen. Die Leistungsträger bezahlen das Persönliche Budget. Leistungsträger sind zum Beispiel: gesetzliche Krankenkassen zuständig für Medizin, Gymnastik, Krankenhaus gesetzliche Pflegeversicherungen zuständig für Hilfen bei Pflege Sozialamt zuständig für Unterstützung beim Wohnen und Freizeitangeboten Bundesagentur für Arbeit zuständig für Unterstützung bei der Arbeit Jugendamt zuständig für Hilfen und Angebote für Kinder /Jugendliche Integrationsamt zuständig für Unterstützungsangebote bei der Arbeit Quellen: verwendete Bilder und textliche Gestaltung sind den Heften 1-8 Das persönliche Geld Infos in leichter Sprache entnommen von Mensch zuerst Netzwerk People First Deutschland e. V.
8 120 Arbeitsblatt 6.3
9 121 Arbeitsblatt 6.4
10 122 Arbeitsblatt 6.5
11 123 Arbeitsblatt 6.6 Budgetfähige Leistungen Nichtbudgetfähige Leistungen
12 124 Arbeitsblatt Was ist das Persönliche Geld? Das Persönliche Geld ist kein Extra-Geld. Es ist eine neue Art von Hilfen für Menschen mit Behinderung. Sie bekommen das Geld für die Unterstützung, die sie möchten und brauchen. Mit diesem Persönlichen Geld können sie deshalb mehr selbst bestimmen: Welche Hilfe brauche ich? Wer soll die Hilfe machen? Wann brauche ich die Hilfe? 2. Für wen ist das Persönliche Geld? Alle behinderten Menschen können das Persönliche Geld bekommen, egal welche Behinderung sie haben. Alle Menschen mit Behinderung können das Persönliche Geld bekommen, egal wie viel Unterstützung sie brauchen. Alle behinderten Menschen können das Persönliche Geld bekommen, egal wie alt sie sind.
13 125 Arbeitsblatt Welche Hilfe kann man mit dem Persönlichen Geld bekommen? Es gibt viele verschiedene Hilfen für Menschen mit Behinderung. Diese Hilfen heißen Hilfe zur Teilhabe. Diese Hilfen können mit dem Persönlichen Geld bezahlt werden: zum Beispiel Hilfen bei der Pflege Hilfen von der Krankenkassen Hilfen bei der Arbeit Hilfen beim Wohnen Hilfen bei der Freizeit Früh- Förderung für Kinder Unterstützung in Schule und Weiterbildung Wichtig ist: Hilfen müssen regelmäßig sein. Hilfen müssen für das alltägliche Leben sein. 4. Wie viel Persönliches Geld bekommt man? Das ist sehr unterschiedlich. Wer viel Hilfe braucht, bekommt viel Geld. Wer wenig Hilfe braucht, bekommt weniger Geld.
14 126 Arbeitsblatt Wie oft bekommt man Persönliches Geld? Meistens gibt es das Persönliche Geld einmal im Monat. Das muss dann den ganzen Monat reichen. Das Geld gibt es immer für einen vertraglich festgelegten Zeitraum. 6. Wie bekommt man das Persönliche Geld? Für das Persönliche Geld muss ein Antrag gestellt werden. Der Weg zum Persönlichen Geld beinhaltet 4 wichtige Schritte. Der Antrag Das Gespräch Der Vertrag Der Bescheid Quellen: textliche Gestaltung ist den Heften 1-8 Das persönliche Geld Infos in leichter Sprache entnommen von Mensch zuerst Netzwerk People First Deutschland e. V.
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