Dr. Irene Salvi, Abteilungsleiterin Abteilung Internationales, Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein. IFA, Wien, 15.

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1 Das neue Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über die Zusammenarbeit in dem Bereich der Steuern und die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens Dr. Irene Salvi, Abteilungsleiterin Abteilung Internationales, Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein IFA, Wien,

2 Inhalt Beweggründe aus liechtensteinischer Sicht "Schweiz -plus" Kontrollmechanismus weiteres Vorgehen 2

3 Beweggründe /1 Abkommenspaket zur umfassenden Regelung der steuerlichen Zusammenarbeit Regularisierung der Vergangenheit Sicherstellung der grenzüberscheitenden Steuerkonformität für die Zukunft Informationsaustausch und Vollstreckungshilfe, womit vollinhaltlich dem Begriff der umfassenden Amts- und Vollstreckungshilfe im Sinne des öster. Rechts entsprochen wird. - Gemeinsame Erklärung Anpassung der Dividenden- und Zinsbesteuerung IFA - Abgeltungssteuerabkommen und DBA- Revision 2

4 Beweggründe /2 Den besonderen Rahmenbedingungen des Finanzplatzes Rechnung tragen Vermögensstrukturen, die in Liechtenstein verwaltet werden einbeziehen 2

5 «Schweiz - plus» Banken Zahlstellen +Treuhänder Inländisches Konto/Depot Vertragspartner der Bank Nutzungsberechtigter des Konto/Depots Vermögenswerte Betroffene Person + Verwaltete bankable assets weltweit + Nutzungsberechtiger einer transparenten Vermögensstruktur + Zuwender/Zuwendungsempfänger intransparente Vemögensstruktur 3

6 Treuhänder als Zahlstelle Nach dem Treuhändergesetz zugelassene natürliche und juristische Personen Träger einer Bewilligung nach Art. 180a PGR sofern Mitglied des Verwaltungsorgans der Vermögensstruktur 4

7 «Vermögensstruktur» Art. 2 Abs. 1 Bst. m: «Stiftungen, stiftungsähnliche Anstalten und besondere Vermögenswidmungen mit oder ohne Persönlichkeit» Gemeinsame Erklärung betreffend der Erfassung von Trust 5

8 Vermögenswidmungen mit Persönlichkeit Stiftungen, Anstalten ohne Gründerrechte, registrierte Treuunternehmen (Art. 552, , 932a PGR) unbeschränkt steuerpflichtig mit weltweitem Ertrag (Art. 44 SteG) oder Antrag auf Besteuerung als Privatvermögensstruktur (PVS), Mindestertragssteuer CHF

9 Vermögenswidmungen ohne Persönlichkeit Treuhandverhältnis und Treuunternehmen ohne Persönlichkeit / Trust Art PGR Unterliegen der Mindestertragssteuer CHF (Art. 65 SteG) IFA -Abgeltungssteuerabkommen und DBA-Revision 9

10 Kontrollmechanismus Kontrolle nach Art. 41 Analog zum Abkommen Schweiz Österreich STV führt Kontrolle durch Teil 2 (Vergangenheit) Kontrollen innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten Repräsentative Auswahl liechtensteinischer Zahlstellen Bezüglich Teil 3 und 4 (Zukunft) Regelmässige Kontrollen Zusammenfassender Bericht an Österreich 10

11 Besondere Kontrolle /1 Bezüglich Teil 2 (Vergangenheit) Nur wenn Treuhänder Zahlstelle Rechtlich, wirtschaftlich und persönlich unabhängige Prüfer Prüfer hat unbeschränkten Zugang zu allen Informationen, Schweigepflicht Prüfung frühestens nach einem Jahr, spätestens 4 Jahre nach Inkrafttreten abzuschliessen Kontrollberichte an STV über Einhaltungsgrad der Verpflichtungen -> Zusammenfassender anonymer Bericht an Österreich Meldung schwerwiegender oder wiederholter Verstösse an zuständige Aufsichts- oder Disziplinarbehörde 11

12 Besondere Kontrolle /2 Bezüglich Teil 4 (intransparente Vermögensstrukturen) Meldung Anzahl intransparenter Vermögensstrukturen im 6. Monat nach Ablauf jedes Kalenderjahres Gemeinsame Kontrolle bei 10 %, max. 20 Fälle pro KJ (Zufallsprinzip) Prüfungsausschuss unabhängige Personen (Richter oder Steuerexperten) 5 Mitglieder (je 2 Mitglieder und 1 wechselnder Vorsitzender) Beurteilung idr innert 6 Monaten (längstens 12 Mte) Schweigepflicht und Verwertungsverbot 12

13 Besondere Kontrolle /3 Bezüglich Teil 4 (intransparente Vermögensstrukturen) Bei Abkommensverletzung werden die Informationen an Österreich übermittelt, unter Anwendung der Rechtsschutzinstrumente des liechtensteinischen Amtshilfeverfahrens 12

14 Meldung der Zielstaaten Analog Schweiz-Österreich Meldung der 10 wichtigsten Zielstaaten abgezogener Vermögenswerte Mitteilung der Anzahl Personen 13

15 Weiteres Vorgehen Umsetzungsgesetzgebung Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege und die anwendbaren Strafbestimmungen Merkblätter Detaillierte Ausführungen und Kommentierung für den Anwender des Abkommens 14

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