von Prof. Dr. Hans E. Büschgen
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1 3 Tätigkeitsbericht des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln für den Berichtszeitraum November 1994 bis November 1995 von Prof. Dr. Hans E. Büschgen 1 Leasingforschung Im Mittelpunkt der Leasingforschung stand im Berichtszeitraum die Anfertigung zweier Gutachten, die in innerem Zusammenhang stehend sich mit den Möglichkeiten und der Beurteilung privatwirtschaftlicher Finanzierung von Hochschulbauten auseinander setzen. Die Gutachten wurden für HIS Hochschul-Informations-System GmbH erstattet. Gemäß Art. 91a Abs. 1 GG und gemäß dem Hochschulbauförderungsgesetz sind Hochschulen von Bund und Bundesländern gemeinsam zu finanzieren. Einer Finanzierung durch Leasing, das der Öffentlichen Hand zwar Nutzungsrechte, nicht aber Eigentumsrechte einräumt, hat bislang entgegengestanden, daß der Bund den Bundesländern nur solche Ausgaben erstattet, die als reine Investitionskosten betrachtet werden können. Das erste, bis Mitte des Jahres erstellte Gutachten untersucht die aus Sicht der Öffentlichen Hände mikroökonomischen Wirkungen des Leasing von Hochschulbauten. Ziel des Gutachten ist es, mögliche Vor- oder Nachteile des Leasing gegenüber traditionellen Formen staatlicher Finanzierung herauszustellen. Es wird gezeigt, daß das vielfach in der öffentlichen Verwaltung vorgebrachte Argument, Leasing sei schon aufgrund der im Vergleich zu öffentlichen Kreditkonditionen höheren Finanzierungskosten keine wirkliche Alternative zum Eigenbau, auf verkürzten Argumentationsketten beruht. Kostenseitige Entlastungen, so wird aufgezeigt, sind ferner Folge der insgesamt wirtschaftlichen, Problemfelder bürokratischer, öffentlicher Strukturen aussparenden Erstellung der Immobilien durch Leasinggesellschaften. Unter Hinzuziehung qualitativer Entscheidungskriterien wird evident, daß Leasing hinsichtlich der investitionswirtschaftlichen
2 4 Flexibilität eine höhere Zahl von Freiheitsgraden aufweist als der Eigenbau. Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluß, daß aus mikroökonomischer Perspektive Leasing gegenüber herkömmlichen Verfahren der Hochschulfinanzierung durchaus eine sinnvolle Alternative darstellen kann. In dem zweiten, kürzlich fertig gewordenen Gutachten werden makroökonomische Wirkungen der Leasingfinanzierung erörtert. Einleitend wird herausgearbeitet, daß Leasing nach ökonomischen Maßstäben unabdingbar als Investition aufzufassen ist. Eine auf den endgültigen Eigentumserwerb abstellende Qualifizierung, wie sie das gegenwärtig gültige Haushaltsrecht propagiert, ist insofern nicht sachgerecht. Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die fiskalischen Wirkungen der Leasingfinanzierung, die vom Leasing ausgehenden Effekte auf die Kapitalmarkteffizienz sowie die Zusammenhänge zwischen Leasing und der Verschuldungsstruktur der Öffentlichen Hände. Es wird deutlich, daß wesentliche nachteilige makroökonomische Effekte mit Leasing nicht verbunden sind. Da Leasing somit weder aus mikroökonomischer noch aus makroökonomischer Sicht als nachteilig beurteilt wird, in wesentlichen Bereichen dem Eigenbau und der herkömmlichen Finanzierung via Kreditaufnahme oder Steuern sogar überlegen ist, wird sein Einsatz bei der Erstellung von Hochschulbauten befürwortet. Kurz vor der Fertigstellung steht nunmehr auch die schon seit längerem avisierte Betriebswirtschaftslehre des Leasing. Im Berichtszeitraum wurden vor allem die Kapitel zum Management von Leasinggesellschaften und zu den zivil- und handelsrechtlichen Grundlagen des Leasing in Deutschland komplettiert. Die auf der Grundlage des computergestützten Entscheidungsmodells errechneten Ergebnisse bezüglich der ökonomischen Wirkungen des Leasing sollen zudem noch in die Betriebswirtschaftslehre des Leasing eingearbeitet werden. Da zugleich im Laufe der letzten Jahre das Leasing von Kommunen in Deutschland an Bedeutung gewonnen hat, ist vorgesehen, das bislang vorliegende Manuskript auch um grundsätzliche Fragen des Kommunalleasing zu erweitern. Die hierfür vorzunehmenden Arbeiten sind bereits angelaufen. Kapazitäten des Forschungsinstituts werden weiter auch durch Arbeiten zum Beck'schen Leasing-Handbuch gebunden, wie ebenfalls bereits im Vorjahr berichtet. Vor allem das nur zögerliche Eintreffen der Manuskripte hat eine im Hinblick auf den Zeitaufwand effiziente Wahrnehmung der Herausgeberaufgaben wesentlich erschwert. Gleichwohl ist mit dem Erscheinen des Buchs im kommenden Jahr zu rechnen.
3 5 Ende des Jahres wird als Band 22 der Mitteilungen und Berichte eine Neuauflage der Leasing-Bibliographie erscheinen. In diese sind sämtliche bereits in den Vorauflagen ausgewiesenen leasingspezifischen Quellen übernommen worden. Als Stichtag für den Abschluß der Neurecherche hat der 31. Oktober 1995 gedient; somit gibt die neue Bibliographie einen systematischen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Leasingliteratur. Auf Anregung der Praxis ist auch die Suche nach englischsprachigen leasingspezifischen Quellen weiter intensiviert worden. Aufgrund des mittlerweile sehr umfangreichen leasingspezifischen Schrifttums mußte das in den früheren Bibliographien enthaltene alphabetische Register nunmehr entfallen. Da zugleich aber die Gliederung, nach der die einzelnen Literaturquellen Themenschwerpunkten zugeordnet werden, weiter verfeinert worden ist, kann davon ausgegangen werden, daß die Bibliographie ihre Funktion als praktischer Führer durch die Leasingliteratur weiter erfüllen kann. Die Anzahl der am Seminar angefertigten Diplomarbeiten konsolidierte sich im Berichtszeitraum auf dem Niveau der Vorjahre. Diese Tatsache ist vor allem Ausfluß der insgesamt stagnierenden Zahl der an der Kölner wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingeschriebenen StudentInnen. Bearbeitet wurden die Themen Bilanzpolitik von Leasinggesellschaften, Makroökonomische Auswirkungen des Kommunalleasing, Sonderfinanzierungsformen in der Abwasserbeseitigung, Einkommensteuerliche Konsequenzen im Privatvermögen gehaltener Anteile an Mobilien-Leasingfonds und Steuerliche Aspekte der Refinanzierung deutscher Leasinggesellschaften durch asset backed securities. Die Resümees guter Arbeiten werden weiterhin in unseren Mitteilungen und Berichten veröffentlicht. 2 Veröffentlichungen und Öffentlichkeitsarbeit a) Veröffentlichungen Büschgen, Hans E.: Flugzeug-Leasingfonds eine kritische Erörterung, in: ZBB (Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft), 7. Jg. (1995), H. 1, S (auch abgedruckt in: Mitteilungen und Berichte des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln, Nr. 20 (1995).
4 6 Büschgen, Hans E. (Hrsg.): Mitteilungen und Berichte des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln, Nr. 19 (1995). Büschgen, Hans E. (Hrsg.): Mitteilungen und Berichte des Forschungsinstituts für Leasing an der Universität zu Köln, Nr. 20 (1995). Büschgen, Hans E.: Methoden der Ermittlung der Vorteilhaftigkeit von Leasing- /Investorenmodellen im Hochschulbau im Vergleich zum Eigenbau, Gutachten im Auftrag der HIS - Hochschul-Informations-System GmbH, Veröffentlichung erfolgt in Kürze. Büschgen, Hans E.: Gesamtwirtschaftliche Konsequenzen einer verstärkten Nutzung von Leasingfinanzierungen für den Hochschulbau, Gutachten im Auftrag der HIS - Hochschul-Informations-Systeme GmbH, Veröffentlichung erfolgt in Kürze. Müller, Wolfgang: Das U.S.-amerikanische Leasingrecht nach Art. 2A Uniform Commercial Code, in: Leasing-Studien (Forschungsinstitut für Leasing an der Universität), Hans E. Büschgen und Klaus Feinen (Hrsg.), Wiesbaden b) Sonstige Öffentlichkeitsarbeit Erfreulicherweise hat sich der Bekanntheitsgrad des Forschungsinstituts im Berichtszeitraum weiterhin erhöht; hierauf deutet die steigende Anzahl von Anfragen und Auskunftsersuchen der Praxis sowie seitens der Studenten anderer Universitäten und Fachhochschulen an meine Mitarbeiter und mich hin. Die geleistete Hilfestellung bezog sich zum einen auf Literaturhinweise; zum anderen wurde auch eine Vielzahl von Gesprächen geführt, wobei erfreulicherweise die Zahl der Studenten zugenommen hat, die an anderen Universitäten und Fachhochschulen mit der Erstellung leasingspezifischer Seminararbeiten oder Diplomarbeiten befaßt sind und im Forschungsinstitut für Leasing eine zentrale Anlaufstelle sehen. Wie bereits im Tätigkeitsbericht der Vorperiode möchte ich aber nochmals darauf hinweisen, daß dem Institut nicht die Aufgabe eines Unternehmensberaters zukommen kann. Gerade letztere haben aber im Berichtszeitraum bei der Erarbeitung leasingspezifischer Konzepte des häufigeren das Forschungsinstitut
5 7 kontaktiert. Zwar sind auch in solchen Fällen die Mitarbeiter grundsätzlich zu Gesprächen bereit; gleichwohl erscheint mir mit Blick auf Beratungsunternehmen und andere erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen, die Leistungen des Forschungsinstituts in Anspruch nehmen und ihrerseits die von ihnen geleistete Arbeit den Mandanten in Rechnung stellen, der Hinweis erlaubt, daß Spenden an den Verein zur Förderung des Forschungsinstituts, das grundsätzlich keine Rechnungen für geleistete Dienste stellen kann, durchaus erlaubt sind. 3 Leasing und universitärer Lehrbetrieb a) Lehrveranstaltungen In einer gut besuchten Veranstaltung des Bank- und Börsenseminars hat im Wintersemester 1994/95 Herr Dipl.-Ök. Jürgen Stinner, damals Sprecher der Geschäftsführung, Deutsche Anlagen-Leasing GmbH, Mainz, zum Thema Kommunalleasing Stellung bezogen. Im Mittelpunkt der Diskussion standen zum einen Fragen der Gestaltung von Kommunalleasing-Verträgen sowie deren grundsätzliche Anerkennung durch die verschiedenen staatlichen Stellen. Darüber hinaus hat Herr Stinner in gut nachvollziehbarer Weise einzelne Vorteilhaftigkeitskriterien des öffentlichen Leasing erörtert. Anhand von Beispielen aus der Praxis wurde aufgezeigt, welche Wirkungen das Leasing im Hinblick auf die finanzwirtschaftliche Situation der Kommunen entfalten kann. Im Sommersemester 1995 hat Herr Dipl.-Kfm. Klaus Feinen, Sprecher der Geschäftsführung, DIL Deutsche Immobilien Leasing GmbH, Düsseldorf, in einer bei den Studierenden auf großes Interesse gestoßenen Veranstaltung des Bank- und Börsenseminars die Thematik Refinanzierung des Leasinggeschäfts aufgegriffen. Hierbei hat sich gezeigt, daß die Refinanzierung von Leasingtransaktionen zunehmend mehr beinhaltet als die Refinanzierung laufender Leasinggeschäfte; durch das Aufkommen von Fondstransaktionen rückt auch die Refinanzierung vermehrt in die Rolle einer einzelfallbezogenen Problemlösung, die große Anforderungen an das Management von mit Leasing befaßten Institutionen stellt. Zudem machte Herr Feinen deutlich, daß asset backed securities, trotz zu konstatierender Beliebtheit in vor allem anglo-amerikanischen Rechtskreisen, in
6 8 Deutschland wohl auf mittlere Sicht allenfalls sehr begrenzt als Kapitalquelle für Leasinggeschäfte dienen werden. b) Diplomarbeiten Auf die Konsolidierung der Diplomarbeiten auf dem Niveau der Vorjahre wird bereits an anderer Stelle dieses Berichtes hingewiesen. Es zeigt sich, daß derzeit vor allem Fragestellungen, die den Bereich des Leasing Öffentlicher Hände betreffen, bei den Studierenden auf großes Interesse stoßen. Als problematisch erweist sich hierbei, daß Arbeiten, die den zuvor genannten Problemkreis aufgreifen, aufgrund sich ständig verändernder Rahmenbedingungen zum Beispiel Einstellung der Öffentlichen Hände zum Leasing oder Unsicherheit über das künftige steuerliche Umfeld sehr schnell an Aktualität verlieren. Deshalb möchte ich an die Praxis appellieren, meinen Mitarbeitern oder mir aufkommende Entwicklungsströme, die von nicht unmittelbar in das Marktgeschehen Involvierten nur mit zeitlicher Verzögerung erkannt werden können, mitzuteilen, damit auf dieser Basis eine möglichst auch den Praktikerbelangen gerecht werdende Leasingforschung betrieben werden kann. Diese Aufforderung bezieht sich selbstverständlich nicht nur auf Fragen des Kommunalleasing, sondern auch auf weitere, von der Praxis als relevant erachtete Themenkreise. 4 Leasingbibliothek Die aus Mitteln des Instituts finanzierte Bibliothek konnte im Berichtszeitraum um 46 erweitert werden, so daß nunmehr ein Bestand von 658 Quellen vorhanden ist, davon 364 verschiedene zu leasingspezifischen Fragestellungen.
7 9 5 Verschiedenes An dieser Stelle ist es mir ein besonderes Anliegen, meinen Mitarbeitern für ihre im Interesse des Forschungsinstituts für Leasing stehende Arbeit zu danken; Herrn Dr. Klaus U. Keßler, der zum Jahresende in die Praxis wechselt, bin ich in diesem Zusammenhang zu besonderem Dank verpflichtet; sein Engagement für die Belange des Instituts war mir wie auch in vergangenen Berichtsperioden besonders wertvoll. Um die Belange des Forschungsinstituts für Leasing wird sich nunmehr meine Mitarbeiterin Frau Dipl.-Kffr. Sabine Böhm kümmern. Mein besonderer Dank gilt wie immer den Mitgliedern des Fördervereins für die Unterstützung unserer Arbeit in Forschung und Lehre. Ihre finanziellen Zuwendungen kommen insbesondere auch in einer Zeit immer weiter gekürzter öffentlicher Mittel vor allem auch den Studierenden meines Lehrstuhls zugute.
von Prof. Dr. Hans E. Büschgen
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