Ambulant betreute Wohngemeinschaften
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- Guido Ziegler
- vor 7 Jahren
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1 Was war? Was ist? Was wird? Sabine Tschainer Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Projektträger: aufschwungalt, München 1999: erste ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz in Berlin Verein Freunde alter Menschen e.v. mit seinem Geschäftsführer Klaus Pawletko bis Anfang 2006: in der Bundeshauptstadt über 300 Demenz-WG s aktuell: über 400 1
2 Ausgangspunkt: alternative Wohnform zwischen häuslicher Pflege / Betreuung und vollstationärer Pflege pflege- und hilfsbedürftige Menschen leben als Mieter in einer geeigneten Immobilie und wählen für die Versorgung in eigener Häuslichkeit ambulante Dienstleister Bayern: 2001: Rothenfußer-Wohngemeinschaft in München Studie der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (afa) München im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (2003) seit 2005 mit 2 Demenz-WGs in München-Riem Quelle: 2
3 Bayern: Mittelfranken seit 2000/2001 drei verschiedene Impulsgeber o Initiativkreis für Wohngemeinschaften für demenzkranke Menschen (Initiatoren: GeFa Mittelfranken / Psychiatriekoordinator Bezirk Mittelfranken) o Zukunftswerkstätten des Bildungsinstitutes Pluspunkt ggmbh in Nürnberg o Umsetzungsideen des Vereins für ambulante Sozialdienste e.v. (VAS e.v.) Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: Kriterien zur Abgrenzung von Einrichtungen im Sinne 1 Abs. 1 Heimgesetz (HeimG) zu betreuten Wohnformen im Sinne des 1 Abs. 2, Satz 1, 2 HeimG. München, es handelt sich um eine Einrichtung, die nicht unter der Verantwortung eines Trägers handelt die Wohngruppen werden nicht personenneutral betrieben die Bewohner = selbständige und unabhängige Gruppe, die alle, das Zusammenleben betreffende, Fragen eigenverantwortlich entscheidet für demenzkranke Bewohner handeln Angehörige oder gesetzliche Betreuer 3
4 Bayern 2003: aus den Erfahrungen der Rothenfußer- WG weitere Voraussetzungen zur Nicht- Anwendung des HeimG für Demenz-WGs: Vermieter des Wohnraumes und ambulanter Pflegedienst: keine organisatorische / Träger-Einheit Interessen der Mieter werden (insbesondere) gegenüber dem/den Pflegediensten durch ein konstituiertes Angehörigengremium vertreten Bayern: Modellprojekte nach 45c SGB XI Fachlich-wissenschaftliche Begleitung durch das Institut aufschwungalt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung ambulanter Demenz-WG s Verbraucherschutz 4
5 Bayern: Ambulante Wohngemeinschaft für demenzkranke Mitmenschen in Obersteinbach (2005) Ambulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene Haus Louise von Marillac in Kleinostheim (2006) Bayern: 2005: Initiierung der Gründung einer bayerischen Arbeitsgemeinschaft Ambulant betreute Wohngemeinschaften mit Demenz im Rathaus der Stadt Nürnberg Arbeitsgruppe Ziele der LAG: Mindeststandards Mitgliedschaft im AGVB Diskussion von Strukturen / Rechtsform Information aller Initiatoren und Interessierten Erfahrungsaustausch Kontakte zu Banken, Bauträgern Zertifizierung 5
6 Bundesweit: 12 Akteure gründen Bundesarbeitsgemeinschaft (Mai 2005) 8. Alzheimer Tag in Brandenburg Juni 2005 Leben und Begleiten Fachtagung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (Februar 2006) Ambulant betreute WGs - quo vadis? Bundesmodellprojekt Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (nicht nur) für Menschen mit Demenz (September 2006) Trägerschaft: Freunde alter Menschen e.v. in Kooperation mit Alzheimer Gesellschaft Brandenburg Bayern: ab 2006: Expertengruppe für Demenzkranke in Bayern Juli 2007: Qualitätskriterien Empfehlungen zu - Struktur /Organisation - Alltagsgestaltung/ Betreuung/Pflege - Wohnraum/Umfeld 6
7 Bayern: Qualitätskriterien - Autoren: Martin Albrecht und Martha Rothfuß Ev. Krankenverein Gunzenhausen e.v. Heiner Dehner Psychiatriekoordinator der Stadt Nürnberg Günther Funk und Ruth Pavlicek Verein für ambulante Sozialdienste e.v., Obersteinbach Michaela Große und Klaus Jakob Haus St. Vinzenz von Paul GmbH, Kleinostheim Brigitte Hörmann und Sabine Tschainer aufschwungalt GbR, München Detlef Keil und Erika Mix, ASD e.v., Hof Monika Knetzger DPWV/ Landesverband Bayern, Nürnberg Petra Löhner und Gerhard Wagner Deutsche Alzheimer Gesellschaft/ Landesverband Bayern e.v. Georg Pilhofer, Gerontopsychiatrische Koordinationsstelle Diakonisches Werk Sulzbach-Rosenberg e.v., Amberg Ulrike Reder, Carpe Diem e.v., München Paul Rothenfußer Jacob und Marie Rothenfußer-Gedächtnisstiftung, München Elfi Ziebell Gerontopsychiatrische Fachkoordination (GeFa) Mfr./ Angehörigenberatung e.v. Nürnberg Bundesweit: Januar 2007 Baden-Württemberg: Freiburg und Kirchheim/Teck - sonst am Anfang Berlin: mit Abstand größte Verbreitung (Wohnraum, Aktivisten, keine ordnungsrechtliche Behandlung) Brandenburg: hohe Verbreitung ( Leitfaden zur Struktur- und Prozessqualität, 2005) Hamburg: 5 WGs, Förderung, Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften (seit Dezember 2006) Hessen: Genehmigungsverfahren 25a HeimG (Darmstadt, Kassel, Frankfurt/M.) Meck.-Vorpomm.: 12 WGs (+6) - Checkliste Niedersachsen: mind. 31 WGs (Landesprojekt Qualitätssicherung) NRW: 37 Anbieterorganisationen im web (insges. weit über 50) - vielfältige Aktivitäten Rheinland-Pfalz: unübersichtlich Schleswig-Holstein: Projekte und Initiativen (Koordinierungsstelle wie in Hamburg) Sachsen und Sachsen-Anhalt und Thüringen: wenig Infos Bremen, Saarland:?? 7
8 Bundesweit 2006/2007: Haupt-Kriterien für eine ambulant betreute Demenz-WG (kein HeimG): Vermieter und Erbringer der Pflegeleistungen müssen (zwei) unterschiedliche (juristische) Personen seien der Mietvertrag wird unabhängig von Verträgen zu Betreuungs-/ Pflegeleistungen geschlossen kein Vorhandensein von Träger /Betreiber Wahlfreiheit bezüglich des Pflege-/ Betreuungsanbieters Nachweis der eigenen Häuslichkeit (SGB XI) / Haushaltsführung Selbstbestimmung der Mieter in verschiedenen Bundesländern: Sicherung der Selbstbestimmung durch ein Angehörigengremium hinsichtlich der Zahl der Mieter schwanken die Angaben zwischen sieben und zwölf Personen Bayern seit : Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Projektträger: aufschwungalt, München Arbeitsschwerpunkte landesweite Anlaufstelle fachliche Beratung Unterstützung von Initiatoren bei der Neugründung Vernetzung der Anbieter Information der Fach-(Öffentlichkeit) Entwicklung eines Qualitätskriterienkataloges für Bayern (Praxisleitfaden) 8
9 Entwicklung ambulant betreuter WGs Situation 2007/2008: etablierte ("vollstationäre") Pflegeeinrichtungen Auseinandersetzung mit konkurrierenden (oder alternativen) Pflege- und Wohnmodellen potenzielle Nutzer mehr Auswahl / größere Unsicherheit zur Qualität der Angebote Ordnungsbehörden (Heimaufsichten) Pflegearrangements, die nicht ohne weiteres eindeutig einem bestimmten Regelsystem zuzuordnen sind Entwicklung ambulant betreuter WGs Situation 2007/2008: neue Landesheimgesetze (soweit sie vorlagen): versuchen, ambulant betreuten WGs eine ordnungsrechtliche Heimat zuzuweisen Föderalismusreform 2006 Verlagerung der Kompetenz für das Heimrecht vom Bund an die Länder 9
10 Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) 2008 Abgrenzung zwischen stationären Einrichtungen und ambulanten Wohnformen Wohnformen für pflege- und/oder betreuungsbedürftige Menschen erstmals Anzeigepflicht für ambulant betreute WGs Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Fünf weitere Kriterien (Kondition für 3. Teil des Gesetzes): Gremium der Selbstbestimmung freie Wählbarkeit von Pflege- oder Betreuungsdienst Pflege- und Betreuungsdienst = Gaststatus höchstens 12 Mieter wirtschaftlich selbstständig und nicht mehr als zwei abwgs des Initiators in unmittelbarer räumlicher Nähe 10
11 Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Folge: wenn alle Voraussetzungen vorliegen, gilt nur 3. Teil: Beratungsauftrag der FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht) Überprüfung der Ergebnisqualität Paradigmenwechsel Basis: Grundverständnis von privatem Wohnen Rechte und Pflichten selbständige Entscheidungen Eigenverantwortung Bedürfnisse und Interessen der Mieter sind maßgeblich für jegliches Handeln zentrales Kennzeichen: Selbstbestimmung der Mieter 11
12 Das Gremium der Selbstbestimmung ist die organisiert strukturierte Form der Selbstbestimmtheit der Mieterinnen und Mieter einer Wohngemeinschaft mit der Zielsetzung, alle die Wohngemeinschaft betreffenden Entscheidungen treffen zu können. Aufgabenbereiche des Gremiums Auswahl neuer WG-Mitglieder Wahl der Dienstleister (Pflege und Betreuung etc.) Regelung des Zusammenlebens Verwaltung der Haushaltskasse Gestaltung der äußeren und inneren Bedingungen Vertretung der Wohngemeinschaft nach außen (z.b. Behörden) Hauswirtschaft (z. B. was wird eingekauft und gekocht) Alltagsgestaltung (die Gemeinschaft betreffend) Wohnraum (z. B. die Gestaltung und deren Nutzung) gemeinsam notwendige Anschaffungen (z. B. Einrichtung) Transparenz über gemeinschaftliche Entscheidungsfindung 12
13 Funktionierendes Gremium der Selbstbestimmung Bisherige Erfahrungen Ein funktionierendes - die Rechte und Pflichten der pflege- und hilfsbedürftigen Mieter gegenüber Vertragspartnern / Dritten tatsächlich vertretendes - Gremium der Selbstbestimmung entsteht nicht ohne Anleitung/Moderation. Mieter bzw. Angehörige bedürfen eines unterstützten Lernprozesses ( Heim -Denken <--> Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung) Weitere Aspekte und Zukunftsthemen Arbeitsintensiver Aufbauprozess Finanzierung / Förderung Rechtliche Rahmenbedingungen Qualitätssicherung Privates Wohnen... Informationspool für Interessenten 13
14 Info-Möglichkeit für (Fach-) Öffentlichkeit (heute 106 Adressen): Unterstützungsangebote bei Demenz in Familie, Freundeskreis und Nachbarschaft wohnortnahe Übersicht über Initiativen, Dienste und Einrichtungen in NRW, die Unterstützung im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen anbieten. WGs sind (hoffentlich) nicht aufzuhalten: 14
15 15
16 17.Juni 2011 Bevölkerungsentwicklung (4) 16
17 Zahl der 10-15jährigen in Bayern geschätzte Veränderung bis 2024 Zukunftsperspektiven: Deutsche Seniorenstift Gesellschaft und Semmelhaack Wohnungsbaugesellschaft : Modellprojekt zur Komplettversorgung in Braunschweig komplettes Wohnquartier generationsübergreifendes Modell Besonderheit des Quartiers: integriertes mehrstufige Versorgungskonzept 240 barrierefreie Wohnungen für Jung und Alt 41 Appartements für Service-Wohnen vier betreute Wohngemeinschaften Pflegewohnstift für vollstationäre Pflege mit 122 Plätzen außerdem : Apotheke, Läden, Kiosk DSG bundesweit bereits sechs Pflegeeinrichtungen / geplant: 25 Einrichtungen In der DSG Deutsche Seniorenstift Gesellschaft bündeln sich die langjährige Erfahrung im Betrieb von Senioren- und Pflegeeinrichtungen mit umfangreichem Immobilien-Know-How und der Finanzkraft einer soliden Unternehmensgruppe. Der Mehrheitsgesellschafter der DSG, die Semmelhaack-Unternehmensgruppe, ist ein renommiertes Unternehmen mit einem umfangreichen Immobilen-Portfolio. 17
18 Zusammenfassung (für Demenzkranke) können Lebensqualität für Pflege- und Hilfsbedürftige bieten Angehörige können Entlastung /Rückgewinn von Lebensqualität / Mitbestimmungsrecht erleben (ohne gravierende Versagens- und Schuldgefühle) stellen einen Versorgungsbaustein dar und sind nicht für jeden Mieter/ jeden Angehörigen geeignet Abschluss Erhalt der Idee vom privaten Wohnen von hoher Bedeutung Qualitätssicherung und Verbraucherschutz Artikel 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 18-jährige und 80-jährige Menschen haben ein identisches Recht auf das Lebensrisiko. 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Auenstr München Tel: 089 /
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