Hinweise zu den mündlichen Abiturprüfungen nach OAVO

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1 Hinweise zu den mündlichen Abiturprüfungen nach OAVO Ausgestaltung der Skizze für den Erwartungshorizont ( 34 Abs. 6) - Die Prüfungsanforderungen werden den drei Anforderungsbereichen zugeordnet ( 25 Abs. 4). Die Inhalte der Prüfungsaufgaben müssen daher auch im Erwartungshorizont den einzelnen Anforderungsbereichen zugeordnet werden. - Bei der Aufgabenstellung sind die jeweils gültigen Operatoren in Bezug auf die Anforderungsbereiche zu berücksichtigen (vgl. Durchführungsbestimmungen zum jeweiligen Abitur). Beispiel: 2. Überprüfen Sie, inwieweit sich Freuds Gedanken in Büchners Dramenfragment Woyzeck widerspiegeln. 40 BE 3. Beurteilen Sie die Bedeutung einer Stimme der pessimistischen Kritik für die Gegenwart. 35 BE Beide Operatoren zielen auf den AFB III, der dadurch 40+35= 75 von 100 Bewertungseinheiten einnimmt. Eine solche einseitige Gewichtung ist nicht zulässig. - Die Aufgabenstellung darf sich nicht auf die Sachgebiete und Lernziele nur eines Schulhalbjahres beschränken ( 25 Abs. 5). Daher müssen im Erwartungshorizont die Halbjahre und die damit verbundenen übergeordneten Themenstellungen benannt werden, auf die sich die Prüfung inhaltlich bezieht. - Bei der Notengebung ist für die Umrechnung von Prozentanteilen der erbrachten Leistungen in Notenpunkte Anlage 9a anzuwenden ( 9 Abs. 12 in Verbindung mit Anlage 9a). Im Erwartungshorizont müssen daher den einzelnen Teilaufgaben prozentuale Gewichtungen zugeordnet werden. Es ist zu empfehlen, die prozentuale Zuordnung mit der Zuordnung zu Anforderungsbereichen zu kombinieren. 1

2 Beispiel: Gewichtung der Aufgaben und Zuordnung der Bewertungseinheiten zu den Anforderungsbereichen Aufgabe Bewertungseinheiten in den Anforderungsbereichen Summe AFB I AFB II AFB III Summe Eine genaue Definition für die Bewertung einer Prüfung mit ausreichend (5 Punkte) und mit gut (11 Punkte) ist vor diesem Hintergrund nicht notwendig (keine Rechtsgrundlage in OAVO). - Die Nichterfüllung einer Anforderung kann durch andere vergleichbare Leistungen oder durch eine vertiefte Bearbeitung eines anderen Aufgabenteils ausgeglichen werden. Für solche oder ähnliche Bemerkungen im Erwartungshorizont gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie sind daher zu streichen. Im Erwartungshorizont wird die jeweils zu erwartende Leistung auch für die einzelnen Teilaufgaben skizziert und jeweils gesondert bewertet. - Die Skizze des Erwartungshorizonts erfordert keine allumfassende wissenschaftliche Ausarbeitung. Es sollte eine kurze und prägnante Darstellung der Erwartungen sein, die sich aus den Aufgabenstellungen für die Prüflinge ergeben. Der Erwartungshorizont darf grundsätzlich keine thematisch von der Aufgabenstellung abweichenden Zusatzfragen enthalten. Erwartungshorizont als Teil der Prüfungsunterlagen Den Prüfungsunterlagen der mündlichen Prüfungen ist neben der Prüfungsaufgabe grundsätzlich auch der Erwartungshorizont beizufügen ( 35 Abs. 5 Nr. 6 in Verbindung mit 34 Abs. 6 Satz 2). Nur so ist gewährleistet, dass die im Protokoll dokumentierte Leistungsbewertung, die sich ja in der Regel auf den Erwartungshorizont bezieht, nachvollziehbar ist. 2

3 Erwartungshorizont bei der Präsentationsprüfung und der besonderen Lernleistung Auch für das 30-minütige Kolloquium im Rahmen der Präsentationsprüfungen ist eine Skizze des Erwartungshorizonts zu erstellen. Der Erwartungshorizont bezieht sich auf die Aufgabenstellung, die dem Prüfling in der Regel nach dessen letzter schriftlicher Prüfung ausgehändigt wird, sowie auf die schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf der Präsentation, die dem Prüfer bzw. der Prüferin spätestens eine Woche vor dem Kolloquium abzuliefern ist. Eine Gewichtung der Aufgaben und Zuordnung von Bewertungseinheiten zu den Anforderungsbereichen ist bei der Präsentationsprüfung nicht möglich. Bei der besonderen Lernleistung ist analog zur Bewertung schriftlicher Arbeiten ( 33 Abs. 2) eine zusammenfassende und nachvollziehbare Bewertung über die schriftliche Ausarbeitung des Prüflings anzufertigen, auf deren Grundlage auch das Kolloquium von der Prüferin bzw. dem Prüfer vorbereitet wird. Die Erstellung eines gesonderten Erwartungshorizonts ist nicht notwendig. Die Kriterien für die Bewertung ergeben sich aus 37 Abs. 5. Zeitliche Aufteilung beider Prüfungsteile in der Präsentationsprüfung Das 30-minütige Kolloquium gliedert sich in zwei Teile: die selbständige Präsentation durch den Prüfungsteilnehmer und die Prüfungsfragen durch den Fachausschuss ( 37 Abs. 3). In der Regel steht den Prüfungsteilnehmern die Hälfte der Prüfungszeit für einen kurzen, möglichst frei gehaltenen Vortrag zur Verfügung ( 35 Abs. 3). Vor diesem Hintergrund ist eine zeitlich gleichmäßige Aufteilung beider Prüfungsteile in der Präsentation mit jeweils 15 Minuten zu berücksichtigen. Kolloquium der besonderen Lernleistung Das Kolloquium der besonderen Lernleistung gliedert sich im Gegensatz zur Präsentationprüfung ( 37 Abs. 3) nicht in zwei Teile. Im Kolloquium stellt der Prüfling seine Ergebnisse dar, erläutert sie und beantwortet Fragen ( 37 Abs. 6). Vor diesem Hintergrund können die Mitglieder des Fachausschusses bereits mit Beginn des 20-minütigen Kolloquiums Fragen zur schriftlichen Ausarbeitung stellen. Ein rein wiederholender Vortrag der bereits vorliegenden schriftlichen Ergebnisse, der die erste Hälfte des Kolloquiums vollständig 3

4 umfasst, ist nicht möglich. Dabei käme die Vertiefung und das Gespräch über die schon vorliegende schriftliche Ausarbeitung zu kurz. Protokoll der mündlichen Prüfungen - Das Protokoll ist als Verlaufsprotokoll zu fertigen, das mit einer Wertung abschließt ( 35 Abs. 5). Im Rahmen des Verlaufsprotokolls müssen für die Bewertung der einzelnen Teilaufgaben auch entsprechende Prozentanteile der erbrachten Leistungen in Bezug zum Erwartungshorizont verteilt werden. Nur über eine solche Teilbewertung mit Bezug zum Erwartungshorizont wird die Gesamtbewertung nachvollziehbar und transparent. - Bewertungen nach dem folgenden Schema sind in der Dokumentation des Protokolls unzulässig: Teilaufgabe 1: 5 Notenpunkte Teilaufgabe 2: 12 Notenpunkte Teilaufgabe 3: 10 Notenpunkte Gesamtbewertung: = 27 Notenpunkte / 3 Teilaufgaben = 9 Notenpunkte Hier gilt 9 Abs. 12 in Verbindung mit Anlage 9a (vgl. oben). - Das Protokoll der mündlichen Prüfungen wird von den Mitgliedern des Fachausschusses unterschrieben ( 35 Abs. 5 letzter Satz). Dafür müssen die Unterschriften des Fachausschusses grundsätzlich am Ende des Protokolls stehen. Auch die Unterschriften auf einem vorbereiteten Formblatt, das vor die Prüfungsunterlagen geheftet wird, sind rechtlich möglich und können die Verpflichtung zur Unterschrift am Ende des Protokolls ersetzen. Dazu ist aber ein entsprechender Verweis auf die Rechtsgrundlage sowie auf die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller zum Prüfungsvorgang gehörenden Unterlagen notwendig (vgl. beiliegendes Muster für ein Formblatt Protokoll der mündlichen Abiturprüfung ). 4

5 Wann tagt der Prüfungsausschuss? Der Prüfungsausschuss tagt während der mündlichen Prüfungen am Ende eines jeden Prüfungstages, da er feststellt, wer die Abiturprüfung bestanden hat und mit welcher Punktzahl die Gesamtqualifikation und mit welcher Durchschnittsnote die Abiturprüfung abgeschlossen wurde ( 29 Abs. 1 Ziffer 3). Da an den Schulen die Bekanntgabe der Ergebnisse abends nach der letzten Prüfung erfolgt, muss zuvor der Prüfungsausschuss getagt haben. Auch hinsichtlich der Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung nach einer mit 00 Punkten bewerteten mündlichen Prüfung muss der Prüfungsausschuss über die Gewährung der Nachprüfung entscheiden ( 26 Abs. 8 Ziffer 4). Diese Entscheidung des Prüfungsausschusses sollte dem Schüler / der Schülerin zusammen mit dem Ergebnis der mündlichen Prüfung mitgeteilt werden. 5

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