Gleichbehandlungsbeauftragten. an die Bundesnetzagentur. gemäß 8 Absatz 5 Satz 3 EnWG

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1 Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadtwerke Aachen AG an die Bundesnetzagentur gemäß 8 Absatz 5 Satz 3 EnWG

2 Einleitung Dieser Bericht ist Teil der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen des 2. Energiewirtschaftsgesetzes vom Nach 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG sind vertikal integrierte E- nergieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts festzulegen (Gleichbehandlungsprogramm), den Mitarbeitern und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine Person oder Stelle überwachen zu lassen. Diese Person oder Stelle hat der Regulierungsbehörde jährlich spätestens bis zum einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen. A. Zeitraum Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht umfasst den Zeitraum vom bis zum B. Veröffentlichung Dieser Bericht ist veröffentlicht unter C. Aufstellung des Gleichbehandlungsprogramms I. Bekanntmachung Das Gleichbehandlungsprogramm der STAWAG vom wurde der Bundesnetzagentur bereits bekannt gemacht. Es wurde allen Mitarbeitern unserer Unternehmensgruppe im Rahmen eines Newsletters per sowie durch Aushang bekannt gegeben. Es ist zudem auf einem gemeinsamen Laufwerk, das Informationen für alle Mitarbeiter der Unternehmensgruppe enthält, neben den übrigen Richtlinien der Unternehmensgruppe abrufbar. 2

3 II. Aktualisierung des Gleichbehandlungsprogramms 1. Bekanntgabe der Änderungen Das oben genannte Gleichbehandlungsprogramm wurde am aktualisiert und wird der Bundesnetzagentur sowie der zuständigen Landesregulierungsbehörde mit Schreiben vom 29. März 2006 bekannt gemacht. Die Aktualisierung wurde allen Mitarbeitern unserer Unternehmensgruppe im Rahmen eines Newsletters per sowie durch Aushang bekannt gegeben. Die aktualisierte Version ist zudem auf dem gemeinsamen Laufwerk abrufbar. 2. Inhalt der Änderungen Das Gleichbehandlungsprogramm ist u.a. im Hinblick auf seinen Geltungsbereich geändert worden. Das Gleichbehandlungsprogramm ist nunmehr zusätzlich gültig für die STAWAG Netz, die E.V.A. und die FACTUR. III. Festlegung Die Inhalte beider Fassungen des Gleichbehandlungsprogramms sind gegenüber allen Mitarbeitern, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befasst sind, durch unternehmensinterne Richtlinie der Geschäftsleitungen verbindlich festgelegt worden. Neu eingestellten Mitarbeitern der an diesem Gleichbehandlungsprogramm beteiligten Unternehmen wird dieses Programm ebenfalls bekannt gemacht. Die jeweiligen Vorgesetzten geben bei Neueinstellungen den mit Aufgaben des Netzbetriebs befassten Mitarbeitern dieses Gleichbehandlungsprogramm zur Kenntnis und verpflichten sie zu deren Einhaltung. D. Die Gleichbehandlungsbeauftragte I. Kontaktdaten Gleichbehandlungsbeauftragte ist Frau Kirsten Koenigs, Stadtwerke Aachen AG, Lombardenstr , Aachen, Tel.: , Sie ist für Anfragen und Mitteilungen zu den geschäftsüblichen Zeiten erreichbar. 3

4 II. Aufnahme der Tätigkeit Die Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten erfolgte am durch den Vorstand der STAWAG. Mit demselben Tag hat sie ihre Tätigkeit als Gleichbehandlungsbeauftragte aufgenommen. Am erfolgte die Bestellung auch durch die Geschäftsleitung der E.V.A., der STAWAG Netz und der FACTUR. Die Bestellung und die Aufnahme der Tätigkeit ist den Mitarbeitern im Rahmen des aktualisierten Gleichbehandlungsprogramms bekannt gemacht worden. III. Ansprechbarkeit für Mitarbeiter Sämtliche Mitarbeiter wurden durch Versendung des Gleichbehandlungsprogramms per e- mail und bei unternehmensinternen Schulungen darauf hingewiesen, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte Ansprechpartnerin für alle Fragen der Diskriminierungsfreiheit im Netzbetrieb ist. Telefonnummer, -adresse und Erreichbarkeit wurden den Mitarbeitern mitgeteilt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte wird regelmäßig von Mitarbeitern des Netzbetriebs zu Fragestellungen über die Vorgaben des EnWG hinzugezogen. E. Der Netzbetrieb Veränderungen der Aufbauorganisation im Netzbetrieb sind im Berichtszeitraum nicht erfolgt, da diese den Vorgaben der Diskriminierungsfreiheit im Netzbetrieb vollständig entspricht. Die Darstellung in der ursprünglichen Fassung des Gleichbehandlungsprogramms ist nach wie vor zutreffend. F. Bericht über die nach 8 Abs. 5 Satz 1 EnWG getroffenen Maß- nahmen des vergangenen Kalenderjahres I. Schulungskonzept Zur Sicherstellung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und der gesetzlichen Vorgaben sind vor allem für Mitarbeiter, die mit Tätigkeiten im Netzbetrieb befasst sind, verpflichtende Schulungen durchgeführt worden. Die Teilnahme wurde von den einzelnen Mitarbeitern abgezeichnet. Es wurden nahezu alle Mitarbeiter (80 Personen) geschult, die unmittelbar im Netzbetrieb tätig sind. Vom Vertrieb der STAWAG wurden 25 Mitarbeiter informiert. Darüber hinaus wurden weitere 60 Mitarbeiter aus anderen Unternehmensteilen (auch 4

5 sog. Shared-Services ) geschult. Insgesamt haben acht Veranstaltungen im Zeitraum von November 2005 bis zum 15. März 2006 stattgefunden. Die Schulungen wurden vom Regulierungsmanagement der STAWAG und der Gleichbehandlungsbeauftragten durchgeführt. Für jede Schulung wurde eine Dauer von drei Stunden angesetzt. Pro Schulung wurden drei Vorträge gehalten, die folgende Themen enthielten: 1. Überblick über das EnWG Dieser Vortrag enthält einen Überblick über den Inhalt des EnWG aus rechtlicher Sicht. Dargestellt wurden die Entflechtungsvorschriften sowie eine ausführliche Erläuterung der wirtschaftlich sensiblen Informationen. Ferner wurde das Gleichbehandlungsprogramm erläutert und nochmals auf dessen Verbindlichkeit hingewiesen. Außerdem wurde ein Überblick über die Vertragsbeziehungen nach dem EnWG gegeben. Die Aufgaben der Netzbetreiber gemäß EnWG wurden dargestellt. Abschließend wurden die Zuständigkeiten der Regulierungsbehörden und ihre Befugnisse erläutert. 2. Auswirkungen des EnWG auf den Vertrieb Im Rahmen dieses Vortrags wurde die Grund- und Ersatzversorgung im Detail erklärt. Ferner wurden Vorgaben zu Vertragsinhalten für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung dargestellt. Auf die Pflicht zur Stromkennzeichnung und Transparenz gemäß 42 EnWG wurde hingewiesen. Weiterhin wurde auf die erforderliche Anpassung von Energielieferverträgen und den notwendigen Abschluss von separaten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträgen eingegangen. Abschließend wurde die Umsetzung bei der STAWAG dargestellt. 3. Das EnWG und seine Verordnungen Auswirkungen auf den Netzbetreiber Aus Sicht der STAWAG Netz GmbH wurde das Netzzugangsmodell für Strom und Gas eingehend beschrieben. Auch wurde auf die Netzentgeltverordnungen eingegangen. Die betroffenen Prozesse wurden dargestellt. Abschließend wurde die Liberalisierung des Zähl- und Messwesens erklärt. 5

6 II. Bildung von Arbeitsgruppen Im Juli 2005 wurden Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Vorgaben des 2. Energiewirtschaftsgesetzes gegründet. Die beteiligten Personen in den Arbeitsgruppen wurden durch Vorträge über die zu treffenden Maßnahmen informiert. III. Informatorisches Unbundling im Kundeninformations- und Abrechnungssystem Von Seiten der FACTUR wurde die SAP-Softwarekomponente IDEX GE implementiert. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat sich dieses sogenannte Zwei-Vertrags-Modell im März 2006 von Vertretern der FACTUR in einem mehrstündigen Gespräch erläutern und die praktische Anwendung zeigen lassen. Die Umsetzung des informatorischen Unbundling wurde zum eingeführt. Mit der Anwendung des Systems IDEX GE werden äquivalente und identische Prozesse für alle Lieferanten hinsichtlich Fristen, Qualität und Prozesskosten gewährleistet. Es ist sichergestellt, dass der eigene Vertrieb keinen Zugriff auf Netzdaten hat, die nicht von ihm belieferte Kunden betreffen. Als ein Beispiel kann genannt werden, dass der Zählerstand eines Kunden vom eigenen Vertrieb nur für die Zeiträume eingesehen werden kann, innerhalb derer er auch Lieferant gewesen ist. Der automatisierte Lieferantenwechselprozess wurde zum in Gang gesetzt. Damit sind die Voraussetzungen für äquivalente Umzugs- sowie Kundenwechselprozesse für alle Lieferanten gegeben. Die Umstellung des Netznutzungsmanagements in automatisierten Prozessen soll zum geschehen. Ferner erfolgt noch keine identische Rechnungsstellung an alle Lieferanten. Es ist jedoch beabsichtigt, diese bis zum einzuführen. IV. Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum informatorischen Unbundling Weiterhin hat sich die Gleichbehandlungsbeauftragte über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum informatorischen Unbundling informiert. In dieser Arbeitsgruppe wurde in drei Arbeitsschritten vorgegangen: Bereits ab Juli 2004 wurden wirtschaftlich bedeutende Daten definiert. Hierbei wurden unter anderem die Daten selbst, der Eigentümer der Daten sowie die Empfänger der Daten analysiert. 6

7 Im November 2005 wurde die Vorgehensweise bei wirtschaftlich sensiblen Geschäftsprozessen gemäß 9 Abs. 1 und 2 EnWG festgelegt. In diesem Rahmen wurden Prozesse definiert, Lieferanten sowie Marktpartner zugeordnet sowie erforderliche Maßnahmen festgesetzt. Im Februar 2006 wurden noch offene Vorgänge ermittelt. Es findet ein laufender Optimierungs- und Dokumentationsprozess statt, dies gilt insbesondere für den Kundenumzug bzw. Lieferantenwechselprozess bzgl. des Massengeschäfts im Netzgebiet sowie für die Grundund Ersatzversorgung im Zusammenhang mit der Leerstandsüberwachung. Es wurde weiterhin festgestellt, dass externe Dienstleister durch eine Zusatzerklärung verpflichtet werden, die Vorgaben des 2. Energiewirtschaftsgesetzes einzuhalten. V. Allgemeines Weiterhin hat sich die Gleichbehandlungsbeauftragte in einem Gespräch die tägliche Praxis eines Mitarbeiters der STAWAG Netz erläutern lassen. Hierbei wurde festgestellt, dass ein diskriminierungsfreier Netzbetrieb gewährleistet wird. VI. Kommunikation zwischen der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Geschäftsleitung Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat die Geschäftsleitung über die Ergebnisse der oben genannten Gespräche informiert. VII. Fortbildungen der Gleichbehandlungsbeauftragten Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum an folgenden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen: 1. Die praktische Arbeit des Gleichbehandlungsbeauftragten und seine Befugnisse, Seminar von Becker Büttner Held in Berlin am 12. Dezember 2005 (Teilnahmebestätigung siehe Anlage); 2. VDEW / VDN-Infotag: Der Gleichbehandlungsbeauftragte im EVU am 21. Februar 2006 in Düsseldorf 3. Infotag der Bundesnetzagentur am 07. März 2006 in Bonn 7

8 VIII. Sanktionen Im Berichtszeitraum wurden keine Sanktionen verhängt. (Gleichbehandlungsbeauftragte) Anlage: Teilnahmebestätigung 8

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