Sozialreferat. Telefon: Telefax: Amt für Wohnen und Migration Soziale Wohnraumförderung und Grundsatzplanung S-III-SW1

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 13 Amt für Wohnen und Migration Soziale Wohnraumförderung und Grundsatzplanung S-III-SW1 Bauträgerauswahl für Baugrundstücke Produkt GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbh: Städtisches Grundstück für die Bebauung im Rahmen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Teilprogramm B 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Schneeferner- / Westendstr. Flst. 8704, 8705/7, Gemarkung Sektion V Privates Grundstück für die Bebauung im Rahmen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms - Teilprogramm B 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing Theodor-Kitt-Straße 22 Flst. 747/3, Gemarkung Untermenzing GEWOFAG Wohnen GmbH: Städtisches Grundstück für die Bebauung im Rahmen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Teilprogramm B 20. Stadtbezirk Hadern Ludlstr. Flst. 297/2, Gemarkung Großhadern GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbh: Städtisches Grundstück für die Bebauung im Rahmen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Teilprogramm B 25. Stadtbezirk Laim Brantstr. Flst. 400/4, 400/52 und 400/53, Gemarkung Laim Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung

2 Seite 2 von 13 I. Vortrag der Referentin Das Kommunale Wohnungsbauprogramm, Teilprogramm B für Benachteiligte am Wohnungsmarkt, welches im wohnungspolitischen Handlungsprogramm Wohnen in München III am und in seinen Fortsetzungen Wohnen in München IV am sowie Wohnen in München V am durch die Vollversammlung verabschiedet wurde, ist so konzipiert, dass die errichteten Wohnungen dem Sozialreferat langfristig und mit gesicherten Belegungsrechten zur Verfügung stehen, um die schwindenden Sozial- und Belegrechtswohnungsbestände teilweise aufzufüllen. Angesichts der Bedarfslage wurde eine reine Objektförderung analog 1. Förderweg beschlossen. Die Kurzdefinitionen zu den einzelnen Teilprogrammen sind dem beigefügten Glossar (Anlage 1) zu entnehmen. Zuständig für die Entscheidung ist der Sozialausschuss gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit zwar stadtbezirksbezogen ist, aber kein Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung und Anhörung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Sozialreferates vorliegt. Im den ersten Quartalen 2013 wurden in Abstimmung mit der referatsübergreifenden Task Force Kommunales Wohnungsbauprogramm (Anlage 1) folgende grundsätzlich für das Teilprogramm B freigegebenen Grundstücke in das Förderverfahren aufgenommen: - Schneeferner- / Westendstr., Flst. 8704, 8705/7, Gemarkung Sektion V - Theodor-Kitt-Str. 22, Flst. 747/3, Gemarkung Untermenzing - Ludlstr., Flst. 296/8, 296/12, 297/2, 299/4, 299/9, 299/10, 299/38, 299/45, Gemarkung Großhadern - Brantstaße Flst. 400/4, 400/52 und 400/53, Gemarkung Laim Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes Gemäß Stadtratsbeschluss der Vollversammlung vom zur Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes Teilprogramm B und Teilprogramm C Übertragung von Grundstücken wurde festgelegt, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften städtische Grundstücke erwerben, um auf diesen das Kommunale Wohnungsbauprogramm umzusetzen. Bei Bauvorhaben umgesetzt durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften soll nach o.g. Beschluss die Bindungszeit für die Gebäude 70 Jahre ab Bezugsfertigkeit betragen und das Wohnungsbindungsrecht zugunsten der Stadt unbefristet dinglich gesichert werden. Für die dauerhafte Bindung wird, neben der Wohnbauförderung,

3 Seite 3 von 13 einmalig ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500,00 je m² Wohnfläche aus Mitteln des Referats für Stadtplanung und Bauordnung geleistet und das Grundstück in Form eines Belegungsrechts dinglich und dauerhaft gesichert. Der Investitionskostenzuschuss dient einerseits zur kostengünstigen Finanzierung des Bauvorhabens und anderseits für die verlängerte Laufzeit nach der normalen Bindungsdauer von 40 Jahren. 1. Auswahl Bauträger GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbh Für die Bebauung der nachfolgenden Grundstücke nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B wird der Konzern GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbh mit seinem Tochterunternehmen, der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS) vorgeschlagen: 1.1 Schneeferner- / Westendstr., Flst. 8704, 8705/7, Gemarkung Sektion V 1.2 Theodor-Kitt-Str. 22, Flst. 747/3, Gemarkung Untermenzing Der Konzern GWG München zeichnet sich durch besondere Erfahrungen im geförderten Wohnungsbau und eine anerkannte Praxis in der Sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird vorgeschlagen, die GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbh mit Projektentwicklung und Bau sowie der langfristigen Haus- und Objektverwaltung zu beauftragen. Die GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbh ist berechtigt im Rahmen ihres Unternehmens die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren. 1.1 Baugrundstück Schneeferner- / Westendstr. Das Baugrundstück an der Schneefernerstr. / Westendstr. befindet sich in der Gemarkung Sektion V, Flurstück 8704 und 8705/7 (Anlage 2) im 7. Stadtbezirk Sendling - Westpark. Für das ca m² große Grundstück liegt ein aktueller Vorbescheid vor. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohngebäuden und einer Tiefgarage. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bereich eines einfachen Bebauungsplans nach 30 Abs. 3 BauBG, der entlang der Schneefernerstraße eine Baugrenze festsetzt. Planungsrechtlich beurteilt sich das Gebiet nach 34 BauGB bzw. 35 Abs. 2 BauGB. Die Grenze zwischen Innenbereich 34 und Außenbereich 35 wird durch die vorhandene Baumgruppe im Süden bzw. Westen der Grundstücke Flst. Nr und 8705/7 definiert. Gemäß Vorbescheid ist eine Bebauung möglich. Die vor Ort vorhandene Baumkulisse kann dabei komplett erhalten werden.

4 Seite 4 von 13 Das Baugrundstück umfasst bei beiden Flurstücken jeweils den östlichen Bereich. Der westliche Bereich ist im Flächennutzungsplan als Allgemeine Grünfläche ausgewiesen und soll nicht zum Baugrundstück zählen. Das Grundstück ist nach Vorliegen der Baugenehmigung neu zu vermessen. Die geplante Art der Nutzung Wohnen und Maß der baulichen Nutzung fügen sich nach 34 BauGB in die Umgebung ein. Das Grundstück ist unbebaut, eine kurzfristige Bebaubarkeit ist gewährleistet. Das Grundstück wurde hinsichtlich Baurecht, Sozialverträglichkeit und sozialer Infrastruktur überprüft, eine Nutzung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm an diesem Standort bietet sich an. Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B: Auf dem oben genannten Grundstück kann die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt ca. 18 Wohneinheiten und etwa m² Geschossfläche (GF) für den kommunal geförderten Mietwohnungsbau Teilprogramm B bereitgestellt werden. Zudem ist eine Tiefgarage geplant. Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionskostenprogramm des Referates für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss Wohnen in München V der Vollversammlung vom ) Das Grundstück wird vom Kommunalreferat an den Bauträger GWG München zum förderfähigen Grundstückspreis in Höhe von 150,- Euro/m² realisierbare Geschossfläche zuzüglich tatsächlicher Erschließungskosten veräußert Privates Baugrundstück - Theodor-Kitt-Straße Das Baugrundstück an der Theodor-Kitt-Str. 22 befindet sich in der Gemarkung Untermenzing Flurstück 747/3 (Anlage 3) im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing. Es befindet sich im Eigentum der Stadtwerke München. Gemäß Vorbescheid vom ist eine Wohnbebauung zulässig. Das Grundstück ist nach 34 BauGB bebaubar. Es ist unbebaut, eine kurzfristige Bebaubarkeit ist gewährleistet. Das Grundstück wurde hinsichtlich Baurecht, Sozialverträglichkeit und sozialer Infrastruktur überprüft. Eine Nutzung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm an diesem Standort bietet sich an.

5 Seite 5 von 13 Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B: Das oben genannte Grundstück (Teilfläche von ca m²) kann mit voraussichtlich 15 Wohneinheiten (1500 m² GF) im Rahmen des kommunal geförderten Mietwohnungsbaus für Benachteiligte am Wohnungsmarkt bebaut werden. Es handelt sich hierbei um ein privates Grundstück. Die Differenz zwischen dem förderfähigen Wertansatz mit Bindungen im Kommunalem Wohnbauförderprogramm und dem Verkehrswert ohne Bindungen wird in Form eines Bewilligungsbescheids des Sozialreferates ausgereicht als Wertausgleich für die in diesem Bewilligungsbescheid auferlegten sozialen Bindungen. Aktuell befinden sich die Wohnungsbaugesellschaft und der Grundstückseigentümer auf Grundlage der Bodenrichtwertkarte 2012 und des Bewertungsgutachtens des Kommunalreferats in den Verkaufsgesprächen. Dem Stadtrat wird das Verhandlungsergebnis zeitnah mittels Beschluss vorgelegt. Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionskostenprogramm des Referates für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss Wohnen in München V der Vollversammlung vom ). Investitionskostenzuschuss: Gemäß Beschluss zur Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes sowie den Förderkonditionen des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms WIM V erhält die GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbh für die dauerhafte Bindung der beiden oben genannten Grundstücke, jeweils einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/m² Wohnfläche (vgl. Beschluss Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes vom ). Die Mittel sind analog dem ehemaligen Eigenkapitalersatzdarlehen im Rahmen von München V, im Investitionsprogramm des Referates für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt. Sie werden entsprechend der Wohnbaufördermittel, nach Erfüllung der Voraussetzungen für die erste Wohnbaufördermittelrate (Kellerdecke), in einer Summe an den Bauträger ausgereicht. 2. Auswahl Bauträger GEWOFAG Wohnen GmbH bzw. GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbh Für die Bebauung nachfolgender Grundstücke nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B wird die städtische GEWOFAG Wohnen GmbH bzw. Grundstücksgesellschaft mbh vorgeschlagen: 2.1. Ludlstr., Teilfläche (Tfl.) aus Flst. 296/8, 296/12, 297/2, 299/4, 299/9, 299/10, 299/38, 299/45, Gemarkung Großhadern (GEWOFAG Wohnen GmbH) 2.2. Brantstr. Flst. 400/4, 400/52 und 400/53, Gemarkung Laim (GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbh)

6 Seite 6 von 13 Die GEWOFAG zeichnet sich durch besondere Erfahrungen im geförderten Wohnungsbau und eine anerkannte Praxis in der Sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird vorgeschlagen die GEWOFAG mit Projektentwicklung und Bau, sowie der langfristigen Haus- und Objektverwaltung zu beauftragen Baugrundstück Ludlstraße Das Areal auf dem das Kommunale Wohnbauförderprogramm Teilprogramm B verwirklicht werden soll, ist rund 3,6 ha groß und liegt im westlichen Stadtbereich Münchens an der Grenze der Stadtbezirke Laim und Hadern. Es umfasst den westlichen Teil der GEWOFAG-Siedlung Friedenheim, die westlich daran angrenzenden Wohnanlagen der GWG München GmbH und des Sozialreferates der Landeshauptstadt München (Flst. 297/2) bzw. zukünftig der GEWOFAG Wohnen GmbH. Das Gebiet wird im Süden von der Autobahn BAB 96, im Osten von der Senftenauerstraße und im Westen von der Menaristraße begrenzt. Der nördlich und südlich an der Ludlstraße gelegene Siedlungsteil stammt überwiegend aus der Nachkriegszeit. Er besteht aus 3-4 geschossigen Zeilenbauten in Einfachbauweise mit einem beschränkten Wohnungsangebot mit hauptsächlich 2-Zimmer-Wohnungen. Der heutige Bauzustand ist nicht zuletzt aufgrund des Baualters und der mangelhaften Baustruktur schlecht. Eine Sanierung der Gebäude in einen zeitgemäßen Standard wurde im Vorfeld geprüft, ergab jedoch keine zufriedenstellenden Ergebnisse und wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren. Daher wurde ein neue Beplanung des gesamten Areals beschlossen. Ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb wurde im Mai 2013 erfolgreich abgeschlossen. Auf dem großflächigen Areal baut die GEWOFAG zusammen mit der GWG München rund 410 neue geförderte, freifinanzierte und München-Modell-Wohnungen sowie soziale Einrichtungen. Im Augenblick laufen die Vorbereitungen zur Bauvoranfrage. Das Ergebnis dient dann als Grundlage für den anschließenden Realisierungswettbewerb, der bis Herbst 2014 abgeschlossen werden sein soll. Der geltende Flächennutzungsplan stellt das Planungsgebiet als Reines Wohngebiet (WR) dar. Es gilt ein einfacher Bebauungsplan in Form von übergeleiteten Baulinien, Baugrenzen und Straßenbegrenzungslinien. Grundsätzlich wird eine Bebauung nach 34 BauGB (Innenbereich) angestrebt. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahres erforderlich. Geplante Nutzungen: Da im Moment erst die Bauvoranfrage vorbereitet wird, sind nachfolgende Größen- Flächenangaben als noch nicht endgültig zu betrachten. Insgesamt ist auf dem Planungsgebiet eine Geschossfläche (GF) von m² bis m² zu beplanen.

7 Seite 7 von 13 Hiervon ist die Hauptfläche für das Wohnen mit einer geschätzten GF von m² m² angedacht. Das Kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B wird auf einer Teilfäche des städtischen Grundstücks, Flurstück 297/2, Gemarkung Großhadern, mit etwa 30 Wohneinheiten und ca m² GF berücksichtigt (Anlage 4). Die weiteren Wohnbauflächen sind für das Kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm A/EOF und das München Modell Miete sowie freifinanzierte Mietwohnungen vorgesehen. Genaue Angaben zur GF können aufgrund des sehr frühen Planungsstandes noch nicht gemacht werden. Auf rund m² wird die soziale Infrastruktur in das Planungsgebiet integriert. Angedacht sind hierbei ambulant betreute Wohneinheiten, KITZ Kindertageszentrum, Haus für Kinder, Quartierstreff, eventuell Nachbarschaftstreff, sowie Kinder- und Jugendtreff. Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B: Im oben genannten Quartier können in einer Größenordnung von voraussichtlich 30 Wohneinheiten ca m² GF für den kommunal geförderten Mietwohnungsbau Teilprogramm B bereitgestellt werden. Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss Wohnen in München V der Vollversammlung vom ). Das Grundstück wird vom Kommunalreferat an den Bauträger GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbh zum förderfähigen Grundstückspreis in Höhe von von 150,- Euro/m² realisierbare Geschossfläche zuzüglich tatsächlicher Erschließungskosten veräußert Baugrundstück Brantstr. Das städtische Baugrundstück liegt im Bereich der Brant-, Sigl- und Walter-Scott- Straße, Gemarkung Laim, Flurstück 400/4, 400/52 und 400/53 (Anlage 5) im 25. Stadtbezirk Laim. Im südlichen Bereich wird es von einer Kleingartenanlage begrenzt. Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom In- House-Vergabe (Sitzungsvorlage Nr / V 12333, nichtöffentliche Sitzung) wurde die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbh als Bauträgerin für das Bauvorhaben ausgewählt.

8 Seite 8 von 13 Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbh hat bereits einen Vorbescheid erwirkt, der eine Bebauung der Grundstücke mit Wohngebäuden sowie mit zwei Kindertageseinrichtungen und einer Tiefgarage vorsieht. Das realisierbare Wohnbaurecht beträgt ca m² GF und ermöglicht die Errichtung von ca. 105 Wohneinheiten und zwei integrierten Kindertagesstätten. Davon sollen ca. 50 WE in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) bzw. des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Teilprogramm A, ca. 30 WE im Kommunalen Wohnungsbauförderprogramm Teilprogramm B und ca. 25 WE im Rahmen des Münchner Modells Miete gefördert werden. Die 30 Wohneinheiten im Kommunalen Wohnungsbauprogramm mit integrierter Kindertageseinrichtung sollen auf einer Teilfläche auf dem Flst. 400/4 realisiert werden. Die noch auf den Flurstücken 400/52 und 400/53 befindlichen Kindertagesstätten werden abgerissen und in das neue Vorhaben integriert. Das Grundstück wurde hinsichtlich Baurecht, Sozialverträglichkeit und sozialer Infrastruktur überprüft. Eine Nutzung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm an diesem Standort bietet sich an. Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B: Auf dem oben genannten Grundstück können 30 Wohneinheiten (ca m² GF) im Rahmen des kommunal geförderten Mietwohnungsbau Teilprogramm B errichtet werden. Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionskostenprogramm des Referates für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss Wohnen in München V der Vollversammlung vom ). Übertragung Bauträgerschaft Im Rahmen des Beschlusses der Vollversammlung vom "Bauträgerauswahl für Baugrundstücke des Kommunalen Wohnungsbauprogramms - Übernahme der Bauträgerschaft durch die Landeshauptstadt München/Sozialreferat Brantstraße, Teilfläche aus Flst. 400/4, Gemarkung Laim" (Sitzungsvorlage Nr / V 05889) vom wurde die GEWOFAG Projektgesellschaft mbh als Projektsteuerer für ein dort geplantes Wohnbauvorhaben mit ca. 30 Mietwohnungen im Kommunalen Wohnungsbauförderprogramm Teilprogramm B mit integrierter Kindertageseinrichtung auf dem städtischen Grundstück - Teilfläche aus Flst. 400/4, Gemarkung Laim ausgewählt. Dieses ursprüngliche Projekt wird jetzt in das neu geplante Vorhaben integriert. Die Bauträgerschaft wird vom Sozialreferat auf die GEWOFAG übertragen, um das Areal aus einer Hand zu realisieren.

9 Seite 9 von 13 Das Grundstück wird vom Kommunalreferat an den Bauträger GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbh zum förderfähigen Grundstückspreis in Höhe von von 150,- Euro/m² realisierbare Geschossfläche zuzüglich tatsächlicher Erschließungskosten veräußert. Kindertageseinrichtung Im Rahmen der neuen Bebauung werden die noch befindlichen Kindertagesstätten abgerissen und in das Vorhaben integriert. Eine Kindertageseinrichtung wird in das Wohnbauvorhaben Teilprogramm B integriert. Das Referat für Bildung und Sport wird als zuständige Fachdienststelle die Planung der Kindertageseinrichtungen weiterverfolgen und zu gegebener Zeit dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen. Investitionskostenzuschuss: Gemäß Beschluss zur Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes sowie den Förderkonditionen des wohnungspolitischen Handlungsprogramms WIM V, erhält die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbh für die dauerhafte Bindung der beiden oben genannten Grundstücke jeweils einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/m² Wohnfläche (vgl. Beschluss Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes vom ). Die Mittel sind analog dem ehemaligen Eigenkapitalersatzdarlehen, im Rahmen von Wohnen in München V, im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (siehe Beschluss WIM V). Sie werden entsprechend der Wohnbaufördermittel, nach Erfüllung der Voraussetzungen für die erste Wohnbaufördermittelrate (Kellerdecke), in einer Summe an den Bauträger ausgereicht. Anhörung des Bezirksausschusses Kommunales Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B: Zuständig für die Entscheidung ist der Sozialausschuss gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit zwar stadtbezirksbezogen, aber kein Entscheidungs- bzw. Anhörungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung und Anhörung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Sozialreferats vorliegt. Mit Beschluss der Vollversammlung vom wurde den Bezirksausschüssen jedoch ein Informations- bzw. Unterrichtungsrecht eingeräumt (Anlage 1 der BA-Satzung, Sozialreferat, Punkt 15). Die Bezirksausschüsse des 7., 20., 23. und 25. Stadtbezirks erhielten deshalb vorab einen Abdruck dieser Vorlage zur Information.

10 Seite 10 von 13 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung: In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung Punkt 2.2). Der Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes hat sich in seiner Sitzung am mit der Beschlussvorlage befasst und dieser einstimmig zugestimmt. Die Beschlussvorlage ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Kommunalreferat, dem Referat für Bildung und Sport und der Stadtkämmerei abgestimmt. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, den Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern, den Kinderbeauftragten und den Jugendbeauftragten der Bezirksausschüsse des 7., 20., 23. und 25. Stadtbezirks, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Kommunalreferat, dem Referat für Bildung und Sport, dem Baureferat und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Die GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbh wird als Bauträger für ein Wohnbauvorhaben mit ca. 18 Mietwohnungen (ca m² GF) für das Kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B auf dem städtischen Grundstück Schneefernerstr. / Westendstr. - Teilflächen aus Flurstück 8704 und 8705/7, Gemarkung V ausgewählt. Der Bau wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert. 2. Die GWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft München mbh wird als Bauträger für ein Wohnbauvorhaben mit voraussichtlich 15 Mietwohnungen (ca m² GF) für das Kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B auf dem privaten Grundstück Theodor-Kitt-Str. - Flurstück 747/3, Gemarkung Untermenzing, ausgewählt. Der Bau wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert.

11 Seite 11 von Die GEWOFAG Wohnen GmbH wird als Bauträger für ein Wohnbauvorhaben mit ca. 30 Mietwohnungen (ca m² GF) für das kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B auf dem Planungsgebiet an der Ludlstraße - Teilfläche aus Flurstück 297/2, Gemarkung Großhadern, ausgewählt. Der Bau wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbh als Bauträger für ein Wohnbauvorhaben mit ca. 30 Mietwohnungen (ca m² GF) für das kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B auf dem städtischen Grundstück an der Brantstr. - Teilfläche aus Flurstück 400/4, 400/52. Gemarkung Laim, ausgewählt wurde. Der Bau wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert. Die weitere Bebauung des Grundstücks erfolgt ebenfalls im geförderten Wohnungsbau (50 WE EOF bzw. Kommunales Wohnungsbauprogramm Teilprogramm A und 25 WE München Modell-Miete). Bauträger ist hier auch die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbh. 5. Die benötigten Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/qm Wohnfläche für die Bauvorhaben der Ziffern 1., 3. und 4. dieses Antrags, die nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B gefördert werden, werden auf der Finanzposition des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bereitgestellt. 6. Die benötigten Wohnbaufördermittel stehen auf der Finanzpostion des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung. Sie werden nach den Bewilligungskriterien des Programms analog dem 1. Förderweg errechnet und den Bauträgern in den programmüblichen Baufortschrittsraten nach Abruf übertragen. 7. Das Kommunalreferat wird gebeten, den Verkauf der entsprechenden Grundstücksflächen an den in den Ziffern 1., 3. und 4. dieses Antrags jeweils genannten Bauträgern zu den jeweiligen Verkaufspreisen herbeizuführen, hierzu die notariellen Kaufverträge abzuschließen und die Eigentumsübertragung im Grundbuch durchzuführen. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

12 Seite 12 von 13 III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei z.k.

13 Seite 13 von 13 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprecher, die Kinderbeauftragten sowie die Jugendbeauftragten der Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 7, 20, 23 und 25 (je 9 fach) An das Sozialreferat, S-Z-SP/RSP An das Sozialreferat, S-Z-F An das Sozialreferat, S-Z-F/H-AV An das Sozialreferat, S-Z-F/H-PV An das Sozialreferat, S-II-KJF/KT An das Sozialreferat, S-III-LG An das Sozialreferat, S-III-LG/FP-Fi An das Sozialreferat, S-III-LG/FP-KLR An das Sozialreferat, S-III-M An das Sozialreferat, S-III-U An das Sozialreferat, S-III-S An das Referat für Bildung und Sport, ZIM An das Kommunalreferat, IS-KD-GV-Wo An das Kommunalreferat, IS-ZA An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA I An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA I/42 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II-2 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II-4 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III/1 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III/2 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-1 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-2 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-4 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, SG 3 An den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Wohnungslosigkeit, Herrn Stadtrat Müller An die Geschäftsführung des Kuratoriums der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Herrn Duschinger An die Frauengleichstellungsstelle z.k Am I.A.

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