Philosophische Fakultät II Institut für Anglistik und Amerikanistik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Philosophische Fakultät II Institut für Anglistik und Amerikanistik"

Transkript

1 Philosophische Fakultät II Institut für Anglistik und Amerikanistik Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 05 Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Englisch Auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630ff.), des Berliner Lehrerbildungsgesetzes (LBiG) in der Fassung vom 13. Februar 1985 (GVBl. S. 434, 948), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 10. Juni 1999 (GVBl. S. 204), der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung 1. LPO ) vom 1. Dezember 1999 (GVBl. S. 1ff.) sowie der Fachübergreifenden Bestimmungen für das Studium in den Lehramtsstudiengängen der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 16. Juni 1999 nachfolgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Englisch erlassen. 1 Die Festlegungen der Fachübergreifenden Bestimmungen für das Studium in den Lehramtsstudiengängen gehen denen der Fachspezifischen Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Englisch vor. Abweichungen davon bedürfen der Beschlußfassung durch den Akademischen Senat. 1 Ziel des Studiums (1) Ziel des Studiums ist die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit, wie sie für die Gestaltung eines wissenschaftlich fundierten Fachunterrichts in der Schule notwendig ist. Hierzu gehört die Beherrschung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden sowie die Kenntnis wichtiger Beschreibungsmodelle und der grundlegenden Profile der verschiedenen Disziplinen und Gebiete. Im Zusammenhang mit dem Erwerb wissenschaftlicher Kenntnisse sollen die Studierenden lernen, sich in der britischen oder amerikanischen Standardvariante der englischen Sprache mündlich und schriftlich adäquat auszudrücken. Sie sollen befähigt werden, die wissenschaftliche Entwicklung der Disziplinen verfolgen und auf mindestens einem ausgewähl- ten Gebiet einen eigenen Beitrag leisten zu können. (2) Die Studienordnung im Prüfungsfach Englisch sieht ein integratives Studium der Anglistik und der Amerikanistik vor, das es den Studierenden ermöglicht, sich Kenntnisse in der Sprache, Literatur, Kultur, Ideen- und Sozialgeschichte Großbritanniens und der USA anzueignen. Dieser integrative Ansatz setzt sich in der engen Verbindung von fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und sprachpraktischer Ausbildung fort. 2 Zulassungsvoraussetzungen und Studienbeginn (1) Für die Zulassung zum Studium gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen auf der Grundlage des 10 BerlHG in der jeweils geltenden Fassung. (2) Das Studium wird durch Einführungsveranstaltungen eingeleitet. 3 Besondere Studienanforderungen (1) Bei Beginn des Studiums wird von Vorkenntnissen in der englischen Sprache ausgegangen, die durch das Abitur bzw. durch vergleichbare Abschlüsse nachgewiesen werden. (2) Den Studierenden wird ein mindestens dreimonatiger Studienaufenthalt oder eine Lehrassistententätigkeit in einem Land mit Englisch als Muttersprache empfohlen. (3) Für das 80 SWS-Fach Englisch wird bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung ein Nachweis über den Erwerb des Latinums oder von Kenntnissen des Französischen im Umfang der Mindestanforderungen des Abiturs für eine zweite Fremdsprache oder der Nachweis einer entsprechenden Ersatzprüfung gefordert. Es wird empfohlen, diesen Nachweis möglichst bis zur Zwischenprüfung zu erwerben. 1 Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Englisch wurden am 1. März 2000 der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. 4 Studienbereiche

2 2 (1) Der Teilstudiengang Englisch umfaßt vier Studienbereiche: Sprachwissenschaft Gegenstände dieses Studienbereichs sind: Grundfragen sowie Theorien und Methoden der Sprachwissenschaft, Struktur und Funktionsweise der englischen Sprache als Zeichensystem und als Mittel der Kommunikation im Kontext von Sprachwandel und -variation einerseits und Stabilität andererseits. Zu den wesentlichen Inhalten der zu belegenden Veranstaltungen gehören: Struktur der englischen Gegenwartssprache (Phonetik/Phonologie, Grammatik, Lexikologie, Textlinguistik und Stilistik); Geschichte der englischen Sprache; nationale, regionale und soziale Erscheinungsformen des Englischen; Probleme des Sprachvergleichs und des Spracherwerbs; Probleme der Soziolinguistik; Aspekte der pragmatisch orientierten Linguistik und von kommunikativ ausgerichteten Sprachlehr- und - lernprozessen. Literaturwissenschaft Gegenstände dieses Studienbereichs sind die Literatur Englands bzw. Großbritanniens seit dem Mittelalter und die Literatur der USA seit ihren Anfängen bis zur Gegenwart sowie die Auseindersetzung mit wichtigen Fragestellungen der Literaturtheorie und mit literaturwissenschaftlichen Methoden. Zu den wesentlichen Inhalten der zu belegenden Veranstaltungen gehören: Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft; Epochen der Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart; Theorie und Geschichte litarischer Gattungen; Textkonstitution und Textanalyse. Kulturwissenschaft/Landeskunde Gegenstände dieses Studienbereichs sind die ideen-, sozial- und kulturgeschichtlichen Entwicklungen Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie die verschiedenen Kulturtheorien und kulturwissenschaftlichen Methoden unter besonderer Berücksichtigung der für das Verstehen der multikulturellen Gegebenheiten notwendigen Disziplinen und ihres Zusammenwirkens. Zu den wesentlichen Inhalten der zu belegenden Veranstaltungen gehören: Kulturtheorie und kulturwissenschaftliche Modelle und Konzepte; kulturelle und soziale Institutionen Großbritanniens und der USA; Ideen- und Sozialgeschichte Großbritanniens und der USA Gegenstand dieses Studienbereichs ist die englische Sprache in mündlicher und schriftlicher Form (vorwiegend in den Varianten English Standard English und General American English). Zu den wesentlichen Inhalten der zu belegenden Lehrveranstaltungen gehören: Erwerb von Lexik- und Grammatikkenntnissen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Sprachtätigkeiten Hör- und Leseverstehen, mündlicher und schriftlicher Ausdruck sowie Übersetzen. (2) Fachdidaktik siehe Teil IV: Bestimmungen für den Studienanteil Fachdidaktik und IV B 05, des Prüfungsfaches Englisch 5 Studienformen Die folgenden Lehrveranstaltungen werden im Regelfall wöchentlich zweistündig angeboten; Abweichungen werden besonders vermerkt: Vorlesungen zur Vermittlung von Überblickswissen (VL), Proseminare zur Erarbeitung von fachwissenschaftlichen Kenntnissen und zur Anwendung von Methoden (PS), integrierte Lehrveranstaltungen als Kombination aus Vorlesungs- und Proseminarabschnitten (VL/PS), Übungen zur praxisbezogenen Festigung von Kenntnissen und Fähigkeiten (UE), Seminare zur Vertiefung von Kenntnissen und zur teilweise selbständigen Erschließung von Spezialgebieten (SE) sowie Hauptseminare zur beispielbezogenen Bearbeitung ausgewählter Spezialthemenbereiche und zur unmittelbaren Vorbereitung von selbständig angefertigten wissenschaftlichen Hausarbeiten (HS). Die Studienformen des Grundstudiums (vgl. 6) sind VL, PS, VL/PS und UE, die des Hauptstudiums (vgl. 7) VL, SE, UE und HS. 6 Grundstudium (1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. (2) Das Grundstudium umfaßt für die in 4 (1) genannten Studienbereiche (ohne Fachdidaktik) 36 SWS (zu den Leistungsnachweisen vgl. 8). Sprachpraxis 2

3 3 (3) Pflicht- bzw. Wahlpflichtveranstaltungen sind: 1. Sprachwissenschaft (8 SWS ) Einführung in die Sprachwissenschaft Phonetik/Phonologie Grammatik Lexikologie 2. Literaturwissenschaft (10 SWS) Einführung in die Literaturwissenschaft Literaturgeschichte Großbritanniens 4 SWS (2) Das Hauptstudium umfaßt für die in 4 (1) genannten Studienbereiche (ohne Fachdidaktik) 36 SWS (zu den Leistungsnachweisen vgl. 8). (3) Pflicht- bzw. Wahlpflichtveranstaltungen sind: 1. Sprachwissenschaft (8 SWS) Geschichte der englischen Sprache Variation des Englischen Englische Sprache der Gegenwart Wahlpflichtveranstaltung 2. Literaturwissenschaft (14 SWS) Literaturgeschichte der USA 4 SWS Literaturtheorie 4 SWS 3. Kulturwissenschaft/Landeskunde (4 SWS) Einführung in die Ideen- und Sozialgeschichte oder Einführung in die Kulturwissenschaft Großbritanniens Einführung in die Ideen- und Sozialgeschichte oder Einführung in die Kulturwissenschaft der USA 4. Sprachpraxis (8 SWS) Sprachpraktische Übungen zu den unter 4 genannten Studieninhalten 8 SWS (4) Ergänzende Veranstaltungen (6 SWS) Je nach Interessenlage wählen die Studierenden aus dem für das Grundstudium vorgesehenen Angebot der Studienbereiche Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft/Landeskunde weitere 6 SWS an Veranstaltungen frei aus. Dabei ist darauf zu achten, daß zusammen mit dem Hauptstudium die vorgesehene Pflichtstundenzahl als Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erreicht wird (vgl. 7 A (6) und 7 B (5)). (5) Fachdidaktik: siehe Teil IV: Bestimmungen für den Studienanteil Fachdidaktik und IV B 05: des Prüfungsfaches Englisch 7 Hauptstudium A. Teilstudiengang Englisch mit einem Studienanteil von 80 SWS (1) Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester. Literaturgeschichte Großbritanniens 4 SWS Literaturgeschichte der USA Wahlpflichtveranstaltung 4 SWS 3. Landeskunde/Kulturwissenschaft (4 SWS) Ideen- und Sozialgeschichte oder Kulturwissenschaft Großbritanniens Ideen- und Sozialgeschichte oder Kulturwisschaft der USA 4. Sprachpraxis (6 SWS) Sprachpraktische Übungen (4) Ergänzende Veranstaltungen (4 SWS) Je nach Interessenlage wählen die Studierenden aus dem für das Hauptstudium vorgesehenen Angebot der Studienbereiche Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft/Landeskunde weitere 6 SWS an Veranstaltungen frei aus. Die Stunden sollen genutzt werden, um die Fachausbildung abzurunden und die Wissenschaftliche Hausarbeit vorzubereiten. (5) Fachdidaktik: siehe Teil IV: Bestimmungen für den Studienanteil Fachdidaktik und IV B 05: des Prüfungsfaches Englisch (6) Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung ist der Nachweis über den Besuch von Fachveran- 3

4 4 staltungen im Umfang von 7 zu erbringen. B. Teilstudiengang Englisch mit einem Studienanteil von 60 SWS (1) Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester, im Teilstudiengang L1 drei Semester. (2) Das Hauptstudium umfaßt für die in 4 (1) genannten Studienbereiche (ohne Fachdidaktik) 18 SWS (zu den Leistungsnachweisen vgl. 8). (3) Pflicht- bzw. Wahlpflichtveranstaltungen sind: 1. Sprachwissenschaft (6 SWS) Variation des Englischen () Englische Sprache der Gegenwart () Wahlpflichtveranstaltung () 2. Literaturwissenschaft (6 SWS) Literaturgeschichte Großbritanniens () Literaturgeschichte der USA ( ) Wahlpflichtveranstaltungen () 3. Landeskunde/Kulturwissenschaft Großbritanniens und der USA () Ideen- und Sozialgeschichte oder Kulturwissenschaft Großbritanniens oder der USA 4. Sprachpraxis (4 SWS) Sprachpraktische Übungen (4) Fachdidaktik: siehe Teil IV: Bestimmungen für den Studienanteil Fachdidaktik und IV B 05 des Prüfungsfaches Englisch (5) Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung ist der Nachweis über den Besuch von Fachveranstaltungen im Umfang von 54 SWS zu erbringen. 8 Leistungsnachweise Folgende Leistungsnachweise sind zu erbringen: 1. Sprachwissenschaft Einführung in die Sprachwissenschaft 2. Literaturwissenschaft Einführung in die Literaturwissenschaft 3. Kulturwissenschaft/Landeskunde Einführung in die Ideen- und Sozialgeschichte I Großbritanniens oder der USA oder Einführung in die Kulturwissenschaft I Großbritanniens oder der USA 4. Sprachpraxis Nachweis der Sprachkompetenz im Hörverstehen und im mündlichen Ausdruck Diese Leistungsnachweise erfolgen in Form von mündlichen Tests (15 bis 20 Minuten) oder schriftlichen Tests (90 bis 120 Minuten), in der Sprachpraxis in einer Kombination von beiden Formen. Die jeweilige Form wird vom entsprechenden Lehr- und Forschungsgebiet festgelegt und durch Studienverlaufsempfehlungen bzw. Durchführungsbestimmungen bekanntgegeben. 5. in einer nichteinführenden Lehrveranstaltung zu einem der Schwerpunkte Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft/Landeskunde: eine schriftliche Hausarbeit (2) Hauptstudium A. Teilstudiengang Englisch mit einem Studienanteil von 80 SWS ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung aus dem Bereich der Sprachwissenschaft, der nicht durch einen Leistungsnachweis aus einem Haupt- oder Oberseminar belegt ist Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in Landeskunde im Hauptstudium in der Regel in Form eines Referats drei Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an fachwissenschaftlichen Haupt- oder Oberseminaren und die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit, davon mindestens zu je einem sprachwissenschaftlichen und literaturwissenschaftlichem Seminar; der dritte Leistungsnachweis kann der Landeskunde entnommen sein (1) Grundstudium Für das 80 SWS-Fach Englisch wird bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung ein Nach- 4

5 5 weis über den Erwerb des Latinums oder von Kenntnissen des Französischen im Umfang der Mindestanforderungen des Abiturs für eine zweite Fremdsprache oder der Nachweis einer entsprechenden Prüfung gefordert. B. Teilstudiengang Englisch mit einem Studienanteil von 60 SWS je ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem sprachwissenschaftlichen und einem literaturwissenschaftlichen Hauptseminar Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in Landeskunde im Hauptstudium 9 Studienfachberatung Zu Beginn des Studiums erfolgt eine obligatorische Studienfachberatung. 10 Übergangsbestimmungen (1) Diese Studienordnung gilt für Studierende, die das Studium frühestens im Semester nach deren Inkrafttreten aufgenommen haben. (2) Studierende, die sich bereits im Studium befinden, können ihr Studium entweder nach den bei ihrem Studienbeginn gültigen Regelungen oder nach dieser Ordnung abschließen. Die Wahl ist durch den Zwischenprüfungsausschuß aktenkundig zu machen. Sie ist nicht revidierbar. 11 Inkrafttreten (1) Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Englisch treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. (2) Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Englisch der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin aus dem Jahre 1991 treten neun Semester nach der Veröffentlichung dieser Ordnung außer Kraft. 5

6 6 Philosophische Fakultät II Institut für Anglistik und Amerikanistik Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 05 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Englisch Auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630ff.), des Berliner Lehrerbildungsgesetzes (LBiG) in der Fassung vom 13. Februar 1985 (GVBl. S. 434, 948), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 10. Juni 1999 (GVBl. S. 204), der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. Lehrerprüfungsordnung 1. LPO ) vom 1. Dezember 1999 (GVBl. S. 1ff.) sowie der Fachübergreifenden Bestimmungen für das Studium in den Lehramtsstudiengängen der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 16. Juni 1999 nachfolgende des Prüfungsfaches Englisch erlassen. 2 Die Festlegungen der Fachübergreifenden Bestimmungen für den Studienanteil Fachdidaktik gehen denen der Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Englisch vor. Abweichungen davon bedürfen der Beschlußfassung durch den Akademischen Senat. 1 Ziel und Inhalt des Studiums (1) Ziel des Studiums der Fachdidaktik Englisch ist es, die theoretischen und praktischen Voraussetzungen für den Unterricht im Fach Englisch an unterschiedlichen Schulformen und in unterschiedlichen Klassenstufen zu erwerben. (2) Die Studierenden - gewinnen Einsichten in die Bedingungen schulischer Sprachlernprozesse in Geschichte und Gegenwart; - erwerben Handlungswissen zur Planung, Durch-führung, Analyse und Bewertung von Unterrichtsabläufen mit sprachlichen, literarischen oder landeskundlichen Schwerpunkten; 2 Die Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Englisch wurden am 1. März 2000 der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. - erwerben die Kompetenz zur selbständigen Erarbeitung spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten in der Fachdidaktik; - verfolgen den Stand der aktuellen Diskussion um wegweisende Paradigmen in der Fachdidaktik. 2 Aufbau des Studiums (1) Das fachdidaktische Studium gliedert sich in den Einführungsbereich: L1 - L6 mit 4 SWS; das Unterrichtspraktikum: L1 - L6, für das ein Leistungsnachweis erteilt wird; den Vertiefungsbereich: L1 - L3 mit 6 SWS und einem Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar; L4 mit Englisch als erstem Fach mit 4 SWS und einem Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar; L4 mit Englisch als zweitem Fach mit und einem Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar. Der Besuch der Veranstaltungen des Vertiefungsbereiches setzt den Besuch der Veranstaltungen des Einführungsbereiches voraus. (2) Die Veranstaltungen des Einführungsbereiches können im Grundstudium, in der Regel nach dem Orientierungspraktikum, belegt werden. Die Veranstaltungen des Vertiefungsbereiches werden in der Regel parallel zum fachlichen Hauptstudiums belegt. 3 Einführung in die Fachdidaktik und Praktikumsvorbereitung (1) Grundlagen I: Integrierte Veranstaltung zur theoretischen Einführung in die Fachdidaktik, in der zentrale Themen wie Schule und Englischunterricht in Geschichte und Gegenwart, Grundlagen für den schulischen Fremdsprachenerwerb, Methodische Ansätze, Rahmenbedingungen für den Englischunterricht, Planungsgrundlagen und Planungsschritte, behandelt werden. (2) Grundlagen II: Übung zur Vorbereitung auf das Praktikum, in der das Planen, Analysieren und Auswerten von Unterricht an Einzelbeispielen praktiziert werden 6

7 7 4 Unterrichtspraktikum (1) Die Durchführung der Unterrichtspraktika regeln die Verordnung über die schulpraktische Ausbildung für ein Lehramt während des Studiums (Praktikumsordnung) vom 26. September 1997 und 4 des Teils IV A der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt- Universität zu Berlin. (2) Voraussetzung für die Anmeldung zum Unterrichtspraktikum ist der Besuch der Veranstaltungen des Einführungsbereiches in der Fachdidaktik. (3) Eine Einweisungsveranstaltung ist Teil des Praktikums. (4) Im unterrichtspraktischen Teil sollen die Studierenden 25 Stunden hospitieren und 6 Stunden eigenen Unterricht erteilen. (5) Die schriftliche Nachbereitung (Praktikumsbericht) ist in der Regel spätestens 8 Wochen nach Ende des Praktikums der Lehrkraft vorzulegen. (6) Für die erfolgreiche Teilnahme am Unterrichtspraktikum wird ein Leistungsnachweis erteilt. Grundlage für dessen Erteilung sind die ordnungsgemäße Teilnahme am Unterrichtspraktikum und ein den Anforderungen entsprechender Praktikumsbericht. Der Leistungsnachweis gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung. 5 Vertiefung der Fachdidaktik (1) Die für diesen Bereich angebotenen Hauptund Spezialseminare sowie Kolloquien - dienen der Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten, die in den Einführungsveranstaltungen und im Praktikum erworben wurden - sind im besonderen Maße geeignet, selbständiges Handeln zur Gewinnung von Kenntnissen und Fertigkeiten anzuregen und zu unterstützen. (2) Die Studierenden wählen entsprechend ihrem Ausbildungsprofil, ihren Interessen und dem aktuellen Angebot. Gegenstände der Veranstaltungen im Vertiefungsbereich können sein: Status und Organisationsformen des Englischunterrichts in Geschichte und Gegenwart Curriculare Konzeptionen des Englischunterrichts Ziele und Inhalte des Englischunterrichts Methodenkonzepte in Geschichte und Gegenwart Lehr- und Lernbedingungen von Unterricht Unterrichtsverfahren und Unterrichtsmedien Diagnose von Lernprozessen und Beurteilungsproblematik Differenzierung und Förderung Unterricht als Erfahrungs- und Handlungsfeld Literatur im Englischunterricht Landeskunde und interkulturelles Lernen Unterricht in der Primarstufe Bilingualer und fachsprachlicher Unterricht (3) Ein Hauptseminar im Vertiefungsbereich wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen, der als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung gilt. 6 Studiennachweise (1) Leistungsnachweise (LN) setzen die Dokumentation einer Leistung in Form einer Hausarbeit und/oder eines Referats voraus. Bei der Beurteilung durch die Seminarleiterin oder den Seminarleiter wird das sprachliche Niveau berücksichtigt; bei Leistungen mit erheblichen sprachlichen Mängeln wird die erfolgreiche Teilnahme nicht bescheinigt. (2) Folgende Leistungsnachweise sind zu erbringen: Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte Unterrichtspraktikum Studierende, die sich eine Lehrassistententätigkeit im Ausland als Unterrichtspraktikum Englisch anerkennen lassen wollen, legen ebenfalls einen Praktikumsbericht vor. Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem fachdidaktischen Hauptseminar 7 Übergangsbestimmungen (1) Diese Studienordnung gilt für Studierende, die das Studium frühestens im Semester nach deren Inkrafttreten aufgenommen haben. (2) Studierende, die sich bereits im Studium befinden, können ihr Studium entweder nach den bei ihrem Studienbeginn gültigen Regelungen oder nach dieser Ordnung abschließen. Die Wahl ist durch den Zwischenprüfungsausschuß aktenkundig zu machen. Sie ist nicht revidierbar. 8 Inkrafttreten (1) Die Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Englisch treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im 7

8 8 Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin in Kraft. (2) Die Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Englisch aus dem Jahre 1991 treten neun Semester nach der Veröffentlichung dieser Ordnung außer Kraft. 8

9 Institut für Anglistik und Amerikanistik Studienverlaufsempfehlung Lehramtsstudiengang Englisch (L1 - L6) FS Sprachpraxis Sprach-wissenschaft Literatur-wissenschaft Kulturwissenschaft Leistungs-nachweise Zwischenprüfung (gesplittet) 1. 2 Listening and Oral Practice * 2 Einführung 2 Phonetik/ Phonologie 2 Einführung MT List./Oral Pract. ST Einf. Literaturw. MT Einf. Sprachw Essay Writing (ab 2. FS) 2 Grammatik 2 Literatur-geschichte GB I 2 Einführung Kulturwiss. USA (oder Ideen- und Sozialgeschichte USA im 3. FS) ST Kulturwissenschaft (oder 3. FS) Beginn der ZP möglich 3. 2 Translation (ab 3. FS) 2 Lexikologie 2 Literatur-geschichte USA I 2 Literaturgeschichte GB II 2 Einf. Kulturwiss. GB (oder Ideen- und Sozialgeschichte) SH Sprachwiss. oder Literaturwiss. oder Kulturwiss. (oder 4. FS) KL Sprachpraxis MP Sprachwiss. (jeweils: oder 4. FS) 4. 2 Literaturgeschichte USA II MP Literaturwiss. MP Kulturwiss. 2 Options 6 ergänzende Veranstaltungen (jeweils: oder 3. FS) * nach Einstufungstest ggf. Remedial courses FS = Fachsemester MT = Mündlicher Test SH = Schriftliche Hausarbeit Kl = Klausur (Schriftliche Prüfung) ST = Schriftlicher Test MP = Mündliche Prüfung 9 9

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Anglistik und Amerikanistik Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 05: Fachspezifische Bestimmungen für das Studium

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin. Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Latein

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin. Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Latein Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Klassische Philologie Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 13 Fachspezifische

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 08 Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach 1 Geltungsbereich (1) Auf der Grundlage der 24 und 71 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 19 Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach

Mehr

Studienordnung. für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung. für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin für das Amt des Lehrers (L 1) Amt des Lehrers - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (L 2) Amt des Lehrers

Mehr

an der Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik

an der Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II Fachspezifische Bestimmungen

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät IV Teil III der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Bestimmungen für den Teilstudiengang und eine andere Sozialwissenschaft (Philosophie,

Mehr

Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik

Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 19 Fachspezifische Bestimmungen

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin. Teil II 11

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin. Teil II 11 Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 11 Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Informatik Auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes

Mehr

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen - 36/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Portugiesisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Portugiesisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 4 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach Englisch"

Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Englisch Anlage 4 Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach Englisch" 1. Ziele des Studiums 1.1 Aufgabe dieses Teilstudiengangs ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

- 36/25 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 24.

- 36/25 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 24. - 36/25 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 24. Oktober 2001

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002 - 21/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Anglistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen Vom 12. Juni 2002 1 Geltungsbereich

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft

Mehr

Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen

Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013

Mehr

(in der Fassung vom 27. Juli 2017)

(in der Fassung vom 27. Juli 2017) (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Russisch kann im Masterstudiengang als Erweiterungsfach mit einem Studienumfang von 120 ECTS-cr studiert werden. (2) Davon entfallen 90 ECTS-cr

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund

Mehr

25 Italienisch ( 73 LPO I)

25 Italienisch ( 73 LPO I) 5 Italienisch ( LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Italienisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium)

Mehr

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern Fassung 8.09.010 Universität Rostock Philosophische Fakultät Institut für Romanistik Vorläufige Studienordnung für die Teilstudiengänge Französisch, Italienisch, Spanisch als Beifach an der Universität

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien Vom 24.09.2003 Aufgrund

Mehr

Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik

Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Französisch, Spanisch und Italienisch als Haupt- und als Nebenfach und Portugiesisch und Rumänisch

Mehr

Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik

Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik STUDIENORDNUNG FÜR DIE MAGISTERTEILSTUDIENGÄNGE (MTSG) FRANZÖSISCH, SPANISCH UND ITALIENISCH ALS HAUPT- UND NEBENFACH UND

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung 1.1 des Dezernates 1.0 der RWTH Aachen, Templergraben 55, 52056 Aachen Nr. 2008/095 Redaktion: Iris Wilkening 26.09.2008

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Fakultätsinstitut für Asien- und Afrikawissenschaften Afrika-Institut Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach

Mehr

Ordnungen für den Lehramtsstudiengang Prüfungsfach Geographie

Ordnungen für den Lehramtsstudiengang Prüfungsfach Geographie Humboldt-Universität zu Berlin Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakulktät II Geographisches Institut Ordnungen für den Lehramtsstudiengang Prüfungsfach Geographie Inhalt: Zwischenprüfungsverordnung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister

Mehr

Studienordnung: Kurzstudium

Studienordnung: Kurzstudium Seite 1 von 5 Studienordnung: Kurzstudium Studienordnung für das Kurzstudium Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studierende des Fachbereichs II an der Universität Trier vom 8. März 1999 Auf Grund

Mehr

ENHS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

ENHS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. ENHS M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Geschäftsführung / Akad. Dir. Dr. Peter Lenz. Inhalte: Erwerb vertiefter Fähigkeiten in der englischen Gegenwartssprache

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.01.2016 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht

Mehr

ANG - M 01. Summe aus dem Pflichtbereich 14 15

ANG - M 01. Summe aus dem Pflichtbereich 14 15 ANG - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis Englisch (Haupt- und Nebenfach) 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Englische Philologie, Englische Sprachwissenschaft, Anglistik, Amerikanistik / Geschäftsführung

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( F R A N Z Ö S I S C H ) Hauptfach Philosophische

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien]

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien] FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( I T A L I E N I S C H ) Hauptfach Philosophische

Mehr

ANG - M 01. Summe aus dem Pflichtbereich 14 15

ANG - M 01. Summe aus dem Pflichtbereich 14 15 ANG - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis Englisch (Haupt- und Nebenfach) 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Englische Philologie, Englische Sprachwissenschaft, Anglistik, Amerikanistik / Geschäftsführung

Mehr

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Englische Philologie-

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Englische Philologie- 04-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Englische Philologie- vom 14. Januar 1987 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Unversität

Mehr

Grundlagen- und Orientierungsprüfung des Instituts für Slavistik:

Grundlagen- und Orientierungsprüfung des Instituts für Slavistik: Grundlagen- und Orientierungsprüfung des Instituts für Slavistik: Für die Fächer Russische Philologie, Polnische Philologie, schechische Philologie und Südslavische Philologie im Rahmen des Bachelorstudiengangs

Mehr

- 34/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Französisch für das Lehramt an Grundschulen. Vom 22. August 2002

- 34/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Französisch für das Lehramt an Grundschulen. Vom 22. August 2002 - 34/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Romanistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Französisch für das Lehramt an Grundschulen Vom 22 August 2002 1

Mehr

Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium)

Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium) Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele: Das Studium des Faches Philosophie/Praktische Philosophie soll den Studierenden Fähigkeiten

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach Griechisch im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien Vom 24.09.2003 Aufgrund

Mehr

Modulhandbuch. für den Teilstudiengang. Englisch (Anglistik/Amerikanistik)

Modulhandbuch. für den Teilstudiengang. Englisch (Anglistik/Amerikanistik) Modulhandbuch für den Teilstudiengang Englisch (Anglistik/Amerikanistik) im Studiengang (gewerblich-technische Wissenschaften) der Universität Flensburg Fassung vom 7.03.200 Studiengang: Modultitel: Introduction

Mehr

ENGS M 11. T General Language Course B. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

ENGS M 11. T General Language Course B. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. ENGS M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Geschäftsführung / Akad. Dir. Dr. Peter Lenz. Inhalte: Erwerb vertiefter Fähigkeiten in der englischen Gegenwartssprache

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9. Februar

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Englisch vom 16. Dezember 1998 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium Fach Russisch

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium Fach Russisch (in der Fassung vom 10. September 2015) 1 Studienumfang (1) Das wird in den fachwissenschaftlichen Pflichtmodulen mit mindestens 64 ECTS-cr studiert. Hinzu kommt die Fachdidaktik im Umfang von 5 ECTS-cr.

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.01/053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Englisch

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Englisch (in der Fassung vom 27. Juli 2017) 1 Studienumfang (1) Das Fach Englisch wird im fachwissenschaftlichen Pflichtmodul mit mindestens 6 ECTS-cr studiert. Hinzu kommen ein fachdidaktisches Modul im Umfang

Mehr

Studienordnung der Universitat Erfurt für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Russisch vom 16. Juli 2002

Studienordnung der Universitat Erfurt für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Russisch vom 16. Juli 2002 Studienordnung der Universitat Erfurt für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Russisch vom 16. Juli 2002 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 79, S. 489 573) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991

Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 6473. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik als Hauptfach im Magisterstudiengang des Fachbereichs II an der Universität

Mehr

STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach

STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanportugies] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach Philosophische

Mehr

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19. - 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an

Mehr

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) 1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät. Studienordnung für das "studierte Fach" Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät. Studienordnung für das studierte Fach Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Geschichte im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 06.01.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"

Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach CHEMIE Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.

Mehr

ENGS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

ENGS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. ENGS M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Geschäftsführung / Akad. Dir. Dr. Peter Lenz. Inhalte: Erwerb vertiefter Fähigkeiten in der englischen Gegenwartssprache

Mehr

(Zertifikatskurse) der Philologischen Fakultät für das

(Zertifikatskurse) der Philologischen Fakultät für das 71/1 Universität Leipzig Philologische Fakultät Erste Änderungssatzung zur Ordnung für die Lehramtserweiterungsfächer (Zertifikatskurse) der Philologischen Fakultät für das Höhere Lehramt an Gymnasien,

Mehr

Studienordnung für das integrierte Studium der studierten Fächer Deutsch und Französisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien 1

Studienordnung für das integrierte Studium der studierten Fächer Deutsch und Französisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien 1 2/11 Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für das integrierte Studium der studierten Fächer Deutsch und Französisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien 1 Vom 9. Februar 2006 Inhaltsübersicht:

Mehr

Vorläufiger Modulkatalog Französisch für die Lehrämter an Realschulen und Gymnasien

Vorläufiger Modulkatalog Französisch für die Lehrämter an Realschulen und Gymnasien Stand 09.11.2009 Vorläufiger Modulkatalog Französisch 1 von 20 Vorläufiger Modulkatalog Französisch für die Lehrämter an Realschulen und Gymnasien Stand der Redaktion 09. November 2009 Stand 09.11.2009

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Englisch vom 26. April 1999 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt

Mehr

Dritte Änderungssatzung zur Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Dritte Änderungssatzung zur Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen 5/43 Universität Leipzig Philologische Fakultät Dritte Änderungssatzung zur Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Dritter Teil:

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches

Mehr

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt

Mehr

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Slawistik in der Fassung vom 24. Oktober 2003 Diese Ordnung ist vom Senat der Universität

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

Master-Studiengang Romanistische Sprachwissenschaft (Romance Languages and Linguistics)

Master-Studiengang Romanistische Sprachwissenschaft (Romance Languages and Linguistics) (in der Fassung vom 20. Oktober 2006 und der Änderung vom 13. März 2008) Master-Studiengang Romanistische Sprachwissenschaft 1 Studienumfang Im MA-Studiengang Romanistische Sprachwissenschaft sind insgesamt

Mehr

2 Studieninhalte Im Hauptfach British and American Studies sind folgende Module zu belegen:

2 Studieninhalte Im Hauptfach British and American Studies sind folgende Module zu belegen: (in der Fassung vom 1. Oktober 2015) Der Studiengang verortet Literaturen und Sprachen des englischen Sprachraums in ihren historischen und kulturellen Kontexten und trägt damit der kulturwissenschaftlichen

Mehr

Studienführer Romanistik

Studienführer Romanistik 3.2 LEHRAMT 1 In Einzelfragen informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Studienberaterin, Frau Küchler, sowie bei der für Didaktik der romanischen Sprachen zuständigen Professorin, Frau Professor

Mehr

Modulehandbuch. Erweiterungsprüfung / Beifach Schwedisch für das Lehramt

Modulehandbuch. Erweiterungsprüfung / Beifach Schwedisch für das Lehramt Modulehandbuch Erweiterungsprüfung / Beifach Schwedisch für das Lehramt Module: Übersicht Grundlagenmodule GM1: Grundlagenmodul Einführung in die Skandinavistik GM2: Grundlagenmodul Schwedisch Aufbaumodule

Mehr

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse Anlage 7 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 27. Januar 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer

Mehr

Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik

Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Französisch, Spanisch und Italienisch als Haupt- und Nebenfach und Portugiesisch

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät I Institut Physik Studienordnung die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 16: Fachspezifische Bestimmungen das Prüfungsfach Physik

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes -

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g

S t u d i e n o r d n u n g Universität Rostock Fakultät für Ingenieurwissenschaften Fachbereich Maschinenbau und Schiffstechnik S t u d i e n o r d n u n g für das fachdidaktische Studium des Teilstudienganges Arbeit-Wirtschaft-Technik

Mehr

(in der Fassung vom 15. September 2006)

(in der Fassung vom 15. September 2006) (in der Fassung vom 15. September 2006) Der Studiengang zielt darauf ab, Kenntnisse über die Kulturen der Antike und ihre Rezeption zu vermitteln. Antike wird hierbei, durch Einbeziehung des Alten Orients,

Mehr

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch Stand: 14.03.2002 STO Französisch LGr A0E17/009 Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch vom 27. Januar 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt

Mehr

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

ENRS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

ENRS M 11. Bemerkungen: Alle Pflichtveranstaltungen können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. ENRS M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Geschäftsführung / Akad. Dir. Dr. Peter Lenz. Inhalte: Erwerb vertiefter Fähigkeiten in der englischen Gegenwartssprache

Mehr

Lehramt an Regelschulen. im Fach Englisch

Lehramt an Regelschulen. im Fach Englisch Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Englisch vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und

Mehr

Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs

Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs Grundlagen u. Orientierungsprüfung im Rahmen des B.A.-Studiengangs Hauptfach: Studierende im Hauptfach Anglistik, Amerikanistik oder Englische Sprachwissenschaft müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer 9.67.4 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen für das Unterrichtsfach Französisch

Mehr

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende

Mehr