1. Teilnahme des Hausarztes (Anlage 2) Wann tritt der Vertrag in Kraft?

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1 Frage-Antwort-Katalog Stand: zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zwischen dem Hausärzteverband MV und der ARGE-HzV (Arbeitsgemeinschaft Hausarztzentrierte Versorgung) des BKK Landesverbandes 1. Teilnahme des Hausarztes (Anlage 2) Wann tritt der Vertrag in Kraft? Muss ich zur Teilnahme am Vertrag Mitglied im Hausärzteverband MV sein? Welche Ärzte können am Vertrag teilnehmen? Wie kann ich als Hausarzt meine Teilnahme erklären? Wann beginnt meine Teilnahme? Welche Betriebskrankenkassen (BKKen) nehmen am Vertrag teil? Welche Teilnahmevoraussetzungen muss ich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus erfüllen? Der Wirkbetrieb des Vertrages beginnt am mit einer Laufzeit (zunächst) bis zum Nein. Alle hausärztlich tätigen Ärzte, d.h. niedergelassene, angestellte und in einem Medizinischen Versorgungszentrum tätige, ausgenommen der Kinderärzte, die ihre Teilnahme erklären. Im Rahmen des Überweisungsverfahrens werden auch Fachärzte mit einbezogen. Der Hausarzt kann seine Teilnahme mit der beiliegenden Teilnahmeerklärung (Anlage 2) ab sofort gegenüber der KVMV Abteilung Qualitätssicherung erklären. Für eine Übermittlung per FAX bitte an folgende FAX- Nummer senden: 0385/ Ab dem Zeitpunkt der Erklärung der Teilnahme (frühestens ab dem ). Die teilnehmenden Betriebskrankenkassen sind in der Anlage 13 aufgelistet. Die Liste der teilnehmenden Kassen wird auf der Homepage der KVMV veröffentlicht und laufend aktualisiert. FAXgerät und/oder , ein unterstützendes Praxis-DV-System apparative Mindestausstattung (EKG und Akutlabor sowie Lungenfunktionstest gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Praxen). onlinefähige IT und besondere Vertragssoftware bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen G:\Daten\VA\Vertrag\2010\BKK\HZV\FAQ_ _final.doc Seite 1 von 6

2 Wann und für was muss ich die besondere Vertragssoftware verwenden? Was muss ich im Falle meiner Praxisvertretung (z.b. wegen Urlaub, Krankheit) beachten? Muss ich für jeden Patienten der BKKen die Wartezeit auf 30 Minuten begrenzen? Was ist unter einem Sprechstundenangebot an 5 Werktagen zu verstehen. Wie kann ich die Teilnahme am Vertrag kündigen? Wo ist der Vertrag veröffentlicht? Die besondere Vertragssoftware ist zur Zeit noch nicht verfügbar und befindet sich in der Vorbereitung. Die Software wird mit den marktüblichen Praxisverwaltungssystemen (PVS) kompatibel gestaltet und soll insbesondere die wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln unterstützen. Sobald die Software für ihr PVS verfügbar ist, muss der Einsatz mit einer Frist von einem Quartal nachgewiesen werden. Den teilnehmenden Patienten ist ein Vertretungsarzt zu benennen, der ebenfalls an der hausarztzentrierten Versorgung mit den BKKen teilnimmt. Nein, nur für die eingeschriebenen Patienten bei vorab vereinbarten Terminen. Als Werktage werden die Tage Montag bis Samstag bezeichnet. In diesem Zeitrahmen ist ein Sprechstundenangebot an 5 Tagen anzubieten. Mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gegenüber der KVMV. Auf der Homepage der KVMV unter sowie der Homepage des Hausärzteverbandes MV unter 2. Teilnahme des Versicherten (Anlage 3) Wann und wie kann ich meine Patienten einschreiben und Leistungen abrechnen? Welche Patienten kann ich einschreiben und für welchen Zeitraum? Die Einschreibung und Abrechnung ist ab dem möglich. Die Einschreibung erfolgt mit der Teilnahmeerklärung des Versicherten (Anlage 3) und ist vom Hausarzt und Versicherten zu unterschreiben. Versicherte der teilnehmenden BKKen (Anlage 13) mit Vollendung des 18. Lebensjahres für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr. Die Teilnahme des Versicherten verlängert sich nach Jahresablauf um 1 weiteres Jahr, soweit keine abweichenden Satzungsregelungen der Kasse bestehen und der Versicherte nicht kündigt. G:\Daten\VA\Vertrag\2010\BKK\HZV\FAQ_ _final.doc Seite 2 von 6

3 Erhält der Patient eine neue Krankenversichertenkarte? Wohin muss ich die Teilnahmeerklärung des Patienten senden? Nein. Wir empfehlen eine Kopie der Versicherteneinschreibung der Patientenakte beizulegen. Diese muss innerhalb einer Woche an die FormareMed übermittelt werden. Die Adresse befindet sich auf der Teilnahmeerklärung. Eine Teilnahmebestätigung erhält nur der Patient. Eine Mitteilung an Sie und den Patienten erfolgt, wenn der Patient nicht am Vertrag teilnehmen kann (z.b. bei fehlender Mitgliedschaft in der Krankenkasse). Die Liste der teilnehmenden Versicherten erhält die KVMV von den jeweiligen Krankenkassen. Welche Konsequenzen hat die Mitteilung der Nichtteilnahme des Patienten für mich? Ergeben sich Konsequenzen für mich, wenn der Patient bereits in den Vertrag eingeschrieben wurde? Kann der Patient Fachärzte ohne Überweisung in Anspruch nehmen? Welche Verpflichtungen geht der Patient ein? Muss ich die Praxisgebühr für am Vertrag eingeschriebene Patienten einziehen? In diesem Fall können keine Leistungen nach diesem Vertrag abgerechnet werden. Die KVMV wird Doppeleinschreibungen prüfen. Der Wechsel des Hausarztes ist nur in wenigen Fällen möglich (z.b. längere Krankheit des betreuenden Hausarztes). Mit Ausnahme der Gynäkologen und der Augenärzte sowie bei Notfällen darf der Patient die Fachärzte nur auf Überweisung durch den Hausarzt in Anspruch nehmen. Der Patient wählt seinen Hausarzt für mindestens 12 Monate. Zuerst sucht der Patient den gewählten Hausarzt auf, andere Ärzte werden nur, mit o.g. Ausnahme, auf Überweisung in Anspruch genommen. Im Vertretungsfall sucht der Patient den benannten HZV-Vertretungsarzt auf. Das ist abhängig von der jeweiligen BKK. Wenn der Patient ein Befreiungskärtchen oder einen entsprechenden Bescheid seiner Kasse vorlegen kann, müssen die 10 Praxisgebühr nicht eingezogen werden. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Praxisgebühr einzuziehen. Ggf. erstattet die Kasse dem Patienten die Praxisgebühr gegen Vorlage der Quittung. G:\Daten\VA\Vertrag\2010\BKK\HZV\FAQ_ _final.doc Seite 3 von 6

4 3. Abrechnung (Anlage 1) Wie erfolgt die Abrechnung? Hat der Vertrag Auswirkungen auf mein Regelleistungsvolumen? Muss ich besondere Formulare für die Abrechnung verwenden? Wie wird die Vergütung für diesen Vertrag für mich sichtbar? Wie rechne ich die Strukturpauschale (SP) ab? Wie rechne ich die Behandlungspauschale (BP) ab? Sind die SP und die BP im Quartal der Einschreibung nebeneinander berechnungsfähig? Wird der Arzneimittel- Zuschlag (93001) auch ohne Vorhandensein der besonderen Vertragssoftware vergütet? Wenn diese vorliegt, wie erfolgt die Abrechnung des Arzneimittel-Zuschlags (93001)? Die Abrechnung und Vergütung erfolgt über die KVMV mit der Quartalsabrechnung. Nein. Für den Arzt ergeben sich durch die Teilnahme keine Veränderungen hinsichtlich seines RLV. Es findet keine Bereinigung statt. Die aus dem Vertrag resultierende Vergütung wird zusätzlich außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die Kasse vergütet (Add- On). Nein, lediglich die Teilnahmeerklärungen für den Hausarzt und für den Patienten sind z.zt. gemäß der Anlagen zu verwenden. Die Vergütung aus diesem Vertrag wird in den Honorarunterlagen und dem Honorarkonto extra ausgewiesen. Die SP wird kontaktunabhängig vergütet. D.h. beginnend mit dem Quartal der Einschreibung des Versicherten wird die SP von der KVMV jeweils automatisch vergeben. Dazu erhält die KVMV von den Kassen jeweils Listen der teilnehmenden Versicherten. Die BP wird kontaktabhängig vergütet und bei einem Arzt-Patienten-Kontakt für das Quartal von dem Hausarzt abgerechnet. Ja. Nein. Bei entsprechender Zielerfüllung erfolgt die Zuschlagsregelung in Form der automatisch über die KVMV auf die SP. Die Ziele werden im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit der besonderen Vertragssoftware bekannt gegeben. G:\Daten\VA\Vertrag\2010\BKK\HZV\FAQ_ _final.doc Seite 4 von 6

5 Wann ist der Zuschlag für chronisch Kranke (93003) abrechenbar? Ist der Chroniker-Zuschlag gemäß EBM (03212) neben der abrechenbar? Ist der Medikamenten- Check (93004) auch ohne Vorhandensein der besonderen Vertragssoftware abrechenbar? Wie wird der Check-up (93005) abgerechnet? Im Rahmen des Check-ups ist eine Impfung durchzuführen. Kann der Impf-Check für unter 35-jährige (93006) neben einer Impfleistung abgerechnet werden? Wann soll das Zweitmeinungs- und Überweisungsverfahren angewendet werden? Was sind die Aufgaben des Hausarztes beim Zweitmeinungs- und Überweisungsverfahren? Welche Dringlichkeiten gibt es? Unter den Voraussetzungen des Vorhandenseins der besonderen Vertragssoftware sowie der Fertigstellung der Anlage 9 (Leitlinienorientierte Behandlungsmodule). Diese befindet sich noch in Bearbeitung. Wenn die Voraussetzungen der Abrechenbarkeit der Nr gegeben sind, wird die KVMV umgehend informieren. Ja. Die Abr.-Nr wird zusätzlich abgerechnet, wenn der Patient an einem leitlinienorientierten Behandlungsmodul teilnimmt. Nein. Gemäß EBM über die GOP 01732, ergänzt um die Abr.-Nr für die Erweiterung des Check-ups und Erhebung des Impfstatus. In diesem Fall ergänzt der Hausarzt zu den o.g. Abr.-Nrn. die entsprechende Impfleistung. Wenn i.r. des Impf-Checks Impfungen gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie erbracht werden, kann nur die Impfung abgerechnet werden. Die gezielte Vorstellung von Patienten bei Fachärzten soll beschleunigt werden. Ziel ist die Vermeidung stationärer Einweisungen. In Abhängigkeit der Erkrankung stehen dem Hausarzt zwei Kategorien der Dringlichkeit zur beschleunigten Vorstellung beim Facharzt zur Verfügung. Insbesondere soll das Verfahren bei den in der Anlage 6 beschriebenen Indikationen Anwendung finden. Der Hausarzt muss Anamnese, ggf. Befunde und Fragestellung sowie den mit der Dringlichkeit gekennzeichneten Überweisungsschein (Abr.-Nr. und Bezeichnung der Kategorie) für die Übernahme des Patienten durch den Facharzt erstellen. Je nach Schweregrad der Erkrankung, die zeitnahe Terminvergabe innerhalb von 24 h (Abr.-Nr H) bzw. die zeitnahe Terminvergabe innerhalb von einer Woche (Abr.-Nr H). G:\Daten\VA\Vertrag\2010\BKK\HZV\FAQ_ _final.doc Seite 5 von 6

6 Was sind die Aufgaben des Facharztes beim Zweitmeinungs- und Überweisungsverfahren? Wie ist das Zweitmeinungsund Überweisungsverfahren bei den leitlinienorientierten Behandlungsmodulen anzuwenden. Der Facharzt vergibt einen Termin entsprechend der Dringlichkeitskategorien innerhalb von 24 h (Abr.-Nr F) oder innerhalb einer Woche (Abr.-Nr F). Die Einhaltung der Fristen für die Terminvergabe und Beginn der Behandlung wird dem Facharzt mit 10,00 bzw. 6,00 vergütet. Für die Abklärung, Diagnosesicherung oder Behandlung durch den Facharzt bei fortgeschrittener Erkrankung kann die Anwendung der Kategorie B angezeigt sein. Die leitlinienorientierten Behandlungsmodule sind z. Zt. noch in Bearbeitung. Bei Fertigstellung wird die KVMV die Hausärzte zeitnah informieren. Kann der Hausarzt bei Beschäftigung einer VERAH (nicht-ärztliche Praxisassistentin) diese unabhängig vom Versorgungsgrad abrechnen? Was ist bei der Abrechnung der Hautkrebs vorsorge für die unter 35- jährigen zu beachten? Welche Aufgaben beinhaltet der Qualitätsmanagement- Prozess? Was ist unter einem Akutlabor zu verstehen? Nein. Derzeit greifen die Regelungen der Anlage 8 BMV-Ä und EKV vollumfänglich. Wenn die vereinbarte Regelung 30% der Versicherten in M-V betrifft, gilt das übliche Genehmigungsverfahren unabhängig der Einschränkung in Bezug auf die Unterversorgung. Die Hausärzte werden hierüber rechtzeitig informiert. Wenn die am Hausarztvertrag teilnehmende BKK ebenfalls am Vertrag zum ergänzenden Hautvorsorge-Verfahren nach 73b SGB V teilnimmt, ist die Nr nicht doppelt abrechenbar. Die Dokumentation und Übermittlung der Diagnosen in der ICD-10-Klassifikation entsprechend der jeweils gültigen Kodierrichtlinie. Darunter sind Laborleistungen zu verstehen, die in der Hausarztpraxis durchführbar sind (wie Urindiagnostik, Blutsenkungsgeschwindigkeit, Blutzuckermessung, Schnelltests). G:\Daten\VA\Vertrag\2010\BKK\HZV\FAQ_ _final.doc Seite 6 von 6

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