Ortsverein SPD-Nordend Günthersburg im Internet Rat & Tat: Thema Praxisgebühr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ortsverein SPD-Nordend Günthersburg im Internet Rat & Tat: Thema Praxisgebühr"

Transkript

1 Praxisgebühr Fragen & Antworten 1 Darf der Arzt das Zuzahlungsverfahren per Bankeinzug abwickeln? Üblicherweise wird die Zuzahlung in bar entrichtet. Die Art der Zahlungsweise ist allerdings nicht vorgeschrieben. 2 Ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich? Übersteigt die Summe der Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze, erstellt die Krankenkasse eine Bescheinigung, die den Versicherten für den Rest des jeweiligen Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. (Siehe auch 4, 5 und 15). Deswegen ist es wichtig, alle Zuzahlungsbelege zu sammeln! 3 Muss ich zehn Euro zahlen, wenn ich nach dem Ergebnis einer Untersuchung aus dem letzten Quartal frage? Wenn dabei der Arzt nicht in Anspruch genommen wird (auch nicht telefonisch!), ist die Mitteilung von Untersuchungsergebnissen zuzahlungsfrei. Wenn der Überweisungsauftrag bereits im Vorquartal erfolgt ist, gilt dies auch. 4 Gibt es Ausnahmen für Behinderte? Auch Behinderte müssen die Praxisgebühr zunächst zahlen. Sie können aber von ihrer Krankenkasse früher befreit werden. (Siehe auch 2, 5, und 15). 5 Gibt es eine Obergrenze für die Zuzahlungspflicht? Die Obergrenze für Zuzahlung liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei chronisch kranken Menschen sinkt diese Obergrenze auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen (siehe auch 2, 4 und 15). 6 Ich werde von einem Belegarzt stationär behandelt. Muss ich zuzahlen? Die gesetzliche Zuzahlungspflicht gilt für die ambulante Versorgung. Bei einer ausschließlich stationären belegärztlichen Behandlung muss der Patient stattdessen im Rahmen seines Krankenhausaufenthaltes eine Zuzahlung leisten, die vom Krankenhausträger zu erheben ist. 7 Ich bin bei der Bereitschaftspolizei. Muss ich die Praxisgebühr zahlen? 8 Ich werde wegen eines Berufsunfalls behandelt (gesetzliche Unfallversicherung; gilt auch für Berufskrankheiten, Unfälle auf dem Schulweg). Bin ich zuzahlungspflichtig? Nein 9 Müssen Bundesbahnbeamte und deren Angehörige die Praxisgebühr zahlen? 10 Sind Behandlungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz zuzahlungspflichtig? 11 Zählen Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz zum zuzahlungspflichtigen Personenkreis? 1

2 12 Sind Behandlungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (u.a. Kriegsopfer) zuzahlungspflichtig? Anspruchsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz müssen kein Praxisgebühr zahlen, sofern sie wegen der Schädigungsfolgen behandelt werden. 13 Sind Behandlungen nach dem Bundesvertriebenengesetz zuzahlungspflichtig? 14 Müssen Soldaten der Bundeswehr zuzahlen? 15 Gibt es eine Sonderregelung für schwerwiegend chronisch Kranke? Schwerwiegend chronisch Kranke müssen nur maximal ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeineinnahmen für Zuzahlungen verwenden. Ob ein Versicherter an einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung leidet, muss die Krankenkasse feststellen. Schwerwiegend chronisch Kranker ist, wer sich mindestens ein Jahr lang in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt - Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor. - Es liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 60 % oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 % vor. Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist, was durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt sein muss. 16 Ich war in diesem Quartal schon bei einem Facharzt, der hat mir eine Quittung ausgestellt. Kann ich mir nun die Gebühr beim Hausarzt sparen? Nein, der Hausarzt muss die Gebühr erheben, wenn Sie ohne Überweisung zu ihm kommen. 17 Zählen Versicherte der Freien Arzt- und Medizinkasse zum zuzahlungspflichtigen Personenkreis? 18 Zählen sog. Grenzgänger zum zuzahlungspflichtigen Personenkreis? 19 Sind Kinder zuzahlungspflichtig? Nur Versicherte, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind zuzahlungspflichtig. 20 Müssen Versicherte, die die Kostenerstattung gewählt haben, bei ihrem behandelnden Arzt / psycholog. Psychotherapeuten / Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten eine Zuzahlung entrichten? Kostenerstattungsversichert ist, wer durch Erklärung gegenüber seiner Krankenkasse die Kostenerstattung anstelle der Sach- oder Dienstleistung wählt. Dies bedeutet, dass die Patienten die Behandlungskosten für ambulante medizinische Leistungen gegen Rechnung zunächst selbst übernehmen und sich diese anschließend von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Bei diesen Versicherten wird die Zuzahlung von der Krankenkasse vom Erstattungsbetrag abgezogen, so dass diese Versicherten einen um 10 verminderten Erstattungsbetrag erhalten. 2

3 21 Kann der Arzt oder psycholog. Psychotherapeut oder Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeut Mahngebühren vom Patienten verlangen? Der Arzt oder psycholog. Psychotherapeut oder Kinder- u. Jugendlichen- Psychotherapeut kann dem Patienten lediglich ggf. durch die Zusendung der Zahlungsaufforderung anfallende Portokosten in Rechnung stellen. Danach kann es aber teuer werden - beachten Sie hierzu auch die Frage 22 und die zugehörige Antwort. 22 Hat es Folgen für den Patienten, wenn er seiner Zuzahlungspflicht nicht nachkommt? Ja In diesem Fall übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung das Mahnverfahren. Der Patient hat dann zusätzliche Mahngebühren zu zahlen. 23 Müssen Patienten beim Notdienst auch dann die Praxisgebühr zahlen, wenn sie schon eine Quittung von einem Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten haben? Die Quittung befreit den Patienten nicht von der Pflicht zur Zuzahlung bei Inanspruchnahme eines Arztes im Notfall oder im organisierten Notdienst. Ausnahme: Eine Befreiung durch die Quittung liegt nur dann vor, wenn der Arzt seinen eigenen Patienten in diesem Quartal im Rahmen des Notdienstes behandelt. (Siehe auch 24 bis 27). 24 Eine Quittung aus dem Notdienst liegt vor. Muß der Patient beispielsweise in der Hausarztpraxis erneut eine Zuzahlung entrichten? Der Versicherte entrichtet die Zuzahlung beim Erstkontakt (Notdienst oder Vertretungsarzt / psychol. Psychotherapeut / Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeut) und belegt dies bei dem Folgekontakt durch Vorlage der erhaltenen Quittung. Diese wird vorn zweiten Arzt abgestempelt. 25 Ist jede Notfallbehandlung zuzahlungspflichtig? Ja, mit Ausnahmen. Jede Inanspruchnahme eines Arztes im Notfall oder im organisierten Notdienst ist grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Ausnahme 1: Vorliegen einer Überweisung zum organisierten Notdienst aus dem aktuellen Quartal (= sog. planbarer Notfall, siehe 26 und 27). Ausnahme 2: Ein Patient muss am selben Tag mehrmals zum selben Notarzt. Ausnahme 3: Wenn ein Patient im Rahmen des Notdienstes von seinem behandelnden Arzt versorgt wird und bei diesem die Praxisgebühr im selben Quartal bereits im Rahmen der normalen Sprechstunde bezahlt hat. 26 Sind planbare" Notfallbehandlungen (z.b. Verbandswechsel am Wochenende) zuzahlungspflichtig? Bei Vorliegen einer Überweisung vom behandelnden Arzt zum organisierten Notdienst aus dem aktuellen Quartal (_ sog. planbarer Notfall) besteht für diese Notfallbehandlung keine Zuzahlungspflicht. 27 Kann ein notfallbehandelnder Arzt eine Uberweisung zum organisier ten Notdienst wegen eines planbaren Notfalles ausstellen? Maßgeblich ist, dass der behandelnde Arzt eine weitere ärztliche Versorgung des Patienten im Rahmen des organisierten Notdienstes für erforderlich hält (z.b.. Verbandswechsel). 28 Zählen Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse A zum zuzahlungspflichtigen Personenkreis? 3

4 29 Sind Vorsorgeuntersuchungen zuzahlungspflichtig? Für reine Präventionsmaßnahmen ist keine Zuzahlung zu erheben (zum Beispiel Schutzimpfung, Krebsvorsorge). Kommt im selben Quartal allerdings eine Heilbehandlung hinzu, liegt keine reine Präventionsbehandlung mehr vor, dann wird die Praxisgebühr fällig. 30 Wird die Praxisgebühr fällig, wenn ich zu einem psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten gehe? Dies ist eine Inanspruchnahme im Sinne des Gesetzes. 31 Ersetzt eine vorgelegte Zuzahlungsquittung generell eine fehlende Überweisung hinsichtlich der Zuzahlungspflicht? Die Praxisquittung befreit den Versicherten von einer erneuten Zuzahlungspflicht nur in folgenden Fällen: - Die Quittung stammt von einem Praxisvertreter aus dem betreffenden Quartal - Der Patient sucht mit der Quittung aus dein lalllenden Quartal einen Praxisvertreter auf - Der Erstkontakt in diesem Quartal fand im Rahmen des Notdienstes statt (siehe auch 23 bis 27) - Der Erstkontakt in diesem Quartal fand bei einem psycholog. Psychotherapeuten oder Kinder- u. Jugendlichen Psychotherapeuten statt - Der Erstkontakt in diesem Quartal fand im Rahmen einer ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus statt. 32 Muss der Arzt / psychologische Psychotherapeut / Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten Zuzahlungsbeleg persönlich unterzeichnen? Der Beleg dokumentiert lediglich den Erhalt des Zuzahlungsbetrages durch die Praxis. Die Quittung kann daher auch vom Praxispersonal unterschrieben sein. 33 Gilt eine Quittung aus dem Bereich eines anderen Bundeslandes auch in Hessen? Die maßgeblichen Bestimmungen gelten bundesweit. Der Patient belegt durch Vorlage der Quittung bzw. Überweisung die geleistete Zuzahlung. 34 Muss ich zuzahlen, auch wenn mir der Arzt nur ein Rezept per Post schickt? 35 Zählen Rheinschiffer zum zuzahlungspflichtigen Personenkreis? 36 Habe ich Anspruch auf Rückzahlung der Praxisgebühr, wenn ich später eine Überweisung vorlege? Die nachträgliche Vorlage einer Überweisung oder eines Befreiungsausweises begründet keinen Rückzahlungsanspruch für den Versicherten gegen den Arzt oder psychol. Psychotherapeuten oder Kinder- u. Jugendlichen Psychotherapeuten. 37 Müssen Sozialhilfeempfänger, die einen Behandlungsschein vom Sozialamt bekommen, die Praxisgebühr bezahlen? Je nach Behandlungsschein. Personen, die einen Krankenbehandlungsschein des Sozialamtes erhalten, werden von den gesetzlichen Bestimmungen nicht erfasst. Wenn sie nicht zuzahlen müssen, ist dies auf dem Schein vermerkt. Befreit sind beispielsweise Grundsicherungsempfänger, die Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, Nichtsesshafte/Wohnsitzlose mit Krankenbehandlungsschein sowie Asylbewerber nach 1 i. V. m. 4 und 6 AsylbLG. (Siehe auch 38 Lind 48). 4

5 38 Müssen Sozialhilfeempfänger die Praxisgebühr zahlen, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind und eine Chipkarte bekommen haben? Diese Sozialhilfeempfänger sind zuzahlungspflichtig. Sie sind Quasimitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse, damit gelten für die üblichen Bestimmungen. 39 Ist die Zuzahlung zu entrichten, wenn ein Patient bei seinem Arzt oder psycholog. Psychotherapeuten oder Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten lediglich telefonisch Rat einholt? Die telefonische Inanspruchnahme des Praxispersonals löst die Zuzahlungspflicht hingegen nicht aus. 40 Darf nur der zuerst kontaktierte Arzt überweisen? Auch de weiterbehandelnde Arzt kann seinen Patienten überweisen, wenn dies medizinisch notwendig ist (Achtung: siehe auch 51). 41 Muss der erstkontaktierte Arzt dem Patienten alle gewünschten Überweisungen ausstellen? Der Arzt darf nur dann überweisen, wenn er die Überweisung als medizinisch notwendig erachtet. 42 Dürfen Überweisungen nachgereicht werden? Der Versicherte ist dafür verantwortlich, eine gültige Überweisung mitzubringen. Die Praxisgebühr wird nicht erstattet, wenn er später eine Überweisung bringt. (Siehe auch 44). 43 Muss ich erneut zuzahlen, wenn ich mit einer Überweisung zu einem Arzt in einem anderen Bundesland gehe? Die Bestimmungen hierzu gelten bundesweit. 44 Ich habe die Überweisung zu Haus liegen lassen. Muss ich die Praxisgebühr trotzdem zahlen? Der Versicherte ist dafür verantwortlich, eine gültige Überweisung mitzubringen. (Siehe ein, bereits im laufenden Quartal die Zuzahlung bei einem Vertragsarzt oder psycholog. Psychotherapeuten bzw. Kinderu. Jugendlichen-Psychotherapeuten geleistet hat. Der Arzt muss aber die Quittung abstempeln (siehe auch 47). 48 Müssen Wohnsitzlose/Nichtsesshafte eine Zuzahlung leisten? Wohnsitzlose / Nichtsel3hafte müssen keine Zuzahlung leisten, wenn sie einen Krankenbehandlungsschein des Sozialamtes mitbringen. 49 Muss ich beim Arzt wieder 10 Euro bezahlen, obwohl ich schon beim Zahnarzt 10 Euro bezahlt habe? Die Zuzahlungspflicht gegenüber Ärzten und psycholog. Psychotherapeuten bzw. Kinder- U. Jugendlichen-Psychotherapeuten besteht kraft Gesetz unabhängig von der Zuzahlungspflicht gegenüber Zahnärzten. (siehe auch 50). 5

6 50 Mein Zahnarzt hat einen Anästhesisten hinzugezogen, der verlangt nun ebenfalls 10 Euro. Ist das richtig? Der Patient nimmt Leistungserbringer aus zwei gesetzlich voneinander getrennten Versorgungsbereichen in Anspruch, wobei eine Überweisung vom Zahnarzt zum anderen Versorgungsbereich nicht möglich ist. Wenn der Patient eine Überweisung etwa durch seinen Hausarzt Zum Anästhesisten mitbringt, ist er von dieser weiteren Zuzahlung befreit. 51 Kann mich jeder Facharzt, zu dem ich überwiesen werde, beliebig weiter überweisen? Wenn die Überweisung einen so genannten Zielauftrag enthält, in dem ganz konkrete Untersuchungsergebnisse angefordert werden, sind weitergehende Überweisungen nur dann möglich, wenn sie für diese Untersuchungen notwendig sind. Allgemeine Weiterüberweisungen sind in diesem Fall nicht zulässig. Falls andere Ü- berweisungen notwendig sind, ist dafür der erstbehandelnden Vertragsarzt zuständig - also normalerweise der Arzt, bei dem Sie die Praxisgebühr bezahlt haben. 52 Müssen Zivildienstleistende zuzahlen? Neue Regeln für die Zuzahlungen Grundsätzlich wird bei allen medizinischen Leistungen (Arzneimittel, Massagen, Krankengymnastik usw.) eine Zuzahlung von 10 % der Kosten erhoben, höchstens 10 Euro, mindestens 5 Euro. Liegen die Kosten unter 5 Euro, wird der tatsächliche Preis bezahlt. Die Praxisgebühr mit ihren Details ist im ersten Teil des Heftes bereits behandelt worden. Belastunqsgrenze: Alle Zuzahlungen werden künftig hinsichtlich der sog. Belastungsgrenze" berücksichtigt: Die jährliche Eigenbeteiligung des Versicherten darf 2 % des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Diese Grenze beträgt für chronisch kranke Menschen nur 1 % des Jahres-Bruttoeinkommens. Familien erhalten zusätzliche Kinderfreibeträge. Für Sozialhilfeempfänger gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze. Wer die Belastungsgrenzen nachweislich erreicht, erhält von seiner Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung. Wenn er diese Bescheinigung Ärzten, Apothekern, Krankengymnasten etc. vorlegt, muss er die Zuzahlung nicht mehr leisten. Aber Vorsicht: Bei Arzneimitteln, die mehr kosten, als die Kassen üblicherweise dafür ausgeben (so genannter Festbetrag), müssen auch Patienten mit einer Befreiungsbescheinigung die Mehrkosten zahlen. Um eine Befreiungsbescheinigung zu erhalten, ist es wichtig, alle Quittungen über Zuzahlungen aufzubewahren! Die Krankenkasse braucht sie, um den Patienten von der Zuzahlung zu befreien. Befreiunq für Kinder und Juqendliche: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit. 6

7 Bonusreqelung Wer an so genannten qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teilnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen, wenn die Kasse dies in ihrer Satzung vorsieht. Bonus kann hier beispielsweise heißen: Teilweise Befreiung von der Zuzahlung. Es kann aber auch eine Ermäßigung des Beitrags sein. Das gleiche gilt auch für Versicherte, die an einem Programm für chronisch Kranke (z.b. Diabetiker) oder an einer integrierten Versorgung teilnehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob sie etwas Derartiges vorgesehen hat. Was Patienten zuzahlen müssen und was die Kasse nicht mehr bezahlt Die folgenden Tabellen zeigen zum einen die verschiedenen Zuzahlungen, auf die Sie sich einstellen müssen, und listen zum anderen die Leistungen auf, die von den Kassen nicht mehr, nur noch eingeschränkt oder unter veränderten Voraussetzungen übernommen werden. Ausgegliederte Leistungen: - Sterbegeld - Entbindungsgeld - Sterilisation Werden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen. Sofern eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient, muss diese Leistung künftig von Versicherten selbst finanziert werden. Wenn eine Sterilisation medizinisch notwendig ist, werden die Kosten auch weiterhin übernommen. 7

8 Zuzahlung für... Regelung Ausnahmen Bemerkung Arztbesuche Arznei- und Verbandmittel ' 10 Euro Praxisgebühr des Heftes ausführlich Wurden im ersten Teil bei Arzt oder Zahnarzt besprochen Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arznei- oder Verbandsmittel. Liegen die Kosten unter 5 Euro. wird der tatsächliche Preis bezahlt. Beispiele: Medikamentkosten: 4 Euro Zu zahlen: 4 Euro Medikamentkosten: 10 Euro Zu zahlen (Mindestanteil): 5 Euro Medikamentkosten: 75 Euro Zu zahlen (10 %): 7,50 Euro Medikamentkosten: 120 Euro Zu zahlen (Maximalanteil):10 Euro Heilmittel und häusliche Krankenpflege Zuzahlung von 10 % der Kosten des Heilmittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei der häuslichen Krankenpflege auf 28 Tage pro, Kalenderjahr begrenzt). Beispiel: Rezept über 6 Massagen: Zuzahlung für Verordnung: 10 Euro + 10 % der Kosten pro 8

9 Zuzahlung für... Regelung Ausnahmen Bemerkung Hilfsmittel Krankenhaus- Aufenthalt Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr. Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, maximal 10 Euro pro Monat. Die durchschnittliche Dauer eines Krankenhausaufenthalts beträgt 9 Tage. Rehabilitation von Müttern und Vätern Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Soziotherapie und Zuzahlung von 10 % der bei Inanspruchnahme jedoch maximal 10 Euro kalendertäglichen Kosten, einer Haushaltshilfe und mindestens 5 Euro. stationäre Vorsorge und Rehabilitation Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. Bei Anschlussheilbehandlungen: max. 28 Tage 9

10 - Künstliche Befruchtung Reduzierung von vier auf drei Versuche, die zu jeweils 50 % bezahlt werden. Altersbegrenzung: Frauen zwischen 25 - Sehhilfen / Brillen Grundsätzlich werden die Kosten hierfür künftig nicht übernommen. - Fahrtkosten Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Ein Leistungsanspruch besteht aber weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie für schwer sehbeeinträchtigte Menschen. Liegen zwingend medizinische Gründe vor, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrtkosten übernehmen. - Mutterschaftsgeld - Empfängnisverhütung - Schwangerschaftsabbruch - Krankengeld bei Er krankung eines Kindes Künftig über Steuern finanziert. Zur Finanzierung wird bis 2005 die Tabaksteuer in drei Stufen um insgesamt 1 Euro pro Packung erhöht. - Zahnersatz Ab 2005 können versicherte entscheiden, ob sie den Zahnersatz gesetzlich oder privat absichern wollen. Bei Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung wird der monatliche Beitrag pro Versichertem voraussichtlich 6 Euro betragen. Mitversicherte Familienangehörige zahlen extra. Einführung sog. befund bezogener Festzuschüsse. Kosten oberhalb der Festzuschüsse tragen die Versicherten selbst. - Krankengeld Ab 2006 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 erhoben. 10

Apotheker dürfen bis zu drei Filialen führen und Medikamente über Internet und im Versandhandel vertreiben.

Apotheker dürfen bis zu drei Filialen führen und Medikamente über Internet und im Versandhandel vertreiben. Die Gesundheitsreform von A-Z Am 1. Januar 2004 treten die neuen Regelungen zur medizinischen Versorgung in Kraft. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen. Wir werden die Tabelle fortlaufend

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Vereinfachte Zuzahlungsregeln Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Gundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

Zuzahlungen Belastungsgrenzen? Befreiung? KKF-Verlag

Zuzahlungen Belastungsgrenzen? Befreiung? KKF-Verlag Zuzahlungen 2014 Belastungsgrenzen? Befreiung? Zuzahlungen Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den Leistungen mit einer Zuzahlung

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

Zuzahlungsbefreiung: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze im Jahr 2007

Zuzahlungsbefreiung: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze im Jahr 2007 Gesundheit KOMPAKT Zuzahlungsbefreiung: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze im Jahr 2007 Das sollten Sie wissen Mit der Gesundheitsreform 2004 wurden auch die Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung, 61, 62 SGB V

Gesetzliche Krankenversicherung, 61, 62 SGB V Zuzahlungen Versicherte der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung müssen sich ab dem 18. Lebensjahr an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Gesetzliche Krankenversicherung,

Mehr

Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung Informationsblatt Nr. 223-06 Stand: 1. Januar 2017 Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich an den Kosten bestimmter

Mehr

Die Gesundheitsreform 2011

Die Gesundheitsreform 2011 Ausgaben für Arzneimittel aus Apotheken in der GKV 1970-2010 Jahr Mrd. Euro % der Leistungsausgaben 1970 2,16 17,7 1975 4,55 15,3 1980 6,43 14,6 1985 1990 1995 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2007 8,49 11,17

Mehr

Gesetzliche Zuzahlungen.

Gesetzliche Zuzahlungen. Behalten Sie Ihre Zuzahlungen im Blick. So zahlen Sie nicht mehr als nötig. Steffen Herold, SBK-Kundenberater Starke Leistung. Ganz persönlich. Gesetzliche Zuzahlungen. Ein Überblick von Steffen Herold,

Mehr

ZUZAHLUNGEN ZU KASSENLEISTUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN

ZUZAHLUNGEN ZU KASSENLEISTUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN LEBEN MIT DIALYSE 1. ZUZAHLUNGEN ZU KASSENLEISTUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN 6 AMG-17-0001-DialyseSoziales.indd 6 ZUZAHLUNGEN ZU K ASSENLEISTUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN 1.1 GENERELLE ZUZAHLUNGSREGELN

Mehr

... Quittungsheft. für das Jahr

... Quittungsheft. für das Jahr I K K S E R V I C E... Quittungsheft für das Jahr Liebe Versicherte, lieber Versicherter, die IKK ist aktiv an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen, die geleisteten Zuzahlungen stets im Überblick zu behalten

Mehr

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr Bitte Nachweise beifügen Bitte Zuzahlungs-/Einkommensnachweise beifügen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr 2 0 1 7 Name: Vorname: Versicherungsnummer: Ich bin ledig verheiratet getrennt

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, - einerseits - und. der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn,

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, - einerseits - und. der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, - einerseits - und der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesverband,

Mehr

Bayer. Staatsministerium der Finanzen

Bayer. Staatsministerium der Finanzen Bayer. Staatsministerium der Finanzen 25 - P 1820-0199 - 56165/03 80539 München, 22. Dezember 2003 Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben Tel. Durchwahl-Nr. (089) 2306-2494 Bayer. Staatsministerium

Mehr

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Anlage 3 Quittungsheft für Zuzahlungen Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Quittungsheft für Zuzahlungen Praxisgebühr (ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung) Arznei- Verbandmittel

Mehr

Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und seine Auswirkungen auf die Versicherten

Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und seine Auswirkungen auf die Versicherten Agenturservice-Jupe Tel.: 02325-558 426 Fax : 02325-467 0 380 Mobil : 0174-29 11111 Mail : Web : info@agenturservice-jupe.de http://www.agenturservice-jupe.de Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung Presseartikel

Mehr

Quittungsheft. KKF-Verlag. Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen /

Quittungsheft. KKF-Verlag. Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen / Quittungsheft Name, Vorname Geburtsdatum Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen / 2 Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, über die Zuzahlungen informiert

Mehr

Fragen und Antworten: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen

Fragen und Antworten: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen Fragen und Antworten: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen 1. Für welche Bereiche gelten die neuen Zuzahlungsregeln? Die Regelungen gelten für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mehr

Die häufigsten Fragen zur Änderung des Bundesmantelvertrages in bezug auf die Zuzahlung gemäß 28 Abs. 4 SGB V

Die häufigsten Fragen zur Änderung des Bundesmantelvertrages in bezug auf die Zuzahlung gemäß 28 Abs. 4 SGB V Die häufigsten Fragen zur Änderung des Bundesmantelvertrages in bezug auf die Zuzahlung gemäß 28 Abs. 4 SGB V Stand 19.12.2003 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Köln 2003 Die häufigsten Fragen zur Änderung

Mehr

Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick

Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick Krankenversicherung, gesetzliche: Leistungsüberblick Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung im Überblick Leistungsart Höhe Erläuterungen Ärztliche Behandlung Volle Kostenübernahme. 10 Euro

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung...2 Schwerwiegend chronisch krank... 2 Fahrtkosten für Krankenfahrten... 3 Krankengeld...4 Leistungen bei Heimhämodialyse... 4 Private Krankenversicherung...4

Mehr

Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit

Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit Stand 22.07.2015 Befreiung von Zuzahlungen Jeder Versicherter zahlt zunächst 2 Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen

Mehr

Befreiung von Zuzahlungen zur Krankenversicherung

Befreiung von Zuzahlungen zur Krankenversicherung Befreiung von Zuzahlungen zur Krankenversicherung ( 62 SGB V) Fast immer führen Krankheiten dazu, dass sich die Einkommenssituation des Betroffenen und seiner Familienmitglieder drastisch verändert. Zum

Mehr

Wann kann eine Heilmitteltherapie verordnet werden? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilmittel, wenn diese notwendig sind, um

Wann kann eine Heilmitteltherapie verordnet werden? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilmittel, wenn diese notwendig sind, um Heilmittel ( 32 SGB V) Heilmaßnahmen sind fester Bestandteil in der Rehabilitation von akuten und chronischen Erkrankungen. Bei zahlreichen angeborenen, erworbenen oder degenerativen Erkrankungen wird

Mehr

Gesetzliche Zuzahlungen Ein Überblick von Steffen Herold, SBK-Kundenberater.

Gesetzliche Zuzahlungen Ein Überblick von Steffen Herold, SBK-Kundenberater. Behalten Sie Ihre Zuzahlungen im Blick. So zahlen Sie nicht mehr als nötig. Steffen Herold, SBK-Kundenberater Gesetzliche Zuzahlungen Ein Überblick von Steffen Herold, SBK-Kundenberater. Als gesetzlich

Mehr

Härtefallregelung Zahnersatz

Härtefallregelung Zahnersatz Bundesweites Beratungstelefon: 0800 011 77 22 (Mo Fr von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr gebührenfrei aus allen Netzen) www.patientenberatung.de Härtefallregelung Zahnersatz Das

Mehr

1.1 Zuzahlungen, Pseudonummern für die Praxisgebühr, ab

1.1 Zuzahlungen, Pseudonummern für die Praxisgebühr, ab 1.1 Zuzahlungen, Pseudonummern für die Praxisgebühr, ab 01.04.05 Gemäß 18 (1) BMV-Ä bzw. 21 (1) EKV haben Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vor jeder ersten Inanspruchnahme - einer Arztpraxis

Mehr

Leistungen im Überblick

Leistungen im Überblick Leistungen im Überblick I. Leistungsgrundsatz medizinische Notwendigkeit Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten II. Umfang

Mehr

Kreisverwaltung. Aufbau und System der sozialen Sicherung im Landkreis Leer. Gesa Frerichs

Kreisverwaltung. Aufbau und System der sozialen Sicherung im Landkreis Leer. Gesa Frerichs Aufbau und System der sozialen Sicherung im Landkreis Leer Gesa Frerichs Der Landkreis Leer 2 Krankenhilfe Für Empfänger laufender Leistungen nach 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 3 Ärztliche Versorgung

Mehr

Vortrag sozialrechtliche Fragen

Vortrag sozialrechtliche Fragen Vortrag sozialrechtliche Fragen Sozialdienst 2017 Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen: Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation Wirtschaftliche Sicherung Zuzahlung zur Rehabilitation

Mehr

( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX)

( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX) Haushaltshilfe ( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX) Haushaltshilfe umfasst alle Aufgaben, die zur Haushaltsführung gehören, wie die Betreuung der Kinder, den Einkauf, die

Mehr

Die Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung

Die Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung Die Krankenkasse Die Krankenkasse Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Regelung der Krankenversicherung. Gerne sind wir bereit, Sie individuell über alle Fragen der Krankenversicherung

Mehr

Strukturdaten der AOK PLUS Stand

Strukturdaten der AOK PLUS Stand Seite 1 von 6 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 30.06.2013 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.316 davon: Städte 299 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land

Mehr

Urlaub auf Island. Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung

Urlaub auf Island. Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung 1 Endlich Urlaub! Der Urlaub gehört zu den schönsten Wochen des Jahres und entsprechend groß ist die Freude darauf. Ihre Krankenkasse wünscht Ihnen, dass

Mehr

Strukturdaten der AOK PLUS Stand

Strukturdaten der AOK PLUS Stand Seite 1 von 6 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2014 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.287 davon: Städte 298 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Unterwegs in Deutschland Europäische Union, 1995 2013 In die Ferien nach Deutschland Sie haben es sich verdient. Doch was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige Punkte,

Mehr

Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlung Krankenhausbehandlung ( 39 SGB V, 33 SGB VII) Bei einer Erkrankung ist oftmals die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene

Mehr

Sie interessieren sich für das besondere Abrechnungsverfahren "Kostenerstattung".

Sie interessieren sich für das besondere Abrechnungsverfahren Kostenerstattung. Kostenerstattung Sie interessieren sich für das besondere Abrechnungsverfahren "Kostenerstattung". Bevor Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, möchten wir Sie mit dem beiliegenden Merkblatt über die

Mehr

Gesundheitsreform 2003 Der Wurf des Jahrtausends?

Gesundheitsreform 2003 Der Wurf des Jahrtausends? Gesundheitsreform 2003 Der Wurf des Jahrtausends? Martin Schaller Patient und Zahnarzt 12.10.13 1 Ausgabenstruktur als Ursache Im internationalen Vergleich liegt Deutschland hinter den USA und der Schweiz

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1: Krankenversicherung und Vertragsarztrecht A. Grundlagen... 13 I. Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ihre Zukunftsperspektiven... 13 II. Grundprinzipien

Mehr

Was Sie über die Gesundheitsreform wissen sollten

Was Sie über die Gesundheitsreform wissen sollten Was Sie über die Gesundheitsreform wissen sollten RA Thomas Hessel Die Änderung der Vorschriften über die gesetzliche Krankenversicherung zum 01.01.04, von Politikern als Gesundheitsreform-Gesetzespaket

Mehr

Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012

Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012 Seite 1 von 5 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 01.01.2012 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.382 davon: Städte 303 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.590 Einwohner (eigene Hochrechnung)

Mehr

Sozialmedizinische Nachsorge

Sozialmedizinische Nachsorge Sozialmedizinische Nachsorge ( 43 Abs. 2, 132c SGB V) Wenn ein chronisch oder schwerstkrankes Kind aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sind Eltern und Betreuungspersonen

Mehr

Stand: 10.12.03. Az: 70.5-7-1 Ra/Mü

Stand: 10.12.03. Az: 70.5-7-1 Ra/Mü Information zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Stand: 10.12.03 Az: 70.5-7-1 Ra/Mü Handreichung zum GMG Seite 2 10.12.2003 Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung... Teil 1 Allgemeine Grundsätze der Zuzahlungsregelungen...

Mehr

Freundlicher Service hat einen guten Namen

Freundlicher Service hat einen guten Namen Freundlicher Service hat einen guten Namen Ludwigsburg und Marbach2 (0 71 44) 3 54 73 Patienteninformationen zur Krankenbeförderung mit dem Taxi Verordnung einer Krankenbeförderung Erste Voraussetzung

Mehr

Materialien zum Sozialrecht Neuregelung der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenversicherung

Materialien zum Sozialrecht Neuregelung der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenversicherung Materialien zum Sozialrecht Neuregelung der Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenversicherung Jonny Bruhn-Tripp, Gisela Tripp, Stand: Gesundheitsreformgesetz vom 14. November 2003 Februar 2004 Einleitung

Mehr

Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung

Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Versicherter Personenkreis Unternehmer, deren Betrieb die Mindestgröße nach ALG erreicht (keine Besitzstandswahrung

Mehr

Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein?

Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Gesundheit erhalten krankenzusatzversicherung Basisschutz Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Der beste Schutz vor hohen Zuzahlungen.

Mehr

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g.

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g. Tarif ECONOMY-U Garantierte Beitragsrückerstattung 2/12 der gezahlten Beiträge werden im Folgejahr ausgezahlt, sofern für das Geschäftsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Der gesetzliche Beitragszuschlag

Mehr

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g.

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g. Garantierte Beitragsrückerstattung 2/12 der gezahlten Beiträge werden für Erwachsene (BA-Versicherte auch früher) im Folgejahr ausgezahlt, sofern sie für das Geschäftsjahr keine Rechnungen eingereicht

Mehr

Die guten Gründe für eine Krankenzusatzversicherung

Die guten Gründe für eine Krankenzusatzversicherung Die guten Gründe für eine Krankenzusatzversicherung Für unser Leben Sicherheit und Wohlbefinden für den Fall der Fälle Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Die GKV auf dem Weg zur Grundversorgung

Mehr

Private Krankenvollversicherung einschließlich Beihilfe Keine Krankenversicherung

Private Krankenvollversicherung einschließlich Beihilfe Keine Krankenversicherung 32 Gesundheitsökonomie 0. Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung Wie sind Sie krankenversichert? Bitte machen Sie nur ein Kreuz. Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenvollversicherung einschließlich

Mehr

Ihre Rechte als Patient. Verlag C.H.Beck. Ihre Rechte als. Patient. Ein Wegweiser durch das Gesundheitssystem. 2. Auflage.

Ihre Rechte als Patient. Verlag C.H.Beck. Ihre Rechte als. Patient. Ein Wegweiser durch das Gesundheitssystem. 2. Auflage. Ihre Rechte als Patient Verlag C.H.Beck Ihre Rechte als Patient Ein Wegweiser durch das Gesundheitssystem 2. Auflage Herausgegeben von 12 Kapitel 2: Kapitel2:Auf welche Leistungen habe ichanspruch? Im

Mehr

41. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

41. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 41. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 40. Satzungsnachtrages

Mehr

Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus. Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche

Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus. Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche Hochwertiger Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus bietet Ihnen hervorragende Leistungen als Privatpatient

Mehr

- rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter Beihilfeberechtigter,

- rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter Beihilfeberechtigter, Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Die ambulante Kurmaßnahme - rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter

Mehr

Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV

Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Seite 1. Abzug von Eigenbehalten nach 49 Abs. 1 bis 3 BBhV 2 1.1 Arznei- und Verbandmittel 2 1.2 Hilfsmittel,

Mehr

SBK-Haushaltshilfe Ausfüllhilfe für Ihren Haushaltshilfe-Antrag von Thomas Socher, SBK-Kundenberater.

SBK-Haushaltshilfe Ausfüllhilfe für Ihren Haushaltshilfe-Antrag von Thomas Socher, SBK-Kundenberater. Hilfe im Haushalt? Gibt s bei uns im Handumdrehen. Thomas Socher, SBK-Kundenberater SBK-Haushaltshilfe Ausfüllhilfe für Ihren Haushaltshilfe-Antrag Thomas Socher, SBK-Kundenberater. Was bedeutet Ein chronisch

Mehr

Zuzahlungen. KKF-Verlag. Zuzahlungen 2015. Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick.

Zuzahlungen. KKF-Verlag. Zuzahlungen 2015. Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick. Zuzahlungen Zuzahlungen 2015 Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den

Mehr

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: DIE BEIHILFE FÜR BEAMTE

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: DIE BEIHILFE FÜR BEAMTE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: DIE BEIHILFE FÜR BEAMTE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG DIE BEIHILFE FÜR BEAMTE Der Staat zahlt für Beamte, Beamtenanwärter und Richter einen bestimmten Anteil der Krankheitskosten.

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Verordnungen Juli 2017 Neu: Psychotherapeuten dürfen Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN TARIF KSHR KOMBIMED HILFSMITTEL TARIF KHMR Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN UND HILFSMITTEL. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Krankentransporte und Krankenfahrten Dezember 2016 Krankentransporte und Krankenfahrten Was Ärzte bei der Verordnung beachten sollten Das Verordnen von Fahrten zur ärztlichen

Mehr

Kassengebühr. Übersicht der Pseudoziffern. Wird durch die Kassenärztliche Vereinigung in den Behandlungsfall gesetzt:

Kassengebühr. Übersicht der Pseudoziffern. Wird durch die Kassenärztliche Vereinigung in den Behandlungsfall gesetzt: Übersicht der Pseudoziffern Wird durch die Kassenärztliche Vereinigung in den Behandlungsfall gesetzt: 80030(N) Kennzeichnung für Originalschein und Belegung mit 80031 Kennzeichnung für Überweisung _ Muss

Mehr

Hilfen für Familien Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen

Hilfen für Familien Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen www.betainstitut.de Hilfen für Familien Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen Liebe Leserin, lieber Leser, durch unsere zahlreichen Projekte und Studien zur Verbesserung der Patientenversorgung ist uns

Mehr

Beste Gesundheitsleistungen, so beweglich wie Sie selbst. Ich vertrau der DKV MIT VOLLMED TARIF MC ZU INTELLIGENTEM GESUNDHEITSMANAGEMENT

Beste Gesundheitsleistungen, so beweglich wie Sie selbst. Ich vertrau der DKV MIT VOLLMED TARIF MC ZU INTELLIGENTEM GESUNDHEITSMANAGEMENT VOLLMED TARIF MC Beste Gesundheitsleistungen, so beweglich wie Sie selbst MIT VOLLMED TARIF MC ZU INTELLIGENTEM GESUNDHEITSMANAGEMENT Ich vertrau der DKV Bei der DKV privat versichert zu sein heißt, die

Mehr

Gesundheit erhalten Basisschutz. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein?

Gesundheit erhalten Basisschutz. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Gesundheit erhalten Basisschutz Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Der beste Schutz vor hohen Zuzahlungen. Machen Sie mehr aus den Leistungen

Mehr

Soziale Entschädigung

Soziale Entschädigung Eine Information der KNAPPSCHAFT Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden Inhalt 03 Vorwort 04 Anspruchsberechtigter Personenkreis 05 Leistungsumfang und Antragstellung 06 Heilbehandlung 08 Zahnersatz

Mehr

Übersicht Zuzahlungen

Übersicht Zuzahlungen Übersicht Zuzahlungen Leistung... r. "' ' Zuzahlun gen. Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten zuzüglich 10 EUR je Verordnung; begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr Haushaltshilfe 1 0 %der kalendertäglichen

Mehr

Patienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege)

Patienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege) Heimleitung Weiherberg 56 66679 Losheim a.see Telefon 06872 / 9201-146 Telefax 06872 / 9201-220 E-Mail: petrahuellein@haus-weiherberg.de Internet: www.haus-weiherberg.de Losheim, 08.06.2016 Patienteninformation

Mehr

Krank in der Fremde. Für medizinische Fragen und Fragen zu Impfungen: Spezielle Beratungsstellen:

Krank in der Fremde. Für medizinische Fragen und Fragen zu Impfungen: Spezielle Beratungsstellen: Krank in der Fremde Sie sind als Flüchtling oder Asylsuchende(r) nach Deutschland gekommen. Jetzt leben Sie in einem Übergangswohnheim oder einer Gemeinschaftsunterkunft der Stadt Pforzheim. Wir informieren

Mehr

Strukturdaten der AOK PLUS Stand

Strukturdaten der AOK PLUS Stand Seite 1 von 7 Strukturdaten der AOK PLUS Stand 31.03.2016 Struktur des Geschäftsbereiches Kreise 27 Gemeinden 1.275 davon: Städte 295 davon: kreisfreie Städte 9 Fläche (km²) 34.592 Einwohner PLUS-Land

Mehr

Krank in der Fremde. Für medizinische Fragen und Fragen zu Impfungen: Wir informieren Sie in diesem Faltblatt, was Sie beachten müssen für:

Krank in der Fremde. Für medizinische Fragen und Fragen zu Impfungen: Wir informieren Sie in diesem Faltblatt, was Sie beachten müssen für: Krank in der Fremde Sie sind als Flüchtling oder Asylsuchende(r) nach Deutschland gekommen. Jetzt leben Sie in einem Übergangswohnheim oder einer Gemeinschaftsunterkunft des Enzkreises. Wir informieren

Mehr

IKK-INFORMATIV. Zuzahlungen und Belastungsgrenze

IKK-INFORMATIV. Zuzahlungen und Belastungsgrenze IKK-INFORMATIV Zuzahlungen und Belastungsgrenze HÖHE UND GRENZEN DER KOSTENBE TEILIGUNG 2014 Vorwort Vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Gesundheitskosten, aufgrund einer alternden Bevölkerung

Mehr

Ihre Geld-zurück-Prämie! Der Beitragsrückzahlungstarif Ihrer KKH

Ihre Geld-zurück-Prämie! Der Beitragsrückzahlungstarif Ihrer KKH Ihre Geld-zurück-Prämie! Der Beitragsrückzahlungstarif Ihrer KKH Beitragsrückzahlungstarif: So einfach gibt es Geld zurück Wenn Sie gesund leben, können Sie von der Beitragsrückzahlung profitieren und

Mehr

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Tschechien Sozialversicherung 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung HI7585774 HI7586057 Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich

Mehr

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen )

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen ) Krankenversicherung Krankenversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen ) 1. ) Vorsorgeuntersuchungen: normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und

Mehr

kidz.protect Krankenzusatz Leistungskurzübersicht Krankenzusatzversicherung (Basic)

kidz.protect Krankenzusatz Leistungskurzübersicht Krankenzusatzversicherung (Basic) kidz.protect Krankenzusatz Leistungskurzübersicht Krankenzusatzversicherung (Basic) Fassung vom 01.09.2015. Sonderkonzept INTER Krankenversicherung ag. Private Krankenzusatzversicherung Zahnärztliche Zusatzversicherung

Mehr

Das flexible Plus für Ihre Gesundheit

Das flexible Plus für Ihre Gesundheit Das flexible Plus für Ihre Gesundheit Moderne Lösungen in der privaten Krankenvollversicherung vom soliden Grundschutz bis zum leistungsstarken Komfortschutz. Vom Grundschutz bis zum leistungsstarken Komfortschutz

Mehr

ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten?

ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten? ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten? Fahrkosten zur Behandlung...... das ist auch ein Service Ihrer IKK classic Damit Ihr Eigenanteil so gering wie möglich bleibt, informiert

Mehr

Gesundheitsschutz Excellent. Die Private Krankenversicherung für höchste Ansprüche

Gesundheitsschutz Excellent. Die Private Krankenversicherung für höchste Ansprüche Gesundheitsschutz Excellent Die Private Krankenversicherung für höchste Ansprüche Bester Komfort für Ihre Gesundheit Sie wünschen sich eine private Krankenversicherung, die sich Ihren gehobenen Ansprüchen

Mehr

Damit sich Ihre Sorgen aus dem Staub machen: Die neuen stationären Zusatzversicherungen der Gothaer.

Damit sich Ihre Sorgen aus dem Staub machen: Die neuen stationären Zusatzversicherungen der Gothaer. Damit sich Ihre Sorgen aus dem Staub machen: Die neuen stationären Zusatzversicherungen der Gothaer. Warum eine private Krankenhauszusatzversicherung wichtig ist. Gesundheit ist das Wichtigste im Leben!

Mehr

Zwischenstand Einführung der Praxisgebühr

Zwischenstand Einführung der Praxisgebühr Pressekonferenz am 16. Oktober 2003 in Berlin 1. Auftrag, Gesetzliche Vorgaben Die in den 28 Abs. 4, 43 b, 61 (2), 62 und 106 a Abs. 3 SGB V-GMG-E verankerten gesetzlichen Regelungen zur Praxisgebühr sind

Mehr

Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem

Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem 01. 01. 2016 Entlassmanagement Das Entlassmanagement ist ein obligatorisches Leistungsangebot der Krankenhäuser an die Versicherten. Die Krankenhäuser

Mehr

ABC der Praxisgebühr ( 28 Abs. 4 SGB V) : KZV BW im Rundschreiben 04/2006 als Anlage

ABC der Praxisgebühr ( 28 Abs. 4 SGB V) : KZV BW im Rundschreiben 04/2006 als Anlage ABC der ( 28 Abs. 4 SGB V) : KZV BW im Rundschreiben 04/2006 als Anlage Person / Sachverhalt Achtzehntes Lebenshr Assistenz Ausländer/ im Ausland Versicherte Ausservertragliche Leistungen bei Kassenpatienten

Mehr

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Ärztlicher Bericht Haftpflichtversicherung

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Ärztlicher Bericht Haftpflichtversicherung DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Ärztlicher Bericht Haftpflichtversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, bitte berichten Sie uns über diesen Unfall und seine Folgen.

Mehr

Gesundheit erhalten Basisschutz. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein?

Gesundheit erhalten Basisschutz. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Gesundheit erhalten Basisschutz Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Der beste Schutz vor hohen Zuzahlungen. Machen Sie mehr aus den Leistungen

Mehr

Fahrkosten. Große Leistung, kleiner Beitrag

Fahrkosten. Große Leistung, kleiner Beitrag Fahrkosten Große Leistung, kleiner Beitrag Große Leistung, kleiner Beitrag Fahrten zu stationären oder ambulanten Behandlungen kann die KNAPPSCHAFT oftmals übernehmen. In derartigen Fällen zahlen Sie nur

Mehr

Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 1. Was ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme? Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ähnelt einer stationären Krankenhausbehandlung.

Mehr

Unsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B)

Unsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B) Unsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B) Mit den Leistungen aus der Grundversicherung und den Beihilfen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) haben Sie einen umfassenden

Mehr

Absicherung. Gesundheitsvorsorge für Kinder. Unsere Kinder-Sorglos-Pakete KISO.

Absicherung. Gesundheitsvorsorge für Kinder. Unsere Kinder-Sorglos-Pakete KISO. Absicherung Gesundheitsvorsorge für Kinder. Unsere Kinder-Sorglos-Pakete KISO. Unsere Kinder-Sorglos-Pakete KISO bieten maßgeschneiderte Gesundheitsvorsorge mit optionalem Kinder-Unfallschutz. Maßgeschneiderte

Mehr

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben den gesetzlichen Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen eine der 5 Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems.

Mehr

Teilnahme- und Einwilligungserklärung

Teilnahme- und Einwilligungserklärung Exemplar für die Arztwechsel Apothekenwechsel Umzug Versicherter/Arzt Beendigung Teilnahme Arzt sonstiger Grund gemäß Umzug Versicherter/Apotheke Beendigung Teilnahme Apotheke sonstiger Grund gemäß Ich

Mehr