Der Conterganskandal Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/13086 Der Conterganskandal Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Vorbemerkung der Fragesteller Vor50JahrenbeganndergrößteMedikamentenskandalderBundesrepublik Deutschland.DasangeblichharmloseSchlafmittel Contergan wurdevonder FirmaGrünenthalGmbHaufdenMarktgebracht.InderFolgeerlittenweltweit ca.10000immutterleibheranwachsendeembryosmissbildungen.alleinin Deutschlandgibtesnochca.2800Contergangeschädigte,daruntervieleohne Gliedmaßen und mit weiteren erheblichen Schäden. DieBundesrepublikDeutschlandstehtfürdieSchädenausdemConterganskandalinderVerantwortung,dasie nachjahrelangerverschleppungdes ProzessesundmitAbschlusseinessittenwidrigenVertrages sämtlicheansprüchegegendieschädigerin,diefirmagrünenthalgmbh,ausgeschlossen hat ( 23Absatz1desErrichtungsgesetzesüberdieConterganstiftung).DemnachstehtderStaatinderVerpflichtung,denContergangeschädigtenwirksame unddauerhaftehilfenzugewährleisten (sieheauchurteildesbundesverfassungsgerichtes vom 8. Juli 1976). FünfzigJahrespäterwird auchdankdesfilmes EineeinzigeTablette sowievielfältigerprotesteundaktivitätenderbetroffeneninderöffentlichkeit unübersehbar,dassdiecontergangeschädigteninfolgedererlittenen SchädigungenundderSpätfolgentäglichmiterheblichenSchmerzen,ProblemenundBehinderungenlebenundauchdieAngehörigenmitbeträchtlichen Einschränkungen,EinbußenundzusätzlichenAufwendungenfertigwerden müssen. NachjahrelangemStillstand (dasbedeutetangesichtsderpreisentwicklungen einefaktischeverschlechterung)beschlossderdeutschebundestagimjahr 2008einstimmigeineVerdopplungdermonatlichenConterganrenteausder Conterganstiftungab1.Juli2008undbetontegleichzeitig,dieskönnenurein erster Schritt gewesen sein. BisjetztfaktischfolgenloswardieAnnahmedesAntragesderFraktionender CDU/CSU,SPDundFDP (Bundestagsdrucksache16/11625)am22.Januar DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 3. Juni 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Am14.Mai2009wurdedaszweiteConterganstiftungsänderungsgesetzesim DeutschenBundestagbeschlossen.MitdemGesetzsollenu.a.endlichdie 50Mio.Euro,dieimJahr2008vonderVerursacherfirmaGrünenthalGmbH versprochenwurden,denbetroffenenzurverfügunggestelltwerden.schon jetzt sodeutlichekritikenvondenbetroffenenundihrenorganisationen wirddeutlich,dassdiesituationdercontergangeschädigtenzwarbesser,aber nichtbedarfsgerechtbzw.angemessenwird.auchließdieanhörungdesfederführenden Bundestagsausschusses am 4. Mai 2009 viele Fragen offen. 1.InwelchenLändernwurdedasMedikament Contergan derfirma GrünenthalGmbHverkauftbzw.überdieFirmaGrünenthalGmbHdirekt vertrieben? 2.InwelchenLändernwurdedasMedikamentüberLizenznehmervertrieben? Wer waren diese Lizenznehmer? 3.WievieleMenschenerlittenindenindenFragen1und2genannten LändernSchädigungendurchConterganbzw.anderethaliodomidhaltige Präparate (bitte nach Ländern aufgeschlüsselt nennen)? DieFragen1und2werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgeneinsambeantwortet. Der Bundesregierung liegen keine fundierten Daten vor. UnterVerweisaufdieAntwortzudenFragen1und2istdieAnzahldergeschädigtenMenschennichtbekannt.BekanntsindZahlenvonBetroffenenin Großbritannien,SchwedenundIrland,dieLeistungendurchLizenznehmerdes vonderfirmagrünenthalgmbhentwickeltenthalidomidhaltigenmedikamentserhalten.danachlebeningroßbritannien458 (lautbetroffenenverband ThalidomideTrust2007),inIrland31ggf.32 (lautirischerregierung2008) und in Schweden 104 (laut schwedischer Botschaft 2008) Betroffene. Weiterhinistbekannt,dassdieRegierungenderLänderItalienundSpanienvon etwa200bzw.24nochlebendenbetroffenenausgehen.inösterreichhaben sichinzwischen30personengemeldet,dieeineschädigungdurchthalidomidhaltigemedikamentegeltendmachen.einebegutachtungderbetroffenen in den letztgenannten drei Ländern hat bisher nicht stattgefunden. 4.InwelchenwesteuropäischenLändernwurdedasMedikamentnichtverkauft, und welche Gründe gab es dafür? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5.WiebewertetdieBundesregierungdenArtikel Thalidomidewascreated bythenazis vom8.februar2009inder SundayTimes,indembehauptetwird,dassdieserWirkstoffwährendderNazi-Zeitentdecktundmitsamt Namen Contergan andiedeutschefirmagrünenthalgmbhverkauft wurde? IndiesemArtikelwirdderEindruckerweckt,dassesgesicherteInformationen gebe,wonachthalidomidvondennationalsozialistenentwickeltundvonder FirmaGrünenthalGmbHnurübernommenwordensei.Beweisedafürwerden nichtvorgelegt.diefirmagrünenthalgmbhhatgegenüberdembundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenundjugenddazumitschreibenvom 27.Februar2009Stellunggenommen.DanachwurdederWirkstoffimJahr

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ vondreiMitarbeiternderFirmaGrünenthalGmbHentdecktundfestgehalten,dassdieFirmaalleinigerInhaberdesPatentsist.DieBundesregierung siehtkeinengrund,dieausführungenderfirmagrünenthalgmbhanzuzweifeln. 6.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieGeschichteundHerkunftdesWirkstoffes,derfürdasMedikament Contergan verwendet wurde? DieBundesregierungverweistbzgl.derHerkunftundGeschichtedesWirkstoffsaufdieInformationen,diedieFirmaGrünenthalGmbHimRahmender inden60erund70erjahrendurchgeführtengerichtlichenverfahrendazuabgegeben hat sowie auf die Antwort zu Frage 5. 7.WievieleContergangeschädigteerhieltennachInkrafttretendesStiftungsgesetzesinderBundesrepublikDeutschlandsowieimAuslandlebendund nach deutschem Recht Zahlungen von der Conterganstiftung? SeitInkrafttretendesStiftungsgesetzeserhielteninsgesamt2872anerkannte Berechtigte Leistungen aus der Stiftung, davon im Ausland lebend: WievieleContergangeschädigteerhaltenderzeitnochZahlungen (Stand 1.Januar2009),undinwelcherHöhe (monatlicheentschädigung,einmalzahlungen, jährliche Durchschnittsrente, weitere staatliche Leistungen)? Per25.Mai2009bezieheninsgesamt2659BerechtigteLeistungendurchdie Conterganstiftung. Diese gliedern sich auf in: Anzahl Berechtigte Art der Leistung Höhe der Leistung in Euro 68Rente Rente Rente Rente Rente Rente Rente Rente1090 DiemonatlicheDurchschnittsrentebeträgt931,51Euro,diedurchschnittliche Jahresrentenzahlung11178,15Euro.DatenüberArtundHöheanderergezahlter staatlicher Leistungen liegen der Bundesregierung nicht vor.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9.WiehochistdieinsgesamtaneinConterganopfergezahlteEntschädigung vominkrafttretendesconterganstiftungsgesetzesbisheute (31.Dezember 2008) aus der Stiftung im Minimum, Maximum und Durchschnitt? GesamtleistungenderStiftunganeinenBerechtigtenseitErrichtungderStiftung betragen: Betrag in Euro Minimum (niedrigste Rente plus einmalige Kapitalentschädigung) Maximum (höchste Rente plus einmalige Kapitalentschädigung) 46796, ,77 Durchschnittsbetrag (gewichtet)174105,17 10.InwieweitreichtennachAuffassungderBundesregierungdieseHilfen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können? ContergangeschädigteMenschenkönnennebendenLeistungenderConterganstiftungdienachdenSozialleistungsgesetzenfüralleMenschenvorgesehenen sozialrechtlichenleistungeninanspruchnehmen,soferndierechtlichenvoraussetzungenerfülltsind.betroffene,diepflegebedürftigimsinnedeselften BuchesSozialgesetzbuch (SGBXI)sind,könnenbeispielsweisewieandere Menschen auch Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. DieSozialleistungenunddienachdemConterganstiftungsgesetz (ContStifG) gezahltenleistungen,insbesonderedieseitdem1.juli2008verdoppelten Conterganrenten,hältdieBundesregierungnachderzeitigemErkenntnistand grundsätzlichfür ausreichend.dasschließtnichtaus,dassesfallkonstellationengibt,indenenzusätzlichehilfenbenötigtwerden.ergebnissedesgeplanten Forschungsprojektswerden hierzu weiter Aufschluss geben. 11.WievieleContergangeschädigteerhaltenLeistungennachdemZweiten BuchSozialgesetzbuch (SGBII ArbeitslosengeldIIbzw. HartzIV ), demelftenbuchsozialgesetzbuch (SGBXI Pflegeversicherung)oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII Eingliederungshilfe)? DieZahlensindderBundesregierungnichtbekannt.DieErfassungsolcher Daten ist durch das Conterganstiftungsgesetz nicht gedeckt. 12.WelcheRegelungengibtesfürContergangeschädigte,dieLeistungen nachdemsgbii,xioderxiierhaltenhinsichtlichderanrechnungvorhandenenvermögens,wennandererseitsleistungenausderconterganstiftungsteuer-undanrechnungsfreisind,alsoauchdieansparungvon VermögenüberdemnachdemSGBzulässigen Schonvermögen möglich sein müsste? BeidersozialhilferechtlichenErmittlungvonVermögennachdemSGBXII bleiben die Leistungen nach dem ContStifG außer Betracht. JenseitsdieserspezialgesetzlichenRegelunghatsichderGesetzgeberbeim sozialhilferechtlicheneinsatzsonstigenverwertbarenvermögensnichtanverschiedenenbedürftigengesellschaftlichengruppenmitjeweilsspezifischen Belastungenorientiert,sonderneineeinzelfallbezogeneEntscheidungvorgesehen.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/13308 Sodarfz.B.beiVorliegeneinerHärtekeineVerwertungdesVermögensverlangtwerden.DesWeiterenwerdennach 92SGBXIIbestimmteLeistungen anmenschenmitbehinderungohneberücksichtigungvonvermögenerbracht. DerGesetzgeberhatdenSoziahilfeträgerninsoweithinreichendeMöglichkeiten eröffnet, in begründeten Ausnahmefällen vom Vermögenseinsatz abzusehen. Nach 18Absatz1desZweitenÄnderungsgesetzesConterganstiftungsgesetz bleibenleistungennachdemcontstifgbeiderermittlungoderanrechnung voneinkommen,sonstigeneinnahmenundvermögennachanderengesetzen, insbesonderedemzweiten,dritten, FünftenundZwölftenBuchSozialgesetzbuchunddemBürgerlichenGesetzbuchaußerBetracht.Vermögen,dasausangespartenConterganstiftungsleistungenresultiert,istdemnachbeiLeistungen nach den genannten Gesetzen nicht zu berücksichtigen. 13.WelcheZahlungenerfolgeninanderenLändern (monatlicheentschädigung,einmalzahlungen,jährlichedurchschnittsrente,weiterestaatliche Leistungen bitteineinersynoptischendarstellungmitnennungdes jeweiligen Staates und der Anzahl der Contergangeschädigten)? Die gewünschten Angaben sind als Anlage I beigefügt. Hinweis:DiesynoptischeTabelleinAnlageIbasiertaufRückmeldungenaus dendeutschenbotschaftenindenbetreffendenländernendedezember2008 bzw. Ende April WievieleContergangeschädigteerhieltentrotzÜberschreitungderAusschlussfrist (31. Dezember 1983) Zahlungen aus der Conterganstiftung? 15.WelcheGründegabesbeidiesenPersonenfürdiesesvomGesetzabweichende Verfahren? 16.BeiwievielendieserPersonenerfolgtendieZahlungen (wieweit)rückwirkend, und bei wie vielen ab Antragsstellung? DieFragen14bis16werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieConterganstiftunghatnachAblaufderAusschlussfristam31.Dezember 1983gemäß 13desGesetzeszurErrichtungeinerStiftung HilfswerkfürbehinderteKinder imzeitraum1985bis1993insgesamt21anträgevoncontergangeschädigten ohneberücksichtigungvonfristgerechtenanträgenausden neuenbundesländern bewilligt.hierbeihandeltessichumantragstellerbzw. Antragstellerinnen,dieihrenAntragfristgerechtbeieineröffentlichenStelle eingereichthatten,diesestellenjedochdenantragnichtweitergeleitetbzw. die/denantragstellerin/antragstellernichtüberdenformalenantragsweginformiert hatten. DerdamaligeVorstandderStiftungstütztesichfürdieseVerwaltungspraxisauf dieargumentation,dassdenantragstellerinnenbzw.antragstellernausder NichtweiterleitungderAnträgedurchöffentlicheStellenkeinNachteilerwachsensollte.InjedemEinzelfallsetztederVorstandderStiftungdasAntragsdatum als das für den Beginn der Leistungsgewährung relevante Datum fest.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17.MitwievielenweiterenanzuerkennendenContergangeschädigtenrechnet diebundesregierungbeiannahmedesvorliegendenzweitenconterganstiftungsänderungsgesetzes? DieBundesregierungrechnetmitrund100weiterenanzuerkennendenContergangeschädigten. 18.WievielediesermöglichenContergangeschädigtenerhieltentrotzAntragstellungindenJahren1984bis2008wegenderÜberschreitungderAusschlussfristeinenablehnendenBescheidbzw.bisherkeineZahlungenaus der Conterganstiftung? WegenÜberschreitungderAusschlussfristerhielten203 (davon144ausdem Inlandund59ausdemAusland)AntragstellerinnenundAntragstellereinenablehnendenBescheidderConterganstiftungunabhängigdavon,obtatsächlich eineanzuerkennendeschädigungdurchthalidomidhaltigepräparatederfirma GrünenthalGmbHvorliegt.SeitMittedesJahres1993wurdenalleeingehendenAnträgealleinmitdemHinweisaufdieFristversäumungabgelehnt,ohne dasseineprüfungdesvorliegensdervoraussetzungenfüreineleistungsgewährung erfolgte. 19.WielautetdieAntwortderBundesministerinfürFamilie,Senioren, FrauenundJugend,Dr.UrsulavonderLeyen,aufdenOffenenBriefvon Christian G. Knabe vom 10. Februar 2009? NachgängigerPraxisimBundesministeriumfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend wird auf Offene Briefe nicht geantwortet. 20.InwieweitwerdenSpätschädenbeiderBemessungderHöhedermonatlichen Rentenzahlungen berücksichtigt? Eswirdunterstellt,dassmitSpätschädensolcheSchädengemeintsind,diebei dergeburtbereitsangelegt,aberbeiderermittlungdesschädigungsgradsdurch diemedizinischekommissionnochnichtbekanntgewesensind.indiesenfällenkönnenbetroffeneeinenrevisionsantragandenstiftungsvorstandstellen. NachPrüfungdurchdieMedizinischeKommissiondesVorstandsschlägtdiese demvorstandanhandeinermedizinischenpunktetabelle (AnlageIIzuden RichtlinienfürdieGewährungvonLeistungenwegenConterganschadensfällen) vor,obeinehöherstufunginfragekommtodernicht.beierhöhungdesschädigungsgradserhaltendiebetroffenenrückwirkendabantragstellungdiedifferenzderkapitalentschädigungzuraltenschadenstufe.dieserbetragistrückwirkend zu verzinsen. SolltedieErhöhungdesSchädigungsgradssichauchaufdiePunktezahl,die dermonatlichenrentenzahlungzugrundegelegtwird,auswirkenundsomit rentenrelevantwerden,erhaltendiebetroffenenabdemzeitpunktderentscheidungdesrevisionsverfahrenseineentsprechendhöheremonatliche Rente. 21.WievieleContergangeschädigtesindMitgliedimBundesverbandder Contergangeschädigten e.v.? DerBundesverbandContergangeschädigtere.V.wurde1963alsZusammenschlussderregionalenInteressenvertretungenderElterncontergangeschädigter Kindergegründet.NachderSatzungdesBundesverbandssindnichtEinzelper-

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/13308 sonen,sonderndielandesverbändemitglied.mithinkannkeinezahlenangabe erfolgen. 22.WelcheweiterenVereineundInitiativenvonContergangeschädigtensind der Bundesregierung bekannt? NebendemBundesverbandContergangeschädigtere.V.sindderBundesregierunginDeutschlandinsbesonderederBundContergangeschädigterund Grünenthalopfere.V.,dasNetzwerkContergangeschädigtere.V.unddieInternationaleConterganThalidomidAllianz (ICTA)bekannt.Danebensindder Bundesregierung auch Verbände Contergangeschädigter im Ausland bekannt. 23.MitwelchendieserOrganisationenstehtdieBundesregierungimKontakt, undwiewirdgewährleistet,dassauchsiediemöglichkeitzurmitsprache und Entscheidung in den Gremien der Conterganstiftung erhalten? DieBundesregierungwarbzw.istmitalleninDeutschlandaktivenOrganisationenundVerbändenimGesprächbzw.Kontakt.Sieführtdarüberhinausauch GesprächemitdenVertreterndesenglischenThalidomideTrusts,diesichstark in der ICTA engagieren. ZurzeitistsowohlimStiftungsratalsauchimStiftungsvorstandjeweilseine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Betroffenen. HinsichtlichderkünftigenMitsprachederindenOrganisationenundVerbändenorganisiertenBetroffenensowieNichtorganisierteristimZugedesam 14.Mai2009in2.und3.LesungdurchdenDeutschenBundestagverabschiedetenZweitenÄnderungsgesetzesConterganstiftungsgesetzfestgelegtworden, dassdiebetroffenenihrevertreterbzw.ihrevertreterinnenimstiftungsratper Urwahlermitteln.DiePersonenmitdenmeistenStimmenwerdendannvom BundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendindenStiftungsrat berufen. Gemäß 6und7ContStifGsindderzeitjeeinVertreterbzw.eineVertreterin der Betroffenenorganisation im Stiftungsrat und im Vorstand vertreten. 24.WievieleContergangeschädigtesindderzeitindenGremienderConterganstiftung? 25.WelchedieserPersonenwurdenvomBundesverbandderContergangeschädigten e. V. benannt bzw. vorgeschlagen? InwieweitwurdendabeiContergangeschädigte,diesichnichtdurchden Bundesverband vertreten fühlen, berücksichtigt? SowohldasMitgliedimVorstandalsauchdasimStiftungsratwurdenvom BundesverbandContergangeschädigtere.V.vorgeschlagen.Dabishernicht Einzelpersonen,sondernVertreterbzw.VertreterinnenderBetroffenenverbände indiegremienberufenwerden,werdendiesevotenvoneinzelpersonennicht berücksichtigt.aufdiekünftigeverfahrensweisewurdeinderantwortzu Frage 24 hingewiesen.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 26.WievieleContergangeschädigtesind1960oderfrühergeborenundhaben einenanspruchaufeineerwerbsminderungsrentebzw.berufsunfähigkeitsrenteausdergesetzlichenrentenversicherung,undwievielehaben diesen Anspruch nicht? DieinderStatistikderDeutschenRentenversicherunggespeichertenDaten überdielaufendenrentenzahlungenenthaltenkeinemerkmale,ausdenendie UrsachederRentengewährung (Diagnose)beiRentenwegenverminderterErwerbsfähigkeitersichtlichist.DaherkanndieZahldercontergangeschädigten Rentenempfänger nicht ermittelt werden. 27.WelcheKonsequenzenhateinfehlenderAnspruchaufErwerbsminderungsrentebzw.BerufsunfähigkeitsrentefürdieBetroffenen,deneninder RegelderAbschlussalternativerprivaterVersicherungenverschlossen blieb? FürMenschenmitConterganschädigungengiltwiefüralleanderenMenschen mit behindertenbedingter Einschränkung der Erwerbstätigkeit: Wernichterwerbsfähigist,hatimFallevonHilfebedürftigkeiteinenAnspruch aufhilfezumlebensunterhaltoderaufgrundsicherungimalterundbeierwerbsminderungnachdemsgbxii.hilfebedürftigkeitbesteht,wenneinbedarfinhöhedesnotwendigenlebensunterhalts,wieerdurchleistungender SozialhilfenachdemSGBXIIabzudeckenist,nichtauseigenenMittelnbestrittenwerdenkann.ZudeneigenenMittelnzählengrundsätzlichallezufließendenEinkünfte,dazugehöreninsbesonderealleEinkommensartenwieErwerbseinkommen oder Renten, sowie das vorhandene Vermögen. Nichterwerbsfähigist,werwegenKrankheitoderBehinderungaußerstandeist, unterdenüblichenbedingungendesallgemeinenarbeitsmarktesmindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (volle Erwerbsminderung). FürhilfebedürftigePersonenbedeutetdies,dasssieimFalleeinerbefristeten vollenerwerbsminderungeinenanspruchaufhilfezumlebensunterhalt haben.befristetbedeutet,dassdiewahrscheinlichkeiteinerbesserungdesgesundheitlichen Zustands besteht. BestehtdiegesundheitlicheEinschränkungderErwerbstätigkeitaufweniger alsdreistundentäglicherarbeitszeitaufnichtabsehbarezeit,dannhandeltes sichumeinedauerhaftevolleerwerbsminderung,mitderfolgedassbeihilfebedürftigkeiteinanspruchaufgrundsicherungimalterundbeierwerbsminderungnachdemviertenkapiteldessgbxiibesteht.diehöhebeidersozialhilfeleistungen ist gleich. DurchdasAllgemeineGleichbehandlungsgesetz (AGG),welchesam18.August2008inKrafttrat,wurdedieRechtsstellungvonbehindertenMenschen u.a.auchbeimabschlussprivaterversicherungsverträgeverbessert.dieversicherungendürfennachdenregelungendesaggdenvertragsschlussnicht alleinwegeneinerbehinderungablehnen,sondernmüsseneineindividuelle RisikoprüfunganhandgesetzlichfestgelegterKriterienvornehmen.Obeine privateerwerbs-/berufsunfähigkeitsversicherungabgeschlossenwerdenkann, istdemnachfürjedeneinzelfallzubeurteilenundkannnichtfürdenpersonenkreis der Contergangeschädigten generell verneint werden.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ WievieleContergangeschädigtekonntenkeinerArbeitnachgehen,wie vielesindderzeitnochberufstätig,undwievielesindvorzeitigberentet worden? 29.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierunghinsichtlichderdurchschnittlichenEinkünfteausArbeitunderworbenenRentenansprüchevon ContergangeschädigtenimVerhältniszudendurchschnittlichenEinkünften der übrigen Bevölkerung? 30.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierunghinsichtlichderdurchschnittlichenEinkünfteausArbeitunderworbenenRentenansprüchevon betreuendenangehörigenimverhältniszudendurchschnittlicheneinkünften der übrigen Bevölkerung? 31.WievielederContergangeschädigtenlebenalleinbzw.mitAngehörigen, und wie viele in Heimen? DieFragen28bis31werdenaufgrunddesSachzusammenhangs,d.h.der Frage nach statistischen Daten, gemeinsam beantwortet. DerBundesregierungliegendazukeineDatenvor.DieErfassungsolcherDaten istdurchdascontstifgnichtgedeckt.esistbeabsichtigt,durchdasnochin diesemjahrdurchdieconterganstiftungzuvergebendeforschungsprojekt Probleme,spezielleBedarfeundVersorgungsdefizitecontergangeschädigter Menschen weiterestatistischedatenzurlebenssituationbetroffenerzuerheben. 32.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierunghinsichtlichderMortalitätsrate (Sterberate)vonContergangeschädigtenimVergleichzudenübrigen Personen ihrer Geburtsjahrgänge? DieBundesregierunghatdazukeinestatistischeErfassungundAuswertung vorgenommen.siegehtdavonaus,dassdiemortalitätsratecontergangeschädigternurunwesentlichvondermortalitätsratederübrigenpersoneninden entsprechenden Alterstufen abweicht. 33.FürwievielederContergangeschädigtenreichennachEinschätzungder BundesregierungdiederzeitigenfinanziellenHilfen,umeineumfassende TeilhabeamLebeninderGesellschaftmitdemMaßstabderUN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen? 34.FürwievielederContergangeschädigtenwerdennachEinschätzungder BundesregierungdiegeplantenConterganrentenundandereZahlungen nachinkrafttretendeszweitenconterganstiftungsgesetzesreichen,um eineumfassendeteilhabeamlebenindergesellschaftmitdemmaßstab der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen? DieFragen33und34werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieSozialgesetzgebungderBundesrepublikDeutschlandistBasisfüreineumfassendeundnachhaltigesozialeSicherungderBürgerinnenundBürger.Auf dergrundlagedergeltendensozialgesetzbücherwerden orientiertamjeweiligenbedarfsfall fürmenschenmitbehinderungfinanzielleleistungenzur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe erbracht. ContergangeschädigtenMenschenstehennebendiesenLeistungendesSozialstaats,abhängigvomGradderBehinderung,aufSozialleistungennichtanrechenbarepersönlicheLeistungenderConterganstiftungzu,insbesonderedie

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode seitdem1.juli2008verdoppeltenmonatlichenconterganrentenunddieab 1. Juli 2009 erfolgenden zusätzlichen jährlichen Einmalzahlungen. DienachdemContStifGgezahltenLeistungenunddiemöglichenLeistungen dessozialensicherungssystemserfüllenaussichtderbundesregierungdiegeltendenanforderungendesun-übereinkommensüberdierechtevonmenschen mit Behinderungen. 35.InwieweitwerdennachAuffassungderBundesregierungkünftigFolgeundSpätschädenbeiderBemessungderHöhederZahlungenausder Conterganstiftung berücksichtigt werden? HinsichtlichderBerücksichtigungvonSpätschädenwirdaufdieAntwortzu Frage 20 verwiesen. FolgeschädenimSinnevonbelastungsabhängigenoderdegenerativenVeränderungenwerdenbishernichtdurchdasContStifG berücksichtigt.weiterenaufschlusszumöglichenhandlungsbedarfenwerdendieergebnissedesinderantwort zu den Fragen 28 bis 31 benannten Forschungsprojekts geben. 36.FürwelcheProjekteundForschungsvorhabenwurdenseitdemJahr2000 MittelausderConterganstiftungzurVerfügunggestellt (bitteeinzelndas Vorhaben,BeginnundEndedesVorhabens,dieHöhederMittelunddie Träger des Projektes bzw. Forschungsvorhabens benennen)? SeitdemJahr2000hatdieConterganstiftungausMittelnnachAbschnitt3 ContStifGinsgesamt155Projektegefördert.DieEinzelmaßnahmensindin Anlage II aufgelistet. DieDatendesProjektbeginnsunddesProjektendessindbeiderConterganstiftungnichtelektronischerfasst.StattdessensinddasjeweiligeBewilligungsdatumund soweitbereitsvorliegend dasverwendungsnachweisdatum (VN) angegeben. 37.WelcheweiterenProjekteundForschungsvorhabensindnochmitMitteln der Conterganstiftung geplant? WelcherdirekteNutzenwirddarausfürdieContergangeschädigtenerwartet? AufGrundlagedesEntschließungsantragsderKoalitionderFraktionender CDU/CSUundSPDvom22.Januar2009,Bundestagsdrucksache16/11223, sind vier Teilprojekte vorgesehen. Dabei handelt es sich um: 1. den Aufbau einer Datenbank personenbezogener Daten Betroffener; 2.dieInstallationeinesBeratungstelefonsbeiderGeschäftsstellederConterganstiftung; 3.denAufbaueineselektronischgestütztenInformations-undBeratungsnetzwerksrundumdasThemaContergan-bzw.Thalidomidschädigungfür unterschiedlichenutzergruppen (Betroffene,Wissenschaftler,Mediziner usw.); 4.partizipativundwiederholtdurchzuführendeBefragungenzuProblemen, speziellenbedarfenundversorgungsdefizitencontergangeschädigtermenschen. AlldieseTeilprojekteverfolgendasZiel,eineangemesseneundzukunftsorientierte Unterstützung der Betroffenen sicherzustellen.

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/ WievieleMenschensindinderBundesrepublikDeutschlandschwerbehindert (GradderBehinderung >50Prozent),wievieledavonsindüber 50 Jahre alt, und wie viele über 70 Jahre? ZumStichtag31.Dezember2007warennachAngabendesStatistischenBundesamtesinderBundesrepublikDeutschland Menschenschwerbehindert.Davonwaren Personen50Jahreundälterunddavonwiederum Personen älter als 70 Jahre. 39.WelchevomBundgefördertenStudienundForschungsvorhabengabes zursituationundzudenspezifischenbedürfnissen (zumbeispielinfolge vonspätschäden)vonmenschenmitbehinderungenbzw.schwerbehinderungen im Alter? ImRahmenseineraltenpolitischenProjektförderungbzw.Ressortforschunghat dasbundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenundjugendeineerste soziodemographischeuntersuchungzur SituationgehörloserMenschenim Alter BestandsaufnahmeundZukunftsperspektivenältererMenschenmit einerkommunikativenbeeinträchtigung überzweijahrevonnovember2006 bisseptember2008gefördert.dieseuntersuchungwurdevonderuniversität zu Köln, Heilpädagogische Fakultät beantragt und umgesetzt. IneinerweiterenStudiewurdendiePerspektivenvonalterndenMenschenmit schwerenbehinderungeninderfamilieuntersucht.dieuntersuchungwurde vominstitutfürentwicklungsplanungundstrukturforschunghannoverim Zeitraum 2004 bis 2006 durchgeführt. 40.GibtespersonelleÜbereinstimmungenzwischenVertreterinnen/VertreternvonBundesbehördeninStiftungsgremienunddenfürdieAufsicht und Kontrolle zuständigen Bundesbehörden? Wenn ja, welche? Nach 10ContStifGhatdasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,Frauen undjugenddieaufsichtüberdieconterganstiftung.weiterhinsieht 6Absatz1desGesetzesausdrücklichvor,dassdreiMitgliedervomBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendimEinvernehmenmitdem BundesministeriumderFinanzenunddemBundesministeriumfürArbeitund SozialesalsStiftungsratsmitgliederbenanntwerden.DieConterganstiftungfür behindertemenschenisteineöffentlichrechtlichestiftung.mitderbesetzungdesstiftungsratsdurchvertretervondreibundesministerienhatdiebundesregierungbereitsseitinkrafttretendesstiftungsgesetzesimjahr1972 deutlichgemacht,dasssiesichinderverantwortungfürdiebelangederbetroffenen sieht. 41.Wennja,hältdieBundesregierungesfürsachgerechtundzulässig,wenn diese Personen sich damit faktisch selbst kontrollieren? DieAnnahme,dasssichdamitdieVertreterdesBundesministeriumsfür Familie,Senioren,FrauenundJugendselbstkontrollieren,trifftnichtzu.Die Bundesregierung hält diese Besetzung für sachgerecht.

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 42.ErhaltenMitgliederdesStiftungsvorstandessowiedesStiftungsratesAufwandsentschädigungenoderandereZahlungenausderStiftung,undwenn ja, in welcher Höhe? Nach 6Absatz4ContStifGsinddieMitgliederdesStiftungsratesundnach 7Absatz4ContStifGdieMitgliederdesStiftungsvorstandesehrenamtlich tätig.nachdeninbezuggenommenenvorschriftenhabensieanspruchauf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. DienotwendigenAuslagenwerdenfürdieMitgliederbeiderGremiennachden RichtlinienfürdieAbfindungderMitgliedervonBeiräten,Ausschüssen, KommissionenundähnlichenEinrichtungenimBereichdesBundes (Rundschreiben (RdSchr.)desBundesministeriumsderFinanzenvom31.Oktober 2001, BMBl. 2002, S. 92) erstattet. Nach 5Absatz5derStiftungssatzung altefassungmitgültigkeitbis 31.Dezember2008 wurdedievergütungfürdievorstandsmitgliederunddie MitgliederderKommissionenvomStiftungsratimEinvernehmenmitdem BundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendfestgesetzt.AufgrundeinesBeschlussesdesStiftungsratesvom2.Juli1973wurdedenMitgliederndesStiftungsvorstandeszusätzlicheinSitzungsgeldvon51,13Euro (100DM)undeineTelefonpauschalevon15,34Euro (30DM)monatlichgezahlt.DieBeträgesindseit1973inihrerHöheunverändertgeblieben.Kostenerstattungen,SitzungsgeldundTelefonpauschalewurdennichtandasausder KfW Bankengruppe in den Stiftungsvorstand berufene Mitglied geleistet. Durchdieam1.Januar2009inKraftgetreteneSatzungsänderung (BundesanzeigerNr.188,Seite4412vom10.Dezember2008)istdiezuvorzitierteVergütungsregelunggestrichenworden.Siewurdein 5Absatz1wiefolgtneu formuliert: DieMitgliederdesStiftungsratesunddesStiftungsvorstandessindehrenamtlichtätig.DieStiftungerstattetihnendienotwendigenAuslagennachden RichtlinienfürdieAbfindungderMitgliedervonBeiräten,Ausschüssen,Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich des Bundes. 43.HabenderBundesverbandderContergangeschädigtene.V.undandere OrganisationenvonContergangeschädigtenseitdemJahr2000Mittelaus dem Bundeshaushalt und/oder der Stiftung erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe, und wofür (bitte einzeln nennen)? Seitdem1.Januar2000hatdieStiftungnurineinemFalleineZuwendungan einenverbandausdemorganisationsbereichdercontergangeschädigtenbewilligt.aufdasprojektmitderaktennummerstciii /1097,Seite52derAnlage II wird hingewiesen. 44.WievielederContergangeschädigtenkonntenbereitsvor2009ParkerleichterungeninAnspruchnehmen,undwievielekommennunmehr neu hinzu? Die Bundesregierung verfügt über keine diesbezüglichen Daten. FürdieErteilungderParkausweisebzw.derAusnahmegenehmigungensind nachdemgrundgesetz (Artikel83und84)ausschließlichdieLänderzuständig. EineBerichtspflichtgegenüberdemBund,aufGrundwelcherKrankheitsbilder dieentsprechendenparkausweisebzw.ausnahmegenehmigungenerteiltwurden,gibtesnicht.zudemwirdaufdieantwortzudenfragen28bis31verwiesen.

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/ WelcheErkenntnissehatdieBundesregierunghinsichtlichdermedizinischenVersorgungderContergangeschädigteninklusivederBereitstellung und Kostenübernahme von Hilfs- und Heilmitteln? AnlässlichderfachlichenundpolitischenDiskussionenimZusammenhangmit dem50.jahrestagdermarkteinführungvonconterganwurdedeutlich,dass zumteilauchdefizitebeiderrechtsanwendunginbezugaufleistungender gesetzlichenkrankenversicherungbestehen.aufinitiativedesbundesministeriumsfürgesundheithabensichdaherdiedamaligenspitzenverbändeder Krankenkassen,dieKassenärztlicheBundesvereinigung,dieKassenzahnärztlicheBundesvereinigung,derGemeinsamenBundesausschussessowiedieBeauftragtederBundesregierungfürdieBelangederPatientinnenundPatienten, diebeauftragtederbundesregierungfürdiebelangebehindertermenschen unddasbundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenundjugendaufhinweisezurverordnungundbewilligungvonleistungendergesetzlichenkrankenversicherungverständigt.diesesollendenbetroffenendenzugangzuden vonihnenbenötigtenleistungenerleichtern.imhinblickaufdieversorgung mithilfsmittelnhatdergemeinsamebundesausschussmitderneufassungder Hilfsmittel-RichtliniedemAnliegenderContergangeschädigtenRechnunggetragenundklargestellt,dassdasHilfsmittelverzeichnisdenAnspruchderVersichertenaufVersorgungmitHilfsmittelnnichtabschließendkonkretisiert.Er hatfernerzugesagt,dievorgabenindenheilmittel-richtlinieninbezugauf diebehandlungsbedürftigkeitvonmenschenmitschwerwiegendenbehinderungen zu überprüfen. 46.InwieweitistderBundesregierungbekannt,dassdasSchreibendesStaatssekretärsimBundesministeriumfürGesundheit,Dr.KlausTheoSchröder, vom15.mai2008andiespitzenverbändederkrankenkassenaufgrund seineslediglichempfehlendencharaktersinderregelkaumbeachtet wirdunddamitdieerwartetehilfestellungfürdiebetroffenennichteintrifft? DieBundesregierunghatvonEinzelfällenKenntnis,indenenArtundUmfang derjeweilsbewilligtenleistungnichtdenwünschenderversichertenentsprach. Siegehtjedochinsgesamtdavonaus,dassdiedemSchreibenvom15.Mai2008 beigefügtenhinweisezurverordnungundbewilligungvonbedarfsgerechten LeistungendergesetzlichenKrankenversicherungvondenKrankenkassenbei dererfüllungihresversorgungsauftragsbeachtetwerden.weitergehendeleistungsansprüche können durch das Schreiben jedoch nicht begründet werden. 47.WashatdieBundesregierungbishergetan,umdieForderungen1bis7aus demam22.januar2009imdeutschenbundestagbeschlossenenkoalitionsantrag AngemesseneundzukunftsorientierteUnterstützungderContergangeschädigtensicherstellen (Bundestagsdrucksache16/11223)zu erfüllen,waswurdebishererreicht,undwasistdarüberhinausnochvor derbundestagswahlgeplant (bittezuden7punkteneinzelnstellungnehmen)? MitdemgenanntenEntschließungsantragwurdenderBundesregierungPrüfaufträgeerteiltmitdemZiel,eineganzheitlicheStrategiezurVerbesserungder LebenssituationderBetroffenenzuverfolgen.DieseZielstellungentsprichtder IntentionderBundesregierung.VondaherwirdkontinuierlichanderUmsetzung des Auftrags gearbeitet.

14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Im Einzelnen ist festzuhalten: Forderung1:NotwendigkeitweitererMaßnahmenzurErleichterungder Lebenssituation der Betroffenen. DieForderung1istimZusammenhangmitdemunterForderung7genanntenForschungsauftragzusehen.DasinhaltlicheKonzeptallervierTeilprojektedesunterForderung7benanntenForschungsprojekts,hierwirdaufdie AntwortzuFrage37verwiesen,wurdedemVorstandsowiedemStiftungsratam25.März2009vomBundesministeriumfürFamilie,Senioren, FrauenundJugendmitderBitteumPrüfungundUnterbreitungvonÄnderungsvorschlägenvorgestellt.DieVertreterderContergangeschädigtenwerden ihre Überlegungen in Kürze einbringen. Esistgeplant,indernächstenStiftungsratssitzungam15.Juni2009denBeschlusszurAuftragserteilungbzw.zurAusschreibungderTeilprojektezu fassen.dieergebnissesollenkontinuierlichzurweiterenverbesserungder Lebenssituation der Betroffenen beitragen. Forderung2:EinsatzfürdieBeseitigungvonHemmnissenbeiderGewährungvonLeistungenindenBereichenGesundheit/Pflege/Assistenzund Mobilität. ImRahmenderArbeitderseitJanuar2008existierendenInterministeriellen Arbeitsgruppe (AG)zuConterganschädenwirdanLösungenzudiesenProblemenundHemmnissengearbeitet.DieAGwirdihrenArbeitsauftragweiterwahrnehmenundkünftigaucheinenBetroffenenvertreterindenregelmäßigen Dialog mit den Ressorts einbeziehen. Forderung3:DynamisierungderConterganrenteninAnlehnungandieAnpassungderVersorgungsbezügenachdemBundesversorgungsgesetz ( 56) i. V. m. SGB VI ( 65). DieForderungwurdeimZugedesam14.Mai2009in2.und3.Lesung durchdendeutschenbundestagverabschiedetenzweitenänderungsgesetzesconterganstiftungsgesetz (2.ÄndGContStifG)umgesetztundwirdmit Wirkung zum 1. Juli 2009 erstmals angewendet. Forderung4:WeiterführungderReformderFinanzausstattungundStruktur derconterganstiftungundvorlagederreformbestrebungengegenüberdem Deutschen Bundestag. DieseForderunghatbereitsEingangindasGesetzgebungsverfahrenzum 2.ÄndGContStifG gefunden. Forderung 5: Verbesserung von Vernetzung und Beratung Betroffener. DieUmsetzungderForderungerfolgtdurcheinesdervierTeilprojektedes Forschungsauftrags. Hier wird auf die Antwort zur Frage 37 verwiesen. Forderung6:ErmittlungdesBeratungs-undInformationsbedarfsowieder dazu erforderlichen Kosten. DieNotwendigkeitdesverstärktenBeratungs-undInformationsbedarfBetroffenerwieAngehörigerstehtaußerFrage.DeshalbwurdedemStiftungsratindervorgenanntenSitzungderAufbaueinesContergan-Beratungstelefons,angesiedeltbeiderGeschäftsstellederStiftung,vorgeschlagen.Dieses Beratungstelefon ist ebenfalls Teilprojekt des Forschungsauftrags. Forderung7:VergabeeinesForschungsauftragbisEndeerstesHalbjahr 2009 zur a.darstellungderbeeinträchtigungderlebenssituationuntereinbeziehungderfolge-undspätschädensowieentwicklungvonhandlungsempfehlungen sowie

15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/13308 b.aufbaueinesnetzwerksfürdysmelie,dasdeutscheundeuropäischeerfahrungen nutzt und zusammenführt. ZumStandderUmsetzungsieheAusführungenzurUmsetzungderForderung 1. DerforschungsbegleitendeAufbaueinesNetzwerkssolltesichzunächstauf Deutschlandbeschränken.BeiderZusammenführungbereitsbestehender europäischerkonzeptedürfendiez.t.unterschiedlichengesundheits-und Sozialsysteme innerhalb Europas nicht außer Acht gelassen werden. 48.KanndieFirmaGrünenthalGmbHdiezugesagteZahlungvon50Mio. Euro in die Conterganstiftung steuerlich geltend machen? Wennja,wiehochistnachSchätzungderBundesregierungdieSteuerersparnis? DievonderFirmaGrünenthalGmbHzugesagteZahlungvon50Mio.Euroan dieconterganstiftungerfolgtalsgesamtsummeundistandasinkrafttretendes in2.und3.lesungam14.mai2009durchdendeutschenbundestagverabschiedeten 2.ÄndGContStifG gebunden. EinediesbezüglicheVerpflichtungserklärungderFirmaGrünenthalGmbH liegt vor. DieBundesregierunghatkeineKenntnisdavon,obdieFirmaGrünenthal GmbHihreZustiftungsteuerlichgeltendmachtundwelcheSteuerersparnisdamit verbunden ist. 49.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieFirmaGrünenthal GmbHüberdie2008angekündigteZahlungvon50Mio.EuroindieStiftunghinausweitereLeistungenfürdieContergangeschädigtenerbringen sollte? Wenn ja, wie ist der diesbezügliche Gesprächsstand? Wenn nein, warum nicht? MitInkrafttretendesGesetzesüberdieErrichtungeinerStiftung Hilfswerkfür behindertekinder 1972bestehtfürdieFirmaGrünenthalGmbHkeineweitere rechtlicheverpflichtungzuweiterenleistungenfürdiecontergangeschädigten.gleichwohlwerdendiebisherigenkonstruktivverlaufenengespräche,in denendiefirmafreiwillig50mio.euroalszustiftungfürdiecontergangeschädigten zugesagt hat, weitergeführt. 50.InwieweitteiltdieBundesregierungdieAuffassungderfürdieKoalitionsfraktionenindieserFragesprechendenAbgeordnetenIlseFalk (CDU/ CSU)undChristelHumme (SPD),dassderBundkeineweiterenfinanziellenLeistungenmehrübernehmenwird nichtzuletztausgründender GleichbehandlunggegenüberMenschenmitähnlichenBehinderungen (siehe Erklärung beider Abgeordneten vom 13. November 2008)? DievondenAbgeordneteninderbesagtenErklärunggetroffeneÄußerungbezogsichlediglichaufeineweitereErhöhungderzum1.Juli2008inKraftgetretenen Verdopplung der Renten. DassdieBundesregierungunddieKoalitionsfraktionengrundsätzlichbereit sind,weitereleistungenzugunstendercontergangeschädigtenzuerbringen, davonzeugendieregelungenim2.ändgcontstifg,wiez.b.diefreigabe desvonderbundesregierungbereitgestelltenstammkapitalsderstiftungin

16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Höhevon50Mio.EurozugunstenderjährlichenSonderzahlungen,dieDynamisierungderConterganrentensowiedievollständigeÜbernahmederVerwaltungskostenderStiftungdurchdenBund.WenndieErgebnissedesForschungsprojekts Probleme,spezielleBedarfeundVersorgungsdefizite contergangeschädigtermenschen vorliegen,istzudemzuentscheiden,obund welche weiteren Hilfen für die Betroffenen erforderlich sind.

17 Anzahl der Betroffene, die Leistungen beziehen bzw. erwarten Rechtsgrun dlage der Zahlung der finanziellen Leistung Entschädigungszahlungen für Contergangeschädigte in einzelnen europäischen Ländern Stand: April 2009 Deutschland Großbritannien Irland Schweden Italien Spanien (Mai 2009) davon 256 im Ausland Lebende, die nach deutschem Recht entschädigt werden (lt. Conterganstiftung) Gesetz zur Errichtung der Stiftung Hilfswerk für behinderte Menschen vom , geändert durch Conterganstiftungsge setz vom 13. Oktober 2005 i.d.f vom (2007) (lt. Betroffenenverband Thalidomide Trust) 1973; 1995, 2000 und 2005: Vergleiche zwischen Opfern und Lizenznehmern des thalidomidhaltigen Medikaments / Distillers bzw. Diageo plc. zwi : 509 Gerichtsfälle zur Zahlung von individuellen Entschädigungsleistu ngen 31 ggf. 32 (2008) (lt. irischer Regierung) 1975: Government decision 104 (2008) (lt. schwed. Botschaft) 1969: Vergleich zwi. Opfern und Lizenznehmer (Astra) : Gesetz über die Berechnung von einkommensabhängi gen Sozialversicherungsl eistungen usw. für Neurosedyn - Geschädigte (Name des thalidomidhaltigen Medikaments ) ca. 200 (2008) (lt. Schätzungen ital. Regierung) Gesetz Nr. 244 vom , das gem. Art 2, Ziffer 363 mit Verweis auf Gesetze Nr. 299/2005 und 210/1992 über eine staatliche Entschädigungsregel ung bei Pflichtimpfungen oder Blutübertragungen die grundlegende Anspruchsbasis bietet. Durchführungsverord nung wird z.zt erarbeitet; Inkrafttreten erst für 2009 vorgesehen. 24 (März 2009 lt. span. Botschaft): keine verlässlichen Angaben - (letzte Daten des Betroffenenverbands Avite von 1981:: rd ; Eine gesetzliche Entschädigungsregel ung wird derzeit Vorbereitet. Bisher gibt es keine Leistungen auf staatlicher Ebene, auch nicht durch Lizenznehmer Anlage 1 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/13308

18 Einmalzahlun gen Monatliche Rente durchschnittl. Rente /Jahr/Person Anzahl der Betroffenen mit Höchstrente in % Deutschland Großbritannien Irland Schweden Italien Spanien als Kapitalentschädigung in Abhängigkeit des Grads der Schädigung, sowie insgesamt an Eltern, deren Kinder bis zum Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes verstorben waren seit : rd /Jahr 62% = (lt.icta) GBP= zwischen GBP/ Monat = * GBP/Jahr= rd */Jahr 14% = 64 (lt. ICTA) ,87 /Jahr SEK = rd * individuell, keine einheitliche Zahl bekannt, Medianwert liegt bei SEK/Monat = rd SEK = rd /Jahr keine (ggf. können sich bei Akkumulation von aufgelaufenen Ansprüchen einmalige Auszahlungen ergeben) Nach Berechnungen des Indexes für 2008 : Beträge werden jährlich den Lebenshaltungskoste n angepasst noch nicht bekannt 64,5% = 20????? noch nicht bekannt keine keine Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

19 Verwaltung und Auszahlung der Leistungen Finanzielle Leistungen gezahlt durch Gesamtbetra g der gezahlten Renten/Leist ungen im Zeitraum Deutschland Großbritannien Irland Schweden Italien Spanien Seit 1972 durch Conterganstiftung: Finanzierungen Leistungen bis 1997 aus Mitteln der Grünenthal GmbH und der Bundesregierung. Seit Mai 1997 Finanzierung der Renten nur noch durch Bundesregierung einmalig Fa. Grünenthal GmbH, ansonsten: Bundesregierung 437,84 Mio. Seit 1973 Thalidomide Trust: aus Mitteln der Lizenznehmer einmalig britische Regierung (2004) war eine Rückzahlung von auf die Leistung erhobenen Steuern ansonsten: Lizenznehmer 251,4 Mio. GBP = rd. 336,87 Mio. * (Betrag beinhaltet Zahlungen bis zum Jahr 2037) Seit 1975 Department of Health& Children Department of Health& Children Seit 1962 staatl geförderte Vereinigung für Neurosedyn- Geschädigte: einmalig schwedische Regierung (Gesetz 2 005), ansonsten Lizenznehmer Keine genauen Angaben, zuständig sind Gesundheitsressort (jetzt integriert in Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialpolitik) und Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Staatliche Mittel des Gesundheitsressorts (s.o.), Auszahlung durch die jeweils örtlich zuständigen Stellen des nationalen Gesundheitsdienst (ASL Aziende Sanitarie Locali) keine keine????? keine Angaben noch keine keine Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 19 Drucksache 16/13308

20 Finanzielle Leistungen steuerfrei/ nicht steuerfrei Finanzielle Leistungen bei anderen Sozialleistu ngen anrechnung sfrei/ nicht anrechnungs frei weitere staatliche Leistungen Deutschland Großbritannien Irland Schweden Italien Spanien ja ja ja ja ja - ja ja ja ja noch nicht bekannt _ Je nach Grad der Behinderung alle sonstigen Leistungen, die behinderte Menschen auch erhalten - wie : steuerliche Freibeträge, sog. Pauschbeträge im EStG, Freibeträge bei der Berechnung der Höhe von einkommensabhä ngigen Sozialleistungen (Bsp. Wohngeld, Wohnraumförderu ng, BAföG). Je nach Grad der Behinderung können an jede behinderte Person auf Antrag staatliche Leistungen zwischen GBP/Woche gezahlt werden. bei 1-2 Personen/ Jahr jedoch erfolgt Anrechnung (*1)????? Sämtliche Sozialleistungen, die allen andern auch zur Verfügung stehen. _ Nicht bekannt, jedoch auch keine Einschränkung bei anderen Sozialleistungen erkennbar _ Einkommensgeprüfte, nicht beitragsbezogene Altersrente (328 /Pers), außerdem bedarfsgeprüfte allg. Rente für Behinderte ab dem 65 Lebensjahr (bei 65% Behinderung = 328 ; bei 75% Behinderung = 492 ). Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

21 Medizin. Versorgung Deutschland Großbritannien Irland Schweden Italien Spanien Gewährung von mediz. Leistungen und Hilfsmitteln wie bei anderen Personen auch Krankenversorgung ist wie für alle zuzahlungsfrei*2. Zuzahlungen für Hilfsmittel, wie z.b. für Rollstühle nur, wenn Sonderanfertigung gewünscht werden Category 1 Eligibility Medical Card (die Medical Card ermöglicht u.a. folgende Leistungen: Arztbesuche, Versorgung mit verschreibungspflichti ger Medizin, Hilfsmitteln und Geräten wie z.b Rollstühlen, Krankenhausaufenth alte, weitere persönliche und soziale Leistungen wie z.b staatliche Krankenpflege) Gewährung von mediz. Leistungen wie bei allen anderen Personen. Keine besonderen Angaben; allgemeine Hilfen Allg. Hilfen des staatlichen Gesundheitsdienstes sowie des seit in Kraft getretenen Pflegegesetzes * Umrechnungskurs zum Stand bzw. Schweden Stand *1: nach nicht bestätigten Angaben der schwed. Botschaft handelt es sich dabei um Fälle, in denen das Geld gewinnbringend angelegt wird. Angerechnet werden die Erträge aus den Anlagen. *2: Hinweis: Ein direkter Vergleich zwischen dem deutschen und brit. Gesundheitssystem ist nicht möglich, da das deutsche System beitragfinanziert und das brit. steuerfinanziert ist. Es wird versucht, über das BMG eine Liste erstellen zu lassen, die das Leistungsspektrum der Gesundheitssysteme in Europa gegenüberstellt. Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 21 Drucksache 16/13308

22 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage 2

23 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 23 Drucksache 16/13308

24 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

25 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 25 Drucksache 16/13308

26 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

27 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 27 Drucksache 16/13308

28 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

29 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 29 Drucksache 16/13308

30 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

31 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 31 Drucksache 16/13308

32 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

33 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 33 Drucksache 16/13308

34 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

35 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 35 Drucksache 16/13308

36 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

37 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 37 Drucksache 16/13308

38 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

39 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 39 Drucksache 16/13308

40 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

41 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 41 Drucksache 16/13308

42 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

43 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 43 Drucksache 16/13308

44 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

45 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 45 Drucksache 16/13308

46 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

47 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 47 Drucksache 16/13308

48 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

49 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 49 Drucksache 16/13308

50 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

51 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 51 Drucksache 16/13308

52 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

53 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 53 Drucksache 16/13308

54 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

55 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 55 Drucksache 16/13308

56 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

57 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 57 Drucksache 16/13308

58 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

59 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 59 Drucksache 16/13308

60 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

61 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 61 Drucksache 16/13308

62 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

63 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 63 Drucksache 16/13308

64 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

65 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 65 Drucksache 16/13308

66 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

67 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 67 Drucksache 16/13308

68 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

69 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 69 Drucksache 16/13308

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71 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 71 Drucksache 16/13308

72 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

73 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 73 Drucksache 16/13308

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76 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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